Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

Beitrag aus Personal Office Premium
Abfindungen: Lohnsteuer und... / 8 Steuerbefreiung für Rentenbeiträge nach § 187a SGB VI

Durch eine Ergänzung des § 3 Nr. 28 EStG wurde die Steuerbefreiung für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz ausgedehnt.[1] Vom Arbeitgeber freiwillig übernommene Rentenversicherungsbeiträge i. S. d. § 187a SGB VI, durch die Rentenminderungen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente nach Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand[...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 6 Umlage zur Entgeltfortzahlungsversicherung

Eine von der Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherungsbeiträge abweichende Regelung gilt für Bezieher von Kurzarbeitergeld. Bei der Berechnung der Umlage ist nur das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde zu legen.[1] Das fiktive Arbeitsentgelt wird also nicht für die Umlageberechnung herange...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mehrfachbeschäftigung / 1.2 Ausschließlich Minijobs

Werden ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte zu addieren. Ergibt die Zusammenrechnung einen höheren Betrag als 603 EUR (2025: 556 EUR) monatlich, unterliegen alle für sich betrachtet geringfügig entlohnten Beschäftigungen der Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Praxis-Beispiel M...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerkammern / 3 Saarland

Im Saarland[1] gibt es eine für Arbeiter und Angestellte einheitliche Arbeitskammer. Die Kammer ist die öffentlich-rechtliche Vertretung der Arbeitnehmer, die deren Interessen wahrzunehmen sowie Behörden und Körperschaften des Saarlands zu unterstützen und zu beraten hat. Mitglieder der Kammer sind die im Saarland beschäftigten Arbeitnehmer einschl. der zu ihrer Berufsausbildu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Befreiung von der Versicher... / 3.4.1 Nach Vollendung des 58. Lebensjahres

Wer als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger erstmals nach Vollendung des 58. Lebensjahres und einer zuvor ausgeübten selbstständigen Tätigkeit rentenversicherungspflichtig wird, kann sich befreien lassen. Die Befreiung ist auf die jeweilige selbstständige Tätigkeit beschränkt. Sie wirkt vom Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen, wenn sie innerhalb von 3 Monaten beantragt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Befreiung von der Versicher... / 3.6.3 Wirksamkeit der Befreiung

Die Befreiung gilt aber erst dann als erteilt, wenn die zuständige Einzugsstelle (Minijob-Zentrale) nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Meldung des Arbeitgebers dem Befreiungsantrag des Beschäftigten widerspricht. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Befreiung rückwirkend vom Beginn des Monats wirksam, in dem der Befreiungsantrag des Beschäftigten dem Arbeitg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 6.1 Kurzfristige Beschäftigungen

Für versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen sind keine Pauschalbeiträge fällig. Das gilt auch, wenn die kurzfristige Beschäftigung gleichzeitig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt. Davon unberührt ist die Beitragspflicht geringfügig entlohnter und kurzfristiger Beschäftigungen zur Unfallversicherung sowie die Umlagepflicht zur U1 und...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Studenten... / 6 Befristete Überschreitung der 20-Wochenstunden-Grenze, Arbeit in den Abend- und Nachtstunden

Sachverhalt Ein Student übt seit 1.4. eine unbefristete Beschäftigung an 20 Stunden wöchentlich aus. Er arbeitet von Montag bis Freitag tagsüber jeweils 4 Stunden täglich. Im Rahmen des Werkstudentenprivilegs besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Er vereinbart mit seinem Arbeitgeber, vom 10.6. bis voraussichtlich 31.7. desselben...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 6 Arbeitnehmer bezieht volle Erwerbsminderungsrente

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Er nimmt zum 1.2.2026 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Arbeitnehmer ist aufgrund der Beschäftigung ab dem 1.2.2026 in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflichtig. In der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunterbrechung / 1 Fortbestehen der Versicherungspflicht

Für alle Sozialversicherungszweige gilt: Eine Beschäftigung ohne Arbeitsentgelt gilt für einen Monat als fortbestehend. Entsprechend besteht die Versicherungspflicht für die Dauer der Arbeitsunterbrechung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fort. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass die Dauer der Arbeitsunterbrechun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anmeldung / 1 Beginn einer Beschäftigung

Der Beginn einer Beschäftigung, die Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherungspflicht begründet und für die Beitragsanteile zur Rentenversicherung oder zur Bundesagentur für Arbeit zu entrichten sind oder für die Pauschalbeiträge vom Arbeitgeber gezahlt werden, ist mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen, zu melden. 1.1 Geringf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsständische Versorgung / 3 Meldeverfahren in der Sozialversicherung

Der Arbeitgeber hat für Beschäftigte, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreit und Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind, zusätzlich an die Datenannahmestelle der berufsständischen Versorgungseinrichtungen zu melden. Die Beitragsgruppe zur Rentenversicherung ist mit "0" zu verschlüsseln. Bei einem Wechsel der berufsständi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Anhebung der Altersgrenzen / Zusammenfassung

Überblick In der gesetzlichen Rentenversicherung sind in den vergangenen Jahren durch eine Vielzahl gesetzlicher Änderungen die Altersgrenzen angehoben worden. Gesetzgeberischer Wille war hierbei, langfristig ein generelles Renteneintrittsalter von 67 Jahren bzw. bei Versicherten mit einem sehr langen Arbeitsleben oder bei Schwerbehinderung mit 65 Jahren zu erreichen. Dieser...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Uruguay / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Uruguay arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" DE/UY 101. Vom 1.1.2026 an besteht die Verpflichtung, die Anträge auf Ausstellung der Bescheinigung DE/YU 101 elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschinell ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brasilien / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Brasilien bei einem brasilianischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden. Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer die im Punkt 1 bis 3 aufgezeigten Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck DE/BR 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachgelagerte Besteuerung / 2.2 Versorgungsbezüge

Bei Versorgungsbezügen ist ein steuermindernder Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag zu berücksichtigen.[1] Die Höhe des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag sind abhängig vom Jahr des Versorgungsbeginns. Entsprechend der schrittweisen Anhebung des Besteuerungsanteils von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicher...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.6 Erlass

Dem Träger der Rentenversicherung obliegt es, im Rahmen eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens zu entscheiden, ob und inwieweit ein Bescheid über Säumniszuschläge zurückzunehmen ist, wenn der Arbeitgeber geltend macht, dass die Säumniszuschläge zu Unrecht erhoben wurden. Ein etwaiger Erlass der Säumniszuschläge setzt die Unanfechtbarkeit des Beitragsbescheids voraus. Über d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragserstattung / 2 Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen

In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden zu Unrecht gezahlte Beiträge auf Antrag erstattet.[1] Hinweis Begriff "zu Unrecht entrichtete Beiträge" Beiträge sind dann zu Unrecht geleistet, wenn die Zahlung dem Grunde oder der Höhe nach gegen geltendes Recht verstieß. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Pflichtbeiträge entrichtet wurden, ohne das Ver...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Entgeltumwandlung / 4 Leistungsrechtliche Auswirkungen

Das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt stellt bei vielen Geldleistungen aus der Sozialversicherung die Berechnungsgrundlage dar. Dies gilt z. B. für das von der Krankenkasse gezahlte Krankengeld, die von der Rentenversicherung gezahlte Altersrente, das von der Agentur für Arbeit gezahlte Arbeitslosengeld. Die im Rahmen der Freibeträge nicht verbeitragten Entgeltumwandl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 6 Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

In der Rentenversicherung können sich geringfügig entlohnte Beschäftigte auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.[1] Infographicmehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 10 Meldeverfahren

Hinsichtlich der Beschäftigung im Übergangsbereich gelten die allgemeinen Meldegrundsätze. Einen besonderen Meldetatbestand für den Eintritt in eine oder den Austritt aus einer Beschäftigung im Übergangsbereich gibt es nicht. Aus diesem Grund sind bei einem Eintritt oder Austritt einer Beschäftigung in oder aus dem Übergangsbereich auch keine Meldungen durch den Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Australien / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Australien bei einem australischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer die in den Punkten 1 bis 3 aufgezeigten Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck DE/AU 1 nachweisen, dass für ihn im Bereich ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Versorgungsbezüge: Beitrags... / 5.2 Krankenversicherungspflichtig Beschäftigte

Für die Beitragsberechnung werden bis zum Höchstbetrag der Beitragsbemessungsgrenze nacheinander ohne anteilige Aufteilung berücksichtigt: das Arbeitsentgelt, die Versorgungsbezüge, das Arbeitseinkommen. Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt hier unberücksichtigt; sie wird getrennt von den übrigen Einnahmearten berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass insg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 11.3 Rentenansprüche

In der Rentenversicherung richtet sich die Höhe der Rentenansprüche grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Für die Rentenberechnung wird für Beschäftigte im Übergangsbereich allerdings das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. D. h., dass sich aufgrund des reduzierten Arbeitnehmerbeitrags keine reduzierten Rentenanwartschaften ergeben.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren: Bemessungs... / 1.3 Umlagepflichtige Arbeitsentgelte

Für die Umlage des Ausgleichsverfahrens der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit ist Bemessungsgrundlage das Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur allgemeinen Rentenversicherung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Auszubildenden bemessen werden oder bei Versicherungspflicht zu bemessen wären. Wichtig Berücksichtigung des Arbeitsentge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankenkassenwahl / 3 Wählbare Krankenkassen

Versicherungspflichtige und freiwillige Mitglieder können wählen: Die AOK des Beschäftigungs- oder Wohnorts, eine Ersatzkasse, wenn sie sich nach ihrer Satzung auf den Beschäftigungs- oder Wohnort erstreckt, die Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn sie in einem Betrieb beschäftigt sind, für den eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse besteht, eine Betriebs- oder Innungskrank...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zahlstellenverfahren (Verso... / 4 Meldungen des Versorgungsempfängers

Empfänger von Versorgungsbezügen haben der Zahlstelle ihre Krankenkasse anzugeben, einen Krankenkassenwechsel mitzuteilen sowie die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung anzuzeigen.[1] Dadurch wird die Zahlstelle in die Lage versetzt, ihre Meldepflicht gegenüber der zuständigen Krankenkasse zu erfüllen. Auch gegenüber der Krankenkasse haben Versorgungsempfänge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rechtskreis / 1.1 Zielsetzung der unterschiedlichen Rechtskreise

Nach dem Einigungsvertrag wurde im Wesentlichen die Situation der neuen Bundesländer im Anpassungsprozess an den Standard der alten Bundesländer berücksichtigt. Für eine Übergangszeit nach der Wiedervereinigung wurde das Vertrauen der Betroffenen in die Rechtslage der ehemaligen DDR geschützt, soweit nach diesem Recht höhere Leistungen gewährt wurden. Sonderregelungen der ehe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3.4 Mehrfachbeschäftigung von Studenten

Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung von mehrfachbeschäftigten Studenten sind einige Besonderheiten zu beachten. Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht werden mehrere gleichzeitig ausgeübte Werkstudentenbeschäftigungen (20-Stunden-Grenze) zusammengerechnet. Das gilt in der Folge auch für die Entgelte. Betroffen ist – bei Geltung des Werkstudentenprivilegs – nur...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragserstattung / 4.1 Beginn und Ende der Verzinsung

Die Verzinsung beginnt nach Ablauf des ersten vollen Kalendermonats nach Eingang des vollständigen Antrags auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge. Praxis-Beispiel Beginn der Verzinsung Der Beginn der Verzinsung bleibt auch dann maßgebend, wenn die Krankenkasse den Antrag auf Erstattung der zu Unrec...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Heimarbeit / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Heimarbeiter gehören zu den abhängig Beschäftigten.[1] Sie sind versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung.[2] Übersteigt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Heimarbeiters die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze besteht Krankenversicherungsfreiheit. Dadurch, dass die Heimarbeiter als Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragsfreiheit / 2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

Für die Bereiche der Arbeitslosenversicherung und auch der Rentenversicherung fehlt eine der Kranken- und Pflegeversicherung vergleichbare Vorschrift zur Beitragsfreiheit während des Bezugs von Sozialleistungen.[1] Der gemeinsame Einzug der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gebietet es allerdings, die für die Kranken- und Pflegeversicherung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.4 Entgeltumwandlung

Sachverhalt Mit Beschäftigungsbeginn vereinbart eine Arbeitnehmerin mit ihrem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung i. H. v. 150 EUR zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Das monatliche Bruttoarbeitsentgelt beträgt 730 EUR. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Die zugunsten der betrieblichen Altersversorgung umgewandelten Entgelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnkonto / 1.1 Arbeitnehmer

Für jeden Beschäftigten sind Entgeltunterlagen zu führen, unabhängig davon, ob er versicherungspflichtig ist. Die Führung der Entgeltunterlagen betrifft also auch versicherungsfreie Beschäftigte (u. a. Minijobber). Die Entgeltunterlagen sind in deutscher Sprache zu führen. Alle Angaben sind vollständig, richtig, in zeitlicher Folge und geordnet vorzunehmen. Die Entgeltunterl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Witwen-/Witwerrente / 1.6 Rentenbeginn ab 2019

Bei Tod des Versicherten im Jahr 2019 endet die Zurechnungszeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monaten. Für alle Witwen-/Witwerrenten, bei denen der Versicherte nach dem Jahr 2019 verstorben ist, wird die Zurechnungszeit stufenweise in Abhängigkeit vom Jahr des Todes des Versicherten auf das 67. Lebensjahr angehoben.[1] Aktuell endet die Zurechnungszeit einer Witwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zahlstellenverfahren (Verso... / 6.2 Beitragsabführung bei mehreren Zahlstellen

Bei dem Bezug von mehreren Versorgungsbezügen durch unterschiedliche Zahlstellen übernimmt jede Zahlstelle für den von ihr gezahlten Versorgungsbezug die Beitragsabführung. Die Krankenkasse verteilt auf Antrag des Mitglieds oder einer Zahlstelle die Beiträge, wenn ein Mitglied Versorgungsbezüge von mehreren Zahlstellen bezieht und die Versorgungsbezüge die Beitragsbemessungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geschäftsführer / 2 Gesellschafter-Geschäftsführer

Mitunternehmer sind in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts und keine Beschäftigten im Sinne der Sozialversicherung. Insoweit besteht also keine Sozialversicherungspflicht. Ist ein Gesellschafter jedoch gleichzeitig im Unternehmen als Arbeitnehmer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt, müssen die Kriterien eines Beschäftigungsverhältni...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunterbrechung: Wirku... / Zusammenfassung

Überblick Eine Beschäftigung gilt grundsätzlich als fortbestehend, solange sie ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert. Das gilt grundsätzlich auch bei einer rückwirkenden Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente. Allerdings müssen hier weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Das Fortbestehen der Mitgliedschaft Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Indien / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Indien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" DE/IN 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Landwirtschaftliche Unterne... / 4.2 Rangfolge der Einnahmen

Für die Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung aus Renten und Versorgungsbezügen sowie dem außerlandwirtschaftlichen Arbeitseinkommen sind somit folgende Regelungen zu berücksichtigen:mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3 Unterschiedliche Beitragsberechnung in den Versicherungszweigen

Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld werden in allen Versicherungszweigen die Beiträge aus dem im jeweiligen Lohnabrechnungszeitraum tatsächlich erzielten Entgelt ohne Besonderheiten berechnet. Darüber hinaus sind für die Zeiträume des Bezugs von Kurzarbeitergeld für die Beitragsberechnung in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung Besonderheiten zu beachten. Hinweis...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesellschafter / 7.1 Rentenversicherungspflicht

Eine Besonderheit ist in der Rentenversicherung zu beachten. Sofern für einen Gesellschafter-Geschäftsführer zwar keine Versicherungspflicht als abhängig Beschäftigter eintritt, kann es dennoch zur Versicherungspflicht als Selbstständiger mit einem Auftraggeber[1] kommen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erziehungsrente / 6 Zurechnungszeit

Die Erziehungsrente berechnet sich aus den bis zum Rentenbeginn zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Je früher die Erziehungsrente beginnt, umso geringer wäre bei reiner Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten (Beitrags-)Zeiten die zu berechnende Rente. Hier setzt die Zurechnungszeit als ein besonderes Element des solidarischen Ausgleichs in der Rentenversicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Student / 6.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob)

Üben Studierende neben dem Studium eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, ist diese kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei. In der Rentenversicherung gilt Versicherungspflicht. Der Arbeitnehmer kann aber gegenüber seinem Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen.[1]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beamte und Pensionäre: Entg... / 2.3.3 Werbungskosten-Pauschbetrag

Beim Bezug von Versorgungsbezügen wird für Werbungskosten nur ein reduzierter Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 EUR angesetzt. Der allgemeine Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR[1] gilt hier nicht.[2] Um Benachteiligungen gegenüber dem gegenwärtigen Recht und der nur sehr begrenzten Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu vermeiden, wurde nebe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.7.2 Versicherungspflichtiger Minijob

Handelt es sich um einen versicherungspflichtigen Minijob neben dem Bezug einer Altersvollrente oder auch einer Altersteilrente, gilt – wie immer bei geringfügig entlohnter Beschäftigung – PGR "109". Für die BGR gilt bei Versicherungspflicht der Schlüssel "1" für die Rentenversicherung (2. Stelle). Soweit Rentenversicherungspflicht nicht besteht – weil z. B. neben einer Alte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zukunftssicherungsleistungen / 5 Abgrenzung zur betrieblichen Altersversorgung

Zuwendungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) sind von den gesetzlichen Zukunftssicherungsleistungen zu unterscheiden. Der steuerfreie Aufbau der Basisversorgung, also insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung, erfolgt über § 3 Nr. 62 EStG, während der Aufbau einer Zusatzversorgung über § 3 Nr. 56 EStG oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersteilzeit (Beiträge) / Zusammenfassung

Begriff Maßgebend für die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist das für die Altersteilzeit jeweils fällige Arbeitsentgelt. Die darauf entfallenden Beiträge sind grundsätzlich vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte zu tragen. In der Sozialversicherung gelten die jeweils maßgeblichen Beitragssätze. In der sog. Arbeitspha...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunterbrechung / 2.2 Bezug von Kurzarbeitergeld

Die Mitgliedschaft bleibt in der Kranken- und Pflegeversicherung bei Bezug von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III bestehen.[1] In der Rentenversicherung besteht die Versicherungspflicht fort.[2] In der Arbeitslosenversicherung bleibt das Versicherungspflichtverhältnis während eines erheblichen Arbeitsausfalls mit Entgeltausfall im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeiterge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Krankengeld: Hintergründe z... / 2.2.1 Laufendes Arbeitsentgelt

Der Arbeitgeber bescheinigt das gesamte im Bemessungszeitraum erzielte Arbeitsentgelt.[1] Zum erzielten Arbeitsentgelt in diesem Sinne gehört auch rechtswidrig vorenthaltenes und ggf. später nachgezahltes Arbeitsentgelt. Unberücksichtigt bleibt das nachgezahlte Arbeitsentgelt aus einem aufgelösten Wertguthaben, wenn die rückwirkende Beseitigung einer Altersteilzeitregelung v...mehr