Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Erweiterte Inanspruchnahmezeit

Rz. 3 Die eigentliche Bedeutung der Vorschrift liegt daher in dem besonderen deutlich längeren Zeitraum für die Inanspruchnahme des Urlaubs nach Satz 2. Dieser Regelung ist § 17 Abs. 2 BEEG nachgebildet. Sie hat 2 Anwendungsbereiche: Der Urlaub bleibt der Arbeitnehmerin bei Mutterschaft und Inanspruchnahme der Schutzfristen auch dann erhalten, wenn er bis zum 31.3. des Folgeja...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Kostentabelle für Notare – Bäuerle Tabelle – 36. Aufl. 2025 Nomos, ISBN 978-3-7560-0827-8, 34,90 EUR Die Bäuerle-Tabelle gehört auch in ihrer 36. Au...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Übergangshilfen

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zum Begriff: Menschen, die sich in einer Übergangssituation oder einer anderen schwierigen Lebenssituation befinden, erhalten zT finanzielle Unterstützungen, die als Anpassungsgeld, Ausfallgeld, Überbrückungshilfe, Überbrückungsgeld, Übergangsbeihilfe, Übergangsgebührnisse, Übergangsgeld oder ähnlich bezeichnet werden. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Haushaltsnahe gewerbliche Dienstleistungen

Rz. 40 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Ermäßigung seiner ESt kann der Stpfl auch bei der Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen erlangen, die von einem gewerblichen Unternehmen erbracht werden (§ 35a Abs 2 Satz 1 Alt 2 und Satz 2 EStG). Zum Umfang der Steuerermäßigung > Rz 47 ff. Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung setzt eine Nachweismöglichkeit voraus. Zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV – Personengruppenschlüssel

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Krankenversicherung

Tz. 7 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Studenten sowie sonstige in § 5 Abs. 1 Nr. 1–13 SGB V genannte Personen (vgl. im Einzelnen Tz. 9). Tz. 8 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, wenn die Versicherung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Unpfändbarkeit der Energiepreispauschale (§ 122 S 2 EStG)

Rn. 75 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach der Einschätzung des BMF (BMF FAQ EPP VI.27. Stand 22.09.2022 und 17.10.2023) soll die EPP nicht der Lohnpfändung unterliegen, da es sich arbeits- und sozialversicherungsrechtlich nicht um "Arbeitslohn" oder "Arbeitsentgelt" handelt. Die steuerrechtliche Einordnung der EPP als Arbeitslohn sei insoweit unbeachtlich, da es sich nicht um A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes

Rn. 105 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Insoweit gelten die Legaldefinitionen der §§ 8, 9 AO; die Beurteilung, ob objektiv erkennbare Umstände auf die Beibehaltung und Nutzung einer Wohnung schließen lassen, liegt weitgehend auf tatsächlichem Gebiet und obliegt im Wesentlichen dem FG, BFH v 12.11.2020, III R 6/20, BFH/NV 2021, 646; BFH v 25.07.2019, III R 46/18, BFH/NV 2020, 208....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Eingliederung schutzbedürftiger Personen

Rz. 26 Nach § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG hat der Betriebsrat die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern. Hierzu zählen insbesondere körperlich, geistig oder seelisch Behinderte, auch wenn sie nicht Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX sind. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat der Betriebsrat Sorge dafür zu tragen, dass die die ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Gesetze und Verordnungen

Rz. 7 Die Vorschrift will sicherstellen, dass alle Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer auch tatsächlich eingehalten und angewendet werden. Der Begriff der "zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen" ist deshalb weit auszulegen [1] und umfasst auch das Richterrecht [2], bzw. die durch Richterrecht entwickelten Grundsätze, z. B. den allgemeinen arbe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Aufgabe des Betriebsrats im weitesten Sinn ist die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs gegenüber dem Arbeitgeber. Diese Aufgabe wird durch die einzelnen Vorschriften des BetrVG näher konkretisiert und hinsichtlich der einzelnen Aufgabenbereiche im Hinblick auf ihre Wahrnehmung jeweils in unterschiedlicher Weise ausgestaltet. Neben den Mitbestimmungs...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Geschwisterbonus (Abs. 1 bis 3)

Rz. 2 Mit dem Geschwisterbonus, der nunmehr in Abs. 1 Satz 1 vom Gesetzgeber mit dem ausdrücklichen Klammerzusatz legal definiert wird, soll die schon als Folge einer ersten Geburt eingetretene Verminderung des Erwerbseinkommens, die durch eine weitere Geburt verlängert wird, zumindest etwas ausgeglichen werden.[1] Der Zuschlag beträgt 10 % des zustehenden, also sich der Höh...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.7 Behinderung

Rz. 37 Der Begriff der Behinderung im AGG entspricht der gesetzlichen Definition in § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Danach liegt eine Behinderung vor, "wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand eines Menschen abweicht und er daher an der vollen, wirksame...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § 210 Abs. 3 SGB IX Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Heimarbeit/Zusatzurlaub

1 Allgemeines Rz. 1 In Heimarbeit beschäftigte schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte sind nach § 12 BUrlG urlaubsrechtlich den übrigen Arbeitnehmern gleichgestellt. § 210 Abs. 3 SGB IX bezieht die in Heimarbeit Beschäftigten schwerbehinderten Menschen in den Zusatzurlaubsanspruch der schwerbehinderten Arbeitnehmer nach § 208 SGB IX mit ein. Ferner regelt die Nor...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 210 Abs. 3 SGB IX ist anzuwenden auf in Heimarbeit Beschäftigte gem. § 2 Abs. 1 HAG (Heimarbeiter und diesen nach § 2 Abs. 2 HAG Gleichgestellte), welche schwerbehinderte Menschen gem. § 2 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 SGB IX (Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50) sind.[1] Rz. 3 Den schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Personen gem. § 2 Abs. 3 SGB IX...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 3 Berechnung des Zusatzurlaubsentgelts

Rz. 4 Gemäß § 210 Abs. 3 Satz 1 SGB IX erfolgt die Bezahlung des zusätzlichen Urlaubs der in Heimarbeit beschäftigten oder diesen gleichgestellten schwerbehinderten Menschen nach den für die Bezahlung ihres sonstigen Urlaubs geltenden Berechnungsgrundsätzen. Rz. 5 Nach einer Entscheidung des BAG kann die in der Vorauflage vertretene Auffassung, dass schwerbehinderte Menschen ...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Heimarbeit beschäftigte schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte sind nach § 12 BUrlG urlaubsrechtlich den übrigen Arbeitnehmern gleichgestellt. § 210 Abs. 3 SGB IX bezieht die in Heimarbeit Beschäftigten schwerbehinderten Menschen in den Zusatzurlaubsanspruch der schwerbehinderten Arbeitnehmer nach § 208 SGB IX mit ein. Ferner regelt die Norm die Bezahlu...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.3 Sondervorschriften

Rz. 13 Für bestimmte in Heimarbeit beschäftigte Personen bzw. Personengruppen gelten hinsichtlich des gesetzlichen Urlaubsanspruchs Sondervorschriften. Dies ist der Fall für in Heimarbeit beschäftigte Schwerbehinderte gem. § 210 SGB IX [1] und Jugendliche gem. § 19 JArbSchG. [2]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Künstliche Intelligenz ... / 3.5 Diskriminierungsrisiken

Die wohl medial präsenteste Kritik an KI ist das Diskriminierungsrisiko. Neben ethischen Aspekten sind Unternehmen selbstverständlich auch beim KI-Einsatz an den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz und die gesetzlichen Vorschriften aus § 7 AGG ( § 1 EntgTranspG) und § 164 Abs. 2 SGB IX gebunden. Arbeitgeber können sich nicht hinter ihrer Software verstecken ("computer says...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.7.5 Beschäftigte mit Behinderung in Werkstätten

Behinderte Menschen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderungen dürften regelmäßig in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis stehen (vgl. § 221 Abs. 1 SGB IX). Die Unterscheidung zwischen einem Werkstattverhältnis (arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis) und einem Arbeitsverhältnis erfolgt nicht nach dem Maß der Weisungsgebundenheit, sonder...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.2.2 Abgrenzung des § 38 SGB V zu § 74 SGB IX

Rz. 6 Die Vorschriften des SGB IX – und damit auch § 74 SGB IX – finden nur dann Anwendung, wenn die rehabilitationsträgerspezifischen Vorschriften (z. B. des SGB V) auf die Vorschriften des SGB IX verweisen oder das rehabilitationsträgerspezifische Recht keine eigene Regelung enthält ("Vorbehalt abweichender Regelungen" i. S. d. § 7 Abs. 1; vgl. auch BSG, Urteile unter Rz. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.5 Ausführungsgesetze der Länder

Rz. 6a Im Zeitraum 2017 bis 2019 wurden in den Ländern Ausführungsgesetze zum SGB IX 2. Teil mit Konkretisierungen der landesspezifischen Rechtslage erlassen. Das Ausführungsgesetz NRW regelt z. B. die Zuständigkeit (z. B. § 1 bis 3 Ausführungsgesetz zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen – AG-SGB IX NRW – v. 21.7.2018, GV. NRW. S. 414, zuletzt ge...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.6 Grundlagen des Vertragsrechts der Eingliederungshilfe

Rz. 7 § 123 regelt die allgemeinen Grundsätze der Beziehungen zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern. Die §§ 124 bis 134 enthalten konkretisierende Bestimmungen. Rz. 8 Das im Achten Kapitel Teil 2 SGB IX enthaltene Vertragsrecht regelt unmittelbar das Leistungserbringungsrecht für die Eingliederungshilfe zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer als eine der ...mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkommensanrechnung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2026 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 eingeführt. Sie wurde seitdem nicht geändert. Rz. 2 Das Übergangsgeld hat die Aufgabe, den durch die Teilnahme an den Rehabilitations-/Teilhabeleistungen en...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2026 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 eingeführt. Sie wurde seitdem nicht geändert. Rz. 2 In der Vergangenheit scheiterten Rehabilitations-/Teilhabeleistungen in manchen Fällen, weil der bisher ...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.2.1 Überblick

Rz. 5 Nach § 7 Abs. 1 gelten die Vorschriften des SGB IX und damit § 74 SGB IX nur, wenn das jeweilige rehabilitationsträgerspezifische Recht (z. B. SGB V für die Krankenversicherung) nicht etwas Abweichendes regelt (vgl. auch BSG, Urteile v. 22.3.2012, B 8 SO 30/10 R, v. 31.1.2012, B 2 U 1/11 R, und v. 26.6.2007, B 1 KR 36/06 R). Das bedeutet: Die Voraussetzungen für die Le...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.4 Begrenztes Inkrafttreten zum 1.1.2018 – vollständiges Inkrafttreten zum 1.1.2020

Rz. 6 Das Achte Kapitel SGB IX trat zwar bereits zum 1.1.2018 in Kraft (Art. 26 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BTHG). Seine volle Wirksamkeit entfaltete die Regelung aber erst mit Inkrafttreten der Strukturreform der Eingliederungshilfe (neu) zum 1.1.2020. Im Zeitraum 2018 und 2019 bildeten die Vorschriften des neuen Vertragsrechts der Eingliederungshilfe nur die Ermäch...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.2.2.1 Zuzahlung

Rz. 7 Die Vorschrift des § 38 Abs. 5 SGB V sieht bei Haushaltshilfe zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung eine Zuzahlung vom Versicherten i. H. v. 10 % des Abgabepreises, mindestens 5,00 und höchstens 10,00 EUR je Tag, vor (allerdings nicht mehr als die Kosten der Leistung selbst). § 74 SGB IX kennt dagegen keinerlei Zuzahlung des Rehabilitanden. Wenn Rehabilitanden z...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.3 Inkrafttreten von Vereinbarungen oder Festsetzen durch die Schiedsstelle (Abs. 3)

Rz. 23 Grundsätzlich obliegt die Festlegung des Zeitpunkts des Inkrafttretens einer Vereinbarung den Vertragspartnern, im Konfliktfall der Schiedsstelle. Allerdings haben diese den gesetzlichen Rahmen in Abs. 3 zu beachten. Ein rückwirkendes Inkrafttreten der Leistungsvereinbarung ist möglich. Für die Vergütungsvereinbarung schließt Abs. 3 Satz 5 ein rückwirkendes Inkrafttre...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.2 Rehabilitationsträger stellt eine professionelle Ersatzkraft eines Vertragspartners

Rz. 25 Die Haushaltshilfe ist vom Rehabilitationsträger grundsätzlich als Dienstleistung (Naturalleistung) zur Verfügung zu stellen. Da die Rehabilitationsträger i. d. R. keine eigenen Arbeitskräfte mehr beschäftigen, vermitteln sie diese Kräfte über Wohlfahrtsorganisationen und sonstige Vertragsunternehmen, sofern sie entsprechende Verträge mit diesen Organisationen/Vertrag...mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 72 befasst sich ausschließlich mit der Anrechnung von Einkünften auf das Übergangsgeld, welches die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (sowohl bei medizinischen Rehabilitationsleistungen als auch bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), die Bundesagentur für Arbeit oder die Träger der Sozialen Entschädigung oder der Träger der Soldatenentschädigung zahlen (§ ...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 3 Literatur

Rz. 35 Busse in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 4. Aufl., 2023, (§ 123 SGB IX Online-Stand: 23.7.2024). Diehm, Auswirkungen des BTHG auf das sozialhilferechtliche Dreiecksverhältnis, ZFSH 2019, 71. Eicher, Rezension, 50 Jahre Sozialhilfe. Eine Festschrift, herausgegeben von Jonathan I. Fahlbusch, Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V., ...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung

1 Allgemeines Rz. 1 § 126 regelt das Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung und gehört zum besonderen Vertragsrecht der Eingliederungshilfe in Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX. 1.1 Bisheriges Recht Rz. 2 § 126 übernimmt weitgehend inhaltsgleich die Bestimmungen in § 77 Abs. 1 Satz 3 bis 6 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019 (mit Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2) und § 77 Abs. 2 SGB ...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgemeine Grundsätze

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch Art. 1 Nr. 4a des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) mit Wirkung zum 14.6.2023 geändert. Die Verweisung in Abs. 3 Nr. 2 SGB IX (§ 61a Abs. 2 Satz 2 statt Satz 4) wurde korrigiert. 1.1 Sonderregelung für Fachleistungen der Eingliederungshilfe Rz. 1a Das Achte Kapitel Teil 2 S...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 126 regelt das Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung und gehört zum besonderen Vertragsrecht der Eingliederungshilfe in Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX. 1.1 Bisheriges Recht Rz. 2 § 126 übernimmt weitgehend inhaltsgleich die Bestimmungen in § 77 Abs. 1 Satz 3 bis 6 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019 (mit Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2) und § 77 Abs. 2 SGB XII i. d. F. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch Art. 1 Nr. 4a des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) mit Wirkung zum 14.6.2023 geändert. Die Verweisung in Abs. 3 Nr. 2 SGB IX (§ 61a Abs. 2 Satz 2 statt Satz 4) wurde korrigiert. 1.1 Sonderregelung für Fachleistungen der Eingliederungshilfe Rz. 1a Das Achte Kapitel Teil 2 SGB IX (§§ 123...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.1 Sonderregelung für Fachleistungen der Eingliederungshilfe

Rz. 1a Das Achte Kapitel Teil 2 SGB IX (§§ 123 bis 134) enthält das Vertragsrecht für die Besonderen Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht) i. d. F. Art. 1 BTHG ab 1.1.2020 (Eingliederungshilfe) und regelt, unter welchen Voraussetzungen der Träger der Eingliederungshilfe die Kosten der Leistungen der Einglieder...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.2 Vertragspartner (Abs. 1 und 3)

Rz. 16 Vertragspartner sind die Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringer (Abs. 1 Satz 1) oder der Verband, dem der Leistungserbringer angehört (Abs. 1 Satz 2). Verbände der Träger der Eingliederungshilfe sind nicht abschlussberechtigt. Abs. 1 Satz 1 konkretisiert den zuständigen Vertragspartner aufseiten des Trägers der Eingliederungshilfe, wonach der für den...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.6 Rechtsmittel gegen den Schiedsstellenspruch

Rz. 21 Gegen die Entscheidung der Schiedsstelle ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben (Abs. 2 Satz 3 HS 1). Ein Vorverfahren (§ 78 SGG) ist ausgeschlossen (Abs. 2 Satz 3 HS 2 i. V. m. § 78 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGG). Die zeitweise bestehende Unklarheit, ob bei den Klagen gegen Schiedsstellensprüche der SGB XII-Schiedsstellen erstinstanzlich das LSG zuständig ist (§ ...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.3.1 Rechtscharakter des Vertrages

Rz. 19a Leistungs- und Vergütungsverträgen kommt der Charakter von "Normverträgen" zu, mit der Folge, dass diesen eine öffentlich-rechtliche Wirkung zukommt (vgl. §§ 53 ff. SGB X; st. Rspr. BSG, Urteil v. 23.11.2023, B 8 SO 1/23 R, Rz. 16 m. w. N.; vgl. bereits BVerwG, Urteil v. 30.9.1993, 5 C 41/91; allg. Ansicht Streichsbier, in: Grube/Wahrendorf/Flint/Streichsbier, SGB IX...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.7 Pflicht zur Leistungserbringung durch Leistungserbringer (Abs. 4)

Rz. 25 Abs. 4 Satz 1 entspricht der bisherigen Regelung des § 75 Abs. 1 S. 2 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019), der vorsah, in die Vereinbarung die Verpflichtung des Leistungserbringers aufzunehmen, dass er im Rahmen des vereinbarten Leistungsangebots Leistungsberechtigte aufzunehmen und zu betreuen hat. Durch die Aufnahme in die allgemeinen Grundsätze des Vertragsrechts wir...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.2 Formelle Anforderungen an die Anrufung der Schiedsstelle

Rz. 9 Kommt es nach dokumentierter Aufforderung zu Verhandlungen innerhalb von 3 Monaten (die bisherige Wartefrist von 6 Wochen gemäß § 77 Abs. 1 Satz 2 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019 wurde auf 3 Monate verlängert) zu keiner schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, kann jede Partei hinsichtlich der strittigen Punkte die Schiedsstelle anrufen. Hierbei kann d...mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.10 Geldleistungen öffentlich-rechtlicher Stellen, die nicht erfüllt werden (Abs. 3)

Rz. 30 § 72 Abs. 3 ist ausschließlich auf die Geldleistungen nach § 72 Abs. 1 Nr. 3 beschränkt. Nach § 72 Abs. 1 Nr. 3 ist das Übergangsgeld um Geldleistungen, die eine öffentlich-rechtliche Stelle im Zusammenhang mit der Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung zahlt, zu kürzen. Zahlt diese Stelle nicht oder verschleppt sie die Zahlung (lässt sich bei der Anspruchsprüfung seh...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5 Auswahlrecht: Vom Rehabilitationsträger gestellte und vom Rehabilitanden selbst ausgewählte Haushaltskräfte

Rz. 23 Gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 SGB IX i. V. m. § 38 Abs. 4 SGB V kann der die Teilhabeleistung durchführende Rehabilitationsträger dem Rehabilitanden zum Zweck der Weiterführung des Haushalts eine bei dem Rehabilitationsträger angestellte, professionelle Haushaltskraft stellen (vgl. Rz. 24), eine professionell tätige Haushaltskraft über einen Vertragspartner des Rehabilitatio...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.3 Vergleich zum Vertragsrecht des Zehnten Kapitels SGB XII ab 1.1.2020

Rz. 5 Abs. 1 entspricht dem Regelungsinhalt des § 75 Abs. 1 SGB XII i. d. F. des Art. 13 BTHG ab 1.1.2020, Abs. 4 entspricht der Wirkung der in § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB XII vorgesehenen Bestimmung. Abs. 5 entspricht § 75 Abs. 4 XII i. d. F. des Art. 13 BTHG ab 1.1.2020. Eine Regelung zur Leistungserbringung in zugelassenen Pflegeeinrichtungen (ab 1.1.2020: § 76a SGB XII i. d. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.3 Anrechnung von Geldleistungen einer öffentlich-rechtlichen Stelle (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 21 Nach § 72 Abs. 1 Nr. 3 sind Geldleistungen, die eine öffentlich-rechtliche Stelle (Körperschaft, Anstalt oder Behörde einschließlich Sozialleistungsträger nach § 12 SGB I) im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zahlt, auf das während der Rehabilitations-/Teilhabeleistung zu zahlende Übergangsgeld anzur...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.1.2 Formelle Anforderungen an eine Aufforderung zu Vertragsverhandlungen

Rz. 7 § 126 enthält zwar für Erstverhandlungen keine Vorgaben für den notwendigen Inhalt der Aufforderung. Diese sollte zumindest den Verhandlungsgegenstand konkretisieren und sich nicht auf den bloßen Wunsch nach einer Verhandlung beschränken, um die Antragsberechtigung an die Schiedsstelle im Konfliktfall auszulösen. Bei einer Aufforderung zum Abschluss einer Folgevereinba...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.7 Verdrängung des Vergabe-/Konzessionsrechts

Rz. 11 Das Vertragsrecht der Eingliederungshilfe regelt abschließend, unter welchen Voraussetzungen der Träger der Eingliederungshilfe die Kosten der Leistungen der Eingliederungshilfe zu übernehmen hat. Daran ändert auch die Sonderregelung des § 132 SGB XII nichts, da diese Norm nicht zur unmittelbaren Anwendung des Vergaberechts legitimiert (vgl. Begründung Regierungsentwu...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.4 Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 21 Satz 2 übernimmt inhaltsgleich die bisherige Regelung des § 75 Abs. 3 Satz 2 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019), wonach die Vereinbarung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit beachten muss. Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die dem Träger der Eingliederungshilfe die Möglichkeit einräumen, auf die Höhe und Ausgestaltung d...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.4 Verfahrensgrundsätze vor der Schiedsstelle – Mitwirkungspflichten der Vertragsparteien

Rz. 12 Verfahrensgrundsätze regelt der Bundesgesetzgeber nicht; die nähere Bestimmung des Verfahrens der Schiedsstellen erfolgt durch Rechtsverordnung der Länder (§ 133 Abs. 5 Nr. 6). Die allgemeinen Verfahrensgrundsätze aus SGB X und SGG sind ergänzend (Vorbehaltsklausel in § 37 SGB I zu beachten) heranzuziehen (vgl. Becker, SGb 2013, 712; Gottlieb, in: Schnapp/Düring, Hand...mehr