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Beschäftigung leistungsgewandelter Mitarbeiter / 3.2 Möglichkeiten zur Beschäftigung Leistungsgewandelter

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Durch eine Arbeitsplatzanpassung sollten folgende Ziele erreicht werden:

  • Der Mitarbeiter wird wertschöpfend weiterbeschäftigt. Er trägt mit seiner Arbeitskraft zum Erreichen der Unternehmensziele bei.
  • Der Mitarbeiter wird leistungsgerecht weiterbeschäftigt. Seine Tätigkeit ist gesundheitsstabilisierend und führt nicht zu unzuträglichen Belastungen (z. B. keine gebückte Haltung, keine Nachtschicht, ruhigerer Arbeitsfluss mit weniger Stressfaktoren).
  • Der Mitarbeiter wird persönlichkeitsgerecht weiterbeschäftigt. Er kann sich mit seiner Arbeitstätigkeit identifizieren und daraus in erforderlichem Maße Anerkennung und Selbstwertgefühl schöpfen (z. B. werden erworbene Erfahrungen weiter genutzt, es besteht weiter Kontakt zur alten Arbeitsgruppe, die Tätigkeit entspricht bestehenden Neigungen, es gibt Entwicklungspotenzial).
 
Wichtig

Gesellschaftliche Verantwortung

Mit der Sozialgesetzgebung setzt sich die Gesellschaft die Zielrichtung, möglichst allen Menschen "den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen" (§ 1 SGB I).

Wie sich das konkret auszuwirken hat, ist gesetzlich allerdings nur im Hinblick auf Menschen mit Behinderung im Sinne von SGB IX festgelegt. Davon sind Leistungsgewandelte häufig, aber längst nicht immer betroffen.

Die Möglichkeiten, die ein Betrieb hat, angepasste Arbeitsplätze für Leistungsgewandelte einzurichten, lassen sich unter bestimmten Oberbegriffen strukturieren.

3.2.1 Integration

Die Integration hat das Ziel, den Arbeitsplatz passgenau so auf die Leistungsmöglichkeiten eines Betroffenen anzupassen, dass sich seine Einschränkungen nicht auswirken und er auf diese Weise vollwertig eingesetzt werden kann. Vorteilhaft ist es, dass der leistungsgewandelte Mitarbeiter so nicht aus den allgemeinen Beschäftigtenstrukturen ausgegrenzt wird und ...

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