Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 365 Stundu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Liquidität der Bundesagentur für Arbeit wird erforderlichenfalls, wenn ihre Einnahmen die laufenden Ausgaben nicht decken, durch Betriebsmitteldarlehen des Bundes gesichert. Mittelzuweisungen erfolgen durch die Deutsche Bundesbank zulasten der Bundeskasse. Die notwendigen Regelungen werden jeweils durch ein Haushaltsgesetz für den Bund getroffen. Die Leistungen des...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.14 Bußgeldrahmen

Rz. 70 Abs. 3 enthält den Bußgeldrahmen für die Tatbestände in Abs. 1 und 2. Die Obergrenze hat der Gesetzgeber auf 500.000 EUR erhöht. Ein Bußgeld in dieser Höhe kann bei unmittelbarer oder mittelbarer illegaler Ausländerbeschäftigung festgesetzt werden. Beiden Formen der illegalen Ausländerbeschäftigung wird damit der gleiche Unrechtsgehalt zugemessen. Die geringste Obergr...mehr

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Sauer, SGB III § 366a Verso... / 2.3 Zuweisungen

Rz. 24 Abs. 3 und 4 regeln, welche Einspeisungen in den Versorgungsfonds für welche Versorgungsausgaben zu verwenden sind. Die einmalige Zuweisung nach Abs. 2 Nr. 1 a. F. war für die Bestreitung der Versorgungsausgaben für alle Versorgungsempfänger nach dem Stand 1.1.2008 bestimmt (Abs. 3 a. F.). Der Betrag von 2,5 Mrd. EUR gab dabei das Ergebnis der Berechnungen wider, mit ...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.2 Wehr- und Zivildienstleistende

Rz. 9 Der Wehrdienst ist durch das Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 v. 28.4.2011 (BGBl. I S. 678) ab 1.7.2011 ausgesetzt. Als Folge davon wird auch der Zivildienst beendet. Der ab 1.7.2011 mögliche freiwillige Wehrdienst von bis zu 23 Monaten nach § 58b Soldatengesetz (SG) begründet Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2. § 58b SG regelt den freiwilligen...mehr

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Sauer, SGB III § 364 Liquid... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Liquidität sichert die Bundesagentur für Arbeit zunächst aus ihren Einnahmen, insbesondere Beitragsmitteln. Die Liquidität der Bundesagentur für Arbeit wird durch Betriebsmitteldarlehen des Bundes gesichert, wenn dies durch Unterdeckung der Einnahmen erforderlich wird. Mittelzuweisungen erfolgen durch die Deutsche Bundesbank zulasten der Bundeskasse. Die notwendigen Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 205 Nachza... / 2.7 Nachzahlung bei Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Rente

Rz. 12 Nach § 205 Abs. 1 Satz 4 steht die Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Rente der Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen nicht entgegen. Dies hat z. B. für laufende Renten wegen Erwerbsminderung (§§ 43, 45, 240 Abs. 2) zur Folge, dass bei Berechnung dieser Renten auch Entgeltpunkte für Nachzahlungsbeiträge (§ 70 Abs. 5) zu berücksichtigen sind, wenn diese ...mehr

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Sauer, SGB III § 366a Verso... / 2.1 Versorgungsfonds

Rz. 14 Abs. 1 bestimmt grundsätzlich die Errichtung eines Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit als Sondervermögen. Im Bereich der öffentlichen Haushalte ist ein Sondervermögen ein rechtlich unselbstständiger Teil des Staatsvermögens, der durch Gesetz oder Satzung oder aufgrund eines Gesetzes entstanden ist und zur Erfüllung einzelner Aufgaben des Staates oder einer ...mehr

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Sauer, SGB III § 356 Umlage... / 2.3 Abführung der Umlage direkt an die Bundesagentur für Arbeit

Rz. 8 Führt der Arbeitgeber die Umlagebeträge nicht an eine gemeinsame Einrichtung/Ausgleichskasse ab, sondern direkt an die Bundesagentur für Arbeit, hat er einen prozentualen Zuschlag zu den unmittelbar an die Bundesagentur für Arbeit abzuführenden Umlagebeträge zu zahlen, mit denen die Mehraufwendungen der Bundesagentur für Arbeit für die Einziehung pauschal abgegolten si...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4 Die Hartz-Gesetze

Rz. 10 Bis Ende 2007 dominierten die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt das SGB III. Mit dem Ersten und Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (in Kraft seit 1.1.2003) sollten insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Vermittlung in Arbeit und die Möglichkeiten zur Erschließung neuer Beschäftigungsfelder verbessert werden...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.2.2 Unmittelbare illegale Ausländerbeschäftigung (Abs. 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 31 Abs. 2 Nr. 3 bedroht Arbeitgeber, die Ausländer illegal beschäftigen, i. V. m. Abs. 3 mit einem Bußgeld bis zu 500.000,00 EUR. Unmittelbare und mittelbare illegale Ausländerbeschäftigung werden damit hinsichtlich des Unrechtsgehalts und der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit auf eine Stufe gestellt. Der Bußgeldrahmen bringt die besondere Verwerflichkeit der illegalen Au...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.3 Arbeitsmarktpolitik

Rz. 15 Die Förderung von Berufsrückkehrern wird gesetzlich verankert (§ 8b). Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos (vgl. § 16). Überbrückungsgeld für Existenzgründer ist keine Ermessensleistung mehr, sondern gehört – wie der Existenzgründungszuschuss für die Ich-AG – zu den Pflichtleistungen der Bundesagentur. Eine erneute Förderun...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 2 Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts

Rz. 4 Eine Erwerbslosenfürsorge wurde erstmals durch die Gemeinden aufgrund der Verordnung über die Erwerbslosenfürsorge v. 13.11.1918 eingerichtet. Die Kosten wurden auf das Reich, die Länder und die Gemeinden verteilt. Den Arbeitnehmern und Arbeitgebern wurden Beitragsleistungen durch die Verordnung über die Aufbringung der Mittel für die Erwerbslosenfürsorge v. 15.10.1923...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.4 Versicherungsrecht und Entgeltersatzleistungen

Rz. 16 Seit 1.2.2006 sind auch Schüler bei anschließendem Wehr- oder Zivildienst in die Arbeitslosenversicherung einbezogen (§ 26). Gesetzlicher Wehrdienst ist stets versicherungspflichtig. Beschäftigungen in geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind versicherungsfrei (§ 27). Ausländische Besatzungsmitglieder auf deutschen Seeschiffen sind gemäß § 28 versicherungsfrei. Sei...mehr

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Beschäftigung / 1 Begriff im Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlich ist der Begriff der Beschäftigung von allenfalls untergeordneter Bedeutung. Allerdings sprechen zahlreiche neuere Gesetze von "Beschäftigten" – dies ist allerdings regelmäßig der genderbezogenen Ablösung des früher ausschließlich verwendeten Begriffs "Arbeitnehmer" geschuldet. Für die Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Vorschriften kommt es nach wie vor auf da...mehr

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Beschäftigung / 1.6 Beschäftigungsfiktion bei illegaler Beschäftigung

Wird ein illegales Beschäftigungsverhältnis[1] festgestellt, werden die Beiträge festgesetzt und nachgefordert. Zur Vereinfachung wird das Bestehen der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt für einen Zeitraum von 3 Monaten unterstellt. Dies gilt, wenn ein Arbeitgeber ausländische Arbeitnehmer beschäftigt, die nicht die erforderliche Arbeitsgenehmigung[2] oder keine nach § 4 Abs. ...mehr

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Beschäftigung / 4.1 Unterbrechung der Beschäftigung

Eine Unterbrechung der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt, die nicht länger als einen Monat andauert, unterbricht die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt nicht.[1] Es handelt sich dabei insbesondere um Zeiten bei unbezahltem Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik und Aussperrung. Entsprechend bleibt auch die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung und die Versicherungs...mehr

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Beschäftigung / 2 Einzelfälle

Damit besteht faktisch eine weitgehende Identität mit dem Arbeitsverhältnis. Ohne Weiteres bedeutet ein wirksames Arbeitsverhältnis i. S. d. § 611a BGB zugleich eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung. In Ausnahmefällen kann aber ohne das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung gegeben sein.[1] Dies wird in der Praxis vo...mehr

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Beschäftigung / 1.4 Beschäftigung von Angehörigen

Die Beschäftigung von nahen Angehörigen schließt ein Beschäftigungsverhältnis nicht aus.[1] Achtung Zuständigkeit für das Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge des Arbeitgebers Das Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge des Arbeitgebers wird durch die Clearingstelle der DRV Bund durchgeführt.[2] Im Anfrageve...mehr

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Beschäftigung / 4.2 Ruhen der Beschäftigung oder Zeiten mit Entgeltersatzleistungen

Während ruhender Arbeitsverhältnisse (z. B. bei Eltern- oder Pflegezeit, Wehrdienst) in denen es an der Pflicht zur Arbeitsleistung und Vergütung fehlt, besteht die Fiktion der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt jedoch nicht fort. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer bei Fortdauer der Beschäftigung folgende Entgeltersatzleistungen erhält[1]: Krankengeld, Krankentagegeld, Verle...mehr

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Beschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Eine Beschäftigung ist ein persönliches und wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis, in dem sich ein Arbeitnehmer (Angestellter, Arbeiter) seinem Arbeitgeber gegenüber befindet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzlichen Grundlagen einer Beschäftigung sind in § 7 SGB IV definiert. Die höchstrichterlichen Entscheidungen zu dieser The...mehr

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Beschäftigung / 2.1.2 Entgeltanspruch des dienstbereiten Arbeitnehmers

Nach der Beendigung der tatsächlichen Beschäftigung des Arbeitnehmers besteht Versicherungspflicht solange das der Beschäftigung zugrunde liegende Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis und der sich daraus ergebende vertragsmäßige Entgeltanspruch des dienstbereiten Arbeitnehmers weiter bestehen. Wichtig Entscheidung des Arbeitsgerichts für Versicherungspflicht maßgeblich Solan...mehr

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Wehrdienst / Zusammenfassung

Begriff Der Wehrdienst dient der Erfüllung der Wehrpflicht. Das dadurch begründete Rechtsverhältnis unterliegt nicht dem Arbeitsrecht, sondern dem besonderen Dienstrecht des Wehr- und Soldatenrechts samt seinen Nebengesetzen. Mit Wirkung ab 1.7.2011 ist die Wehrpflicht ausgesetzt. Der in der Wehrpflicht liegende Grundrechtseingriff war angesichts der geänderten sicherheits- ...mehr

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Wehrdienst / 1.1 Fortbestand der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht

Krankenversicherung Die versicherungspflichtige Mitgliedschaft gilt als fortbestehend. Dies gilt auch, wenn die Krankenversicherungspflicht am Tag vor dem Beginn des freiwilligen Wehrdienstes oder der Wehrübung endet oder wenn zwischen dem letzten Tag der Mitgliedschaft und dem Beginn des freiwilligen Wehrdienstes oder der Wehrübung ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiert...mehr

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Wehrübung / 1 Kranken- und Pflegeversicherung

Zu den gesetzlichen Wehrdienstarten gehören auch Wehrübungen.[1] Wird ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes zu einer Wehrübung einberufen, hat der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen.[2] Das Beschäftigungsverhältnis gilt als durch die Wehrübung nicht unterbrochen. Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung besteht in diesen Fällen weiter.[3] Das gilt auch fü...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer vom Arbeitslohn kurzfristig Beschäftigter (Aushilfskräfte) pauschal mit 25 % erheben. Das Steuerrecht unterscheidet für die Frage der Steuerpflicht nicht nach der Beschäftigungsform. Für Dienstverhältnisse kurzfristig Beschäftigter sind grundsätzlich dieselben steuerlichen Vorschriften anzuwenden wie für übliche Dienstverhältniss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 1 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Bei versicherungspflichtig Beschäftigten, denen nach § 1 Abs. 2 ArbPlSchG Entgelt weiterzugewähren ist (Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst), gilt das Beschäftigungsverhältnis als durch den freiwilligen Wehrdienst bzw. eine Wehrübung nicht unterbrochen. In diesen Fällen bleibt auch die Krankenkassenmitgliedschaft erhalten. Bei anderen versicherungspflichtig Beschäftigten, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 3 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung sind Personen versicherungspflichtig, die unmittelbar vor Beginn des Wehrdienstes versicherungspflichtig waren oder eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen oder eine Beschäftigung gesucht haben, die Arbeitslosenversicherungspflicht begründet.[1] Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden für die Zeit des Wehrdienstes vom Bund gez...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrübung / 2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der Rentenversicherung besteht bei der Teilnahme an einer Wehrübung ebenfalls weiterhin Versicherungspflicht.[1] Auch hier kommt es auf die Dauer der Wehrübung nicht an. Die Beiträge zahlt wie beim Wehrdienst der Bund. Für die Arbeitslosenversicherung gilt eine entsprechende Regelung.[2] Die Beiträge werden auch hier vom Bund getragen. Bei versicherungspflichtig Beschäftig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 1.2 Ruhen des Leistungsanspruchs

Für die Dauer des Wehrdienstes ruht der Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.[1] Bundeswehrangehörige erhalten ihre Leistungen im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (UTV). Gesetzlich versicherte Familienangehörige werden von der Ruhensvorschrift allerdings nicht erfasst; sie erhalten weiterhin Leistungen der Krankenkasse.mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 4 Bedeutung der Berufsmäßigkeit

Eine kurzfristige Beschäftigung ist nicht mehr versicherungsfrei, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Arbeitsentgelt im Monat 538 EUR[1] überschreitet. Gleiches gilt, wenn das Arbeitsentgelt bei einer Rahmenvereinbarung, die die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt, die Arbeitsentgeltgrenze von 538 EUR im Kalendermonat nicht übersteigt. Die Anzahl ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Öffentliche Kassen / Zusammenfassung

Begriff Inländische öffentliche Kassen sind Kassen der inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Inländische öffentliche Kassen können auch Kassen von inländischen juristischen Personen des Privatrechts und von sonstigen inländischen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Institutionen sein, wenn die juristische Person des Privatrechts oder eine Inst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 2 Rentenversicherung

In der Rentenversicherung sind Personen, die freiwilligen Wehrdienst leisten, versicherungspflichtig.[1] Der Bund zahlt für die Dauer des Wehrdienstes pauschalierte Beiträge. Der bisherige Arbeitgeber und der Wehrdienstleistende zahlen aus dem Wehrsold keine Beiträge. Hinweis Sonderregelung für Beiträge zu einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung Die Beiträge zu einer zusät...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrübung / 7 Sonstige Regelungen

Ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Entgeltfortzahlung wie im Fall des Erholungsurlaubs.[1] Kein Anspruch besteht jedoch auf Zahlung besonderer, urlaubsbezogener Leistungen wie ein vom Arbeitgeber zusätzlich zum Urlaubsentgelt gewährtes "Urlaubsgeld". Auf Antrag erstattet der Bund dem Arbeitgeber das zu zahlende Nettoentgelt[2] f...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeitarbeit während der ... / 1.2 Sozialversicherung

Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften. Die Teilzeitbeschäftigung ist daher grundsätzlich kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Bisher freiwillig und privat Krankenversicherte Wird aufgrund des verminderten Arbeitsentgelts während der elternzeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeitarbeit während der ... / Zusammenfassung

Überblick Während der Elternzeit darf der Beschäftigte eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich bis zu durchschnittlich 32 Wochenstunden ausüben. Die Teilzeitarbeit kann entweder bei demselben Arbeitgeber oder bei einem anderen Arbeitgeber geleistet werden. Der Arbeitgeber hat bestimmte Aufzeichnungspflichten (Lohnkonto, Lohnsteuerbescheinigung) im Zusammenhang mit der genommenen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ernährung / 3 Ernährung – das Stiefkind im Gesundheitsmanagement

Die Möglichkeiten im betrieblichen Kontext durch Ernährung die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu verbessern, sind vielfältig. Der Einsatz lohnt und wird von Krankenkassen auf Basis der Vorgaben der §§ 20 und 20b SGB V unterstützt. Das Jahressteuergesetz § 3 Nr. 34 EStG von 2009 regelt die Aufwendungen des Arbeitgebers für "Leistungen zur Verbesserung des al...mehr

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Teilzeitarbeit während der ... / 1.8.3 SV-rechtliche Behandlung der Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung stellt beitragsrechtlich einmalig gezahltes Arbeitsentgelt dar. Die Vorschriften des § 23a SGB IV finden entsprechend Anwendung. Sozialversicherungsrechtlich liegt während der Elternzeit ein laufendes Beschäftigungsverhältnis vor, unabhängig davon, ob eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird oder nicht. In den Monaten mit Teilzeitbeschäftigung fallen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Sozialversicherungsrechtlich ist eine Beschäftigung kurzfristig, wenn sie von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Diese Beschäftigungen sind sozialversicherungsfrei. Der lohnsteuerliche Begriff einer kurzfristigen Beschäftigung unterscheidet sich vom sozi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / 1 Versicherungsfreiheit

Kurzfristige Beschäftigungen sind versicherungsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung.[1] Bestimmte Personenkreise sind allerdings auch versicherungspflichtig in einer kurzfristigen Beschäftigung (Ausnahmen von der Versicherungsfreiheit).[2] Hinweis Kurzfristige Beschäftigung nur gelegentlich aus...mehr

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Warum ist Ernährung mehr al... / 1.2.1 Möglichkeiten nach § 20b SGBV

Zudem hat der Gesetzgeber einige Möglichkeiten auf Basis der Vorgaben der §§ 20 und 20b SGB V geschaffen, um finanzielle Anreize für Unternehmen zu schaffen. Zum einen hat 2010 der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien im GKV-Leitfaden Prävention festgelegt. Dieser i...mehr

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Warum ist Ernährung mehr al... / 1.2.2 Steuervorteile bei Aufwendungen des Arbeitgebers

Achtung 600 EUR pro Arbeitnehmer steuerfrei § 3 Nr. 34 EStG regelt die „Aufwendungen des Arbeitgebers für "Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung". Hierfür sind 600 Euro je Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuer- und sozialabgabenfrei, wenn die Maßnahmen dabei hinsichtlich Qualität und Zielsetzung den Anforderu...mehr

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Verjährung / 3 § 195 BGB (regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren)

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich für alle Ansprüche 3 Jahre, soweit keine Sonderregelungen eingreifen bzw. gem. §§ 196 ff. BGB eine längere Frist bestimmt ist.[1] Die regelmäßige Verjährungsfrist gilt damit auch für alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, es sei denn, aus § 197 BGB oder § 852 BGB ergeben sich andere Fristen. Dies bedeutet, dass alle auf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 9 Erste Tätigkeitsstätte – Bildungseinrichtung

Rz. 252a Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 wurde § 9 Abs. 4 EStG ab Vz 2014 eingefügt. Hierdurch wird vom Gesetzgeber der bisherige unbestimmte Rechtsbegriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" durch den Begriff der "ersten Tätigkeitsstätte" ersetzt und gesetzlich erstmals definiert. Der Gesetzgeber folgt dem BFH insoweit, als er höchstens noch eine Tätigkeitsstätte je...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.5 Gleichbehandlung von schwerbehinderten Menschen

Schwerbehinderte Bewerber und Mitarbeiter dürfen gegenüber anderen Bewerbern und Mitarbeitern nicht benachteiligt werden.[1] Der Schutz schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen richtet sich im Einzelnen gemäß § 164 Abs. 2 Satz 2 SGB IX und nach dem AGG.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlungsgrundsatz / Zusammenfassung

Begriff Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber eine willkürliche, d. h. sachlich unbegründete Ungleichbehandlung zum Nachteil einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen. Der Hauptanwendungsbereich liegt in der Gewährung von freiwilligen Sozialleistungen (z. B. Gratifikationen, Ruhegeld, Betriebliche Altersversorgung). Aber auch allgem...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 3 Anspruch des Mieters auf Einbau von Rauchwarnmeldern

Was Modernisierungsmaßnahmen betrifft, hat der Mieter vom Grundsatz her keinen Anspruch, dass derartige Maßnahmen vom Vermieter vorgenommen werden.[1] Das Bundessozialgericht hat aber ausgesprochen, dass Rauchwarnmelder heutzutage als "unverzichtbares Warnsystem zur Grundausstattung der Mietwohnung" gehören.[2] In diesem Zusammenhang wurde hervorgehoben, dass Gebäude nur dan...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.2 Verhältnis zu den Leistungen nach dem SGB XII

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 schließt Doppelversorgungen nach dem SGB II und dem SGB XII bei den Leistungen zum Lebensunterhalt aus. Es genügt, wenn Anspruch nach dem SGB II besteht. Damit ist sichergestellt, dass es auf die Auszahlung des Anspruchs nicht ankommt. Die Leistung muss auch nicht beantragt sein, es kommt allein auf das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 7 an, um einen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.2 Statusfeststellungsverfahren; § 7a, 28h und 28p SGB IV

Rz. 15 Zur Ermittlung des Status eines Betroffenen bietet das SGB IV verschiedene Statusfeststellungsverfahren, so insbesondere das Verfahren zur Feststellung des Erwerbsstatus nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV (bis zum 31.3.2022 galt insoweit noch das Anfrageverfahren). Rz. 16 Weiter räumt § 28h Abs. 2 SGB IV den zuständigen Krankenkassen als Einzugsstelle des Gesamtsozialversi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.6 Zugangsfaktor im Überprüfungsverfahren (§ 44 SGB X)

Rz. 82 Auch im Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X richtet sich der Zugangsfaktor nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn oder bei Tod; die 4-Jahres-Frist des § 44 Abs. 4 SGB X kommt nicht zum Tragen (weitergehend GRA der DRV zu § 77 SGB VI, Stand: 6.12.2022, Anm. 6 ff.).mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.7 Ausschluss von Leistungen auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Abs. 4)

Rz. 39 Abs. 4 (seit dem 28.3.2024 von Abs. 3 verschoben) stellt inhaltlich seit dem 1.1.2023 wie zuvor dieselbe Regelung als Abs. 2 klar, dass Nachteile aufgrund der Rechtsfolgen wegen der Pflichtverletzungen nach § 31 nicht durch Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII ausgeglichen werden. Ansonsten gingen die Rechtsfolgen ins Leere. Davon unterscheidet sich der teilwei...mehr