Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.2 Begriff der Leistungen zur Teilhabe

Rz. 4 In Anlehnung an das "Partizipationsmodell" der Weltgesundheitsorganisation (WHO; vgl. Komm. zu § 2 SGB IX) ist das zentrale Ziel des SGB IX, die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe auch für Menschen mit Behinderung bzw. drohender Behinderung zu erreichen. Die Teilhabe bedeutet nach einer Definition der WHO aus dem Jahr 2001 das "Einbezogen sein in eine Leben...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.5 Abgrenzung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu denen der Sozialen Teilhabe

Rz. 25 Obwohl die Leistungen zur Sozialen Teilhabe (§ 5 Nr. 5) gegenüber Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nachrangig sind (vgl. z. B. § 91), ist die Abgrenzung der beiden Leistungen in der Praxis schwierig. Nicht selten werden Anträge auf Leistungen zur Sozialen Teilhabe i. S. d. § 14 an die Träger der medizinischen Rehabilitation weitergeleitet, weil der andere R...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit der Einführung des SGB IX (Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 in Kraft (Art. 68 des Gesetzes). Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018. Rz. 2 Das SGB IX regelt die Rechte von Menschen, die behindert (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2), von Behi...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit der Einführung des SGB IX (Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 in Kraft (Art. 68 des Gesetzes). Sie wurde durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 geändert. Rz. 2 Im Fokus des § 4 stehen die Ziele der Rehabilitations-/Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung. Behinderung e...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.4.1.1 Frühe Rehabilitation

Rz. 19 Viele Arbeitnehmende werden bei den Rehabilitationsträgern nicht auffällig, weil sie immer nur kurz und möglicherweise auch immer wegen unterschiedlicher Diagnosen arbeitsunfähig erkranken. Einige Krankenkassen vereinbarten mit den Rentenversicherungsträgern, dass z. B. Arbeitnehmende, die wegen unterschiedlicher, kurz andauernder Erkrankungen im Laufe eines Jahres lä...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.7 Unterschied zum Behindertenbegriff des § 19 SGB III

Rz. 22 Nach § 19 Abs. 1 SGB III sind Menschen behindert, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben, wegen Art und Schwere ihrer Behinderung i. S. d. § 2 Abs. 1 SGB IX nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen. Hierzu zählen auch lernbehinderte Menschen (= Personen, die in ihrem Lernen umfänglich und lan...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.6 Zusammenarbeit (Abs. 3)

Rz. 25 Die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. die Jobcenter sind keine Rehabilitationsträger von primärpräventiven Leistungen. Ihre Integrationsbemühungen sind jedoch auch von den Präventionsleistungen der Krankenkassen abhängig, denn anhaltende Arbeitslosigkeit ist ein erheblicher gesundheitlicher Risikofaktor. Darüber hinaus ist ein beruflicher Wiedereinstie...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.7 Gleichbehandlung und ganzheitliche Leistung (Abs. 2)

Rz. 29 § 4 Abs. 2 enthält die Klarstellung, dass zwecks Erreichung der Teilhabeziele auch Sozialleistungen außerhalb von Teilhabeleistungen eingesetzt werden können (Satz 1; Rz. 30) und den Grundsatz, dass der für die Hauptleistung zuständige Rehabilitationsträger ganzheitlich zur Leistung verpflichtet ist (Satz 2, Rz. 31). Rz. 30 zu a) § 4 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, dass zur Erziel...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.1 Vermeidung einer Behinderung (Abs. 1)

Rz. 7 § 3 verpflichtet die Rehabilitationsträger im Rahmen ihrer Aufgabenstellung darauf hinzuwirken, dass der Eintritt einer Behinderung einschließlich chronischer Krankheiten vermieden wird. Die Aktivitäten der Rehabilitationsträger und Integrationsämter im Bereich der Prävention zielen darauf ab, dass Risikofaktoren, Gesundheitsgefährdungen und -probleme frühestmöglich id...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.6 Unterschied zur wesentlichen Behinderung i. S. d. § 99 SGB IX

Rz. 21 Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 Menschen mit Behinderungen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2, die für die Dauer von mindestens 6 Monaten wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die betreffende Person mu...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vermeidung einer Behinderung (Abs. 1) Rz. 7 § 3 verpflichtet die Rehabilitationsträger im Rahmen ihrer Aufgabenstellung darauf hinzuwirken, dass der Eintritt einer Behinderung einschließlich chronischer Krankheiten vermieden wird. Die Aktivitäten der Rehabilitationsträger und Integrationsämter im Bereich der Prävention zielen darauf ab, dass Risikofaktoren, Gesundheitsgef...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 3 Ein Mensch mit Behinderung ist dann in seiner Teilhabe gestört, wenn ihn gesundheitliche Barrieren daran hindern, wie ein gesunder Mensch zu leben. Um zielgerichtet diese individuellen Barrieren des Alltags zu überwinden, orientieren sich die Teilhabeziele des § 4 jeweils an den individuellen Teilhabebedarfen des Betroffenen. Wegen des gegliederten soziale...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.2 Erwerbsfähigkeit/Pflegebedürftigkeit/Vermeidung von Sozialleistungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 15 Während § 4 Abs. 1 Nr. 1 allgemein auf die Vermeidung, Minderung oder Beseitigung einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Behinderung (Teilhabestörung) und auf die Vermeidung ihrer negativen Folgen abstellt, verpflichtet Nr. 2 die Rehabilitationsträger dazu, alles zu tun, um günstig zu beeinflus...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.8 Drohende Behinderung i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 3

Rz. 23 Nach Auffassung des Gesetzgebers ist es mit einem effektiven und effizienten Rehabilitations- bzw. Teilhabesystem nicht vereinbar, mit möglichen Hilfen und Interventionen erst zu beginnen, wenn eine Behinderung eingetreten ist. Der Gesetzgeber zieht deshalb den Personenkreis der von Behinderung bedrohten Menschen bewusst in den Leistungs-/Zuständigkeitsbereich des SGB...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.4.1.3 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 21 Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist bei allen Arbeitnehmenden anzuwenden, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Nach § 167 Abs. 2 hat der Arbeitgebende in diesen Fällen dem Arbeitnehmenden anzubieten, mit ihm und mit der zuständigen Interessenvertretung i. S. d. § 176 (Betriebs-/Personalrat) und bei s...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4 Teilhabeziele im Einzelnen (Abs. 1)

Rz. 13 Gemäß § 1 Satz 1 erhalten Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen nach dem SGB IX und den für die Rehabilitationsträger geltenden trägerspezifischen Leistungsgesetzen (z. B. SGB V, SGB VI), um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu ve...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 3 Literatur

Rz. 26 Website der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: www.bar-frankfurt.de; hier sind folgende Gemeinsamen Rundschreiben abrufbar: Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess (auch im Haufe SGB Office Professional enthalten) Gemeinsame Empfehlung Prävention nach § 3 SGB IX (auch im Haufe SGB Office Professional enthalten) Leitfaden Prävention: Mit dem Leitfaden Prävention leg...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.2.2 Sekundäre Prävention

Rz. 11 Unter sekundärer Prävention versteht man die Krankheitsfrüherkennung. Es geht darum, Krankheiten in der präklinischen Phase – also wenn subjektiv noch keine oder nur sehr schwach ausgeprägte Beschwerden/Funktionseinbußen (Symptome) vorhanden sind – wahrzunehmen. Zur Früherkennung bedient man sich sog. Screenings (Filteruntersuchungen). Dadurch können Krankheiten, die ...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.4.1.2 Betriebliche Gesundheitsförderung

Rz. 20 Rechtsgrundlage für die Durchführung der Betrieblichen Gesundheitsförderung ist § 20b SGB V. Zwar konzentriert sich die betriebliche Gesundheitsförderung nicht auf einen, sondern auf alle Arbeitnehmenden eines Betriebes/Betriebsteiles, allerdings werden hierdurch gesundheitliche Risiken für die Arbeitnehmenden frühzeitig erkannt. Durch entsprechende Maßnahmen (Screeni...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.3 Begriff der notwendigen Sozialleistungen

Rz. 5 Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 umfassen die Leistungen zur Teilhabe die notwendigen Sozialleistungen. Teilhabe bedeutet, dass Menschen mit Behinderung in Gemeinschaften und Lebensbereichen einbezogen sind. Es geht nicht nur um die Teilnahme an Aktivitäten, sondern auch darum, sich zugehörig und beteiligt zu fühlen. Der Mensch mit Behinderung bzw. drohender Behinderung will im Z...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.5 Leistungsziel unabhängig von der Ursache der Behinderung

Rz. 27 Bei dem Ziel der Teilhabeleistungen bleibt die Ursache der Behinderung unberücksichtigt. Es wird also z. B. nicht danach unterschieden, ob die Behinderung angeboren ist, aufgrund eines Arbeitsunfalls oder eines anderen Unfallereignisses eintrat oder ob dem Behinderten selbst an dem Eintritt der Behinderung ein Mitverschulden trifft.mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.5 Abweichender Körper- und Gesundheitszustand des Betroffenen von dem für das Lebensalter typischen Zustand

Rz. 18 § 2 Abs. 1 Satz 2 stellt klar, dass eine Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes i. S. d. Satzes 1 nur vorliegt, wenn der Körper- und Gesundheitszustand des Betroffenen von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Damit soll ausgeschlossen werden, dass z. B. altersbedingte Einschränkungen als Behinderung anerkannt werden. Die Zweistufigkeit des Behinderun...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.2 Grundbegriffe der Prävention

Rz. 8 § 3 trägt die Überschrift "Vorrang von Prävention". Unter Prävention versteht man alle medizinischen und sozialen Anstrengungen, die Gesundheit zu fördern (health promotion) und Krankheit und Unfälle sowie deren Folgen – hierzu zählen auch Behinderungen – zu vermeiden oder zumindest hinauszuzögern. Die Prävention i. S. d. § 3 soll dazu beitragen, bereits im Frühstadium ...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit der Einführung des SGB IX (Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 in Kraft (Art. 68 des Gesetzes). Sie wurde seitdem einmal grundlegend geändert – und zwar durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018. Rz. 2 § 3 hatte bis zum 31.12.2017 folgenden Text: "Die Rehabilitationsträger wirken...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.2 Körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen

Rz. 7 Körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen verursachen langfristige Einschränkungen der Gesundheit, die Menschen an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft (Rz. 11 ff.) hindern können. Diese sind wie folgt definiert: Körperliche Beeinträchtigungen: Einschränkungen der körperlichen Funktionen (z. B. Beweglichkeit, Kraft, Ausdauer). Es hand...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.6 Leistungsziele bei Zuständigkeit mehrerer Rehabilitationsträger

Rz. 28 Das gegliederte Sozialleistungssystem und die unterschiedlichen Zielsetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 führen bei umfangreichen Rehabilitations-/Teilhabebedarfen unter Umständen dazu, dass dem Grunde nach unterschiedliche Rehabilitationsträger zuständig werden. Hier ist zu unterscheiden, ob die Rehabilitationsträger zeitlich nacheinander oder parallel zuständig sind. zu...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.3.1 Notwendige Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Rz. 6 Die Teilhabeleistungen, die der Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse des Menschen dienen (sehen, hören, sprechen, fortbewegen, sitzen; ferner: Nahrungsaufnahme einschließlich Ausscheidung, Körperpflege, Herstellung und Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten sowie Ausübung eines Berufs zur Finanzierung des Lebensunterhaltes; vgl. Komm. zu § 47) nehmen bei einem M...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.10 Gleichstellung (Abs. 3)

Rz. 32 Nach § 2 Abs. 3 können Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung nicht in der Lage sind, einen geeigneten Arbeitsplatz zu behalten. Die Gleichstellung ist bei der Agentur für Arbeit zu beantragen....mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.4 Integration in die Gesellschaft/Inklusion (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 21 Die Teilhabeleistungen zielen darauf ab, den betroffenen Menschen möglichst auf Dauer u. a. in Arbeit, Schule/Beruf und Gesellschaft zu integrieren bzw. einzugliedern. Das durch § 4 Abs. 1 Nr. 4 vorgegebene Ziel bezieht sich auf die Leistungen zur Sozialen Teilhabe und orientiert sich insbesondere an der Eingliederungshilfe i. S. d. §§ 90 bis 150a SGB IX. Aus § 4 Abs....mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.9 Leistungen für Mütter und Väter mit Behinderungen (Abs. 4)

Rz. 34 Nach § 4 Abs. 4 werden Leistungen für Mütter und Väter mit Behinderungen gewährt, um diese bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder zu unterstützen. Im Wesentlichen geht es dabei um die Hilfe, die ein behinderter Elternteil benötigt, um die Versorgung und Betreuung des Kindes/der Kinder sicherzustellen. So sind z. B. Menschen mit fortgeschrittenem Muskelschwund ni...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.4 Störung der gleichberechtigten Teilhabe mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate

Rz. 16 Voraussetzung für die Annahme einer Behinderung i. S. d. § 2 ist gemäß dessen Abs. 1 Satz 1, dass sich die Teilhabestörungen voraussichtlich für einen Zeitraum mehr als 6 Monaten negativ auf die Teilhabe auswirken. Der Zeitraum von 6 Monaten (182 Tage) umfasst die Zeit vom Beginn der Aktivitäts-/Teilhabestörung (oft durch einen Unfall oder ein sonstiges Ereignis hervo...mehr

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Sauer, SGB IX § 27 Verordnu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft und ist seitdem unverändert. Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales (BMAS), unter bestimmten Voraussetzungen Regelungen in Fo...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Mit § 2 definiert der Gesetzgeber die Begriffe der "Behinderung" (Abs. 1 Satz 1 und 2; vgl. Rz. 6 ff.), der "drohenden Behinderung" (Abs. 1 Satz 3, vgl. Rz. 23 ff.) und der "Schwerbehinderung" (einschließlich Gleichstellung; Abs. 2 und 3, vgl. Rz. 26 ff.). Nach den Zielvorstellungen des § 4 soll einem Menschen mit Behinderung trotz seiner behinderungsbedingten Beeinträchti...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.2.1 Primäre Prävention

Rz. 10 Unter primärer Prävention versteht man die Förderung der Gesundheit und die Verhütung von Krankheiten durch Beseitigung eines oder mehrerer ursächlicher Faktoren oder die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des betroffenen Menschen oder die Veränderung von Umweltfaktoren, die ursächlich oder als Überträger an der Krankheitsentstehung beteiligt sind. Die möglichen Maßnahmen ...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Ein Mensch mit Behinderung ist dann in seiner Teilhabe gestört, wenn ihn gesundheitliche Barrieren daran hindern, wie ein gesunder Mensch zu leben. Um zielgerichtet diese individuellen Barrieren des Alltags zu überwinden, orientieren sich die Teilhabeziele des § 4 jeweils an den individuellen Teilhabebedarfen des Betroffenen. Wegen des gegliederten sozialen Systems unt...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.1 Positive Beeinflussung der Behinderung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 14 Unter "Behinderung" versteht man im heutigen Sprachgebrauch eine Abweichung der Gesundheit, welche nicht nur vorübergehend (= mehr als 6 Monate) Barrieren aufbaut, die den betreffenden Menschen daran hindern, wie ein gesunder Mensch am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Danach zählen zu den Menschen mit Behinderungen Menschen, die langfristige körperli...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.2.3 Tertiäre Prävention

Rz. 13 Die tertiäre Prävention hat die Aufgabe, bei eingetretener Krankheit ein Fortschreiten, eine Chronifizierung oder eine Rezidivbildung zu verhüten. Während es bei der sekundären Prävention darum geht, gesundheitliche Gefahren, die zu einer Behinderung führen können, frühzeitig zu erkennen und die Entstehung einer Behinderung zu vermeiden, befasst sich die tertiäre Präve...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.3 Eingliederung/Wiedereingliederung in Arbeit und Beruf (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 20 Jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch hat Anspruch darauf, dass er entsprechend seinen Neigungen und (verbliebenen) Fähigkeiten dauerhaft einer dem Unterhalt dienenden Arbeit nachgehen kann. Für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Menschen gelingt der Einstieg bzw. der Wiedereinstieg ins Erwerbsleben oft nur mithilfe von gezielten Leistungen – näml...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.4 Umsetzung der Prävention in der Praxis

Rz. 17 Die Rehabilitationsträger haben nicht zuletzt aufgrund der Gemeinsamen Empfehlung (Rz. 14) zwischenzeitlich Instrumente entwickelt, die den Präventionscharakter des § 3 umsetzen – viele davon im Rahmen von Projekten. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang § 11, nach dem das BMAS Modellvorhaben unterstützt, die den Vorrang von Leistungen zur Teilhabe nach § 9 und die S...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 Gemeinsame Empfehlung der BAR zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe (GE Reha-Prozess). Gemeinsames Rahmenkonzept der Gesetzlichen Krankenkassen und der Ges...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.1 Definition der Behinderung i. S. d. Abs. 1 Satz 1 und 2

Rz. 6 Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 haben Menschen eine Behinderung, wenn sie körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben (Rz. 7 ff.), diese Beeinträchtigungen den Betroffenen wegen der Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern (Rz. 11 ff.), die Störung der gleichberechti...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.4.2 Abgrenzung zu sonstigen Präventionsvorschriften des SGB

Rz. 22 Der Bereich der Vorbeugung/Prävention ist im SGB an unterschiedlichen Stellen vertreten; entsprechend der unterschiedlichen Zielsetzungen der Rehabilitationsträger ist der Grundsatz der Vorbeugung/Prävention in den jeweiligen Büchern des SGB verankert, z. B. in § 20a SGB V – Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten § 20b SGB V – Betriebliche Ge...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 36 Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: ICF-Praxisleitfaden 1 der BAR – Zugang zur Rehabilitation. ICF-Praxisleitfaden 2 der BAR – Medizinische Rehabilitationseinrichtungen. ICF-Praxisleitfaden 3 der BAR – Trägerübergreifende Infor mationen und Anregungen für die praktische Nutzung der ICF für das Krankenhaus. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesaussch...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.3 Hinderung an der gleichberechtigten Teilhabe wegen der Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren

Rz. 11 Behinderung entsteht erst durch das Zusammentreffen der gesundheitlichen Beeinträchtigung mit umwelt- bzw. gesellschaftlichen Hindernissen. Nach dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 aufgeführten Wechselwirkungsansatz manifestiert sich die Behinderung erst durch eine gestörte oder nicht entwickelte Fähigkeit/Interaktion des betreffenden Menschen in Bezug auf seine materielle und s...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.3.3 Notwendige Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Rz. 11 Die durch die Behinderung eingeschränkte Soziale Teilhabe soll so weit wie möglich beseitigt werden, um dem Betroffenen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern (§ 76). Ziel ist, dem Menschen, der aufgrund seiner Behinderung bzw. drohenden Behinderung von (Teil-)Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgegrenzt ...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.5 Nationale Präventionsstrategie (Abs. 2)

Rz. 23 Die alltäglichen Lebens-, Lern- und Arbeitsbedingungen sind von erheblicher Bedeutung für ein gesundes Leben. Prävention und Gesundheitsförderung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Das bedeutet, dass die jeweiligen Verantwortungsträger auf der Basis ihrer gesetzlich zugewiesenen Verantwortung tätig werden und sich beteiligen müssen. Nach § 3 Abs. 2 wird der Bezug z...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.3.2 Notwendige Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 9 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kommen immer dann in Betracht, wenn der behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Mensch aufgrund seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionseinschränkungen oder aufgrund seiner Sinnesbeeinträchtigungen nicht nur vorübergehend an der Ausübung seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gehindert wird ("Barr...mehr

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Sauer, SGB IX § 27 Verordnu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach § 26 sind die Rehabilitationsträger unter Federführung der BAR verpflichtet, im Rahmen der Selbstverwaltung und -verantwortung gemeinsam Empfehlungen zu vereinbaren, um die Erbringung von Teilhabeleistungen zu beschleunigen, qualitätsmäßig zu verbessern und zu vereinheitlichen. Die Vorschrift verfolgt als Ziel die Sicherstellung einer bedarfsorientierten, frühzeit...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.8 Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern (Abs. 3)

Rz. 33 Nach § 1 Satz 2 sind den besonderen Bedürfnissen von Kindern mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Kinder Rechnung zu tragen. § 4 Abs. 3 nimmt für den speziellen Personenkreis der Kinder diesen Grundsatz noch einmal auf, weil der für behinderte Erwachsene selbstverständliche Anspruch auf Selbstbestimmung von den Kindern oft nicht durchgesetzt werden kann. De...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.1.1 Haushalt oder sonst geeigneter Ort

Rz. 6 Häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftliche Versorgung zur Weiterführung des Haushalts erhält nur ein Versicherter in seinem Haushalt, seiner Familie oder – nach der Neufassung durch das GKV-WSG – an einem sonst geeigneten Ort. Aus Abs. 3 ergibt sich, dass der Anspruch auf häusliche Krankenpflege grundsätzlich nur besteht, wenn der Versicherte im eigenen Haushalt o...mehr