Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.7 Rechte der schwerbehinderten Menschen

Rz. 40 Die Vorschrift bestimmt Ansprüche schwerbehinderter Menschen gegenüber ihren Arbeitgebern. 2.7.1 Anspruch auf Verwertung und Weiterentwicklung beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse Rz. 41 Abs. 4 Nr. 1 entspricht der in § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG in der bis zum 30.9.2000 geregelten Verpflichtung des Arbeitgebers. Diese ist wie die anderen in den Abs. 4 Nr. 2 bis 5 aufgef...mehr

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Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.3 Schwerbehindertenvertretung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

Rz. 9 Abs. 1 Satz 3 ermöglicht die Wahl eigener Schwerbehindertenvertretungen der schwerbehinderten Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, wenn das Landesrecht für Staatsanwälte und Staatsanwältinnen eine eigenständige Personalvertretung vorsieht.mehr

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Sauer, SGB IX § 174 Außeror... / 2.2 Antragsfrist

Rz. 6 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung innerhalb einer Frist von 2 Wochen, beginnend mit dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erhält, zu stellen. Maßgebend ist nicht der Tag der Absendung des Antrages durch den Arbeitgeber, sondern der Tag des Eingangs dieses A...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2.1 Zahlungszeiträume im Zusammenhang mit medizinischen Rehabilitationsleistungen (Abs. 1)

Rz. 6 § 65 Abs. 1 befasst sich mit den Entgeltersatzleistungen, die die Rehabilitationsträger aus Anlass einer medizinischen Rehabilitation bereitzustellen haben. Hierzu zählen die ambulanten und stationären Leistungen zulasten der Krankenkassen nach §§ 40 bis 42 SGB V, der Rentenversicherungsträger nach den §§ 14, 15, 17 und § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI (ohne Leistungen der Frühe...mehr

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Sauer, SGB IX § 98 Örtliche... / 2.3 Örtliche Zuständigkeit bei stationärem Aufenthalt oder richterlich angeordneter Freiheitsentziehung in einer Vollzugsanstalt (Abs. 4)

Rz. 7 Bei einem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung i. S. d. § 1 Abs. 2 SGB I oder einer Vollzugsanstalt gilt für die örtliche Zuständigkeit, dass der Träger örtlich zuständig ist, in dessen Bereich die leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den letzten 2 Monaten vor der Aufnahme zuletzt hatte.mehr

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Sauer, SGB IX § 96 Zusammen... / 2.4 Sozialdaten (Abs. 4)

Rz. 6 Im Rahmen der Zusammenarbeit kann es auch erforderlich sein, personenbezogene Daten von Leistungsberechtigten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Zur Sicherung des Sozialdatenschutzes bestimmt deshalb Abs. 4, dass Sozialdaten im Rahmen der Zusammenarbeit nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden dürfen, soweit dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist oder ...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.1 "Zwischen"-Übergangsgeld (ohne andere "Zwischen"-Entgeltersatzleistungen; Abs. 1 und 2)

Rz. 5 Nach § 71 Abs. 1 erhält der Rehabilitand weiterhin Übergangsgeld, wenn nach erfolgreichem Abschluss einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation (§ 42) einschließlich onkologischer Nachsorgeleistungen i. S.d. § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich werden (vgl. Rz. 7 ff.) und di...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2.4 Zusammentreffen von Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld (Abs. 4)

Rz. 27 Mutterschaftsgeld wird nach § 13 MuSchG bzw. § 24i SGB V für 6 Wochen vor der Entbindung, den Entbindungstag und 8 8 Wochen – bei Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten und bei Säuglingen mit schwerer Behinderung sogar für 12 Wochen – nach der Entbindung gezahlt. Sollte die Frau während dieser Zeit medizinische Rehabilitationsleistungen oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeit...mehr

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Sauer, SGB IX § 100 Einglie... / 2.1 Leistungen an Ausländer (Abs. 1)

Rz. 3 Im Gegensatz zu der Regelung in § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB XII, nach der Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten (vgl. BSG, Urteil v. 25.4.2018, B 8 SO 20/16 R), Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe zur Pflege zu leisten ist, diese Personengruppe hierauf also einen Rechtsanspruch hat, steht die ...mehr

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Sauer, SGB IX § 92 Beitrag / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die aus Steuermitteln finanzierten Leistungen der Eingliederungshilfe sehen neben der Nachrangregelung in § 91 auch im Recht des SGB IX vor, dass der leistungsberechtigte Mensch mit Behinderungen im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit einen Beitrag zu den Leistungen zu erbringen hat. Im Sozialhilferecht und damit im Recht der Eingliederungshilfe galt eine einh...mehr

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Sauer, SGB IX § 97 Fachkräfte / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Die für das Recht der Sozialhilfe geltende Vorschrift des § 6 SGB XII ist mit der Einordnung des Rechts der Eingliederungshilfe in das SGB IX umfassend weiterentwickelt worden. Während in § 6 SGB XII neben der fachlichen Qualifizierung auch die Eignung nach der Persönlichkeit hervorgehoben ist, ist eine persönliche, charakterliche Eignung der Fachkräfte in § 97 nicht b...mehr

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Sauer, SGB IX § 92 Beitrag / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Aufgrund des vollständigen Systemwechsels der Eingliederungshilfe hat § 92 keine direkte Vorgängervorschrift. Rechtssystematisch ...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2.2 Entgeltersatzleistungen bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 2)

Rz. 13 Die Entgeltersatzleistungen, die die Rehabilitationsträger (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 5) im Zusammenhang mit den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zahlen, heißen Übergangsgeld. Als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gelten die in Rz. 3 aufgeführten Maßnahmen. Der Anspruch auf Übergangsgeld ist davon abhängig, dass der Rehabilitand bereits einmal in seinem Berufsl...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.3.5 Unterbrechung wegen Erkrankung eines Kindes

Rz. 21 § 71 Abs. 3 wirkt nicht, wenn ein Versicherter während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wegen der Erkrankung eines Kindes von dieser freigestellt wird. Da jedoch bei Rehabilitanden ein Anspruch auf Kinderkrankengeld wegen des fehlenden Beschäftigungsverhältnisses nicht besteht (sie können nicht der Arbeit fern bleiben; vgl. § 45 SGB V), würde eine finanziel...mehr

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Schell, SGB IX § 167 Präven... / 2.2 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 5 Abs. 2 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen neu gefasst worden, um ein betriebliches Eingliederungsmanagement bei gesundheitlichen Störungen sicherzustellen. Beabsichtigt ist eine frühzeitige Intervention im Sinne von Rehabilitation statt Entlassung beim Auftreten gesundheitlicher Störungen. Ziel ist es, die Bes...mehr

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Sauer, SGB IX § 187 Aufgabe... / 2.1.3 Durchführung befristeter Arbeitsmarktprogramme

Rz. 11 Abs. 3 stellt klar, dass die Durchführung befristeter überregionaler und regionaler Arbeitsmarktprogramme zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen, hierunter besonderer Gruppen schwerbehinderter Menschen, sowie zur Förderung des Ausbildungsplatzangebots für schwerbehinderte Menschen Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit ist. Besonders hervorgehoben wir...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.2 Benachteiligungsverbot

Rz. 15 Abs. 2 enthält in Satz 1 die Bestimmung, dass Arbeitgeber schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen dürfen. In Satz 2 waren seit dem Inkrafttreten des SGB IX am 1.7.2001 auch Einzelregelungen, um die Benachteiligung schwerbehinderter (und diesen gleichgestellter behinderter) Menschen im Arbeitsleben zu verhindern, sowie über einen Ents...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.3 Verhältnis zu Leistungen anderer Träger

Rz. 32 Die Vorschrift regelt das Verhältnis der Leistungen der Integrationsämter zu den Leistungen der in § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 genannten Rehabilitationsträger. Gegenüber diesen sind die Leistungen der Integrationsämter, wie schon in § 160 Abs. 5 und auch in § 18 SchwbAV bestimmt, nachrangig (vgl. z. B. VG Augsburg, Urteil v. 25.5.2010, Au 3 E 10.653; VG Bayreuth, Urteil v....mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift hat ihren Ursprung in ersten Initiativen und Gesetzesvorhaben zur Unterstützung kriegsgeschädigter und hinterbleibender Personen nach dem Ersten Weltkrieg. Die Reichsregierung schuf im Wege einer Verordnung vom 8.2.1919 die Grundlagen für die Schaffung der ersten sog. Hauptfürsorgestellen der Kriegsgeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge (vgl. RG...mehr

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Schell, SGB IX § 180 Konzer... / 2.7 Geltung von Vorschriften

Rz. 20 Abs. 7 ordnet die entsprechende Geltung von Vorschriften über die Wahl und Amtszeit (§ 177), die Aufgaben (§ 178) und die persönliche Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung auch für die Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung an. Es sind dies die folgenden Vorschriften: Rz. 21 § 177 Abs. 3 bis 8: Wählbarkeit (Abs. 3), Wählbarkeit von Sol...mehr

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Sauer, SGB IX § 168 Erforde... / 2.1 Grundsatz

Rz. 2 Der besondere Kündigungsschutz tritt dem allgemeinen Kündigungsschutz nach anderen Rechtsvorschriften, etwa nach dem Kündigungsschutzgesetz hinzu. Er ist unabhängig von der Betriebsgröße des Arbeitgebers, gilt also auch in den Fällen, in denen der Arbeitgeber nicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet ist. Er gilt auch in Betrieben, in denen 10 ode...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5.4 Ruhen des Anspruchs auf Übergangsgeld

Rz. 41 Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, während der stufenweisen Wiedereingliederung für die während dieser Zeit erzielte Arbeitsleistung Arbeitsentgelt zu zahlen (vgl. BAG, Urteile v. 29.1.1992, 5 AZR 37/91, 5 AZR 60/91 und 5 AZR 637/89). Gewährt der Arbeitgeber jedoch freiwillig für die erbrachte Arbeitsleistung Arbeitsentgelt, ist dieses nach § 72 Abs....mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.3 Recht auf Beteiligung bei der Besetzung freier Arbeitsplätze

Rz. 19 Abs. 2 Satz 4 gibt der Schwerbehindertenvertretung das Recht auf Beteiligung am Verfahren nach § 164, also bei der Prüfung durch den Arbeitgeber, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Dabei geht es um die Unterrichtung durch den Arbeitgeber über Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit und eingegangene Bewerbungen schwerbehi...mehr

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Sauer, SGB IX § 166 Inklusi... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) als § 14 b in das Schwerbehindertengesetz (SchwbG, seit dem 1.7.2001 außer Kraft) übernommen. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wird mit Wirkung zum 1.1.2004 in Abs. 1 die Bezeichnung ...mehr

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Sauer, SGB IX § 99 Leistung... / 2.3 Regelung zur Bestimmung des leistungsberechtigten Personenkreises ab 1.1.2023 (Art. 25a § 99 BTHG)

Rz. 12 Art. 25a § 99 in der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung, der am 1.1.2023 in Kraft treten soll, enthält gegenüber der Fassung des Gesetzentwurfs einige wesentliche Veränderungen. In Abs. 1 Satz 1 ist nunmehr klargestellt, dass Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen ebenfalls unter den leistungsberechtigten Personenkreis fallen. Eine quantitative R...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2 Leistungen der begleitenden Hilfe

Rz. 13 Abs. 3 zählt die Geldleistungen auf, die die Integrationsämter im Rahmen der Zuständigkeit für die begleitende Hilfe erbringen können, Leistungen an schwerbehinderte Menschen (Nr. 1), Leistungen an Arbeitgeber (Nr. 2) und Leistungen an Träger bestimmter übertragener Aufgaben (Nr. 3). Die in diesem Absatz aufgezählten Geldleistungen werden als Ermessensleistungen aus d...mehr

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Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.1.2 Stellvertretende Mitglieder/Aufgaben

Rz. 3 Voraussetzung für das Zustandekommen einer Schwerbehindertenvertretung ist aber nicht, dass auch ein stellvertretendes Mitglied gewählt wird. Geht für die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds kein gültiger Wahlvorschlag ein, hat dies der Wahlvorstand unverzüglich bekannt zu machen und eine Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen zu setzen (§ 7 Abs. 3 i. V. ...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.4 Mehrbedarf für behinderte Menschen (Abs. 4)

Rz. 39 Abs. 4 sieht einen Mehrbedarf in Höhe von 35 % der nach § 20 maßgebenden Leistung für den Regelbedarf vor, wenn erwerbsfähige behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX erhalten, soweit diese nicht zur Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung oder zur beruflichen Ausbildung, auch sow...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung ist es, die Interessen der beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen gegenüber dem Arbeitgeber, aber auch den kollektiven Interessenvertretungen der Beschäftigten, dem Betriebsrat, dem Personalrat oder den sonstigen Mitarbeitervertretungen zu vertreten. Sie hat den schwerbehinderten und gleichgeste...mehr

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Schell, SGB IX § 10 Sicheru... / 3 Rechtsprechung

Rz. 17 Bei der Beurteilung, ob die Erwerbsfähigkeit bedroht oder beeinträchtigt ist, ist ohne zeitliche Beschränkung regelmäßig an die letzte versicherungspflichtige Tätigkeit anzuknüpfen: BSG, Urteil v. 12.3.2019, B 13 R 27/17 R. Stufenweise Wiedereingliederung – weder Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach dem SGB V noch nach dem SGB VI – Hinwirkungsgebot – keine Ers...mehr

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Sauer, SGB IX § 185a Einhei... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bereits mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 waren zum 1.10.2000 im damaligen Schwerbehindertengesetz Intergrationsfachdienste als besondere arbeits- und berufsbegleitende Fachdienste bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben und zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben geschaffen worden. Bereits...mehr

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Schell, SGB IX § 180 Konzer... / 2.8 Versammlungen

Rz. 28 Abs. 8 bestimmt, dass die Gesamt-, Bezirks- oder Hauptschwerbehindertenvertretung wenigsten einmal jährlich Versammlungen der Vertrauens- und der Bezirksvertrauenspersonen durchführen darf. Es gilt § 178 Abs. 6 entsprechend. Dort ist auf die für Betriebs- und Personalversammlungen geltenden Vorschriften verwiesen. Hier kommt die sinngemäße Anwendung der Vorschriften ü...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.1 Heranziehung des stellvertretenden Mitglieds

Rz. 13 Abs. 1 Satz 4 ermöglicht es der Schwerbehindertenvertretung, deren Amt ja nicht von einem mehrköpfigen Organ, sondern allein von einer Person wahrgenommen wird (§ 177 Abs. 1 Satz 1), das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranzuziehen. Voraussetzung dafür ist, dass in dem Betrieb oder in der Dienststelle mehr als 10...mehr

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Sauer, SGB IX § 174 Außeror... / 2.4 Einschränkung des Ermessens

Rz. 12 Während dem Integrationsamt auch bei Verfahren auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung ein Ermessen bei der Beurteilung zusteht, gilt dies in den Fällen, in denen die außerordentliche Kündigung aus einem Grund erfolgen soll, der nicht im Zusammenhang mit der Behinderung steht, nur eingeschränkt. In diesen Fällen darf das Integrationsamt die Zustimmung zur Kündi...mehr

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Sauer, SGB IX § 182 Zusamme... / 2.2 Gegenseitige Unterstützung

Rz. 4 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, dass der Arbeitgeber und sein Inklusionsbeauftragter, die betrieblichen Interessenvertretungen und die Schwerbehindertenvertretungen, sowie die mit der Durchführung der Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht befassten Behörden, also im Wesentlichen die Agenturen für Arbeit und die Integrationsämter, und die Rehabilitationsträger, sich gegensei...mehr

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Sauer, SGB IX § 184 Zusamme... / 2.1 Bezeichnung der Integrationsämter

Rz. 3 Die Bezeichnung "Integrationsämter" hat zum 1.7.2001 die im Schwerbehindertengesetz noch gebräuchliche Bezeichnung "Hauptfürsorgestellen", ersetzt, um die Aufgaben dieser Ämter besser zu verdeutlichen (Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages, BT-Drs. 14/5800 S. 37). Aufgabe dieser Ämter ist nicht die Fürsorge für schwerbehinderte ...mehr

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Schell, SGB IX § 110 Leistu... / 2.1 Recht auf freie Arztwahl (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 garantiert wie im bisherigen Recht der Sozialhilfe in § 52 Abs. 2 SGB XII die freie Wahl unter den Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen entsprechend den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das betrifft also niedergelassene Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, an der ambulanten Versorgung teil...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.4 Recht auf Beteiligung bei Akteneinsicht

Rz. 23 Der schwerbehinderte Mensch hat wie jeder Beschäftigte das Recht auf Einsicht in seine Personalakte. Hierbei ist die Hinzuziehung der betrieblichen Interessenvertretung, also des betriebs- oder Personalrats, sofern der Beschäftigte dies ausdrücklich wünscht, übliche Praxis. Abs. 3 Satz 1 räumt dem schwerbehinderten Menschen daneben ausdrücklich das Recht ein, die Schw...mehr

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Sauer, SGB IX § 100 Einglie... / 2.3 Ausschluss des Anspruchs (Abs. 3)

Rz. 8 Aufgrund der Regelung in Abs. 3 haben Ausländer, die eingereist sind, um Leistungen der Eingliederungshilfe zu erhalten, keinen Anspruch auf Leistungen. Diese Regelung entspricht in der Sache der Regelung in § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII, nach der Ausländer, die eingereist sind, um Sozialhilfe zu erhalten, keinen Anspruch auf diese Leistung haben. Es muss also einen final...mehr

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Schell, SGB IX § 110 Leistu... / 2.3 Geltung von Verpflichtungen der Leistungserbringer (Abs. 3)

Rz. 6 Abs. 3 bestimmt in Satz 1, dass die sich aus den §§ 294, 294a, 295 und 300 bis 302 SGB V für die Leistungserbringer ergebenden Verpflichtungen auch für die Abrechnung der Leistungen mit dem Träger der Eingliederungshilfe maßgebend sind. Das sind die allgemeinen Regelungen zu Pflichten der Leistungserbringer (§ 294), die Regelung über die Mitteilung von Krankheitsursache...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.2.4 Verbot der Benachteiligung bei Kündigung

Rz. 26 Eine Benachteiligung bei einer Kündigung liegt dann vor, wenn die Notwendigkeit der Kündigung mit der Behinderung begründet wird. Das Gleiche gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis anders als Arbeitsverhältnisse anderer Beschäftigter nur befristet abgeschlossen wird, um den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen zu umgehen. In § 2 Abs. 4 AGG wird bestimmt...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.4 Teilnahme an Betriebs- und Personalversammlungen

Rz. 37 Abs. 8 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 angefügt worden. Es handelt sich um eine Klarstellung des Rechts der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Betriebs- und Personalversammlungen in den Betrieben und Dienststellen, in denen die Vertretungen zwar die Interessen der dort beschäftigten ...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.3 Zusammenarbeit von Schwerbehindertenvertretungen

Rz. 36 Abs. 7 trägt der Tatsache Rechnung, dass bei Gerichten – sofern die notwendige Zahl schwerbehinderter Menschen beschäftigt ist – zwei Schwerbehindertenvertretungen eingerichtet sind, eine Schwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richterinnen und Richter (§ 177 Abs. 1 Satz 2) und eine Schwerbehindertenvertretung der übrigen schwerbehinderten Beschäftigten. Des...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung v. 1.5.2004 in Abs. 1 ergänzt worden, Abs. 8 wurde angefügt. Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Art. 9 des Gesetzes) v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) werden in Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 S...mehr

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Sauer, SGB IX § 175 Erweite... / 2.2 Verfahren

Rz. 8 Satz 2 bestimmt, dass hierbei die Vorschriften des Kapitels 4 über die Zustimmung zur ordentlichen Kündigung gelten. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber auch die Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich beantragen muss (§ 170 Abs. 1). Das Integrationsamt ist verpflichtet, eine Stellungnahme des Betriebsrates oder des Personalrates und der Schwerbehi...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.4 Umkehr der Beweislast

Rz. 28 § 81 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 sah bislang für schwerbehinderte Menschen eine vollständige Umkehr der Beweislast vor. Satz 3 erleichterte dem schwerbehinderten Menschen die Beweisführung bei der Behauptung, er sei wegen seiner Behinderung benachteiligt worden. Allerdings reichte eine bloße Behauptung nicht aus, der schwerbehinderte Mensch musste die Tatsachen glaubhaft mache...mehr

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Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2 Rechtspraxis

2.1 Dauer des Arbeitsverhältnisses Rz. 2 Nach Abs. 1 Nr. 1 besteht ein besonderer Kündigungsschutz (seit dem 1.8.1986) dann nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ohne Unterbrechung noch nicht länger als 6 Monate besteht. Rz. 3 Der Gesetzgeber war im Jahre 1986 der Auffassung, der besondere Kündigungsschutz, der bis dahin von Beginn des Arbei...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.1.2 Zusammenarbeit

Rz. 8 Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den übrigen Rehabilitationsträgern durchzuführen. Die Formulierung "und den übrigen Rehabilitationsträgern" könnte so verstanden werden, dass die Bundesagentur für Arbeit hier ausschließlich in ihrer Eigenschaft als Rehabilitationsträger angesprochen ist und nicht auc...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.1.6 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Rz. 12 Eine weitere wichtige Aufgabe der Integrationsämter ist die Durchführung von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für die in Abs. 2 Satz 6 genannten Funktionsträger. Diese Veranstaltungen sind erforderlich, damit die Funktionsträger die ihnen jeweils obliegenden Verpflichtungen erfüllen können. Die Integrationsämter können die Veranstaltungen selbst durchführen, abe...mehr

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Sauer, SGB IX § 101 Einglie... / 2.3 Art und Maß der Leistungserbringung, Einkommens- und Vermögenseinsatz (Abs. 3)

Rz. 8 Abs. 3 bestimmt, dass Art und Maß der Leistungserbringung sowie der Einsatz des Einkommens und Vermögens sich nach den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland richten. Die Regelung entspricht inhaltlich § 24 SGB XII. Als Leistungsarten kommen grundsätzlich alle Leistungen der Eingliederungshilfe in Betracht, die auch im Inland gewährt werden können. Jedoch richten s...mehr