Fachbeiträge & Kommentare zu Spende

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Spenden / 1 Allgemeine Grundsätze

Nach § 9 Nr. 5 GewStG wird die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um die aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleisteten Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung bestimmter Zwecke in betragsmäßig begrenzter Höhe gekürzt. Die Kürzung erfolgt nach den eigenständigen Regelungen in § 9 Nr. 5 GewStG, die jedoch mit dem einkommensteuerlichen Spendenabzug (§ 10b EStG) ide...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Spenden / 2.1 Abzugsumfang

Die Regelungen in § 9 Nr. 5 GewStG entsprechen den einkommensteuerrechtlichen Spendenabzugsregelungen. Abziehbar sind aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleistete Zuwendungen, d. h. Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52 – 54 AO. Die Zuwendungen müssen außerdem an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Spenden / Gewerbesteuer

1 Allgemeine Grundsätze Nach § 9 Nr. 5 GewStG wird die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um die aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleisteten Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung bestimmter Zwecke in betragsmäßig begrenzter Höhe gekürzt. Die Kürzung erfolgt nach den eigenständigen Regelungen in § 9 Nr. 5 GewStG, die jedoch mit dem einkommensteuerlichen Spende...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Spenden / Einkommensteuer

1 Gemeinnütziger ­Spendenabzug Als Sonderausgaben abzugsfähig sind Spenden und Mitgliedsbeiträge (Oberbegriff "Zuwendungen") an eine juristische Person des öffentlichen Rechts, eine öffentliche Dienststelle oder an eine von der Körperschaftsteuer befreite gemeinnützige Einrichtung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke. Für den Umfang der steuerbegünstigten Zecke verweist da...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Spenden / 2 Gewerbesteuerlicher Spendenabzug im Einzelnen

2.1 Abzugsumfang Die Regelungen in § 9 Nr. 5 GewStG entsprechen den einkommensteuerrechtlichen Spendenabzugsregelungen. Abziehbar sind aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleistete Zuwendungen, d. h. Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52 – 54 AO. Die Zuwendungen müssen außerdem an eine inländische juristische Person des öffentli...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Spenden / 2.5 Haftung

Wer den guten Glauben des Zuwendenden missbraucht, haftet für den entstandenen Schaden (§ 9 Nr. 5 Sätze 14–18 GewStG). Haftungsgründe sind das vorsätzliche oder grob fahrlässige Ausstellen einer unrichtigen Bestätigung durch den Empfänger der Zuwendung sowie die Veranlassung einer zweckfremden Verwendung der zugewendeten Mittel durch den Zuwendungsempfänger (Veranlasserhaftung...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Spenden / 2.2 Spendenvortrag

Überschreiten die geleisteten Zuwendungen die unter 2.1 genannten Höchstsätze, geht der übersteigende Betrag nicht verloren, sondern die Kürzung kann im Rahmen der Höchstsätze in den folgenden Erhebungszeiträumen vorgenommen werden. Insoweit kommt es zu einem Vortrag des verbleibenden Kürzungsbetrags. Dieser wird am Schluss des Erhebungszeitraums nach folgender Formel im Gew...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Spenden / 2.4 Vertrauensschutz

Die Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ist Grundvoraussetzung für den Spendenabzug. Mit ihr bestätigt der Empfänger, die zugewendeten Beträge ausschließlich für seine satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden. § 9 Nr. 5 Satz 13 GewStG bestimmt unter Verweis auf § 10b Abs. 4 Satz 1 EStG und § 9 Abs. 3 Satz 1 KStG, dass der Zuwendende grundsätzlich auf die Richtigkeit der ...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 1.3 Anpassung der Höchstbeträge für Parteispenden

Für Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine politische Partei, die gem. § 18 Abs. 7 Parteiengesetz nicht von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen ist, wird bis zur Höhe von 1.650 EUR (bzw. 3.300 EUR bei Zusammenveranlagung) eine Tarifermäßigung von 50 % dieser Zuwendungen gewährt (§ 34g Satz 2 EStG). Soweit entsprechende Zuwendungen diesen Höchstbetrag übersteigen, ...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 5.1 Einnahmengrenze bei der Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung

Steuerbegünstigte Körperschaften sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Mittel zeitnah für die satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Dies gilt aktuell nicht für Körperschaften, deren Einnahmen nicht mehr als 45.000 EUR pro Jahr betragen. Dieser Betrag wird ab 1.1.2026 auf 100.000 EUR erhöht (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO neu). Hinweis Die Pflicht zur zeitn...mehr

Kommentar aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ideeller Bereich

Tz. 10 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Im ideellen Bereich werden die ideellen Satzungszweck unmittelbar und unentgeltlich verfolgt. Einnahmen, die diesem Tätigkeitsbereich zuzuordnen sind, sind nichtsteuerbare Geschäftsvorfälle, weil die Tätigkeiten des ideellen Bereichs keiner der sieben Einkunftsarten nach § 2 Abs. 1 EStG zugeordnet werden können. Ausgaben, die dem ideellen Tät...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Verlängerung der Sondermaßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte 2022 steuerliche Sondermaßnahmen aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine verkündet. In einem umfassenden Schreiben [1] , in dem auch ertragsteuerrechtliche Sonderregelungen veröffentlicht wurden – insbesondere im Umgang mit Spenden bei begünstigten Einrichtungen –, wurden von der Finanzverwaltung auch Nichtbeanstandungsregelungen zur Umsatzsteuer getroffen. Diese Regelungen wurden noch ergänzt um Hilfeleistungen, die zur Beseitigung von Schäden an der kriegsbeschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Versicherungspflicht (Unfal... / 1.2 Versicherungsschutz für weitere Personengruppen

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Personenkreise, die "von Amts wegen" bzw. gem. § 2 SGB VII gegen das Risiko von bestimmten Unfällen oder Erkrankungen pflichtversichert sind und somit Versicherungsschutz genießen.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Zuwendungen für Lotterien und Ausspielungen

Tz. 16 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Sachzuwendungen, die für eine Lotterie nach § 68 Nr. 6 AO (Anhang 1b) zugewendet/gespendet werden, können vom Zuwendenden im Rahmen des § 10b EStG (Anhang 10), § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG (Anhang 3), § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) steuerlich zum Abzug gelangen. Tz. 17 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Beachte! Sind die Voraussetzungen für die Annahme eines Zw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zweckbetrieb Lotterien und Ausspielungen

Tz. 1 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Werden von den steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften Tombolas oder Lotterien veranstaltet, sind derartige Einnahmen grundsätzlich in einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit partieller Ertragsteuerpflicht zu erfassen. In Ausnahmefällen können Einnahmen, die von den steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körper...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Partiell steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 31 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Unterhält eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b), dessen (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR übersteigen, wird die ansonsten nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreite Körperschaft insoweit partiell steuerpflichtig. Werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer / 7 Sonderausgabenabzug des Arbeitnehmers

Die Kirchenlohnsteuer, abzüglich etwaiger in demselben Kalenderjahr erstatteter Beträge, ist als Sonderausgabe abzugsfähig. Dasselbe gilt für Abschlusszahlungen und Vorauszahlungen, die aufgrund einer Veranlagung zur Einkommensteuer erhoben werden. Zahlungen an nicht steuerberechtigte Religionsgemeinschaften werden ggf. als Spenden berücksichtigt.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. §§ 59, 60, 61 AO – Vereinbarkeit mit Europarecht – Spendenabzug an eine gemeinnützige italienische Stiftung

Nach dem entschiedenen Sachverhalt waren der Zweck und die Vermögensbindung einer in Italien ansässigen Stiftung nicht entsprechend § 59 i.V.m. § 53 AO bzw. § 61 Abs. 1 AO i.V.m. § 55 Abs. Nr. 4 S. 1 AO geregelt, weshalb nach deutschem Recht Zuwendungen an die Stiftung nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG berücksichtigungsfähig waren. Daher hatte das Gericht sich mit der Vereinb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2025 / 5 Zuwendungen → Zeilen 5–12

Überblick Der Vordruck unterscheidet 4 Arten von Zuwendungen: Parteizuwendungen (Zeile 7), Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Zeile 8), Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung (Zeilen 9–12) und Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke (Zeile 5). Begünstigt sind ggf. auch Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen im EU/EWR-Ausland (Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2025 / 6 Zuwendungen an Stiftungen (Vermögensstockspenden) → Zeilen 9–12

Übersicht Die 2025 zugewendeten Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung tragen Sie bitte in die Zeilen 9–10 ein. In Zeile 11 bestimmen Sie, welchen Anteil davon Sie im Jahr 2025 abziehen. In Zeile 12 können Sie den Abzug entsprechender, noch nicht berücksichtigter Zuwendungen aus Vorjahren im Jahr 2025 geltend machen. Andere (nicht in den Vermögensstock eingebrachte) Sti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2025 / 7 Zuwendungen an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen

Steuerermäßigung und ggf. Sonderausgabenabzug Zuwendungen an politische Parteien i. S. d. § 2 ParteiG bzw. Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen werden durch eine Steuerermäßigung (direkter Abzug von der tariflichen ESt) steuerlich gefördert (§ 34g EStG). Nur bei Zuwendungen an politische Parteien kann zusätzlich ein Abzug von Sonderausgaben nach § 10b Abs. 2 EStG in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonstiges 2025 / 2 Sonstige Angaben und Anträge

Spendenvortrag → Zeile 16 Spenden sind nur begrenzt abzugsfähig. Übersteigen die abziehbaren Zuwendungen die zulässigen Höchstbeträge von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter, ist der übersteigende Betrag zusammen mit später anfallenden Zuwendungen zeitlich unbegrenzt in den nachf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

[Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordruck.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2025 / 4 Kirchensteuer → Zeile 4

Überblick Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehegatten tatsächlich gezahlten Kirchensteuern (s. LSt-Bescheinigung, Vorauszahlungen, Nachzahlungen für Vorjahre) und das Kirchgeld ein. Die von Banken einbehaltene KiSt auf Kapitalerträge ist nicht als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn die Kapitalerträge mit dem gesonderten Steuertarif nach §§ 32d, 43a ES...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2025 / 1 Allgemein

Wichtig Andere Sonderausgaben Sonderausgaben werden in Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsaufwendungen) und andere Sonderausgaben unterteilt. Die als Sonderausgaben abziehbaren Versicherungsaufwendungen sind in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Zu den Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen sind, gehören auch Kinderbetreuungskosten und Schulgeld für den Besuch vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 1 Digitalisierung – Finanzamt 4.0

Digitalisierung beim Finanzamt Auch in der Finanzverwaltung stehen die automationsgestützte Bearbeitung durch verstärkten IT-Einsatz mit dem Ziel der Kostenersparnis (weniger Personal) und einer schnelleren Bearbeitung im Vordergrund. Gleichzeitig soll eine effizientere Bearbeitung erfolgen, indem fehleranfällige Sachverhalte – insbesondere bei großer steuerlicher Auswirkung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2 Steuererklärungspflicht

Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.3 Öffnungsklausel → Zeilen 10–12

Überblick In der gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen werden Beiträge nur bis zu einer Beitrags(bemessungs)grenze berechnet. Auf freiwilliger Basis ist es möglich, höhere Rentenversicherungsbeiträge einzuzahlen, um einen höheren Rentenanspruch zu erwerben. Wurden bis zum Jahr 2004 in bzw. für mindestens zehn Jahre Beiträge über de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.5 Private Renten aus dem Inland

Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 19–24 und eZeilen 13–14, 17–18 Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen privaten Rent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 8 Kinderbetreuungskosten

Aufwendungen als Sonderausgaben → Zeilen 67–73 Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung (Kinderbetreuungskosten, Zeile 67) eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes i. S. d. § 32 EStG (Zeilen 69-71, sind ab dem Geburtsmonat bis zur Vollendung seines 14. Lebensjahres mit 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR im Jahr je Kind (ab Vz. 2025 mit 80 % der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2025 / 12 Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH, Urteil v. 4.2.2010, X R 10/08, BFH/NV 2010 S. 1012; BFH, Urteil v. 16.2.2011, X R 10/10, BFH/NV 2011 S. 977; BFH, Urteil v. 17.10.2012, VIII R 51/09, BFH/NV 2013 S. 365). Betriebsausgaben und Werbungskosten Stehen Steuerbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebseinnahm...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unbeschränkter Betriebsausgabenabzug von Sponsoringaufwendungen

Leitsatz Zu den Betriebsausgaben gehören Aufwendungen von Sponsoren zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile für sein Unternehmen erstrebt oder für Produkte seines Unternehmens werben will. Sachverhalt Die Klägerin - eine GmbH - schloss im Jahr 2011 mit einem als gemeinnützig anerkannten Verein einen Sponsoringvertrag. Sie verpflichtete sich dazu, den Verein unter anderem durch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außerbilanzielle Korrekturen / 5.2 Spenden und Beiträge

Rz. 261 Spenden und Beiträge sind weitere Kürzungen der Einkommensermittlung, die im unternehmerischen Bereich von Bedeutung sind. Spenden und Beiträge eines Einzelunternehmers bzw. Mitunternehmers einer Personengesellschaft werden steuerlich als Entnahme erfasst. Erst im privaten Bereich wirkt sich die Leistung als Sonderausgabe (§ 10b EStG) aus. In der einheitlichen und ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.9 Sponsoring

Rz. 153 Steuerlich können Aufwendungen für Sponsoring zu Betriebsausgaben, steuerbegünstigten Spenden, also Sonderausgaben, oder Ausgaben der privaten Lebensführung führen. Betriebsausgaben liegen nur vor, wenn der Sponsor einen wirtschaftlichen Vorteil, insbesondere Werbungsleistungen erhält.[1] Sind die Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung als Betriebsausgabe nicht er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außerbilanzielle Korrekturen / 5 Exkurs: Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Einkommensermittlung

Rz. 247 Die Vorschriften der Einkommensermittlung sind grundsätzlich nicht Gegenstand dieses Beitrags. Einige Vorschriften aus dem Bereich der Einkommensermittlung müssen aber angesprochen werden, um ihre Einordnung im Bereich der Gewinn- bzw. Einkommensermittlungsvorschriften darzustellen. Die Einordnung hat insbesondere für die Gewerbesteuer erhebliche Bedeutung, da § 7 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.7.2 Die außerbilanziellen Korrekturen in der Kerntaxonomie

Rz. 55 Viele außerbilanzielle Korrekturen werden im Berichtsbestandteil "Steuerliche Gewinnermittlung" der Kerntaxonomie erfasst. Dieser Berichtsbestandteil ist für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ein Mussfeld.[1] Die Kapitalgesellschaften sind nicht verpflichtet, diesen Abschnitt auszufüllen,[2] da sie die entsprechenden Angaben zu den nicht abziehbaren Betrieb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.8 GKKB und außerbilanzielle Korrekturen

Rz. 61 Die Europäische Kommission hat den Entwurf einer Richtlinie für eine "Gemeinsame konsolidierte körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage" vorgelegt (GKKB RLE).[1] Die Realisierung dieses Großprojekts wird noch Jahre in Anspruch nehmen. Rz. 62 Die Richtlinie löst sich vom deutschen Konzept des Bestandsvergleichs und knüpft an die GuV an. Bei einer formalen Betrachtung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Taxonomien: Änderungen in d... / 2 Änderungen in der Taxonomie-Version 6.8

Einhergehend mit dem Schreiben vom 27.5.2024 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der neuesten Version 6.8 vom 1.4.2024 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind wie gewohnt unter www.esteuer.de abrufbar. Die aktualisierten Taxonomien finden grundsätzlich Anwendung auf Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31....mehr

Beitrag aus der verein wissen
Rechnungsstellung – was mus... / 1 Ausstellung von Rechnungen

Ein Unternehmer ist verpflichtet, die von ihm erbrachten Lieferungen oder sonstigen Leistungen gegenüber anderen Unternehmern ordnungsgemäß abzurechnen. Gegenüber Privatpersonen besteht die Verpflichtung, sofern Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück erbracht werden oder auf ausdrückliches Verlangen des Leistungsempfängers. Rechnungen sind auf Papier oder bei Zustim...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Brexit / 2.3.2 Abziehbarkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen

Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke können als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie an einen Empfänger in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat geleistet werden.[1] Zuwendungen an Empfänger im Vereinigten Königreich sind somit ab dem 1.1.2021 nicht mehr abziehbar.mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.9 Organ- und Gewebespender (Satz 1 Nr. 3a)

Rz. 49 Satz Nr. 3a begründet einen Pflichtversicherungstatbestand für Organ- und Gewebespender. Mit der Regelung soll sichergestellt werden, dass Rentenversicherungspflicht von Spendern von Organen und Geweben auch dann besteht, wenn der Empfänger privat krankenversichert ist. In diesen Fällen erhalten die Spender von dem privaten Krankenversicherungsunternehmen des Empfänge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Prognose bei Mandatsann... / A. Allgemeines

Rz. 1 Schon immer haben Menschen Rat bei anderen Menschen gesucht. Noch im alten Rom waren Dank und Ehre (honor) der Ratsuchenden die Gegenleistung für die Erteilung des Rats. Dann wandelten sich die Verhältnisse und das Maß der "honor" wurde durch ein Honorar ausgedrückt. Bislang waren in unserer Gesellschaft zwei Strömungen vorhanden; die eine sah die Notwendigkeit der rech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / h) Stiftung

Rz. 81 Die Errichtung einer Stiftung von Todes wegen unterliegt unstr. den allg. Regeln des Pflichtteilsrechts, so dass insoweit ein ordentlicher Pflichtteilsanspruch (§ 2303 BGB) in Betracht kommt.[331] Die Errichtung einer Stiftung unter Lebenden stellt keine Schenkung dar. Denn es fehlt bereits an der für eine Schenkung i.S.v. §§ 516 ff. BGB kennzeichnenden Einigung der P...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Ausnahmen und deren Abgrenzung

Rz. 40 Allerdings sind nicht alle Verfügungen nichtig, deren Gültigkeit vom Willen eines Dritten abhängen. Ursache dafür, dass ein Dritter entscheiden soll, kann auch der Wille des Erblassers sein, dass künftige Entwicklungen berücksichtigt werden, auch wenn er eine genaue Vorstellung bezüglich seiner Nachfolgeplanung hat.[134] § 2065 BGB findet dann keine Anwendung, wenn de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / gg) Treuhandverhältnisse und Zweckschenkungen

Rz. 26 Insgesamt nicht bereichert ist der Treuhänder, der ein Geschenk nicht für sich selbst, sondern zum Nutzen seines Treugebers erhält und es – irgendwann – an diesen herauszugeben hat.[118] Anders ist die Lage aber bei Zuwendungen an juristische Personen, die nach ihrer Satzung dem Gemeinwohl zu dienen bestimmt sind und das ihnen zugewendete Geschenk dementsprechend verw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Sponsoring / 1. Ertragsteuerliche Behandlung der Zahlungen beim Sponsor

Rz. 23 Für die steuerliche Behandlung beim Sponsor kommen grundsätzlich drei Möglichkeiten in Betracht:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Sponsoring / 3. Umsatzsteuer

Rz. 25 Aus umsatzsteuerlicher Sicht[33] ist grundsätzlich zu differenzieren, ob ein steuerbarer Leistungsaustausch vorliegt oder eine nicht steuerbare Zuwendung in den ideellen Bereich der gemeinnützigen Körperschaft. Letzteres ist regelmäßig der Fall, wenn die Zahlung ertragsteuerlich als Spende i.S.d. §§ 10b EStG, 9 KStG qualifiziert wird. Mit der bloßen Nennung des Sponso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / III. Entwicklung eines spezifischen Stiftungsmodells

Rz. 154 (selbstständige gemeinnützige Stiftung, unselbstständige Stiftung, Familienstiftung, Zustiftungen, Spenden etc.)mehr