Fachbeiträge & Kommentare zu Spende

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§ 40 Stiftungsrecht / II. Rechtfähige Stiftung: Eine juristische Person ohne Mitglieder und Gesellschafter

Rz. 12 Die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts[8] ist im neuen Stiftungsrecht zum ersten Mal auch gesetzlich definiert,[9] und zwar in § 80 Abs. 1 BGB wie folgt: Die Stiftung ist eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person. Die Stiftung wird in der Regel auf unbesti...mehr

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§ 48 Vereine / 3. Gemeinnützigkeit

Rz. 33 Eingetragene Vereine können den Status der Gemeinnützigkeit erlangen, womit Steuervorteile (§ 52 AO) und die Möglichkeit verbunden sind, Spenden gegen steuerlich berücksichtigungsfähige Spendenquittungen zu vereinnahmen. Um die Gemeinnützigkeit beantragen zu können, gelten für den Zweck und die notwendigen Inhalte der Satzung besondere Vorschriften, die im Wesentliche...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 8. Unselbstständige Stiftung

Rz. 117 Seit geraumer Zeit wird der "Stiftungsfachmann" vermehrt auf die unkompliziert zu errichtende unselbstständige Stiftung angesprochen. Die unselbstständige Stiftung[139] (auch treuhänderische oder fiduziarische Stiftung genannt) ist keine juristische Person,[140] sondern eine Rechtsbeziehung des "Stifters" mit einem Treuhänder, durch das eine rechtsfähige Stiftung nac...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / b) Praxishinweise

Rz. 76 Die Praxis der einzelnen Landesstiftungsbehörden bei der Anerkennung von unternehmensverbundenen Familienstiftungen war vor den grundlegenden Reformen des Stiftungsrechts in den letzten Jahrzehnten noch in hohem Maße unterschiedlich und oft bedenklich,[93] was angesichts der relativ wenigen Stiftungsgestaltungen in der Praxis allerdings auch kaum überraschen konnte. E...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 5. Bürgerstiftungen

Rz. 95 Mit dem zur Vererbung anstehenden Vermögen der Nachkriegsgeneration gewinnt nicht nur traditionelles soziales Engagement an Bedeutung, sondern etwas, was man als bürgerschaftliches Engagement beschreiben kann. Bürger setzen sich vor Ort konkret für ihr Gemeinwesen ein. Eine Auswirkung dieses Engagements vor Ort sind die sog. Bürgerstiftungen [111] als eine Sonderform d...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 9. Ersatzformen

Rz. 130 Nicht jedem potentiellen Stifter liegt tatsächlich die selbstständige Stiftung als Rechtsform.[154] In der Praxis wird die Bezeichnung "Stiftung" in der Tat nicht nur für Stiftungen im eigentlichen Sinne verwandt, sondern auch für Vereine oder die GmbH.[155]mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesell...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.1 Gesetzliche Aufzählung

Welche Aufwendungen bei der Ermittlung des Freibetrags eingetragen werden dürfen, ist im Gesetz abschließend geregelt.[1] Andere Ermäßigungsgründe sind nicht zulässig, sondern können erst nach Ablauf des Kalenderjahres durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Für folgende Aufwendungen lässt der Gesetzgeber die Bildung eines Lohnsteuerfreibetrags al...mehr

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Bevor es zu spät ist: Sanie... / 2 Sanierungsbedarf erkennen und akzeptieren

Die Erfahrung im Umgang mit Vereinen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zeigt häufig ein Phänomen: die zu späte Erkenntnis bzw. Akzeptanz der wirtschaftlich prekären Situation. Der Umgang mit der wirtschaftlichen Seite des Vereinslebens wird teilweise als "notwendiges Übel" betrachtet und mehr als Pflichtaufgabe vollzogen. Auf der anderen Seite wird das wirtschaftliche Wohl...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 6.2 Spenden

Zu den Einnahmen der ertragsneutralen Posten gehören unter anderem Spenden. Sie sollten immer auf bestimmte durch den Vereinskontenrahmen vorgegebene Konten gebucht werden, um die Überprüfung zu erleichtern: Geldspenden/-zuwendungen gegen Quittung Geldspenden/-zuwendungen ohne Quittung Sachspenden/-zuwendungen gegen Quittung Sachspenden/-zuwendungen ohne Quittung Spenden/Zuwendun...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 1.1 Ideeller Bereich

Einnahmen Mitgliedsbeiträge Spenden Echte Zuschüsse Ausgaben Verwaltung Mitgliederpflege Geschäftsführung Beiträge an Dachverbändemehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 4 Zuordnung von sportlichen Veranstaltungen

In Sportvereinen wird die Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben zu den Bereichen steuerbegünstigter Zweckbetrieb und steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nach besonderen Kriterien vorgenommen. Während im Gemeinnützigkeitsrecht wirtschaftliche Aktivitäten, die dem Vereinszweck dienen, als steuerbegünstigte Zweckbetriebe anerkannt werden, gilt im Sport die Besonde...mehr

Beitrag aus der verein wissen
So integrieren Sie neue Mit... / 2.2 Die Mitgliederbroschüre

Die Mitgliederbroschüre sollte jedem Mitglied zugesandt oder beim ersten Treffen ausgehändigt werden. Sie muss nicht sehr aufwendig, aber doch ansprechend gestaltet werden. Wir schlagen folgendes Inhaltsverzeichnis für die Broschüre vor, die dann auch zur Mitgliedergewinnung eingesetzt werden kann. Wer wir sind Unsere Geschichte – wie alles begann – eine kurze Historie Unsere W...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Interessenverband

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Berufsstände und Berufsverbände, > Spenden.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Aufwandsspenden

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Spenden Rz 20 ff. Zu Voraussetzungen für den Abzug als > Sonderausgaben vgl BMF vom 25.11.2014, BStBl 2014 I, 1584 und BMF vom 24.08.2016, BStBl 2016 I, 994.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Doktorprüfung

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Aufwendungen für die Promotion können WK/BA sein, wenn eine berufliche Veranlassung besteht (> Rz 2). Ein Promotionsstudium setzt hochschulrechtlich idR ein abgeschlossenes > Erststudium voraus; es muss aber kein "berufsqualifizierender Studienabschluss" sein (BMF vom 22.09.2010, Rz 26, BStBl 2010 I, 721 [724]). Es ist dann stets ein "weitere...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4.3 Unentgeltlichkeit der Spende

Tz. 114 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Zuwendung muss ohne Gegenleistung, dh unentgeltlich, erbracht werden (s Urt des BFH v 12.09.1990, BStBl II 1991, 258; v 22.09.1993, BStBl II 1993, 874 mwHinw; und v 11.06.1997, BStBl II 1997, 612). Ein Abzug von Zuwendungen ist daher nicht nur ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen zur Erlangung einer Gegenleistung des Empfängers oder ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4.2 Freiwilligkeit der Spende

Tz. 113 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Freiwilligkeit erfordert, dass eine Zuwendung ohne rechtliche (s Urt des BFH v 25.11.1987, BFHE 151, 544; v 12.09.1990, BStBl II 1991, 258; und v 19.12.1990, BStBl II 1991, 234; sowie – für Mitgliedsbeiträge – s Tz 123) oder faktische Verpflichtung (s Urt des BFH v 13.08.1997, BStBl II 1997, 794) erbracht wird. Zum Vorliegen einer Solchen i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.5.1 Spende eines Betriebs gewerblicher Art als (offene) Einkommensverteilung

Tz. 236 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach dem Urt des BFH v 01.02.1989 (BStBl II 1989, 471) ist ein Spendenabzug dann ausgeschlossen, wenn eine Sparkasse den Teil des Jahresüberschusses gemeinnützigen Zwecken zuführt, auf dessen Auszahlung der Gewährträger zuvor verzichtet hat, weil in diesem Fall eine Einkommensverteilung iSd § 8 Abs 3 S 1 KStG anzunehmen sei (ebenso s Urt de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.5.2.1.1 Berücksichtigung mittelbarer Spenden an den Gewährträger im Rahmen des Fremdspendenvergleichs

Tz. 243 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Spenden, die der Gewährträger von seiner Sparkasse mit der Auflage erhält, sie an Dritte weiterzuleiten (Durchlaufspenden über den Gewährträger) sind grds keine Spenden an den Gewährträger. Ausnahmsweise sind solche Durchlaufspenden – für die Ermittlung des Fremdspendenrahmens – als Spenden zugunsten des Gewährträgers zu beurteilen, wenn de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Zuwendungen/Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung

Tz. 16 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Zusätzlich zum Spendenabzug nach § 10b Abs. 1 EStG gibt es für Zuwendungen/Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung – auch einer Förderstiftung – einen besonderen Abzugsbetrag nach § 10b Abs. 1a EStG von 1 000 000 EUR (Stiftungsspendenabzug). So kann auf entsprechenden Antrag der Abzug der Zuwendung/Spende im Veranlagungszeitraum der Zuwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.5.2.1.2 Berücksichtigung von Spenden an dem Gewährträger nahe stehende Personen im Rahmen des Fremdspendenvergleichs

Tz. 245 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Schließlich sind auch Spenden an eine dem Gewährträger nahe stehende Pers iRd Fremdspendenvergleichs wie Spenden an den Gewährträger zu beurteilen. Die Frage des "Nahestehens" hat der BFH nicht in erster Linie danach beantwortet, ob die Funktionsträger beim Gewährträger und bei dem Spendenempfänger identisch sind (s Urt des BFH v 08.04.1992...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.5.2 Spenden eines Betriebs gewerblicher Art als verdeckte Gewinnausschüttung

Tz. 237 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Spenden, die von einer Sparkasse oder einem anderen BgA lfd (aufgr eigener Entsch-befugnis) – wie andere BA – geleistet werden (ebenso hierzu s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1990, 237), und Spenden, die erst aus dem Jahresüberschuss geleistet werden, in den Fällen, in denen dem Gewährträger nicht von vornherein ges der Jahresüberschuss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3 Abzug von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) oder nur von Spenden für begünstigte Zwecke

Tz. 124 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 9 Abs 1Nr 2 S 8 KStG sind Mitgliedsbeiträge an Kö, die den Sport (§ 52 Abs 2 Nr 21 AO), kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen; die Heimatpflege und Heimatkunde (§ 52 Abs 2 Nr 22 AO) oder Zwecke iSd § 52 Abs 2 Nr 23 AO ("sinnvolle Freizeitgestaltungen") fördern oder deren Zweck nach § 52 Abs 2 S 2 der AO...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Abzug von Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke

3.3.4.1 Allgemeines Tz. 110 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unter den Begriff der Spenden fallen alle Ausgaben, die freiwillig und ohne Gegenleistung des Empfängers oder eines Dritten erbracht werden und die weder BA noch WK darstellen. Der BFH (s Urt des BFH v 02.08.2006, BStBl II 2007, 8) hat einer Spende, die im Zusammenhang mit der Aufnahme in einen Golfclub geleistet wurde, de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.3 Spenden durch den Verzicht auf einen zuvor vereinbarten Aufwendungsersatz (Aufwandsspenden) bzw auf einen sonstigen Anspruch (Rückspenden)

3.12.3.1 Allgemeines Tz. 210 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 2 S 4 und 5 KStG sind Aufwendungen zugunsten einer zum Empfang stlich abzb Zuwendungen berechtigten Kö nur abzb, wenn ein Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Satzung eingeräumt und auf die Erstattung verzichtet worden ist. Der Anspruch darf nicht unter der Bedingung des Verzichts ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung

Leitsatz 1. Die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird nicht dadurch verletzt, dass die steuerliche Berücksichtigung einer Spende an eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässige Stiftung den im Mitgliedstaat des Spenders geltenden nationalen Anforderungen unterworfen wird. 2. Die Nachweispflicht, dass die sich aus diesen Anforderungen ergebenden Voraussetzungen erfüllt sind, trifft bei Zuwendungen an eine ausländische Körpers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Vorbehalt des § 8 Abs 3 KStG (offene oder verdeckte Einkommensverteilung bzw verdeckte Einlage)

Tz. 97 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch den einschr Zusatz in § 9 Abs 1 Nr 2 KStG "vorbehaltlich des § 8 Abs 3 KStG " soll verhindert werden, dass Zuwendungen, die in "Spendenform" gekleidet sind, bei denen es sich jedoch tats um eine (offene oder verdeckte) Einkommensverteilung handelt, das Einkommen unzulässigerweise mindern. Unter diesen Vorbehalt fallen zunächst solche Zuw...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pfandflaschen, Verwertung von

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Im Rahmen der Sammlung und Verwertung von Pfandflaschen werden immer wieder mal steuerbegünstigte Einrichtungen eingebunden, die damit entweder selber aktiv Mittel für die Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke beschaffen oder aus den Pfanderlösen unterstützt werden. Zu den steuerlichen Folgen der verschiedenen Fallvarianten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Tatsächliche Verwendung der Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke

Tz. 150 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine Zuwendung muss, um nach § 9 Abs 1 Nr 2 KStG abzb zu sein, tats für die begünstigten Zwecke verwendet werden (s H 10b.1 "Zuwendungsbestätigung" EStH 2022). Eine tats Verwendung der Spende für st-begünstigte Zwecke erfordert jedoch nicht, dass genau der zugewendete Einzel-Geldschein oder die Einzel-Bankgutschrift für diese Zwecke verausg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.2.1 Unrichtigkeit der Zuwendungsbestätigung

Tz. 263 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unrichtig ist eine Zuwendungsbestätigung, deren Inhalt nicht der objektiven Sach- und Rechtslage entspr. Die Unrichtigkeit bezieht sich auf die Angaben, die für den Abzug wes sind, insbes also auf die Höhe des zugewendeten Betrags, den beabsichtigten Verwendungszweck und den st-begünstigten Status der empfangenden Kö. Eine Zuwendungsbestätig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1.1 Bewertung der Sachspenden (§ 9 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 192 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Wert der Zuwendung (=Sachspende) ist gem § 9 Abs 2 S 3 KStG nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 1 und 4 EStG zu ermitteln. Die Vorschrift kann bei Kö nicht unmittelbar, sondern nur entspr angewendet werden, da bei Kö Entnahmen idR nicht denkbar sind (s Tz 91 ff). Zur Bewertung von Sachspenden gilt nach der genannten Vorschrift folgendes: Nach § 6 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1.2 Einzelfälle der Leistung von Sachspenden

Tz. 199 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur Bewertung der Spende von (selbst geschaffenen oder gesammelten) Kunstwerken s Urt des BFH v 06.06.2001 (BFH/NV 2002, 28) und s Vfg der OFD Ffm v 17.07.2018 (DB 2018, 2468). Nach Baldauf (s ZKF 2017, 176) erhöhen die (vom Spender zu tragenden) Kosten für den Sachverständigen und sonstige notwendigen Nebenkosten (zB Transportkosten) den a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.1 Spendenabzug bei abweichendem Wirtschaftsjahr, Rumpfwirtschaftsjahr und Liquidation

Tz. 223 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei abw Wj kommt es gem R 9 Abs 3 KStR 2015 auf die in diesem abw Wj geleisteten Spenden an (s Drüen in H/H/R, KStG, § 9 Rn 51 und s Märtens in Gosch, KStG, 4. Aufl, § 9 Rn 31a). Dieser Grundsatz gilt entspr, wenn in Fällen der Umstellung des Wj in einem VZ die Ergebnisse zweier Wj zusammenfallen. In einem derartigen Fall sind daher die Spe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Vorderwülbecke, Die Spendenkompetenz der Geschäftsführung, BB 1989, 505; Zeller, Stliche Beurteilung der Spenden von Sparkassen, DB 1989, 1991; Graf, Das Verfahren bei Durchlaufspenden über die Gemeinde als Durchlaufstelle, ZKF 1991, 4; Kreppel, Keine "Spende", wenn ein St-Strafverfahren auch ohne die dem Beschuldigten auferlegte Zahlung hätte eingestellt werden müssen?, DStR 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.5.2.1 Ermittlung der verdeckten Gewinnausschüttung mit Hilfe des Fremdspendenvergleichs

Tz. 238 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Eine vGA liegt – unter Heranziehung des Maßstabs der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters – insbes vor, soweit die an den Gewährträger (bzw die Träger-Kö) geleisteten Zuwendungen den durchschnittlichen Betrag an Spenden übersteigen, den die Sparkasse (bzw ein anderer BgA) an Dritte zugewendet hat ("Fremdspendenver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Abgrenzung zum Sponsoring

Tz. 106 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unter Sponsoring wird "…die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Pers, Gr und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.2 Zuwendung von Nutzungen und Leistungen

Tz. 206 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 2 S 2 KStG sind Nutzungen und Leistungen keine Zuwendungen iSd Vorschrift, also keine Spenden. Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt (s § 100 BGB). Leistungen sind zB Dienst- oder Arbeitsleistungen. Das Abzugsverbot bedeutet also, dass der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Spendenbegünstigung

Tz. 5 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Soweit Privatschulen und Schulen in freier Trägerschaft als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt sind, können sie auch Spenden empfangen und bescheinigen. Hier ist besonders zu würdigen, wenn Eltern von Schülern derartigen Einrichtungen entsprechende Spenden zukommen lassen. Grundsätzlich fehlt es in diesen F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.3.2 Abzug von Aufwandsspenden

Tz. 213 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zur Ausgestaltung des Aufwandsspenden-Verfahrens hat die Fin-Verw mit Schr des BMF v 25.11.2014 (BStBl I 2014, 1584) Stellung genommen. Neben den in dieser Verw-Anw enthaltenen Regelungen gelten für den Abzug von Aufwandsspenden ua folgende Grundsätze: Tz. 214 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 09.05.2007, BFH/NV 20...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pokalspenden

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Häufig erhalten die Sieger, die besten Drei oder sogar alle Teilnehmer an einem Turnier eine Auszeichnung, wie Urkunden, Medaillen oder auch Pokale. Wird einem Verein ein dafür benötigter Pokal gespendet (sog. "Pokalspende") kann diese Zuwendung bei dem Spender als Sachspende im Rahmen des steuerlichen Spendenabzugs nach § 10b EStG (Anhang 10) berüc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.5.2.1.3 "Fremdspenden" im Sinne des Fremdspendenvergleichs

Tz. 247 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 IRd Fremdspendenvergleichs sind als Fremdspenden solche Zuwendungen zu beurteilen, die keine unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungen an den Gewährträger oder an diesem nahe stehende Pers sind. Hierzu gehören zB Spenden an "fremde" jur Pers d öff Rechts (zB die Spende des BgA eines Landes an eine Gemeinde zur Verwendung für mildtätige Zwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.3.1 Allgemeines

Tz. 210 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 2 S 4 und 5 KStG sind Aufwendungen zugunsten einer zum Empfang stlich abzb Zuwendungen berechtigten Kö nur abzb, wenn ein Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Satzung eingeräumt und auf die Erstattung verzichtet worden ist. Der Anspruch darf nicht unter der Bedingung des Verzichts eingeräumt worden se...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.10.4 Formale Aspekte / Das Bescheinigungsverfahren

Rz. 247 Der Spender kann seine Zuwendungen nur dann von der Steuer absetzen, wenn er seinem FA eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster vorlegt. Die Zuwendungsbestätigung ist eine unverzichtbare sachliche Voraussetzung für den Spendenabzug. Rz. 248 Bei Sachspenden muss die Zuwendungsbestätigung den Wert und die genaue Bezeichnung jeder einzelnen Sache e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Vorrang des Betriebsausgabenabzugs

Tz. 103 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Keine Zuwendungen iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG, also in der Abziehbarkeit nicht beschr, sind Leistungen, die auf einer rechtlichen Verpflichtung beruhen, sowie die als BA abzb Ausgaben, die unmittelbar den eigenwirtsch Zwecken des Leistenden zu dienen bestimmt und geeignet sind, auch wenn die Zwecke gleichzeitig gemeinnützig sind (zB freiwillige...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Weitere Fälle von Billigkeitsregelungen

Tz. 3 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 In der Vergangenheit gab es zahlreiche BMF-Schreiben, die letztlich vom Regelungsgehalt mehr oder weniger das Gleiche regelten. Stets ging es darum, die Hürden für eine steuerliche Berücksichtigung von Spenden möglichst abzubauen, aber zugleich zu gewährleisten, dass kein Missbrauch mit den Regelungen betrieben wird. Beispielhaft können die na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

NN, IDW-Stellungnahme zum Ref-Entw für ein Ges zur Umsetzung stlicher EU-Vorgaben sowie weiterer stlicher Regelungen, Ubg 2009, 903; Stalleiken, Drittmittelforschung im Ertrag-StR, FR 2010, 781; Fischer, Mitwirkungspflichten des Stpfl bei der Geltendmachung von Ausl-Spenden, jurisPR-SteuerR 33/2011; Förster, Grenzüberschreitende Gemeinnützigkeit – Spenden schwer gemacht?, BB 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.3.1 Fehlverwendung der Zuwendung

Tz. 271 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Veranlasserhaftung erfasst Fehlverhalten des Empfängers in Zusammenhang mit der Verwendung der Zuwendung (s Urt des BFH v 24.04.2002, BStBl II 2003, 128). Eine Fehlverwendung ist nicht gegeben, wenn der Empfänger die Zuwendung zu dem in der Bestätigung angegebenen st-begünstigten Zweck verwendet hat, auch wenn er im KSt-Veranlagungsverf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schleder, Sachspenden im StR, DB 1988, 1132; Hüttemann, Das Bw-Privileg bei Sachspenden nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 5 EStG, DB 2008, 1590; Muth, Zukunft des Spenden- und Gemeinnützigkeitsrechts, StuB 2008, 957; Seer, Entnahme zum Bw bei unentgeltlicher Übertragung von WG auf eine gGmbH oder Stiftung, GmbHR 2008, 785; Emser, Änderungen der Voraussetzungen für eine stliche Anerkennung s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3.1.2 Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen bei Körperschaften, die ihren Mitgliedern in Zusammenhang mit der Mitgliedschaft geldwerte Vorteile gewähren

Tz. 129 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 7 KStG sind Mitgliedsbeiträge an Kö, die Kunst und Kultur gem § 52 Abs 2 Nr 5 AO fördern, soweit es sich nicht um Mitgliedsbeiträge nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 8 Nr 2 KStG handelt (hierzu s Tz 124 ff), auch dann abzb, wenn den Mitgliedern Vergünstigungen gewährt werden. Zu diesen Vergünstigungen gehört zB die Beschaffung von...mehr