Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB III § 366a Verso... / 2.5 Leistung der Versorgungsausgaben

Rz. 32 Seit der Errichtung des Versorgungsfonds bei der Bundesagentur für Arbeit sind sämtliche Versorgungsausgaben aus dem Fonds zu bestreiten. § 366a ist am 1.1.2008 in Kraft getreten. Das Inkrafttreten der Regelung ist mit der Bildung des Versorgungsfonds zusammengetroffen. Mithin ist der Fonds am 1.1.2008 errichtet worden und ist die Bundesagentur für Arbeit seither verp...mehr

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Sauer, SGB III § 349a Beitr... / 2.1 Beitragstragung

Rz. 3 Satz 1 verpflichtet den Versicherten, den Versicherungsbeitrag für die freiwillige Weiterversicherung alleine zu tragen. Damit wird vom Solidarbeitrag der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte tragen, abgewichen. Es ist auch kein Beitragszuschuss von dritter Seite vorgesehen. Der Gesetzgeber weist den Personen, die an sic...mehr

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Sauer, SGB III § 350 Meldun... / 2.2 Vorlagepflicht der Sozialversicherungsträger

Rz. 5 Abs. 2 verpflichtet die Sozialversicherungsträger zur Vorlage ihrer Geschäftsunterlagen und Statistiken. Hinsichtlich der Erforderlichkeit der Vorlage zur Erfüllung der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit vgl. Rz. 4. Rz. 6 Die Vorlagepflicht besteht nur auf Verlangen der Bundesagentur für Arbeit. Dazu muss die Bundesagentur die Unterlagen dem Sachverhalt nach konkret ...mehr

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Jansen, SGB VI § 205 Nachza... / 2.4 Erstattung bereits gezahlter Beiträge

Rz. 7 Eine Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Zeiten einer Strafverfolgungsmaßnahme ist gemäß § 205 Abs. 1 Satz 2 (Umkehrschluss) auch zulässig, wenn im Nachzahlungszeitraum bereits wirksame Beiträge (z. B. Pflichtbeiträge von Freigängern oder freiwillige Beiträge) gezahlt worden sind. Nach rechtskräftiger Feststellung des Entschädigungsanspruchs für eine unverschuld...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.2 Übermittlung an das Bundesamt für Justiz (Abs. 1a)

Rz. 15 Die Übermittlung nach Abs. 1a ist nur zulässig für den in § 7 Abs. 3 IntFamRVG bezeichneten Zweck. Einziger Zweck ist danach die Ermittlung des Aufenthaltes eines Kindes. Die Anfrage des Bundesamtes für Justiz muss daher ausdrücklich auf diesen Zweck verweisen. Außerdem muss sie erkennen lassen, dass das Bundesamt für Justiz in seiner Funktion als Zentrale Behörde i. ...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.2.3 Erschleichen von Arbeitsgenehmigungen (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 35 Abs. 2 Nr. 5 nimmt durch Arbeitgeber erschlichene Arbeitsgenehmigungen in den Katalog der Ordnungswidrigkeiten auf und legt i. V. m. Abs. 3 dafür einen Bußgeldrahmen bis zu 30.000 EUR fest. Ordnungswidrig sind Verstöße gegen die Auskunftspflicht nach § 39 Abs. 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes im Vorfeld der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen; nach dem ausdrücklichen W...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2.9 Dritter (Art. 4 Nr. 10 DSGVO )

Rz. 55 Dritter ist nach Art. 4 Nr. 10 DSGVO jede "natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten".mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.4.2 Empfänger

Rz. 21 Im Gegensatz zu Abs. 1 sind die Datenempfänger nicht ausdrücklich benannt. Eine Übermittlung von Sozialdaten ist nur an die Bedingung "zur Durchführung einer nach Bundes- oder Landesrecht zulässigen Rasterfahndung" geknüpft. Die übermittelnde Stelle muss also vor einer Datenweitergabe prüfen, ob es sich bei der anfragenden Stelle um eine Stelle handelt, die nach Bundes...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten. Das bis zum 31.12.1991 geltende Recht (RVO, AVG, RKG) sah keine entsprechende oder vergleichbare Regelung vor. Durch Art. 1 Nr. 23 des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 146...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.1 Berufsausbildungsbeihilfe

Rz. 6 Die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose (§ 70) schließt im Regelfall das Vorliegen von Arbeitslosigkeit i. S. d. Vorschriften über das Alg aus; es kommt zu keiner Anspruchskonkurrenz. Lediglich in Sonderfällen könnte der Arbeitslose verfügbar sein, weil er nicht an der Maßnahme teilnimmt (z. B. während Ferienzeiten). Für diese Fälle wird eine Doppel...mehr

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Jansen, SGB VI § 206 Nachza... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die ursprüngliche Fassung der Vorschrift, die eine Berechtigung zur Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen auch für sog. DDR-Flüchtlinge vorsah, sollte nach dem Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft treten. Aufgrund der Wiedervereinigung wurde Abs. 1 der Vorschrift noch vor seinem Inkrafttreten durch das Renten-Überleit...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.9 Datenschutzvorschriften (Abs. 2 Nr. 12, 13)

Rz. 51 Abs. 2 Nr. 12 und 13 normierten bis zum 26.11.2019 Bußgeldtatbestände gegen datenschutzrechtliche Vorschriften in § 298. Privaten Vermittlern kann bei Zuwiderhandlung ein Bußgeld bis zu 30.000 EUR auferlegt werden (Abs. 3). Die Regelungen sollten verhindern, dass ein privater Vermittler betriebs- und personenbezogene Daten ohne Einwilligung erhebt, verarbeitet und nut...mehr

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Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 2.2 Keine Mitwirkungspflicht (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 listet die Tatbestände auf, bei denen eine Mitwirkungspflicht nach den §§ 60 bis 64 erst gar nicht entsteht. Das bedeutet nicht nur, dass der Leistungsberechtigte von ihm geforderte Mitwirkungshandlungen verweigern darf, sondern insbesondere, dass der Sozialleistungsträger die Mitwirkung erst gar nicht verlangen darf, so dass sich der Leistungsberechtigte darauf...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 10 Die Entwicklung des Arbeitslosenversicherungsrechts ab 2013

Rz. 58 Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze (SchfAVNOG) v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2467) sind für die Zeit ab 1.1.2013 im Wesentlichen redaktionelle Unrichtigkeiten beseitigt worden, die im Zuge der sog. Instrumentenreform durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmark...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.2 Aufgaben

Rz. 14 Die Vorprüfungsämter entfallen. Ihre Aufgaben werden von den Rechnungsprüfungsämtern des Bundesrechnungshofes bzw. dem Zweig "Agenturrevision" in der Internen Revision der Bundesagentur für Arbeit wahrgenommen (vgl. § 77b SGB IV, § 389). Die Zollbehörden nehmen die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung wahr. Die Agenturen für Arbeit verfolgen und ahnden Leistungsmissb...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.1.2.1 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO)

Rz. 11 Die Verarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist: Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben; Näheres hierzu in Rz. 23 ff.; die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, des...mehr

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Jansen, SGB VI § 205 Nachza... / 2.1 Berechtigter Personenkreis

Rz. 3 Zur Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen sind gemäß § 205 Abs. 1 Satz 1 Personen berechtigt, für die ein Anspruch auf Entschädigung für Zeiten der Strafverfolgungsmaßnahmen nach dem StrEG durch Urteil oder Beschluss des zuständigen Strafgerichts rechtskräftig festgestellt worden ist, wenn sie eine der in § 209 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 genannten versicherungsrec...mehr

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Jansen, SGB VI § 206 Nachza... / 2.1.1 Berechtigter Personenkreis

Rz. 7 Grundvoraussetzung für die Anwendung der Vorschrift ist die Zugehörigkeit des Versicherten zu dem in Abs. 1 genannten Personenkreis. § 206 Abs. 1 begrenzt die Berechtigung zur Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen auf Versicherte, die als Vertriebene anerkannt sind und im Vertreibungsgebiet eine Beschäftigung oder Tätigkeit i. S. v. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 a...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.5 Einwilligung zu Forschungszwecken (Abs. 3)

Rz. 48 In der wissenschaftlichen Forschung kann der Zweck der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten oftmals nicht vollständig angegeben werden; Forschungsfragen werden teilweise in einer offenen Vorgehensweise erst sukzessive entwickelt. Daher sollte es laut EG 33 DSGVO "betroffenen Personen erlaubt sein, ihre Einwilligung für bestimmte Bereiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 206 Nachza... / 2.1.2 Vertriebeneneigenschaft

Rz. 8 Neben der Zugehörigkeit zu dem oben genannten Personenkreis setzt die Berechtigung zur Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen nach § 206 Abs. 1 voraus, dass der Versicherte als Vertriebener anerkannt ist (sog. Vertriebeneneigenschaft). Dabei dient das im Jahre 1953 in Kraft getretene Bundesvertriebenengesetz (BVFG) als Grundlage für die Feststellung der Vertriebeneneige...mehr

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Sauer, SGB III § 345b Beitr... / 2.2 Beitragsbemessung

Rz. 5 § 345 bestimmt nicht unmittelbar die Höhe des Beitrags, sondern lediglich die der Beitragsberechnung zugrunde zu legende Einnahme. Dafür setzt der Gesetzgeber ein Arbeitsentgelt fest. Aus diesem wird der konkrete Beitrag anhand des Prozentwertes für den Arbeitslosenversicherungsbeitrag nach Maßgabe des § 341 Abs. 1 und 2 errechnet. Rz. 6 Maßstab für die beitragspflichti...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.10 Ruhen nach Rechtsverordnung

Rz. 22 Voll- und Teilversorgungen der Sonderversorgungssysteme für Angehörige der Nationalen Volksarmee, der Deutschen Volkspolizei, der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs, der Zollverwaltung der DDR und des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit bzw. des Amtes für Nationale Sicherheit führen nach Maßgabe der Verordnung über das Ruhen von Entgeltersatzleistunge...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.4 Förderleistungen zur beruflichen Weiterbildung (Abs. 2 Nr. 1a)

Rz. 37a Abs. 2 Nr. 1a betrifft Arbeitgeber, die mit dem Einverständnis der Arbeitnehmer oder der Betriebsvertretung bei Vergleichbarkeit der beruflichen Weiterbildung hinsichtlich Qualifikation, Bildungsziel oder Weiterbildungsbedarf die Förderungsanträge zur beruflichen Weiterbildung nach § 82 für mehrere Arbeitnehmer stellen und die Förderleistungen auch für die unmittelba...mehr

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Klose, SGB I § 65a Aufwendu... / 2.3 Mitwirkung ohne Verlangen

Rz. 10 Abs. 2 ermöglicht einen Aufwendungsersatz auch in Fällen, in denen die Mitwirkungshandlung nicht erst auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers durchgeführt worden ist. Voraussetzung ist zunächst, dass eine persönliche Vorsprache oder eine Untersuchung tatsächlich stattgefunden hat. Entscheidungsbefugt ist allein der zuständige Leistungsträger. Er kann nachträgli...mehr

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Klose, SGB I § 61 Persönlic... / 2.3 Persönliche Vorsprache und Grenzen der Mitwirkung

Rz. 11 Gegenstand persönlichen Erscheinens sind notwendige Maßnahmen für die Entscheidung über die Leistung. Zu Untersuchungsmaßnahmen vgl. § 62. Hauptanwendungsfall ist die im Gesetz ausdrücklich genannte mündliche Erörterung des Antrages. Damit wird nicht ausgeschlossen, dass eine persönliche Vorsprache zur mündlichen Erörterung auch notwendig sein kann, wenn die Leistung ...mehr

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Sauer, SGB III § 345b Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift konkretisiert die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen in Fällen der freiwilligen Weiterversicherung durch ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nach § 28a. Sie legt fest, wie hoch der Beitrag ist, der für eine freiwillige Weiterversicherung zu zahlen ist. § 349a bestimmt dazu ergänzend, dass der Versicherte den Beitrag allein zu tragen und an ...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.12 Vorruhestandsleistungen

Rz. 29 Das Ruhen bei Bezug von Vorruhestandsgeld regelt Abs. 4. Dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben i. S. d. Ruhensvorschrift steht nicht entgegen, dass der Arbeitslose dennoch wieder ins Erwerbsleben eintritt bzw. sich arbeitslos meldet, solange er weiterhin die Vorruhestandsleistung von seinem ehemaligen Arbeitgeber bezieht. Umgekehrt entfällt das Ruhen mit dem Wegfall de...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.6 Private Berufsberatung (Abs. 2 Nr. 6 bis 8)

Rz. 40 Abs. 2 Nr. 6 bis 8 schaffen 3 eigenständige Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen Pflichten nach § 288a. Diese Regelung betrifft die private Berufsberatung. Der Bußgeldrahmen reicht jeweils bis zu 30.000 EUR. Rz. 41 Abs. 2 Nr. 6 bedroht Arbeitgeber mit einem Bußgeld für den Fall, dass sie einer vollziehbaren Anordnung nach § 288a Abs. 1 zuwiderhandeln. Eine solche Anor...mehr

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Klose, SGB I § 62 Untersuch... / 2.1 Personenkreis

Rz. 3 Die Obliegenheit des § 62 trifft Antragsteller und Empfänger von Sozialleistungen. Ärztliche oder psychologische Untersuchungen können demnach erforderlich sein, um die Voraussetzungen für die Bewilligung oder bei Leistungsgewährung in Bewilligungsabschnitten die Bewilligung für einen neuen Bewilligungszeitraum einer begehrten Sozialleistung festzustellen als auch bei ...mehr

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Sauer, SGB III § 365 Stundu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Liquidität der Bundesagentur für Arbeit wird erforderlichenfalls, wenn ihre Einnahmen die laufenden Ausgaben nicht decken, durch Betriebsmitteldarlehen des Bundes gesichert. Mittelzuweisungen erfolgen durch die Deutsche Bundesbank zulasten der Bundeskasse. Die notwendigen Regelungen werden jeweils durch ein Haushaltsgesetz für den Bund getroffen. Die Leistungen des...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.14 Bußgeldrahmen

Rz. 70 Abs. 3 enthält den Bußgeldrahmen für die Tatbestände in Abs. 1 und 2. Die Obergrenze hat der Gesetzgeber auf 500.000 EUR erhöht. Ein Bußgeld in dieser Höhe kann bei unmittelbarer oder mittelbarer illegaler Ausländerbeschäftigung festgesetzt werden. Beiden Formen der illegalen Ausländerbeschäftigung wird damit der gleiche Unrechtsgehalt zugemessen. Die geringste Obergr...mehr

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Sauer, SGB III § 366a Verso... / 2.3 Zuweisungen

Rz. 24 Abs. 3 und 4 regeln, welche Einspeisungen in den Versorgungsfonds für welche Versorgungsausgaben zu verwenden sind. Die einmalige Zuweisung nach Abs. 2 Nr. 1 a. F. war für die Bestreitung der Versorgungsausgaben für alle Versorgungsempfänger nach dem Stand 1.1.2008 bestimmt (Abs. 3 a. F.). Der Betrag von 2,5 Mrd. EUR gab dabei das Ergebnis der Berechnungen wider, mit ...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.2 Wehr- und Zivildienstleistende

Rz. 9 Der Wehrdienst ist durch das Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 v. 28.4.2011 (BGBl. I S. 678) ab 1.7.2011 ausgesetzt. Als Folge davon wird auch der Zivildienst beendet. Der ab 1.7.2011 mögliche freiwillige Wehrdienst von bis zu 23 Monaten nach § 58b Soldatengesetz (SG) begründet Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2. § 58b SG regelt den freiwilligen...mehr

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Sauer, SGB III § 364 Liquid... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Liquidität sichert die Bundesagentur für Arbeit zunächst aus ihren Einnahmen, insbesondere Beitragsmitteln. Die Liquidität der Bundesagentur für Arbeit wird durch Betriebsmitteldarlehen des Bundes gesichert, wenn dies durch Unterdeckung der Einnahmen erforderlich wird. Mittelzuweisungen erfolgen durch die Deutsche Bundesbank zulasten der Bundeskasse. Die notwendigen Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 205 Nachza... / 2.7 Nachzahlung bei Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Rente

Rz. 12 Nach § 205 Abs. 1 Satz 4 steht die Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Rente der Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen nicht entgegen. Dies hat z. B. für laufende Renten wegen Erwerbsminderung (§§ 43, 45, 240 Abs. 2) zur Folge, dass bei Berechnung dieser Renten auch Entgeltpunkte für Nachzahlungsbeiträge (§ 70 Abs. 5) zu berücksichtigen sind, wenn diese ...mehr

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Sauer, SGB III § 366a Verso... / 2.1 Versorgungsfonds

Rz. 14 Abs. 1 bestimmt grundsätzlich die Errichtung eines Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit als Sondervermögen. Im Bereich der öffentlichen Haushalte ist ein Sondervermögen ein rechtlich unselbstständiger Teil des Staatsvermögens, der durch Gesetz oder Satzung oder aufgrund eines Gesetzes entstanden ist und zur Erfüllung einzelner Aufgaben des Staates oder einer ...mehr

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Sauer, SGB III § 356 Umlage... / 2.3 Abführung der Umlage direkt an die Bundesagentur für Arbeit

Rz. 8 Führt der Arbeitgeber die Umlagebeträge nicht an eine gemeinsame Einrichtung/Ausgleichskasse ab, sondern direkt an die Bundesagentur für Arbeit, hat er einen prozentualen Zuschlag zu den unmittelbar an die Bundesagentur für Arbeit abzuführenden Umlagebeträge zu zahlen, mit denen die Mehraufwendungen der Bundesagentur für Arbeit für die Einziehung pauschal abgegolten si...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4 Die Hartz-Gesetze

Rz. 10 Bis Ende 2007 dominierten die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt das SGB III. Mit dem Ersten und Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (in Kraft seit 1.1.2003) sollten insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Vermittlung in Arbeit und die Möglichkeiten zur Erschließung neuer Beschäftigungsfelder verbessert werden...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.2.2 Unmittelbare illegale Ausländerbeschäftigung (Abs. 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 31 Abs. 2 Nr. 3 bedroht Arbeitgeber, die Ausländer illegal beschäftigen, i. V. m. Abs. 3 mit einem Bußgeld bis zu 500.000,00 EUR. Unmittelbare und mittelbare illegale Ausländerbeschäftigung werden damit hinsichtlich des Unrechtsgehalts und der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit auf eine Stufe gestellt. Der Bußgeldrahmen bringt die besondere Verwerflichkeit der illegalen Au...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.3 Arbeitsmarktpolitik

Rz. 15 Die Förderung von Berufsrückkehrern wird gesetzlich verankert (§ 8b). Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos (vgl. § 16). Überbrückungsgeld für Existenzgründer ist keine Ermessensleistung mehr, sondern gehört – wie der Existenzgründungszuschuss für die Ich-AG – zu den Pflichtleistungen der Bundesagentur. Eine erneute Förderun...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 2 Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts

Rz. 4 Eine Erwerbslosenfürsorge wurde erstmals durch die Gemeinden aufgrund der Verordnung über die Erwerbslosenfürsorge v. 13.11.1918 eingerichtet. Die Kosten wurden auf das Reich, die Länder und die Gemeinden verteilt. Den Arbeitnehmern und Arbeitgebern wurden Beitragsleistungen durch die Verordnung über die Aufbringung der Mittel für die Erwerbslosenfürsorge v. 15.10.1923...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.4 Versicherungsrecht und Entgeltersatzleistungen

Rz. 16 Seit 1.2.2006 sind auch Schüler bei anschließendem Wehr- oder Zivildienst in die Arbeitslosenversicherung einbezogen (§ 26). Gesetzlicher Wehrdienst ist stets versicherungspflichtig. Beschäftigungen in geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind versicherungsfrei (§ 27). Ausländische Besatzungsmitglieder auf deutschen Seeschiffen sind gemäß § 28 versicherungsfrei. Sei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1 Begriff im Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlich ist der Begriff der Beschäftigung von allenfalls untergeordneter Bedeutung. Allerdings sprechen zahlreiche neuere Gesetze von "Beschäftigten" – dies ist allerdings regelmäßig der genderbezogenen Ablösung des früher ausschließlich verwendeten Begriffs "Arbeitnehmer" geschuldet. Für die Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Vorschriften kommt es nach wie vor auf da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.6 Beschäftigungsfiktion bei illegaler Beschäftigung

Wird ein illegales Beschäftigungsverhältnis[1] festgestellt, werden die Beiträge festgesetzt und nachgefordert. Zur Vereinfachung wird das Bestehen der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt für einen Zeitraum von 3 Monaten unterstellt. Dies gilt, wenn ein Arbeitgeber ausländische Arbeitnehmer beschäftigt, die nicht die erforderliche Arbeitsgenehmigung[2] oder keine nach § 4 Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 4.1 Unterbrechung der Beschäftigung

Eine Unterbrechung der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt, die nicht länger als einen Monat andauert, unterbricht die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt nicht.[1] Es handelt sich dabei insbesondere um Zeiten bei unbezahltem Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik und Aussperrung. Entsprechend bleibt auch die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung und die Versicherungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2 Einzelfälle

Damit besteht faktisch eine weitgehende Identität mit dem Arbeitsverhältnis. Ohne Weiteres bedeutet ein wirksames Arbeitsverhältnis i. S. d. § 611a BGB zugleich eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung. In Ausnahmefällen kann aber ohne das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung gegeben sein.[1] Dies wird in der Praxis vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.4 Beschäftigung von Angehörigen

Die Beschäftigung von nahen Angehörigen schließt ein Beschäftigungsverhältnis nicht aus.[1] Achtung Zuständigkeit für das Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge des Arbeitgebers Das Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge des Arbeitgebers wird durch die Clearingstelle der DRV Bund durchgeführt.[2] Im Anfrageve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 4.2 Ruhen der Beschäftigung oder Zeiten mit Entgeltersatzleistungen

Während ruhender Arbeitsverhältnisse (z. B. bei Eltern- oder Pflegezeit, Wehrdienst) in denen es an der Pflicht zur Arbeitsleistung und Vergütung fehlt, besteht die Fiktion der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt jedoch nicht fort. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer bei Fortdauer der Beschäftigung folgende Entgeltersatzleistungen erhält[1]: Krankengeld, Krankentagegeld, Verle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Eine Beschäftigung ist ein persönliches und wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis, in dem sich ein Arbeitnehmer (Angestellter, Arbeiter) seinem Arbeitgeber gegenüber befindet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzlichen Grundlagen einer Beschäftigung sind in § 7 SGB IV definiert. Die höchstrichterlichen Entscheidungen zu dieser The...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.1.2 Entgeltanspruch des dienstbereiten Arbeitnehmers

Nach der Beendigung der tatsächlichen Beschäftigung des Arbeitnehmers besteht Versicherungspflicht solange das der Beschäftigung zugrunde liegende Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis und der sich daraus ergebende vertragsmäßige Entgeltanspruch des dienstbereiten Arbeitnehmers weiter bestehen. Wichtig Entscheidung des Arbeitsgerichts für Versicherungspflicht maßgeblich Solan...mehr