Fachbeiträge & Kommentare zu Spende

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3.1 Abzug von Zuwendungen an Körperschaften, die die Kultur fördern

Tz. 127 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Eine Sonderstellung nimmt die Förderung der Kultur ein, die sowohl den Zwecken zugeordnet werden kann, bei deren Förderung Spenden und Mitgliedsbeiträge abzb sind (s § 52 Abs 2 S 1 Nr 5 AO), als auch den Zwecken, bei deren Förderung nur Spenden abgezogen werden können (s § 9 Abs 1 Nr 2 S 8 Nr 2 KStG). 3.3.5.3.1.1 Förderung kultureller Zwecke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 In- oder EU-/EWR-ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststellen als Zuwendungsempfänger (§ 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst a KStG)

Tz. 132 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Zum Begriff der jur Pers d öff Rechts und zu einzelnen Erscheinungsformen s § 4 KStG Tz 14ff. Ob eine ausl jur Pers als jur Pers d öff Rechts anzusehen ist, beurteilt sich nach dem ausl Recht, da für die Einordnung eines ausl Rechtsgebildes das jeweilige Staats- und Verwaltungsrecht maßgebend ist (s Urt des BFH v 22.03.2018, BStBl II 2018, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Abziehbare Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke

Tz. 96 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 KStG sind vorbehaltlich des § 8 Abs 3 KStG Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung st-begünstigter Zwecke iSd §§ 52 bis 54 AO abzb. Der Begriff "Spenden" umfasst sowohl Geld- als auch Sachspenden. Zum Begriff der Spenden s Tz 110ff, zu abzb Mitgliedsbeiträgen s Tz 121ff. 3.3.1 Vorbehalt des § 8 Abs 3 KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2.2 Nachweis über die Anerkennung der Steuerbefreiung des Zuwendungsempfängers

Tz. 137 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 19.07.2011, BFH/NV 2012, 179, und v 12.12.2017, BFH/NV 2018, 717) kann eine Zuwendungsbestätigung stlich nur berücksichtigt werden, wenn der Zuwendungsempfänger im Zeitpunkt der Ausstellung der Bestätigung hierzu berechtigt gewesen ist; der Zuwendungsempfänger muss (zu diesem Zeitpunkt) nach dem aktuel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9.2 Form und Inhalt der Zuwendungsbestätigungen

Tz. 176 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Aufgr der Ermächtigung in § 51 Abs 1 Nr 2 Buchst c EStG iVm § 50 EStDV (s Tz 172) werden vom BMF Muster für die amtl vorgeschriebenen Vordrucke zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen bekannt gegeben, die an die jeweils aktuelle Rechtslage angepasst werden. Hierbei handelt es sich um allg verbindliche Vorlagen, von denen nicht abgewiche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wallenhorst, Spendenhaftung: Beantwortete und offene Fragen, DStZ 2003, 531; Nacke, Die estlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792; Rathke/Ritter, Die Spendenhaftung, NWB 42/2012, 3373; Fritz, Aktuelle Finanz-Rrspr zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, DStZ 2017, 190; Herkens, Falschbewertung von Sachspenden – Vertrauensschutz und Haftungsgefahr, EStB 2017, 328. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3.1.1 Förderung kultureller Zwecke oder kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen

Tz. 128 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Förderung kultureller Zwecke berechtigt grds auch zum Abzug von Mitgliedsbeiträgen. Bei der Förderung kulturellen Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, sind hingegen nur Spenden abzb. Grds werden solche Mitgliedsbeiträge vom Abzug ausgeschlossen, aus denen bei typisierender Betrachtung überwiegend Leistungen ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.1 Vertrauensschutz (§ 9 Abs 3 S 1 KStG)

Tz. 253 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Gem § 9 Abs 3 S 1 KStG darf der Stpfl grds auf die Richtigkeit der Bestätigung über Spenden und Mitgliedsbeiträge vertrauen; dieser Vertrauensschutz besteht nur dann nicht, wenn er die Bestätigung durch unlautere Mittel oder falsche Angaben erwirkt hat oder ihm die Unrichtigkeit der Bestätigung entweder bekannt oder infolge grober Fahrlässi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.3.3 Abzug von Rückspenden

Tz. 222 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das BMF-Schr v 25.11.2014 (BStBl I 2014, 1584) enthält auch Aussagen zur stlichen Anerkennung von Spenden durch den Verzicht auf einen bestehenden sonstigen Anspruch (Rückspende). Als "sonstige Ansprüche" kommen zB Lohn- oder Honorarforderungen sowie Forderungen aus Handwerkerleistungen in Betracht oder sonstige ges Ansprüche, die keine Auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Inhalt des § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 3 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 9 Abs 1 Nr 2 KStG regelt die Abziehbarkeit von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung stbegünstigter Zwecke iSd §§ 52 bis 54 AO und ersetzt die Vorschrift des § 10b EStG für den Bereich der KSt. Nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 21.10.1981, BStBl II 1982, 177) ist die Regelung wie eine Gewinnermittlungsvorschrift anz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Auf Grund der Satzung erhobene Beiträge

Tz. 11 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Mitgliederbeiträge müssen aufgr der Satzung erhoben werden. Diese Voraussetzung ist nach R 8.11 Abs 2 KStR 2022 erfüllt, wenn die Satzung Art und Höhe der Mitgliederbeiträge bestimmt; die Satzung einen bestimmten Berechnungsmaßstab vorgibt oder die Satzung ein Organ bezeichnet, das die Beiträge der Höhe nach erkennbar festsetzt. Zweifel an d...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.3.1.1 Unentgeltliche Zuwendungen

Rz. 95 Unentgeltlich sind die Zuwendungen grds. dann, wenn sie ohne Gegenleistung erfolgt sind. Darunter fallen Schenkungen, Ausstattungen, Vermögensübertragungen unter Vorwegnahme der Erbfolge, Spenden und Stiftungen.[1] Liegt eine gemischte Schenkung vor, die zu vermuten ist, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen Zuwendung und Gegenleistung vorliegt, ist der die Gegenlei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.10.2 Vereinfachter Zuwendungsnachweis bei Zuwendung von Kleinbeträgen

Tz. 187 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei der Zuwendung von Kleinbeträgen genügt nach § 50 Abs 4 S 1 Nr 2 EStDV aus Vereinfachungsgründen anstelle einer von der Kö ausgestellten Zuwendungsbestätigung der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts. Der maßgebliche Kleinbetrag betrug bis einschl VZ 2 020 200 EUR und wurde durch Art 6 des JStG 2020 mit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter als Grundmaßstab des Fremdvergleichs

Tz. 104 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Maßstab für den anzustellenden Fremdvergleich ist das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, der gem § 43 Abs 1 GmbHG die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwendet; s Urt des BFH v 06.04.2005, BFH/NV 2005, 2058. Aufgabe eines solchen GF ist es, unmittelbar im unternehmerischen Interesse der Kö und damit nu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.5 Umfang der Haftung

Tz. 280 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die durch die unrichtige Zuwendungsbestätigung bzw die unzutr tats Verwendung der Zuwendung entgangene St ist gem § 9 Abs 3 S 2 KStG pauschal mit 30 % des zugewendeten Betrags anzusetzen. Hüttemann (s DB 2007, 127, 129) und Schauhoff/Kirchhain (s DStR 2007, 1985, 1988) beanstanden – uE zu Recht –, dass der Haftungssatz über dem Regelsteuers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.2 Spendenabzug bei Organschaft

Tz. 227 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im Fall der Organschaft mit GAV ziehen OT und OG jeweils bei der Ermittlung ihres eigenen Einkommens ihre eigenen Spenden ab. Dies folgt aus § 15 KStG; danach gelten hinsichtlich des Spendenabzugs die allg Vorschriften (s auch R 9 Abs 5 S 1 KStR 2015 sowie s § 14 KStG Tz 700ff). Tz. 228 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Entspr der getrennten Berück...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Die Grundfälle der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 16 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA lassen sich in den folgenden vier wes Grundfällen zusammenfassen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.1 Allgemeines

Tz. 121 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mitgliedsbeiträge sind die Beiträge, die von Mitgliedern einer Pers-Vereinigung (Verein) aufgr der Satzung lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhoben werden (s § 8 Abs 5 KStG). Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 1 KStG sind grds Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung st-begünstigter Zwecke abzb. Die Abziehbarkeit von Mitglie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Zuwendungsbegünstigte Zwecke im Sinne des § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 130 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 9 Abs 1 Nr 2 S 1 KStG verweist bzgl der Zwecke, für die Zuwendungen stlich abzb sind, in vollem Umfang auf die st-begünstigten Zwecke iSd §§ 52 bis 54 AO. Abzb sind hiernach Zuwendungen zur Förderung gemeinnütziger Zwecke (s § 52 AO); hierzu s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 19ff; abzb sind Zuwendungen für alle gemeinnützigen Zwecke iSd § 52 Abs 2 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.2 Einkommensabhängiger Höchstbetrag

Tz. 156 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 9 Abs 2 S 1 KStG bestimmt den Begriff des Einkommens iSd Vorschrift als eine der BMG für den Höchstbetrag des Abzugs von Zuwendungen. Nach dieser Vorschrift gilt als Einkommen iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG das Einkommen vor Abzug der in § 9 Abs 1 Nr 2 KStG bezeichneten Zuwendungen und vor dem Verlustabzug nach § 10d EStG. Diese BMG ist eine eige...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.10.1 Vereinfachter Zuwendungsnachweis in Katastrophenfällen

Tz. 185 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 50 Abs 4 S 1 Nr 1 Buchst a EStDV genügt für den Spendenabzug der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn die Zuwendungen zur Hilfe in Katastrophenfällen innerhalb eines Zeitraums, den die obersten Fin-Beh der Länder im Benehmen mit dem BMF bestimmen, auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.1.8 Grenzen der Verwaltungstätigkeit

Rz. 58a Im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit hat der Testamentsvollstrecker die sich aus den erbrechtlichen Vorschriften ergebenden Schranken zu berücksichtigen. Dazu gehören das Verbot der persönlichen Verpflichtung des Erben, vgl. §§ 2206, 2207 BGB, sowie das Verbot der unentgeltlichen Verfügung über Nachlassgegenstände, § 2205 Satz 3 BGB. Der Testamentsvollstrecker darf a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Systematik des § 4h EStG iVm § 8a KStG

Tz. 5 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die dt Zinsschrankenregelung führt unverändert im Falle ihrer Anwendbarkeit zu einer Einschränkung der Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen als BA. Die Grundsystematik der Gewinnermittlungsvorschrift wurde nicht verändert. Sie folgt den verpflichtend umsetzenden Methodiken des Art 4 ATAD. Anpassungen gab es nur soweit § 4h EStG u § 8a KStG hint...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.1 Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 9 Abs 1 Nr 2 Satz 2 Buchst c KStG

Tz. 143 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Das BMF (s Schr v 16.05.2011, BStBl I 2011, 559) hat Regelungen zum Nachw des Vorliegens der Voraussetzungen des § 10b Abs 1 S 2 Nr 3 EStG (entspr § 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst c KStG) getroffen. Hiernach gelten insoweit die für die Gewährung der St-Befreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG für inl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen maßgebende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2.1 Tatsächliche Steuerbefreiung als Voraussetzung für den Zuwendungsabzug

Tz. 135 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst b KStG sind abzb Zuwendungen an eine nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stbefreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse. Hierunter fallen nur Zuwendungen an unbeschr oder an beschr Stpfl, da nur für diese eine tats StBefreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG in Betracht kommt (zur StBefreiung für beschr stpfl Kö s § 5 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2.3 Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach § 60a AO

Tz. 139 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 60a Abs 1 S 2 AO ist die Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach S 1 dieser Vorschrift für nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG st-befreite Kö (auch) für die Besteuerung der Stpfl, die Zuwendungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an die Kö erbringen, bindend. IVm § 63 Abs 5 AO und § 50 Abs 1 EStDV dürfen die Empfänger-Kö stlich nutzbar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.5 Struktureller Inlandsbezug auch bei Zuwendungen an ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts erforderlich (§ 9 Abs 1 Nr 2 S 6 KStG)

Tz. 149 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst a KStG sind auch Zuwendungen an jur Pers d öff Rechts oder an öff Dienststellen abzb, die in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das EWR-Abkommen Anwendung findet, belegen sind (s Tz 132ff). Werden die st-begünstigten Zwecke dieser Zuwendungsempfänger nur im Ausl verwirklicht, ist für die A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Allgemeines zum Abzug von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke

Tz. 91 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 9 Abs 1 Nr 2 KStG ersetzt für den Bereich der KSt die ertragstliche Regelungen des § 10b EStG (s Tz 3). Eine Sonderregelung für den Abzug von Zuwendungen ist wegen der Unterschiede bei der Einkommensermittlung natürlicher und jur Pers notwendig. Während abzb Zuwendungen bei der ESt-Veranlagung natürlicher Pers SA sind, die vom GdE abzuzieh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.1 Subjektive Tatbestandsmerkmale der verdeckten Gewinnausschüttung?

Tz. 164 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Subjektive Elemente wie Wissen und Wollen gehören nicht zu den Wesensmerkmalen der vGA (s Urt des BFH v 14.10.1992, BStBl II 1993, 351 und 353). Zwar tauchen gelegentlich Passagen in der Rspr auf, die auf Willenselemente als Voraussetzung der vGA hindeuten können. So wird neben dem objektiven Merkmal der Vorteilszuwendung auf gesellschaftsre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9.1 Allgemeines

Tz. 172 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 50 Abs 1 EStDV dürfen Zuwendungen iSd § 10b EStG nur abgezogen werden, wenn der Zuwendende eine Zuwendungsbestätigung, die der Empfänger unter Berücksichtigung des § 63 Abs 5 AO nach amtl vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat, oder eine der in § 50 Abs 4 bis Abs 6 EStDV bezeichneten Unterlagen (hierzu s Tz 185ff) erhalten hat; fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Rechtsentwicklung der Vorschriften zum Abzug von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke

Tz. 81 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Vorschriften zum Abzug von Zuwendungen für st-begünstigte Zwecke unterliegen stetigen Änderungen, insbes zur Anpassung an die gesellschaftspolitischen Entwicklungen (Förderung des bürgerschaftlichen Engagements usw). Allein seit dem Jahr 2010 ist es zu folgenden Rechtsänderungen im Bereich des Abzugs von Zuwendungen für st-begünstigte Zw...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Weitere Rechte/Pflichten des Vermieters

Rz. 87 Besteht für die gemieteten Räume eine zentrale Warmwasserversorgung, hat sie der Vermieter auch ständig betriebsbereit zu halten. Eine formularmäßige Vereinbarung, dass die Warmwasserversorgungsanlage nur zu bestimmten Zeiten oder nur während der Heizperiode in Betrieb sein muss, erscheint unangemessen, es sei denn, der Mieter hat noch andere Möglichkeiten in der Wohn...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 3.2 Zuwendungen

Zeile 34 In Zeile 34 sind die abzugsfähigen Spenden und Beiträge aufzuführen und bei der Einkommensermittlung abzuziehen. Die Ermittlung der im Jahr 2023 abziehbaren Zuwendungen erfolgt in der Anlage Z und ist von dort aus Zeile 7 hierher zu übertragen. Ist der Stpfl. Organträger, sind in Zeile 34 nur die von dem Organträger selbst geleisteten Spenden und Beiträge einzutragen. ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Z / 2.1 Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke

Zeile 4 In Zeile 4 sind die Zuwendungen (Spenden und Beiträge) für steuerbegünstigte Zwecke einzutragen, die im Kalenderjahr 2023 bzw. im abweichenden Wirtschaftsjahr 2022/2023 von einer Personengesellschaft, an der der Steuerpflichtige beteiligt ist, geleistet worden sind. Der Betrag ist der gesonderten und einheitlichen Feststellung zu entnehmen. Begünstigte Zuwendungen sind...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ber / 6 Angaben zur Mittelverwendung

Vor Zeilen 30–38 Die Zeilen dienen der Überprüfung, ob die Mittel des Berufsverbandes zulässigerweise verwendet worden sind. Zulässig ist die Verwendung der Mittel zu steuerbegünstigten Zwecken (Spenden und Beiträge); steuerlich schädlich ist die Förderung politischer Parteien. Die Zeilen dienen daher auch der Prüfung, ob die besondere Steuerpflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 Satz...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Z / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

In dem Vordruck wird der im Jahr 2023 abzugsfähige Betrag der Spenden und Beiträge sowie der verbleibende Zuwendungsvortrag ermittelt, der im Wege des Vortrags für den Abzug von Spenden und Beiträgen in den Jahren 2024 ff. zur Verfügung steht. Die Anlage entlastet insoweit die Anlage ZVE und dient bei Organschaft auch als Anlage zu der Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 8 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-49 In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39–102 sind nicht auszufüllen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (pauschale Ermittlung des Gewerbeertrags lt. Zeile 103). Bei Spartentrennung (Ermittlung in Anlage ÖHG mit Über...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Z / 2.3 Angaben zur Höchstbetragsberechnung

Zeile 10 Diese Zeile ist nur auszufüllen, wenn die Höchstbetragsberechnung auf der Grundlage der Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter erfolgen soll. Ist das der Fall, ist in Zeile 10 die Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter einzutragen. Soll der Höchstbetrag von 20 % des Einkommens vor Spenden und Verlustabzug angesetzt werden, ergibt sich die Bemessungsgrundlage aus Zeile 3...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Vor Zeilen 83-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 83 Die Zeilen 83–87 betreffen die Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes, Zeile 88 die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen. In Zeile 83 is...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Z / 2 Ermittlung des verbleibenden Zuwendungsvortrags

Vor Zeilen 1–11 Der Vordruck dient der Feststellung des verbleibenden Zuwendungsvortrags nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 9 f. KStG. Spenden und Beiträge, die im laufenden Vz wegen Überschreitens der Höchstbeträge nicht bei der Einkommensermittlung abgezogen werden konnten, können zeitlich und betragsmäßig unbeschränkt in künftigen VZ bei der Einkommensermittlung im Rahmen der Höch...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Z / 2.2 Fortführung der Ermittlung des verbleibenden Zuwendungsvortrags

Zeile 6 In dieser Zeile ist die Summe der Zeilen 1–5 zu bilden. Der Betrag stellt die gesamten im VZ 2023 zum Abzug bei der Einkommensermittlung zur Verfügung stehenden Zuwendungen dar. Zeile 7 In dieser Zeile ist das Ergebnis der Höchstbetragsberechnung einzutragen. Spenden und Beiträge sind höchstens i. H. v. 20 % des Einkommens bzw. 4 ‰ der Summe aus Umsätzen, Löhnen und Gehä...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehört auch der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG n. F. wird, zusammen mit den entsprechenden Kürzungsbeträgen, in Zeilen 31a, 31b der Anlage ZVE bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte gesondert erfasst und darf daher in den Einkünften d...mehr

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Leitfaden 2023 – Anlage Gem / 3 Gesamteinnahmen

Zeile 9 In dieser Zeile sind die Gesamteinnahmen der Körperschaft (Spenden, Beiträge, Zuschüsse, Einnahmen aus Vermögensverwaltung, Einnahmen aus wirtschaftlicher Betätigung, Umsatzsteuer) des Jahres 2023 einzutragen. Übersteigen die Gesamteinnahmen 45.000 EUR nicht, kann nach § 64 Abs. 3 AO keine Steuerpflicht entstanden sein, auch wenn ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 5 Aufteilung des zu versteuernden Einkommens nach Steuersätzen

Vor Zeilen 71–73 Die Zeilen 71–73 dienen der Angabe, welcher Steuersatz auf die Körperschaft im Vz 2023 anzuwenden ist, und bei Anwendung eines weiteren Steuersatzes neben dem Tarifsteuersatz der Aufteilung des zu versteuernden Einkommens. Die Aufteilung der Einkommensteile muss nur erfolgen, wenn neben dem Tarifsteuersatz andere Steuersätze zur Anwendung kommen. Für die Aufte...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 6 Unterstützung oder Förderung politischer Parteien durch Berufsverbände

Vor Zeilen 74–75 Berufsverbänden ist es untersagt, ihre Mittel für die unmittelbare oder mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien zu verwenden. Tun sie dies dennoch, treten nachteilige steuerliche Konsequenzen ein. In den Zeilen 74–75 sind Angaben zur Durchführung dieser steuerlichen Konsequenzen zu machen.[1] Zeile 74 In dieser Zeile ist der Betrag der Mitt...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ÖHG / 3 Ermittlung des Gewerbeertrags (§§ 7 bis 9 GewStG)

Die Summe der Einträge in den einzelnen Zeilen aller Anlagen ÖHG muss dem Betrag in der entsprechenden Zeile der Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A entsprechen. Vor Zeilen 21–77 In diesen Zeilen werden die gewerbesteuerlichen Besteuerungsgrundlagen der jeweiligen Sparte, für die der Vordruck ÖHG ausgefüllt wird, zugeordnet. Damit kann ein Gewerbeertrag pro Sparte ermittelt werde...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) enthält die Gewerbesteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts und des verbleibenden Zuwendungsvortrags. Gewerbesteuerpflichtig sind nach § 2 GewStG alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe und nach § 35a GewStG die im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe. N...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 3.6 Einkommenszurechnung bei einem Organträger

Zeile 38 Zeile 38 enthält die Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaften, wenn der Stpfl. Organträger ist. Systematisch hat die Hinzurechnung der positiven bzw. negativen Einkommen der Organgesellschaften nach der Berücksichtigung der Spenden und Beiträge, aber vor dem Verlustabzug zu erfolgen. Die Einkommen der Organgesellschaften dürfen die Bemessungsgrundlage für de...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage OT / 4 Weitere Werte

Vor Zeilen 26-41 In den Zeilen 26–41 sind Werte der Organgesellschaft aufzunehmen, die für die Besteuerung des Organträgers benötigt werden. Diese Werte werden für den Organträger und die Organgesellschaft gesondert festgestellt. Bei Organschaftsketten enthalten die Daten auch die Werte der vorgelagerten Organgesellschaften. Zeile 26 Für die Ermittlung des Höchstbetrags der anz...mehr