Fachbeiträge & Kommentare zu Spende

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.1.1 Körperschaften als Spender

Rz. 21 Rechtspolitisch ist seit jeher umstritten, dass nicht nur natürliche Personen, sondern auch Körperschaften begünstigte Zuwendungen – etwa Spenden und Mitgliedsbeiträge – mit steuerlicher Wirkung erbringen können. Der Kern des Problems liegt darin, dass Spenden als freiwillige und fremdnützige Aufwendungen verstanden werden, die über den Förderungszweck hinaus keinen w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.1 Sachspenden, Nutzungs- und Leistungsspenden

Rz. 72 Eine Zuwendung kann statt in Geld auch in Geldeswert bestehen, insbes. in der Übertragung einer Sache auf den Zuwendungsempfänger (Sachspende). Der Spender muss durch die Sachspende endgültig wirtschaftlich belastet sein, die bloße Besitzaufgabe reicht nicht aus.[1] Bei Sachspenden natürlicher Personen, die aus dem Betriebsvermögen bewirkt sind, wird eine Entnahme des...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.2.2 Der Begriff der Mitgliedsbeiträge

Rz. 30 Unter den Begriff der Zuwendungen fallen nicht nur Spenden, sondern auch Mitgliedsbeiträge. Letztere kommen nur bei Körperschaften in Betracht, die ihrer Natur nach Mitgliedsbeiträge erheben können. Das sind insb. Vereine, nicht jedoch steuerbegünstigte Kapitalgesellschaften. Mitgliedsbeiträge stellen Zuwendungen der Mitglieder an die Körperschaft dar, die nach der Sa...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.3 Begünstigte Zwecke

Rz. 36 Die Zuwendung muss zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke nach §§ 52–54 AO erfolgen. Diese begünstigten Zwecke umfassen gemeinnützige Zwecke nach § 52 AO mildtätige Zwecke nach § 53 AO und kirchliche Zwecke nach § 54 AO. Rz. 37 Die förderungswürdigen Zwecke sind abschließend in den §§ 52-54 AO aufgeführt. Bei bestimmten Zwecken ist jedoch nur der Abzug von Spenden zuläs...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.2.4 Voraussetzungen für den Abzug von Zuwendungen

Rz. 34 Der Abzug der Spenden und Mitgliedsbeiträge ist materiell von folgenden Voraussetzungen abhängig[1]: Die Zuwendung muss für begünstigte Zwecke geleistet werden[2] die Zuwendung muss an einen Empfänger geleistet werden, der berechtigt ist, steuerbegünstigte Zuwendungen entgegenzunehmen[3] der Zuwendungsempfänger muss ordnungsgemäß bestätigen, dass die Voraussetzungen für ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.5.3 Vertrauensschutz des Zuwendenden in die Zuwendungsbestätigung

Rz. 54 Nach § 9 Abs. 3 S. 1 KStG darf der Zuwendende auf die Richtigkeit der Bestätigung über Spenden und Mitgliedsbeiträge vertrauen, es sei denn, dass er die Bestätigung durch unlautere Mittel oder falsche Angaben erwirkt hat oder ihm die Unrichtigkeit der Bestätigung bekannt oder (nur) infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt war. Rz. 54a Handlungen eines Erfüllungsgehilf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8 Besonderheiten

3.8.1 Sachspenden, Nutzungs- und Leistungsspenden Rz. 72 Eine Zuwendung kann statt in Geld auch in Geldeswert bestehen, insbes. in der Übertragung einer Sache auf den Zuwendungsempfänger (Sachspende). Der Spender muss durch die Sachspende endgültig wirtschaftlich belastet sein, die bloße Besitzaufgabe reicht nicht aus.[1] Bei Sachspenden natürlicher Personen, die aus dem Betr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.1 Allgemeines

3.1.1 Körperschaften als Spender Rz. 21 Rechtspolitisch ist seit jeher umstritten, dass nicht nur natürliche Personen, sondern auch Körperschaften begünstigte Zuwendungen – etwa Spenden und Mitgliedsbeiträge – mit steuerlicher Wirkung erbringen können. Der Kern des Problems liegt darin, dass Spenden als freiwillige und fremdnützige Aufwendungen verstanden werden, die über den...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.2.3 Der Leistende der Zuwendung

Rz. 33 Leistender der Zuwendung kann sowohl ein unbeschränkt steuerpflichtiges als auch ein beschränkt steuerpflichtiges KSt-Subjekt sein. Das Gesetz schließt die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen für beschränkt Stpfl. ausdrücklich nicht aus.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.5 Körperschaften des öffentlichen Rechts und öffentliche Dienststellen in der EU bzw. im EWR

Rz. 45 Zuwendungen zu den begünstigten Zwecken sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 Buchst. a) KStG abzugsfähig, wenn der Empfänger der Zuwendung eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle (z. B. Universität, Forschungsinstitut) ist, die im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU bzw. im EWR-Ausland belegen ist. Bei Zuwendungen a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.5 Zuwendungsnachweis

3.5.1 Allgemeine Grundsätze Rz. 51 Der Nachweis über die Leistung einer steuerlich abziehbaren Zuwendung ist durch eine vom Empfänger ausgestellte Zuwendungsbestätigung zu führen.[1] Diese Bestätigung gehört zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Zuwendungsabzug. Sie kann nicht durch andere Bekundungen, insbes. nicht durch Zeugenaussagen ersetzt werden.[2] Die n...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.4 Vortrag von Zuwendungen

Rz. 66 Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) sind nach § 9 Abs. 2 S. 9 KStG unbeschränkt vortragsfähig. Das bedeutet, dass auch "Kleinspenden", die in der Summe den jährlichen Höchstbetrag übersteigen, in den Folgejahren vortragsfähig sind, soweit sie im Jahr der Leistung nicht abgezogen werden konnten. Der Vortrag ist zeitlich unbegrenzt, sodass die vortragsfähigen Zu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.2 Zuwendungen

3.2.1 Der Spendenbegriff Rz. 26 § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 KStG spricht wie § 10b Abs. 1 EStG nicht von Spenden, sondern allgemein von Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52–54 AO. Der Begriff der "Zuwendung" ist der Oberbegriff für Spenden und Mitgliedsbeiträge. Die Steuerbegünstigung umfasst damit Spenden und Mitgliedsbeiträge. Rz. 27 Eine Zuwendung ka...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4 Zuwendungsempfänger

3.4.1 Rechtsentwicklung Rz. 38 Durch Gesetz v. 8.4.2010[1] wurde der Kreis der Zuwendungsempfänger, über inländische Einrichtungen hinaus, deutlich erweitert. Nunmehr können nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 2ff. KStG unter weiteren Voraussetzungen auch grenzüberschreitende Zuwendungen an Einrichtungen in der EU bzw. im EWR abziehbar sein. Diese Änderung stellt einen weiteren Schritt ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6 Höchstbeträge für den Abzug der Zuwendungen

3.6.1 Alternative Bemessungsgrundlagen Rz. 58 Die Höchstbetragsberechnung knüpft an zwei Bemessungsgrundlagen an, das Einkommen (Einkommenskomponente)[1] oder die Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter (Umsatz- und Lohnkomponente).[2] Rz. 58a Beide Bemessungsgrundlagen sind alternativ anwendbar. Der Stpfl. hat ein Wahlrecht, von welcher Höchst...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.2 Amtshilfe

Rz. 40 Zuwendungen an nicht im Inland ansässige Empfänger sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 KStG nur abziehbar, wenn der betreffende Ansässigkeitsstaat dem deutschen Staat Amtshilfe leistet. Den Begriff "Amtshilfe" definiert § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 4 KStG als Auskunftsaustausch im Sinne oder entsprechend der Amtshilferichtlinie nach § 2 Abs. 2 des EU-Amtshilfegesetzes. Die Regelun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.3 Beitreibung

Rz. 41 Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 KStG setzt die Abziehbarkeit von Zuwendungen an nicht im Inland ansässige Empfänger voraus, dass der betreffende Ansässigkeitsstaat Unterstützung bei der Beitreibung leistet. Der Begriff "Beitreibung" wird in § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 5 KStG legaldefiniert. Die Beitreibung ist demnach die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.2 Einkommenskomponente

Rz. 60 Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52–54 AO sind bis zur Höhe von insgesamt 20 % des Einkommens abziehbar. Rz. 61 Als Einkommen gilt nach der Legaldefinition des § 9 Abs. 2 S. 1 KStG das Einkommen vor Abzug der in § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG bezeichneten Zuwendungen und vor dem Verlustabzug nach § 10d EStG. Dadurch wird im Wesentlichen eine Glei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.1 Alternative Bemessungsgrundlagen

Rz. 58 Die Höchstbetragsberechnung knüpft an zwei Bemessungsgrundlagen an, das Einkommen (Einkommenskomponente)[1] oder die Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter (Umsatz- und Lohnkomponente).[2] Rz. 58a Beide Bemessungsgrundlagen sind alternativ anwendbar. Der Stpfl. hat ein Wahlrecht, von welcher Höchstbetragsberechnung er Gebrauch machen w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.2 Zuwendungen von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und von Betrieben gewerblicher Art an ihre Träger

Rz. 74 Stellt ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb seiner Körperschaft für deren steuerbegünstigte Zwecke Beträge zur Verfügung, liegt eine als Entnahme anzusehende Gewinnverwendung für eigene Zwecke vor, weil der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb kein eigenes Steuersubjekt ist. Ein Zuwendungsabzug ist in diesen Fällen nicht möglich.[1] Dagegen sind Zuwendu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.4 Kritik an der Neuregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG

Rz. 42 Die Neuregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG durch das Gesetz v. 8.4.2010[1] gibt Anlass zu Kritik hinsichtlich ihrer Europarechtskonformität.[2] Rz. 43 Aus europarechtlicher Sicht ist zweifelhaft, ob die Nichtabziehbarkeit von Zuwendungen an Empfänger in Drittstaaten außerhalb der EU und des EWR-Raums mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV vereinbar ist.[3] De...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.3 Umsatz- und Lohnkomponente

Rz. 62 Alternativ können Zuwendungen bis zur Höhe von 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter abziehbar sein, § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b) KStG. Rz. 63 Begriff und Höhe der Umsätze i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b) KStG richten sich nach dem UStG; maßgebend sind daher die Entgelte.[1] Zu den Umsätzen i. S. d. Vorschrift ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Regelungen über die Abziehbarkeit von Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens von Körperschaften. Vor dem Inkrafttreten des KStG 1977 waren entsprechende Regelungen im Wesentlichen in § 11 KStG 1975 enthalten. Früher enthielt § 11 KStG 1975 auch die Behandlung der versicherungstechnischen Rückstellungen, die nunmehr modifiziert in den §§ 2...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.4 Zuwendungen in Fällen der Organschaft

Rz. 77 Besteht ein Organschaftsverhältnis mit Ergebnisabführungsvertrag, sind die Einkommen des Organträgers und der Organgesellschaft zunächst eigenständig zu ermitteln, so als bestünde kein Organschaftsverhältnis mit Ergebnisabführungsvertrag. Für die Höchstbetragsberechnung ist bei jedem Unternehmen des Organkreises das Einkommen zugrunde zu legen, das es ohne den Ergebni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.6 Steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG

Rz. 47 Zuwendungen zu den begünstigten Zwecken sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 Buchst. b) KStG dann abzugsfähig, wenn der Empfänger der Zuwendung eine in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichnete steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist. Infolge der Stauffer-Entscheidung des EuGH[1] und der anschließenden Änderung von § 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG durch das G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.5.4 Haftung

Rz. 55 Die Vertrauensregelung in § 9 Abs. 3 S. 1 KStG wird durch eine entsprechende Haftungsregelung in § 9 Abs. 3 S. 2 KStG ergänzt, die jedoch nur dann zur Anwendung kommt, wenn einem gutgläubigen Zuwendenden der Abzug zu belassen ist. § 9 Abs. 3 S. 2 KStG unterscheidet zwischen zwei Haftungstatbeständen: der Ausstellerhaftung (Alt. 1) und der Veranlasserhaftung (Alt. 2): D...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 27 ESRS S3 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3 . Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der betroffenen Gemeinschaften bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu betroffenen Gemeinsc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Weitere Rechte/Pflichten des Vermieters

Rz. 87 Besteht für die gemieteten Räume eine zentrale Warmwasserversorgung, hat sie der Vermieter auch ständig betriebsbereit zu halten. Eine formularmäßige Vereinbarung, dass die Warmwasserversorgungsanlage nur zu bestimmten Zeiten oder nur während der Heizperiode in Betrieb sein muss, erscheint unangemessen, es sei denn, der Mieter hat noch andere Möglichkeiten in der Wohn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kritik und neue Grundsätze ... / 2. Vorsteuerabzug im erhöhten Umfang?

Steuerfreie, durch Mitgliedsbeiträge abgegoltene Leistungen können nach dem Besprechungsurteil – vorbehaltlich einer stets obligatorischen Einzelfallprüfung – häufiger als bisher zu verneinen sein. Demzufolge kann dies in erhöhtem Umfang zu einer anteiligen oder im Einzelfall gar einer vollen Vorsteuerabzugsberechtigung von Sportvereinen führen. In der Literatur wird dazu be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.2 Entstehen des Anspruchs (Absatz 1)

Der Anspruch auf Krankenbezüge entsteht mit dem rechtlichen Beginn des Arbeitsverhältnisses. Auch wenn der Arbeitnehmer bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses erkrankt ist, hat er einen Anspruch auf Krankenbezüge nach § 13 TV-V. Insofern geht der TV-V über die Regelung des Entgeltfortzahlungsgesetzes hinaus, wonach ein Anspruch erst nach einer 4-wöchigen ununterbrochenen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.1 Vorbemerkungen

Der Anspruch des Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in § 13 TV-V geregelt. Diese Vorschrift geht als spezielle Regelung grundsätzlich den §§ 1 ff. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) vor. Die Regelungen des TV-V sind gesetzliche Mindestvorschriften und kommen daher ergänzend zur Anwendung, soweit der TV-V keine Regelung enthält oder sie im Einzelfall gün...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.7 Krankengeldzuschuss (Absatz 1 Satz 2)

Nach Ablauf von 6 Wochen entfällt der Anspruch auf Krankenbezüge. An dessen Stelle tritt ein Anspruch auf Krankengeld nach § 44 Abs. 1 SGB V. Das Krankengeld beträgt nach § 47 Abs. 1 SGB V 70 v. H. des sogenannten Regelentgelts. Regelentgelt ist das vom Arbeitnehmer regelmäßig erzielte Bruttoarbeitsentgelt des letzten Entgeltabrechungszeitraums, mindestens der letzten 4 abge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.2.1 Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer die von ihm arbeitsvertraglich geschuldete Arbeit infolge Krankheit nicht erfüllen oder ihm diese nicht zugemutet werden kann. Dies ist nach objektiven medizinischen Kriterien zu beurteilen. Die subjektive Beurteilung der Arbeitsvertragsparteien ist dafür nicht maßgeblich. Wäre der Arbeitnehmer nach ärztlicher Einschätzung i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.2.2 Ursachen der Arbeitsunfähigkeit

In § 13 TV-V bzw. § 3 Abs. 2, § 3a und § 9 EFZG sind die zur Entgeltfortzahlung führenden Gründe für die Arbeitsunfähigkeit abschließend aufgezählt. Es sind: Krankheit, Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, nicht rechtswidrige Sterilisation, nicht rechtswidriger oder nicht strafbarer Schwangerschaftsabbruch, Spende von Organen usw.mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 4.1 Einstweilige Maßnahmen, Korrekturmaßnahmen und Sanktionen

Wird die Möglichkeit eines Verstoßes gegen die EUDR von der jeweiligen Prüfungsbehörde festgestellt, stehen der Behörde einstweilige Maßnahmen zur Verfügung, etwa die (vorübergehende) Aussetzung des Inverkehrbringens, die (vorübergehende) Beschlagnahme oder die (vorübergehende) Aussetzung der Ausfuhr (Art. 23 EUDR). Erhärtet sich der Verstoß gegen die EUDR, ergreifen die Behö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Unbeschränkter BA-Abzug von Sponsoringaufwendungen

Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung von Sponsoring-Aufwendungen. Eine GmbH schloss mit einem als gemeinnützig anerkannten Verein einen Sponsoringvertrag. Sie verpflichtete sich darin, den Verein u.a. durch einen Mindestbetrag pro veräußertem Produkt zu unterstützen. Im Gegenzug gestattete der Verein der GmbH die Nutzung des Vereinsnamens sowie der Vereinsembleme/-l...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Zuwendungen der Besucher eines Internet-Blogs an den Betreiber als steuerbare Umsatzerlöse

Stehen Zahlungen, die Besucher einer Website freiwillig an den Betreiber dieser Website – hier eine GmbH – leisten, in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer sonstigen Leistung des Betreibers der Website, wenn dieser dort einen kostenlos zu nutzenden Inhalt bereitstellt und über diese Website zur Finanzierung dieses Inhalts die Besucher der Website zu freiwilligen Zahlun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Haftung für Zuwendungen/Spenden

Tz. 20 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Spendenhaftung fällt nicht in den Anwendungsbereich der §§ 69ff. AO (Anhang 1b). Während es sich bei dieser um eine Haftung der für bestimmte steuerliche Pflichten Verantwortlichen oder der Vertreter und Geschäftsführer gemeinnütziger Körperschaften handelt, stellt die Spendenhaftung eine Haftung gemeinnütziger Körperschaften als solcher...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schulspenden

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Viele Schulen werden über ihre steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Fördervereine bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags unterstützt. So finanzieren Schulfördervereine oft eine zusätzliche Ausstattung der Schulen mit technischen Geräten, Materialien usw. oder unterstützen bedürftige Schülerinnen und Schüler beispielsweise durch die Bezuschussung d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zur Aussteller- und Veranlasserhaftung

Tz. 28 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Mit FG Baden-Württemberg vom 14.07.1998, DStR 1999, XII hat der Senat entschieden, dass die Verwendung von Zuwendungen zur Bezahlung von Sportlern und Trainern über die Grenze von 358 EUR im Durchschnitt pro Monat sowie die Zahlung von Ablöseentschädigungen, die mehr als 2 556 EUR betragen, eine gemeinnützigkeitsschädliche Mittelverwendung v...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Persönliche Haftung aufgrund des Spendenrechts

Tz. 25 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Spendenhaftung betrifft jeden Spenden empfangenden Verein bzw. im Hinblick auf die Veranlasserhaftung jede für den Verein entsprechend handelnde Person. Der Vertrauensschutz kann also im Hinblick auf den Spendenabzug einen Haftungstatbestand beim begünstigten Verein begründen. Hierbei sind nach § 10b Abs. 4 EStG (Anhang 10), § 9 Abs. 3 K...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Überblick über die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Schule

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 In Deutschland besteht grundsätzlich Schulgeldfreiheit für öffentliche Schulen. Insoweit entstehen den Eltern keine Aufwendungen. Ein Schulgeld wird aber regelmäßig von Privatschulen gefordert. Es ist allerdings verfassungsrechtlich nicht geboten, den Besuch von Privatschulen zu fördern. Dem Gesetzgeber steht insoweit ein weiter Entscheidungs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Verzicht auf die Übungsleiterentschädigung mit gleichzeitigem Spendenabzug

Tz. 62 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Lässt sich der Übungsleiter sein Honorar auszahlen und spendet er diesen Betrag anschließend an den Verband/Verein zurück, kann der zugewendete Betrag unter folgenden Bedingungen als Spende i. S. v. § 10b EStG (Anhang 10) zum Abzug gelangen: Der Übungsleiter muss einen Rechtsanspruch auf die Vergütung haben (Präsidiums-/Vorstandsbeschluss, Sa...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Sonderausgaben

Rz. 70 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Nur beschränkt zu beantragen ist ferner ein > Freibetrag für SA iSd § 10 Abs 1 Nr 4 EStG (> Kirchensteuer Rz 70 ff), § 10 Abs 1 Nr 5 EStG (> Kinderbetreuung Rz 11 ff), § 10 Abs 1 Nr 7 EStG (> Bildungsaufwendungen Rz 43 ff), § 10 Abs 1 Nr 9 EStG (> Schulgeld ), § 10 Abs 1a Nr 1 EStG (zum Realsplitting > Unterhaltsleistungen Rz 5 ff), § 10 Abs ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schul(förder)vereine

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 "Elternspenden" zur Förderung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) an öffentlichen Schulen können an einen entsprechenden Schulverein (oder Schulförderverein) oder unmittelbar an die Schule als juristische Person des öffentlichen Rechts geleistet werden (dazu OFD Frankfurt, Verfügung vom 29.01.2018, S 2223 A – 34 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 67. Fünftes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 22.12.1988, BGBl I 88, 2615

Rn. 82 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit Artikel 4 des 5. Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze wurde § 10b EStG wie folgt geändert: Gemäß Urteil des BVerfG vom 14.07.1986–2 BvE 2/84, BGBl I 86, 1279, war die bisherige Fassung von § 10b Abs 1 S 1 des EStG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 22.12.1983 (vgl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 46. Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Parteienfinanzierungsgesetz) vom 22.12.1983, BStBl I 84, 7

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Sachspenden zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke (§ 6 Abs 1 Nr 4 S 4–6 EStG)

Rn. 1126 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 WG des BV können (Wahlrecht) zum Buchwert entnommen werden, wenn sie unmittelbar und unentgeltlich (Spende) einer nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG KSt-befreiten Körperschaften etc zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke nach § 10b Abs 1 S 1 EStG überlassen werden. "Verwendung" soll auch bei Veräußerung der betreffenden WG gegeben sein, wenn de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 71. Gesetz zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz) vom 18.12.1989, BGBl I 89, 2212

Rn. 84b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch Art 3 des Vereinsförderungsgesetz wird das Einkommensteuergesetz wie folgt geändert:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zeitnah zu verwendende Mittel und gebundenes Vermögen

Tz. 3 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Grundsätzlich unterliegen alle Mittel einer steuerbegünstigten Einrichtung dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. So gibt es neben den zeitnah zu verwendenden Mitteln auch Mittel, die nicht zeitnah zu verwenden sind, die eine steuerbegünstigte Körperschaft dauerhaft thesaurieren kann (sog. "zulä...mehr