Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Sauer, SGB IX § 166 Inklusi... / 2.1 Verpflichtung der Arbeitgeber

Rz. 3 Die Vorschrift verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber (zu der Ausnahme für öffentliche Arbeitgeber vgl. § 165) mit der Schwerbehindertenvertretung und den betrieblichen Interessenvertretungen in Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers eine verbindliche Inklusionsvereinbarung abzuschließen (zu den Inhalten vgl. Abs. 2 und Abs. 3). Rz. 4 D...mehr

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Sauer, SGB IX § 171 Entsche... / 2.5 Verpflichtende Entscheidungsfrist und Zustimmungsfiktion

Rz. 16 Abs. 5 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mit Wirkung zum 1.5.2004 (s. Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes) angefügt worden. Satz 1 verpflichtet die Integrationsämter in den Fällen der Kündigung wegen nicht nur vorübergehender Einstellung oder Auflösung des (privaten) Betriebes oder der Dienststelle öffentlicher Arbeit...mehr

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Sauer, SGB IX § 187 Aufgabe... / 2.1.1 Aufgaben nach Abs. 1

Rz. 4 Die Aufgaben der Berufsberatung, der Ausbildungsvermittlung und der Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen ist der Bundesagentur bereits im SGB III übertragen. Besonders herausgehoben wird die Vermittlung von behinderten Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter i. S. d. § 60 beschäftigt sind, aber für den Über...mehr

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Schell, SGB IX § 10 Sicheru... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft und wurde seither nicht verändert. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 11. Die Gesetzesbegründung ist der BT-Drs. 18/9522 S. 2...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5.3 Dauer des Anspruchs auf Übergangsgeld

Rz. 40 Die Arbeitsunfähigkeit besteht auch "während einer stufenweisen Wiederaufnahme der Arbeit fort, durch die Versicherten die dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben durch eine schrittweise Heranführung an die volle Arbeitsbelastung ermöglicht werden soll" (§ 2 Abs. 2 Satz 1 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteil...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.7 Genehmigungsfiktion für Anträge an das Integrationsamt

Rz. 37 Mit Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) wurde mit Wirkung zum 1.1.2024 eine Genehmigungsfiktion für bestimmte Anträge an das Integrationsamt eingeführt. Danach gilt ein Antrag auf eine Leistung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, 6 Wochen nach Eingang als genehmigt, wenn das Integrationsamt bis dahin nicht üb...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.2.1 Folgen der Nichtbeteiligung

Rz. 17 Abs. 2 Satz 2 beschreibt die Folgen der Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung. Die Vorschrift bestimmt, dass Maßnahmen des Arbeitgebers, die die Interessen schwerbehinderter Menschen berühren und bei denen die Schwerbehindertenvertretung entgegen der Verpflichtung in Satz 1 weder unterrichtet noch angehört wurde, nicht durchgeführt oder vollzogen werden dar...mehr

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Sauer, SGB IX § 168 Erforde... / 2.2 Kenntnis von der Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 9 Zur Frage, ob der Kündigungsschutz auch dann besteht, wenn dem Arbeitgeber die Schwerbehinderteneigenschaft des beschäftigten schwerbehinderten Menschen nicht bekannt ist, hat die Rechtsprechung Grundsätze aufgestellt. Rz. 10 Ist die Schwerbehinderteneigenschaft zum Zeitpunkt der Kündigung festgestellt oder wenigstens ein Antrag gestellt, besteht der Kündigungsschutz au...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.5 Recht auf Teilnahme an Sitzungen der betrieblichen Interessenvertretungen

Rz. 25 Abs. 4 Satz 1 gibt der Schwerbehindertenvertretung das Recht, an allen Sitzungen der betrieblichen Interessenvertretungen teilzunehmen. Voraussetzung ist ausdrücklich nicht, dass es sich um solche Sitzungen handeln muss, auf denen Angelegenheiten im Hinblick auf schwerbehinderte Menschen behandelt werden sollen, das Teilnahmerecht besteht ausdrücklich für alle Sitzung...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.1.1 Beteiligung der Agenturen für Arbeit

Rz. 3 Bei dieser Prüfung hat der Arbeitgeber die Agenturen für Arbeit zu beteiligen; Abs. 1 Satz 2 schreibt nämlich vor, dass der Arbeitgeber hierzu frühzeitig mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufzunehmen hat. Frühzeitig heißt, dass der Arbeitgeber nicht erst dann Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufnehmen soll, wenn eine Stelle zur Besetzung ausgeschrieben ist. Die Pfli...mehr

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Schell, SGB IX § 10 Sicheru... / 2.2 Gefährdung des konkreten Arbeitsplatzes (Abs. 2)

Rz. 12 Während sich § 10 Abs. 1 mit der Prüfung der allgemeinen Erwerbsfähigkeit des Rehabilitanden beschäftigt, konzentriert sich § 10 Abs. 2 auf das Erkennen der Gefährdung seines konkreten Arbeitsplatzes. Nach § 10 Abs. 2 ist nämlich der die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durchführende Rehabilitationsträger verpflichtet, zusätzlich zu seinen in Abs. 1 aufgefü...mehr

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Sauer, SGB IX § 99 Leistung... / 2.4 Untersuchung der rechtlichen Wirkungen von Art. 25a § 99 auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe (Art. 25 Abs. 5 BTHG)

Rz. 15 Entsprechend dem Auftrag des Deutschen Bundestages an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in den Jahren 2017 und 2018 die rechtlichen Wirkungen von Art. 25a § 99 auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe zu untersuchen und dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat bis zum 30.6.2018 einen Bericht über das Ergebnis der Untersuchung v...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.2.2 Fragerecht des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 24a Die aktuelle Rechtslage zum Fragerecht richtet sich in diesen Fällen nach den Vorschriften des neugefassten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des AGG. Nach dem seit 1.9.2009 geltenden § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten eines Beschäftigten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies für die Entsch...mehr

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Sauer, SGB IX § 99 Leistung... / 2.2 Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens

Rz. 9 In Stellungnahmen von Verbänden behinderter Menschen wurde die Regelung scharf kritisiert: Sie führe dazu, dass bisher leistungsberechtigte Menschen mit Behinderungen aus dem Leistungsbezug herausfielen oder nach dem neuen Recht Leistungsansprüche verwehrt würden. Der Gesetzentwurf lasse keine Gründe dafür erkennen, warum die Erheblichkeitsschwelle bei Teilhabeansprüch...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.5.1 Höhe der Entschädigung

Rz. 32 § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG begrenzt die Höhe der Entschädigung in den Fällen, in denen ein schwerbehinderter Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre, auf höchstens 3 Monatsverdienste. Der Entschädigungsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der schwerbehinderte Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt wo...mehr

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Sauer, SGB IX § 176 Aufgabe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nach den jeweiligen Rechtsvorschriften ist es auch Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretungen, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern (§ 80 Abs. 1 Nr. 4 des Betriebsverfassungsgesetzes). Diese Aufgabe obliegt den betrieblichen Interessenvertretungen auch nac...mehr

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Sauer, SGB IX § 171 Entsche... / 2.2 Zustellung der Entscheidung

Rz. 4 Die Entscheidung ist sowohl dem Arbeitgeber als Antragsteller als auch dem schwerbehinderten Menschen bekannt zu geben, und zwar in der besonderen Form der Zustellung. Die Entscheidung des Integrationsamtes ist ein Verwaltungsakt, hier ein privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt mit Doppelwirkung. Die Wirksamkeit der Entscheidung richtet sich nach verwaltungsrechtlichen...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.3 Leistungen an Arbeitgeber

Rz. 19 Für die Leistungen an Arbeitgeber gelten folgende Vorschriften der SchwbAV: zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen – § 26 SchwbAV, für Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener Jugendlicher und junger Erwachsener – § 26 a SchwbAV, für Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung be...mehr

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Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.6 Wählbarkeit

Rz. 14 Abs. 3 regelt die Wählbarkeit. Anders als nach Abs. 2, wonach das aktive Wahlrecht nur schwerbehinderten Menschen zukommt, sind zur Schwerbehindertenvertretung alle Beschäftigten wählbar, also auch nichtbehinderte Beschäftigte. Sie dürfen aber nicht nur vorübergehend beschäftigt sein. Weiter ist Voraussetzung, dass sie am Wahltage dem Betrieb oder der Dienststelle seit...mehr

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Schell, SGB IX § 180 Konzer... / 2.1 Wahl einer Gesamtschwerbehindertenvertretung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Wahl einer Gesamtschwerbehindertenvertretung bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern. Voraussetzung ist jeweils, dass der private Arbeitgeber (Unternehmen) über mehrere Betriebe und der öffentliche Arbeitgeber über mehrere Dienststellen verfügt und deshalb ein Gesamtbetriebsrat (§ 47 BetrVG) oder ein Gesamtpersonalrat besteht. Rz. 3 Wahlbere...mehr

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Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.8 Zeitpunkt der Wahlen

Rz. 19 Abs. 5 legt den Zeitpunkt der regelmäßigen Wahlen fest. Satz 1 bestimmt, dass die regelmäßigen Wahlen alle 4 Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November stattfinden. Der Zeitabstand entspricht der Amtsdauer der Schwerbehindertenvertretungen (Abs. 7). Abweichendes bestimmt Abs. 5 Satz 2 für 3 Fälle. Rz. 20 Das Amt der Vertrauensperson erlischt vorzeitig (Abs. 5 Satz...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.3.2 Dauer der Weiterzahlung

Rz. 18 Wird die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus gesundheitlichen Gründen mehrfach unterbrochen, beginnt mit jedem Tag einer neuen Unterbrechung ein neuer 6-Wochen-Zeitraum. Eine andere Auslegung lässt nämlich Abs. 3 nicht zu, weil die für Arbeitnehmer bei der Entgeltfortzahlung geltende Vorschrift von anzurechnenden Arbeitsunfähigkeitszeiten (§ 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG...mehr

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Sauer, SGB IX § 94 Aufgaben... / 2.5 Evidenzbeobachtung (Abs. 5)

Rz. 8 Der Gesetzgeber hat ausgehend von der Erkenntnis, dass sich die Ausgangssituation nicht nur in den Ländern selbst sondern darüber hinaus auch zwischen den Ländern unterscheide und die Eingliederungshilfereform insbesondere in der ersten Phase der Umsetzung des neuen Rechts eine erhebliche Umstellungssituation darstelle, eine länderübergreifende Evidenzbeobachtung sowie...mehr

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Sauer, SGB IX § 166 Inklusi... / 2.2 Inhalt der Vereinbarungen

Rz. 10 Abs. 2 führt in einer beispielhaften, nicht abschließenden Aufzählung ("insbesondere") die Sachverhalte auf, die Gegenstand einer Inklusionsvereinbarung sein müssen. Bei der Personalplanung müssen besondere Regelungen zur Beschäftigung eines angemessenen Teils schwerbehinderter Frauen vorgesehen werden. Dies können besondere Teilzeitregelungen (zum Anspruch auf Teilze...mehr

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Sauer, SGB IX § 91 Nachrang... / 2.3 Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflegeversicherung (Abs. 3)

Rz. 5 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf BT-Drs. 18/9522 sah vor, das Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Elften Buch sowie Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder dem Bundesversorgungsgesetz in einem Abs. 3 zu regeln. Ziel der Neuregelung sollte es sein, eine mög...mehr

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Sauer, SGB IX § 174 Außeror... / 2.3 Entscheidungsfrist

Rz. 9 Das Integrationsamt ist nach Abs. 3 verpflichtet, über den Antrag innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Eingang des Antrages zu entscheiden. Hier ist dem Integrationsamt kein Ermessen eingeräumt wie in § 171 Abs. 1, soll innerhalb dieser Frist entscheiden. Das zeigen die Folgen, die sich aus Satz 2 ergeben: Wird innerhalb der Frist von 2 Wochen nicht über d...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.6 Zahlungsweise

Rz. 50 Sowohl das Krankengeld der Krankenkasse, Verletztengeld des Unfallversicherungsträgers, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung als auch das Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, der Sozialen Entschädigung sowie der Soldatenentschädigung werden vom Grundsatz her f...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.1.2 Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen und der Schwerbehindertenvertretungen

Rz. 5 Abs. 1 Satz 4 verpflichtet die Arbeitgeber, sowohl über eingegangene Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit oder eines Integrationsfachdienstes als auch über Bewerbungen schwerbehinderter Menschen, die sich ohne Beteiligung des Arbeitsamtes beworben haben, die Schwerbehindertenvertretung (§ 177) als auch die betrieblichen Interessenvertretungen (§ 176) unverzügl...mehr

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Sauer, SGB IX § 175 Erweite... / 2.1 Bedeutung

Rz. 3 Die Vorschrift hat nur Bedeutung in den Fällen, in denen eine teilweise Erwerbsminderung, eine Erwerbsminderung auf Zeit, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit auf Zeit eintritt. In den Fällen des Eintritts einer vollen Erwerbsminderung ist § 175 nicht anzuwenden. Rz. 4 Das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 18...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.1.1 Grundsatz

Rz. 5 § 185 Abs. 2 bestimmt den Grundsatz der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben im Einzelnen. Es wird betont, dass es sich um Leistungen handelt, die darauf gerichtet sind, die Integration, also die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Leistungen, die darauf gerichtet sind, die Eingliederung in das Arbeitsleben zu ermöglichen, sind von den Rehabilitationsträgern zu erbringe...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.1.3 Begriff des Arbeitsplatzes

Rz. 9 Abs. 2 Satz 3 stellt klar, dass die begleitende Hilfe im Arbeitsleben nicht nur bei unbefristeten, sondern auch bei befristeten Voll- und Teilzeitarbeitsverhältnissen i. S. v. § 156 Abs. 1, bei Teilzeitarbeitsverhältnissen abweichend von § 156 Abs. 3 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von wenigstens 15 Stunden gilt. Diese Regelung ist im Rahmen des Gesetzes zur Bekämp...mehr

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Schell, SGB IX § 9 Vorrangi... / 2.4 Rehabilitation vor Pflege (Abs. 3)

Rz. 25 Abs. 3 befasst sich mit dem Grundsatz "Rehabilitation vor Pflege". Die Übernahme der Kosten für die Pflegeleistungen i. S. des SGB XI ist Aufgabe der Pflegekassen. Pflegekassen sind jedoch keine Rehabilitationsträger. Das bedeutet, dass § 9 Abs. 1 nicht für die Träger der Pflegeversicherung gilt. Deshalb verpflichtet § 9 Abs. 3 Satz 1 alle in § 6 aufgeführten Rehabilit...mehr

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Schell, SGB IX § 9 Vorrangi... / 2.1 Überblick

Rz. 5 Je früher ein Teilhabebedarf wegen einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Behinderung erkannt wird, desto größer sind die Chancen, effektiv und effizient den Eintritt einer Behinderung oder ihre Verschlimmerung zu vermeiden oder die Auswirkungen einer Behinderung im Lebensalltag des Betroffenen abzufedern. Die Vorschrift des § 9 fußt auf diesen Erkenntnissen. Deshalb ...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.3.1 Überblick

Rz. 17 Übergangsgeld (§ 65 Abs. 2) und Unterhaltsbeihilfe (§ 65 Abs. 5) werden grundsätzlich nur für die Zeit der aktiven Teilnahme an den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt. Nach § 71 Abs. 3 ist dem Rehabilitanden allerdings das Übergangsgeld bzw. die Unterhaltsbeihilfe für längstens 42 Tage (Berechnung: Rz. 18) fortzuzahlen, wenn er seine Teilnahme allein aus ...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 71 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt trat die bis auf sprachliche bzw. redaktionelle Anpassungen identische Vorgängervorschrift des § 51 außer Kraft. § 71 hat in den letzten 5 Jahren deshalb Ände...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.6 Arbeitsassistenz

Rz. 23 Abs. 5 regelt den Anspruch schwerbehinderter Menschen auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz. Während die übrigen Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben als Ermessensleistungen erbracht werden, besteht auf die Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz ein Rechtsanspruch. Der Rechtsanspruch besteht zwar "aus den zur Verfügu...mehr

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Schell, SGB IX § 180 Konzer... / 2.2 Wahl einer Konzernschwerbehindertenvertretung

Rz. 7 Abs. 2 ist durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter in das Schwerbehindertengesetz (§ 27 Abs. 1a) eingefügt worden. Die Regelung stellt sicher, dass die Gesamtschwerbehindertenvertretungen in den Unternehmen eine Konzernschwerbehindertenvertretung wählen, wenn im Konzern ein Konzernbetriebsrat errichtet ist. Satz 2 ist im Gesetzgebungsverf...mehr

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Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.9 Wahlgrundsätze

Rz. 26 Abs. 6 Satz 1 bestimmt, dass die Vertrauensperson und das stellvertretende Mitglied (bzw. die stellvertretenden Mitglieder) in geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt werden. Das bedeutet, das Wahlrecht wird durch Abgabe eines Stimmzettels in einem Wahlumschlag ausgeübt (§ 9 Abs. 2 Satz 1 der Wahlordnung). Das Wahlrecht ist persö...mehr

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Schell, SGB IX § 165 Besond... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Diese öffentlichen Arbeitgeber sind verpflichtet, alle frei werdenden und neu zu besetzenden Arbeitsplätze i. S. d. § 156 Abs. 1 frühzeitig den Agenturen für Arbeit zu melden. Frühzeitig heißt, solche – und dies betrifft insbesondere frei werdende – Arbeitsplätze nicht erst dann zu melden, wenn der Stelleninhaber aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet, sond...mehr

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Sauer, SGB IX § 172 Einschr... / 2.1.4 Einschränkung des Ermessens bei Insolvenz

Rz. 14 Abs. 3 sieht einen besonderen Schutz schwerbehinderter Menschen im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung vor. In diesen Fällen ist das Ermessen der Integrationsämter eingeschränkt, wenn die in den Nr. 1 bis 4 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Rz. 15 Die zu entlassenden schwerbehinderten Menschen müssen in dem Interessenausgleich (hie...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.1.1 Aufgaben gegenüber dem Arbeitgeber

Rz. 5 Die Schwerbehindertenvertretung hat darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden. Rz. 6 Diese Verpflichtung umfasst nicht nur die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die nach den besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehin...mehr

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Schell, SGB IX § 10 Sicheru... / 2.1 Frühzeitiges Erkennen eines Bedarfs auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1)

Rz. 3 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen Menschen mit eingetretenen oder drohenden Behinderungen, ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2, §§ 49 ff.). Eine Behinderung liegt vor bzw. droht, wenn körperliche, geistige, seelische Einschränkungen (einschl. Sinnesbeeinträchtigungen) den Erwerbstätigen für eine Dauer von minde...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2.6.2 Zahlungsweise bei einem Leistungsanspruch, der für einen vollen Kalendermonat besteht (Abs. 6)

Rz. 32 Die unter Rz. 31 aufgeführten Entgeltersatzleistungen werden für jeden Kalendertag gezahlt, für den der Rehabilitand diese Leistungen beanspruchen kann. Sind die Entgeltersatzleistungen für jeden Tag eines Kalendermonats zu zahlen, haben die Rehabilitationsträger für die Zahlung ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kalendertage des Monats konstant 30 Anspruchstage anz...mehr

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Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.4 Geltung des Kündigungsschutzes

Rz. 14 Die Aufzählung der Stellen i. S. d. § 156 Abs. 2, bei denen der besondere Kündigungsschutz nicht gilt, ist abschließend. Nicht aufgeführt sind die Stellen, auf denen behinderte Menschen beschäftigt sind, die an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betrieben und Dienststellen nach § 49 Abs. 3 Nr. 4 teilnehmen (§ 156 Abs. 2 Nr. 1), sowie Stellen von Personen, dere...mehr

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Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.1 Dauer des Arbeitsverhältnisses

Rz. 2 Nach Abs. 1 Nr. 1 besteht ein besonderer Kündigungsschutz (seit dem 1.8.1986) dann nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ohne Unterbrechung noch nicht länger als 6 Monate besteht. Rz. 3 Der Gesetzgeber war im Jahre 1986 der Auffassung, der besondere Kündigungsschutz, der bis dahin von Beginn des Arbeitsverhältnisses bzw. nach Ablauf d...mehr

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Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.5 Entlassungen aus Witterungsgründen

Rz. 16 Der besondere Kündigungsschutz findet ferner keine Anwendung bei Entlassungen, die aus Witterungsgründen vorgenommen werden, sofern die Wiedereinstellung der schwerbehinderten Menschen bei Wiederaufnahme der Arbeit gewährleistet ist (Abs. 2). Der Wiedereinstellungsanspruch muss gewährleistet sein, d. h. durch tarifvertragliche, betriebliche oder individuelle Vereinbaru...mehr

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Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.7 Anzeigepflicht des Arbeitgebers

Rz. 19 Der Arbeitgeber ist zur Anzeige von Einstellungen auf Probe und Beendigung von Arbeitsverhältnissen in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 gegenüber dem Integrationsamt verpflichtet. Arbeitsverhältnisse in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 sind solche, bei denen der Kündigungsschutz deshalb nicht besteht, weil das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze v. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.2 Beschäftigte auf Stellen nach § 156 Abs. 2 Nr. 2 bis 5

Rz. 5 Ein besonderer Kündigungsschutz besteht nach Abs. 1 Nr. 2 nicht in den Fällen, in denen schwerbehinderte Menschen auf Stellen nach § 156 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 beschäftigt sind. Rz. 6 Dies sind Stellen, auf denen Personen beschäftigt sind, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestim...mehr

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Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.6 Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch im Zeitpunkt der Kündigung

Rz. 17 Mit der Regelung des Abs. 2a (ab 1.1.2018 Abs. 3) ist eine weitere Ausnahme von der Anwendung der Vorschriften über den besonderen Kündigungsschutz eingefügt worden. Der Bundesrat sah es für erforderlich an, zunehmendem Missbrauch des Kündigungsschutzes entgegenzuwirken, der sich darin zeigte, dass Arbeitnehmer ein von vornherein aussichtsloses Feststellungs- oder Glei...mehr