Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schadensersatz / 1.1 Steuerbefreiung

Steuerfrei sind Schadensersatzleistungen für Vermögensverluste (z. B. wenn Privateigentum des Arbeitnehmers im Betrieb beschädigt wird); für besondere Aufwendungen (z. B. Arzt- und Krankenhauskosten), die durch den Schadensersatzverpflichteten verursacht worden sind; für Schäden immaterieller Art (z. B. dauernde Gesundheitsschäden, Schmerzen); dies gilt auch für Entschädigungen...mehr

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Auslagenersatz / 1.3 Auslagenersatz im eigenen Interesse des Arbeitnehmers

Die Verwaltung hat ausführlich zur bei Sachbezügen und Aufmerksamkeiten maßgeblichen Abgrenzung von Geldleistungen und Sachbezügen Stellung genommen.[1] Sie hat dabei klargestellt, dass die Steuerbefreiung für Auslagenersatz hiervon unberührt bleibt. Besteht hingegen ein eigenes Interesse des Arbeitnehmers an den bezogenen Waren oder Dienstleistungen, liegt kein steuerfreier ...mehr

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Schadensersatz / 3 Fehlgeldentschädigung bei Kassendifferenzen

Arbeitnehmer, die im Kassen- und Zähldienst beschäftigt sind, erhalten von ihren Arbeitgebern vielfach eine Entschädigung zum Ausgleich von Kassenverlusten, die auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt auftreten können (Fehlgeldentschädigungen, Zählgelder, Mankogelder, Kassenverlustentschädigungen). Bei diesen Entschädigungen handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 5.3 Voraussetzungen für Steuerbefreiung

Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen decken sich weitgehend mit den Voraussetzungen der Steuerbefreiung für die kapitalgedeckte bAV. Die Steuerbefreiung wird folglich nur Arbeitnehmern mit erstem Dienstverhältnis gewährt.[1] Im Übrigen sind die Zuwendungen nur dann steuerfrei, wenn die Auszahlung der zugesagten Alter...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 4 Steuerbefreiung für kapitalgedeckte bAV bei Geringverdienern

Der Arbeitgeber erhält einen staatlichen Zuschuss (sog. "BAV-Förderbetrag"), wenn er für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen zusätzliche Beiträge[1] an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder für eine Direktversicherung leistet. Voraussetzung ist, dass die Beiträge nicht durch Entgeltumwandlung finanziert werden. Als Geringverdiener gelten Arbeitnehmer m...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 8 Steuerbefreiung für Sicherungsbeiträge bei reinen Beitragszusagen

Betriebsrentenrechtlich besteht die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung als alleinige Zusage des Arbeitgebers auf die Zahlung von Beiträgen an eine Versorgungseinrichtung zu gestalten (reine Beitragszusage).[1] Die Einstandspflicht des Arbeitgebers entfällt.[2] Die Leistungsansprüche der Arbeitnehmer richten sich bei reinen Beitragszusagen ausschließlich gegen den...mehr

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Betriebliche Gesundheitsför... / 3.2 Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

Die Leistungen müssen im Rahmen eines strukturierten innerbetrieblichen Prozesses erfolgen. Dazu gehört eine Bedarfsanalyse unter Einbeziehung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und ggf. der Betriebsärzte. Die Leistungen können auf dem Betriebsgelände oder in einer geeigneten Einrichtung außerhalb des Betriebsgeländes erbracht werden. Der Arbeitgeber hat die Teilnahmebesche...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.7 Verzicht auf Steuerbefreiung zugunsten der Riester-Förderung

Für Zuwendungen des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder eine Direktversicherung kommt grundsätzlich auch die Förderung durch Altersvorsorgezulage[1] bzw. den zusätzlichen Sonderausgabenabzug[2] in Betracht (Riester-Förderung).[3] Ein rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass auf die Steuer...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 8 Steuerbefreiung für Rentenbeiträge nach § 187a SGB VI

Durch eine Ergänzung des § 3 Nr. 28 EStG wurde die Steuerbefreiung für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz ausgedehnt.[1] Vom Arbeitgeber freiwillig übernommene Rentenversicherungsbeiträge i. S. d. § 187a SGB VI, durch die Rentenminderungen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente nach Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand[...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.4 Ausschluss der Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 55 EStG ist ausgeschlossen bei Betriebsübergang nach § 613a BGB, weil das Dienstverhältnis nicht beendet wird und § 4 BetrAVG dann keine Anwendung findet. Ohne Arbeitgeberwechsel kann eine Änderung des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung jedoch unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 55c Buchst. a EStG steuerfrei bleiben[1] wenn ...mehr

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BAV-Förderbetrag / 4 Steuerbefreiung beim Arbeitnehmer

Die durch den BAV-Förderbetrag zuschussfähigen Arbeitgeberbeiträge rechnen beim Arbeitnehmer zum steuerfreien Arbeitslohn. Der max. BAV-Förderbetrag für den Arbeitgeber beträgt 288 EUR (30 % der zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge). Beim Arbeitnehmer bleiben folglich Beiträge bis 960 EUR steuerfrei.[1] Liegen die Fördervoraussetzungen nicht vor, greift diese Steuerbefreiung nic...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.11 Nachholung der Steuerbefreiung bei ruhendem Dienstverhältnis

Seit 2018 kann die Steuerbefreiung für Kalenderjahre nachgeholt werden, in denen das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber ruhte. Eine Nachzahlung kommt insbesondere für Zeiten einer Entsendung ins Ausland, während der Elternzeit oder eines Sabbaticals in Betracht. Voraussetzung ist, dass vom Arbeitgeber für ein ganzes Kalenderjahr (1.1. bis 31.12.) kein steuerpf...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.1 Steuerbefreiung

Beiträge an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, an einen Pensionsfonds und für eine Direktversicherung sind grundsätzlich bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung[1] steuerfrei. Das steuerfreie Volumen in 2026 beträgt 8.112 EUR (2025: 7.728 EUR).[2] Voraussetzungen für die Steuerbefreiung Die Steuerbefreiung knüpft daran, dass die Versorgun...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.6 Steuerbefreiung bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Auch beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs, die nicht unter das Betriebsrentengesetz fallen, können von der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 55 EStG profitieren. Zu einem steuerpflichtigen Zufluss von Arbeitslohn kommt es aber, wenn eine gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer erteilte Pensionszusage abgelöst wird, bei der auf Verlangen des ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1.1 Steuerbefreiung

Monatliche Zuwendungen und regelmäßige Einmalbezüge an umlagefinanzierte Pensionskassen sind als sog. laufende Zuwendungen in 2026 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, also bis zu 4.056 EUR steuerfrei (2025: 3.864 EUR).[1] Die Steuerbefreiung knüpft daran an, dass die Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterblieben...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3 Steuerbefreiung für kapitalgedeckte bAV

3.1 Steuerfreier Höchstbetrag Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung bleiben bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei.[1] In 2026 sind daher Zuwendungen an die begünstigten Versorgungseinrichtungen unabhängig vom tatsächlichen Arbeitse...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 5 Steuerbefreiung für umlagefinanzierte Pensionskasse

5.1 Laufende Umlagezahlungen und Sonderzahlungen Für laufende Zahlungen des Arbeitgebers an umlagefinanzierte Pensionskassen gilt die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 56 EStG. Sie ist im Wesentlichen im öffentlichen Dienst von Bedeutung, da die Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes (z. B. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, kommunale und kirchliche Zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Umfang u Zeitpunkt der Steuerbefreiung

Rn. 100 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Für den Umfang des steuerfrei ausscheidenden Grund u Bodens gelten die gleichen Grundsätze wie bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung nach § 52 Abs 15 S 1–9 EStG aF o jetzt § 13 Abs 4 EStG (BMF v 04.06.1997, BStBl I 1997, 630 Rz 6 u BMF v 02.04.2004, BStBl I 2004, 442). Diese Auslegung der FinVerw erscheint nicht zwingend, weil § 13 Abs 4 E...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberanteil / 3.1 Höhe der Steuerbefreiung

Die Zuschüsse sind insoweit lohnsteuerfrei, als sie insgesamt bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht die Hälfte bzw. bei Befreiung von der knappschaftlichen Rentenversicherung 2/3 der Gesamtaufwendungen des Arbeitnehmers nicht übersteigen. Darüber hinaus dürfen die Zuschüsse nicht höher sein, als der bei bestehender Versicherungspflicht zu zahlende Arbeitgeberbeitrag.mehr

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Praxis-Beispiele: Betriebli... / 2 Zusammentreffen Steuerbefreiung und Pauschalbesteuerung

Sachverhalt Der Arbeitgeber entrichtet für seinen Arbeitnehmer im Rahmen eines ersten Dienstverhältnisses aufgrund einer vor 2005 erteilten Versorgungszusage jährliche Beiträge von 1.752 EUR in eine Direktversicherung, die Versorgungsleistungen in Form einer monatlichen Rentenzahlung vorsieht. Der Arbeitgeber hat hierfür die Pauschalbesteuerung mit 20 % vorgenommen. Seit 2018...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufwandsentschädigung / 2.2 Höhe der Steuerbefreiung

Ist für eine solche Aufwandsentschädigung ein Betrag oder Höchstbetrag durch Gesetz oder Rechtsverordnung bestimmt, so sind bei hauptamtlich Tätigen 100 % der gewährten Aufwandsentschädigung, bei ehrenamtlich Tätigen 33 % der gewährten Aufwandsentschädigung, mind. 250 EUR monatlich steuerfrei. Ist kein Betrag oder Höchstbetrag durch Gesetz oder Rechtsverordnung bestimmt, sind be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zukunftssicherungsleistungen / 1 Steuerbefreiung für gesetzliche Zukunftssicherung

Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers führen zu einem Zufluss von Arbeitslohn, wenn dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Beitragszahlung ein eigener Rechtsanspruch auf Auskehrung der Versicherungsleistung eingeräumt wird.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer die Leistungen lediglich stillschweigend zur Kenntnis nimmt oder ihnen ...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.3.2 Steuerbefreiungen

Trotz der grundsätzlichen Steuerpflicht der Beamtenbezüge ist eine Reihe von Steuerbefreiungen des § 3 EStG zu beachten. Mit ihnen sollen die Steuerfreistellungen im und aufgrund des privaten Dienstes z. T. nachgebildet werden, z. B. durch Steuerfreiheit von Beihilfeleistungen im Krankheitsfall. Oder es soll eine Zurechnung als Arbeitslohn verhindert werden, z. B. bei Verpfl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.5 Begünstigter Personenkreis

Die Steuerbefreiung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne. Ohne Bedeutung ist, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht. Begünstigt sind daher auch beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH – sofern keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt – sowie versicherungsfrei geringfügig beschäftigte Arbei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.9 Ausländische Pensionsfonds, Pensionskassen und Versicherungen

Bei Arbeitnehmerentsendungen innerhalb von Konzernunternehmen nach Deutschland werden häufig weiterhin Beiträge an eine ausländische Versorgungseinrichtung geleistet. Die Steuerbefreiung ist grundsätzlich auch auf Beiträge an ausländische betriebliche Versorgungssysteme anwendbar. Entscheidend ist aber, dass das ausländische Altersversorgungssystem mit einem Durchführungsweg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.2 Kapitaldeckungsverfahren

Durch die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG sind nur Beiträge für die bAV begünstigt, die im Kapitaldeckungsverfahren erhoben werden. Für vom Arbeitgeber geleistete Umlagen scheidet die Steuerbefreiung aus.[1] Bei der Durchführung von bAV im Kapitaldeckungsverfahren werden die vom Arbeitgeber in der Ansparphase geleisteten Beiträge für den jeweiligen Arbeitnehmer Ertrag br...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2026, Einlage eines... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und seine Ehefrau waren je zu ½ Gesellschafter einer durch notariell beurkundeten Vertrag v. 6.8.2020 gegründeten GbR. In derselben notariellen Urkunde vereinbarten der Kläger und seine Ehefrau, dass das im Alleineigentum der Ehefrau stehende und von den Eheleuten zu eigenen Wohnzwecken genutzte bebaute Grundstück in das Gesellscha...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 5.1 Laufende Umlagezahlungen und Sonderzahlungen

Für laufende Zahlungen des Arbeitgebers an umlagefinanzierte Pensionskassen gilt die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 56 EStG. Sie ist im Wesentlichen im öffentlichen Dienst von Bedeutung, da die Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes (z. B. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, kommunale und kirchliche Zusatzversorgungskassen) zu den Pensionskassen geh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zukunftssicherungsleistungen / 5 Abgrenzung zur betrieblichen Altersversorgung

Zuwendungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) sind von den gesetzlichen Zukunftssicherungsleistungen zu unterscheiden. Der steuerfreie Aufbau der Basisversorgung, also insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung, erfolgt über § 3 Nr. 62 EStG, während der Aufbau einer Zusatzversorgung über § 3 Nr. 56 EStG oder...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 3 Fahrtkostenzuschüsse

Infographic Steuerfreie Fahrtkostenerstattung bei öffentlichen Verkehrsmitteln Für Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist zu unterscheiden zwischen Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und bei Benutzung anderer Verkehrsmittel...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.3 Zahlungsweise der Altersversorgungsleistungen

Die Steuerbefreiung knüpft daran an, dass dem Arbeitnehmer eine monatliche und lebenslange Versorgung zugesichert wird. Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgungsleistungen müssen daher in Form einer lebenslangen Leibrente oder als Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans mit anschließender lebenslanger Teilkapitalverrentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fahrtkostenzuschuss / 4.2 Pauschalierung mit dem Pauschsteuersatz von 25 %

Zusätzlich zur Lohnsteuerpauschalierung mit 15 %[1] gibt es seit 2019 eine alternative Pauschalierung mit 25 % für die von der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 15 EStG erfassten Fallgruppen der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Der Anwendungsbereich dieser Pauschalierungsvorschrift ist mit den unter die Steuerbefreiung fallenden Lohnsachverhalten identisch: Begünstigt sind Arbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung; sachlicher u zeitlicher Geltungsbereich

Rn. 90 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird nach Aufhebung der Nutzungswertbesteuerung zum 31.12.1986 (durch das WohneigFG v 15.05.1986, BStBl I 1986, 278) auf zu einem BV gehörigen Grund u Boden eine neue (vollständig abgeschlossene) Wohnung zu eigenen Wohnzwecken bzw zu Wohnzwecken des Altenteilers errichtet, gehört diese von vornherein zum PV mit der Folge, dass es dadurch zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1.2 Pauschalierung

Die Steuerbefreiung ist für Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen verpflichtend vorrangig anzuwenden, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind. Lediglich Beiträge, die das steuerfreie Volumen von 4.056 EUR übersteigen, können durch den Arbeitgeber bis zu 1.752 EUR nach § 40b EStG in der geltenden Fassung mit 20 % pauschal versteuert werden.[1] Anders als bei der Pau...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.4 Steuerfreiheit der Beiträge und nachgelagerte Besteuerung

Die zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge zwischen 240 EUR und 960 EUR, für die dem Arbeitgeber der BAV-Förderbetrag gewährt wird, gehören auf der Ebene des Arbeitnehmers zum steuerfreien Arbeitslohn.[1] Hinweis Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz Durch das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz werden die Betragsgrenzen für den BAV-Förderbetrag ab dem 1.1.2027 ausgeweitet. Dement...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1.1 Steuerliche Förderung im Überblick

Zuwendungen an Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gehören im Zeitpunkt der Zahlung zum steuerbaren Arbeitslohn [1] des Arbeitnehmers.[2] Hierfür ist entscheidend, dass der Arbeitnehmer mit der Leistung der Beiträge durch den Arbeitgeber an das Versicherungsunternehmen bzw. die Versorgungseinrichtung einen Rechtsanspruch auf die späteren Versorgungsleistung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Übertragung von Versor... / 2.1 Wechsel zwischen externen Durchführungswegen

Wird die betriebliche Altersversorgung über externe Durchführungswege durchgeführt (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung), führt ein Wechsel zwischen diesen Versorgungsträgern zu einem Zufluss von Arbeitslohn. Hierfür ist entscheidend, dass die Versorgungsträger dem Arbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch auf die späteren Versorgungsleistungen einräumen. Übe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Übertragung von Versor... / 3 Ablösung bei Liquidation eines Unternehmens

Um zu vermeiden, dass die Auflösung eines Unternehmens nur daran scheitert, weil noch Versorgungsleistungen zu erbringen sind ("Rentenverwaltung"), enthält § 4 Abs. 4 BetrAVG die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die vollständige Liquidation eines Unternehmens. Eine Versorgungszusage kann danach von einer Pensionskasse oder einem Unternehmen der Lebensversicherung ohne ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Direktversicherung, Pe... / 5.4 Umlagefinanzierte bAV neben kapitalgedeckter bAV

Leistet der Arbeitgeber neben laufenden Umlagezahlungen an eine Pensionskasse auch Zuwendungen für eine kapitalgedeckte bAV (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung), sind Letztere vorrangig bis zum Höchstbetrag von 8.112 EUR[1] steuerfrei. Der steuerfreie Höchstbetrag von 4.056 EUR für die umlagefinanzierte bAV mindert sich in diesem Fall um die steuerfreien Zuwend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2026, Einlage eines... / 2 Anmerkung

Der II. Senat des BFH hat mit Urt. v. 4.6.2025 – II R 18/23 [1] entschieden, dass die Schenkungsteuerbefreiung für die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG) auch dann Anwendung findet, wenn ein Ehegatte das Familienheim, das in seinem alleinigen Eigentum steht, in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einbringt, an der beid...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersteilzeit / 1 Aufstockungsbeträge sind steuerfrei

Die vom Arbeitgeber gezahlten Aufstockungsbeträge für Altersteilzeit sind steuerfrei[1]; sie unterliegen aber dem sog. Progressionsvorbehalt [2]. Ebenso begünstigt sind die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 28 EStG; diese Beträge unterliegen jedoch nicht dem Progr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Jobticket / 2.7 Anrechnung auf die abziehbaren Werbungskosten

Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen für das Jobticket mindern den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag.[1] Der (Werbungskosten-)Minderungsbetrag entspricht dem Wert der überlassenen Fahrberechtigung, der ohne die Steuerbefreiung für das Jobticket als Arbeitslohn zu besteuern gewesen wäre. Aus Vereinfachungsgründen können als Wert der überlassenen Fahrberechtigung di...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 4.3 Steuerfreie Gesundheitsförderung

Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands des Arbeitnehmers oder der betrieblichen Gesundheitsförderung bleiben bis zu 600 EUR im Kalenderjahr je Arbeitnehmer steuerfrei. Der Höchstbetrag ist jahresbezogen und gilt pro Dienstverhältnis. Übersteigende Beträge rechnen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Unter die Steuerbefreiung fallen auch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Entnahme einer vor dem 01.01.1987 entgeltlich überlassenen Wohnung

Rn. 86 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Nach § 13 Abs 4 S 6 Nr 2 EStG können Wohnungen steuerfrei in das PV überführt werden, die im VZ 1986 einem Dritten entgeltlich (im Rahmen eines Miet-, Pacht-, Arbeits- o Nießbrauchvertrags) überlassen worden sind u für die deshalb – weil für sie im VZ 1986 kein Nutzungswert zu versteuern war – das Wahlrecht, die Nutzungswertbesteuerung über ...mehr

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Altersteilzeit / 4 Beiträge zur Höherversicherung sind ebenfalls steuerfrei

Die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente nach Altersteilzeit kann zu Abschlägen bei der Rente führen. Damit die sich aufgrund der längeren Rentenbezugsdauer ergebende Minderung der monatlichen Rente ausgeglichen werden kann, wird den Versicherten, welche die Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen wollen, das Recht eingeräumt, zusätzliche Beiträge zu leisten. Vielfa...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.2 Pauschalierung

Für Direktversicherungen und kapitalgedeckte Pensionskassen besteht die Möglichkeit, die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 % für Beiträge bis zu 1.752 EUR nach § 40b EStG a. F.[1] durchzuführen. Dies setzt voraus, dass bei dem jeweiligen Arbeitnehmer bereits vor dem 1.1.2018 mindestens ein Beitrag zutreffend nach § 40b EStG a. F. pauschal versteuert wurde, was nur auf Ver...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.1.1 Jahresfreibetrag

Das steuerfreie Volumen von 8.112 EUR ist ein Jahresfreibetrag, der auch dann in vollem Umfang beansprucht werden kann, wenn das Dienstverhältnis nicht während des ganzen Kalenderjahres besteht oder Beiträge nur während eines Teils des Kalenderjahres geleistet werden. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der steuerfreie Höchstbetrag im selben Jahr erneut in Anspruch genommen we...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.4 Erstes Dienstverhältnis

Die Steuerbefreiung wird jedem Arbeitnehmer nur einmal im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses gewährt. Daraus folgt, dass der Arbeitgeber die Beiträge für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers nur dann steuerfrei lassen darf, wenn er den Lohnsteuerabzug nach einer der Steuerklassen I–V durchführt. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn es sich um ein weiterbest...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Gesundheitsför... / 6 Leistung im überwiegenden betrieblichen Interesse

Leistungen zur Gesundheitsförderung der Arbeitnehmer sind oftmals im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Solche Leistungen sind kein Arbeitslohn und unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug. Die Umsetzungshilfe der Finanzverwaltung zur Gesundheitsförderung enthält auch dazu zahlreiche Beispiele.[1] Im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse sind u.a: Leist...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.6 Abgrenzung: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge

Die Steuerbefreiung gilt nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes ausschließlich für Beiträge des Arbeitgebers, die dieser an die begünstigten Versorgungseinrichtungen leistet. Beiträge des Arbeitgebers in diesem Sinne liegen insbesondere vor, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer[1] die Beiträge selbst schuldet und an die Versorgungseinrichtung leistet.[2] Da da...mehr