Fachbeiträge & Kommentare zu Spende

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Zeitlich unbegrenzter Zuwendungs-/Spendenvortrag

Tz. 15 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bis 2007 verfiel ein die Höchstbeträge übersteigender Spendenabzug (Ausnahme: Großspendenabzug). Für Zuwendungen/Spenden ab dem 01.01.2008 können Zuwendungen/Spenden, die die Höchstbeträge (§ 10b Abs. 1 Satz 1 EStG, Anhang 1b) überschreiten zeitlich unbegrenzt in die nachfolgenden Veranlagungszeiträume übertragen werden. Über den verbleibende...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.3.3 Abzug von Rückspenden

Tz. 222 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das BMF-Schr v 25.11.2014 (BStBl I 2014, 1584) enthält auch Aussagen zur stlichen Anerkennung von Spenden durch den Verzicht auf einen bestehenden sonstigen Anspruch (Rückspende). Als "sonstige Ansprüche" kommen zB Lohn- oder Honorarforderungen sowie Forderungen aus Handwerkerleistungen in Betracht oder sonstige ges Ansprüche, die keine Auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Inhalt des § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 3 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 9 Abs 1 Nr 2 KStG regelt die Abziehbarkeit von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung stbegünstigter Zwecke iSd §§ 52 bis 54 AO und ersetzt die Vorschrift des § 10b EStG für den Bereich der KSt. Nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 21.10.1981, BStBl II 1982, 177) ist die Regelung wie eine Gewinnermittlungsvorschrift anz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Wegfall der Steuerbefreiungsvorschriften

Tz. 13 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Wird einer gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaft die Steuerbegünstigung aberkannt oder handelt es sich um eine nicht steuerbegünstigte Körperschaft, kommt die Steuerbefreiungsvorschrift nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG (s. Anhang 12e) nicht mehr in Betracht (vgl. als Beispiel das Urteil des BFH in Rz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.10.2 Vereinfachter Zuwendungsnachweis bei Zuwendung von Kleinbeträgen

Tz. 187 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei der Zuwendung von Kleinbeträgen genügt nach § 50 Abs 4 S 1 Nr 2 EStDV aus Vereinfachungsgründen anstelle einer von der Kö ausgestellten Zuwendungsbestätigung der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts. Der maßgebliche Kleinbetrag betrug bis einschl VZ 2 020 200 EUR und wurde durch Art 6 des JStG 2020 mit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1.2 Steuerlicher Rechtsnachfolger des originären Einbringenden

Tz. 21 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Innerhalb der Sieben-Jahres-Frist (s Tz 19 ff) erfasst der pers Anwendungsbereich von § 22 UmwStG auch AE an sperrfristverhafteten (Geschäfts-)Anteilen, die die Beteiligung selbst nicht durch Einbringung erworben haben. Betroffen sind nämlich AE, die Rechtsnachfolger des originären Einbringenden (oder deren Rechtsnachfolger, s Tz 106a) durch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kirchliche Zwecke

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Unter der Förderung kirchlicher Zwecke i. S. d. § 54 AO (Anhang 1b) wird verstanden, dass eine Körperschaft kirchliche Zwecke verfolgt, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern. Es muss sich also um Religionsgemeinschaften handeln, die den Status der Kör...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2 Anwendungsbereich

Rz. 80 Im Einzelnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um den rückwirkenden Wegfall der Steuerlast zu erlangen: Rz. 81 Die durch Schenkung oder Erbschaft erworbenen Vermögensgegenstände müssen weitergegeben werden. Streitig ist, ob auch die Weitergabe eines Surrogats ausreichend ist (befürwortend: Lüdicke, ZEV 2007, 254; Hannes/Holtz in M/H/H, § 29 ErbStG Rz. 19; T...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerliche Erheblichkeit

Rz. 231 [Autor/Stand] Steuerlich erheblich sind alle Tatsachen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind[2], also steuerlichen Zwecken dienen. Das ist der Fall, wenn sie die Ermittlung, Erhebung oder Beitreibung einer Steuer betreffen. Prozessual müssen diese Tatsachen festgestellt werden, insbesondere diejenigen Parameter, die maßgebliche Grundlage für die Steuerberechnun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Einbringender und Übernehmerin bei einem steuerbegünstigten Anteilstausch (§ 22 Abs 2 UmwStG)

Tz. 23 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Sperrfristtatbestand des § 22 Abs 2 S 1 UmwStG bezieht sich sachlich auf Anteile an Kap-Ges oder Gen, die iRe Anteilstauschs iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG oder im Zuge einer Betriebseinbringung als unselbständiger Bestandteil der Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG unterhalb des gW auf die Übernehmerin übertragen worden sind. Gem der Regelu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.5 Umfang der Haftung

Tz. 280 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die durch die unrichtige Zuwendungsbestätigung bzw die unzutr tats Verwendung der Zuwendung entgangene St ist gem § 9 Abs 3 S 2 KStG pauschal mit 30 % des zugewendeten Betrags anzusetzen. Hüttemann (s DB 2007, 127, 129) und Schauhoff/Kirchhain (s DStR 2007, 1985, 1988) beanstanden – uE zu Recht –, dass der Haftungssatz über dem Regelsteuers...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.5 Ausschließlichkeit (§ 56 AO)

Rz. 218 Ausschließlichkeit ist gegeben, wenn die Körperschaft (Stiftung) außer ihrer steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke keine nicht begünstigten Zwecke unterstützt. Wird ein einziger nicht begünstigter Zweck verfolgt, darf die Tätigkeit der Körperschaft nicht in eine begünstigte und eine nicht begünstigte aufgeteilt werden. Die Steuervergünstigung ist für die gesamte ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.2 Spendenabzug bei Organschaft

Tz. 227 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im Fall der Organschaft mit GAV ziehen OT und OG jeweils bei der Ermittlung ihres eigenen Einkommens ihre eigenen Spenden ab. Dies folgt aus § 15 KStG; danach gelten hinsichtlich des Spendenabzugs die allg Vorschriften (s auch R 9 Abs 5 S 1 KStR 2015 sowie s § 14 KStG Tz 700 ff). Tz. 228 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Entspr der getrennten Berüc...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.1.1 Ertragsteuerpflicht

Rz. 116 In der verbandsrechtlichen Dogmatik ist die rechtsfähige Stiftung zwar juristische Person, aber keine "Körperschaft". Dennoch ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts als sonstige juristische Person des privaten Rechts grundsätzlich körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG). Rechtsfähige Stiftungen sind damit unbeschränkt körperschaftsteuerpflichti...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pflanzen- und Kleintierzucht

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Förderung der Tier- und Pflanzenzucht ist ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck i. S. des § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (Anhang 1b). Zu den Vereinen, die die Pflanzen- und Kleintierzucht fördern, gehören insb.: Vogelzuchtvereine, Kleintierzuchtvereine, Geflügelzuchtvereine, Kaninchenzuchtvereine, Brieftaubenzuchtvereine, Züchtervereinigungen für Pflan...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Radsportvereine

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Radsportvereine verfolgen im Regelfall steuerbegünstigte Zwecke und können als steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften wegen der "Förderung des Sports" anerkannt werden (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Daneben kann auch die Förderung der Jugendhilfe (§ 52. Abs. 2 Nr. 4 AO, Anhang 1b) umfasst sein. Die Zwecke werden im...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.4.2 Die unmittelbare Mittelverwendung

Rz. 210 Die Körperschaft (Stiftung) darf ihre Mittel nur für satzungsmäßige Zwecke verwenden. Hierunter fallen nicht nur die der Körperschaft durch Spenden oder Erträge ihres Vermögens (bzw. ihrer wirtschaftlichen Zweckbetriebe) zur Verfügung gestellten Geldbeträge, sondern sämtliche Vermögenswerte der Körperschaft. Hinweis: Keine (schädliche) Zuwendung i. S. d. § 55 Abs. 1 N...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.6.2 Pflichtteilsergänzung

Rz. 79 Schließlich sind bei der Konzeption einer Vermögensnachfolgegestaltung unter Beteiligung einer Stiftung auch familienrechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Daneben unterliegen lebzeitige Schenkungen des späteren EL der Pflichtteilsergänzung gem. § 2325 BGB. Der Wortlaut des Gesetzes erfasst nur Schenkungen, also zweiseitige Rechtsgeschäfte. Allerdings besteht in...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.2.2 Abgrenzungsfragen

Rz. 269 Art. 1 Abs. 2 Buchst. h EUErbVO (Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (EuErbVO)) nimmt das Recht der juristischen Personen ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Verordnung aus. Damit gilt vor allem für die Rechtsfähigkeit und auch für den Errichtungszeitpunkt einer Stiftung das Stiftungsstatut analog dem Gesellschaftsstatut. Die Frage der Erbfähigkeit, also ob eine jur. Per...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Steuerpflicht

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde im Anschluss an den Beschluss des BverfG vom 17.12.2014 durch das "Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" vom 04.11.2016, BGBl I 2016, 2464 mit Wirkung zum 01.07.2016 neu geregelt. Tz. 2 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Der Er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.1 Allgemeines

Tz. 121 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mitgliedsbeiträge sind die Beiträge, die von Mitgliedern einer Pers-Vereinigung (Verein) aufgr der Satzung lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhoben werden (s § 8 Abs 5 KStG). Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 1 KStG sind grds Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung st-begünstigter Zwecke abzb. Die Abziehbarkeit von Mitglie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Zuwendungsbegünstigte Zwecke im Sinne des § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 130 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 9 Abs 1 Nr 2 S 1 KStG verweist bzgl der Zwecke, für die Zuwendungen stlich abzb sind, in vollem Umfang auf die st-begünstigten Zwecke iSd §§ 52 bis 54 AO. Abzb sind hiernach Zuwendungen zur Förderung gemeinnütziger Zwecke (s § 52 AO); hierzu s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 19 ff; abzb sind Zuwendungen für alle gemeinnützigen Zwecke iSd § 52 Abs 2 ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.21.3.1 Zweckwidmung

Rz. 264 Der Erblasser oder Schenker muss die Verwendung zu dem begünstigten Zweck verfügt haben (s. R E 13.10 Abs. 1 Satz 2 ErbStR). Bei der Ermittlung der Zweckwidmung durch einen Erblasser sind neben dem Wortlaut des Testaments auch Umstände außerhalb des Testaments heranzuziehen (s. FG München vom 13.03.2002, EFG 2002, 852). Weiter ist es ausreichend, wenn der Erblasser e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.10.1 Vereinfachter Zuwendungsnachweis in Katastrophenfällen

Tz. 185 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 50 Abs 4 S 1 Nr 1 Buchst a EStDV genügt für den Spendenabzug der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn die Zuwendungen zur Hilfe in Katastrophenfällen innerhalb eines Zeitraums, den die obersten Fin-Beh der Länder im Benehmen mit dem BMF bestimmen, auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.2 Einkommensabhängiger Höchstbetrag

Tz. 156 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 9 Abs 2 S 1 KStG bestimmt den Begriff des Einkommens iSd Vorschrift als eine der BMG für den Höchstbetrag des Abzugs von Zuwendungen. Nach dieser Vorschrift gilt als Einkommen iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG das Einkommen vor Abzug der in § 9 Abs 1 Nr 2 KStG bezeichneten Zuwendungen und vor dem Verlustabzug nach § 10d EStG. Diese BMG ist eine eige...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kleintierzuchtvereine

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Kleintierzuchtvereine können unter den Begriff der Tierzucht, der unter § 52 Nr. 23 AO (Anhang 1b) gefasst wird, subsumiert werden. Tierzucht ist die planmäßige Paarung von Tieren zur Erzeugung von Nachkommen mit bestimmten erblichen Eigenschaften und/oder Merkmalen. Da die Förderung der Tierzucht nicht auf bestimmte Tierarten beschränkt ist, k...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorausgefüllte Steuererklär... / 2.2.2 Abrufbare Bescheinigungen

Neben allgemeinen Daten (Stammdaten) wie Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Bankverbindung oder Religionszugehörigkeit sind folgende Daten abrufbar: von den Arbeitgebern übermittelte Beträge der Lohnsteuerbescheinigungen[1]; Daten der Rentenbezugsmitteilung[2]; Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen[3]; Beiträge zur Basisversorgung (Rürup-R...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.2 Unentgeltlichkeit

Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 08.10.2003, BStBl II 2004, 234; BFH vom 26.08.2004, BFH/NV 2005, 57; BFH vom 11.05.2005, BFH/NV 2005, 2011; BFH vom 24.08.2005, DStR 2006, 178. Rz. 285 Eine freigebige Zuwendung liegt nur dann vor, wenn ihr keine Gegenleistung gegenübersteht, die den Vermögenszuwachs des Bedachten kompensiert. Der Wert der Gegenleistung ist dabei nach bürgerlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.1 Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 9 Abs 1 Nr 2 Satz 2 Buchst c KStG

Tz. 143 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Das BMF (s Schr v 16.05.2011, BStBl I 2011, 559) hat Regelungen zum Nachw des Vorliegens der Voraussetzungen des § 10b Abs 1 S 2 Nr 3 EStG (entspr § 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst c KStG) getroffen. Hiernach gelten insoweit die für die Gewährung der St-Befreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG für inl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen maßgebende...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Verein darf neben der Verfolgung seiner satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke auch steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 AO; Anhang 1b) unterhalten. Werden mehrere steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, sind die Ergebnisse der verschiedenen steuerpflichtig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.6.2 Einzelfälle verdeckten Gewinnausschüttungen bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 236 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 VGA des BgA an seine Träger-Kö kommen hauptsächlich in folgenden Ausgestaltungen vor (hierzu ebenso s § 8 Abs 3 KStG Anh "Betrieb gewerblicher Art" und s § 8 Abs 3 KStG Anh "Sparkassen"): Leistungen des BgA an die Träger-Kö, für die kein im Geschäftsverkehr übliches Entgelt verlangt wird, zB für die Überlassung von Hebedaten von dem Wasservers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2.3 Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach § 60a AO

Tz. 139 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 60a Abs 1 S 2 AO ist die Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach S 1 dieser Vorschrift für nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG st-befreite Kö (auch) für die Besteuerung der Stpfl, die Zuwendungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an die Kö erbringen, bindend. IVm § 63 Abs 5 AO und § 50 Abs 1 EStDV dürfen die Empfänger-Kö stlich nutzbar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2.1 Tatsächliche Steuerbefreiung als Voraussetzung für den Zuwendungsabzug

Tz. 135 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst b KStG sind abzb Zuwendungen an eine nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stbefreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse. Hierunter fallen nur Zuwendungen an unbeschr oder an beschr Stpfl, da nur für diese eine tats StBefreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG in Betracht kommt (zur StBefreiung für beschr stpfl Kö s § 5 Abs ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Allgemeines zum Abzug von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke

Tz. 91 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 9 Abs 1 Nr 2 KStG ersetzt für den Bereich der KSt die ertragstliche Regelungen des § 10b EStG (s Tz 3). Eine Sonderregelung für den Abzug von Zuwendungen ist wegen der Unterschiede bei der Einkommensermittlung natürlicher und jur Pers notwendig. Während abzb Zuwendungen bei der ESt-Veranlagung natürlicher Pers SA sind, die vom GdE abzuzieh...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.2 Verhältnis zur Erbschaft-/Schenkungsteuer

Rz. 193 Eine weitere Steuerbegünstigung bringt die Gemeinnützigkeit bei der Erbschaftbesteuerung der Errichtung und der späteren Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung mit sich (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG). Das ErbStG befreit sämtliche "Zuwendungen" an inländische gemeinnützige Rechtsträger und damit sowohl die Dotation der Stiftung bei ihrer Errichtung als auch d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen des Arbeitgebers / 4.3.4 Naturkatastrophen

Treten durch Hochwasser, Starkregen, Stürme oder andere Naturereignisse großflächig Schäden auf, geben die obersten Finanzbehörden der betroffenen Bundesländer sog. Katastrophenerlasse heraus. In diesen sind insbesondere Steuererleichterungen geregelt (z. B. erleichterte Absetzung von Aufwendungen zur Schadensbeseitigung als außergewöhnliche Belastungen) und die steuerliche ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.3.1 Gemeinnützigkeit

Rz. 200 Bei der gemeinnützigen Zweckverfolgung gem. § 52 AO muss die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet gefördert werden. Der unbestimmte Rechtsbegriff "Förderung der Allgemeinheit" ist erfüllt, wenn eine Körperschaft einen Bereich aus dem Beispielkatalog des Abs. 2 dieser Vorschrift fördert. Ansonsten muss gewährleistet sein, dass der Kreis der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9.1 Allgemeines

Tz. 172 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 50 Abs 1 EStDV dürfen Zuwendungen iSd § 10b EStG nur abgezogen werden, wenn der Zuwendende eine Zuwendungsbestätigung, die der Empfänger unter Berücksichtigung des § 63 Abs 5 AO nach amtl vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat, oder eine der in § 50 Abs 4 bis Abs 6 EStDV bezeichneten Unterlagen (hierzu s Tz 185 ff) erhalten hat; f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Beispiele für Tateinheit (§ 52 StGB)

Rz. 914 Beim Einfuhrschmuggel von Zigaretten führt die Verletzung der Gestellungspflicht (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) zu Tateinheit der Hinterziehung von Einfuhrumsatzsteuer, Zoll und Tabaksteuer.[1] Für den Solidaritätszuschlag nach § 1 SolZG besteht keine selbständige Erklärungspflicht, sondern sie ist als Annex auf der Grundlage der Hauptsteuererklärung (im konkreten Fall der L...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Allgemeines

Tz. 175 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 St-Subjekt ist nicht der BgA der jur Pers d öff Rechts, sondern die jur Pers d öff Rechts selbst. Hat die jur Pers d öff Rechts mehrere BgA, ist sie wegen jedes einzelnen BgA (oder mehrerer zusammengefasster Betriebe) Subjekt der KSt (s Tz 10). BgA, die nicht selbst jur Pers d öff Rechts sind (s § 4 Abs 2 KStG und s Tz 58), stellen zivil- und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.5 Struktureller Inlandsbezug auch bei Zuwendungen an ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts erforderlich (§ 9 Abs 1 Nr 2 S 6 KStG)

Tz. 149 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst a KStG sind auch Zuwendungen an jur Pers d öff Rechts oder an öff Dienststellen abzb, die in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das EWR-Abkommen Anwendung findet, belegen sind (s Tz 132 ff). Werden die st-begünstigten Zwecke dieser Zuwendungsempfänger nur im Ausl verwirklicht, ist für die ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Abschreibungen im ideellen Tätigkeitsbereich

Tz. 102 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die im ideellen Tätigkeitsbereich eines Vereins eingesetzten Wirtschaftsgüter dienen nicht der Erzielung von Einkünften. Daher besteht für den ideellen Tätigkeitsbereich keine Ertrag- und Umsatzsteuerpflicht, weil die in dem ideellen Bereich erzielten Einnahmen (wie Mitgliedsbeiträge, Spenden) keiner Einkunftsart i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 1–7...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit (weltweiten) Katastrophenfällen

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Regelmäßig erlässt das BMF Schreiben zu Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit nationalen oder internationalen Katastrophen. Hintergrund dieser Billigkeitsregelungen ist es, den bürokratischen Aufwand auf ein Minimum zu reduzieren. Hiermit soll die Spendenbereitschaft in der deutschen Bevölkerung erhöht werden, weil dem Wunsch der Menschen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Rechtsentwicklung der Vorschriften zum Abzug von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke

Tz. 81 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Vorschriften zum Abzug von Zuwendungen für st-begünstigte Zwecke unterliegen stetigen Änderungen, insbes zur Anpassung an die gesellschaftspolitischen Entwicklungen (Förderung des bürgerschaftlichen Engagements usw). Allein seit dem Jahr 2010 ist es zu folgenden Rechtsänderungen im Bereich des Abzugs von Zuwendungen für st-begünstigte Zw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kirmesveranstaltungen

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Viele steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine führen traditionsgemäß einmal im Jahr sog. "Kirmesveranstaltungen" (= Volksfeste) durch, um mit den daraus erzielten Überschüssen ihre satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Da die Veranstaltung einer Kirmes keiner steuerbegünstigten Tätigkeit und insbesondere keinem Zweckbetrieb n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schulgeld: Steuerliche Abzu... / 3 Begünstigte Aufwendungen

Zum Schulgeld i. S. d. gesetzlichen Regelung gehören alle Beträge, die die Eltern für die Unterrichtung ihrer Kinder und zur Deckung der Schulkosten regelmäßig an die Schule zahlen. Aus diesem Schulgeld kann nicht ein Teil herausgerechnet werden, der als Spende abziehbar ist.[1] Aus dem gezahlten Schulgeld ist der Teil herauszurechnen, der auf die Beherbergung, Betreuung und ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.5.4 Sonstige Fälle

Im Rahmen der Günstigerprüfung ist es darüber hinaus möglich, dass Verluste aus anderen Einkunftsarten mit positiven Kapitalerträgen verrechnet werden.[1] Ebenso können Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (Abgeltungsteuersatz) mit Überschüssen aus Kapitaleinkünften, die nach § 32d Abs. 2 EStG der tariflichen Einkommensteuer unterliegen, verrechnet werden.[2] Die A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 10 Feststellungsverfahren

Unabhängig von der Art der Tätigkeit werden die erzielten Einkünfte der GbR (wie bei jeder Personengesellschaft) in einem zwischengeschalteten gesonderten und einheitlichen Verfahren förmlich festgestellt (§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO). Sinn und Zweck des Feststellungsverfahrens ist es sicherzustellen, dass bei jedem Gesellschafter die gleiche Einkunftsart und die gleichen Grundsä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / b) Stiftungsvermögen

Rz. 16 Ein weiteres wesentliches Element der Stiftung ist das Stiftungsvermögen. Erst das Stiftungsvermögen als "materielle Basis" ermöglicht es der Stiftung, ihren Zweck zu verfolgen und zu erfüllen. Im Unterschied zum Verein, der bei der Zweckverfolgung auf "personelle Mittel" in Form seiner Mitglieder zurückgreifen und damit auch ohne eigenen Vermögenseinsatz den Zweck de...mehr