Fachbeiträge & Kommentare zu Spende

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Spenden

1. Vereinfachter Spendenabzug Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Für Zuwendungen, die bis zum 31.12.2025 zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten auf ein dafür eingerichtetes Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen amtlich anerkannten Verbandes der freien ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Engagierte Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen spenden an ihre inländische Heimatgemeinde zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten. Was muss die Gemeinde beachten?

Inländische Gemeinden sind als juristische Personen des öffentlichen Rechts steuerbegünstigte Zuwendungsempfänger (§ 10b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Einkommensteuergesetz) und somit berechtigt, Spenden für die "Ukrainehilfe" entgegenzunehmen. Beim Finanzamt reicht als Nachweis der Spende der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (zum Beispiel d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wohltätigkeitsveranstaltungen

Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Wohltätigkeitsveranstaltungen werden in der Regel in der Form von Bällen, Gala-Vorstellungen, Basaren, Lotterien und Tombolen durchgeführt. Einnahmen aus derartigen Veranstaltungen sind steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. d. § 64 AO (FG München vom 08.03.1999, AZ: 7 K 3032/96 zur Benefizveranstaltung eines Umweltschutzvereins). Für Zw...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Wie werden Sachspenden (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) an Krankenhäuser oder andere Hilfseinrichtungen steuerlich behandelt, wenn sie von einem Betrieb stammen, der mit dieser Spendenaktion öffentlich wirbt?

Spenden in Form von Sachzuwendungen aus dem Betrieb können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Betrieb damit wirtschaftliche Vorteile verbindet (sogenanntes "Sponsoring"). Dabei gehen die Finanzämter schon dann von einem „wirtschaftlichen Vorteil“ aus, wenn beispielsweise Medien durch Berichterstattung auf die Spenden aufmerksam machen oder der B...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gehaltsverzicht

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Verzichtet der > Arbeitnehmer auf Teile der gegenwärtigen oder künftigen Lohnansprüche, ohne eine > Bedingung an die Verwendung der freigesetzten Mittel zu knüpfen (zivilrechtlich: Erlassvertrag gemäß § 397 Abs 1 BGB), so fließt ihm nur der tatsächlich gezahlte – gekürzte – > Arbeitslohn zu (BFH 163, 87 = BStBl 1991 II, 308; BFH 171, 566 = BS...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Geldstrafen und Geldbußen als Werbungskosten

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Einheit der Rechtsordnung verbietet es seit jeher, Geldstrafen (> Rz 3) durch eine sich aus dem Abzug von der > Bemessungsgrundlage ergebende Steuerermäßigung zu mindern (BFH 140, 50 = BStBl 1984 II, 160; vgl § 12 Nr 4 EStG). Darüber hinaus ist nicht nur der BA/WK-Abzug von Geldstrafen, sondern auch von Geldbußen, Ordnungsgeldern und Verw...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tiere

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Tiere können im steuerrechtlichen Sinne > Arbeitsmittel sein (vgl > Bewachungsgewerbe, > Forstleute Rz 19, > Personenschutz Rz 13, > Wachhund). Die Spende an einen Tierschutzverein mit der Zweckbindung, ein bestimmtes, einzelnes Tier zu unterstützen, kann abzugsfähig sein, wenn es sich nicht um das Tier des Spenders handelt (> Spenden Rz 13). Bei d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Basare

Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Viele steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen veranstalten zur Mittelbeschaffung Basare (z. B. Weihnachts- und Wohltätigkeitsbasare), deren Erlöse für die steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden. Dabei werden die auf den Basaren verkauften Gegenstände häufig von den Mitgliedern dem veranstaltenden Verein unentgeltlich zugewendet (z. B. i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Investitionsumlage

Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Vereine, die in erster Linie ihre Mitglieder fördern, wie beispielsweise Sportvereine oder Karnevalsvereine, sind nur dann wegen Förderung steuerbegünstigter Zwecke als gemeinnützige Körperschaften anzuerkennen, wenn sie für die Allgemeinheit zugänglich sind. Ein Indiz dafür ist die Höhe, der von einem Verein verlangten Beiträge und Aufnahmegebühre...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Lohnsteuer (Arbeitslohnspende)

Tz. 8 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Verzichten Arbeitnehmer auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder auf Teile eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer steuerfreien Beihilfe und Unterstützung des Arbeitgebers an vom Krieg in der Ukraine geschädigte Arbeitnehmer des Unternehmens oder Arbeitnehmer von Geschäftspartnern oder zugunsten einer Zahlung des Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Trinkgelder als Ausgaben

Rz. 30 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 1 EStG für > Geschenke gilt grundsätzlich auch bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (vgl § 9 Abs 5 Satz 1 EStG; > Werbungskosten Rz 85). Ein Geschenk setzt begrifflich allerdings eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten voraus. Da Trinkgelder regelmäßig den Charakter einer zusätzli...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Hat es umsatzsteuerliche Konsequenzen, wenn Unternehmen Personal oder Gegenstände (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) unentgeltlich bereitstellen?

Wenn Gegenstände (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) oder Personal aus einem Unternehmen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, können diese Lieferungen oder Leistungen als sogenannte unentgeltliche Wertabgaben der Umsatzsteuer unterliegen. Zur Anwendbarkeit von Steuerbefreiungen siehe II.5. Wenn Unternehmen aber Gegenstände oder Personal für humanitäre Zwecke unen...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Sonstiges

Rz. 11 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Zu einem – nicht anerkannten – Dienstverhältnis zwischen einem Pfarrer und seiner Ehefrau vgl BFH 181, 486 = BStBl 1997 II, 187. Zur Behandlung von > Beihilfen im Krankheitsfall, die für den CVJM-Gesamtverband tätige Bedienstete der evangelischen Kirche erhalten, vgl FinMin HE vom 25.09.1997 – S 2342 A-18-II B 22, DB 1997, 2355. Zur Kürzung ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tombola

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Aufwendungen für Lose einer Wohlfahrtstombola sind keine > Spenden iSd § 10b EStG (BFH 103, 147 = BStBl 1971 II, 799; > Spenden Rz 13). Zur Besteuerung von Tombolagewinnen zB anlässlich von > Betriebsveranstaltungen Rz 14, > Preisgelder Rz 5 ff.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Spendenaktionen von steuerbegünstigten Körperschaften

Tz. 3 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen müssen ihre satzungsmäßigen Zwecke grundsätzlich ausschließlich und unmittelbar verfolgen (§ 61 AO, Anhang 1b). Unterstützt eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung ohne entsprechende Satzungsregelungen die vom Ukraine-Krieg Betroffenen (wie z. B. Einkaufshilfe, soziale Betreuung etc.)...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1.1 Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse

Rz. 5 Die (werdende) Mutter muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Unerheblich ist, ob eine Pflichtversicherung (§ 5 SGB V) besteht oder ein freiwilliges Versicherungsverhältnis (§ 9 SGB V) vorliegt. Nicht ausreichend hingegen ist eine Familienversicherung (§ 10 SGB V). Bei einer Familienversicherung ist die Frau nicht selbst, sondern lediglich über das Mitglied...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.1 Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse

Rz. 7 Die (werdende) Mutter muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Unerheblich ist, ob eine Pflichtversicherung (§ 5 SGB V bzw. § 2 KVLG 1989) besteht oder ein freiwilliges Versicherungsverhältnis (§ 9 SGB V bzw. § 6 KVLG 1989) vorliegt. Nicht ausreichend ist hingegen eine Familienversicherung (§ 10 SGB V bzw. § 7 KVLG 1989). Bei einer Familienversicherung ist d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gemeinnützige Zwecke

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Zum Begriff > Spenden Rz 29 ff; ferner > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten Rz 33ff.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Aufsichtsratsvergütungen

Tz. 9 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Verzichtet ein Aufsichtsratsmitglied vor Fälligkeit oder Auszahlung auf Teile seiner Aufsichtsratsvergütung, so gilt Abschnitt V. sinngemäß. Da es sich auf Seiten der Gesellschaft gleichwohl um Aufsichtsratvergütungen und nicht um Spenden handelt, bleibt die Anwendung des § 10 Nr. 4 KStG (Anhang 3) davon unberührt.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Geldbußen

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Geldbußen und Geldstrafen; > Bestechung Rz 1; > Bußgelder; > Dienststrafverfahren; > Geldstrafen Rz 7 und > R 4.13 Abs 2 EStR; > Kirchensteuer Rz 69; > Liechtenstein Rz 17/5; > Lohnsteuer-Hilfevereine Rz 26; > Mexiko Rz 13/3; > Spenden Rz 13/1; > Steuern Rz 3; > Straf- und Bußgeldverfahren Rz 20 ff, 46; > Urugua...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Christian Science

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Christian Science ist eine im 19. Jahrhundert entwickelte Religion, die an das Christentum angelehnt ist und die Heilung von Krankheiten durch Gebet propagiert. Aufwendungen für einen Vorbereitungslehrgang der "Christlichen Wissenschaft", um Ausüber dieser Religionsgemeinschaft zu werden, sind keine zum Abzug als > Sonderausgaben berechtigend...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.2 Vor- und Nachteile einer gGmbH gegenüber einer Stiftung

Tz. 19 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Eine GmbH ist körperschaftlich strukturiert. Hieraus folgt, dass sie auf Dauer der Willensbildung ihrer Gesellschafter unterworfen ist. Die Gesellschafter haben insoweit die Möglichkeit, die Zwecke (je nach gesellschaftsvertraglicher Bestimmung) jederzeit zu ändern. So können gemeinnützige Zwecke ausgetauscht, ergänzt oder aufgehoben werden....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Aufwendungen für Unterstützung

Rz. 123 [Autor/Zitation] Bei diesen Aufwendungen handelt es sich ausschließlich um solche Aufwendungen für tätige und nicht mehr tätige Mitarbeiter sowie deren Hinterbliebene, die nicht für eine Leistung des Unterstützungsempfängers gezahlt werden. Im Einzelnen kommen in Betracht: Krankheits- und Unfallunterstützungen, übernommene Kur- und Arztkosten, Erholungsbeihilfen, Heir...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Geistliche der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften sind im Allgemeinen deren > Arbeitnehmer; ein Dienstverhältnis zur jeweiligen Kirchengemeinde besteht idR nicht. Sie leisten öffentlichen Dienst (schlichte Hoheitsverwaltung) und ihre Bezüge zahlt eine > Öffentliche Kasse . Das hat Bedeutung für > Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr 12...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Vereinfachter Spendenabzug

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Für Zuwendungen, die bis zum 31.12.2025 zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten auf ein dafür eingerichtetes Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege einschließli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Wesentliche Arten sonstiger betrieblicher Aufwendungen

Rz. 142 [Autor/Zitation] Für den Ausweis als sonstige betriebliche Aufwendungen unter Nr. 8 kommen insbes. in Betracht (so auch Westermann, BB 1986, 1120, 1121; Baumeister/Freisleben in BeckOGK HGB, § 275 Rz. 172 ff. [9/2024]; Kirsch/Ewelt-Knauer/Schmitz in BKT, Bilanzrecht, § 275 HGB Rz. 174 [7/2023]; Kliem/Müller in Beck BilKomm.[14], § 275 HGB Rz. 161; Lenz in HdJ, Abt. VI...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gesellige Veranstaltungen und Verluste

Tz. 9 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Im Regelfall werden gesellige Veranstaltungen mit plus/minus 0 EUR abschließen oder zu keinen hohen Gewinnen/Überschüssen führen. Schließen derartige Veranstaltungen aber mit Verlust ab und können diese Verluste nicht aus anderen wirtschaftlichen Aktivitäten eines weiteren steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes aufgefangen werd...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Treu und Glauben

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Der aus dem Zivilrecht (§ 242 BGB) stammende Grundsatz von Treu und Glauben gilt auch für das öffentliche Recht. Er besagt, dass alle Beteiligten, also das FA, ein > Steuerpflichtiger und als Haftende in Betracht kommende Personen wie zB der > Arbeitgeber und selbst die Gerichte (vgl BFH 241, 206 = BStBl 2013 II, 669) sich so verhalten müssen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Internetvereine

Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Vereine, die als Zweck die Förderung der (privaten) Datenkommunikation haben, werden oft auch als Internetvereine bezeichnet. Zu den Zwecken dieser Vereine gehören regelmäßig auch die Vertretung öffentlicher Interessen im Bereich der Datenkommunikation, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Datenkommunikation, die Förd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Überlassung von Diensten, Kapital oder WG

Rn. 323 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nutzungsvorteile aus Dienstverträgen Insbesondere die Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen steht wiederholt auf dem Prüfstand seitens der FinVerw. Für die Beurteilung der Angemessenheit ist auf die Gesamtausstattung der Vergütungen abzustellen. Diese umfasst im Allgemeinen Grundgehalt, Tantieme, Zusatzvergütungen, Pensionszusagen und Sachl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.4 Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 39 Das IDW empfindet es als "sachgerecht"[1], dass alle Stiftungen, die in wesentlichem Umfang[2] Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Abgrenzungsposten und abnutzbares Anlagevermögen zu erfassen haben, ihre Rechnungslegung auf freiwilliger Basis gemäß den Grundsätzen kaufmännischer Bilanzierung ausgestalten – unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buc...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Gewinnerzielungsabsicht bei langjährigen gewerblichen Verlusten

Leitsatz Die Berücksichtigung eines möglichen zukünftigen Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinns im Rahmen einer Totalgewinnprognose setzt nicht voraus, dass die betreffenden stillen Reserven in einem schon bei Betriebsbeginn vorliegenden Betriebskonzept erfasst worden sind. Dies gilt bei Einkünften aus Gewerbebetrieb ebenso wie bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13.12.2023 – VI R 3/22, BFHE 283, 324, BStBl II 2024, 823). Normenk...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einkommensteuer / 3.5 Zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen bildet die Grundlage für die tarifliche Einkommensteuer nach dem Grund- bzw. Splittingtarif.[1] Dabei können Ehegatten zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung wählen. Bei ersterer werden die Einkünfte zusammengerechnet und dann der Splittingtarif angewendet. Beantragt allerdings mindestens ein Ehegatte die Einzelveranlagung, wird die Steuer nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einkommensteuer / 3.4.1 Sonderausgaben

Der Abzug von Sonderausgaben ist teilweise voll und teilweise nur beschränkt möglich. Unbeschränkt abzugsfähig sind insbesondere wiederkehrende Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft, mit der Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs oder mit der Übertragung eines mindestens 50 %-Anteils an einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuervorauszahlungen / 1.2 Berechnung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Anknüpfungspunkt für die Vorauszahlungen ist grundsätzlich die Abschlusszahlung des zuletzt veranlagten Jahres. Dabei bleiben bestimmte Aufwendungen kraft gesetzlicher Regelung außer Ansatz, insbesondere der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.[1] Dies gilt auch, wenn aufgrund der Höhe des Einkommens feststeht, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.3.1.1 Unentgeltliche Zuwendungen

Rz. 95 Unentgeltlich sind die Zuwendungen grds. dann, wenn sie ohne Gegenleistung erfolgt sind. Darunter fallen Schenkungen, Ausstattungen, Vermögensübertragungen unter Vorwegnahme der Erbfolge, Spenden und Stiftungen.[1] Liegt eine gemischte Schenkung vor, die zu vermuten ist, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen Zuwendung und Gegenleistung vorliegt, ist der die Gegenlei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.4.4 Schweigepflicht (§ 4 Abs. 4 DRK-TV)

Die Schweigepflicht war im DRK-TV a. F. in § 8 Abs. 1-3 geregelt und wurde wortgleich in § 4 Abs. 4 übernommen. Ein Anliegen der in der Bundestarifgemeinschaft vertretenen Arbeitgeber war es, den DRK-TV mit 67 Paragrafen und 24 Sonderregelungen zu straffen; daher wurde auf Regelungen entweder ganz verzichtet, wenn sie materiell der Gesetzeslage entsprachen oder aber Regelung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.9 Abgrenzung begünstigter Lieferungen von nicht begünstigten sonstigen Leistungen

Rz. 682 Der ermäßigte Steuersatz ist auf Lieferungen (einschließlich der Werklieferungen) anwendbar, nicht aber – mit Ausnahme der ab 18.12.2019 nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG begünstigten E-Books, E-Papers usw. (Rz. 681a) – auf sonstige Leistungen einschließlich der Werkleistungen (Rz. 42). Dem Lieferer der begünstigten Erzeugnisse steht der ermäßigte Steuersatz ohne Rücksich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umweltschutz / 3 Abgabenordnung: Gemeinnützige Zwecke

An den Gemeinnützigkeitsstatus knüpfend enthalten die Einzelsteuergesetze Vergünstigungen für Körperschaften, die bestimmte gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgen. Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.[1] Unter den weiteren Voraussetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umweltschutz / Zusammenfassung

Begriff Umweltschutz bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutz der Umwelt mit dem Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen aller Lebewesen mit einem funktionierenden Naturhaushalt. Gegebenenfalls sollen durch den Menschen verursachte Beeinträchtigungen oder Schäden behoben werden. Das Augenmerk des Umweltschutzes liegt dabei sowohl auf einzelnen Teilber...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsschranke / 1.2 EBITDA bei Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften tritt an die Stelle des maßgeblichen Gewinns das maßgebliche Einkommen.[1] Demnach erhöhen z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen und Spenden das Einkommen. Dividenden und Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG vermindern dieses entsprechend. Das steuerliche EBITDA für Kapitalgesellschaften ermittelt sich somit wie folgt:[2]mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.5 Ruhen des Kinder-Krankengeldes bei bestimmten Sozialleistungen (Abs. 1 Nr. 3a)

Rz. 23 Speziell für das Kinder-Krankengeld sieht § 49 Abs. 1 Nr. 3a seit dem 1.1.2024 aber eine zusätzliche Regelung vor: Danach ruht der Anspruch auf das Kinder-Krankengeld, wenn der anspruchsberechtigte Versicherte (z. B. Elternteil) Versorgungskrankengeld (§§ 16 ff. BVG; nur gültig bis längstens 31.12.2024) oder Krankengeld der Sozialen Entschädigung (§ 47 SGB XIV; ab 1.1.2...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 48a Vorsch... / 2.4 Mitgliederzahl und Beitragsaufkommen (Abs. 4)

Rz. 7 Die Anzahl der beitragszahlenden Mitglieder muss von Beginn des Kalenderjahres, das dem Jahr der Wahlausschreibung vorausgeht, ständig eine Anzahl beitragszahlender Mitglieder haben, die mindestens dem nach § 48 Abs. 2 geforderten Unterschriftenquorum entspricht (Satz 1). Eine zeitweise Überschreitung der Mitgliederzahl kann Unterschreitungen im relevanten Zeitraum nic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.11.3 Umfang und Ausstrahlung der Feststellung

Rz. 239 Mit der Erteilung eines Bescheids über die Gewinnfeststellung ist eine Reihe von Rechtswirkungen verbunden. Zunächst ist daraus abzuleiten, dass eine Mitunternehmerschaft anerkannt wurde. Sodann wird eine Entscheidung über den Kreis der Beteiligten getroffen, und schließlich werden Höhe, Art und Verteilung der gemeinsam erzielten Einkünfte festgelegt. Rz. 239a Festges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen ("Vorteilseignung")

Tz. 153 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Schon seit längerem hat der BFH mit der notwendigen "Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen", ein weiteres Tatbestandsmerkmal der vGA geschaffen (s Urt des BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131; v 25.01.2005, BStBl II 2006, 190; v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961; v 07.06.2016, BFH/NV 2016, 1496; v 13.07.2021, BStBl II 2022, 119; v 04.05.20...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anteilsveräußerung (§ 8b Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 161 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der Grundfall des § 8b Abs 2 KStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nrn 1, 2, 9 oder 10 Buchst a EStG gehören. In Tz 32ff ist erläutert, welche Leistungen bei den Empfängern zu Kap-Erträgen der genannten Art führen (s Tz 32ff). We...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter als Grundmaßstab des Fremdvergleichs

Tz. 104 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Maßstab für den anzustellenden Fremdvergleich ist das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, der gem § 43 Abs 1 GmbHG die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwendet; s Urt des BFH v 06.04.2005 (BFH/NV 2005, 2058). Aufgabe eines solchen GF ist es, unmittelbar im unternehmerischen Interesse der Kö und damit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Die Grundfälle der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 16 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA lassen sich in den folgenden vier wes Grundfällen zusammenfassen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.1 Subjektive Tatbestandsmerkmale der verdeckten Gewinnausschüttung?

Tz. 164 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Subjektive Elemente wie Wissen und Wollen gehören nicht zu den Wesensmerkmalen der vGA (s Urt des BFH v 14.10.1992, BStBl II 1993, 351 und 353). Zwar tauchen gelegentlich Passagen in der Rspr auf, die auf Willenselemente als Voraussetzung der vGA hindeuten können. So wird neben dem objektiven Merkmal der Vorteilszuwendung auf gesellschaftsre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.2.3 Weitere Einzelfälle

Tz. 32 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch die Einräumung einer Forderung (gegenüber einem Dritten) kann Gegenstand einer verdeckten Einlage sein. Die anschließenden Zinserträge aus der zugewendeten Forderung sind allerdings nicht als verdeckte Einlagen zu behandeln; die Kö erzielt dadurch stpfl BE (zum umgekehrten Fall der Rückgewähr von vGA s Urt des BFH v 25.05.1999, BStBl II...mehr