Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2026 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 eingeführt. Sie wurde seitdem nicht geändert. Rz. 2 Das Übergangsgeld hat die Aufgabe, den durch die Teilnahme an den Rehabilitations-/Teilhabeleistungen entstehenden Ve...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.5 Sonstige Angehörige/Bekannte (Privatpersonen)

Rz. 32 Die Beschränkung des Erstattungsanspruchs auf den nachgewiesenen Verdienstausfall und die nachgewiesene Fahrkostenerstattung gilt nur für Angehörige des Rehabilitanden, die mit ihm bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind, und zusätzlich für den geschiedenen Ehegatten – und zwar auch, wenn er außerhalb des Haushalts wohnt (BSG, Urteil v. 16.11.1999, B 1 KR 16/98 ...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.1 Rehabilitationsträger stellt eigenes professionelles Personal

Rz. 24 Die Gewährung einer Haushaltshilfe stellt grundsätzlich eine Sachleistung dar. Die Leistung wird von der Systematik des Gesetzgebers in erster Linie von dem Personal des jeweiligen Rehabilitationsträgers in Form einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt. In der Vergangenheit beschäftigten sogar einige wenige Rehabilitationsträger professionelle Haushaltshilfskräfte ...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 1.4 Überblick zu den Regelungen des § 126

Rz. 5 Abs. 1 beschreibt das Verfahren zum Abschluss einer Vereinbarung, die jeweils durch eine schriftliche Verhandlungsaufforderung eingeleitet wird. Sowohl Leistungserbringer als auch Leistungsträger können die Initiative zum Abschluss einer Vereinbarung ergreifen. Abs. 1 Satz 4 stellt erstmals klar, dass die Parteien auf Verlangen jeweils geeignete Nachweise zu den Verhan...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.9 Dauer des Anspruchs auf "Haushaltshilfe"

Rz. 45 Der Anspruch auf Haushaltshilfe beginnt i. d. R. mit dem Tag, an dem der haushaltsführende bzw. an der Haushaltsführung beteiligte Rehabilitand wegen einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation bzw. einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. Rz. 4) an der Fortführung des Haushalts gehindert ist. Notwendige Fahrzeiten sind zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann...mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.6 Anrechnung von Renten wegen Alters (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 26 Nach § 72 Abs. 1 Nr. 6 wird auf das Übergangsgeld eine Rente wegen Alters angerechnet, die bei der Berechnung des Übergangsgeldes aus einem Teilarbeitsentgelt nicht berücksichtigt wurde. Die Vorschrift hat folgenden Hintergrund: Bis 31.12.2022 war in der gesetzlichen Rentenversicherung die Höhe der Teilrente wegen Alters davon abhängig, wie hoch der Zuverdienst war. V...mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.4 Anrechnung von Renten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 22 Das Übergangsgeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen gezahlt. Um ungerechtfertigte Doppelleistungen zu vermeiden, sind die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung i. S. d. § 43 und die Renten für Bergleute nach § 45 i. V. m. § 242 SGB VI sowie die Renten aufgrund des ehemaligen § 44 SGB VI (fr...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 3 Literatur

Rz. 38 Hammel, Rechtsfolgen der von ALG II-Empfänger/innen verwehrten Mitwirkung bei ärztlichen und psychologischen Untersuchungen, NDV 2012, 397. Mrozynski, Das SGB I – ein Projekt von begrenzter Reichweite, SGb 2016, 1, 69. Ziebarth, Kontoauszüge im Sozialverwaltungsverfahren, NZS 2015, 569.mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe von Tatsachen

1 Allgemeines Rz. 1 Zuletzt wurde Abs. 2 der Vorschrift durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz v. 16.1.2026 (BGBl. I Nr. 14) mit Wirkung zum 22.1.2026 neu gefasst. Zuvor war die Vorschrift nach ihrem Inkrafttreten am 1.1.1976 lediglich zum 1.1.1986 durch das BErzGG v. 6.12.1985 (BGBl. I S. 2154) in Abs. 1 und zum 1.1.2001 durch das 4. Euro-EG v. 21.12.2000 (BGBl. I S....mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fehlender Mitwirkung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz v. 16.1.2026 (BGBl. I Nr. 14) v. 16.1.2026 mit Wirkung zum 22.1.2026 in Abs. 1 geändert. Zuvor war die Vorschrift nach ihrem Inkrafttreten am 1.1.1976 lediglich zum 1.1.1995 durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) und zum 21.12.2007 durch das Gesetz zur Änderung des Bunde...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19 Leistungen der Arbeitsförderung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) in Abs. 1 mit Wirkung zum 1.4.2013 geändert. Zuvor war Abs. 1 zum 1.1.1998 durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) neu gefasst und zum 1.7.2001 (SGB IX v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046),...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19a Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende

1 Allgemeines Rz. 1 Ihre letzte Änderung erfuhr die durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 in das SGB II eingefügte Vorschrift durch die zusammen mit ihrem Inkrafttreten vorgenommene Ergänzung des Abs. 2 durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014). Rz. 2 § 19a verkörpert...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.3.3 Kinder

Rz. 17 Weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Haushaltshilfe ist, dass zum Zeitpunkt des Beginns der "Verhinderung an der Haushaltsführung durch den Rehabilitanden" (vgl. Rz. 18) im Haushalt zumindest ein Kind lebt, das nicht älter als 11 Jahre (Rz. 18) oder zwar älter als 11 Jahre, aber behindert und auf Hilfe angewiesen (vgl. Rz. 19) ist. Keine Rolle spielt, ob das Kin...mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.1.1.4 Exkurs: Vom Übergangsgeld zu berechnende Beiträge bei der Anrechnung von Arbeitsentgelt

Rz. 15 Vom Übergangsgeld sind Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten. Wird das Übergangsgeld allerdings zulasten der Deutschen Rentenversicherung gezahlt, gelten die hieraus zu zahlenden Beiträge zur Rentenversicherung als entrichtet; die fiktiven Beiträge werden direkt dem Rentenkonto des Versicher...mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.1.1.2 Nicht zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt

Rz. 11 Nicht zum Arbeitsentgelt i. S.d. § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 gehören vor allem: einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das während des Bezuges von Übergangsgeld gezahlt wird (§ 72 Abs. 1 Nr. 1); unter "einmalig gezahltem Arbeitsentgelt" sind die dem Arbeitsentgelt zuzurechnenden Zuwendungen zu verstehen, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum e...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2026 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 eingeführt. Sie wurde seitdem nicht geändert. Rz. 2 In der Vergangenheit scheiterten Rehabilitations-/Teilhabeleistungen in manchen Fällen, weil der bisher haushaltsführ...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.3.1 Verhinderung an der Haushaltsführung wegen einer Teilhabeleistung

Rz. 10 Ein Rehabilitand kann nach § 74 Abs. 1 vom Rehabilitationsträger nur dann Haushaltshilfe beanspruchen, wenn er wegen einer medizinischen Rehabilitationsleistung (auch als Begleitperson oder im Rahmen eines Angehörigenseminars; Rz. 11) oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. Rz. 4) an der Weiterführung seines eigenen Haushalts gehindert ist. Die Haushaltshi...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.3.1 Überblick

Rz. 26 Der Rehabilitand kann, wenn der Rehabilitationsträger im Rahmen der Naturalleistung keine Ersatzkraft für die Haushaltsführung stellt oder er eine Ersatzkraft im Rahmen der Naturalleistung nicht wünscht (vgl. Rz. 23), grundsätzlich wählen, ob er die Haushaltshilfe durch Verwandte und Verschwägerte (vgl. Rz. 28 ff.), durch sonstige Angehörige/Bekannte (vgl. Rz. 32), durch ei...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.1 Gründe für die Konfliktlösung über ein Schiedsstellenverfahren

Rz. 8 Bei einem Scheitern der Verhandlungsaufforderung oder der Verhandlungen (vgl. Rz. 7) kann die abgewiesene Partei Rechtsschutz suchen. Das übliche Rechtsmittel zur Durchsetzung von Interessen öffentlich-rechtlicher Natur sind Klagen vor den Gerichten, zum Teil mit der Prozessvoraussetzung, dass ein verwaltungsrechtliches Vorverfahren stattgefunden hat. Im Bereich des Ei...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.6 Antrag auf Haushaltshilfe; Antragsverfahren

Rz. 37 Dem Grunde nach ist die Haushaltshilfe eine Dienst- bzw. Naturalleistung. Sie ist, von dringenden Fällen abgesehen (BSG, Urteil v. 24.9.2002, B 3 KR 2/02 R), vor ihrer Inanspruchnahme beim Rehabilitationsträger zu beantragen; denn dem Rehabilitanden steht ein Anspruch auf Kostenerstattung nur zu, wenn er erklärt, die Haushaltshilfe nicht als Naturalleistung (= z. B. V...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.12 Betriebs-/Haushaltshilfe bei landwirtschaftlichen und vergleichbaren Betrieben (Abs. 4)

Rz. 50 Für landwirtschaftliche Unternehmer ist es unerlässlich, dass das Unternehmen bei einem Arbeitsausfall des Rehabilitanden weiterläuft (z. B. Kühe melken, Gemüse und Obst ernten). Aus diesem Grund bedurfte es einer besonderen Regelung für Rehabilitanden, die während ihrer Abwesenheit ihr landwirtschaftliches Unternehmen durch Betriebshelfer (Rz. 51) fortführen müssen. A...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.4 Umfang der Haushaltshilfe

Rz. 21 Der Begriff der Haushaltshilfe ist gesetzlich nicht definiert. Aus der Tatsache, dass die Haushaltshilfe bei Ausfall des an der Haushaltsführung beteiligten Rehabilitanden zur Verfügung zu stellen ist, muss aber geschlossen werden, dass sich die Hilfe auf die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten innerhalb eines Privathaushalts bezieht. Die bisherigen Haushaltsführungsarbe...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.7 Mitnahme des Kindes in die Rehabilitationseinrichtung (Abs. 2, 1. Alternative)

Rz. 38 Eine Mitnahme eines oder mehrerer Kinder an den Ort der Rehabilitations-/Teilhabeleistung kommt nach § 74 Abs. 2 auf Antrag des Rehabilitanden in Betracht, wenn der Rehabilitand keine andere Betreuung des Kindes oder der Kinder durch Verwandte/Verschwägerte bis zum 2. Grad sicherstellen kann oder Gründe bestehen, die Betreuung des Kindes während der Abwesenheit des Reh...mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.1.1 Anrechnung von Arbeitsentgelt bei Arbeitnehmenden

Rz. 5 Arbeitsentgelt sind alle Bar- oder Sachbezüge, die der Rehabilitand im Zusammenhang mit geleisteter oder noch zu leistender Arbeit aus einer unselbstständigen Beschäftigung bezieht (§ 14 SGB IV, SvEV). Als Arbeitsentgelt, das das Übergangsgeld ganz oder teilweise zum Ruhen bringen kann, gilt auch das im Rahmen der Entgeltfortzahlung (§ 3 bzw. § 9 EFZG) fortgezahlte Arb...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.11 Kinderbetreuungskosten bei fehlendem Anspruch auf Haushaltshilfe (Abs. 3)

Rz. 47 Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach § 1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, das noch nicht volljährige Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Nimmt ein Rehabilitand an einer medizinischen Rehabilitationsleistung oder an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben teil, kann er i. d. R. dieser Verpflicht...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3 Mitwirkungspflichten nach Abs. 1

2.3.1 Tatsachen und Auskünfte nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Rz. 8 Abs. 1 enthält unmittelbare Mitwirkungspflichten, die der Antragsteller, Leistungsempfänger oder Erstattungspflichtige zu erfüllen hat. Die weiteren Mitwirkungspflichten (Abs. 2, §§ 61 bis 64) sind als Soll-Vorschrift ausgestattet und bringen damit zum Ausdruck, dass die Mitwirkung nicht erzwungen werden kann und so...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beratung Rz. 3 Die Beratungsleistungen nach Abs. 1 Nr. 1 richten sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene verfolgt mehrere Ziele. Bei Jugendlichen geht es hauptsächlich darum, sich präventiv für den richtigen Beruf zu entscheiden und damit das Risiko späterer Arbeitslosigkeit zu verringern. Berufsberatung für Arbeitnehmer beinhalt...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende Rz. 3 Das Recht der Grundsicherung nach Abs. 1 bringt das sog. sozio-kulturelle Existenzminimum zum Ausdruck, das der verfassungsrechtlich gesicherten Würde des Menschen und dem Sozialstaatsgebot zu entsprechen hat. Rz. 4 Unter dem Begriff der Arbeitsuchenden sind tatsächlich erwerbsfähige Menschen zu verstehen. Darunter fallen Menschen, d...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2 Rechtspraxis

2.1 Mitwirkung und Amtsermittlung Rz. 3 Die Vorschrift hat insoweit klarstellende Bedeutung, als sie anerkannte Pflichten (korrekter ist "Obliegenheiten") von Leistungsberechtigten zur Mitwirkung, Mitteilung und Anzeige von Tatsachen und eintretenden Änderungen gesetzlich normiert. Diese sind vom BSG als Nebenpflichten deklariert worden. § 60 ergänzt den Amtsermittlungsgrunds...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Versagung und Entziehung der Leistung Rz. 3 Abs. 1 und Abs. 2 sehen die Möglichkeit vor, im Rahmen einer Ermessensentscheidung die Leistung zu versagen. Durch die Versagung wird eine beantragte Leistung verweigert, im Ergebnis also die Leistungsgewährung nicht aufgenommen. Versagung bedeutet, dass über den materiellrechtlichen Anspruch auf die Leistung selbst gar nicht en...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 26 Fischer, Medizinische Untersuchungen zur Prüfung der Leistungsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld II, NZS 2021, 537. Hammel, Die Begehung von Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) zulasten eines Sozialleistungsträgers, ZfF 2016, 193. ders., Die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht Dritter gemäß § 60 SGB II – Eine schwierige Norm, ZfF 2013, 101. ders., Rechtsfolgen der von ALG II-Empf...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zuletzt wurde Abs. 2 der Vorschrift durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz v. 16.1.2026 (BGBl. I Nr. 14) mit Wirkung zum 22.1.2026 neu gefasst. Zuvor war die Vorschrift nach ihrem Inkrafttreten am 1.1.1976 lediglich zum 1.1.1986 durch das BErzGG v. 6.12.1985 (BGBl. I S. 2154) in Abs. 1 und zum 1.1.2001 durch das 4. Euro-EG v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) in Abs...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) in Abs. 1 mit Wirkung zum 1.4.2013 geändert. Zuvor war Abs. 1 zum 1.1.1998 durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) neu gefasst und zum 1.7.2001 (SGB IX v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046), 1.1.2004 (Dr...mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.2 "Zuschuss"-Leistungen des Arbeitgebenden zum Übergangsgeld (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 18 Das Übergangsgeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen gezahlt. Während sich § 72 Abs. 1 Nr. 1 mit der Anrechnung von Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen befasst, welches aufgrund einer konkreten Arbeitsleistung oder aufgrund einer gesetzlichen Entgeltfortzahlungsverpflichtung (z. B. §§ 3, 9 EFZG) erzielt wird, regelt Abs. 1 Nr. 2 bei Arbeitnehm...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.4 Tatbestand und Rechtsfolgen nach Abs. 2

Rz. 21 Es ist Gegenstand jeglichen versicherungsrechtlichen Verhältnisses in der Sozialversicherung oder auch jedes Sozialrechtsverhältnisses, materielle Schäden zu vermeiden (so schon BSG, Urteil v. 23.3.1972, 5 RJ 63/70). Abs. 2 sanktioniert die Weigerung, durch Teilnahme an einer Maßnahme nach den §§ 62 bis 64 die Pflicht zur Schadensbegrenzung für den Leistungsträger zu ...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.5 Rechtsfolgenbelehrung nach Abs. 3

Rz. 28 Abs. 3 stellt 2 weitere Voraussetzungen auf, unter denen eine Versagung oder Entziehung nur möglich ist: Die Einräumung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach einem schriftlichen Hinweis darauf, dass die Leistungen nach § 66 versagt oder entzogen werden können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.10.2012, L 7 AS 1879/12). Zutreffend ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.5 Zuständigkeit des Leistungsträgers

Rz. 14 Abs. 2 weist der Bundesagentur für Arbeit mit ihrem bundesweiten Netz an Agenturen für Arbeit die Zuständigkeit für die Leistungen der Arbeitsförderung zu. Die Bundesagentur für Arbeit gehört zu den Trägern mit Selbstverwaltung, die von Arbeitnehmervertretern, Arbeitgebervertretern und Vertretern der öffentlichen Hand drittelparitätisch wahrgenommen wird. Dies gilt je...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.4 Erstattungspflichtige

Rz. 19 Abs. 1 Satz 2 stellt klar, dass auch Erstattungspflichtige zur Mitwirkung verpflichtet sind. Dabei wird es sich meist um die Angabe von Tatsachen und Änderungen in den Verhältnissen sowie die Bezeichnung von Beweismitteln und Beweisurkunden handeln, anhand derer erst festgestellt werden kann, ob Leistungen zu erstatten sind. Die Erstattungspflichtigen lassen sich aus ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.2 Vermittlung

Rz. 5 Die Vermittlungsleistungen richten sich an Arbeitnehmer und an Arbeitgeber zur Besetzung offener Stellen. Rz. 6 Arbeitsvermittlung durch Auswahl und Vorschlag ist die klassische Form der Arbeitsvermittlung. Aufgrund einer der Agentur gemeldeten offenen Stelle mit einem spezifischen Stellenprofil wählt der Arbeitsvermittler aus dem gemeldeten Bewerberbestand die Arbeitne...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.4 Geldleistungen

Rz. 13 Die Entgeltersatzleistungen sichern den Lebensunterhalt. Das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung gehört zu den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (vgl. § 3 SGB III). Das Übergangsgeld gehört in neuer Systematik zu den Leistungen der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und Kurzarbeitergeld zu den Leistungen zum Verbleib in Beschäftigung. Beide...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.3 Tatbestand und Rechtsfolgen nach Abs. 1

Rz. 13 Abs. 1 kann nur Antragssteller oder Empfänger einer Sozialleistung betreffen. Abs. 1 Satz 1 ermächtigt bei einer Person, die eigene Mitwirkungspflichten nicht verletzt hat, auch dann nicht zu einer Versagung von Leistungen, wenn eine Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II besteht und eine andere Person in dieser Bedarfsgemeinschaft Mitwirkungspflichten verletzt hat (LSG ...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 5 § 60 verpflichtet Antragsteller auf Sozialleistungen, Leistungsbezieher und Erstattungspflichtige zur Mitwirkung. Mitwirkungspflichtig ist der Leistungsberechtigte auch dann, wenn er nicht Leistungsempfänger ist (BSG, Urteil v. 18.9.1991, 10 RKg 5/91). Als Bezieher von Leistungen werden auch diejenigen Personen betrachtet, denen eine Sozialleistung nicht auf Antrag, so...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.1 Tatsachen und Auskünfte nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rz. 8 Abs. 1 enthält unmittelbare Mitwirkungspflichten, die der Antragsteller, Leistungsempfänger oder Erstattungspflichtige zu erfüllen hat. Die weiteren Mitwirkungspflichten (Abs. 2, §§ 61 bis 64) sind als Soll-Vorschrift ausgestattet und bringen damit zum Ausdruck, dass die Mitwirkung nicht erzwungen werden kann und soll. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zur Angabe a...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz v. 16.1.2026 (BGBl. I Nr. 14) v. 16.1.2026 mit Wirkung zum 22.1.2026 in Abs. 1 geändert. Zuvor war die Vorschrift nach ihrem Inkrafttreten am 1.1.1976 lediglich zum 1.1.1995 durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) und zum 21.12.2007 durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsg...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.3 Förderleistungen

Rz. 9 Abs. 1 Nr. 3 fasst die klassischen Förderinstrumente nach Bedarfslagen zusammen. Alle Leistungen verfolgen das Ziel, den Arbeitnehmer schnellstmöglich wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Die Kunden der Bundesagentur für Arbeit werden nach Markt-, Beratungs- und Betreuungskunden segmentiert. Die Zuordnung richtet sich nach der prognostizierten Begleitungs- bzw....mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.2 Zuständigkeit der Leistungsträger

Rz. 8 Leistungsträger sind die Agenturen für Arbeit für die Bundesagentur für Arbeit sowie grundsätzlich die Kreise und kreisfreien Städte. 104 zugelassene Kreise bzw. kreisfreie Städte fungieren als alleinige Träger der Grundsicherung, d. h., sie übernehmen auch die eigentlich den Agenturen für Arbeit obliegenden Aufgaben. Durch Gebietsreformen und Rückgabe von Optionen sch...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.5 Vordrucke und elektronische Formulare (Abs. 2)

Rz. 22 Die Nutzung von Vordrucken und bereitgestellten elektronischen Formularen des Leistungsträgers korrespondiert mit § 17 Abs. 1 über die Verwendung allgemein verständlicher Vordrucke/Formulare. Der Vorteil für den Leistungsträger besteht in der Gewinnung aller Erkenntnisse für die Entscheidung über die Sozialleistung oder jedenfalls in einer guten Übersicht über die kri...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 Das Recht der Grundsicherung nach Abs. 1 bringt das sog. sozio-kulturelle Existenzminimum zum Ausdruck, das der verfassungsrechtlich gesicherten Würde des Menschen und dem Sozialstaatsgebot zu entsprechen hat. Rz. 4 Unter dem Begriff der Arbeitsuchenden sind tatsächlich erwerbsfähige Menschen zu verstehen. Darunter fallen Menschen, die Arbeit suchen, Arbeitslose, aber a...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.2 Einordnung der Vorschrift

Rz. 8 Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass eine Mitwirkungspflicht nach den §§ 60 bis 62 verletzt worden ist und dabei weder die Grenzen der Mitwirkung nach der speziellen Mitwirkungsvorschrift noch die sich aus § 65 ergebenden Grenzen überschritten worden sind. Weiterhin müssen die sich aus Abs. 1 oder 2 und zusätzlich aus Abs. 3 ergebenden Voraussetzungen vorlie...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.1 Versagung und Entziehung der Leistung

Rz. 3 Abs. 1 und Abs. 2 sehen die Möglichkeit vor, im Rahmen einer Ermessensentscheidung die Leistung zu versagen. Durch die Versagung wird eine beantragte Leistung verweigert, im Ergebnis also die Leistungsgewährung nicht aufgenommen. Versagung bedeutet, dass über den materiellrechtlichen Anspruch auf die Leistung selbst gar nicht entschieden wird. Insofern wird das Verwalt...mehr