Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 2.2.2 Erzeugung der Krankenversichertennummer (Sätze 2 bis 6)

Rz. 13 Die Krankenversichertennummer ist von einer von den Krankenkassen räumlich, organisatorisch und personell getrennten Vertrauensstelle zu vergeben. Diese gilt als öffentliche Stelle, unterliegt dem Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I und untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 290 Rz. 14). ...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.3 Übergangsgeld und andere Entgeltersatzleistungen der Rehabilitationsträger

Rz. 12 Zu den zu erstattenden Aufwendungen zählen auch die Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Sicherung sowie Krankengeld der Soldatenentschädigung), die dem zweitangegangenen oder dem nach § 15 "vorleistenden" Rehabilitationsträger aufgezwungen wurden. Zu erstatten ist z. B. von der Krankenkasse auch das vom Rentenv...mehr

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Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 14 trat aufgrund des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation (Flexirentengesetz) v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) am 14.12.2016 in Kraft und wurde zuletzt durch das Gesetz Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 18.2.2021 geändert. Rz. 2 Gemäß BT-Drs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.2.2 Zielsetzung

Rz. 5 Die in § 14 geregelten Präventionsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sollen u. a. auf die gesundheitliche Verfassung, die individuelle Lebensführung und die Selbstkompetenz des Versicherten einwirken und zur besseren Bewältigung der Arbeitsanforderungen führen. Durch eine möglichst frühzeitige Intervention soll das Grundprinzip des Vorrangs der Prävention g...mehr

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Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.3 Abgrenzung zu den Leistungen der Krankenversicherung

Rz. 9 Gemäß der Gesetzesbegründung in BT-Drs. 18/9787, S. 32 ff. wird "vielfach eine Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern – zum Beispiel den gesetzlichen Krankenkassen – sinnvoll sein. Die Entscheidung, welche Leistungen für die Versicherten in Betracht kommen, wo und wie lange diese erbracht werden, treffen die Träger der Rentenversicherung nach pflichtgemäßem ...mehr

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Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.6 Nationale Präventionsstrategie (Abs. 3)

Rz. 12 Auch die gesetzlichen Krankenkassen haben die Aufgabe, durch präventive Leistungen Krankheiten zu verhüten. Dadurch kann ebenfalls der Eintritt der Erwerbsminderung vermieden oder hinausgezögert werden. Damit Krankenkassen und Rentenversicherungsträger Hand in Hand arbeiten, werden die Rentenversicherungsträger gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 verpflichtet, sich bei den Leistu...mehr

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Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 2.1.4 Verwendung der Rentenversicherungsnummer (Sätze 4 bis 7)

Rz. 10 Die Rentenversicherungsnummer darf nur mit Einschränkungen als Krankenversichertennummer verwendet werden. Die Verwendung ist zulässig, wenn durch ein geeignetes Verfahren aus der Rentenversicherungsnummer der unveränderbare Teil der Krankenversichertennummer gebildet werden kann. Damit wird verhindert, dass der bei der Vergabe der Rentenversicherungsnummer betriebene...mehr

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Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 4 Der Anspruch auf die Präventionsleistungen des § 14 Abs. 1 erstreckt sich auf rentenversicherte Arbeitnehmer und rentenversicherte selbstständig Tätige. Für den Anspruch auf die Leistungen muss der Versicherte zwar die versicherungsrechtlichen (§ 11), nicht aber die persönlichen (= medizinischen) Voraussetzungen des § 10 erfüllen. Erfüllt er die persönlichen Voraussetzu...mehr

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Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.4 Präventionsmodelle

Rz. 10 Die Präventionsmodelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zielen darauf ab, gesundheitliche Probleme und Risiken frühzeitig anzugehen, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten und eine spätere Rentenminderung zu vermeiden. Das zentrale Präventionsangebot der DRV ist das Rahmenkonzept "RV Fit". Es ist ein Trainingsprogramm mit Elementen zu Bewegung, Ernährung und Stress...mehr

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Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 3 Literatur

Rz. 21 Balling, Digitaler Aufbruch – 20 Reformvorschläge, mit denen die Digitalisierung des Gesundheitssystems endlich gelingt, f&w 2017, 890. Buchheim, Die elektronische Patientenakte als Datenfundus für Pharmaindustrie und Gesundheitssektor – Zugleich ein Spiegel datenschutzrechtlicher Grundprobleme, PharmR 2022, 546. Chojetzki, Amtsermittlungspflicht versus Bürokratieabbau ...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3 Höhe des Erstattungsanspruchs (Abs. 3)

Rz. 8 In den Fällen des § 16 Abs. 1 (zweitangegangener Rehabilitationsträger; Rz. 4 ff.) oder § 16 Abs. 2 ("leistender" Träger erbringt Leistungen für einen "beteiligten" Rehabilitationsträger, Rz. 7) hat der erstattungsberechtigte Rehabilitationsträger wegen der nach § 14 bzw. § 15 "aufgedrängten Zuständigkeit" einen privilegierten Erstattungsanspruch gegen den letztendlich zu...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6.3 Anwendung des § 104 SGB X

Rz. 29 Bezüglich der grundsätzlichen Abgrenzung des Erstattungsanspruchs zwischen § 16 SGB IX und § 104 SGB X wird auf Rz. 23 verwiesen. § 104 SGB X regelt den Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers und ist nur dann anzuwenden, wenn weder § 102 noch § 103 SGB X greifen (§ 106 SGB X) und § 16 SGB IX ebenfalls keine Anwendung findet. Die Vorschrift de...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.5 Beiträge zur Unfallversicherung

Rz. 16 Die Teilnahme des Rehabilitanden an einer Teilhabeleistung begründet ggf. Versicherungspflicht zur Unfallversicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 SGB VII. Gemäß der "Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs" v. 8./9.2012 (TOP 13) und der Fachkonferenz Leistungs- ...mehr

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Jansen, SGB X § 110 Pauscha... / 2.2 Bagatellgrenze

Rz. 4 Nach § 110 Satz 2 erfolgt zwischen den Leistungsträgern (§§ 12, 18 bis 29, 68 SGB I) keine Erstattung von Sozialleistungen, wenn der Erstattungsanspruch im Einzelfall voraussichtlich geringer ist als 50,00 EUR. In Anwendung der in § 107 Abs. 1 geregelten Erfüllungsfiktion verbleibt ein solcher geringfügiger Erstattungsbetrag beim – dem Grunde nach – erstattungspflichti...mehr

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Jansen, SGB X § 107 Erfüllung / 2.4 Erfüllungsfiktion bei Ansprüchen gegen mehrere Leistungsträger

Rz. 10 Soweit ein Leistungsberechtigter zeitgleich Ansprüche auf Sozialleistungen gegen mehrere Leistungsträger geltend machen kann, greift die Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 nur für den erstattungspflichtigen Leistungsträger, den der erstattungsberechtigte Leistungsträger bestimmt hat (§ 107 Abs. 2 Satz 1). Eine Fallkonstellation des § 107 Abs. 2 Satz 1 könnte sich z. B....mehr

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Jansen, SGB X § 107 Erfüllung / 2.3 Umfang der Erfüllungsfiktion

Rz. 8 Die Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 gilt nur in Höhe des tatsächlich zu befriedigenden Erstattungsanspruchs. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Wortlaut der Vorschrift ("soweit ein Erstattungsanspruch" besteht). Übersteigt die Höhe des Sozialleistungsanspruchs den bestehenden Erstattungsanspruch des erstattungsberechtigten Leistungsträgers, bleibt der erstattungspf...mehr

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Jansen, SGB X § 106 Rangfol... / 2.2 Verfahren beim Zusammentreffen ranggleicher Erstattungsansprüche

Rz. 5 Die Höhe der jeweils zu befriedigenden Erstattungsansprüche ergibt sich aus § 106 Abs. 2 Satz 1 oder Satz 2 , wenn für denselben Zeitraum (zeitliche Kongruenz) mehrere ranggleiche Erstattungsansprüche vorliegen, deren Gesamtsumme den zur Verfügung stehenden Nachzahlungsbetrag übersteigt. Nach dem Umkehrschluss aus § 106 Abs. 2 Satz 2 , der ausschließlich eine spezielle Er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.2 Geltungsbereich des Rahmenvertrages (Abs. 3)

Rz. 21 § 3 des Rahmenvertrages bezieht sich auf den Geltungsbereich des Vertrages. Nach Abs. 1 hat der Vertrag einerseits Rechtswirkung für die in § 4 aufgeführten gesetzlichen Krankenkassen, also für die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen, die Innungskrankenkassen, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenv...mehr

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Sommer, SGB XI § 33 Leistun... / 2.1 Antragsprinzip

Rz. 2 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Leistungen in der sozialen Pflegeversicherung auf Antrag erbracht (genauso wie im Grundsatz auch Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung, anders als Leistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung, die im Grundsatz von Amts wegen erbracht werden). Das A...mehr

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Jansen, SGB X § 107 Erfüllung / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 107 ist mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11 1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und gilt nach der Neubekanntmachung des SGB X aufgrund des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) inhaltlich auch i. d. F. des 4. Euro-Einführun...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 106 Rangfol... / 2.1 Rangfolgekatalog nach dem Vorrang-Nachrang-Prinzip

Rz. 4 Soweit für denselben Zeitraum mehrere Erstattungsansprüche (§§ 102 bis 105) vorliegen, die auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen, hat der erstattungspflichtige Leistungsträger diese nach dem in § 106 Abs. 1 enthaltenen Rangfolgekatalog zu erfüllen, wenn seine Nachzahlungsbeträge für die volle Befriedigung aller Erstattungsansprüche nicht ausreichen. Für die Erf...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aktivrente / 1.4 Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung

Weitere Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Arbeitgeber für diese Leistungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten hat. In Betracht kommen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden (und bei denen die Beiträge von den Versicherten und von den Arbeitgebern je zur Hälfte getragen werden)[1], Beschäftigte im sog. Übergangsbereich (i...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 4 Kapitalleistungen aus einer "befreienden Lebensversicherung"

Bis 1968 konnten sich Arbeitnehmer in den alten Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag befreien lassen und die Altersvorsorge durch den Abschluss einer "befreienden Lebensversicherung" aufbauen.[1] Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt auch für Beschäftigungen eines abgegrenzten Personenkreises von ehemals...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 5 Abfindung von Kleinanwartschaften

Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung können vom Arbeitgeber grundsätzlich nicht abgefunden werden.[1] Eine Ausnahme bilden sog. Kleinanwartschaften: Der Arbeitgeber kann bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze ohne Zustimmung des Arbeitnehmers eine sog. Kleinanwartschaft abfinden, wenn die monatliche Rente 1,5 % bzw. bei Einmalzahlung 18 Zehntel der monatlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aktivrente / 3 Aktivrente in der Sozialversicherung

Die Aktivrente hat keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht. Diese bleibt unverändert bestehen. G Bei Bezug einer Altersvollrente entfallen jedoch für Rentner die Arbeitnehmeranteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Insbesondere besteht für viele Aktivrentner weiterhin Krankenversicherungspflicht (das ist aber keine Tatbestandsvoraussetzung[2]). Bezie...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.8 Einzahlung der Kapitalleistung zur Vermeidung von Rentenabschlägen

Wird nach einer Auszahlung einer Kapitalleistung der Auszahlungsbetrag in nahezu identischer Höhe an die Deutsche Rentenversicherung zum Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente eingezahlt, stellt sich ebenfalls die Frage nach der Verbeitragung. In einem konkreten Sachverhalt hat die Krankenkasse bei einem freiwillig Versicherten sowoh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 1 Abgrenzung zum Beitragsrecht

Versorgungsbezüge im steuerlichen Sinne liegen vor, wenn der Arbeitnehmer Leistungen wegen Erreichens der Altersgrenze, wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder als Hinterbliebenenbezüge aufgrund einer Pensions-/Direktzusage von seinem früheren Arbeitgeber oder vergleichbare Bezüge aus einer Unterstützungskasse erhält. Versorgungsbezüge können dem Arbeitnehmer in Form laufender ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.3 Beitragspflichtige Untergrenze

Beiträge aus Kapitalleistungen sind nicht zu entrichten, wenn der auf den Kalendermonat umgelegte Anteil 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt (2026: 197,75 EUR; 2025: 187,25 EUR). Bei einer Kapitalleistung ergibt sich durch die Umverteilung auf 120 Monate im Jahr 2026 ein Grenzwert i. H. v. 23.730 EUR (2025: 22.470 EUR). Wird diese Mindesteinnahmegrenze überschri...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mexiko / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Mexiko um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwillige...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mexiko / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Mexiko entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Renten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Quebec / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Rentenversicherung und die Arbeitslosenförderung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Quebec / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Quebec / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Quebec arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" Q101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der Reg...mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / 7 Anwendung auf Hinzuverdienstgrenzen bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente

Für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung ist neben dem Rentenbezug – ohne Kürzung der Rentenleistung – ein Hinzuverdienst je nach Art der bezogenen Rente möglich. Auch hier ist – für das laufende Arbeitsentgelt – auf das zu beanspruchende tarifliche Entgelt und nicht auf das tatsächlich gezahlte Entgelt abzustellen. Für das Kalenderjahr 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung des § 12 Abs. 2 UStG

Rz. 1 Obwohl nach dem Unionsrecht zwei ermäßigte Umsatzsteuersätze zulässig wären (§ 12 UStG Rz. 98), gab es in Deutschland seit Einführung der MwSt zum 1.1.1968 bis zum 31.12.2022 neben dem allgemeinen Steuersatz[1] nur einen ermäßigten Steuersatz. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus § 12 Abs. 2 UStG. Die Vorschrift ist aufgrund von Anhebungen (Erhöhungen) des ermäß...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.5 Träger der Deutschen Rentenversicherung

Rz. 24 Die Träger der Deutschen Rentenversicherung (§ 126 SGB VI) kommen als erstattungsberechtigte Leistungsträger i. S. v. § 103 Abs. 1 z. B. in folgenden Fällen in Betracht: bei Anspruch auf Verletztenrente (§ 56 SGB VII) oder Hinterbliebenenrente (§§ 65 Abs. 1, 67 SGB VII) der gesetzlichen Unfallversicherung, die gemäß § 93 SGB VI auf eine entsprechende Rente der gesetzli...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.2 Sozialleistungen

Rz. 5 Zu den erstattungsfähigen Sozialleistungen i. S. v. § 103 Abs. 1 zählen gemäß § 11 Satz 1 SGB I Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldleistungen, auf die nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs oder den in § 68 SGB I genannten Gesetzen ein Anspruch besteht. Konkret ergeben sich die Arten der erstattungsfähigen Sozialleistungen aus §§ 18 bis 29 SGB I, denen lediglich ...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.3 Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Rz. 19 Die Anrechnung von Einkommen auf Verletztengeld (§ 45 SGB VII) und Übergangsgeld (§ 49 SGB VII) ist in § 52 SGB VII geregelt. Nach § 52 Nr. 2 SGB VII sind auf die vorgenannten kurzfristigen Erwerbsersatzleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung die folgenden Sozialleistungen anderer Leistungsträger anzurechnen: Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherun...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.8 Erstattungsanspruch beim Vorhandensein mehrerer vorrangig verpflichteter Leistungsträger

Rz. 39 § 104 Abs. 4 regelt Fälle, in denen ein nachrangig verpflichteter Leistungsträger Ansprüche gegen mehrere – dem Grunde nach – vorrangig verpflichtete Leistungsträger geltend machen könnte, weil diese nebeneinander zur Leistung verpflichtet sind, ohne dass eine dieser Sozialleistungen aufgrund von Anrechnungsvorschriften nachträglich ganz oder teilweise wegfällt. Diese...mehr

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Jansen, SGB X § 102 Anspruc... / 2.2 Vorleistungspflicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften

Rz. 4 Ein Anwendungsfall i. S. v. § 102 Abs. 1 liegt nur vor, wenn ein Leistungsträger zur Erbringung der vorläufigen Sozialleistung aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift verpflichtet gewesen ist. Eine solche Vorleistungsverpflichtung könnte sich z. B. aus § 43 Abs. 1 SGB I, § 23 Abs. 1 SGB III oder § 139 Abs. 1 SGB VII ergeben. Rz. 5 § 43 Abs. 1 Satz 1 SGB I regelt, dass de...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.1 Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 15 Als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung kommen nach § 21 Abs. 2 SGB I folgende Krankenkassen in Betracht: Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als knappschaftliche Krankenkasse, Ersatzk...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und blieb auch nach der Neubekanntmachung des SGB X aufgrund des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) inhaltlich zunächst unverändert...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.2 Agentur für Arbeit als Träger der Arbeitslosenversicherung

Rz. 16 Die Rechtsgrundlagen des SGB III sehen eine Vielzahl von Leistungen vor, die sowohl dem Wiedereinstieg als auch der erstmaligen Aufnahme einer Beschäftigung dienen und die ggf. auch finanziell flankiert werden, um den Lebensunterhalt von anspruchsberechtigten Leistungsempfängern zu sichern; z. B. durch Zahlung von Arbeitslosengeld gemäß § 136 SGB III. Beim Zusammentref...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.4 Ämter und Landesämter für Ausbildungsförderung

Rz. 30 Ausbildungsförderung ist als einkommens- und vermögensabhängige Sozialleistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Lebensunterhalt und die Ausbildung zu leisten (sog. Bedarf, § 11 BAföG). Auf den "Bedarf" sind das Einkommen und das Vermögen des Auszubildenden sowie das Einkommen seines Ehegatten oder Lebenspartners und seiner Eltern nach Maßgabe ...mehr

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Jansen, SGB X § 105 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 5 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den "besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs", zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbeitsför...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 4 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den "besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs", zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbe...mehr

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Beschäftigung: Möglichkeite... / 5 Rentenausgleichszahlung

Rentenausgleichszahlungen [1] sind finanzielle Leistungen, die Arbeitgeber an Arbeitnehmer zahlen, um Einkommensverluste auszugleichen, die durch die Beantragung und Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente mit Abschlägen[2] in Kombination mit der vorzeitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses entstehen. Durch die Rentenausgleichszahlung des Arbeitgebers wird die fina...mehr

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Beschäftigung: Möglichkeite... / 5.2 Nachteile

Ausgleichszahlungen sind abhängig vom Lebensalter und der Rentenminderung häufig sehr hoch (mehrere tausend Euro). Durch jährliche Anpassung des Durchschnittsentgelts in der Rentenversicherung werden Ausgleichszahlungen regelmäßig teurer. Nur für Arbeitnehmer nutzbar, die die Anspruchsvoraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente (mindestens 35 Jahre Wartezeit) erfüllen. Vorz...mehr

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Beschäftigung: Möglichkeite... / 5.1 Vorteile

Sozialversicherungs- und Beitragspflicht für die betroffenen Arbeitnehmer im Rahmen der Beschäftigung endet sofort mit dem vereinbarten Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Hohe Attraktivität für Arbeitnehmer, da trotz Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente mit Abschlägen durch die Rentenminderungsausgleichszahlung keine finanziellen Einbußen entstehen. Die Rentenminder...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.7 Umfang des Erstattungsanspruchs

Rz. 28 Der Umfang des Erstattungsanspruchs richtet sich gemäß § 103 Abs. 2 nach den für den zuständigen (erstattungspflichtigen) Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften. Der letztlich zuständige Leistungsträger ist damit nur in der Höhe erstattungspflichtig, in der er ursprünglich bei rechtzeitiger Leistungserbringung gegenüber dem Leistungsberechtigten zur Zahlung von ...mehr