Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenbeginn

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Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 2.2 Anspruch auf Arbeitslosengeld

Rz. 3 Der Anspruch auf Alg ist Arbeitnehmern vorbehalten. Nur diese können einen konkreten Leistungsanspruch haben und ein Stammrecht auf Alg erwerben. Diese Personengruppe wird jedoch im Gesetz nicht eindeutig definiert. Mit Arbeitnehmern sind grundsätzlich die Personen gemeint, die in der Vergangenheit in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden ha...mehr

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Jung, SGB VII § 89 Berücksi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bezweckt, den Versicherten an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben zu lassen. Sie regelt die Aktualisierung des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) in Fällen, in denen zwischen Versicherungsfall und Leistungsbeginn der von Gesetzes wegen festgesetzte bzw. pauschalierte JAV eine Erhöhung erfahren hat. Dem Versicherten soll es nicht zum Nachteil gerei...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Abs. 1 und 3 listen inländische und ausländische Leistungen auf, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) zum Ruhen bringen. Die Aufzählung in Abs. 1 ist abschließend, sie kann nicht im Verwaltungswege, etwa durch eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Agenturen für Arbeit, erweitert werden. Davon sind Leistungen betroffen, die jedenfalls im Grundsatz daz...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufsunfähigkeit / 3.1 Prävention

Höchste Priorität hat die Vermeidung von Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten (§ 4 ArbSchG). Dies muss durch Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Schulungen, arbeitsmedizinische Vorsorge und weitere Elemente des betrieblichen Arbeitsschutzes gewährleistet werden. Die Zahl der Unfälle und des Auftretens von Berufskrankheiten und damit auch die Za...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Steuerbarer Anteil am Jahresertrag der Rente als Bemessungsgrundlage, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 2 und 3 EStG

Rn. 116 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gem 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 2 EStG ist Bemessungsgrundlage für den der Besteuerung unterliegenden Anteil der Jahresbetrag der Rente. Dieser ergibt sich aus der Summe der im Kj zugeflossenen Rentenbeträge einschließlich der bei Auszahlung einbehaltenen eigenen Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung. Steuerfreie Zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Rentenfreibetrag bei "nachfolgenden" Renten, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 8 EStG

Rn. 124 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Folgen nach dem 31.12.2004 Renten aus derselben Versicherung einander nach, gilt für die spätere Rente, dass sich der Prozentsatz nach dem Jahr richtet, das sich ergibt, wenn die Laufzeit der vorhergehenden Renten von dem Jahr des Beginns der späteren Rente abgezogen wird; der Prozentsatz darf jedoch nicht niedriger bemessen werden als der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Steuerfreier Teil der Rente (persönlicher Rentenfreibetrag), § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 4 und 5 EStG

Rn. 119 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der steuerfreie (nicht steuerbare) Teil der Rente bestimmt sich gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 4 EStG als Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem Besteuerungsanteil (FG BaWü EFG 2012, 123: legale Definition). Er ist grds in dem Jahr zu ermitteln, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, und für die Folgejah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbh) Einzelheiten zur Leistungsseite

Rn. 160 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die andere Vergleichsgröße für die Beantwortung der Frage des Vorliegens einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung ist die Summe der steuerunbelastet bleibenden Teile der voraussichtlichen künftigen Rentenbezüge in der Leistungsphase. Auch diesbezüglich sind noch nicht alle Parameter, welche iRd Ermittlung dieses Wertes zu berücksichtigen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Renten iSv § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG/Überblick

Rn. 172 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach der durch das AltEinkG ab 2005 neu eingefügten Regelung in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG unterliegen die sonstigen (privaten) Leibrenten wie bisher der Ertragsanteilsbesteuerung. Da der Besteuerungsregelung in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG (sog Basisversorgung) grds Vorrang eingeräumt wird und deshalb nur "L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Rentennachzahlungen

Rn. 128 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Da für alle Überschusseinkunftsarten (§ 2 Abs 1 Nr 4–7 EStG) und damit auch für die sonstigen Einkünfte das Zuflussprinzip des § 11 Abs 1 EStG gilt, unterliegen auch Rentennachzahlungen in dem Jahr der Besteuerung, in dem sie dem StPfl zufließen (BFH BFH/NV 2011, 1501 zu Nachzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung; BFH BStBl II 1976, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 5 EStG, Rechtsverordnung für besondere Fälle

Rn. 206 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 5 EStG wird die Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten, die vor dem 01.01.1955 zu laufen begonnen haben, und aus Renten, deren Dauer von der Lebenszeit mehrerer Personen oder einer anderen Person als des Rentenberechtigten abhängt, sowie aus Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen, § 22 Nr 5 S 1 EStG

Rn. 655 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 1 EStG ordnet Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen den sonstigen Bezügen zu. Diese Leistungen sind der 2. Schicht des 3-Schichten-Modells zur Altersvorsorge (s Rn 93) zuzuordnen und sollen eine Zusatzversorgung zur sog Basisversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Leibrentenversicherungen, die die Voraussetzungen des § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG nicht erfüllen

Rn. 175 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter den Auffangtatbestand des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG fallen in erster Linie die privaten Leibrentenversicherungen, die die Voraussetzungen des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG nicht erfüllen und auch nicht unter § 22 Nr 5 EStG einzuordnen sind. Nach der Gesetzesbegründung fallen hierunter insb Anlageprodukt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Abhängigkeit vom Lebensalter bei Beginn der Leibrente

Rn. 203 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach der Tabelle in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 4 EStG ist die Höhe des Ertragsanteils abhängig vom bei Beginn der Rente jeweils vollendeten Lebensjahr des Rentenberechtigten (vgl hierzu R 22.4 Abs 3 EStR 2012). Beispiel: Ein am 11.02.1942 geborener StPfl erhält seit dem 01.03.2004 eine Rente aus einer privaten Rentenversicherun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Nachgelagerte Besteuerung

Rn. 91 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit dem Wirksamwerden des AltEinkG ab 01.01.2005 wurde die Besteuerung von Altersrenten umgestellt vom System der Ertragsanteilsbesteuerung auf die sog nachgelagerte Besteuerung. Dies bedeutet, dass die Altersbezüge gedanklich nicht mehr entsprechend dem bis 2004 geltenden Versicherungsprinzip in einen Kapital- und einen Ertrags- bzw Zinsant...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.4 Andere Leistungen der Arbeitsförderung (Abs. 4)

Rz. 51 Nach Abs. 4 sind während der Teilnahme an Transfermaßnahmen andere Leistungen der aktiven Arbeitsförderung mit gleicher Zielrichtung ausgeschlossen. Durch Abs. 4 soll eine Doppelförderung ausgeschlossen werden. Abs. 4 findet nur auf Leistungen Anwendung, die zeitgleich zur Durchführung der Maßnahme gewährt werden. Mit "gleicher Zielrichtung" werden Leistungen gewährt,...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.3 Voraussetzung für die Kürzung: Rentenbeginn nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit/stationären Behandlung

Rz. 35 Unter Berücksichtigung der Gesetzgebungsgeschichte greift der Krankengeldkürzungstatbestand des § 50 Abs. 2 erst dann ein, wenn die anrechenbare Leistung von einem Zeitpunkt an bewilligt wird, der nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, nach Beginn der stationären Krankenhaus- oder Vorsorge-/Rehabilitationsbehandlung liegt (BSG, Urteil v. 4.6.2019, B 3 KR 15/18 R, sowie ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.9 Rückabwicklung/Erstattung von Beiträgen wegen rückwirkender Rentenbewilligung (§ 26 Abs. 2 SGB IV, § 351 SGB III)

Rz. 28 Die aufgrund des Krankengeldbezugs entrichteten Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sind bei rückwirkenden Rentenzubilligungen nur dann zu korrigieren, wenn die Rentenbewilligung rückwirkend Auswirkungen auf das Versicherungs-/Beitragsrecht hat. Im Zusammenhang mit der rückwirkenden Zubilligung einer Rente i. S. d. § 50 Abs. 1 ergeben sich gemäß...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2.1 Definition der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Bei Versicherten, die a) eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 SGB VI, vgl. Rz. 7) oder b) eine Vollrente wegen Alters (§§ 35 ff. SGB VI; vgl. Rz. 8) aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, endet der Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Rente an. Das Gesetz räumt dem Krankengeld insoweit keinen Vorrang gegenüber einer Rentenzahlung ein. Im ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.13 Weiterzahlung von Renten der ehemaligen DDR (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 32 Gemäß Art. 3 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland mit dem Wirksamwerden des Beitritts in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem T...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2.2 Folge des Rentenbezugs bei rückwirkender Zubilligung

Rz. 10 Wird vom Rentenversicherungsträger eine der unter Rz. 7 oder Rz. 8 aufgeführten Renten rückwirkend bewilligt, stellt die Krankenkasse die Krankengeldzahlung gemäß einer Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und dem Rentenversicherungsträger (vgl. Rz. 18) spätestens mit Ablauf des Tages ein, an welchem die Mitteilung des Trägers der Rentenversicherung über die Renten...mehr

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Sauer, SGB IX § 135 Begriff... / 2.2 Einkommensermittlung des aktuellen Jahres (Abs. 2)

Rz. 6 Eine Anknüpfung an das Vorvorjahr kann dazu führen, dass durch eine erhebliche Einkommensveränderung ein unzutreffender Beitrag gefordert würde. Das kann z. B. bei Arbeitslosigkeit, bei Rentenbeginn oder bei einem Wechsel des Arbeitsverhältnisses von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung der Fall sein (vgl. Regierungsentwurf BTHG, BR-Drs. 428/16 S. 308). In diesen Fällen ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.2 Anzurechnende Rentenarten

Rz. 34 Bei den in § 50 Abs. 2 aufgeführten Renten/Leistungen handelt es sich um spezielle Renten aus der Alterssicherung der Landwirte (Nr. 1): Die Alterssicherung der Landwirte wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durchgeführt und zielt seit ihrer Einführung im Jahr 1957 auf eine Teilsicherung des Lebensunterhaltes ab. Diese Teilsi...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.1 Überblick

Rz. 33 Abs. 2 regelt die Kürzung des Krankengeldes für den Fall der Zubilligung bestimmter Rentenleistungen, wenn die Rente später als die Arbeitsunfähigkeit oder (ersatzweise) später als eine stationäre Behandlung zuerkannt wird. Unter "Zuerkennung" ist hierbei der Beginn der Rente gemeint und nicht der Tag, an dem der Rentenbescheid aus- oder zugestellt wird. Bei der Anwendung...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.12 Auswirkungen des Wegfalls einer Rente auf die Krankengeldzahlung (§ 50 Abs. 1 Satz 4)

Rz. 31 Wird eine der genannten Renten/Leistungen nicht mehr gezahlt (z. B. Bezugsdauer der Zeitrente ist erreicht), entsteht nach § 50 Abs. 1 Satz 4 SGB V ein Anspruch auf Krankengeld, wenn der Betreffende bei Eintritt einer erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist. Mit dieser Regelung wird klargestellt, dass bei Wegfall der genannten Renten ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.3 Rentenerhöhung

Rz. 139 Wird die Rente aufgrund einer Wertsicherungsklausel erhöht, ist weiterhin der ursprüngliche Ertragsanteil auf den neuen Rentenbetrag anzuwenden. Dies folgt daraus, dass sich die Rente als solche nicht verändert, sondern lediglich ihr innerer Wert erhalten bleibt.[1] Praxis-Beispiel Ertragsanteil bei Rentenerhöhung aufgrund Wertsicherungsklausel X zahlt Y eine Leibrente...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.2 Bindung an die Lebenserwartung mehrerer Personen

Rz. 136 Hängt die Dauer einer Leibrente von der Lebenszeit mehrerer Personen ab, ist der Ertragsanteil nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 EStDV zu ermitteln. Das gilt auch, wenn die Rente mehreren Personen, z. B. Ehegatten, gemeinsam mit der Maßgabe zusteht, dass sie beim Ableben des zuerst Versterbenden herabgesetzt wird. In diesem Fall ist bei Ermittlung des Grundbetrags der Rente, d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.3 Besteuerung privater Leibrenten

Rz. 157 Die Besteuerung sonstiger Leibrenten, die nicht solche i. S. d. Doppelbuchst. aa) sind, erfolgt ab Vz 2005 wie bisher mit dem Ertragsanteil. Es kann sich um bereits bestehende private Rentenversicherungen, Veräußerungsleibrenten und Versorgungsleistungen handeln. Der Grund für die Besteuerung mit dem Ertragsanteil liegt darin, dass diese Renten aus versteuertem Einko...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.2 Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 151 Im Vz 2005 unterliegen die Leibrenten und andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und den privaten Lebensversicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG einer Besteuerung von 50 %. Der Begriff der "anderen Leistung" ist im Gesetzgebungsverfahren eingefügt...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.9 Sonderfall körperliche Untauglichkeit/Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit

Rz. 19 Die Aufzählung der eine Befristung und damit auch eine auflösende Bedingung grundsätzlich rechtfertigenden Gründe in § 14 Abs. 1 TzBfG ist nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen und auflösende Bedingungen ausschließen.[1] Soweit in Tarifverträgen für das Bordpersonal von Fluggesellschaften vo...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.14.2 Unbeschränkt Steuerpflichtige mit Alterseinkünften aus der Türkei

Soweit eine Person in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und daneben auch ansässig i. S. des Art. 4 DBA-Türkei ist, darf Deutschland als Ansässigkeitsstaat gemäß Art. 18 Abs. 1 DBA-Türkei alle Renteneinnahmen bis zu einem Betrag von 10.000 EUR besteuern. Zu beachten ist hier allerdings, dass die aus den Renteneinnahmen resultierenden Renteneinkünfte nach dem E...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.5 Besonderheiten aufgrund der Zahlung in ausländischer Währung

Ergibt sich aufgrund von Änderungen eines Wechselkurses ein höherer oder niedrigerer Rentenbruttobetrag in Euro, obgleich sich die Höhe der Rente in der ursprünglichen Währung nicht geändert hat, hat dies bei der Besteuerung der Rente zur Folge, dass der steuerfreie Teil der Rente unter Berücksichtigung des maßgebenden Besteuerungsanteils neu berechnet wird (§ 22 Nr. 1 Satz ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.1 Ausländische Renten in der Basisversorgung

Auch Altersbezüge aus ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungen, die die Merkmale der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen, fallen in die Systematik der sog. Basisversorgung, d. h. die ausländische Rente ist dann mit dem jeweils gültigen Besteuerungsanteil[1] anzusetzen.[2] Der BFH hat diese Qualifikation mehrmals in Einzelfällen bestätigt[3] zur Rente aus...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.2 Lösung

Es stellt sich die Frage, was mit den Pensionszusagen vor dem Hintergrund der beabsichtigten Liquidation geschieht und welche steuerlichen Auswirkungen damit für die betroffenen Arbeitnehmer verbunden sind. In den Fällen, in denen die betriebliche Tätigkeit eingestellt wird und das Unternehmen liquidiert werden soll, kann die Zusage von einem Unternehmen der Lebensversicherun...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift konkretisiert die Anspruchsvoraussetzung der Arbeitslosigkeit aus § 137 Abs. 1 Nr. 1. Sie ist damit die zentrale Vorschrift in Bezug auf das Arbeitslosengeld (Alg) als Versicherungsleistung nach dem SGB III. Davon abzugrenzen ist § 16. Dort wird Arbeitslosigkeit nicht als Anspruchsvoraussetzung für die Entgeltersatzleistung bei Arbeitslosigkeit definiert...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Nachholende Betriebsrentenanpassung

Rn. 692 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das BAG hatte entschieden, dass die seit dem Rentenbeginn eingetretene Teuerung auch dann voll auszugleichen ist, wenn an einem vorgelagerten Prüfungsstichtag eine Anpassung wegen unzureichender wirtschaftlicher Lage unterblieb (vgl. BAG, Urteil vom 28.04.1992, 3 AZR 142/91, DB 1992, S. 2401f.). Dieser volle Teuerungsausgleich trotz zwischenz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Nichtsteuerlicher Verwaltungsakt als Grundlagenbescheid

Rz. 61 Grundsätzlich können auch Verwaltungsakte, die auf nichtsteuerlichen Gesetzen beruhen, Grundlagenbescheide für steuerliche Verwaltungsakte sein. Das ist nicht ganz unproblematisch, da hierdurch die Wirkungen zweier Verwaltungsverfahren miteinander vermischt werden, die nach unterschiedlichen Prinzipien ablaufen und unterschiedliche Zwecke verfolgen. So rechtfertigt si...mehr

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Jung, SGB VII § 71 Witwen-,... / 2.4.4 Anwendung der Vorschriften für Hinterbliebenenrenten (Satz 2)

Rz. 43 Entsprechend anzuwenden sind gemäß Abs. 4 Satz 2 die Vorschriften über: den Wegfall der Witwen-/Witwerrente bei Wiederheirat (§ 65 Abs. 1), das Wiederaufleben bei Auflösung der neuen Ehe (§ 65 Abs. 5), die Einkommensanrechnung bei der Witwen-/Witwerrente (§ 65 Abs. 3) und der Waisenrente (§ 68 Abs. 2), die zeitliche Begrenzung bei Waisenrenten (§ 67 Abs. 3 und 4), den Höc...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers wegen Verstoßes gegen Mitteilungspflichten

Rz. 55 Die o.g. Entscheidung des LAG Hamm unter Rdn 54 führt zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber mitteilungspflichtig sind, sobald sie das Münchener Modell in Anspruch nehmen. Rz. 56 ▪ Vertragliche Mitteilungspflichten Mitteilungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis werden sich nach den jeweiligen Beendigungsklauseln richten. Wenn diese ei...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Rente für besonders langjährig Versicherte §§ 38, 236b SGB VI

Rz. 11 Wer 45 Jahre qualifizierte Wartezeiten i.S.d. § 51 Abs. 3a SGB VI aufweist, kann zwei Jahre eher als das Regelaltersrenten-Alter eine vorgezogene Rente beziehen. Auch hier wird das Eintrittsalter für die Jahrgänge bis 1963 gem. § 236b SGB VI in zweitmonatigen Schritten angehoben, dazu wird auf obige Tabelle, dort die hellgoldene Spalte, Bezug genommen. Diese vorgezoge...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / b. Erstattungsverbot

Rz. 37 Einmal rechtswirksam entrichtete Ausgleichsbeträge werden nicht mehr erstattet, § 187a Abs. 3 S. 3 SGB VI. Dieses Erstattungsverbot gilt selbst dann, wennmehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / III. Antrag auf Teilrente und Beginn – wie geht das?

Rz. 17 Im Antrag auf Versichertenrente – Formular R0100, auch online – fragt die Deutsche Rentenversicherung – DRV – auf Seite 2, ob die Altersrente gezahlt werden soll als Vollrente oder als Teilrente. Auch die Angabe des gewollten Rentenbeginns findet sich dort. In der Praxis wird empfohlen, den Antrag sechs Monate vor dem angegebenen Rentenbeginn zu stellen. Wurde eine Kon...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / a. Rentenversicherung SGB VI

Rz. 90 Wer die Regelaltersrenten-Grenze erreicht und trotz Erfüllung der Wartezeit die Altersente nicht in Anspruch nimmt, erhält einen Zuschlag auf die gesamte, später gewährte Rente. Dieser beträgt 0,5 % für jeden späteren Eintrittsmonat, somit 6 % für ein Jahr. Statt z.B. 2.000 EUR Rente errechnen sich für einen um ein ganzes Jahr aufgeschobenen Rentenbeginn 2.120 EUR Mon...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Beiträge – Geldkonto

Rz. 22 Zum "Geldkonto" gilt ein vereinfachter, aber verständlich formulierter Grundsatz: Was man an Beitrag einbezahlt hat, bekommt man nicht heraus. Gleichwohl haben die eingezahlten Beiträge eine besondere Bedeutung für die spätere Rentenhöhe. Die Alters-Rentenhöhe bestimmt sich vereinfacht nach der Formel Altersrente = Summe aller Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert ▪ Entge...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Vorzeitige Altersleistungen

Rz. 59 Ausgangspunkt ist § 6 BetrAVG i.d.F. der letzten Änderung zum 1.1.2023: § 6 BetrAVG Vorzeitige Altersleistung Einem Arbeitnehmer, der die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente in Anspruch nimmt, sind auf sein Verlangen nach Erfüllung der Wartezeit und sonstiger Leistungsvoraussetzungen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu gewähre...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Regelaltersrente §§ 35, 235 SGB VI

Rz. 8 Wer eine Wartezeit von fünf Jahren zurückgelegt hat gem. §§ 50, 51 Abs. 1 SGB VI und 1964 oder später geboren ist, kann mit 67 in die Regelaltersrente wechseln. Das Eintrittsalter wird gem. § 235 SGB VI für die Jahrgänge bis 1963 in zweitmonatigen Schritten angehoben; Einzelheiten dazu enthält die nachfolgende Tabelle in der weißen Spalte: Rz. 9 Tabellenübersicht Alters...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Schaden und Kausalität

Rz. 78 Die herzustellende Vermögenseinbuße besteht in den Renten, welche mangels rechtzeitigen Antrags nicht gezahlt wurden. Eine Gesamtsaldierung der finanziellen Folgen des früheren Rentenbeginns findet nicht statt. Insbesondere ist ein Abwägen der infolge von Abschlägen geringeren früheren Rente mit der späteren abschlagsfreien höheren Rente in Bezug auf die Lebenserwartu...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.3 Verordnungsermächtigung in Abs. 2

Rz. 45 § 13 Abs. 2 enthält eine weitere Ermächtigung für eine Rechtsverordnung. Die Vorschrift nimmt auch nach der Bürgergeld-Gesetzgebung Bezug auf § 12a Satz 1. Damit stehen die §§ 2, 3, 5, 7 und 9 weiterhin in engem Zusammenhang, § 12a wiederum ist als Nachfolgeregelung zu § 65 Abs. 4 (i. V. m. § 428 SGB III) anzusehen. Seit dem 1.1.2008 hatten erwerbsfähige Leistungsbere...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3 Anspruchsende

Rz. 7 Abs. 3 regelt das Ende des Anspruchs von Verletztengeld. Hieran knüpft § 72 Abs. 1 Nr. 1 den Beginn der Renten an Versicherte. Weitere in Betracht kommende Zeitpunkte des Rentenbeginns regelt § 72 Abs. 1 Nr. 2. Der Anspruch auf Verletztengeld unterliegt grundsätzlich keiner zeitlichen Beschränkung (BSG, Urteil v. 30.10.2007, B 2 U 31/06 R), es sei denn, es liegt einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 3.3 Wartezeit von 45 Jahren

Seit dem 1.1.2012 besteht die Möglichkeit, trotz stufenweiser Anhebung der Altersgrenzen nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Diese Möglichkeit wird durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz für Rentenzugänge ab 1.7.2014 durch die Regelung zur Rente ab 63 Jahren vorübergehend ausgeweitet: Durch eine befristete Sonderregelung sollen besonders l...mehr