Fachbeiträge & Kommentare zu Spende

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Spendenabzug

Tz. 67 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ein Stifter kann bei Errichtung einer Stiftung im Hinblick auf das zugewendete Vermögen von der Möglichkeit des Spendenabzuges gemäß § 10b EStG bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG profitieren. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Stiftung handelt, die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit ist. Die Möglichkeit, Spenden als Sonderausgaben abzuzie...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Durchlaufspendenverfahren

Tz. 21 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Das Durchlaufspendenverfahren spielt seit der Überarbeitung des Spendenrechts im Jahr 2000 in der Praxis keine Rolle mehr, da seit diesem Jahr sämtliche steuerbegünstigten Organisationen selbst zum unmittelbaren Empfang von Zuwendungen (Spenden) berechtigt sind. Gleichwohl ist es auch weiterhin möglich und zulässig, dass Zuwendungen über öff...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Aufwendungen

Rn. 2088 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Betroffen sind nur Aufwendungen. Dazu gehören Geldbeträge und Sachleistungen. Insoweit besteht kein Unterschied zu dem Begriff "Zuwendungen" in § 10b Abs 2 EStG. Dies ergibt sich auch aus dem Hinweis auf § 10b Abs 2 EStG in der Vorschrift. Aufwendungen sind somit Mitgliedsbeiträge und Spenden. Zur Abgrenzung zwischen Mitgliedsbeiträgen und...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Bewertung mit dem gemeinen Wert

Tz. 5 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Sachzuwendungen/-spenden, die aus dem Privatvermögen des Spenders stammen, sind mit dem gemeinen Wert des zugewendeten Wirtschaftsgutes bei dem steuerlichen Spendenabzug anzusetzen. Der gemeine Wert (§ 9 BewG) entspricht dem Verkehrswert einschließlich der Umsatzsteuer. Er ist normalerweise der Preis, der auf der Handelsstufe des Zuwendenden/S...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aeroclubs

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Aeroclubs sind in der Regel steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften, weil sie gemeinnützige Zwecke verfolgen und den Flugsport fördern. Ein Aeroclub dient der Förderung des Sports, s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b). Damit ist der Verein zwar berechtigt, Zuwendungs-/Spendenbestätigungen für Zuwendungen/Spenden auszustellen. Die Mitglied...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 2086 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 1983 wurde die Parteienfinanzierung in der Bundesrepublik und Berlin (West) neu geregelt. Nach den gesetzlichen Regelungen werden Ausgaben zur Förderung staatspolitischer Zwecke als Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien iSd § 2 ParteienG erfasst. Sie sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen als Steuerermäßigung nach § 34g EStG s...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Beispiele

Tz. 15 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Beispiel 1: Unternehmer U spendet dem Fußballverein F seinen gebrauchten Kleinbus. Der Kleinbus hat laut Anlageverzeichnis einen Buchwert i. H. v. 2 000 EUR. Der Teilwert für dieses Fahrzeug beträgt 10 000 EUR. U hat das Fahrzeug aber (in Abwandlung zum Beispiel oben, Tz. 8) als Gebrauchtfahrzeug ohne gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer erwor...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abteilungen

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach AO (s. § 51 Satz 3 AO, Anhang 1b) gelten funktionale Untergliederungen (Abteilungen) von Körperschaften nicht als selbständige Steuersubjekte. Großvereine können aus den genannten Gründen ihre Abteilungen nicht verselbständigen, um die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR gem. § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b), die Zweckbetriebsgrenze "Sport" von 45 0...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Annahmeerklärung einer (Durchlauf-)Sachspende

Tz. 27 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Textentwurf über die Annahmeerklärung einer (Durchlauf-)Sachzuwendung/-spende durch einen von der zuständigen Finanzbehörde als steuerbegünstigt (gemeinnützig, mildtätig, kirchlich) anerkannten Verband/Verein:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gleitschirmfliegen

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Vereine, deren Satzungszweck das Gleitschirmfliegen als "körperliche Ertüchtigung" ist, fördern den (Luft-)"Sport" i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) und können, wenn die übrigen Voraussetzungen der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) erfüllt sind, als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden. Mitgliedsbeiträge,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Sachzuwendungen/-spenden zugunsten einer Tombola

Tz. 9 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Grundsätzlich erfüllt eine Tombola keinen eigenen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zweck. Sie dient vielmehr der Mittelbeschaffung, die für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke von Verbänden/Vereinen benötigt werden. Einnahmen aus einer Tombola sind nach § 68 Nr. 6 AO (Anhang 1b) bei einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlic...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / XIII. Transferaufwendungen (IPSAS 48)

Tz. 109 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 IPSAS 48 definiert Transferaufwendungen (transfer expenses) als Aufwendungen aus Leistungsbeziehungen, bei denen eine Einheit einer anderen Einheit eine Ware, eine Dienstleistung oder einen anderen Vermögenswert bereitstellt. Notwendige Voraussetzung für Transferaufwendungen ist somit stets, dass einer anderen Einheit ein Vermögenswert erwäc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.1 Voraussetzungen

Tz. 42 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Voraussetzungen für die Zulegung bzw. Zusammenlegung erfolgt nach den gleichen Tatbestandsvoraussetzungen. Erforderlich ist, dass sich die Verhältnisse nach Errichtung der übertragenden Stiftungen wesentlich verändert haben und eine Satzungsänderung nach § 85 Abs. 2 bis 4 BGB nicht ausreichend ist, um die übertragenden Stiftungen an die v...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Bürgerstiftung

Tz. 5 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Unter einer Bürgerstiftung versteht man eine gemeinnützige Stiftung, die von einer Mehrzahl von Stiftern errichtet wird, die meist eine Vielzahl regionaler oder kommunaler Zwecke verfolgt. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat Merkmale herausgearbeitet, die eine Stiftung erfüllen sollte, um als Bürgerstiftung zu gelten. Danach ist eine B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Begriffsbestimmung

Rn. 1617 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach § 4 Abs 4 EStG sind BA Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Diese Definition geht schon zurück auf die Entscheidung des RFH vom 09.02.1927 (StuW 1927 Nr 60) und ist 1934 als § 4 Abs 3 in das EStG übernommen worden. Wie oben schon erwähnt gilt diese Begriffsdefinition nicht nur bei der Überschussrechnung, sondern auch b...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Spendenabzug

Tz. 39 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Der gewerbesteuerliche Spendenabzug wird durch § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) geregelt. Danach können Zuwendungen aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einer steuerbegünstigten Körperschaft bis zur Höhe von 20 % des Gewinns aus Gewerbebetrieb oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Wirtschaftsjahr aufgewendeten L...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Nachweispflichten

Tz. 12 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die die Zuwendungsbestätigung/Spendenbestätigung ausstellende steuerbegünstigte Einrichtung hat sich über die Wertermittlung entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen und ihren den Unterlagen beizufügen (§ 50 Abs. 7 Satz 3 EStDV, Anhang 11). Damit eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung in der Lage ist, eine formell ordnungsgemäße...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Überlassung von Diensten, Kapital oder WG

Rn. 323 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nutzungsvorteile aus Dienstverträgen Insbesondere die Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen steht wiederholt auf dem Prüfstand seitens der FinVerw. Für die Beurteilung der Angemessenheit ist auf die Gesamtausstattung der Vergütungen abzustellen. Diese umfasst im Allgemeinen Grundgehalt, Tantieme, Zusatzvergütungen, Pensionszusagen und Sachl...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Erträge aus einseitigen Leistungsbeziehungen (IPSAS 23)

Tz. 58 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Der Standard IPSAS 23 wird zum 1. Januar 2026 durch IPSAS 47 abgelöst. Im Folgenden wird das aktuell anwendbare Ertragsrealisierungskonzept von IPSAS 23 dargestellt. Die sich zukünftig aus IPSAS 47 ergebenden Änderungen werden im Abschnitt D.XII (vgl. Tz. 105). separat dargestellt. Einseitige Leistungsbeziehungen im Sinne des IPSAS 23 sind so...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Alpenverein

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Beim Deutschen Alpenverein e. V. (DAV) und seinen 336 Sektionen (jeweils eigenständige e. V.) handelt es sich um Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke i. S. v. §§ 51ff. AO (Anhang 1b) erfüllen. Als Zweck verfolgt werden die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b), des Natur- und Umweltschutzes (...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Stiftungsvermögen

Tz. 24 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 §§ 83b und 83c BGB enthalten die Regelungen zum Stiftungsvermögen und zur Verwaltung des Grundstockvermögens. Gemäß § 83b Abs. 1 Satz 1 BGB besteht das Stiftungsvermögen einer auf unbestimmte Zeit errichteten Stiftung aus dem Grundstockvermögen und ihrem sonstigen Vermögen. Zum Grundstockvermögen gehören gemäß § 83b Abs. 2 BGB: Das vom Stifter ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bordewin, Die Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für Geschenke als BA, BB 1975, 127; Söffing, Geschenkaufwendungen, FR 1976, 25; Bordewin, Aktuelle Steuerfragen, DStZ 1981, 597; Lang, Geschenke, Spenden und Schmiergelder im Steuerrecht, JbFSt 1983/84, 195; Rödder, Können Werbegeschenke doch voll abziehbar sein?, DStZ 1988, 578; Breuninger/Prinz, Neues zum Sozio-Sponsoring au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.6 Spenden und Mitgliedsbeiträge (Zeilen 92-99)

Bei Einzelunternehmern und bei Personengesellschaften beeinflussen Spenden (anders als bei Kapitalgesellschaften) nicht den Gewinn. Sie sind bei der Einkommensteuer der Gesellschafter abzugsfähig. Da Spenden auch bei der Gewerbesteuer abzugsfähig sind, werden sie nach § 9 Nr. 5 GewStG abgezogen, soweit sie aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleistet werden und den Gewinn n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2023... / 6.2 Anlage FE 3

Mit der Anlage FE 3 wird die Aufteilung der im Namen der Mitunternehmer oder Beteiligten im Kalenderjahr geleisteten Spenden und Mitgliedsbeiträge [1] sowie gemeinschaftlich geleisteter Renten und dauernder Lasten[2] gesteuert. Außerdem sind dort Angaben zur De-minimis-Beihilfe und zur Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG, Betriebseinnahmen bei Kosten- und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.20 Zuwendungen an politische Organisationen (§ 13 Abs. 1 Nr. 18 ErbStG)

Rz. 93 Zuwendungen von Todes wegen und unter Lebenden an politische Parteien i. S. d. § 2 PartG und ihre Gebietsverbände sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. a ErbStG steuerfrei, soweit sie deren freien und satzungsgemäßen Verwendung dienen. Verwendungswünsche des Spenders sind unschädlich, sofern sie unverbindlich sind und keine Zweckzuwendung i. S. d. § 8 ErbStG darstellen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abzugsfähigkeit von Aufwend... / e) Künstliche Befruchtung/Ersatzmutterschaft/Geschlechtsumwandlung

Künstliche Befruchtung: Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung von gespendeten Eizellen im Ausland können nicht als agB abgezogen werden, weil die Behandlung nicht mit dem deutschen Gesetz zum Schutz von Embryonen (ESchG) vereinbar ist. Denn nach deutschem Recht ist die künstliche Befruchtung mit Hilfe einer Eizellenspende – d.h. eine künstliche Befruc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wegeunfall / 2 Weg

Versichert ist stets der unmittelbare Weg von der Wohnung zum Ort der Tätigkeit. Der unmittelbare Weg muss nicht der kürzeste, der direkte Weg sein. Es muss sich um einen Weg handeln, der in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit steht und durch sie veranlasst worden ist. Versichert ist in der Regel der Weg, der nach den Vorstellungen des Versicherten unter Berücksicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Balanced Scorecard / 5.5 Kennzahlen in einer Perspektive Nachhaltigkeit

Mit Nachhaltigkeitskennzahlen soll dargestellt werden, welche zentralen Aktivitäten ein Unternehmen in diesem Bereich umsetzt und wie erfolgreich es hier ist. Da es vor allem im Bereich Ökonomie und Soziales Überschneidungen mit anderen Dimensionen gibt, muss überlegt werden, welche zusätzlichen Kennzahlen im Bereich Nachhaltigkeit wichtige Steuerungsinformationen bringen. B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vereine (gemeinnützige) / 6.4 Erleichterungen beim Vorsteuerabzug

Es ist bei Vereinen häufig nahezu unmöglich, die unternehmerische und die nichtunternehmerische Nutzung genau – in Prozenten erfasst – zu bestimmen. Damit sind eine sachgerechte Zuordnung der Vorsteuern und die Versteuerung der unentgeltlichen Wertabgaben kaum möglich. Deshalb kann die Finanzverwaltung auf Antrag Erleichterungen gewähren.[1] Die Vorsteuern, die teilweise dem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 10 Feststellungsverfahren

Unabhängig von der Art der Tätigkeit werden die erzielten Einkünfte der GbR (wie bei jeder Personengesellschaft) in einem zwischengeschalteten gesonderten und einheitlichen Verfahren förmlich festgestellt (§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO). Sinn und Zweck des Feststellungsverfahrens ist es sicherzustellen, dass bei jedem Gesellschafter die gleiche Einkunftsart und die gleichen Grundsä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kosten- und Leistungsrechnu... / 3.3 Schritt 3: Kostenrechnung von Finanzbuchhaltung abgrenzen

Die Kostenrechnung basiert in wesentlichen Teilen auf den Zahlen und Informationen der Buchhaltung. Insofern kann auf Bestehendem aufgebaut werden, auch wenn die Buchhaltung z. B. vom Steuerberater oder von der DATEV statt von eigenen Mitarbeitern übernommen wird. Außerordentliche und neutrale Zahlen abgrenzen Allerdings können nicht alle Daten und Zahlen ohne Abgrenzungen übe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kosten- und Leistungsrechnu... / 4 Kostenrechnung sukzessive erweitern

Die Kostenrechnung in der derzeitigen Form ist lediglich der erste Schritt auf dem Weg hin zu einem verbesserten betriebswirtschaftlichen Handeln. Geschäftsführerin und Kostenrechner sind sich einig, dass die Kostenrechnung in den nächsten Schritten Stück für Stück ausgebaut und verbessert werden soll. Speziell folgende Instrumente sind für die Führungskräfte unverzichtbar: L...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.2.2 Ursachen der Arbeitsunfähigkeit

In § 13 TV-V bzw. § 3 Abs. 2, § 3a und § 9 EFZG sind die zur Entgeltfortzahlung führenden Gründe für die Arbeitsunfähigkeit abschließend aufgezählt. Es sind: Krankheit, Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, nicht rechtswidrige Sterilisation, nicht rechtswidriger oder nicht strafbarer Schwangerschaftsabbruch, Spende von Organen usw.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.7 Krankengeldzuschuss (Absatz 1 Satz 2)

Nach Ablauf von 6 Wochen entfällt der Anspruch auf Krankenbezüge. An dessen Stelle tritt ein Anspruch auf Krankengeld nach § 44 Abs. 1 SGB V. Das Krankengeld beträgt nach § 47 Abs. 1 SGB V 70 v. H. des sogenannten Regelentgelts. Regelentgelt ist das vom Arbeitnehmer regelmäßig erzielte Bruttoarbeitsentgelt des letzten Entgeltabrechungszeitraums, mindestens der letzten 4 abge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.2.1 Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer die von ihm arbeitsvertraglich geschuldete Arbeit infolge Krankheit nicht erfüllen oder ihm diese nicht zugemutet werden kann. Dies ist nach objektiven medizinischen Kriterien zu beurteilen. Die subjektive Beurteilung der Arbeitsvertragsparteien ist dafür nicht maßgeblich. Wäre der Arbeitnehmer nach ärztlicher Einschätzung i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.2 Entstehen des Anspruchs (Absatz 1)

Der Anspruch auf Krankenbezüge entsteht mit dem rechtlichen Beginn des Arbeitsverhältnisses. Auch wenn der Arbeitnehmer bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses erkrankt ist, hat er einen Anspruch auf Krankenbezüge nach § 13 TV-V. Insofern geht der TV-V über die Regelung des Entgeltfortzahlungsgesetzes hinaus, wonach ein Anspruch erst nach einer 4-wöchigen ununterbrochenen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.1 Vorbemerkungen

Der Anspruch des Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in § 13 TV-V geregelt. Diese Vorschrift geht als spezielle Regelung grundsätzlich den §§ 1 ff. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) vor. Die Regelungen des TV-V sind gesetzliche Mindestvorschriften und kommen daher ergänzend zur Anwendung, soweit der TV-V keine Regelung enthält oder sie im Einzelfall gün...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 1.2 EBITDA bei Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften tritt an die Stelle des maßgeblichen Gewinns das maßgebliche Einkommen.[1] Demnach erhöhen z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen und Spenden das Einkommen. Dividenden und Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG vermindern dieses entsprechend. Das steuerliche EBITDA für Kapitalgesellschaften ermittelt sich somit wie folgt:[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.4 Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 39 Das IDW empfindet es als "sachgerecht"[1], dass alle Stiftungen, die in wesentlichem Umfang[2] Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Abgrenzungsposten und abnutzbares Anlagevermögen zu erfassen haben, ihre Rechnungslegung auf freiwilliger Basis gemäß den Grundsätzen kaufmännischer Bilanzierung ausgestalten – unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.1 Nettoberechnung (§ 850e Nr. 1 ZPO)

Rz. 32 Gemäß § 850e Nr. 1 ZPO ist der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens das Nettoeinkommen des Schuldners zugrunde zu legen. Nach dieser Norm sind vom Bruttoarbeitseinkommen mehrere Beträge abzuziehen: Teil des pfändbaren Arbeitseinkommens sind zunächst nicht diejenigen Beträge, die nach § 850a ZPO der Pfändung entzogen sind. Für Unterhaltsgläubiger ist aber die So...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.6.7 Gesellschaftliches Engagement

Als gesellschaftliches Engagement wird im Rahmen des Public-Value-Konzepts das unternehmerische Engagement für soziale Belange im weiteren Sinne verstanden. Viele Unternehmen engagieren sich durch Sponsoring und Spenden in den Bereichen Sport, Soziales, Kunst, Musik, Bildung und Geschichte.[1] Im Konzert des regionalen Wirtschaftsgefüges unterstützen private Unternehmen häuf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
New Work – Digitale Nachhal... / 5.3 Angebote für Integration und Inklusion

Jeder einzelne Mitarbeiter muss die Möglichkeit haben, unabhängig vom Alter, den Fähigkeiten oder gesundheitlichen Einschränkungen seiner Arbeit gleich gut nachgehen zu können. Die Steuerkanzlei kann in den Bereichen der Integration und der Inklusion zusätzliche Beiträge für den gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten. Im Kern geht es dabei um Neueinstellungen von Beschäftig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
New Work – Digitale Nachhal... / 5.2 Ehrenamtliches Engagement fördern

Im Sinne der Mitarbeitermotivation sollte zudem die Wahrnehmung von ehrenamtlichen Tätigkeiten oder von Nebentätigkeiten ihrer Beschäftigten gefördert werden. Dies gilt gerade ebenso für solche Tätigkeiten, die immer wieder auch während der Kernarbeitszeit wahrgenommen werden. Durch diese Maßnahme verdeutlicht die Führung der Steuerkanzlei, dass sie ein Interesse an den Mens...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.5.2 Geringfügige Spenden und Spenden in Katastrophenfällen

Rz. 53 Für den Zuwendungsnachweis genügt nach § 50 Abs. 2 EStDV der Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn die Zuwendung zur Hilfe in Katastrophenfällen innerhalb eines von den obersten Finanzbehörden der Länder im Benehmen mit dem BMF zu bestimmenden Zeitraums auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto einer Körperschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3 Abzug von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge – Abs. 1 Nr. 2)

3.1 Allgemeines 3.1.1 Körperschaften als Spender Rz. 21 Rechtspolitisch war die Regelung, dass nicht nur natürliche Personen, sondern auch Körperschaften begünstigte Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) mit steuerlicher Wirkung leisten können, stets umstritten. Die Problematik besteht darin, dass Spenden freiwillige und fremdnützige Aufwendungen sind, mit denen über den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.4 Verhältnis zu Betriebsausgaben, Werbungskosten und Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträgen)

Rz. 21 Sind Aufwendungen zur Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke gleichzeitig Betriebsausgaben, tritt das Abzugsverbot des § 10 Nr. 1 KStG hinter den Betriebsausgabenabzug des § 4 Abs. 4 EStG zurück, weil § 10 Nr. 1 KStG lediglich verhindern soll, dass Aufwendungen, die eine Einkommensverwendung darstellen, abziehbar sind.[1] Der Abzug von Aufwendungen, die der Einkommenserziel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.7 Zeitraum des Abzugs der Zuwendungen

Rz. 70 Der Abzug der Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) ist, abgesehen vom Vortrag der Zuwendung, nur in dem Zeitpunkt möglich, in dem die Zuwendung tatsächlich verausgabt worden ist. Die Bildung einer Rückstellung für eine zugesagte, aber noch nicht geleistete Zuwendung ist deshalb nicht möglich. Rz. 71 Zeitlich zuzuordnen ist die Zuwendung demjenigen Vz, in dem das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.1.1 Körperschaften als Spender

Rz. 21 Rechtspolitisch war die Regelung, dass nicht nur natürliche Personen, sondern auch Körperschaften begünstigte Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) mit steuerlicher Wirkung leisten können, stets umstritten. Die Problematik besteht darin, dass Spenden freiwillige und fremdnützige Aufwendungen sind, mit denen über den Förderungszweck hinaus kein Ziel verfolgt, ins...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.5 Sozialleistungen und vergleichbares Einkommen (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 unterwirft Bezieher von bestimmten Sozialleistungen bzw. Krankentagegeld unter denselben Voraussetzungen der Versicherungspflicht wie bei der Arbeitsförderung. Bei den Sozialleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 handelt es sich um Leistungen, die regelmäßig im Rahmen der spezialgesetzlichen Bestimmungen während einer Zeit erbracht werden, die zur Wiedererlangung der Ges...mehr