Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Sucht: Betriebliche Prävent... / 3.3 Der Stufenplan

Der Stufenplan ist Bestandteil eines strukturierten Interventionsprozesses. Er regelt gestufte Interventionsschritte mit zunehmender arbeitsrechtlicher Konsequenz. Fürsorge- und Klärungsgespräch sind ihm vorgelagert: Sie dienen der frühzeitigen Ansprache von Auffälligkeiten, bevor eine Pflichtverletzung mit Suchtbezug feststeht und haben keinen disziplinarischen Charakter. D... mehr

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Sucht: Betriebliche Prävent... / 2.1 Grundlegende arbeitsrechtliche Aspekte

Zu Beginn sollte klargestellt werden, dass Suchterkrankungen als Gesundheits- und Krankheitsproblem zu behandeln sind. Daraus folgt für den Betrieb die Aufgabe, sich strukturiert mit dem Thema auseinanderzusetzen und geeignete Regelungen zu schaffen, etwa im Rahmen einer Betriebsvereinbarung. So werden Zuständigkeiten, Verfahrenswege, Präventionsmaßnahmen und Hilfsangebote v... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Sucht: Betriebliche Prävent... / Zusammenfassung

Überblick Abhängigkeitserkrankungen sind Themen, die mitten in der Gesellschaft stattfinden und dennoch hartnäckig mit dem Bild des gesellschaftlichen Randes verknüpft bleiben. Dieser Irrglaube ist nicht nur faktisch falsch, sondern auch stigmatisierend gegenüber Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, die wie alle psychischen Erkrankungen jeden treffen können. Sucht macht vo... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Situationsanalyse: Zentrale... / Zusammenfassung

Überblick Obwohl seit 2004 die Verpflichtung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) besteht, bereitet vielen Unternehmen und Institutionen die konkrete Umsetzung der Anforderungen des § 167 Abs. 2 SGB IX noch immer Probleme. Die Ziele im BEM, wie die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit oder die strukturierte Unterstützung bei der Wiedereingliederung, können häufig n... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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BEM: Praktische Umsetzung i... / Zusammenfassung

Überblick Im Jahr 2004 wurde das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ins SGB IX aufgenommen und ist seitdem für alle Arbeitgeber verpflichtend. Den Anwendern bereitet die konkrete Umsetzung der Anforderungen allerdings noch immer häufig Probleme. Oft fehlt es an Systematik, Effizienz und teilweise sogar an Rechtskonformität. Dabei kann das BEM viel mehr leisten: Mit ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.1 Bildung des BEM-Teams

In § 167 Abs. 2 SGB IX wird die Bildung eines BEM-Teams oder Integrationsteams nicht gefordert, der in der Rechtsprechung konkretisierte "koordinierte Suchprozess" setzt jedoch eine entwickelte Kompetenz voraus, für die sich die Bildung eines BEM- oder Integrationsteams empfiehlt. Achtung Zusammensetzung des BEM-Teams Das BEM-Team besteht entsprechend § 167 Abs. 2 SGB IX aus ei... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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BEM: Praktische Umsetzung i... / 1 Ausgangslage

Arbeitgeber sind gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, allen Beschäftigten, die in den letzten 12 Monaten 6 Wochen ununterbrochen oder durch häufigere Kurzerkrankungen arbeitsunfähig waren, ein BEM anzubieten. Ziel des BEM ist die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, die Vermeidung einer erneuten Arbeitsunfähigkeit und somit der Erhalt des Arbeitsplatzes. Für Mitarbeiter is... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Situationsanalyse: Zentrale... / 1 Einordnung der Situationsanalyse in den BEM-Gesamtprozess

Das BEM als komplexes Verfahren untergliedert sich grundsätzlich in (vgl. Abb. 1): fallbezogene Prozesse (I.) dazugehörige Dokumentation im Einzelfall (II.) und darüber hinausgehende begleitende Prozesse (III.). Abb. 1: Struktur der Prozesse im BEM Fallbezogene Prozesse beziehen sich stets auf den jeweiligen BEM-Einzelfall und umfassen, systematisch durchstrukturiert, alle zu dur... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.6 Verlaufsdokumentation im Einzelfall

Mithilfe der fallbezogenen Verlaufsdokumentation belegt das BEM-Team, dass der Arbeitgeber seine Verpflichtung nach § 167 Abs. 2 SGB IX erfüllt hat, ein ordnungsgemäßes, rechtssicheres und den Vereinbarungen in der Betriebsvereinbarung entsprechendes BEM durchzuführen. Da das Gesetz keine Personen oder Stellen benennt, denen die Leitung des BEM anzuvertrauen ist, geht es um ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.4 Kennzahlen im BEM

Das BEM-Team evaluiert in regelmäßigen Abständen den BEM-Prozess im Unternehmen, um zu beurteilen, ob und wie die Ziele und Aufgaben gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX erfüllt sind. Die Evaluation liefert Hinweise auf den erforderlichen Anpassungs- und Erweiterungsbedarf für die Organisations- und Verfahrensabläufe und kann, z. B. beim Einsatz von Kennzahlen, den Nutzen von BEM verde... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.5.4 Besondere Aufgabe bei schwerwiegenden Krankheitsverläufen

Schwerwiegende Langzeiterkrankungen und Gesundheitskrisen – z. B. Krebserkrankungen, rheumatische oder psychotische Erkrankungen – können dazu führen, dass der Betroffene seine Arbeitsleistung trotz aller medizinischen und rehabilitativen Maßnahmen nicht mehr zur Verfügung stellen kann. In diesen Fällen muss das BEM-Team Kontakt zu den Rehabilitations- und Sozialleistungsträg... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.1.3 Kooperationspartner des BEM in Stab und Linie

Die Personalabteilung liefert die AU-Daten, ist aber auch Ansprechpartner im Rahmen der Situationsanalyse für die Überlassung der Arbeitsplatzbeschreibungen, bei der Planung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen sowie allgemein für die Dokumentation der Teilnahme oder Nicht-Teilnahme der Beschäftigten am BEM. Führungskräften kommt im BEM eine besondere Schlüsselrolle ... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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GKV-Beitragssatzstabilisier... / 1.3.1 Beitragszuschlag für versicherte Ehegatten/Lebenspartner

§ 3 Satz 3 und 4, § 242b SGB V Inkraftreten: 1.1.2028 Kinder sind beitragsfrei versichert. Für Ehegatten und Lebenspartner werden Beiträge durch einen Zuschlag auf den Beitragssatz erhoben (2,5 %). Der Beitrag ist auch für geringfügig beschäftigte Ehegatten oder Lebenspartner (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) zu zahlen, für die der Arbeitgeber einen Beitrag entrichtet (§ 249b SGB V). ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.1 Einleitung des BEM-Verfahrens

Wichtig Sorgfalt bei der Einleitung des BEM-Verfahrens Die Art und Weise der Einleitung des BEM-Verfahrens hat neben der internen betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit zum BEM einen wesentlichen Einfluss darauf, ob die Betroffenen einer Teilnahme am BEM zustimmen oder diese verweigern. In Verbindung mit der vorherrschenden Unternehmenskultur ist hierauf besondere Sorgfalt zu le... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Situationsanalyse: Zentrale... / 2.4 Durchführende und beteiligte Personen

Die Situationsanalyse wird jeweils vom Fallmanager organisiert und koordiniert. Er hat zu dem Betroffenen ein besonderes Vertrauensverhältnis. Die Zustimmung, Mitwirkung und Selbstbestimmung des betroffenen Beschäftigten bei der Situationsanalyse sind bedeutende Voraussetzungen für deren erfolgreiche Durchführung. Darüber hinaus hat der Betroffene das Recht, zusätzlich eine ... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Rechtsprechungsübersicht, a... / Kündigung

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Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Rechtsprechungsübersicht, a... / Kollektives Arbeitsrecht

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Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.10 Anspruch auf Ausübung des Weisungsrechts

Das Weisungsrecht ist nicht nur ein Recht des Arbeitgebers zur Gestaltung des konkreten Arbeitsverhältnisses. Die Möglichkeit, dadurch Einfluss auf die konkreten Umstände zu nehmen, kann auch zu einer Verpflichtung führen, das Weisungsrecht zum Schutz der Beschäftigten auszuüben.[1] Praxis-Beispiel Die Beschäftigten haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, vor den Gesundhei... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Leistungsentgelt / 6.6.2 Sanktionen, Einbeziehung leistungsgeminderter Beschäftigter

In den abschließenden Protokollerklärungen zu § 18 wird hinsichtlich der Einbeziehung leistungsgeminderter Beschäftigter klargestellt, dass die Nichterfüllung von Leistungsvorgaben für sich genommen keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen (z. B. Abmahnung wegen Schlechtleistung) nach sich ziehen darf. Andererseits sind solche Maßnahmen aber auch nicht nur durch Teilnahme an der L... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Hilfsbedürftigkeit, Beihilfen

Rz. 12 Hilfsbedürftig ist jemand, der wegen seines körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder wegen seiner wirtschaftlichen Lage auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Hilfsbedürftig wegen seiner wirtschaftlichen Lage ist der, dessen Einkünfte oder Bezüge so gering sind, dass sie für den Lebensunterhalt nicht ausreichen, und der auch kein Vermögen besitzt, das zum ... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.2 Gesetz und Verordnung

Ganz allgemein ist kein Beschäftigter verpflichtet, gesetzlich verbotene oder sittenwidrige Arbeitsleistungen zu erbringen. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten aufgrund des Weisungsrechts zugewiesen werden. Der Arbeitgeber hat gesetzliche Beschränkungen bei der Ausübung seines Weisungsrechts zu beachten. Dazu gehören beispielsweise die gesetzlichen Arbeitnehmerschutzvorschri... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Leistungsentgelt / 8.3.2 Allgemeine Regelungen der Leistungsfeststellung (§ 3 LeistungsTV-Bund)

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 LeistungsTV-Bund kann für die Leistungsfeststellung sowohl an die individuelle Leistung der Beschäftigten oder an die Leistung einer Gruppe von Beschäftigten, sog. Teamleistung, angeknüpft werden. Der Tarifvertrag enthält gesonderte Regelungen zu Teamzielvereinbarungen, während für Teamleistungen im Rahmen der systematischen Leistungsbewertung keine sp... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Leistungsentgelt / 6.4.5 Personal-/Betriebsräte und sonstige Beschäftigte mit eingeschränktem Weisungsrecht

Betriebs-/Personalräte und Gleichstellungsbeauftragte dürfen trotz einer Freistellung nicht von der Teilhabe am Leistungsentgelt ausgenommen werden, da die Leistungsentgelte jedem zugänglich sein müssen (§ 18 Abs. 6 TVöD-VKA). Gemäß §§ 8, 107 BPersVG/78 BetrVG bzw. LPersVG dürfen Personen, die Aufgaben nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen, wegen ihrer Tätigkeit nicht ... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.7 Haftung des Arbeitgebers bei schuldhaften Handlungen

Arbeitgeber üben das Weisungsrecht in aller Regel nicht als eigene Person aus. Insbesondere bei juristischen Personen ist es erforderlich, dass dazu bestellte Vertreter dies im Einzelfall für den Arbeitgeber übernehmen. Diese Vertreter sind im Verhältnis zum Arbeitgeber haftungsrechtlich Erfüllungsgehilfen i. S. d. § 278 BGB.[1] Das bedeutet, dass der Arbeitgeber einem gesch... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Leistungsentgelt / 8.5 Unterjährige Veränderungen – besondere Situationen (§ 11 LeistungsTV-Bund)

In § 11 LeistungsTV-Bund werden Auswirkungen unterjähriger Veränderungen bzw. sonstiger besonderer Situationen auf die Leistungsfeststellung bzw. das Leistungsentgelt geregelt. → Karenzzeit Nach § 11 Abs. 1 LeistungsTV-Bund findet eine Leistungsfeststellung nicht statt, wenn der Beschäftigte während des Feststellungszeitraums weniger als 2 Kalendermonate tätig war. Maßgeblich i... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.6 Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag konkretisieren Arbeitgeber und Beschäftigte im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts und ihres rechtlichen Könnens im Rahmen der Rechtsordnung die gegenseitigen Rechte und Pflichten (Arbeitsvertrag). Je genauer die einzelnen Pflichten des Beschäftigten bereits im Arbeitsvertrag festgelegt werden, desto weniger Raum bleibt für das Weisungsrecht des Arbeitgebe... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.4 Inklusionsvereinbarung

§ 166 Abs. 1 Satz 1 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber, mit der SBV und den in § 176 SGB IX genannten Vertretungen (Betriebs- oder Personalrat) in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers[1] eine verbindliche Inklusionsvereinbarung (früher: Integrationsvereinbarung) abzuschließen. Der Arbeitgeber ist nach § 166 Abs. 1 Satz 2 auf Verlangen der SBV verpflichtet, i... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die Schwerbehindertenvertre... / 5.4 Schulung der Vertrauenspersonen

§ 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX regelt, dass die Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsregeln entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gelten, soweit diese Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für die Arbeit der SBV objektiv erforderlich sind oder die zumindest die SBV bei gutem Willen als erforderlich ansehen darf.[1] Erforderlich sollen nac... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.2.6 Ordnungswidrigkeiten

Hat der Arbeitgeber einen Inklusionsbeauftragten bestellt, muss dieser die im SGB IX geregelten Arbeitgeberpflichten erfüllen. Handelt er pflichtwidrig und schuldhaft, so kann die für die Überwachung zuständige Verwaltungsbehörde ihn als "Betroffenen" verwarnen oder gegen ihn in einem Bußgeldbescheid eine Geldbuße festsetzen. Denn nach § 9 OWiG handelt ordnungswidrig, wer vo... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.1 Allgemeine Unterrichtungs- und Anhörungspflicht

Der Arbeitgeber hat die SBV in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen schwerbehinderten Menschen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören sowie ihr die danach getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.[1] Diese Unterrichtungspflicht ist weitergehender als das Informations... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.2 Beteiligung an der Besetzung von Arbeitsplätzen

Gemeinsame Prüfpflicht Nach § 164 Abs. 1 SGB IX hat der Arbeitgeber bei der Besetzung frei werdender oder neuer Arbeitsplätze unter Beteiligung der SBV zu prüfen, ob diese Arbeitsplätze insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Dazu hat der Arbeitgeber die SBV zu beteiligen und den Betriebsrat anzuhören. Ziel der ... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 6 Gesamtschwerbehindertenvertretung

Ebenso wie für mehrere Betriebe eines Unternehmens ein Gesamtbetriebsrat errichtet wird, so wählen die Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe als Verhandlungspartner für die Unternehmensleitung eine Gesamtschwerbehindertenvertretung (Gesamt-SBV[1]). Abweichend von den für einen GBR geltenden betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen gelten folgende Besonderheite... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 7 Konzernschwerbehindertenvertretung

Ist für mehrere Unternehmen ein Konzernbetriebsrat errichtet, so wählen die Gesamtschwerbehindertenvertretungen eine Konzernschwerbehindertenvertretung.[1] Anders als die Errichtung des Konzernbetriebsrats ist die Wahl der Konzernschwerbehindertenvertretung obligatorisch. Diese Vertretung ist mit Wirkung zum 1.10.2000 durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schw... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.6 Prävention bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis schwerbehinderter Menschen

Sobald personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Schwierigkeiten zu erkennen sind, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen führen können, sind diese Interessenvertretungen "einzuschalten". Dabei sind mit ihnen alle Möglichkeiten zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeitsverhältnis möglichst dauer... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.2.1 Pflicht zur Bestellung

Jeder Arbeitgeber hat nach § 181 SGB IX einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen, der ihn in Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen betreffen, "verantwortlich" vertritt. Damit soll sichergestellt werden, dass die schwerbehinderten Beschäftigten einen Ansprechpartner auf Arbeitgeberseite haben, der sich mit ihren Problemen auskennt und dem sie ihre Beschwerden und An... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.3 Rechte gegenüber dem Betriebsrat

Die SBV ist nicht nur rechtlich nach § 182 Abs. 1 SGB IX zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verpflichtet. Sie bedarf auch dessen faktischer Unterstützung, denn der Betriebsrat ist der Träger der Mitbestimmungsrechte. Um die Interessen der schwerbehinderten Menschen im Betriebsrat zur Geltung bringen zu können, ist der SBV in § 178 Abs. 4 und 5 SGB IX das Recht eingeräumt... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 2.4 Amtszeit der SBV

Das Amt der Vertrauensperson und des Stellvertreters endet, wenn die Amtszeit spätestens nach 4 Jahren abgelaufen ist[1], es niedergelegt wird[2], der Gewählte aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet [3], die Wählbarkeitsvoraussetzungen nachträglich entfallen [4], z. B. durch Beförderung zum leitenden Angestellten, durch Bestellung zum Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers, auf Ant... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 5.2 Pauschale Freistellung von der beruflichen Tätigkeit

Eine eigenständige Regelung der vollständigen Freistellung von der beruflichen Tätigkeit, wie sie für Betriebsräte gestaffelt nach Schwellenwerten in § 38 BetrVG geregelt ist, hat für die SBV bereits das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG) vom 29.9.2000 geschaffen. Dazu war in § 26 Abs. 4 SchwbG eingefügt worden, dass die Betreuung von 200... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 2.3 Heranziehung des stellvertretenden Mitglieds

Das Prinzip der Ein-Personen-Vertretung ist Schritt für Schritt abgeändert worden. Bis Ende April 2004 durfte die Vertrauensperson nur in Großbetrieben mit in der Regel mehr als 200 schwerbehinderten Menschen den mit der höchsten Stimmenzahl gewählten Stellvertreter zu bestimmten Aufgaben heranziehen. Mit Wirkung seit Mai 2004 ist der Schwellenwert für die Heranziehung des S... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 2.5 Übergangsmandat

In der Vergangenheit enthielt das SGB IX keine Regelung zur Sicherung der Vertretung schwerbehinderter Arbeitnehmer bei Betriebsaufspaltung, Betriebsübergang u. a. Änderungen der Unternehmensstruktur. Ein Übergangsmandat der SVB gab es nicht. Erst mit der Neuregelung im BTHG hat der Gesetzgeber Ende 2016 eine entsprechende Regelung geschaffen. In § 94 SGB IX ist 2016 ein neu... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / Zusammenfassung

Überblick Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist eine gewählte Vertretung für die besonderen Interessen der schwerbehinderten sowie ihnen gleichgestellten Menschen mit Behinderungen in den Betrieben der Privatwirtschaft und in den Verwaltungen des öffentlichen Dienstes. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über alle wesentlichen Aspekte, die Rechtsstellung und das Wahlverf... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.2.5 Zusammenarbeitsverpflichtung des Beauftragten

Der Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers hat darauf hinzuwirken, dass die den Arbeitgeber treffenden Pflichten aus den besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) des SGB IX erfüllt werden. Weiterhin ist er nach § 182 SGB IX zur engen Zusammenarbeit mit SBV und den Betriebs- oder Personalräten verpflichtet, um die Teilhabe schwerb... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1 Rechte gegenüber dem Arbeitgeber

Die Mitwirkungsrechte der SBV gegenüber dem Arbeitgeber beschränkten sich bis Ende 2016 nach § 95 Abs. 2 SGB IX a. F. auf Unterrichtungs-, Anhörungs- und Erörterungsrechte. Mit Inkrafttreten von Art. 2 BTHG zum 30.12.2016 ist das Mitwirkungsrecht beim Ausspruch von Kündigungen schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Mitarbeiter erheblich erweitert worden: unterbleibt d... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die Schwerbehindertenvertre... / 1.3 Aufgabenkatalog

Zu den gesetzlichen Aufgaben der SBV gehört nach § 178 Abs. 1 Satz 2 SGB IX vor allem: Darüber zu wachen, dass die zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere die dem Arbeitgeber nach den §§ 154, 155 SGB IX obliegende Mindestbeschäftigung von schwerbehinde... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.3 Überwachung der Beschäftigungsquote

Der Arbeitgeber hat für jeden Betrieb laufend ein Verzeichnis der bei ihm beschäftigten schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen zu führen. Bis zum 31.3. hat er für das vorangegangene Kalenderjahr der zuständigen Arbeitsagentur sowie dem Integrationsamt die Zahl der Arbeitsplätze, die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen, die mehrfachen Anrechnungen... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 1.4 Zusammenarbeit mit Betriebsrat

Die SBV ist eine rechtlich vom Betriebsrat unabhängige Sondervertretung aller im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Menschen (einschließlich der leitenden Angestellten) und der ihnen nach § 151 Abs. 1 SGB IX Gleichgestellten. Sie kann deshalb, anders als die Jugend- und Auszubildendenvertretung, auch dann gebildet werden, wenn kein Betriebsrat besteht. Sie kann, ohne de... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die Schwerbehindertenvertre... / 3.3 Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle in dem Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Menschen[1] unabhängig von ihrem Alter und ihrer Beschäftigungsdauer. Dazu gehören alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten mit Behinderungen (einschließlich der leitenden Angestellten), die Auszubildenden sowie in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 2 BetrVG auch die Selbststän... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 1.2 Integrationsteam

Die SBV hat nach § 182 Abs. 1 SGB IX mit dem ebenfalls für die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zuständigen Betriebsrat [1] und dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers eng zusammenzuarbeiten. Diese 3 zur Zusammenarbeit verpflichteten Stellen werden deshalb auch als "Helfergruppe" oder moderner als "Integrationsteam" bezeichnet. Diese innerbetrieblichen Helfer sind... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die Schwerbehindertenvertre... / 5.1 Unentgeltliches Ehrenamt und Vergütungsschutz

Nach § 179 Abs. 1 SGB IX nimmt die Schwerbehindertenvertretung ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt wahr. Die Vertrauensperson und die herangezogenen stellvertretenden Mitglieder sind während der Arbeitszeit von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit sie das zur Durchführung ihrer Aufgaben für erforderlich halten können.[1] ... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 5.5 Berufliche Entwicklung der freigestellten Vertrauenspersonen

Nach § 179 Abs. 2 SGB IX dürfen die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen in der Ausübung ihres Amts weder behindert noch wegen ihres Amts benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung. Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, der freigestellten Vertrauensperson nach Ablauf der Freistellung eine berufliche Entwicklung zukomme... mehr