Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1.1 Zwei Säulen der Rentenberechnung

Rz. 2 Die Rentenhöhe durch die Ermittlung von (persönlichen) Entgeltpunkten – als der die individuelle Lebensleistung prägender Faktor der Rentenberechnung – steht seit der Novellierung des Rentenrechts durch die Überführung der rentenrechtlichen Regelung aus dem alten Recht (RVO/AVG) in das SGB VI durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreform...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.6 Durchschnittsentgelt

Rz. 22a Die Durchschnittsentgelte der Anl. 1 werden durch Rechtsverordnung fortgeschrieben (§ 69). Nach § 69 Abs. 2 Satz 1 erfasst die Verordnungsermächtigung auch die Bestimmung des Durchschnittsentgeltes aller Versicherten (vgl. § 70 Abs. 1) für das jeweils vergangene Kalenderjahr; Nr. 1 und auch die Ermächtigung zur Bestimmung des vorläufigen Durchschnittsentgelts aller V...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.4 Praxishinweise

Rz. 46 Die Standardrente ist eine Modellrechnung für 45 Jahre Beitragszahlung bei durchschnittlichem Einkommen. Rz. 47 Die Höhe einer Standardrente lag seit dem 1.7.2020 bei 1.538,55 EUR brutto (= 18.462,60 EUR brutto Jahresbetrag); im Jahr 2023 betrug sie nur noch 18.040,10 EUR. Die Standardrente (Eckrente) in Deutschland betrug dann zum 1.7.2024 einheitlich 1.769,40 Euro br...mehr

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Jansen, SGB VI § 267 Rente ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 (in den neuen Bundesländern bereits am 3.10.1990) in das SGB VI eingeführt und seitdem mehrfach geändert. Durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 1.3 Normzweck

Rz. 11 Die in § 5 enthaltenen Bestimmungen über die Versicherungsfreiheit, die als Ausnahmetatbestände eng auszulegen sind (BSG, Urteil v. 29.1.1981, 11 RA 22/80), normieren Ausnahmen von der Versicherungspflicht, weil bereits aufgrund anderer Umstände die Einbeziehung in den Schutzbereich der gesetzlichen Rentenversicherung entbehrlich ist. Es liegt nämlich eine anderweitig...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1.6 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 75 erfassen. Die GRA der DRV zu § 75 hat den Stand 18.1.2023 (i. d. F. des Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, in Kraft getreten am 1.1.2023).mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.8 Drucksachen

Rz. 14a Folgende Drucksachen sind u. a. zu beachten: zum Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) – BR-Drs. 85/20 und BT-Drs. 19/18473, zum Gesetz zur Anpassung des Se...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 (in den neuen Bundesländern bereits am 3.10.1990) in das SGB VI eingeführt. Zuletzt wurde sie durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-An...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.5.4 Befreiung in der Phase des altersbedingten Überganges (Abs. 1a Satz 1 Nr. 2)

Rz. 30 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 ermöglicht eine Befreiung in der Phase des altersbedingten Überganges aus einer selbstständigen Tätigkeit in die Nichterwerbstätigkeit. Danach können Personen, die nach § 2 Satz 1 Nr. 9 versicherungspflichtig sind, von der Versicherungspflicht nach Vollendung des 58. Lebensjahres befreit werden, wenn sie nach einer zuvor ausgeübten selbstständigen...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) mit Wirkung zum 1.1.2021 eingefügt (vgl. zu den Gesetzesmaterialien BR-Drs. 85/20 und B...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.2 Lehrer und Erzieher an nicht öffentlichen Schulen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wird ein Befreiungsgrund für Beschäftigungsverhältnisse von Lehrern und Erziehern (vgl. § 2 Nr. 1 und die dortige Kommentierung) geschaffen, bei denen eine Versorgung außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung gewährleistet ist. Die Regelung bestand schon in vergleichbarer Form vor Geltung des SGB VI (§ 8 Abs. 1 Satz 1 AVG). Nicht öffentlich...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1 Versicherungsfreiheit bei Alterssicherung (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 59 § 5 Abs. 4 Satz 1 bestimmt ganz allgemein, dass Bezieher einer Altersversorgung und solche Personen, die mit Rücksicht auf ihr Alter regelmäßig nicht mehr in der Lage sind, eine ausreichende Sicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung zu erreichen, versicherungsfrei sind. 2.4.1.1 Rentenbezieher einer Vollrente (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1) Rz. 60 Die Regelung in Abs. 4 S...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.1 Regelungsinhalt

Rz. 2 § 255e i. d. F. ab 1.1.2019 enthält eine Niveauschutzklausel für die Rentenanpassungen von 2019 bis 2031, mit der in der allgemeinen Rentenversicherung bis zum Jahr 2031 ein Sicherungsniveau vor Steuern von mindestens 48 % (Mindestsicherungsniveau) abgesichert wird. Rz. 3 Dabei enthält Abs. 1 die Niveauschutzklausel mit den Voraussetzungen und der Rechtsfolge. Rz. 4 Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.2 Exkurs: Einkommensanrechnung nach § 97a – Verfassungsmäßigkeit

Rz. 18a Die Anrechnung des Einkommens eines Ehegatten bzw. eines eingetragenen Lebenspartners beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung aus der gesetzlichen Rentenversicherung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 GG (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 30.1.2024, L 18 R 707/22, Rz. 29, 30; vgl. im Übrigen die Komm. zu § 97a).mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.6 Drucksachen

Rz. 16a Folgende Drucksachen sind u. a. zu beachten: zum Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) – BR-Drs. 425/18 S. 2, 28 = BT-Drs. 19/4668 S. 10, 32, zum Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SG...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.8 Grundrentenzuschlag bei späterer Einkommensänderung

Rz. 96 Da der digitale Datenaustausch zwischen den Trägern der Rentenversicherung und den Finanzbehörden nach § 22a Abs. 2 Satz 2 EStG eingerichtet werden soll, wird künftig auch bei Änderung der Einkommensverhältnisse ein Grundrentenbescheid ohne ausdrückliche Beantragung erfolgen können, wenn ein anrechnungsfähiges Einkommen zunächst einem Grundrentenzuschlag dem Grunde na...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.6 Grundrentenzuschlag im Versorgungsausgleich

Rz. 93 Der Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ist bei Durchführung eines Versorgungsausgleichs (und des Rentensplittings) – wie sonstige Anwartschaften innerhalb der Ehezeit – zwischen den Ehegatten zu teilen, unabhängig davon, ob die ausgleichsberechtigte Person die Voraussetzungen für eine Grundrente selbst erfüllt (BT-Drs. 19/18473 S. 39, BR-Drs. 85/2...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.3 Normzweck

Rz. 11 § 70 hat zunächst die Funktion einer Umsetzungsnorm, der in § 63 Abs. 1 und Abs. 2 niedergelegten Grundsätze (vgl. Komm. zu 63). Sinn des § 70 ist daher insbesondere dem Äquivalenzprinzip Rechnung zu tragen und das Lebensleistungsprinzip real in der Rente und dessen Rangwert zu spiegeln. Das im Rentenrecht herrschende Äquivalenzprinzip ergibt sich aus § 63 Abs. 1. Das...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) wurde § 255e mit Wirkung zum 1.1.2019 mit dem aktuell gültigen Inhalt geschaffen (BR-Drs. 425/18 S. 5, 33 = BT-Drs. 19/4668 S. 13, 36 f.). Die Vorschrift enthält seitdem eine Nive...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 Gemeinsame Empfehlung der BAR zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe (GE Reha-Prozess). Gemeinsames Rahmenkonzept der Gesetzlichen Krankenkassen und der Ges...mehr

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Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 2.10 Wirtschaftlichkeit (Abs. 8)

Rz. 48 Die gematik ermittelt und berücksichtigt bei allen grundlegenden Entscheidungen zur Telematikinfrastruktur jeweils die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Umsetzung der Maßnahmen im Gesundheitswesen und in der Pflege zu. Die Kosten sind nachprüfbar zu dokumentieren. Daher sind die voraussichtlichen Gesamtkosten im Gesundheitswesen einschließlich der medizinischen R...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 5 Ergänzende Vorschriften finden sich insbesondere in den §§ 76 bis 76f, die das Regelungswerk der Zuschläge in der gesetzlichen Rentenversicherung beinhalten. Bei einem durchgeführten Rentensplitting nach § 120a finden sich weitere Regelungen in § 101 Abs. 4 und 5. Für Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich im Beitrittsgebiet ist § 264a zu berücksichtigen. A...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 (in den neuen Bundesländern bereits am 3.10.1990) in das SGB VI eingeführt und seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialg...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.2.1.2 Vergleichbare selbstständige Tätigkeiten (Nr. 2)

Rz. 41 Sofern eine der geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 Abs. 3 SGB IV gleichgestellte selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird, ordnet Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ebenfalls die Versicherungsfreiheit an. Dabei verweist Abs. 2 Satz Nr. 2 generell auf § 8 Abs. 1 SGB IV – also auf alle Formen der vergleichbaren geringfügigen Beschäftigungen – bzw. auf § 8a SGB IV – die Tätigkeiten i...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.3 Bestätigungen durch die oberste Verwaltungsbehörde (Nr. 1 und 2)

Rz. 47 Soweit die Deutsche Rentenversicherung Bund die Entscheidung über die Befreiung zu treffen hat, hat sie die nach Nr. 1 und 2 erforderlichen Bestätigungen bezüglich der Befreiungsvoraussetzungen zu beachten (diese Regelungen wurden durch das Gesetz Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021, BGBl. I S. 154, mit Wirkung zum 18.2.2021 nur redaktionell angepasst, vgl. BT-Drs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.1.1 Mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten

Rz. 63 Es müssen mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sein. Hierzu zählen (vgl. §§ 54 ff.; vgl. zu den berücksichtigungsfähigen Zeiten auch GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 8.1) sämtliche Beitragszeiten (vollwertige Beiträge ebenso wie beitragsgeminderte Zeiten) einschließlich Kindererziehungszeiten, mit Ausnahme der in § 55 Abs. 1 ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.5 Weitergehende Rückgriffsmöglichkeiten des Arbeitgebers (Satz 4)

Rz. 27 Nach Satz 4 gelten die Sätze 2 und 3 nicht, wenn der Beschäftigte seinen Pflichten nach § 28o Abs. 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommt oder er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein trägt oder solange der Beschäftigte nur Sachbezüge erhält. Nur in diesen Fällen kann der Arbeitgeber seinen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf den Arbeitnehmeranteil in je...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.1.2 Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 67 Durch das Flexirentengesetz v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) wurden mit Wirkung zum 1.1.2027 in Abs. 4 Nr. 1 ausdrücklich die weitere Voraussetzung "nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde" in die Vorschrift aufgenommen. Nachdem bis zum 31.12.2016 Versicherungspflicht nur bei Bezug einer Teilrente bestand, hat der Gesetzgeber durch das neue T...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.2 Erwerbsfähigkeit/Pflegebedürftigkeit/Vermeidung von Sozialleistungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 15 Während § 4 Abs. 1 Nr. 1 allgemein auf die Vermeidung, Minderung oder Beseitigung einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Behinderung (Teilhabestörung) und auf die Vermeidung ihrer negativen Folgen abstellt, verpflichtet Nr. 2 die Rehabilitationsträger dazu, alles zu tun, um günstig zu beeinflus...mehr

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Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 2.1 Auf- und Ausbau der Telematikinfrastruktur (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Die Gesellschafter der gematik schaffen die insbesondere für die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte und ihrer Anwendungen erforderliche interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur; § 306 Abs. 1). Die Aufgaben werden durch die gematik wahrgenommen. Die Norm konkretisiert den gesetzlichen Auftr...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.6 Nationalen Präventionsstrategie nach §§ 20d bis 20f SGB V (Abs. 5)

Rz. 91 Die Pflegekassen haben sich auch an der nationalen Präventionsstrategie im Krankenversicherungsrecht nach den §§ 20d bis 20f SGB V mit den Aufgaben zu beteiligen, wie sie in § 5 Abs. 1, 1a und 2 SGB XI niedergelegt sind, Abs. 5. Rz. 92 Abs. 5 ist erst durch Art. 6 Nr. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v....mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.1 Überblick: Doppelte Haltelinie – Haltelinie vor Steuern und Haltelinie Beitragssatz

Rz. 14 Mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) hat der Gesetzgeber eine doppelte Haltelinie in die Rentenversicherung aufgenommen. Die eine Haltelinie Steuern betrifft die hier in § 255e geregelte Höhe der Rente, indem ein Sicherungsniveau vor Steuern bei 48 % – Haltelinie vor Steuer – festgeschrieben wird. Rz. 15 Diese Sic...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.4 Integration in die Gesellschaft/Inklusion (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 21 Die Teilhabeleistungen zielen darauf ab, den betroffenen Menschen möglichst auf Dauer u. a. in Arbeit, Schule/Beruf und Gesellschaft zu integrieren bzw. einzugliedern. Das durch § 4 Abs. 1 Nr. 4 vorgegebene Ziel bezieht sich auf die Leistungen zur Sozialen Teilhabe und orientiert sich insbesondere an der Eingliederungshilfe i. S. d. §§ 90 bis 150a SGB IX. Aus § 4 Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.6 Verfassungsrechtliche Implikationen

Rz. 25 An der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Grundrente sind insbesondere vor dem Hintergrund von Art. 3 GG Zweifel angemeldet worden (vgl.: Ruland, Die Verfassungswidrigkeit der Grundrente – Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit bzw. -widrigkeit des Entwurfs eines Grundrentengesetzes (BR-Drs. 85/20; BT-Drs. 19/18473), April 2020; das Gutachten ist online abrufbar). Di...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.8 Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern (Abs. 3)

Rz. 33 Nach § 1 Satz 2 sind den besonderen Bedürfnissen von Kindern mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Kinder Rechnung zu tragen. § 4 Abs. 3 nimmt für den speziellen Personenkreis der Kinder diesen Grundsatz noch einmal auf, weil der für behinderte Erwachsene selbstverständliche Anspruch auf Selbstbestimmung von den Kindern oft nicht durchgesetzt werden kann. De...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.1 Anspruch des Arbeitgebers auf Einbehalt des Arbeitnehmeranteils (Satz 1 und Satz 2)

Rz. 5 Der Arbeitgeber hat den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen (vgl. § 28e). Schuldner der Beiträge zur Sozialversicherung ist insofern ausschließlich der Arbeitgeber (BSG, Beschluss v. 30.3.2004,B 4 RA 24/02 R; BSG, Urteil v. 29.6.2000, B 4 RA 57/98 R; BGH, Urteil v. 16.5.2000, VI ZR 90/99; BFH, Urteil v. 15.6.2023, VI R 27/20; BAG, Urteil v. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 125 Adamus, Bagatellprüfung beim Grundrentenzuschlag, Anmerkung zu: OLG Nürnberg, Beschluss vom 3.8.2022 – 7 UF 534/22, jurisPR-FamR 13/2023 Anm. 3. Altmann, BSG (v. 5.6.2025, B 5 R 3/24 R): Freiwillige Beiträge zählen nicht für die Grundrente, B+P 2026, 11. Armbruster/Fuchsloch, Die Grundrente – Meilenstein oder Stolperstein? – Ziele und Instrumente einer echten geschlech...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 67 Lindner, Die rentenrechtliche Bewertung von Fach- und Hochschulausbildungszeiten aus verfassungsrechtlicher Sicht, NZS 2015, 374. Hase, Berücksichtigung vorgemerkter Anrechnungszeiten/Schulische Ausbildung/Überschreiten der Höchstdauer von 8 Jahren/Bindungswirkung Anrechnungszeiten – Anm. zu Urteil des 5. Senats des BSG vom 5. 4. 2023 – B 5 R 4/22 R, SGb 2024, 104. Niem...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.5.1 Befreiung in der Existenzgründungsphase (Abs. 1a Satz 1 Nr. 1)

Rz. 27 Satz 1 Nr. 1 ermöglicht eine vorübergehende Befreiung in der Existenzgründungsphase. Die Regelung beschränkt sich ausdrücklich auf die Personen, die nach § 2 Satz 1 Nr. 9 versicherungspflichtig sind. Eine Befreiung für die selbstständige Tätigkeit ist daher dort ausgeschlossen, wo vorrangig andere Regelungen als § 2 Satz 1 Nr. 9 zur Rentenversicherungspflicht führen (...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.6.1 Der Grundsatz der Hochrechnung nach § 194 Abs. 1 Satz 6 (Satz 1)

Rz. 81 Satz 1 bestimmt, dass für eine Rente wegen Alters aus den hochgerechneten beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. § 194 Abs. 1 Satz 6 Entgeltpunkte wie aus der Beitragsbemessungsgrundlage zu ermitteln sind. Bei Rentenantragstellung verpflichtet § 194 Abs. 1 Satz 1 den Arbeitgeber auf Verlangen des Rentenantragstellers, die beitragspflichtigen Einnahmen für abgelaufene ...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.2.1.1 Kurzfristige Beschäftigungen nach § 8 SGB IV (Nr. 1)

Rz. 38 Die Vorschrift des Abs. 2 Satz 1 regelt in Nr. 1 bereits seit dem 1.1.2013 nur noch die Versicherungsfreiheit der sog. kurzfristigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV sowie die Versicherungsfreiheit der geringfügigen Beschäftigungen in Privathaushalten nach § 8a SGB IV und in Nr. 2 der den geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 Abs. 3 SGB IV gleichgestellten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.10 Grundrentenzuschlag und sein Verhältnis zu den Leistungen des Vierten Kapitels des SGB XII

Rz. 98 Ziel des Grundrentenzuschlags ist es, für langjährig Versicherte eine Alterssicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung i. S. d. Vierten Kapitels des SGB XII – §§ 41 ff. SGB XII – zu schaffen. Es ist daher davon auszugehen, dass die weit überwiegende Anzahl grundrentenberechtigter Rentenempfänger auch im SGB XII-L...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.9 Schwerbehinderung (Abs. 2)

Rz. 26 Wegen der behinderungsbedingten Nachteile und Mehraufwendungen sieht das SGB IX Schutzrechte und Ausgleichsansprüche in seinem Teil 3 (beginnend mit § 151) für den schwerbehinderten Personenkreis vor; z. B. müssen Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen wenigstens 5 % davon für schwerbehinderte Menschen bereitstellen. Andernfalls ist eine monatliche Ausgleichsabgab...mehr

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Sommer, SGB XI § 128 Verfah... / 2.3 Prüf- und Auszahlungsverfahren

Rz. 10 Nach elektronischer Übermittlung des Antragsdatensatzes gemäß Abs. 1 Satz 4 fällt es in die Zuständigkeit der bei der Deutsche Rentenversicherung Bund angesiedelten zentralen Stelle, das weitere für die Gewährung der beantragten Pflegevorsorgezulage gesetzlich vorgesehene Prüf- und Auszahlungsverfahren nach Maßgabe der hierzu in Abs. 2 und 3 getroffenen Regelungen abz...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 13 § 70 wird für Beitragszeiten vor 1992 sowie im Beitrittsgebiet durch die §§ 256 bis 262 (vgl. zu den ergänzenden/korrespondierenden Regelungen weitergehend auch GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 1.1) wie folgt ergänzt: durch § 256 für Zeiten einer beruflichen Ausbildung ohne Pflichtbeiträge (i. V. m. § 247 Abs. 2a), Beiträge für Anrechnungszeiten, Weh...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 1.2 Normzweck

Rz. 9 Der Sinn von Prävention in Pflegeeinrichtungen und des Prinzips des Vorrangs von Prävention und medizinischer Rehabilitation hat der Gesetzgeber teilweise schon selbst ausdrücklich zum Gegenstand der Norm gemacht. Prävention, die regelhaft vor dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit anzusetzen hat, dient dazu, den Eintritt von Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, so ausdrück...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.6 Befreiung bei geringfügig Beschäftigten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV; sog. Opt-out-Regelung (Abs. 1b)

Rz. 31 Dauerhaft geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV sind ab dem 1.1.2013 in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen. Sie haben aber gemäß Abs. 1b Satz 1 die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien zu lassen; sog. Opt-out-Regelung (zur Begrifflichkeit vgl. stellv. Sächs. LSG, Urteil v. 20....mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.4.1 Das Prinzip der zusätzlichen Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 57 Ein Wertguthaben (auch Zeitwertkonto, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt) ist in §§ 7b ff. SGB IV i. V. m. § 23b SGB IV näher geregelt. Es dient dazu, eine längerfristige, sozialversicherungsrechtlich geschützte Freistellung z. B. für Pflegezeit, Elternzeit, Vorruhestand oder Teilzeit aus dem Einkommen des Arbeitnehmers zu finanzieren. § 23b Abs. 2 SGB IV...mehr

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Sommer, SGB XI § 126 Zulage... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 126 wurde durch Art. 1 Nr. 48 des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) mit Wirkung zum 1.1.2013 in das Gesetz neu eingefügt. Die Vorschrift wurde zuletzt in Satz 2 als Folge der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs durch das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.2 Beschäftigung im Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV (Abs. 1a)

Rz. 45 Mit dem durch das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) neu eingefügten Abs. 1a wird eine von Abs. 1 Satz 1 abweichende Ermittlungsvorschrift für Entgeltpunkte aus einer Beschäftigung im sog. Übergangsbereich geschaffen (vgl. zu den Gesetzesmotiven BR-Drs. 425/18 S. 2, 28 = BT-Drs. 19/4668 S. 10, 32). Rz. 45a Durch die Ei...mehr