Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Sauer, SGB IX § 185a Einhei... / 2.3 Beauftragung durch die Integrationsämter (Abs. 5)

Rz. 6 Abs. 5 benennt ausdrücklich die bereits bestehenden Integrationsfachdienste, aber auch andere Träger, die im Auftrag der Integrationsämter als Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber tätig werden sollen. Bei der Beauftragung geeigneter Träger wirken die Integrationsämter darauf hin, dass flächendeckend Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber zur Verfügung ste...mehr

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Sauer, SGB IX § 187 Aufgabe... / 2.2 Einrichtung besonderer Stellen in den Agenturen für Arbeit

Rz. 16 Angesichts des Umfangs der Aufgaben, die der Bundesagentur bei der beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen nach dem Schwerbehindertenrecht und dem SGB III (Beratung und Vermittlung, §§ 29 ff. SGB III) übertragen sind, ist die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, für die Beratung und Vermittlung schwerbehinderter Menschen, aber auch zur Durchführung der ...mehr

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Sauer, SGB IX § 182 Zusamme... / 2.3 Verbindungspersonen

Rz. 5 Abs. 2 Satz 2 bestimmt, dass die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, also die Schwerbehindertenvertretung und der Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers, Verbindungspersonen zu den mit der Durchführung der Aufgaben im Wesentlichen befassten Behörden, also der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern sind. Die Aufgaben der Verbindungspersonen sin...mehr

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Sauer, SGB IX § 184 Zusamme... / 2.2 Durchführung der Aufgaben

Rz. 4 Die Aufgaben der Integrationsämter sind in § 185, die Aufgaben der Bundesagentur in § 187 — nicht abschließend — beschrieben (vgl. im Einzelnen dort). Rz. 5 Die Integrationsämter und die Bundesagentur für Arbeit haben bei der Durchführung der ihnen jeweils übertragenen Aufgaben eng zusammenzuarbeiten. Konkretisiert werden diese Pflichten in den jeweiligen Vorschriften. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 169 Kündigu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Frist ist eine Mindestfrist. Sehen gesetzliche Vorschriften oder tarifvertragliche Regelungen längere Kündigungsfristen vor, gelten diese. Rz. 3 Die Regelung steht im Kapitel 4 über den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen. Da die Vorschriften dieses Kapitels aber nicht für schwerbehinderte Menschen gelten, deren Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt ...mehr

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Schell, SGB IX § 110 Leistu... / 2.2 Verweis auf Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 enthält Regelungen zur Leistungserbringung (Satz 1) sowie zur Leistungsvergütung unter Verweis auf entsprechende Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Satz 2). Nach Satz 1 sind bei der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation die Regelungen, die für die gesetzlichen Krankenkassen nach dem Vierten Kapitel des Fünften Buches gelten, ...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.6 Besondere Regelungen für die Schwerbehindertenvertretungen der Richter

Rz. 32 Abs. 4 Satz 4 betrifft die Schwerbehindertenvertretung der Richterinnen und Richter (§ 177 Abs. 1 Satz 2).Neben dem Recht auf Teilnahme dieser Schwerbehindertenvertretung an den Sitzungen des Richter- und Präsidialrates bestimmt die Vorschrift ein eigenständiges Anhörungsrecht in den Fällen des § 21 e Abs. 1 und 3 Gerichtsverfassungsgesetz.mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2.6.1 Entgeltersatzleistungen für die Dauer der Teilhabeleistung

Rz. 31 Der Rehabilitand erhält Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung, Verletztengeld, Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung, Unfallversicherung oder der BA, Übergangsgeld der Sozialen Entschädigung sowie Übergangsgeld der Soldatenentschädigung (vgl. Rz. 3) grundsätzlich für die Zeit der aktiven Teilnahme an der Teilhab...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.2.3 Verbot der Benachteiligung beim beruflichen Aufstieg

Rz. 25 Verboten ist eine Benachteiligung beim beruflichen Aufstieg. Hierunter fällt jedes Verhalten, durch das der schwerbehinderte Beschäftigte in seinem beruflichen Werdegang wegen seiner Behinderung benachteiligt wird. Die ist etwa der Fall, wenn der schwerbehinderte Beschäftigte wegen der Behinderung nicht zu Fortbildungsmaßnahmen zugelassen wird, obwohl er die Voraussetz...mehr

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Sauer, SGB IX § 184 Zusamme... / 2.4 Vorrang der Rehabilitationsträger

Rz. 8 Die Vorschrift stellt klar, dass die Verpflichtungen der Rehabilitationsträger durch die Wahrnehmung der Aufgaben durch die Integrationsämter und die Bundesagentur für Arbeit nicht berührt werden. Die Rehabilitationsträger haben eigene Aufgaben auch gegenüber schwerbehinderten Menschen, die Mittel hierfür sind aus den Haushaltsmitteln dieser Träger aufzubringen. Die Re...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.8 Versammlungen der schwerbehinderten Menschen

Rz. 34 Nach Abs. 6 hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht, wenigstens einmal jährlich alle in dem Betrieb oder der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten Menschen zu einer Versammlung einzuladen. Zweck einer solchen Versammlung ist die Unterrichtung der beschäftigten schwerbehinderten Menschen über die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung. In dieser Versamm...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.2.1 Verbot der Benachteiligung bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 23 Ein ausdrückliches Benachteiligungsverbot besteht in § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG bei der Begründung eines Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses. Dies dürfte, wie bei der Vorschrift des § 611a BGB, der Hauptanwendungsfall der Vorschrift in der Praxis sein. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber infolge des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Berufsausübung frei in ...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.3 Zulässigkeit unterschiedlicher Behandlung

Rz. 27 Die Zulässigkeit unterschiedlicher Behandlung ist nun gleichfalls im AGG geregelt. Zulässig ist eine unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen (§ 8 AGG). Sie ist danach zulässig, wenn an die Art der auszuübenden Tätigkeit oder die Bedingungen zu ihrer Ausübung wesentliche und entscheidende Anforderungen gestellt werden und der Zweck rechtmäßig und di...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.1.5 Beauftragung von Integrationsfachdiensten

Rz. 11 Nach Abs. 2 Satz 5 können die Integrationsämter ausdrücklich auch Integrationsfachdienste bei der Durchführung der begleitenden Hilfe beauftragen. Hierbei geht es um die in § 193 Abs. 2 Nr. 8 und Nr. 9 beschriebenen Aufgaben der Integrationsfachdienste, nämlich die Durchführung einer Nachbetreuung, der Krisenintervention oder der psychosozialen Betreuung sowie die Fun...mehr

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Sauer, SGB IX § 101 Einglie... / 2.2 Nachrang der Leistungen im Ausland (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Abs. 2 werden Leistungen der Eingliederungshilfe nicht erbracht, soweit sie von dem hierzu verpflichteten Aufenthaltsland oder von anderen erbracht werden oder zu erwarten sind. Dieser Nachrang entspricht dem § 24 Abs. 2 SGB XII, der für Leistungen der Sozialhilfe mit Ausnahme der Leistungen der Eingliederungshilfe gilt. Damit sind auch bei der Eingliederungshilfe...mehr

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Sauer, SGB IX § 175 Erweite... / 2.3 Nichtanwendung

Rz. 9 § 175 findet keine Anwendung in den Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis wegen des Bezuges von Renten auf Zeit nicht endet, sondern "ruht". In diesen Fällen besteht das Arbeitsverhältnis rechtlich fort, lediglich die gegenseitigen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis – Arbeitsleistung, Arbeitsentgelt – ruhen. In diesen Fällen ist das Integrationsamt nicht zu beteilige...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.5 Entschädigungsanspruch

Rz. 30 Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber zum Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verpflichtet. Ein Schadenersatzanspruch besteht aber nur dann, wenn der Arbeitgeber die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Dies entspricht der Regelung in § 280 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB. Rz. 31 Ist der Schaden nicht ein Vermögensschaden, besteht – versch...mehr

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Sauer, SGB IX § 171 Entsche... / 2.3 Zulässigkeit der Kündigung

Rz. 13 Der Regelungsgehalt der Vorschrift des Abs. 3 besteht in einer zeitlich auf einen Monat (nach Zustellung der Zustimmung – vgl. oben zu Abs. 2) beschränkten Aufhebung der gesetzlichen Kündigungssperre. Der Arbeitgeber erhält eine zeitlich begrenzte Erlaubnis, die beabsichtigte ordentliche Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer zu erklären. Die Einführung der Monatsfrist ...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 3 Rechtsprechung

Rz. 37 Höhe eines Übergangsgeldes während einer erbrachten Berufsfindung/Arbeitserprobung und einer begonnenen 24-monatigen Umschulung zum Maschinenbautechniker – Berechnung des Übergangsgeldes für die Zeit der Berufsfindung/Arbeitserprobung – Maßgeblicher Zeitraum für die Ermittlung der Berechnungsgrundlage von Übergangsgeld – Grundsatz der Einheitlichkeit des Rehabilitatio...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.7.2 Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung

Rz. 42 Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber den Arbeitgebern Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens (Abs. 4 Nr. 2). Dieser Anspruch besteht als Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme an innerbetrieblichen Maßnahmen. Er besteht aber nur insoweit, als der schwerbeh...mehr

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Sauer, SGB IX § 174 Außeror... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 wird der bisherige § 91 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 174. Er entspricht dem bisherigen § 91 mit Anpassung der Verweisung in Abs. 1 infolge der Verschiebung der Paragrafen im S...mehr

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Sauer, SGB IX § 171 Entsche... / 2.1 Entscheidungsfrist

Rz. 2 Abs. 1 verpflichtet das Integrationsamt als Soll-Vorschrift, über den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung innerhalb eines Monats zu entscheiden. "Soll" bedeutet, dass im Regelfall innerhalb der Monatsfrist über den Antrag zu entscheiden ist, in besonderen atypischen Fällen das Integrationsamt jedoch auch berechtigt sein kann, über den Antrag nicht innerhalb dieser Zeit...mehr

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Sauer, SGB IX § 106 Beratun... / 2.3 Aufgaben der Unterstützung (Abs. 3)

Rz. 5 In gleicher Weise konkretisiert Abs. 3 in einem nicht abschließenden Aufgabenkatalog die Unterstützung durch die Träger der Eingliederungshilfe. Diese Regelungen sollen dazu beitragen, dass die Leistungsberechtigten nicht nur informiert werden, sondern zügig und erfolgreich die notwendigen Leistungen zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesel...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.7.4 Anspruch auf behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten

Rz. 44 Die schwerbehinderten Menschen haben nach Abs. 4 Nr. 4 einen Anspruch auf die behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr. Dieser A...mehr

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Sauer, SGB IX § 172 Einschr... / 2.1 Einschränkung des Ermessens

Rz. 4 Abs. 1 bestimmt Sachverhalte, in denen den Integrationsämtern ein Ermessen nicht an die Hand gegeben ist (Satz 1) oder das Ermessen ebenfalls bis auf null eingeschränkt ist, also eine Ermessensentscheidung nur in besonderen atypischen Fällen möglich ist. Rz. 5 Das Integrationsamt hat der Kündigung zuzustimmen, wenn der Betrieb oder – bei öffentlichen Arbeitgebern – die ...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.4 Leistungen an Einrichtungen und Organisationen

Rz. 22 Für die Leistungen nach Abs. 3 Nr. 3 gelten folgende Vorschriften der SchwbAV: an freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen zu den Kosten einer psychosozialen Betreuung § 28 SchwbAV, an Integrationsfachdienste § 27 a SchwbAV, an Inklusionsbetriebe § 28 a SchwbAV, Leistungen zur Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsveranstaltungen § 29 SchwbAV. A...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.8 Unterstützung des Arbeitgebers

Rz. 47 Abs. 4 Satz 2 verpflichtet die Agenturen für Arbeit und die Integrationsämter, den Arbeitgeber bei der Verwirklichung der Rechtsansprüche der schwerbehinderten Menschen zu unterstützen. Dies geschieht in der Regel durch die Erbringung finanzieller Leistungen. Genannt sind die in den Nr. 1, 4 und 5 aufgeführten Ansprüche der schwerbehinderten Menschen. Darüber hinaus e...mehr

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Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.7 Besonderheit bei der Bundeswehr

Rz. 18 Mit der durch Art. 2 des Bundesteilhabegesetzes v. 23.12.2016 mit Wirkung zum 30.12.2016 in Abs. 4 erfolgten Streichung des Satzteils "bei denen eine Vertretung der Soldaten nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz zu wählen ist" wird nunmehr allen Soldatinnen und Soldaten die Wählbarkeit und darüber hinaus den schwerbehinderten Soldatinnen und Soldaten die Wahlberech...mehr

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Sauer, SGB IX § 90 Aufgabe ... / 2.1 Definition der Aufgabe der Eingliederungshilfe (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 definiert übergreifend die Aufgabe der Eingliederungshilfe. Er orientiert sich an den in Art. 3 Buchst. a und c formulierten allgemeinen Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), auf welche alle Leistungen auszurichten sind. Dies sind insbesondere "individuelle Autonomie einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie die Unab...mehr

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Sauer, SGB IX § 168 Erforde... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem am 1.1.2018 in Kraft getretenen Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 85 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 168. Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bisherigen § 85 (vgl. BGBl. I 2001 S. 1046). Rz. 1a Die Regelung des § 1...mehr

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Sauer, SGB IX § 172 Einschr... / 2.1.2 Folgen

Rz. 11 Ist der Arbeitgeber nicht bereit, die in Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 geforderte Bedingung zu erfüllen, bedeutet das nicht, dass das Integrationsamt den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung ablehnen muss. Vielmehr richtet sich in solchen Fällen das Zustimmungsverfahren nach den für ein Zustimmungsverfahren für eine ordentliche Kündigung sonst geltenden Grundsätzen, das In...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.6 Persönliches Budget

Rz. 36 Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist Abs. 7 (ab 1.1.2018 Abs. 8) angefügt worden. Danach kann das Integrationsamt seine Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben auch als persönliches Budget ausführen. Satz 2 bestimmt die entsprechende Anwendung des § 29. Im Kontext von persönlichen Budgets, mit denen Lei...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurden mit Wirkung zum 1.1.2005 redaktionelle Anpassungen in Abs. 1 und 4 an die neuen Bezeichnungen der Arbeitsämter vorgenommen. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde mit Wirkung z...mehr

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Schell, SGB IX § 105 Leistu... / 2.2 Beratung (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 bestimmt, was zur Dienstleistung gehört. Zur Dienstleistung gehört die Beratung und Unterstützung in Angelegenheiten der Leistungen der Eingliederungshilfe sowie in sonstigen sozialen Angelegenheiten. Die Beratungsobliegenheit des Trägers der Eingliederungshilfe beschränkt sich zunächst ausdrücklich auf die Leistungen der Eingliederungshilfe. Erkennt der Träger ...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.10 Verpflichtung zur Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen

Rz. 49 Abs. 5 Satz 1 bestimmt die Verpflichtung der Arbeitgeber, die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen zu fördern. Auch hier sind die Integrationsämter verpflichtet, die Arbeitgeber dabei zu unterstützen. Entsprechend der Rechtsprechung bestimmt Abs. 5 Satz 3 einen Anspruch schwerbehinderter Menschen auf eine Teilzeitbeschäftigung, wenn diese wegen Art oder Schwere der ...mehr

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Sauer, SGB IX § 175 Erweite... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 92 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 175. Er entspricht dem bisherigen § 92. Rz. 2 § 175 erweitert den Kündigungsschutz für Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Menschen an...mehr

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Sauer, SGB IX § 90 Aufgabe ... / 2.2.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 definiert aufbauend auf der allgemeinen Definition der Aufgabe der Eingliederungshilfe die spezielle Aufgabe der medizinischen Rehabilitation. Die Regelung entspricht inhaltlich der vorherigen Definition in § 53 Abs. 3 SGB XII. Die Verweisung auf § 99 Abs. 1 bezieht sich auf § 99 Abs. 1 i. d. F. des Gesetzentwurfs der Bundesregierung auf BT-Drs. 18/9522, mit dem...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.3.3 Abgrenzung bei Unterbrechung einer zulasten der Bundesagentur für Arbeit durchgeführten Teilhabeleistung wegen einer Rehabilitationsleistung des Rentenversicherungsträgers

Rz. 19 Wird z. B. eine zulasten der Bundesagentur für Arbeit durchgeführte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durch eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation des Rentenversicherungsträgers unterbrochen, geht der gegenüber der Bundesagentur (§ 71 Abs. 3) gerichtete Anspruch auf Übergangsgeld dem gegenüber dem Rentenversicherungsträger vor. Begründet wird diese Auffass...mehr

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Sauer, SGB IX § 94 Aufgaben... / 2.4 Arbeitsgemeinschaften (Abs. 4)

Rz. 7 Satz 1 verpflichtet die Länder, zur Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. In diesen Arbeitsgemeinschaften sind neben Vertretern der Träger der Eingliederungshilfe auch die Leistungserbringer sowie Vertreter der Verbände für Menschen mit Behinderungen zu beteiligen. Den Landesregierungen wird durch Sat...mehr

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Sauer, SGB IX § 98 Örtliche... / 2.4 Weitere Änderungen im Gesetzgebungsverfahren

Rz. 8 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte vorgesehen, die Länder zu ermächtigen, abweichende Regelungen für die örtliche Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe des Landes zu erlassen (Abs. 5). Ferner war eine Übergangsregelung vorgesehen, nach der eine am 31.12.2019 nach dem bis dahin geltenden Recht der Eingliederungshilfe bestehende örtliche Zuständigkeit...mehr

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Schell, SGB IX § 180 Konzer... / 2.4 Besonderheiten bei Gerichten

Rz. 10 Abs. 4 trifft eine Regelung für Gerichte eines Zweiges der Gerichtsbarkeit, für die ein Bezirks- oder Hauptrichterrat gebildet ist. Für das Verfahren gilt Abs. 3. Rz. 11 Abs. 4 Satz 2 sieht vor, dass in den Fällen, in denen ein Hauptrichterrat nicht gebildet ist, dennoch eine Hauptschwerbehindertenvertretung zu wählen ist. Auch hier ist Abs. 3 entsprechend anzuwenden. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.11 Erlöschen des Amtes

Rz. 33 Das Amt der Vertrauensperson erlischt gemäß Abs. 6 Satz 3 vorzeitig, wenn die Vertrauensperson das Amt niederlegt, aus dem Amts-, Dienst- oder Richterverhältnis ausscheidet oder die Wählbarkeit verliert (Abs. 7 Satz 3). In diesem Fall rückt das stellvertretende oder im Falle der Wahl mehrerer Stellvertreter das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mi...mehr

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Sauer, SGB IX § 99 Leistung... / 2.5.3 Leistungen im Wege des Ermessens (Abs. 3)

Rz. 23 Insbesondere in den Fällen, in denen die "Wesentlichkeit" der Behinderung verneint wird, besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach Abs. 1. Allerdings können Personen mit einer anderen geistigen, seelischen, körperlichen oder Sinnesbeeinträchtigung Leistungen der Eingliederungshilfe nach Abs. 3 wie im bis 31.12.2019 geltenden Recht der Ein...mehr

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Schell, SGB IX § 9 Vorrangi... / 2.2 Prüfung zur Beeinflussung von Sozialleistungen (Abs. 1)

Rz. 12 § 9 Abs. 1 stellt unter Berücksichtigung der sozialpolitischen Zielvorgaben der §§ 3 und 4 klar, dass eine Prüfung der Notwendigkeit von Teilhabeleistungen immer dann zu erfolgen hat, wenn ein Mensch mit Behinderung oder drohender Behinderung (vgl. § 2 Abs. 1) eine Sozialleistung beantragt oder erhält. Sozialleistungen sind die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Dienst-...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.4 "Anschluss"-Übergangsgeld/"Anschluss"-Unterhaltsbeihilfe (Abs. 4)

Rz. 22 Die Regelung des § 71 Abs. 4 wurde notwendig, weil Rehabilitanden nach dem Abschluss von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht stets gleich einen Arbeitsplatz finden. In dieser Situation soll der Rehabilitand, der nach den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. "Umschulung") noch keine Beschäftigung hat, nicht sofort einem Arbeitslosen gleichgestellt w...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5.2 Voraussetzungen für die Fortzahlung des Übergangsgeldes

Rz. 34 Nach § 71 Abs. 5 i. V. m. der Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 29.1.2008, B 5a/5 R 26/07 R; v. 5.2.2009, B 13 R 27/08 R; v. 20.10.2009, B 5 R 44/08 R und B 5 R 22/08 R) wird das Übergangsgeld im Anschluss an eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation vom Rentenversicherungsträger nur dann weitergezahlt, wenn der Rehabilitand bisher Übergangsgeld nach § 20 Abs. 1 ...mehr

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Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 1 Allgemeines

Rz. Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) ist in Abs. 1 Nr. 2 eine redaktionelle Folgeänderung zu § 73 Abs. 2 Nr. 6 vorgenommen worden, die am 1.1.2005 wirksam wurde. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde mit Wirkung...mehr

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Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.3 Weitere Ausnahmen

Rz. 12 Abs. 1 Nr. 3 sieht vor, dass die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung nicht erforderlich ist, wenn der schwerbehinderte Mensch dadurch sozial abgesichert ist, dass er entweder nach Vollendung des 58. Lebensjahres Anspruch auf Leistungen aus einem Sozialplan hat oder Knappschaftsleistungen nach dem SGB VI oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Be...mehr

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Sauer, SGB IX § 97 Fachkräfte / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger...mehr

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Schell, SGB IX § 180 Konzer... / 2.6 Aufgaben der Stufenvertretungen

Rz. 14 Abs. 6 beschreibt die Aufgaben der Gesamtschwerbehindertenvertretung (Satz 1) sowie der Konzern-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung der obersten Dienstbehörde, wenn bei einer mehrstufigen Verwaltung Stufenvertretungen nicht gewählt sind (Satz 2 i. V. m. Satz 1). Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigu...mehr