Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.1 Rentenversicherungsbeiträge für das ausgefallene Arbeitsentgelt

Die auf das ausgefallene Entgelt (Unterschiedsbetrag i. S. d. § 163 Abs. 3 Satz 1 SGB VI) entfallenden Rentenversicherungsbeiträge hat der Ehrenamtsinhaber in voller Höhe (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) selbst zu tragen.[1] Einen Ausgleich erhält der ehrenamtlich tätige Arbeitnehmer im Allgemeinen außerhalb der Rentenversicherung von der Stelle, für die er die ehrenamt... mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / Zusammenfassung

Überblick Die Ehrenamtlichkeit schließt bei einer dem allgemeinen Erwerbsleben zugänglichen Tätigkeit die Begründung eines abhängigen – und damit versicherungspflichtigen – Beschäftigungsverhältnisses nicht aus. Die Bezeichnung einer Tätigkeit als "ehrenamtlich" führt für sich allein nicht zur Steuerfreiheit der daraus fließenden Entschädigung. Einnahmen aus einem Ehrenamt k... mehr

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Versorgungskrankengeld (bis... / 6.2 Rentenversicherung

Bezieher von Versorgungskrankengeld sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig[1], wenn sie im letzten Jahr vor dem Bezug der Leistung zuletzt versicherungspflichtig waren.[2] Andernfalls können sie einen Antrag auf Versicherungspflicht stellen. Die Antragspflichtversicherung ist in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VI geregelt. In welchem Umfang Versorgungskrankengeld ... mehr

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Versorgungskrankengeld (bis... / 2 Berechnung

Das Versorgungskrankengeld für arbeitsunfähige Beschädigte wird ähnlich wie das Krankengeld berechnet. Es beträgt 80 % des erzielten regelmäßigen Entgelts (Regelentgelt) und darf das entgangene regelmäßige Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Das Arbeitsentgelt ist jedoch, wie bei der Berechnung des Krankengeldes, um Einmalzahlungen zu mindern. Das Regelentgelt wird bis zur ... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 9 Weitere Änderungen des SGB III in den Jahren 2011 und 2012

Rz. 52 Mit Wirkung zum 3.5.2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst als Nachfolge des Zivildienstes durch das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes v. 28.4.2011 (BGBl. I S. 687) den Tatbeständen hinzugefügt, deren Zeiten bei der Ermittlung des Bemessungszeitraumes außer Betracht bleiben. Rz. 53 Durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicher... mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.4 IT-Dienstleistungen für andere Bundesbehörden

Rz. 12c Abs. 2 ermächtigt u. a. die Bundesagentur für Arbeit (BA), IT-Dienstleistungen mit Zustimmung des Verwaltungsrates der BA gegen Kostenerstattung ohne Beeinträchtigung der originären Aufgabenerledigung zu erbringen. Die Dienstleistungen dürfen den Rahmen nicht verlassen, der durch den Rat der IT-Beauftragten festgelegt wird. Rz. 12d Die BA und die Deutsche Rentenversic... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h... mehr

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Sauer, SGB II § 62a Haftung... / 2.1 Haftungstatbestand (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 enthält in der ersten Alternative eine Haftung des Arbeitgebers, wenn dieser Personen beschäftigt, die Leistungen nach dem SGB II erhält, ohne diese Personen nach § 28a SGB IV zu melden. Nach § 28a Abs. 1 SGB IV hat der Arbeitgeber der Einzugsstelle für jeden in der Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung kraft Geset... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 10 Die Entwicklung des Arbeitslosenversicherungsrechts ab 2013

Rz. 58 Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze (SchfAVNOG) v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2467) sind für die Zeit ab 1.1.2013 im Wesentlichen redaktionelle Unrichtigkeiten beseitigt worden, die im Zuge der sog. Instrumentenreform durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmark... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / Zusammenfassung

Begriff Die stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben erleichtert arbeitsunfähigen Arbeitnehmern, in das aktive Erwerbsleben zurückzukehren. Dies geschieht durch eine allmähliche Steigerung der beruflichen Belastung. Der Arbeitnehmer ist während der Wiedereingliederung arbeitsunfähig. Unterhaltssichernde Leistungen zahlt die Krankenkasse oder der Rentenversicherung... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 9 Verfahren

Die Rehabilitationseinrichtung oder der behandelnde Arzt beurteilt, ob eine stufenweise Wiedereingliederung notwendig ist und leitet diese ein. Dazu ist Einvernehmen mit dem Arbeitgeber und dem Versicherten herzustellen, die der Maßnahme zuzustimmen haben. Alternativ dazu kann die Krankenkasse innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung eine... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 8.2 Übergangsgeld

Wenn die stufenweise Wiedereingliederung spätestens 4 Wochen nach einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation durch den Rentenversicherungsträger beginnt und von der Rehabilitationseinrichtung angeregt wurde, zahlt der Rentenversicherungsträger Übergangsgeld. Die Arbeitsunfähigkeit muss über die Rehabilitationsmaßnahme hinaus bestehen. Die persönlichen und versicherungsr... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 4 Vergütung

Da der Arbeitnehmer während der Wiedereingliederungsmaßnahme Leistungen der Kranken- oder Rentenversicherung erhält, wird eine zusätzliche Vergütung nicht geschuldet; abweichende Vereinbarungen sind zulässig. Geht ein Versicherter im Rahmen einer Wiedereingliederungsmaßnahme gemäß § 74 SGB V seiner beruflichen Tätigkeit an seinem bisherigen Arbeitsplatz in zeitlich beschränkt... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 1.2 Rechte und Pflichten

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung der Arbeitsvertragsparteien, ein Wiedereingliederungsverfahren durchzuführen. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, seine Arbeitskraft – teilweise – zu verwerten. Auch der Arbeitgeber ist weder berechtigt noch verpflichtet, die Teilarbeitsfähigkeit anzufordern oder dem Arbeitnehmer einen entsprechenden Arbeitsplatz zur Verfügung z... mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / 29 StrEG-Entschädigung, Schaden [Rdn 594]

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Rückstellung, Altersteilzeit / 3 Überblick Altersteilzeit

Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) regelt die Ausgestaltung von Altersteilzeit, die einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Das Altersteilzeitgesetz enthält die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Mindestvoraussetzungen für Altersteilzeitvereinbarungen. Jedoch muss Altersteilzeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer entweder individuell oder auf Basis e... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 41 Beamte, Statusverlust durch Gesetz [Rdn 525]

Rdn 526 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Beamte, Allgemeines, Teil H Rdn 462. Rdn 527 1. Der Verlust der Beamtenstellung tritt im Fall einer Verurteilung zu einem Jahr Freiheitsstrafe bzw. im Fall der Verurteilung wegen einer Volksverhetzung bereits von sechs Monaten automatisch mit Rechtskraft des Urteils ein. Fehler im strafrechtlichen Verfahren können im Disziplinarve... mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.2 Bewertung von Kapitalforderungen und Schulden

Kapitalforderungen und Schulden werden im Allgemeinen nach § 12 Abs. 1 BewG mit dem Nennwert bewertet. Eine vom Nennwert abweichende Bewertung ist in folgenden Fällen notwendig: Die Forderung ist uneinbringlich: Nach § 12 Abs. 2 BewG bleiben diese Forderungen außer Ansatz. Die Forderung oder Schuld ist unverzinslich und ihre Laufzeit beträgt mehr als ein Jahr und ist zu einem ... mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / 8 Ansprüche, Zivilrecht, Heilbehandlungskosten [Rdn 134]

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.2 Behandlung der Aufstockungsbeträge

Die Vergütung während der Altersteilzeit besteht neben dem reduzierten Arbeitsentgelt aus Aufstockungsleistungen. Hierzu zählen insbesondere die Aufstockung des Arbeitsentgelts nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AltTZG sowie die zusätzlichen Beiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b AltTZG. Im Folgenden werden beide Komponente... mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 5.6 Bilanzierung Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit

In Altersteilzeitvereinbarungen können zusätzliche Ausgleichszahlungen für mögliche Rentenminderungen vorgesehen sein (sog. Nachteilsausgleich). Der BFH hat entschieden, dass für bestimmte Nachteilsausgleichsansprüche keine Rückstellung gebildet werden darf.[1] Nach Auffassung des BFH entsteht die Verpflichtung erst mit dem tatsächlichen Eintritt der Rentenminderung. Da diese... mehr

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Freibeträge für Kinder und ... / c) Zum Unterhalt bestimmte Bezüge

Häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob das behinderte Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, denn das Tatbestandsmerkmal "außerstande, sich selbst zu unterhalten" ist im Gesetz nicht näher umschrieben. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist ein behindertes Kind dann außerstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann. Zu den... mehr

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Jansen, SGB VI § 223 Wander... / 2.1.2 Zuständigkeit der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Abs. 1)

Rz. 4 Soweit die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See im Leistungsfall als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung zuständiger Versicherungsträger ist (vgl. hierzu § 130 sowie Rz. 2), bestimmt Abs. 1, dass die Träger der allgemeinen Rentenversicherung den Anteil der Leistungen zu erstatten haben, der auf die zur allgemeinen Rentenversicherung entrichteten... mehr

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Jansen, SGB VI § 223 Wander... / 2.1.3 Zuständigkeit eines Trägers der allgemeinen Rentenversicherung (Abs. 2)

Rz. 5 Ist dagegen im Leistungsfall nicht die Knappschaft-Bahn-See, sondern vielmehr ein Träger der allgemeinen Rentenversicherung zuständig, hat die Knappschaft-Bahn-See den von ihr zu tragenden Anteil der Leistungen zu erstatten, soweit sie auf Zeiten in der knappschaftlichen Versicherung beruhen. Nach Satz 2 der Vorschrift ist der Anteil der Leistungen zu erstatten, der auf... mehr

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Jansen, SGB VI § 223 Wander... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 223 ist am 1.1.1992 durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Abs. 3 Satz 3 und Abs. 6 sowie die Überschrift sind mit Wirkung zum 1.1.1992 durch Art. 1 Nr. 41 des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ergänzt worden (Art. 1 Nr. 41 RÜG), sodass auch Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe in ... mehr

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Jansen, SGB VI § 223 Wander... / 2.1.1 Wanderversicherungsausgleich bei Rentenleistungen

Rz. 3 Hat ein Versicherter im Laufe seines Erwerbslebens Beiträge zu mehreren Zweigen der gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, z. B. zunächst zur Arbeiterrentenversicherung und anschließend zur knappschaftlichen Rentenversicherung, liegt ein sog. Wanderversicherungsfall (vgl. hierzu auch Rz. 2) vor. Die §§ 125 bis 142 und § 273 regeln in diesen Fällen die Zuständigkei... mehr

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Jansen, SGB VI § 223 Wander... / 2.5 Wanderungsausgleich (Abs. 6)

Rz. 9 Abs. 6 normiert die Verpflichtung der Träger der allgemeinen Rentenversicherung, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See einen Wanderungsausgleich zu zahlen, der sich an der Veränderung der Zahl der knappschaftlich Versicherten im Vergleich zum 1.1.1991 orientiert (Versichertenverlust). Der sachliche Grund für den mit dem SGB VI eingeführten Wanderungsaus... mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.5 Leistungen neben einem Rehabilitationsverfahren (Abs. 5)

Rz. 28 Zu den Zielen des Teilhabestärkungsgesetzes, das im Wesentlichen am 1.1.2022 in Kraft getreten ist, gehören die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, durch die Möglichkeit der Jobcenter, ausgewählte Leistungen nach den §§ 16a ff. neben einem Rehabilitationsverfahren zu erbringen. Die Möglichkeiten der aktive... mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) in das SGB II eingefügt worden. Sie wurde zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) geändert. Auf Grundlage von § 52 Abs. 4 ist die Verordnung zur Regelung des... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.4 Altersvorsorgevermögen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 schützen Altersvorsorgevermögen vollständig. Eine Angemessenheitsprüfung findet seit 2023 nicht mehr statt. Bei Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 geht es um Versicherungsverträge zur Altersvorsorge einschließlich der Versicherungsverträge in der nach Bundesrecht ausdrücklich geförderten Altersvorsorge (sog. Riester-Verträge zur Altersvorsorge). Bei dieser ... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Vierte Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 mit den bereits erfolgten Änderungen durch das Vierte SGB III-ÄndG v. 19.11.2004 (BGBl. I S. 2902) in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und an... mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.6.3 Amtshilfe

Rz. 20 Die Übermittlung der Daten selbst erfolgt im Wege der Amtshilfe. Die Auskunftsstellen sind zur Übermittlung verpflichtet. Dabei gelten für die einzelnen Auskunftsstellen nach § 2 GrSiDAV folgende Grundsätze: Die Bundesknappschaft gleicht die ihr übermittelten Daten mit den bei ihr gespeicherten Daten ab zur Feststellung der Dauer des Bezugs und der monatlichen Höhe der... mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.6.2 Auskunftsstellen

Rz. 18 Auch die Träger, die im SGB XII als Auskunftsstellen bezeichnet sind, werden durch § 52 Abs. 1 i. V. m. § 1b GrSiDAV abschließend genannt: Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Post AG, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-See-Bahn, Bundeszentralamt für Finanzen und Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (Auskunftsstellen). Die Träger der Sozialhilfe sind keine Auskunfts... mehr

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Jansen, SGB VI § 223 Wander... / 2.2 Wanderversicherungsausgleich für Maßnahmen zur Teilhabe (Abs. 3)

Rz. 6 Abs. 3 überträgt die bei Rentenleistungen geltenden Erstattungsgrundsätze auf die von einem Träger geleisteten Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe. Das bis zum 31.12.1991 geltende Recht sah insoweit eine Erstattung nicht vor. Die ausgleichsfähigen Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe umfassen Kosten für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (vgl. § 15 i. V. m. §... mehr

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Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 97 i. d. F. des Art. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) ist zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992) und hat die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden § 1281 RVO, § 58 AVG und § 78 RKG ersetzt. Mit diesen Bestimmungen i. d. F. des Gesetzes zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeite... mehr

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Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 2.8 Anspruch auf mehrere Renten (Abs. 3)

Rz. 19 Hat ein Berechtigter Anspruch auf mehrere Renten i. S. d. Abs. 3 Nr. 1 bis 3, so wird das Einkommen in der von Abs. 3 Satz 1 festgelegten Reihenfolge angerechnet. Anzurechnendes Einkommen wird, soweit es den Freibetrag übersteigt, i. H. v. 40 % zuerst auf die vorrangige Rente angerechnet. Dabei mindert sich das (auf die nachrangige) Rente anzurechnende Einkommen um de... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 3 Literatur

Rz. 152 Deutsche Rentenversicherung Bund, Verwaltungspraxis nach Änderungen im Befreiungsrecht der Rentenversicherung (Ergänzende Information zur Umsetzung der BSG-Urteile v. 31.10.2012), NZA 2014, 136. Dick, Einkommen oder Vermögen: Überbrückungsgeld und zweckgebundene Zahlungen, info also 2015, 110. Gühlstorf/Ette, Die "Schenkung" eines mit Nießbrauch belasteten Grundstücks ... mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.2 Übergreifende Grundsätze

Rz. 27 Der Anspruch auf einen Beitragszuschuss besteht bei fehlender Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und fehlender Familienversicherung. Zuschüsse werden für Beiträge an ein privates Krankenversicherungsunternehmen bzw. aufgrund Versicherungspflicht oder freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet. Auch Leistungen ... mehr

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.1.3 Verfahren der Anrechnung

Rz. 9 Da erfahrungsgemäß davon ausgegangen werden kann, dass der Finanzbehörde die Veranlagungsdaten i. d. R. 2 Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraums zur Verfügung stehen, sind der Einkommensprüfung die Festsetzungsdaten zugrunde zu legen, die jeweils bis zum 30. September für das vorvergangene Kalenderjahr bei den Finanzbehörden vorliegen (Abs. 2 Satz 2). Dadurch ist ... mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.5 Tod des Hilfebedürftigen (Abs. 5)

Rz. 39 Abs. 5 regelt das Verfahren für den Monat, in dem der Leistungsberechtigte verstirbt. Da die Leistungen nach dem SGB II im Voraus erbracht werden, erfolgt im Sterbemonat regelmäßig eine Überzahlung für die Tage nach dem Tod, die der Erbe entsprechend § 50 Abs. 2 SGB X eigentlich zu erstatten hätte. Hiervon macht Abs. 5 Satz 1 eine Ausnahme. Verstirbt eine leistungsber... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.8 Sachen und Rechte bei besonderer Härte (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7)

Rz. 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 enthält nicht mehr Schutz vor Verwertung von Vermögen wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit. Diesen Schutz enthält nach Auffassung des Gesetzgebers seit 1.1.2023 im Hinblick auf die relevanten Fälle umfassend Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4. Auch nach diesem Kommentar war der häufigste Fall der Prüfung offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit die Verwe... mehr

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Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 2.9 Zusammentreffen einer Erziehungsrente mit einer Hinterbliebenenrente (Abs. 4)

Rz. 20 Der Fall des Zusammentreffens einer Erziehungsrente (§ 47) mit einer Hinterbliebenenrente bedurfte einer speziellen Regelung, weil die Erziehungsrente als Rente wegen Todes der Einkommensanrechnung gemäß § 97 unterliegt. Andererseits aber stellt die Erziehungsrente, die aus der eigenen Versicherung des Berechtigten geleistet wird, auch Einkommen i. S. d. § 18 a SGB IV... mehr

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Einführung einer Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) in das SGB VI eingeführt worden. Das Gesetz ist am 1.1.2021 in Kraft getreten. Sie wurde... mehr

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.2 Einkommensanrechnung und Freibeträge

Rz. 14 Da Abs. 4 eine monatliche Einkommensanrechnung regelt, bestimmt Abs. 3 zunächst die Errechnung des monatlichen Anrechnungsbetrags. Dieser beträgt – ausgehend von der auf das Jahreseinkommen abstellenden Einkommenssteuererklärung – ein Zwölftel des Einkommens, das nach Abs. 2 zu berücksichtigen ist. Da aus Gründen der Gleichbehandlung auch mit den Einkünften nach Abs. ... mehr

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.4 Anrechnung von Kapitalerträgen

Rz. 18 Da das automatisierte Abrufverfahren nach § 151b zwischen den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und der Finanzverwaltung nur die Einkünfte erfassen kann, die der Steuerpflichtige im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung angegeben hat, wird durch Abs. 6 gewährleistet, dass alle Kapitalerträge im Rahmen eines den automatisierten Datenabruf ergänzenden Verfahr... mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 2.4 Die Hinzuverdienstgrenzen

Rz. 22 Abs. 1c bestimmt die für die Leistung der Erwerbsminderungsrenten maßgeblichen (rentenunschädlichen) Hinzuverdienstgrenzen. Werden keine höheren Einkünfte als die Hinzuverdienstgrenze erzielt, wird die Erwerbsminderungsrente in voller Höhe gezahlt. Rz. 23 Die Hinzuverdienstgrenze für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt nach Abs. 1c Nr. 1 das 9,72fache d... mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.8.1 Datenstelle der Rentenversicherungsträger (Abs. 2a)

Rz. 24 Die Datenstelle wird nach § 145 Abs. 1 SGB VI von dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger verwaltet, der als eingetragener Verein an sich eine nicht-öffentliche Stelle nach der Definition in § 67 Abs. 5 SGB X darstellt (vgl. auch Komm. zu § 145 SGB VI). Aufgrund gesetzlicher Fiktion in § 81 Abs. 3 Satz 3 SGB X gilt die Datenstelle als öffentliche Stelle des Bu... mehr

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.1.4 Steuerfreie Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 13 Schließlich sind als Einkommen im Rahmen der Einkommensprüfung auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen (Abs. 2 Nr. 3), die nicht bereits im zu versteuernden Einkommen nach Nr. 1 enthalten sind, zu berücksichtigen. Dabei handelt es sich um (abgeltend) versteuerte Kapitaleinkünfte. Das Verfahren zu deren Ermittlung und Berücksichtigung im Einzelnen ist in Abs. 6 geregelt... mehr

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Jansen, SGB VI § 223 Wander... / 2.3 Wanderversicherungsausgleich für Beiträge bzw. Zuschüsse zur Krankenversicherung (Abs. 4)

Rz. 7 Abs. 4 ordnet die entsprechende Geltung der Abs. 1 und 2 für die Beiträge und die Zuschüsse zur Krankenversicherung an. Damit haben die Träger der allgemeinen Rentenversicherung einerseits und die Knappschaft-Bahn-See andererseits den Anteil an den Beiträgen bzw. den Zuschüssen zu tragen, der prozentual dem Verhältnis der jeweiligen Rentenleistung zu der Gesamtleistung... mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 96a ist mit Wirkung zum 1.1.1996 durch Art. 1 Nr. 17 des SGB VI-Änderungsgesetzes v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) in das SGB VI eingefügt worden und regelte zunächst die Kollision von Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen mit Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit nach den §§ 43 und 44 in ihrer bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung. Zu diesem Zweck wurde den damali... mehr