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Gesellschaftsformen: Beurteilung in der Entgeltabrechnung / 3.1.3 Betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Ulrike Fuldner
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Die Pauschalierungsmöglichkeiten für eine "alte" Direktversicherung gelten auch für Gesellschafter-Geschäftsführer, selbst wenn diese als beherrschende Gesellschafter anzusehen sind. Sofern eine klare, eindeutige und im Voraus getroffene Vereinbarung vorliegt, konnte die GmbH für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer eine Direktversicherung abschließen und die pauschale Lohnsteuer übernehmen. Dies gilt ab dem Kalenderjahr 2005 nur noch eingeschränkt, denn die Pauschalierungsmöglichkeit des § 40b EStG a. F. kann nur noch für Direktversicherungsbeiträge in Anspruch genommen werden, wenn die betriebliche Altersversorgung auf einer Versorgungszusage beruht, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurde.[1]

Rückwirkungsverbot bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern ist allerdings das Rückwirkungsverbot[2] zu beachten, außerdem muss die Direktversicherung dem Fremdvergleich und einer Angemessenheitsprüfung standhalten. Der Fremdvergleich bezieht sich darauf, ob andere, vergleichbare Arbeitnehmer der GmbH, die nicht Gesellschafter sind, eine entsprechende Direktversicherung erhalten.[3] Die Angemessenheit bezieht sich darauf, ob die gesamten Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers noch als angemessen anzusehen sind.

Probezeit

Für die steuerliche Beurteilung einer Pensionszusage ist regelmäßig eine Probezeit von 2 bis 3 Jahren als ausreichend anzusehen. Die Erteilung der Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer unmittelbar nach der Anstellung und ohne die unter Fremden übliche Erprobung ist i. d. R. nicht betrieblich, sondern durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst.[4] Handelt es sich um eine neu gegründete Kapitalgesellschaft, ist die Zusage erst dann zu erteilen, wenn die künftige wirtschaftliche Entwicklung de...

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