Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Sauer, SGB IX § 187 Aufgabe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 benennt – in einer nicht abschließenden Aufzählung – die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit und ihrer Dienststellen gegenüber schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen und ihren Arbeitgebern. Hierbei handelt es sich nur um eine Aufzählung der der Bundesagentur für Arbeit nach dem Teil 3 übertragenen Aufgaben. Die Aufgaben nach dem SGB ...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.1.3 Aufgaben gegenüber behinderten Beschäftigten

Rz. 12 Abs. 1 Satz 3 ist durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) als weitere Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung eingeführt und zum 1.7.2001 in das SGB IX übernommen worden. Danach hat die Schwerbehindertenvertretung eine Verpflichtung auch gegenüber denjenigen in den Betrieben und Dienststellen beschäftigten ...mehr

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Sauer, SGB IX § 91 Nachrang... / 2.2 Verpflichtungen anderer Stellen (Abs. 2)

Rz. 4 Die Sätze 1 und 2 übertragen inhaltsgleich die Regelung des § 2 Abs. 2 SGB XII. Satz 2 konkretisiert zusätzlich den Nachrang der Leistungen der Eingliederungshilfe in Bezug auf die gesetzlichen Verpflichtungen der vorrangigen Sozialleistungsträger. Die Konkretisierung in Bezug auf andere Stellen trägt Art. 4 Abs. 2 der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung, wonach al...mehr

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Sauer, SGB IX § 99 Leistung... / 2.5.2 Drohen einer wesentlichen Behinderung (Abs. 2)

Rz. 22 Abs. 2 definiert, wann eine wesentliche Behinderung droht und entspricht weitestgehend dem bis zum 31.12.2019 geltenden § 53 Abs. 2 Satz 1 SGB XII, auf den § 99 in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung verweist. Eine wesentliche Behinderung droht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 dann, wenn im konkreten Einzelfall nach fachlicher Erkenntis mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dem...mehr

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Sauer, SGB IX § 187 Aufgabe... / 2.3 Beratung der Arbeitgeber

Rz. 18 Abs. 5 konkretisiert die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitgeberberatung bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen nach § 187 Abs. 1 Nr. 2. Hierzu werden den Arbeitgebern geeignete arbeitssuchende Personen mit Schwerbehinderung mit einer Beschreibung der individuellen Leistungsfähigkeit und der Auswirkungen der konkreten Behinderung auf ...mehr

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Sauer, SGB IX § 184 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze v. 27.4.2002 (BGBl. I S. 1467) ist Abs. 1 Nr. 1 zum 1.5.2002 redaktionell geändert worden. Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848; Art. 8 des Gesetzes) ist in der Überschrift und in Abs. 1 Nr. 2 die Bezeichnung "Bundesanstal...mehr

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Sauer, SGB IX § 185a Einhei... / 2.4 Finanzierung der Einheitlichen Ansprechstellen

Rz. 7 Mit Art. 13c des Teilhabestärkungsgesetzes ist mit Inkrafttreten zum 1.1.2022 auch die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) geändert worden. Durch die Änderung in § 14 Abs. 1 Nr. 2 SchwbAV wird geregelt, dass die Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben auch die Information, Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern umfassen. Die Integration...mehr

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Sauer, SGB IX § 184 Zusamme... / 2.3 Freie Entschließung

Rz. 6 Das Schwerbehindertengesetz, das mit dem Inkrafttreten des SGB IX aufgehoben wurde, ist als "Gesetz des guten Willens" bezeichnet worden. Hiermit sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass die für die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in Arbeit und Beruf Verantwortlichen, die privaten und öffentlichen Arbeitgeber, die ihnen in diesem Gesetz auferlegten Pflichten ...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2.5 Ausbildungsgeld, Unterhaltsbeihilfe (Abs. 5)

Rz. 30 In der Praxis gibt es junge Menschen, die seit ihrer Geburt behindert sind oder in der Kindheit eine Behinderung erlitten haben. Sie können wegen der Behinderung nicht einfach eine Ausbildung/Erwerbstätigkeit aufnehmen, sondern müssen erst für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden – und zwar für den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt. Sie erhalten zum Zweck der Qualifiz...mehr

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Sauer, SGB IX § 96 Zusammen... / 2.1 Zusammenarbeit mit Anbietern von Leistungen (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 verpflichtet die Träger der Eingliederungshilfe allgemein zur Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern und anderen Stellen, deren Aufgabe die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen betrifft. Die zwingende Verpflichtung zur Zusammenarbeit ist auch im Interesse der Menschen mit Behinderungen, da die Leistungen der Eingliederungshilfe nur dann den gewünsch...mehr

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Sauer, SGB IX § 106 Beratun... / 2.4 Hinweis auf Unterstützung durch externe Stellen (Abs. 4)

Rz. 6 Abs. 4 übernimmt zum einen inhaltsgleich die Regelung des § 11 Abs. 5 Satz 1 SGB XII. Die Hinweispflicht des Trägers der Eingliederungshilfe ist darüber hinaus aber auf die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung nach § 32 ausgedehnt worden. Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist mit dem BTHG zum 1.1.2018 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt worden, zunächs...mehr

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Schell, SGB IX § 105 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt für den Bereich der Leistungen der Eingliederungshilfe in den Abs. 1 und 2 die zuvor auch für diese...mehr

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Sauer, SGB IX § 172 Einschr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Artikels 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) vom 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 89 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 172. Er entspricht dem bisherigen § 89 mit Anpassungen der Verweisungen infolge der Verschiebung der Paragraphen im Schwerbehinder...mehr

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Sauer, SGB IX § 171 Entsche... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954), wurde mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 2 eine redaktionelle Anpassung an die neue Bezeichnung der Bundesagentur für Arbeit vorgenommen. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde mit Wirk...mehr

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Sauer, SGB IX § 94 Aufgaben... / 2.1 Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfe (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Herauslösung des Rechts der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII sind künftig nicht mehr die Träger der Sozialhilfe für die Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig. Die Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfe obliegt den jeweiligen Ländern. Die Träger der Sozialhilfe sind bereits in § 6 bei der Aufzählung der Träger der Leistungen zur Teilhabe als Trä...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.5 Vorleistung

Rz. 35 Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist durch Ergänzung des Abs. 7 die mit der Einordnung des Schwerbehindertengesetzes zum 1.7.2001 in das SGB IX gestrichene Möglichkeit der Vorleistung durch das Integrationsamt – einem Anliegen der Praxis entsprechend – wieder eingeführt worden. Eine Vorleistung durch das Integrat...mehr

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Schell, SGB IX § 105 Leistu... / 2.1 Formen der Leistungen der Eingliederungshilfe (Abs. 1)

Rz. 3 In Abs. 1 werden die Formen der Leistungen der Eingliederungshilfe benannt. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden als Sach-, Geld- oder Dienstleistung erbracht. Aus der Reihenfolge der Aufzählung lässt sich keine Wertung ableiten, welcher Leistungsform ein Vorrang einzuräumen wäre. Eine der Regelung in § 10 Abs. 3 SGB XII, wonach Geldleistungen Vorrang haben vo...mehr

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Sauer, SGB IX § 169 Kündigu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 86 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 169. Er entspricht inhaltlich dem bisherigen § 86. Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt, dass die Frist für die Kündigung eines schwerbehinder...mehr

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Sauer, SGB IX § 176 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 93 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 176. Die Vorschrift entspricht dem bisherigen § 93 mit Anpassung der Verweisungen infolge der Verschiebung der Paragrafen im Schwerbehi...mehr

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Sauer, SGB IX § 90 Aufgabe ... / 2.2.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 3)

Rz. 6 Abs. 3 bestimmt die besondere Aufgabe der Teilhabe am Arbeitsleben. Die Leistungen umfassen Leistungen zur Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (§ 58) und seit dem 1.1.2018 auch zur Beschäftigung bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60) sowie Leistungen für ein Budget für Arbeit (§ 61). Die letztgenannten Leistungen waren mit dem BTHG ...mehr

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Sauer, SGB IX § 98 Örtliche... / 2.5 Regelung zur Überführung von Leistungsfällen am 31.12.2019 in das neue Recht (Abs. 5)

Rz. 10 Mit dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) v. 10.12.2019 (BGBl. I S. 2135) wurde Abs. 5 angefügt. In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der Bundesrat angemerkt, das Bundesteilhabegesetz sehe keine gesetzlichen Übergangsregelungen zu...mehr

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Sauer, SGB IX § 99 Leistung... / 2.5 Neufassung des § 99 ab dem 1.7.2021

Rz. 20 Da die in den Jahren 2017 und 2018 durchgeführte wissenschaftliche Untersuchung des Art. 25a des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum leistungsberechtigten Personenkreis nach § 99 SGB IX zu dem Ergebnis geführt hatte, dass dieses Konzept zur Neudefinition des leistungsberechtigten Personenkreises in der Eingliederungshilfe mit dem gesetzgeberischen Ziel, eine Veränderung...mehr

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Schell, SGB IX § 110 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur Erbringung der Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Sie übernimmt die für die ...mehr

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Sauer, SGB IX § 99 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Durch Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träg...mehr

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Sauer, SGB IX § 187 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) ist in Abs. 2 und 3 mit Wirkung zum 1.1.2003 eine redaktionelle Änderung aufgrund des Neuzuschnitts von Bundesministerien vorgenommen worden. Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12....mehr

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Sauer, SGB IX § 108 Antrags... / 2.2 Verzicht auf das Antragserfordernis (Abs. 2)

Rz. 7 In Abs. 2 hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, dass ein Antrag nicht gesondert gestellt werden muss, wenn in einem Gesamtplanverfahren ein Bedarf für die jeweiligen Leistungen bereits festgestellt worden ist. Der Gesetzgeber war der Auffassung, das uneingeschränkte Erfordernis eines Antrags für alle Leistungen der Eingliederungshilfe könnte erhebliche Nachteile...mehr

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Sauer, SGB IX § 106 Beratun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. § 106 entspricht inhaltlich weitgehend den Regelungen des § 11 Abs. 1, 2, 3 und 5 SGB XII (vgl. BT-Drs. 18/9522 S. 283) und hat k...mehr

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Sauer, SGB IX § 96 Zusammen... / 2.2 Stellung der Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts und der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 hebt die Stellung der Kirchen und Religionsgesellschaften sowie der Träger der Freien Wohlfahrtspflege als Träger eigener sozialer Aufgaben hervor. Die Vorschrift übernimmt den auch im BSHG und im SGB XII (dort § 5 Abs. 1) verankerten Grundsatz. Die verfassungsrechtliche Sonderstellung der Kirchen und Religionsgesellschaften leitet sich aus Art. 140 GG i. V. m. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 101 Einglie... / 2.4 Örtliche Zuständigkeit (Abs. 4)

Rz. 9 Örtlich zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe, in dessen Bereich die antragstellende Person geboren ist (Satz 1). Der Geburtsort wird sich i. d. R. aus dem Reisepass oder dem Personalausweis der antragstellenden Person feststellen lassen. Liegt der Geburtsort nicht im Inland oder lässt er sich nicht ermitteln, wird der örtlich zuständige Träger von einer Sch...mehr

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Sauer, SGB IX § 106 Beratun... / 2.1 Aufgaben der Leistungsträger (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 übernimmt zum einen inhaltsgleich § 11 Abs. 1 SGB XII. Die Regelung ist aber im Hinblick auf die Besonderheit des zu beratenden Personenkreises der Menschen mit wesentlichen Behinderungen ergänzt worden. Die Beratung bildet einen allgemeinen Anspruch der leistungsberechtigten Personen ab, der auf eine konkrete Dienstleistung des Eingliederungshilfeträgers (§ 105...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.5.2 Ausschlussfrist

Rz. 37 Nach § 21 Abs. 5 Satz 1 AGG muss der Anspruch – wie schon nach § 81 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX – innerhalb von 2 Monaten geltend gemacht werden. Allerdings handelt es sich bei der Neuregelung nicht mehr um eine Ausschlussfrist, nach der der Anspruch, wird er nicht innerhalb dieser Zeit geltend gemacht, verfällt. Nunmehr kann der Anspruch nach Ablauf der Frist dann noch gelte...mehr

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Sauer, SGB IX § 98 Örtliche... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der ursprüngliche Text des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in BT-Drs. 18/9522 wurde im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens neu gefasst, die ursprünglichen Abs. 5 und 6 wurden gestrichen (Beschlussempfehlung und Bericht des AuS-Ausschusses, BT-Drs. 18/10523, zu Art. 1 Buchst. s). Die Änderung des § 98 im Gesetzgebungsverfahrens folgte der Tatsache, dass mit der Einste...mehr

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Sauer, SGB IX § 94 Aufgaben... / 2.2 Sicherstellung der Bestimmung geeigneter Träger der Eingliederungshilfe (Abs. 2)

Rz. 5 Aufgabe der Länder ist es, im Rahmen der Bestimmung des Trägers der Eingliederungshilfe sicherzustellen, dass nur solche Träger bestimmt werden, die aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit dazu geeignet sind, die vielfältigen Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen. Soweit das Landesrecht mehrere Träger der Eingliederungshilfe bestimmt, sind die obersten Landesbehörden ...mehr

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Schell, SGB IX § 10 Sicheru... / 2.4 Frühzeitige Antragstellung (Abs. 4)

Rz. 15 Die Vorschrift erweitert die nach § 12 Abs. 1 bestehende allgemeine Pflicht der Rehabilitationsträger (§ 6), auf den Betroffenen einzuwirken, dass dieser bei Bedarf einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellt. Kommt der für die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zuständige Rehabilitationsträger (z. B. Rentenversicherungsträger) zu der Erke...mehr

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Sauer, SGB IX § 90 Aufgabe ... / 2.2.3 Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Abs. 4)

Rz. 7 Abs. 4 bestimmt die besondere Aufgabe der Teilhabe an Bildung. Die Leistungen sind im Einzelnen in § 112 aufgeführt. Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung waren bisher der "sozialen Teilhabe" zugeordnet. Mit dem Inkrafttreten des Teils 2 des SGB IX werden sie nun in einem eigenständigen Kapitel "Leistungen zur Teilhabe an Bildung" (Kapitel 5) aufgegriffen und um Leist...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5.1 Überblick

Rz. 33 Nach § 71 Abs. 5 wird das Übergangsgeld bis zum Ende der Wiedereingliederung weitergezahlt, wenn im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung (§ 44) erforderlich ist. Die stufenweise Wiedereingliederung soll arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbe...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.2 Leistungen an schwerbehinderte Menschen

Rz. 15 Die in Abs. 3 genannten Leistungen sind in der Ausgleichsabgabeverordnung aufgeführt. Für die Leistungen an schwerbehinderte Menschen (Nr. 1) sind dies die folgenden Vorschriften: für technische Arbeitshilfen (Beschaffung, Wartung, Instandsetzung und Ausbildung des schwerbehinderten Menschen im Gebrauch: § 19 SchwbAV), zum Erreichen des Arbeitsplatzes (§ 20 SchwbAV), zur...mehr

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Sauer, SGB IX § 166 Inklusi... / 2.3 Berichterstattung

Rz. 12 Abs. 4 verpflichtet die Arbeitgeber zur Berichterstattung über alle Angelegenheiten der schwerbehinderten Menschen in deren Versammlungen. Dies sind die Versammlungen gemäß § 178 Abs. 6, zu der die Schwerbehindertenvertretungen mindestens einmal jährlich alle in den Betrieben und Dienststellen beschäftigten schwerbehinderten Menschen einladen können.mehr

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Sauer, SGB IX § 185a Einhei... / 2.2 Struktur der Einheitlichen Ansprechpartner (Abs. 3 und 4)

Rz. 5 Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber sollen bundesweit eingerichtet und mit qualifiziertem Personal ausgestattet werden. Sie sollen für Arbeitgeber gut erreichbar, also in der Region gut vernetzt sein, und sich als zentraler Ansprechpartner für Fragen zur Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen etablieren.mehr

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Sauer, SGB IX § 174 Außeror... / 2.6 Wiedereinstellungsanspruch

Rz. 14 Die Regelung bestimmt einen Wiedereinstellungsanspruch, wenn schwerbehinderten Menschen anlässlich eines Streiks oder einer Aussperrung fristlos gekündigt worden ist.mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2.3 Berufliche Eignung/Arbeitserprobung (Abs. 3)

Rz. 22 Die Maßnahmen zur Abklärung der beruflichen Eignung (Ermittlung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Rehabilitanden zur Abklärung des Leistungsvermögens; dient vor allem der Feststellung der körperlichen, geistigen und psychischen Belastbarkeit für eine spätere berufliche Bildungsmaßnahme oder Arbeitstätigkeit; früher auch als Berufsfindung bezeichnet) oder Arbeitserprobun...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.7 Recht auf Teilnahme an Monatsgesprächen

Rz. 33 Die Vorschrift gibt der Schwerbehindertenvertretung das Recht, zu den Monatsgesprächen zwischen dem Arbeitgeber und den betrieblichen Interessenvertretungen hinzugezogen zu werden.mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.1 Aufgaben

Rz. 4 Abs. 1 Satz 2 benennt in einer nicht abschließenden Aufzählung Aufgaben, die von der Schwerbehindertenvertretung zu erfüllen sind. 2.1.1 Aufgaben gegenüber dem Arbeitgeber Rz. 5 Die Schwerbehindertenvertretung hat darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen und Verwalt...mehr

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Schell, SGB IX § 180 Konzer... / 2.5 Wahl der stellvertretenden Mitglieder

Rz. 13 Die Regelung bestimmt, dass für jede der nach Abs. 1 bis 4 (nicht Abs. 3) gewählten Vertrauensperson wenigstens ein stellvertretendes Mitglied zu wählen ist.mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.3 Entgeltersatzleistungen bei Unterbrechung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus gesundheitlichen Gründen (Abs. 3)

2.3.1 Überblick Rz. 17 Übergangsgeld (§ 65 Abs. 2) und Unterhaltsbeihilfe (§ 65 Abs. 5) werden grundsätzlich nur für die Zeit der aktiven Teilnahme an den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt. Nach § 71 Abs. 3 ist dem Rehabilitanden allerdings das Übergangsgeld bzw. die Unterhaltsbeihilfe für längstens 42 Tage (Berechnung: Rz. 18) fortzuzahlen, wenn er seine Teilna...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5 Übergangsgeld bei stufenweiser Wiedereingliederung (Abs. 5)

2.5.1 Überblick Rz. 33 Nach § 71 Abs. 5 wird das Übergangsgeld bis zum Ende der Wiedereingliederung weitergezahlt, wenn im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung (§ 44) erforderlich ist. Die stufenweise Wiedereingliederung soll arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer schwerer Krankheit schrittweise an die ...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 65 bezieht sich auf die Leistungen, die ausschließlich im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit bzw. einer medizinischen Rehabilitationsleistung (vgl. Abs. 1) oder mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. Abs. 2) stehen. Die konkreten Rechtsansprüche auf die Entgeltersatzleistungen ergeben sich unmittelbar aus den für den jeweiligen Rehabilitationsträger ge...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.1 Prüfpflicht der Arbeitgeber

Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet alle Arbeitgeber, unabhängig davon, ob sie auf wenigstens 5 % ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen haben, zur Prüfung, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. 2.1.1 Beteiligung der Agenturen für Arbeit Rz. 3 Bei dieser Prüfung hat der Arbeitgeber die Agenturen für Arbeit zu beteilige...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 65 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/9522 v. 5.9.2016 S. 257) entspricht § 65 bis auf redaktionelle Anpassungen im Wesentlichen dem bis zum 31.12.2017 geltenden § 45 a. F. SG...mehr

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Sauer, SGB IX § 99 Leistung... / 2.1 Ursprünglicher Gesetzentwurf der Bundesregierung

Rz. 3 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung in der BT-Drs. 18/9522 sah vor, den leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe neu zu definieren. In der Begründung des Gesetzentwurfs wurde ausgeführt, seit dem Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) im Jahre 1962 sei der Personenkreis, der Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ...mehr