Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenbeginn

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.3 Verordnungsermächtigung in Abs. 2

Rz. 45 § 13 Abs. 2 enthält eine weitere Ermächtigung für eine Rechtsverordnung. Die Vorschrift nimmt auch nach der Bürgergeld-Gesetzgebung Bezug auf § 12a Satz 1. Damit stehen die §§ 2, 3, 5, 7 und 9 weiterhin in engem Zusammenhang, § 12a wiederum ist als Nachfolgeregelung zu § 65 Abs. 4 (i. V. m. § 428 SGB III) anzusehen. Seit dem 1.1.2008 hatten erwerbsfähige Leistungsbere...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 13 & Vorbemerkung Da der Rentenbescheid sehr umfangreich ist und die gesamte Rentenberechnung und die Ermittlung der Berechnungsgrundlagen beinhaltet, ist eine Überprüfung häufig aufwendig. Einige der Berechnungsfaktoren, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind dabei objektiv ermittelbar, andere Berechnungsfaktoren wie die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte sind nur ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Besonderheiten bei Unterstützungskassen mit lebenslänglich und nicht lebenslänglich laufenden Leistungen (§ 4d Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 149 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wenn eine Unterstützungskasse sowohl lebenslänglich laufende Leistungen als auch nicht lebenslänglich laufende Leistungen, also beide Leistungsarten, gewährt (sog gemischte Kasse), so gelten gemäß § 4d Abs 1 S 2 EStG S 1 Nr 1 u 2 nebeneinander. Daher können die in § 4d Abs 1 S 2 Nr 1 und 2 EStG beschriebenen Zuwendungsmöglichkeiten additiv a...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Überprüfung eines Rentenbescheids

Rz. 12 Muster 10.3: Überprüfung eines Rentenbescheids Muster 10.3: Überprüfung eines Rentenbescheids _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben einen Rentenbescheid erhalten und möchten wissen, ob die Rente richtig berechnet ist. Der Bescheid besteht im Regelfall aus mehreren Seiten. Er enthält neben der Angabe der Rentenhö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Hinterbliebenenbezüge und Sterbegeldzahlungen

Rn. 406 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Schließt sich an den Bezug von Versorgungsbezügen der Bezug von Hinterbliebenenbezügen an, gelten der Vomhundertsatz, der Höchstbetrag und der Zuschlag nach dem Jahr des Beginns des Versorgungsbezugs des verstorbenen Ehegatten fort (§ 19 Abs 2 S 7 EStG). Der Freibetrag ist aber anhand der Hinterbliebenenbezüge neu festzulegen. Das Anknüpfen...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst

Rz. 7 Muster 10.2: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst Muster 10.2: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie sind gesundheitlich eingeschränkt und nicht mehr in der Lage, Ihren Beruf vollschichtig auszuüben. Haben Sie das Alter zur Beantragung...mehr

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Verzinsung von Geldleistungen / 2.1.1 Leistungen aufgrund eines Antrags

Geldleistungen werden verzinst, nachdem ihre Fälligkeit eingetreten und ein Kalendermonat abgelaufen ist. Davon abweichend beginnt die Verzinsung frühestens nach 6 Kalendermonaten nach dem Ende des Monats, in dem der Leistungsantrag gestellt wird. Hinweis Beginn der Verzinsung Es ist sowohl festzustellen, wann der Kalendermonat nach dem Eintritt der Fälligkeit, als auch, wann ...mehr

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Direktversicherung, steuerl... / 6 Versicherungsleistung

Erhalten der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen die Versicherungsleistungen, stellen diese – wie bei allen Lebensversicherungen – keinen Arbeitslohn dar. Die Besteuerung von Leistungen aus einer Direktversicherung wird ausschließlich in der Vorschrift des § 22 Nr. 5 EStG geregelt, die bislang nur Sachverhalte der nachgelagerten Besteuerung zum Gegenstand hatte. Dabei is...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 4.2 Versorgungsleistungen aus Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen

Die steuerliche Behandlung der Leistungen aus einer Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds in der Auszahlungsphase hängt davon ab, ob und inwieweit die Beiträge in der Ansparphase vorgelagert oder nachgelagert besteuert worden sind. Außerdem ist von Bedeutung, inwieweit bei der vorgelagerten Besteuerung für die Ansparleistungen eine staatliche Förderung durch da...mehr

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Riester-Rente / 1.1.1 Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung

Zum Kreis der nach § 10a Abs. 1 EStG Abzugsberechtigten gehören insbesondere diejenigen, die in dem ­Veranlagungsjahr, für das die Förderung beansprucht werden soll[1], in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren.[2] Das Steuerrecht knüpft insoweit an die sozialversicherungsrechlichen Begriffsbestimmungen an. Die Entscheidung des Trägers der g...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 4.1 Versorgungsleistungen aus Direktzusagen und Unterstützungskassen

In den Fällen, in denen der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse bzw. eine Pensionszusage abwickelt, stellt allein die Zusage der späteren Altersleistung noch keinen Arbeitslohn dar. Beiträge bzw. Zuwendungen, die der Arbeitgeber an die Unterstützungskasse bzw. an eine Rückdeckungsversicherung erbringt, lösen keinen lohnsteuerpflichtige...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 1.2 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Beim Ruhegehalt der Beamtinnen und Beamten und den Leistungen aus ihrer Hinterbliebenenversorgung – Entsprechendes gilt nachfolgend stets auch für Richterinnen und Richter, für Soldatinnen und Soldaten sowie den übrigen betroffenen Personenkreis – handelt es sich um nachträglichen Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis.[1] Es handelt sich um nachträgliches Entgelt f...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.3 Sonstige Wartezeiten

Rz. 9a Auch wenn die Wartezeit von 15 Jahren für die Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeitarbeit oder für Frauen in die Übergangsbestimmungen (§ 244 Abs. 2) aufgenommen wurde, ist diese Wartezeit auch in § 51 erforderlich. Die Wartezeit von 15 Jahren ist versicherungsrechtliche Voraussetzung für Leistungen zur Teilhabe nach § 11 Abs. 1 Nr. 1. Rz. 10 Für Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.2 Allgemeine Wartezeit

Rz. 4 Primär sind Beitragszeiten (dies umfasst Pflicht- und freiwillige Beiträge) und die in Abs. 4 gleichgestellten Ersatzzeiten rentenrechtlich relevant für die allgemeine Wartezeit. Darüber hinaus kann eine Wartezeiterfüllung durch einen durchgeführten Versorgungsausgleich, durch Monate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelte aus geringfügiger Beschäftigung u...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 2.3 Wartezeit und Berechnungsbestimmungen

Rz. 15 Nach § 50 werden die dort aufgezählten Wartezeiten in Jahren ermittelt. Für die Anrechnung auf die Wartezeit werden nach § 51 Kalendermonate herangezogen, so dass eine Umrechnung erforderlich ist, um festzustellen, ob die Wartezeit für eine bestimmte Rente erfüllt ist. 12 Kalendermonate, die mit anzurechnenden rentenrechtlichen Zeiten (§ 54) belegt sind, ergeben ein J...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.4 Sonstige Auswirkungen

Rz. 16 Die aus dem Versorgungsausgleich ermittelten Monate dienen lediglich dazu, die für eine Rentengewährung erforderliche Wartezeit zu erreichen. Gleiches gilt für die aufgrund der Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung bzw. des Rentensplittings ermittelten Zeiten. Es handelt sich nicht um rentenrechtliche Zeiten...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Prüfungszeitpunkt und Prüfungszeitraum

Rz. 332 Die Anpassungsprüfung hat alle drei Jahre ab Rentenbeginn zu erfolgen. Rz. 333 Die Regelung in § 16 BetrAVG über Anpassungsprüfungen und -entscheidungen im 3-Jahres-Zeitraum zwingt nicht zu starren, individuellen Prüfungsterminen. Der Arbeitgeber kann die in einem Jahr fällig werdenden Anpassungsprüfungen gebündelt zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb oder am Ende ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 12. Besonderheiten bei Direktversicherungen und Pensionskassenzusagen

Rz. 389 Bei einer Direktversicherungszusage sowie bei Zusagen über Pensionskassen kann die auch insoweit grundsätzlich nach § 16 Abs. 1 BetrAVG vorzunehmende Anpassungsprüfungspflicht gem. § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG dadurch ausgeschlossen werden, dass "ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallende Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / A. Rentenreformgesetz 1992 (Teilrente)

Rz. 1 Durch das Rentenreformgesetz aus dem Jahr 1992 wurde die Teilrente als Sonderform der Rente wegen Alters in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Ziel des sog. "Flexi-Gesetzes" war es, Arbeitnehmern durch die Teilrente einen flexibleren und gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu ermöglichen. Dem in der gesetzlichen Rentenversicherung versich...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 5. Wahrung der Belange des Versorgungsempfängers

Rz. 356 Die Belange des Versorgungsempfängers werden durch den Anpassungsbedarf bestimmt (BAG v. 23.1.2001 – 3 AZR 287/00, BB 2001, 2325; BAG v. 18.2.2003 – 3 AZR 172/02, BB 2003, 2292) und sind gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG immer dann ausreichend gewahrt, wenn der Kaufkraftverlust der Versorgungsleistungen ausgeglichen wird (Blomeyer/Rolfs/Otto, BetrAVG, § 16 Rn 130 ff.). ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Rente

Bei laufenden Rentenzahlungen findet § 11 Abs 1 S 2 EStG Anwendung. Für Altersrentennachzahlungen gilt das Zuflussprinzip, BFH vom 13.04.2011, X R 1/10, BStBl II 2011, 915; BFH vom 13.04.2011, X R 17/10, BFH/NV 2011, 1501. Zum Rentenbeginn bei Erwerbsminderungsrenten nach vorherigem Bezug erstattungspflichtigen Krankengeldes vgl BFH vom 09.12.2015, X R 30/14, BStBl II 2016, 624.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Folgerenten (§ 22a Abs 1 S 1 Nr 3 Hs 2 EStG)

Rn. 29 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 22a Abs 1 S 1 Nr 3 Hs 2 EStG verpflichtet zur Mitteilung auch der Laufzeit vorangegangener Renten (sog Vorzeitraum), falls nach dem 31.12.2004 Renten aus derselben Versicherung einander nachfolgen. Dies ist der Fall, wenn mehrere Renten auf ein und demselben Rentenrecht beruhen, zB wenn eine Altersrente einer Erwerbsminderungsrente oder ei...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / II. Auszehrungs- und Anrechnungsverbot (§ 5 BetrAVG)

Rz. 223 § 5 BetrAVG schränkt in zweifacher Weise, nämlich durch das in § 5 Abs. 1 BetrAVG normierte Auszehrungsverbot und das nach § 5 Abs. 2 BetrAVG bestehende Anrechnungsverbot, die Vertragsfreiheit der Parteien ein. Rz. 224 Das gesetzliche Auszehrungs- und Anrechnungsverbot bezieht sich ausdrücklich nur auf den Zeitpunkt der erstmaligen Festsetzung der betrieblichen Versor...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Beitragszusage mit Mindestleistung (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG)

Rz. 71 Für die Durchführungswege, in denen eine tatsächliche Beitragszahlung erfolgt (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds), ist auch eine Beitragszusage mit Mindestleistung gestaltbar. Hierbei steht dem Arbeitnehmer im Versorgungsfall das ihm aufgrund der Beitragszusage planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital, mindestens aber die Summe der zugesagten Beiträge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Beginn und Ende des Leistungsbezugs (§ 22a Abs 1 S 1 Nr 3 Hs 1 EStG)

Rn. 28 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 22a Abs 1 Nr 3 EStG schreibt vor, dass der Zeitpunkt des Beginns und des Endes des Leistungsbezugs ebenfalls in die Mitteilung aufzunehmen sind. Unter Rentenbeginn ist entweder der Zeitpunkt zu verstehen, ab dem die Rente tatsächlich bewilligt wird (BMF vom 19.08.2013, BStBl I 2013, 1087 Rz 220), oder – im Falle von Versicherungsverträgen, p...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 4. Nachholende und nachträgliche Anpassung

Rz. 343 Wurde in der Vergangenheit kein voller Geldwertausgleich gewährt, ist bei Folgeprüfungen der Kaufkraftverlust seit Rentenbeginn zu berücksichtigen (nachholende Anpassung). Das folgt aus dem Zweck des § 16 BetrAVG. Diese Bestimmung soll durch den Ausgleich des Kaufkraftverlustes dazu beitragen, die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung für die Dauer des Rent...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Prüfungspflicht

Rz. 325 Nach § 16 BetrAVG trifft die Anpassungsprüfungs- und Entscheidungspflicht ausschließlich den Arbeitgeber als Schuldner der Versorgungsleistungen, und zwar auch dann, wenn die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung nicht über eine unmittelbare Pensionszusage, sondern im Wege der Direktversicherung oder durch Zuschaltung einer Pensions- bzw. Unterstützungskass...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / e) Übertragung bei Unternehmensliquidation

Rz. 209 Nach § 4 Abs. 3 BetrAVG ist eine Übertragung von Versorgungsverpflichtungen ausnahmsweise dann auf einen Lebensversicherer oder eine Pensionskasse ohne Zustimmung des Versorgungsempfängers oder Arbeitnehmers möglich, wenn das Unternehmen, das die Versorgung zugesagt hat, liquidiert werden soll und wenn sichergestellt ist, dass die Überschussanteile ab Rentenbeginn en...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 13. Maßgeblichkeit der Versorgungszusage

Rz. 390 Maßgeblich für die Ansprüche des Versorgungsberechtigten und damit auch für die Frage, nach welchem Anpassungsmaßstab seine spätere Rente angepasst wird, ist ausschließlich die dem Mitarbeiter erteilte Versorgungszusage. Diese muss bereits bei Erteilung eine Regelung über die spätere Rentenanpassung enthalten. Fehlt eine solche ausdrückliche Regelung, so gilt der ges...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / II. Störung der Geschäftsgrundlage/Wiedereinstellungsanspruch

Rz. 432 Weder die Anfechtung noch die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) greift in den Fällen ein, in denen der Arbeitgeber sich verpflichtet hat, eine Abfindung i.H.d. Differenz zwischen dem augenblicklichen Nettogehalt und dem zu beanspruchenden Alg für die Zeit bis zum voraussichtlichen Rentenbeginn zu zahlen und der Gesetzgeber nach Abschluss dieser Aufhebungsver...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / II. Inhalt der Altersteilzeitvereinbarung

Rz. 13 Ferner muss der neu abgeschlossene Altersteilzeitarbeitsvertrag nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG eine Reduktion der Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit vorsehen (zur Berechnung: BAG v. 15.12.2009 – 9 AZR 46/09, NZA 2010, 452). Die bisherige Arbeitszeit ist die wöchentliche Arbeitszeit, die mit dem Arbeitnehmer unmittelbar vor dem Übergang i...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 8. Datenschutz

Rz. 439 I.R.d. administrativen Abwicklung betrieblicher Versorgungswerke ist vielfach ein Datentransfer aus dem Unternehmen heraus an dritte Stellen zwingend erforderlich. So sind z.B. Versorgungsverpflichtungen bilanziell zu erfassen, was je nach Durchführungsweg unterschiedliche versicherungsmathematische Bewertungsansätze erfordert. Diese Bilanzwerte sind im Regelfall dur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Regelmäßige Anpassungen (§ 22a Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 EStG)

Rn. 27 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Da regelmäßige Anpassungen des Jahresbetrags einer Rente in vollem Umfang und nicht nur mit einem Teilbetrag der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG unterliegen (vgl § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 7 EStG), verlangt § 22a Abs 1 Nr 2 S 2 EStG, dass der darauf beruhende Teil der Rente gesondert ...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / IX. Soziale Absicherung des Altersteilzeit-Arbeitnehmers

Rz. 43 Für den Fall der Beendigung des Teilzeitarbeitsverhältnisses wegen Kündigung oder Insolvenz des Arbeitgebers vor Erreichen der Altersgrenze sieht § 10 AltTZG eine Absicherung der Altersteilzeit-Arbeitnehmer über die Agentur für Arbeit vor. Danach hat der betroffene Mitarbeiter einen Anspruch auf Alg bis zum Zeitpunkt der möglichen Inanspruchnahme seiner gesetzlichen A...mehr

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Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.6 Antragserfordernis und Rentenbeginn

Rz. 14 Die Bewilligung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt eine wirksame Antragstellung voraus (§ 115 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 SGB X, § 18 Satz 2 Nr. 2 SGB X, § 16 Abs. 1 SGB I). Der wirksam gestellte Rentenantrag hat eine materiell-rechtliche Wirkung bei Bestimmung des Rentenbeginns. Eine Altersrente wird nämlich gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 von dem Kalender...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 36 Altersr... / 2.5 Antragserfordernis und Rentenbeginn

Rz. 8 Die Bewilligung einer Altersrente für langjährig Versicherte setzt eine wirksame Antragstellung voraus (§ 115 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 SGB X, § 18 Satz 2 Nr. 2 SGB X, § 16 Abs. 1 SGB I). Der wirksam gestellte Rentenantrag hat eine materiell-rechtliche Wirkung bei Bestimmung des Rentenbeginns. Die Altersrente wird nämlich gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 von dem Kalendermonat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 40 Altersr... / 2.5 Antragserfordernis und Rentenbeginn

Rz. 10 Die Bewilligung einer Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute setzt eine wirksame Antragstellung voraus (§ 115 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1, § 18 Satz 2 Nr. 2 SGB X, § 16 Abs. 1 SGB I). Der wirksam gestellte Rentenantrag hat eine materiell-rechtliche Wirkung bei Bestimmung des Rentenbeginns. Die Altersrente wird nämlich gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 von ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 2.5 Antragserfordernis und Rentenbeginn

Rz. 12 Die Bewilligung einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt eine wirksame Antragstellung voraus (§ 115 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 SGB X, § 18 Satz 2 Nr. 2 SGB X, § 16 Abs. 1 SGB I). Der wirksam gestellte Rentenantrag hat eine materiell-rechtliche Wirkung bei Bestimmung des Rentenbeginns. Die Altersrente wird nämlich gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 von dem Ka...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.3 Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit

Rz. 13 Persönliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ist gemäß § 237 Abs. 1 Nr. 3 das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bei Rentenbeginn und für insgesamt 52 Wochen nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten (der 52-wöchigen Arbeitslosigkeit steht der Bezug von Anpassungsgeld für entlassene ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 2.2 Kein Wechsel in eine andere Rente

Rz. 7 Liegen bei Beginn einer Altersrente gleichzeitig die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, eine Erziehungsrente oder eine andere Altersrente vor, wird nur die höchste Rente geleistet (§ 89 Abs. 1 Satz 1). Bei gleich hohen Renten ist die in § 89 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 7, 9, 11 bis 12 geregelte Rangfolge maßgebend. Darüber hinaus is...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.7 Rentenbezug mit Zurechnungszeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 52 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 sind Anrechnungszeiten auch Zeiten, in denen Versicherte eine Rente bezogen haben, soweit diese Zeiten auch als Zurechnungszeit in der Rente berücksichtigt worden sind; das Gleiche gilt für die vor dem Rentenbeginn liegende Zurechnungszeit. Durch diesen Anrechnungszeitentatbestand sollen bei Berechnung von Folgerenten versicherungsrechtliche L...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 252 sind unter anderem die Voraussetzungen für die Anerkennung der bis zum 31.12.1991 zurückgelegten Anrechnungszeiten geregelt. Die Vorschrift führte zunächst im Wesentlichen das für Ausfallzeiten bis zum 31.12.1991 in der Bundesrepublik Deutschland – ohne das Beitrittsgebiet – geltende Recht fort. Dem Grundsatz des § 228 folgend, enthält die Vorschrift für die A...mehr

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Jansen, SGB VI § 187a Zahlu... / 2.3 Umfang der Beitragszahlung

Rz. 5 Der Umfang der Zahlung ist auf den Ausgleich der Rentenminderung begrenzt, die sich wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters für den Versicherten aus der nach § 109 Abs. 1 Satz 3 erteilten Auskunft ergibt (BT-Drs. 13/4336 S. 23). Diese Auskunft ist damit für die Ausgleichsmöglichkeit bindend. Auf der Grundlage der Summe der gesamten Entgeltpunkte ...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.2 Wartezeit von 45 Jahren

Rz. 7 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte umfasst 45 Jahre (§ 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2, § 50 Abs. 5, § 51 Abs. 3a, § 244 Abs. 3); das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 540 Kalendermonate. Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden gemäß § 51 Abs. 3a Satz 1 folgende rentenrechtlich relevante Zeiten angerechnet: Pflichtbeitragszeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 2.2 Wartezeit

Rz. 4 Die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren ist gemäß § 38 Nr. 2 Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Ein Zeitraum von 45 Jahren umfasst gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 540 Kalendermonate. Soweit Kalendermonate nur teilweise mit wartezeitrechtlich relevanten Zeiten belegt sind, werden diese gemäß § 122 Abs. 1 als volle Monate b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetze 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 1, Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Abs. 1 benannte die allgemeinen Voraussetzungen für Versicherten- und Hinterbliebenenrenten. Abs. 2 und 3 enthielt neben Hinzuverdienstgrenzen eine negative Anspruchsvoraussetzung für Ansprüche auf Altersren...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.4 Versicherungsrechtliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

Rz. 18 Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ist unter anderem der Nachweis einer 8-jährigen Pflichtbeitragszeit aufgrund einer versicherten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit in den letzten 10 Jahren vor dem Beginn der Rente. Die 8-jährige Pflichtbeitragszeit umfasst 96 Kalendermonate (§ 122 Abs. 2 Sat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.5 Rentenbezugszeiten ohne Zurechnungszeit

Rz. 14 Nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht konnte eine Zurechnungszeit (bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres eines Versicherten) bei Berechnung von Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder von Erziehungsrenten nur berücksichtigt werden, wenn ein Versicherter mindestens eine der folgenden Anrechnungsvoraussetzungen nachweisen konnte: 36 Kalendermonate mit P...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 236a Abs. 1 und 2 enthält als Übergangsregelung zu § 37 für Versicherte bestimmter Geburtsjahrgänge Vertrauensschutzregelungen zur Altersgrenze für einen Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen sowie zum Zeitpunkt der vorzeitigen Inanspruchnahme dieser Altersrente. Gemäß § 37 Satz 1 haben Versicherte Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Mensche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237a Alter... / 2.2 Altersgrenze und vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente

Rz. 9 Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente für Frauen ist – neben den sonstigen Anspruchsvoraussetzungen des § 237a Abs. 1 – die Vollendung des 60. Lebensjahres. Die Vollendung eines Lebensalters ist gemäß § 26 SGB X i. V. m. § 187 Abs. 2, § 188 Abs. 2 BGB auf den Vortag vor dem jeweiligen Geburtstag zu datieren. Praxis-Beispiel Nach den vorgenannten Vorschriften ...mehr