Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Sinn der Regelungen ist es, in möglichst vielen Lebenssituationen eine angepasste Altersvorsorge sicherzustellen, die mit einer generellen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie sie in §§ 1, 2 und 3 festgeschrieben ist, nicht vollständig abbildbar wäre. Die Regelungen über die Befreiung von der Versicherungspflicht tragen damit der Lebenswirkl...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 267 Rente ... / 2.1 Funktion, Notwendigkeit und Sinn der Regelung

Rz. 7 § 267 hatte die Funktion einer Übergangsregelung im Recht der Unfallversicherung. Übergangsrechtlich ordnet § 217 Abs. 3 SGB VII (noch i. d. F. vom 15.4.2015, gültig bis 30.6.2020) an, dass Berechtigten, die vor dem Inkrafttreten des SGB VII für ein Kind Anspruch auf eine Kinderzulage hatten, die Kinderzulage nach Maßgabe des § 583 unter Berücksichtigung des § 584 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 128 Verfah... / 2.5 Verwaltungskosten und Rechtsaufsicht

Rz. 15 Abs. 5 Satz 1 überträgt dem Bundesministerium für Gesundheit die finanzielle Trägerschaft für die von der zentralen Stelle veranlassten Auszahlungen von Pflegevorsorgezulagen sowie die entstehenden Verwaltungskosten. Zu den Verwaltungskosten gehören nach Abs. 5 Satz 2 auch die entsprechenden Kosten für den Aufbau der technischen und organisatorischen Infrastruktur. Di...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1.1.4 Sonderreglung bei sonstigen Beschäftigten öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 31 Satz 2 sieht vor, dass für Personen nach Satz 1 Nr. 2 die Versicherungsfreiheit nur gilt, wenn sie die in Nr. 1 oder in Nr. 2 zusätzlichen Versorgungsansprüche haben – Anspruch auf Vergütung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Beihilfeanspruch – und nach Nr. 3 innerhalb von 2 Jahren nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses in ein Rechtsverhältnis nach Nr....mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.1 Die Bedeutung der Grundrente und der Einkommensprüfung im Rentenversicherungssystem

Rz. 2 Die Gesetzesbegründungen finden sich in der BT-Drs. 19/18473 S. 12, 36 ff. und in der BR-Drs. 85/20 S. 2, 33 ff., wobei diese beiden Erwägungen identisch sind, und in der BT-Drs. 19/20711 (Beschlussempfehlung und Bericht). Rz. 3 Mit der Grundrente wird eine steuerfinanzierte (Zusatz-)Leistung in das System der deutschen Rentenversicherung aus sozialen Erwägungen eingefü...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 1.6 Verwaltungsvorschriften

Rz. 19 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 263 erfassen. Die GRA der DRV zu § 263: Gesamtleistungsbewertung für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten hat den Stand 9.5.2023 und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenv...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.6 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 13 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255e erfassen. Die GRA der DRV zu § 255e hat den Stand 22.1.2026 i. d. F. des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (in Kraft getreten am 1....mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.9 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 15 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, dabei liegt auch zu § 76g eine solche vor. Die GRA der DRV zu § 76g hat den Stand 10.10.2024 und ist online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de) abrufbar. Rz. 16 Die DRV hat des Weitere...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 267 Rente ... / 1.5 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 267 erfassen. Die GRA der DRV zu § 267 hat den Stand 14.1.2026 (i. d. F. des EM-ReformG v. 20.12.2000, in Kraft getreten am 24.12.2000) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenve...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 1.6 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255h erfassen. Die GRA der DRV zu § 255h hat den Stand 22.1.2026 (i. d. F. des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025, in Kraft getreten am 1....mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 1.6 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 10 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255i erfassen. Die GRA der DRV zu § 255i hat den Stand 22.1.2026 (i. d. F. des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025, in Kraft getreten am 1...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 1.6 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 6 erfassen. Die GRA zu § 6: Befreiung von der Versicherungspflicht hat den Stand 8.5.2023 und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de) abgerufen werden.mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2.3 Weitere Einzelfälle

Rz. 71 Wird ein angestellter Rechtsanwalt, der im Versorgungswerk für Rechtsanwälte versichert ist und deshalb von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit wurde, für eine befristete Zeit in einem weiteren Beschäftigungsverhältnis tätig (hier: Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einem Mitglied des Deutschen Bundestages = Bundestagsabgeordneter),...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.7 Grundrentenbescheid ohne Antrag

Rz. 94 Die Prüfung, ob eine Grundrentenberechtigung besteht, wird ohne Antrag von der Deutschen Rentenversicherung unaufgefordert durchgeführt (vgl. NachrDRV HE 2021, Nr. 2, 6; vgl. auch in Seniorenrecht aktuell 2020, 147; vgl. auch BT-Drs. 19/18473 S. 4, BR-Drs. 85/20 S. 3, 4, die Gesetzesmaterialien betonen in diesem Zusammenhang die Einführung des digitalen Datenaustausch...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 12 Vorgängervorschriften finden sich in den §§ 32 Abs. 3 bis 6a AVG, 54 Abs. 3 bis 6a RKG und 1255 Abs. 3 bis 6a RVO. Soweit die Rentenversicherung im alten Recht den im Gesetz nicht verwendeten Begriff der "Werteinheit" geprägt hat, so ist damit letztlich der heutige Entgeltpunkt gemeint; dies hatte der Gesetzgeber auch so ausdrücklich im Entwurf eines Gesetzes zur Refo...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.3 Unterbliebene Abzüge ohne Verschulden des Arbeitgebers

Rz. 17 Der Abzug der Arbeitnehmeranteile vom Lohn oder Gehalt ist dem Arbeitgeber später als bei den 3 nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nur dann erlaubt, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist. Maßstab für das Verschulden sind Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit (hierzu auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 29.1.2010, 9 Sa 580/09). Es entsprich...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.8.3 Wirkung der Aufhebung der Befreiung (Satz 3)

Rz. 88 Die Aufhebung der Befreiung wirkt ab dem nächsten Monat, der auf den Monat der Antragstellung des Beschäftigten bei seinem Arbeitgeber folgt; Satz 3. Rz. 89 Die Wirkung kann aber nur dann eintreten, wenn die nach § 28i Satz 5 SGB IV zuständige Einzugsstelle nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Arbeitgebermeldung nach § 28a SGB IV widersprochen hat. Rz. 90 Das W...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.1.1 Vollrente (Teilrente)

Rz. 62 Bei Beziehern einer Vollrente handelt es sich um Personen, die eine Vollrente nach den §§ 35 bis 40 und 237 bis 238 sowie nach deren Vorgängervorschriften, also aus der deutschen Rentenversicherung, beziehen. Rz. 63 Die Rentenversicherungsfreiheit wegen Bezugs einer Vollrente wegen Alters nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 tritt nur bei Bezug einer Altersrente aus der deutschen ges...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.9 Praxishinweise

Rz. 104 Die Bundesländer haben zum Teil Runderlasse zur Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung erlassen; so z. B. Niedersachsen. Auch finden sich teilweise Richtlinien der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger, so z. B. für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäfti...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 128 Verfah... / 2.1 Einrichtung und Aufgaben der zentralen Stelle

Rz. 4 Wesentliche Beteiligte des gesamten Zulageverfahrens ist im Zusammenwirken mit den Versicherungsunternehmen die zentrale Stelle im Sinne der einschlägigen Regelungen dieser Vorschrift. Der Gesetzgeber hat diese Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt und sich hierbei für diese funktionale Zuordnung aufgrund der dort schon vorhandenen Erfahrungen mi...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 1.2 Beginn und Ende der Versicherungsfreiheit

Rz. 7 Eine Anwendung von § 5 setzt voraus, dass grundsätzlich kraft Gesetzes (§§ 1 bis 3) oder auf Antrag (§ 4) die Personen rentenversicherungspflichtig sind (BSG, Urteil v. 29.4.1976, 12/3 RK 66/75; BSG, Urteil v. 19.2.1987, 12 RK 10/85). Rz. 8 Bei mehrfacher Beschäftigung ist jede Beschäftigung getrennt zu beurteilen. Dies gilt jedoch nur, soweit sie bei verschiedenen Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 (in den neuen Bundesländern bereits am 3.10.1990) in das SGB VI eingeführt. Seitdem wurde sie mehrfach geändert; u. a. wurde durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.8 Opt-in-Recht (Abs. 6)

Rz. 76 Abs. 6 wurde durch das SGB VI-Anpassungsgesetz v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) mit Wirkung zum 1.7.2026 in die Vorschrift eingefügt (Art. 1 Nr. 3 Buchst. a SGB VI-AnpG i. V. m. Art. 24 Abs. 5 SGB VI-AnpG) und beinhaltet seitdem weitergehende Regelungen bei einer Beantragung auf Aufhebung der Befreiung nach Abs. 1b Satz 1 (vgl. zu den Gesetzesmaterialien BR-Drs. 423/25...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.2.3 Zusammenrechnung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 49 Die Zusammenrechnung von Einkünften i. S. d. § 8 Abs. 2 SGB IV wird durch Abs. 2 Satz 3 dahin gehend eingeschränkt, dass eine Zusammenrechnung mit einer nicht geringfügigen selbstständigen Tätigkeit nur erfolgt, wenn diese versicherungspflichtig ist. Die Zusammenrechnung geringfügiger Tätigkeiten mit nicht geringfügigen Tätigkeiten kommt daher nur für den Personenkrei...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.1 Rentenbezieher einer Vollrente (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 60 Die Regelung in Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 stellt Personen von der Versicherungspflicht frei, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Vollrente wegen Alters beziehen (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung auch Bay LSG, Urteil v. 10.11.2022, L 14 R 622/21, Rz. 53, das eine Versicherungspflicht wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld nach § 3...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2 Erstreckungswirkung (Satz 2)

Rz. 56 Vom Grundsatz nach Satz 1 macht Satz 2 eine Ausnahme. Danach kann sich eine einmal erteilte Befreiung auch auf eine andere versicherungspflichtige Tätigkeit erstrecken. Die Erstreckungswirkung setzt voraus: vorangegangene Befreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2, andere versicherungspflichtige Tätigkeit in ihrer Eigenart oder vertraglich im Voraus zeitlich begr...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.4 Verzicht durch selbstständig Tätige (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 88 Abs. 4 Satz 4 ordnet dabei an, dass die Sätze 2 und 3 entsprechend für selbstständig Tätige gelten, die den Verzicht gegenüber dem zuständigen Träger der Rentenversicherung erklären.mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt worden und wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2940),...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.13 Rechtsschutz

Rz. 107 Rechtsschutz gegen die Verweigerung des Grundrentenzuschlags wird regelmäßig über die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nach§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGG gewährleistet (in der Literatur wird nach Administrierung des Grundrentenzuschlags mit einem hohen Aufkommen von Widerspruchs- und Gerichtsverfahren gerechnet; vgl. stellv. Ruland, NZS 2021, 241). Rz....mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1.3 Zuständigkeit (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 36 Abs. 1 Satz 3 regelt die Zuständigkeit, über das Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 zu entscheiden; danach entscheidet das zuständige Bundesministerium bzw. die oberste Verwaltungsbehörde des Landes, in dem der Arbeitgeber, die Genossenschaft oder die Gemeinschaft ihren Sitz hat. Diese Gewährleistungsentscheidung ist zwingende Vo...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.4 Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 eröffnet die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht für Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben. Der Begriff des Gewerbetreibenden in Handwerksbetrieben ist durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 4.12.2004 eingeführt worden und vollzieht damit die sprachliche Anpassung der Regelungen im SGB VI an...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 102 Hochrechnungsgebot ist absolut: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 25.1.2024, L 1 R 61/19; Anschluss an BSG v. 12.12.2011, B 13 R 29/11 R. Die Begrenzung der Bewertung zeitgleich zurückgelegter Kindererziehungszeiten und sonstiger Beitragszeiten auf die der Beitragsbemessungsgrenze entsprechenden Höchstwerte der Anlage 2b zum SGB VI ist systemimmanent und daher verfas...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.1 Grundsatz – Beschränkung (Satz 1)

Rz. 51 Die Befreiung erstreckt sich gemäß Abs. 5 Satz 1 nur auf die jeweilige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit. Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist auf die ihrer Erteilung zugrundeliegende "jeweilige" Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit beschränkt (BSG, Urteil v. 31.10.2012, B 12 R 3/11 R; BSG, Urteil v. 31...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.5 Nationale Präventionsstrategie (Abs. 2)

Rz. 23 Die alltäglichen Lebens-, Lern- und Arbeitsbedingungen sind von erheblicher Bedeutung für ein gesundes Leben. Prävention und Gesundheitsförderung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Das bedeutet, dass die jeweiligen Verantwortungsträger auf der Basis ihrer gesetzlich zugewiesenen Verantwortung tätig werden und sich beteiligen müssen. Nach § 3 Abs. 2 wird der Bezug z...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 14 Vorgängervorschriften finden sich in den §§ 1228 bis 1231 RVO sowie in den §§ 4 bis 8 AVG; für die knappschaftlichen Rentenversicherung galten die §§ 30 bis 32 RKG.mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.15 Praxishinweise

Rz. 113 Insbesondere hinsichtlich des Datenaustauschs zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens und auch hinsichtlich des benötigten Fachpersonals wird sich die verwaltungstechnische Umsetzung hinziehen und dürfte wegen § 307g auch erst Ende 2022 abgeschlossen sein (auf den mit dem Zuschlag verbundenen großen Verwaltungsaufwan...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.8 Praxishinweise

Rz. 97 Als Ausfluss der in § 35 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB X statuierten Begründungspflicht ist es erforderlich, dass die Rentenversicherungsträger im Rentenbescheides auch die Berechnung der Entgeltpunkte als Kernbestandteil für die Berechnung der Rentenhöhe mitteilen (zutreffend SG Dresden, Urteil v. 23.1. 2020, S 35 R 536/19; zustimmend auch Rieker, jurisPR-SozR 9/2020 Anm. ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 90 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von Praktikanten, B+P 2015, 703. Bokeloh, Inländerdiskriminierungen in der Rentenversicherung, SGb 2023, 292. Dombrowsky, Keine rückwirkende Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen über den Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 4 SGB VI hinaus – Kurze Anmerkung zu dem Beschluss des BSG vom 12.12.2018 – B 12 KR 32/18 B, NZS 2023, 3...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Abs. 1 beinhaltet die unterschiedlichen Regelungsgegenstände über die Befreiungstatbestände. Abs. 1a regelt eine besondere Befreiungsmöglichkeit für Selbständige mit nur einem Auftraggeber nach § 2 Satz 1 Nr. 9. Abs. 1b beinhaltet die Befreiungsmöglichkeit für geringfügig Beschäftigte, für die seit dem 1.1.2013 – im Gegensatz zur früheren Rechtslage – Versicherungspfli...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.3.2 Begrenzung auf den jeweiligen Höchstwert nach Anlage 2b und der Grundsatz der additiven Bewertung (Satz 2)

Rz. 49 Für den Fall, dass neben den Kindererziehungszeiten weitere Entgeltpunkte – z. B. durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung – erworben worden sind, werden die Entgeltpunkte bis zum Höchstwert der Anl. 2b zum SGB VI (Beitragsbemessungsgrenze) addiert. Treffen daher Kindererziehungszeiten mit freiwilligen oder Pflichtbeiträgen zusammen, werden deren Entgeltpunkte...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.1 Mindestbewertung mit 0,025 Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 48 Um einen möglichen Zuschlag nach Abs. 4 ermitteln zu können, sind in einem ersten Schritt die Grundrentenbewertungszeiten zu ermitteln. Grundrentenbewertungszeiten sind Kalendermonate, die mit Grundrentenzeiten belegt sind, wenn auf diese Zeiten Entgeltpunkte entfallen, die für den Kalendermonat mindestens 0,025 Entgeltpunkte betragen. Grundrentenbewertungszeiten sind...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.8.4 Fiktionsregel (Satz 4)

Rz. 93 Die Befreiung gilt als aufgehoben (Fiktion), wenn die nach § 28i Satz 5 SGB IV zuständige Einzugsstelle (vgl. Rz. 91) nicht widerspricht, Satz 4. Rz. 94 Hierfür setzt die Regelung allerdings eine Ausschlussfrist. Die zuständige Einzugsstelle muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Meldung des Arbeitgebers nach § 28a SGB IV dem Antrag auf Aufhebung des Beschäftigte...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.4.1.1 Ermittlung der Zuschlagsberechtigung nach dem grundrentenzeitspezifischen Höchstwert

Rz. 63 Abs. 1 Satz 1 stellt zunächst eine eigene zuschlagsspezifische Voraussetzung auf, ob überhaupt ein Zuschlag an Entgeltpunkten berechnet wird. Zentrale Voraussetzung für den Zuschlag ist, dass der jeweilige Höchstwert nach Abs. 4 Satz 2 bis 5 durch den nach Abs. 4 Satz 1 ermittelten Durchschnittswert nicht überschritten wird; es ist daher immer zunächst der grundrenten...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Sinn der in § 255e Abs. 1 geregelten Haltelinie "Steuern" ist die Sicherung eines Rentenniveaus, welches 48 % vor Steuern nicht unterschreiten darf. Sie wirkt damit als Untergrenze ("Haltelinie") bei der Rentenanpassung. Das dient dem sozialpolitischen Ziel der Sicherung vor Altersarmut (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 ff. SGB XII i. V. m.§ ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.4.8 Mehrfachhochwertung

Rz. 86 Der Gesetzgeber hat nicht erst mit der Grundrente Aspekte des sozialen Ausgleichs in das beitragsfinanzierte System der Rentenversicherung eingeführt, sondern sah solche Elemente bereits auch an anderer Stelle vor, so z. B. bei § 262 (Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt), der ebenfalls eine Hochwertung von Entgeltpunkten vorsieht. Beim Zusammentreffen von...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 (in den neuen Bundesländern bereits am 3.10.1990) in das SGB VI eingeführt. Die Vorschrift wurde seitdem mehrfach geändert. So wurde u. a. durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buch...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.3 Begriff des Sicherungsniveaus; § 154a

Rz. 24 Das Sicherungsniveau vor Steuern ist nach § 154a zu ermitteln. Diese Regelungen waren bis zum 31.12.2025 in § 154 Abs. 3a geregelt. § 154 Abs. 3a mit der Definition des Sicherungsniveaus vor Steuern ist durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) in § 154a mit Wir...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.3.1 Vorversicherung (1. Alt.)

Rz. 79 Die Regelung sieht in der Alternative 1 die Versicherungsfreiheit für die Personen vor, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung aus ihrer Versicherung erhalten haben. Der Gesetzgeber ist bei Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 davon ausgegangen, dass sich der betreffende Personenkreis eine an...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.4 Lohnabzugsverfahren

Rz. 21 Abs. 1 der Vorschrift gilt für Arbeitnehmerpflichtbeiträge im sog. Lohnabzugsverfahren (ab 1.7.1942 in der Angestelltenversicherung, ab 29.6.1942 in der Arbeiterrentenversicherung; seit 1.1.2005 einheitliche Bezeichnung: allgemeine Rentenversicherung) sowie für Pflichtbeiträge von Selbständigen und freiwillige Beiträge, die ab 1977 auf bargeldlose Weise zunächst nach ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 (in den neuen Bundesländern bereits am 3.10.1990) in das SGB VI eingeführt und seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und andere...mehr