Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldzinsen

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Erbe

Rz. 17 Die Belastung des Nachlasses mit einem Vermächtnis führt nicht zu Anschaffungskosten des Erben für Wirtschaftsgüter des Nachlasses. Selbst wenn eine Darlehensaufnahme erfolgt, um die Zwangsvollstreckung des Vermächtnisnehmers abzuwenden und die Grundstücke für die Vermietung zu erhalten, führt dies nicht dazu, dass die anfallenden Schuldzinsen Werbungskosten darstelle...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 6.4 Anlage FE 5

Die Anlage FE 5 wird benötigt, um zusätzliche Angaben zu nicht abziehbaren Schuldzinsen [1], zur Beschränkung des Verlustabzugs nach § 15a EStG sowie zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns [2] zu erfragen.mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 6.3 Anlage FE 4

Die Anlage FE 4 trägt der Regelung in § 34a EStG Rechnung, wonach der nicht entnommene Gewinn auf Antrag begünstigt (mit einem Steuersatz von 28,25 %) berechnet wird. Diese Regelung gilt auch für Mitunternehmer, deren Anteil am Gewinn mehr als 10 % beträgt oder 10.000 EUR übersteigt. Der Antrag auf ermäßigte Besteuerung ist bei dem für die Einkommensbesteuerung zuständigen F...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.5 Schuldzinsen

Schuldzinsen sind im Vordruck EÜR unter den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben lediglich in den Zeilen 61 und 62 zu erfassen. Differenziert wird zwischen Zinsen, die aus der Finanzierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens resultieren (sog. Investitionsdarlehen), und übrigen Schuldzinsen. Unter letztgenannte Po...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Raum- und Gebäudekosten

Bei Raum- und Gebäudekosten ist wie folgt zu unterscheiden: Kosten für gemietete oder gepachtete Räumlichkeiten sind einschließlich Nebenkosten in Zeile 46 einzutragen. Kosten für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude – ausgenommen Schuldzinsen und Abschreibungen – sind in Zeile 48 zu erfassen. In Zeile 47 sind (Miet-) Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung mit Ausnah...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 81 bis 83 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 84 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2019 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 91 bis 96 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen infolge des Wechsels der G...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.1 Grundlagen

Die Betriebsausgaben (Zeilen 23 bis 88) sind im Wesentlichen nach Aufwandsarten gegliedert, allerdings wird dieses Prinzip vielfach, z. B. bei Abschreibungen, Grundstückskosten und Schuldzinsen, durchbrochen. Grundsätzlich sind auch Betriebsausgaben stets mit dem Nettobetrag anzusetzen. Etwas anderes gilt nur, so auch die Anleitung zu den Zeilen 23 bis 88 der Anlage EÜR, für...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Weitere unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Ein Teil der hier explizit aufgeführten Betriebsausgaben (Schuldzinsen, Vor- und Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) wurde bereits an anderer Stelle angesprochen. Bezüglich der restlichen Positionen ist darauf hinzuweisen, dass in Zeile 49 als Telekommunikationskosten die Kosten für Telefon und Internet gesondert zu erfassen sind. Der Grund für diesen in den Erläuterungen zum Vordru...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.3 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 67 bis 71 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegungsmehraufwand, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönliche...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 4.4 Gezielte Kaufpreiszuordnung

In der Praxis wird nach Möglichkeiten gesucht, ob bei der Übertragung z. B. eines Zweifamilienhauses mit einer vermieteten und einer vom Übernehmer selbst genutzten Wohnung eine Aufteilung der gesamten Anschaffungskosten auf beide Wohnungen nach der Nutzfläche vermieden werden kann. Fraglich war, ob im Kaufvertrag/Übergabevertrag die Anschaffungskosten mit steuerlicher Wirku...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 2.3 Ermittlung des Barwerts

Während im betrieblichen Bereich der Barwert einer wiederkehrenden Leistung üblicherweise nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt wird, ist er im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mangels abweichender Sonderregelung grundsätzlich nach den Vorschriften des BewG zu ermitteln. Dabei sind auch aufschiebend bedingte Lasten zu berücksichtigen, den...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zinsen

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Über Zinsen als Ausgaben (Sollzinsen) > Schuldzinsen. Bankzinsen zur Finanzierung privater Steuerzahlungen sind nicht abziehbar (vgl § 12 Nr 1 EStG). Das Gleiche gilt für die auch nachfolgend in > Rz 5 angesprochenen Zinsen auf Steuernachforderungen (§ 233a AO), Stundungszinsen (§ 234 AO) und Aussetzungszinsen (§ 237 AO) für nicht abziehbare ...mehr

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Behandlung einer Investitionszulage und nicht abziehbarer Betriebsausgaben bei der Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG

Leitsatz 1. Für Zwecke der Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist der bilanzielle Gewinn nicht um eine steuerfreie Investitionszulage zu kürzen, da sich diese positiv auf die Kapitalentwicklung des Unternehmens auswirkt. 2. Nicht abziehbare Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 EStG sind demgegenüber dem Gewinn für Zwecke der Berechnung der ...mehr

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§ 10 Personenschaden bei Tö... / V. Dauer des Unterhaltanspruchs

Rz. 16c Der Unterhaltsberechtigte kann den Unterhaltsanspruch bis zu seinem fiktiven Ende ohne den Schadensfall geltend machen. Die Dauer des Anspruchs fällt deshalb unterschiedlich aus:mehr

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Schuldzinsen infolge Währungskursverlusts sind nicht als Werbungskosten im Vermietungsbereich abziehbar

Kommentar Das FinMin Hamburg stellt in einer aktuellen Fachinformation die höchstrichterliche Rechtsprechung dar, die in 2019 zur Abziehbarkeit von Schuldzinsen bei Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens ergangen ist. Wird ein Mietobjekt fremdfinanziert, lassen sich die anfallenden Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. L...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 douple dips

Die deutschen Grundsätze zur Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben, insbesondere Refinanzierungskosten, führen zu einer Doppelberücksichtigung von Aufwand, sog. douple dips, wenn der ausländische Staat keine Aufwandszuordnung vergleichbar § 3c Abs. 1 EStG kennt. Dies ist u.a. auch Gegenstand des BEPS-Aktionsplans zu hybriden Strukturen. Der Bundesrat hatte hierzu im Rah...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.1 Grundlagen und sich anschließende Verfahrensfragen

Rz. 1945 Maßgebend für die Bemessung der Gewerbesteuer ist – seit Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer 1998 – ausschließlich der Gewerbeertrag der GmbH (§ 6 GewStG). Dieser ermittelt sich nach § 7 Satz 1 GewStG auf der Grundlage des für Körperschaftsteuerzwecke ermittelten Gewinns, der um gewerbesteuerspezifische – meist den Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer widerspieg...mehr

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Vermietung und Verpachtung: Detailfragen zum Gesellschafterwechsel bei vermögensverwaltender GbR

Leitsatz 1. Eine GbR ist für die Einkommensteuer insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der gesamthänderischen Verbundenheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Besteuerungstatbestands verwirklicht, welche den Gesellschaftern für deren Besteuerung zuzurechnen sind. 2. Entsteht einem Gesellschafter einer vermögensverwaltend tätigen GbR Aufwand für den Erwerb seiner Gesellsch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Aufwendungen für die Anschaffung von Hausrat und Kleidung sind idR keine AgB iSv § 33 EStG, weil ihnen ein entsprechender Gegenwert gegenübersteht (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 21 f). Das gilt aber nicht, soweit Hausrat und Kleidung durch ein unabwendbares Ereignis (> Rz 2) verloren gehen und soweit sie zwangsläufig (§ 33 Abs 2 EStG) wied...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 419 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–19] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 420 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2.7 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)

Rz. 388 [Unterhaltsleistungen lt. Anlage U → Zeilen 17 und 18] Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können steuerlich entweder als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG oder als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden. Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Unterhaltsleistungen an...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 7 Vordruck SZ (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen)

Rz. 285 Wichtig Wer die Anlage SZ abgeben muss Die Anlage SZ benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie führen ein Einzelunternehmen. Die geltend gemachten Schuldzinsen betragen nach Abzug der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von AK oder HK von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens 2.050 EUR.mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 4 Betriebsausgaben

Rz. 259 Die Beträge sind grundsätzlich mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 63 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 260 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23 – 88 sind alle Betriebsa...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3 Werbungskosten

Rz. 186 [Werbungskosten → Zeilen 33–53] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 795 ff.). →Vermietung/Immobilien Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten a...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Weitere Angaben

Rz. 157 [Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 20–25] Für die wenigen Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen ...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 1 Allgemein

Rz. 252 Wichtig Wer die Anlage EÜR abgeben muss Die Anlage EÜR müssen Sie immer abgeben, wenn Sie nicht zu denjenigen Unternehmern gehören, die bilanzieren. Ab Vz. 2017 ist die bisherige Regelung, nach der bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 EUR die Abgabe einer formlosen Einnahmenüberschussrechnung als ausreichend angesehen worden ist, ausgelaufen. Ausnahmen u. a in ...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 9.2 Durchschnittssätze nach § 13a EStG

Ursprünglich wurde die gesetzte Gewinn-Schätzungsmethode mit den EStG 1920, 1925 eingeführt und beruhte auf dem Gedanken, dass die ehemals große Zahl von Landwirten mit bäuerlichen Kleinbetrieben sich mit Aufzeichnungen ihrer Betriebsvorgänge nicht befassen konnten. Dies hat sich jedoch inzwischen entscheidend geändert: Heutzutage verhält sich nämlich dieser Personenkreis ni...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 5 Gewinnermittlung

Rz. 273 [Steuerfreie Einnahmen → Zeilen 91–93] In den Zeilen 91 bis 93 sind steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG (max. 2.400 EUR), § 3 Nr. 26a EStG (max. 720 EUR) bzw. § 3 Nr. 26b EStG (max. 2.400 EUR) abzuziehen, soweit diese in den Betriebseinnahmen enthalten sind. Die nach § 3 Nr. 26 EStG und § 3 Nr. 26b EStG steuerfreien Einnahmen dürfen zusammen den Betrag von 2.40...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.1 Wesentliche Grundlagen der freien Berufstätigkeit

Eine steuerbegünstigte Praxisveräußerung nach § 18 Abs. 3 EStG setzt voraus, dass sämtliche wesentlichen Grundlagen der selbstständigen Tätigkeit entgeltlich und definitiv auf einen anderen übergehen.[1] Nur wenn diese übertragen, die stillen Reserven aufgedeckt und die bisherige freiberufliche Tätigkeit wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt wird, sind die Steuervergü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Gewerbebetrieb

Rn. 26 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Hängt bei Gewerbebetrieben der Geschäftserfolg im Wesentlichen vom eingesetzten Betriebskapital (erhebliches AV und UV) ab, so führt die Zuordnung des eingebrachten BV zum Gesamtgut mit der Begründung der Gütergemeinschaft zur Mitunternehmerschaft der Ehegatten. So BFH v 25.01.1979, IV R 132/75 nv zu einer von der Ehefrau betriebenen Gaststä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11 Nicht abziehbare Schuldzinsen (Abs. 4a)

11.1 Allgemeines Rz. 621 Für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen gewinnt die Abgrenzung von betrieblich und privat veranlassten Verbindlichkeiten (vgl. Rz. 235) dadurch besondere Bedeutung, dass Zinsen auf betrieblich veranlasste Verbindlichkeiten zu Betriebsausgaben (bzw. Werbungskosten) führen, Zinsen auf privat veranlasste Verbindlichkeiten dagegen seit der mi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.2 Überentnahmen als Bemessungsgrundlage

Rz. 629 Nach § 4 Abs. 4a S. 1 EStG sind Schuldzinsen insoweit bei der Gewinnermittlung nicht abziehbar, als Überentnahmen getätigt worden sind. Die Regelung ist nur anwendbar auf Schuldzinsen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst sind. Diese Zinsen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Überentnahmen) als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben eingestuft. Sind Zi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.3 Rechtsfolge

Rz. 647 Als Rechtsfolge bestimmt § 4 Abs. 4a S. 4 EStG, dass die Zinsen, die auf die Überentnahme entfallen, dem Gewinn hinzuzurechnen sind; sie sind dadurch nichtabzugsfähige Betriebsausgaben. Betroffen sind alle Schuldzinsen, also nicht nur Zinsen aus Kontokorrentkonten oder Bankkrediten, sondern auch Zinszahlungen an Partner des laufenden Geschäftsverkehrs.[1] Die Höhe der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 621 Für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen gewinnt die Abgrenzung von betrieblich und privat veranlassten Verbindlichkeiten (vgl. Rz. 235) dadurch besondere Bedeutung, dass Zinsen auf betrieblich veranlasste Verbindlichkeiten zu Betriebsausgaben (bzw. Werbungskosten) führen, Zinsen auf privat veranlasste Verbindlichkeiten dagegen seit der mit Wirkung ab Vz ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.4 Finanzierung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

Rz. 660 Nach § 4 Abs. 4a S. 5 EStG bleibt der Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens unberührt. Dagegen sind Darlehen für die Finanzierung von Umlaufvermögen nicht privilegiert. Es muss sich um Darlehen zur Finanzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten handeln. Die Darleh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.6 Vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben

Rz. 589 Betriebsausgaben können bereits in einem Zeitpunkt anfallen, in dem der Organismus "Betrieb" als Einkunftsquelle noch nicht entstanden (vorab entstandene oder vorweggenommene Betriebsausgaben) oder bereits weggefallen (aufgegeben) ist. § 6 EStDV steht dem nicht entgegen; diese Vorschrift beschränkt lediglich den Betriebsvermögensvergleich als Gewinnermittlungsart auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.5 Aufwendungen für das Arbeitszimmer

Rz. 810 Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer bestehen aus den anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenden Kosten der Wohnung (des Hauses) sowie den direkt dem Arbeitszimmer zuzuordnenden Aufwendungen der Ausstattung. Rz. 810a Die Gesamtkosten der Wohnung sind nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der Gesamtfläche der Wohnung aufzuteilen. Dabei ist d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.5 Sinngemäße Anwendung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 663 Nach S. 6 ist § 4 Abs. 4a EStG auch auf die Gewinnermittlung durch Überschussrechnung anwendbar. Die Anwendung erfolgt "sinngemäß"; eine unmittelbare Anwendung ist nicht möglich, da Einlagen und Entnahmen im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG keine Bedeutung haben (Rz. 503); daher gibt es auch unmittelbar keine "Überentnahmen" und "Unterentnahmen". Sinn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.3 Drittaufwand als Betriebsausgaben

Rz. 606 Berechtigt zum Abzug der Betriebsausgaben ist grundsätzlich derjenige, der eigene Aufwendungen im Rahmen der ihm zuzurechnenden betrieblichen Einkunftsquelle macht. Die Aufwendungen müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Stpfl. gemindert haben, um im Rahmen der Ermittlung der Nettoeinkünfte abziehbar zu sein. Dies gilt sowohl für die Überschusseinkünfte al...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfolgen eines zivilrechtlichen Vergleichs über "Schrottimmobilienfinanzierung"

Leitsatz Ein Darlehenserlass wirkt sich im Rahmen eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtstreits bezüglich einer "drückervermittelten Schrottimmobilienfinanzierung" nur unter bestimmten Voraussetzungen steuererhöhend aus. Sachverhalt Im Streitfall hatte der Steuerpflichtige 1995 eine mit zwei Bankdarlehen finanzierte Eigentumswohnung erworben, die er anschließend vermietet...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Teilabzugsverbot für Finanzierungskosten der Beteiligung an einer späteren Organgesellschaft bei vororganschaftlicher Gewinnausschüttung

Leitsatz Hängen Schuldzinsen mit dem Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft zusammen, mit der in einem späteren Veranlagungszeitraum ein Organschaftsverhältnis begründet wird, unterliegen die Schuldzinsen insoweit anteilig dem Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG, als die Kapitalgesellschaft während des Bestehens der Organschaft Gewinne aus vororganschaftlicher Ze...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verschuldung

Stand: EL 118 – ET: 06/2019 > Darlehen; ergänzend > Außergewöhnliche Belastungen Rz 27 und > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schuldentilgung sowie > Schuldzinsen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sparer-Pauschbetrag / 5 Sparer-Pauschbetrag nutzen

Wegen des Sparer-Pauschbetrags ist es oft lukrativ, durch Änderung des Sachverhalts Kapitalvermögen zu bilden und danach Kapitalerträge bis zur Höhe dieses Pauschbetrags zu erzielen, selbst wenn das an anderer Stelle eine Kreditaufnahme nötig macht. Voraussetzung ist allerdings, dass die gezahlten Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden können....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.1 Äußerer Betriebsvergleich

Beim äußeren Betriebsvergleich werden die Ergebnisse des zu prüfenden Unternehmens mit denen anderer branchengleicher Unternehmen verglichen. Auf weitere Spezifikationen von Restaurants mit ausländischer Küche wird an dieser Stelle noch nicht eingegangen. 2014 betragen die Werte lt. Richtsatzsammlung für Gaststätten:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.6.4.1 Aktuelle Behandlung

Tz. 1736 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw untersucht hierbei sowohl die Frage, ob die inl Behandlung zutr ist als ob auch eine Spontanauskunft an den ausl Staat angebracht ist (wie zB auch in Cross-boarder-Leasing-Fällen). Beispiel 1: Die französische M-Holding-Sarl (nachfolgend M-Sarl), eine 100 %-ige TG der französischen G-SA, erwirbt zum 01.01.01 eine Beteiligung an ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7 Fälle mit Auslandsberührung

Tz. 33 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 S 1 KStG kann auch dann eingreifen, wenn die (verdeckt ausschüttende) Kö weder unbeschr noch beschr kstpfl ist und somit im Inl nicht der Besteuerung unterliegt. Tz. 34 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Fraglich ist allerdings, ob die vGA dabei nach inl Recht oder nach dem Recht des Ansässigkeitsstaates der ausl Kö zu beurteilen ist. Da – ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
6 %-iger Zinssatz für Schuldzinsenhinzurechnung bei Überentnahmen ist verfassungsgemäß

Leitsatz Nicht abziehbare Schuldzinsen können nach § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG mit einem Zinssatz von 6 % der Überentnahmen (abzüglich der Unterentnahmen) angesetzt werden. Das Finanzgericht Düsseldorf stuft diesen Zinssatz in einem aktuellen Urteil als verfassungsgemäß ein. Nun muss der BFH entscheiden. Sachverhalt Der klagende Betrieb machte geltend, dass der typisierende Zinss...mehr