Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.9 Fahrtkosten und Umbaumaßnahmen körperbehinderter Steuerpflichtiger

Rz. 60 Körperbehinderte Stpfl. unterliegen besonderen Einschränkungen im Alltag, die z. T. zu einem erhöhten existenznotwendigen Betrag führen. Sowohl Fahrtkosten als auch behinderungsbedingte Umbaukosten sind neben dem Pauschbetrag des § 33b EStG abzugsfähig. Rz. 60a Der Abzug von Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung wurde m. W. ab dem Vz 2021 komplett neu geregelt und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 6 Nachweise

Rz. 44a Die Erbringung von Nachweisen hat nach den allgemeinen Regelungen des Einkommensteuerrechts zu erfolgen, insbesondere ist die Zahlung durch den Stpfl. in Zweifelsfällen zu belegen. Sofern ergänzende Informationen einzuholen sind, kann dies ggf. im Gerichtsverfahren durch ein Gutachten erfolgen. Der BFH hatte im Hinblick auf Krankheitskosten entschieden, dass ein amtsä...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 85 SGB V – Gesamtvergütung

§ 85 Abs. 2d wird durch den folgenden Absatz 2d ersetzt: (2d) Für die Veränderung der Punktwerte für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz ist gilt § 71 Abs. 1 bis 3; dies gilt nicht für Leistungen nach den §§ 22, 22a, § 26 Abs. 1 Satz 5, § 87 Abs. 2i und 2j sowie Leistungen zur Behandlung von Parodontitis für Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet s...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 242b SGB V – Beitragszuschlag für familienversicherte Ehegatten und Lebenspartner

[Der durch das GKV-FQWG zum 1.1.2015 aufgehobene] § 242b wird durch den folgenden § 242b ersetzt: 1Die Krankenkassen erheben von Mitgliedern, von denen die Versicherung eines Ehegatten oder eines Lebenspartners nach § 10 abgeleitet wird, einen Zuschlag auf den Beitragssatz in Höhe von 3,5 %. 2Satz 1 gilt nicht, wenn das Mitglied oder der nach § 10 versicherte Ehegatte oder Leb...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 175 SGB V – Ausübung des Wahlrechts

In § 175 Abs. 3a Satz 6 wird die Angabe "der geschlossenen Krankenkasse" durch die Angabe "die geschlossene Krankenkasse" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Die Regelung enthält einer redaktionelle Korrektur. § 175 Abs. 4 Satz 7 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 7Die Krankenkasse hat spätestens einen Monat vor dem in Satz 6 genannten...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 44 SGB V – Krankengeld

Nach § 44 Abs. 2 Satz 4 wird der folgende Satz eingefügt: 5Für Wahlerklärungen nach Satz 1 Nr. 2 entsteht der Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten nach Zugang der Wahlerklärung bei der Krankenkasse. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Die Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ermöglicht es freiwillig gesetzlich Versicherten, die hauptberuf...mehr

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Bereitschaft / 2.5 Schutzbedürftige Personengruppen

Bereitschaftsdienst ist nicht per se als Mehrarbeit i. S. d. § 207 SGB IX (ehemals § 124 SGB IX) zu sehen.[1] Mehrarbeit i. S. v. § 207 SGB IX ist nicht die über die individuelle Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen hinausgehende Arbeit, sondern die werktägliche Dauer von 8 Stunden (§ 3 ArbZG) überschreitende Arbeitszeit. Somit wird Bereitschaftsdienst zur Mehrarbeit, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 13 Die Steuerbefreiung umfasst die auf Gesetz beruhenden Leistungen der begünstigten Einrichtungen untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II. Rz. 14 Steuerfrei sind also nur die gesetzlich geregelten Leistung...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.3.4 Ende des Arbeitsverhältnisses schwerbehinderter Menschen (Absatz 2 Satz 4)

Die Regelung in § 19 Abs. 2 Satz 4 entspricht § 33 Abs. 2 Satz 4 TVöD. Beide Tarifregelungen haben bis zum 31. Dezember 2019 noch auf § 92 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung Bezug genommen. § 92 SGB IX ist inhaltlich unverändert in § 175 SGB IX in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung übernommen worden. Aufgrund des 14. Änderungstarifvertrages vom 30...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.6 Pflicht zur Leistung von Sonderformen der Arbeit (Absatz 5)

Gemäß Absatz 5 sind die Arbeitnehmer im Rahmen begründeter betrieblicher Notwendigkeiten zur Leistung folgender Sonderformen der Arbeit verpflichtet: Sonntagsarbeit Sonntagsarbeit ist die Arbeit an einem Sonntag (vgl. Erl zu § 10 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c). Feiertagsarbeit Feiertagsarbeit ist die Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag (vgl. Erl. zu § 8 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 Satz 2...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.3.2 Fehlen zumutbarer Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten (Absatz 2 Satz 2)

Sind keine anderweitigen zumutbaren Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten vorhanden, tritt die gleiche Rechtsfolge ein wie bei Vorliegen der vollen Erwerbsminderung des Arbeitnehmers. § 19 Abs. 2 Satz 2 entspricht insoweit § 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d. Die Tarifregelung beruht auf der Annahme der Tarifvertragsparteien, der Arbeitnehmer werde im Fall der Erwerbsminderung künftig d...mehr

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Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 2.1 Erstattung von Sach- und Dienstleistungen

Rz. 3 Die Leistungskataloge der besonderen Teile des Sozialgesetzbuchs (vgl. SGB II, SGB III, SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB VIII, SGB IX, SGB XI, SGB XII, SGB XIV sowie die in § 68 SGB I genannten Gesetze) sehen neben Geldleistungen auch die Bewilligung von Sach- und Dienstleistungen vor. Abs. 1 bestimmt, dass Sach- und Dienstleistungen in Geld zu erstatten sind. Ein Erstattung...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 3.4 Ärztliche Untersuchung (Absatz 3)

Nach § 3 Abs. 3 TV-V ist der Arbeitgeber bei gegebener Veranlassung berechtigt, den Arbeitnehmer durch einen Vertrauensarzt dahingehend untersuchen zu lassen, ob er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Nach dieser Bestimmung erfolgt die Untersuchung nicht durch einen vom Arbeitgeber bestimmten Arzt, sondern durch den Vertrauensarzt. Vertr...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.3 Urlaubsübertragung (Absatz 2)

Im Vergleich zu den früheren Regelungen sind die Übertragungsmöglichkeiten des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr im TV-V erheblich vereinfacht worden. Die Regelung der Übertragung knüpft an die Regelung des Bundesurlaubsgesetzes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 TV-V muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden. Dies richtet sich zunächst nur an die Adresse des Arbeitge...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 9.5 Mehrarbeit (Absatz 6)

Arbeitsstunden, die ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer über die vereinbarte (reduzierte) Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten leistet, gelten als Mehrarbeit. Eine inhaltsgleiche Begriffsbestimmung enthält § 7 Abs. 5 TVöD. Mehrarbeit im tarifvertraglichen Sinne kann also nur ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer leiste...mehr

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Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 2.2 Verzinsung von Erstattungsansprüchen

Rz. 5 Leistungsträger haben Ansprüche auf Geldleistungen nach § 44 Abs. 1 SGB I bis zum Ablauf des Kalendermonats vor Beginn der laufenden Zahlung mit 4 % zu verzinsen; anspruchsberechtigt ist der jeweilige Leistungsberechtigte. Die Verzinsung nach § 44 SGB I hat von Amts wegen zu erfolgen, weil der Antrag des Leistungsberechtigten auf die Bewilligung einer Sozialleistung de...mehr

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Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 2.2.1 Anspruch auf Verzinsung für nachrangig verpflichtete Leistungsträger

Rz. 7 Anspruch auf Verzinsung von Erstattungsansprüchen besteht ausschließlich für die in § 108 Abs. 2 Satz 1 abschließend aufgeführten Leistungsträger. Dies sind im Einzelnen die Träger der Eingliederungshilfe (§§ 12, 28a Abs. 2 SGB I), Sozialhilfe (§§ 12, 28 SGB I), Sozialen Entschädigung, soweit diese Besondere Leistungen im Einzelfall erbringen (§§ 12, 24 SGB I), Soldatenent...mehr

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Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 2.2.3 Ermittlung der Zinsansprüche

Rz. 13 Erstattungsansprüche sind gemäß § 108 Abs. 2 Satz 1 letzter HS mit 4 % zu verzinsen. Dabei ist der Kalendermonat mit 30 Tagen zu berücksichtigen und es werden nur volle Euro-Beträge verzinst (§ 108 Abs. 2 Satz 3 erster HS i. V. m. § 44 Abs. 3 SGB I). Rz. 14 Neben dem Entstehen eines Leistungsanspruchs (§ 40 Abs. 1 SGB I) setzt ein Anspruch auf Verzinsung von Geldleistu...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.1 Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (Absatz 1 Satz 1)

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Arbeitnehmers. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Der Urlaubsanspruch besteht aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer in dem Urlaubsjahr nur eine geringe oder gar keine Arbeitsleistung erbracht hat, sofern er bei ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.2 Teilzeitanspruch (Absatz 1)

Die Grundregelung in Absatz 1 unterscheidet sich vom TzBfG in folgenden Punkten: Sie gilt schon während der ersten 6 Monate der Betriebszugehörigkeit. Der Rechtsanspruch nach dem TzBfG setzt erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten ein (§ 8 Abs. 1 TzBfG). Der Arbeitnehmer ist nicht an eine Frist für seinen Antrag gebunden, die er vor dem Beginn der von ihm gewünschten Teilzeit ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5 Höhe des Urlaubsanspruchs (Absatz 3)

Aus § 14 Abs. 3 Satz 1 ergibt sich die Höhe des Urlaubsanspruchs. Das Urteil des BAG vom 20.3.2012, 9 AZR 529/10 –, wonach § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD in der früheren Fassung nicht AGG-konform und damit rechtsunwirksam war, hat für den TV-V keine Bedeutung. Absatz 3 Satz 1 differenziert nicht nach Lebensalter, sondern sieht einen einheitlichen Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholun...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.4.2 Ruhen des Arbeitsverhältnisses (Absatz 3 Satz 2)

Die Gewährung einer Rente auf Zeit führt – ebenso wie nach § 33 Abs. 2 Satz 6 TVöD – zu einem Ruhen aller Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Die Anordnung des Ruhens des Arbeitsverhältnisses bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit ist bei verfassungskonformer Auslegung der Reichweite des Weiterbeschäftigungsanspruchs im Falle teilweiser Erwerbsmind...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15.3 Arbeitsbefreiung aufgrund Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Absatz 2)

Dem Arbeitnehmer kann in dringenden Fällen in Anlehnung an § 616 BGB Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts aufgrund einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung gewährt werden. Die Fortzahlung des Entgelts während der Arbeitsbefreiung richtet sich nach § 6 Abs. 3. Der Verhandlungsspielraum und die Regelungskompetenz der Betriebsparteien bezieht sich demnach nicht...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.3 Höhe der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 2)

Die Höhe der Sonderzahlung beträgt mindestens 100 v. H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts. Es kommt nicht auf das im Oktober tatsächlich gezahlte, sondern auf das für den Referenzmonat tatsächlich zustehende Entgelt an[1]. Dazu gehört nicht nur das Tabellenentgelt (bzw. eine individuelle Zwischenstufe), sondern alle Entgeltbestandteile, die auf dem T...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.2 Gewährung des Urlaubs (Absatz 1 Satz 2)

Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden; es genügt also nicht, wenn der Urlaub lediglich bis zum Ende des Urlaubsjahres angetreten wird. Der Urlaub kann dabei auch in Teilen genommen werden, muss aber mindestens aus ganzen Tagen bestehen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2). Der fällige Urlaubsanspruch ist vom Arbeitnehmer durch Kundgabe seines Urlaubsw...mehr

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Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Abs. 1 der Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1983 als § 108 Satz 1 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und blieb seitdem inhaltlich unverändert. Abs. 2 wurde dem § 108 mit Wirkung zum 1.8.1996 durch das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) angefügt. Der Kreis der in Abs. 2 genannte...mehr

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Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 2.2.2 Verzinsungszeiträume

Rz. 8 Nach § 108 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 besteht ein Anspruch auf Verzinsung für die Dauer des Erstattungszeitraums (1. Verzinsungszeitraum gemäß § 108 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) und für den Zeitraum nach Ablauf des Kalendermonats, der dem Kalendermonat folgt, in dem der vollständige, den gesamten Erstattungszeitraum umfassende Erstattungsantrag beim zuständigen erstattungspflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Anwendung des ermäßigten USt-Satzes bei einem gemeinnützigen Integrationsprojekt i.S.d. § 132 Abs. 1 SGB IX a.F.

Streitig ist im Rahmen einer Konkurrentenklage, ob eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) auf ihre Umsätze (aus dem Betrieb einer Wäscherei) zu Unrecht den ermäßigten Umsatzsteuersatz angewandt hat. Das FG entschied: Umsätze, die eine gGmbH zur Förderung der Hilfe für behinderte Menschen (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 10 AO) im Rahmen eines Zweckbetriebs in Gestalt eines Integrationsprojekts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschuss / 2 Vorschuss durch einen Sozialversicherungsträger

Die Leistungsträger sind verpflichtet darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Leistungen umfassend und schnell erhält.[1] Zur näheren Konkretisierung schreibt § 42 SGB I vor, dass in den Fällen, in denen ein Anspruch auf Geldleistungen besteht und zur Feststellung der genauen Höhe der Geldleistungen längere Zeit erforderlich ist, ein Vorschuss gezahlt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschuss / Zusammenfassung

Begriff Vorschüsse sind Vorauszahlungen des Arbeitgebers auf eine noch nicht verdiente Vergütung. Auf Vorschusszahlungen hat der Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Rechtsanspruch, außer Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gebietet dies. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gesetzliche Regelungen zum Vorschuss g...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Freistellung von der Arbeit / 5.6 Anspruch schwerbehinderter Menschen auf Freistellung von Mehrarbeit (§ 207 SGB IX)

§ 207 SGB IX gewährt dem schwerbehinderten Menschen einen Anspruch, die Leistung von Mehrarbeit zu verweigern und somit von der Arbeitspflicht freigestellt zu werden. Die Norm enthält jedoch kein absolutes, an den Arbeitgeber gerichtetes Verbot der Mehrarbeit. Mehrarbeit im Sinne der Vorschrift ist das Überschreiten der gesetzlichen Normalarbeitszeit von 8 Stunden nach dem Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 3 Wiedereingliederung

Das Entgeltfortzahlungsrecht kennt nur völlige Arbeitsfähigkeit oder völlige Arbeitsunfähigkeit. Zwischenschritte sind ausgeschlossen. In verschiedenen Büchern des Sozialgesetzbuchs finden sich allerdings mittlerweile Regelungen zur Wiedereingliederung (ehemals) erkrankter Arbeitnehmer. § 74 SGB V (Krankenversicherung) regelt die Möglichkeiten des Arztes, in die Krankschreib...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 2.1 Fortsetzungserkrankung

Infographic Wird der Arbeitnehmer nach seiner Genesung erneut arbeitsunfähig krank und besteht ein Zusammenhang zu der ersten Arbeitsunfähigkeit, so stellt sich die Frage nach der Höchstdauer der Entgeltfortzahlung. § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG hält eine Sonderregelung für diesen Fall bereit. Sie gilt, wenn der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig wird. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Freistellung von der Arbeit / 5 Einzelne gesetzliche Freistellungsansprüche

Die verschiedenen gesetzlichen Freistellungsansprüche werden nachstehend aufgezählt und in ihrem wesentlichen Inhalt kurz vorgestellt: § 616 BGB: Bei unverschuldeter, vorübergehender Verhinderung des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen behält dieser den Entgeltanspruch, § 629 BGB: Freistellung zur Stellensuche nach Ausspruch einer Kündigung, § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III: ...mehr

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Sauer, SGB IX § 19 Teilhabeplan

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft und wurde zuletzt durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistung...mehr

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Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsätze Rz. 5 Werden bei einem Rehabilitationsträger Sozialleistungen (§ 12 SGB I) wegen einer drohenden oder bereits eingetretenen Behinderung beantragt, hat der Rehabilitationsträger unabhängig von der Entscheidung über diese Leistung zu prüfen, ob Leistungen zur Rehabilitation/Teilhabe voraussichtlich erfolgreich sind, um die Behinderung und deren Folgen abzuwenden ...mehr

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Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2.3 Verfahren zur Erstellung eines Teilhabeplans (Abs. 2)

2.3.1 Verantwortlicher Träger Rz. 13 Zwecks Sicherung des Verwaltungsverfahrens sind die für die Entscheidungen der Rehabilitationsträger maßgeblichen Feststellungen gemäß Abs. 2 zu dokumentieren. Der Teilhabeplan wird damit zu einem standardisierten Verwaltungsverfahren und regulärer Bestandteil der Aktenführung. Durch die Aufzählung der zu dokumentierenden Elemente des Teil...mehr

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Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 3 Materialien

Rz. 27 Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung.mehr

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Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2.3.3 Inhalte des Teilhabeplans

Rz. 15 Der Teilhabeplan ist die schriftliche Dokumentation der Planung und Durchführung des trägerübergreifenden (§ 6) bzw. leistungsgruppenübergreifenden (§ 5) Rehabilitations-/Teilhabeprozesses. Ziel ist ein sinnvolles und möglichst nahtloses Ineinandergreifen der notwendigen Leistungen. Der Teilhabeplan zählt zum standardisierten Verwaltungsverfahren und zum regulären Bes...mehr

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Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft und wurde zuletzt durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildun...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.3.3 Unpfändbarkeit

Rz. 21 Die unpfändbaren Ansprüche, die in § 54 Abs. 3 SGB I genannt werden (wie Teile des Elterngeldes, Mutterschaftsgeld, Wohngeld sowie Geldleistungen zur Deckung des durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden verursachten Mehraufwands – wie beispielsweise das Pflegegeld nach § 37 SGB IX, Kleidermehrverschleißzulage, Beihilfe für fremde Führung oder Blindenführhund), dürf...mehr

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Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2.1 Grundsätze

Rz. 5 Werden bei einem Rehabilitationsträger Sozialleistungen (§ 12 SGB I) wegen einer drohenden oder bereits eingetretenen Behinderung beantragt, hat der Rehabilitationsträger unabhängig von der Entscheidung über diese Leistung zu prüfen, ob Leistungen zur Rehabilitation/Teilhabe voraussichtlich erfolgreich sind, um die Behinderung und deren Folgen abzuwenden oder zu minimi...mehr

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Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2.3.1 Verantwortlicher Träger

Rz. 13 Zwecks Sicherung des Verwaltungsverfahrens sind die für die Entscheidungen der Rehabilitationsträger maßgeblichen Feststellungen gemäß Abs. 2 zu dokumentieren. Der Teilhabeplan wird damit zu einem standardisierten Verwaltungsverfahren und regulärer Bestandteil der Aktenführung. Durch die Aufzählung der zu dokumentierenden Elemente des Teilhabeplans wird sichergestellt...mehr

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Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2.7 Datenschutz

Rz. 26 Durch die Erstellung eines trägerübergreifenden Teilhabeplans werden persönliche Daten (z. B. Lebenshintergrund, gesundheitliche Einschränkungen mit ihren Folgewirkungen) ermittelt und an andere beteiligte Rehabilitationsträger weitergeleitet. Aus diesem Grund haben die Rehabilitationsträger die vertrauenswürdigen Daten des Leistungsberechtigten gegenüber Unbefugten z...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.3 Umfang der Aufrechnung nach § 51 Abs. 1 SGB I

2.3.1 Allgemeine Grundlagen Rz. 19 Nach § 51 Abs. 1 SGB I kann der Leistungsträger gegen Ansprüche auf Geldleistungen mit Ansprüchen gegen den Berechtigten aufrechnen, soweit die Ansprüche auf Geldleistungen nach § 54 Abs. 2 und 4 SGB I pfändbar sind. Die Art der Forderung der Leistungsträger ist somit irrelevant. Zusätzlich zu öffentlich-rechtlichen Forderungen (wie z. B. Be...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.4 Umfang der Aufrechnung nach § 51 Abs. 2 SGB I

2.4.1 Allgemeine Grundlagen Rz. 22 Abweichend von § 51 Abs. 1 SGB I wird die Möglichkeit zur Aufrechnung gemäß § 51 Abs. 2 SGB I aufgrund von unrechtmäßig erbrachten Sozialleistungen (nach § 47 Abs. 2, § 50 SGB X oder vergleichbarer Vorschriften) und Beitragsforderungen (nach § 22 SGB IV, § 250 Abs. 2 SGB V, § 173 SGB VI) erweitert. Demnach kann der Leistungsträger, sofern di...mehr

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Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2.2 Fallgestaltungen, bei denen ein Teilhabeplan erstellt werden muss (Abs. 1)

Rz. 9 Die Teilhabeplanung zielt auf eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe des Menschen mit Behinderung oder mit drohender Behinderung ab. Sie dient dazu, Leistungen, die im Laufe eines komplexen Rehabilitationsprozesses (Rz. 10) notwendig werden, so aufeinander auszurichten, dass das gesamte Rehabilitations- bzw. Teilhabeverfahren bedarfsgerecht, zügig, wirksam...mehr

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Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2.6 Besonderheit: Unterhaltssichernde Leistungen und sonstige ergänzende Leistungen (Abs. 6)

Rz. 25 Nach § 19 Abs. 6 lösen unterhaltssichernde Leistungen im Zusammenhang mit einer anderen "Hauptleistung" i. S. d. § 5 Nr. 1, 2, 4 und 5 nicht eine sog. Leistungsgruppenmehrheit i. S. v. Abs. 1 aus, wenn sie aufgrund der jeweiligen Leistungsgesetze lediglich akzessorisch zu anderen Teilhabeleistungen gewährt werden. Ist also Übergangsgeld während einer medizinischen Lei...mehr

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Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2.4 Auswirkungen des Teilhabeplans auf die Leistungsentscheidung (Abs. 4)

Rz. 23 Der Teilhabeplan ist kein Verwaltungsakt. Er ersetzt nach Abs. 4 nicht die Entscheidung über den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe und auch nicht deren Begründung. Stattdessen bereitet der Teilhabeplan die Entscheidungen der Rehabilitationsträger unter Mitwirkung des Leistungsberechtigten vor. Die Entscheidungsbegründung nach § 35 SGB X kann auf den Teilhabeplan durc...mehr

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Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2.5 Übernahme der Federführung durch einen anderen Rehabilitationsträger (Abs. 5)

Rz. 24 Der Teilhabeplan wird i. d. R. von dem nach § 14 leistenden Rehabilitationsträger eingeleitet und erstellt. Die Federführung für die Durchführung des Teilhabeplanverfahrens kann nach der Regelung des Abs. 5 auch bei einem lediglich beteiligten Rehabilitationsträger liegen, wenn der Leistungsberechtigte und die anderen beteiligten Träger dieser Verfahrensweise zustimme...mehr