Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenbeginn

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.8.1 Gesetzlicher Umfang

Rz. 26 Entspricht die Satzungsregelung dem Gesetzeswortlaut, umfasst sie alle betriebsfremden Personen, die sich erlaubtermaßen auf dem Gelände des Unternehmens aufhalten. Im Gegensatz zu allen anderen die Versicherungspflicht begründenden Vorschriften kommt es auf einen besonderen betrieblichen Zweck des Aufenthaltes nicht an, so dass die körperliche Anwesenheit allein ausr...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.12.2 KVdR-Voraussetzungen

Rz. 234 Die KVdR hängt materiell-rechtlich davon ab, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente erfüllt sind, der Rentenantrag gestellt und die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Für die KVdR sind jedoch weitere, in Abs. 1 Nr. 11 nicht ausdrücklich genannte Bedingungen zu erfüllen. Erforderlich ist ein inländischer Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt im Inland (vgl....mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.6 Rente oder Rentenantrag, Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Nr. 4)

Rz. 36 Das Recht auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht der Rentner geht auf § 173a RVO zurück. Das Befreiungsrecht erfasst nicht nur die versicherungspflichtigen Rentenbezieher, sondern auch die Rentenantragsteller i. S. v. § 189, was sich aus der ausdrücklichen Erwähnung auch des Rentenantrages neben dem Bezug der Rente als Befreiungsrecht auslösendes Ereignis e...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.3 Hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit (Abs. 5)

Rz. 331 Mit der Regelung des Abs. 5 ist erstmals (nur für die Krankenversicherung und als Folge davon für die Pflegeversicherung) als Ausschlusstatbestand die Ausübung einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit eingeführt worden. Dies entspricht nicht nur der Tendenz des Gesetzgebers, selbständige Erwerbstätigkeiten aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszugrenzen (vg...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (6) "Rente mit 63"

Rz. 396 Die Rentenreform durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz[302] eröffnete zum 1.7.2014 insbesondere langjährig Versicherten, ohne große Einkommenseinbußen vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Wer mindestens 45 Jahre an Beitrags- und Berücksichtigungszeiten nachweisen kann und vor 1953 geboren ist, kann seit Juli 2014 eine abschlagsfreie Altersrente für besonders lang...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / ff) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 423 Ist im Versorgungsvertrag ausdrücklich die Vollendung des 65. Lebensjahres als Rentenbeginn genannt, bedarf jede Verschiebung nach oben einer einvernehmlichen Regelung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter bzw. Betriebsrat. Rz. 424 Eine automatische Anpassung gibt es hingegen bei dynamischen Verträgen, die auf das gesetzliche oder betriebsrentenrechtliche Eintrittsalte...mehr

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§ 6 Tabellen / ff) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 210 Ist im Versorgungsvertrag ausdrücklich die Vollendung des 65. Lebensjahres als Rentenbeginn genannt, bedarf jede Verschiebung nach hinten einer einvernehmlichen Regelung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern oder Betriebsrat. Rz. 211 Eine automatische Anpassung gibt es hingegen bei dynamischen Verträgen, die auf das gesetzliche oder betriebsrentenrechtliche Eintrittsa...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 5. Versteuerung von Renten/Pensionen

Rz. 49 Renten und Pensionen werden unterschiedlich versteuert. Pensionen, die vor allem von Beamten, Richtern und deren Witwen und Waisen bezogen werden, sind steuerpflichtig (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG),[52] jedoch durch einen Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG) begünstigt. Beamtenrechtliche Versorgungsempfänger haben ihre Hinterbliebenenbezüge zu versteuern.[53] Ände...mehr

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§ 6 Tabellen / 4. Deckungssummenüberschreitung (§ 8 KfzPflVV)

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Die Doppelbesteuerung der R... / c) Umfang der Feststellungs- und Beweislast

Der Umfang der Feststellungs- und Beweislast ergibt sich insb. aus den BFH-Urt. v. 21.6.2016 – X R 44/14; v. 19.5.2021 – X R 33/19 und X R 20/19. Hiernach sind, wie bereits oben dargestellt, die voraussichtlich steuerunbelastet zufließenden Rententeilbeträge mit dem aus versteuertem Einkommen geleisteten Teil der Altersvorsorgeaufwendungen zu vergleichen. Eine Doppelbesteuer...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / 5. Reaktionen des Gesetzgebers und weitere Erwartungen

Der Gesetzgeber musste auf die Rspr. des BFH reagieren, insb. aufgrund der Feststellung, dass spätere Rentnerjahrgänge immer deutlicher von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein dürften. Dies gilt es durch gesetzgeberische Gestaltung zu vermeiden. Gutachten: Das BMF hat im Nachgang zu der genannten höchstrichterlichen Rspr. ein externes wissenschaftliches Gu...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.2.1 Erhobener Anspruch/Kostenpunkt/Rechtsmittelzulassung

Rz. 4 Wegen des Begriffs des Anspruchs ist zunächst auf die Rn. 3 bis 5 zu § 123 zu verweisen. Anspruch in § 140 ist der prozessuale Anspruch (vgl. BGH, MDR 1996, 1061). Die VwGO spricht in § 120 VwGO von einem "gestellten Antrag". Es muss sich also nicht um einen materiellen Anspruch i. S.e. Forderung handeln. Als übergangen kommen deshalb z. B. auch Anträge auf Zwischenfes...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.4.3 Notwendigkeit der schriftlichen Unterrichtung

Nach § 21 TzBfG gilt für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund auflösender Bedingung § 15 Abs. 2 TzBfG "entsprechend". Danach endet das Arbeitsverhältnis mit Eintritt der auflösenden Bedingung, frühestens aber 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung. De...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.2.3 Altersgrenze vor dem gesetzlichen Rentenalter

Auch einzel- oder kollektivvertragliche Regelungen, die ein Ausscheiden des Arbeitnehmers vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters oder der Erlangung eines Anspruchs auf vorgezogenes Altersruhegeld vorsehen, können sachlich gerechtfertigt sein, z. B. dann, wenn mit der Tätigkeit erhebliche Gefahren verbunden sind. Für die früher nach ständiger Rechtsprechung des BAG zu...mehr

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FF 05/2024, Nebengüterrecht... / II. Materielles Nebengüterrecht

Ehebezogene Zuwendung Eine Entscheidung des AG Hamburg[35] befasst sich mit der (neben)güterrechtlichen Behandlungen von Zuwendungen (hier: Geld) des einen an den anderen Ehegatten vor der Eheschließung. Diese sind nicht nach BGB privilegiert[36] und als Endvermögen, soweit dann noch vorhanden, über den Zugewinnausgleich zu teilen. So war es aber nicht. Der spätere Ehemann üb...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.5 Erstattung nachgezahlter Beiträge

Rz. 19 Die in § 207 Abs. 3 (i. d. F. des AVmEG v. 31.3.2001, BGBl. I S. 403) enthaltene spezielle Beitragserstattungsregelung steht in engem Zusammenhang mit § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, nach dem der Umfang der anzurechnenden Anrechnungszeiten für Zeiten einer schulischen Ausbildung mit Wirkung zum 1.1.2002 von max. 3 Jahre auf max. 8 Jahre [1] nach Vollendung des 17. Lebensjahr...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Freiwillige Beiträge können gemäß § 197 Abs. 2 grundsätzlich nur für das laufende Kalenderjahr, max. aber bis zum 31.3. des Folgejahres fristgerecht gezahlt werden (Ausnahmen = Unterbrechung der Zahlungsfrist durch ein Beitrags- oder Rentenverfahren gemäß § 198 Satz 1 oder bei Vorliegen eines Härtefalls i. S. v. § 197 Abs. 3). Die in §§ 197 Abs. 2, Abs. 3, 198 Satz 1 e...mehr

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Jansen, SGB VI § 204 Nachza... / 2.5 Nachzahlung bei Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Rente

Rz. 11 Nach § 204 Abs. 2 Satz 3 steht die Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Rente innerhalb der Antragsfrist der Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Dienstzeiten bei einer internationalen Organisation nicht entgegen. Dies gilt sowohl für Renten wegen Erwerbsminderung als auch für Alters- und Hinterbliebenenrenten. Für Renten wegen Erwerbsminderung hat d...mehr

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Jansen, SGB VI § 206 Nachza... / 2.7 Leistungsrechtliche Auswirkungen

Rz. 21 Nachgezahlte Beiträge können sich sowohl anspruchsbegründend (z. B. bei der Prüfung bestimmter Wartezeiten) als auch anspruchserhöhend bei Berechnung der Monatsrente (§§ 64, 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 70 Abs. 5) auswirken. Rz. 22 Entgeltpunkte für nachgezahlte freiwillige Beiträge (§ 70 Abs. 5) sind gemäß § 75 Abs. 1 bei Berechnung von Altersrenten nur zu berücksichtigen,...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.6 Leistungsrechtliche Auswirkungen

Rz. 23 Nachgezahlte freiwillige Beiträge können sich sowohl anspruchsbegründend (z. B. bei Prüfung bestimmter Wartezeiten) als auch anspruchserhöhend (bei der Berechnung der Monatsrente gemäß §§ 64, 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 70 Abs. 5) auswirken. Rz. 24 Entgeltpunkte für nachgezahlte freiwillige Beiträge (§ 70 Abs. 5) sind gemäß § 75 Abs. 1 bei Berechnung von Altersrenten zu be...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.4 Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers

Rz. 17 Gemäß § 14 Satz 1 SGB I hat jeder Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch. Die in § 14 SGB I geregelte Beratungspflicht der Sozialleistungsträger ist allerdings grundsätzlich nicht so weitreichend, dass daraus abgeleitet werden könnte, die Rentenversicherungsträger hätten bei beabsichtigter Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen...mehr

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Jansen, SGB VI § 205 Nachza... / 2.7 Nachzahlung bei Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Rente

Rz. 12 Nach § 205 Abs. 1 Satz 4 steht die Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Rente der Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen nicht entgegen. Dies hat z. B. für laufende Renten wegen Erwerbsminderung (§§ 43, 45, 240 Abs. 2) zur Folge, dass bei Berechnung dieser Renten auch Entgeltpunkte für Nachzahlungsbeiträge (§ 70 Abs. 5) zu berücksichtigen sind, wenn diese ...mehr

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Sauer, SGB III § 345a Pausc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit § 26 Abs. 2 Nr. 3 hat der Gesetzgeber ab dem 1.1.2003 die Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, die unmittelbar vor Rentenbeginn dem Kreis der durch die Arbeitslosenversicherung geschützten Arbeitnehmer zugeordnet waren, in die Versicherungspflicht einbezogen. § 345a Abs. 1 regelte bis zum Jahr 2005 eine pauschale Beitragszahlung der Träger der gesetzl...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1 Monatsbetrag der Rente – Faktoren der Rentenformel im Überblick

Rz. 8 Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich gemäß § 63 Abs. 6, § 64 Nr. 1 bis 3, wenn die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen EP, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden (vgl. zur Berechnung stellv.: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 22.3.2023, L 3 R 62/22; LSG Baden-Wü...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.3 Beispiel einer Rentenberechnung nach dem SGB VI

Rz. 28 Die Versicherte ist am 3.2.1945 geboren und nimmt Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit vorzeitig ab 1.3.2008 in Anspruch (vgl. § 237 i. V. m. Anl. 19 zum SGB VI); diese Altersrente – wie die für Frauen – gibt es nur noch für vor dem 1.1.1952 geborene Versicherte; vgl. § 237 Abs. 1 Nr. 1 (Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Alterst...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2.1.1 Alters- und Erziehungsrenten

Rz. 37 Beiträge, die nach Beginn einer Alters- oder Erziehungsrente gezahlt worden sind, führen zur Neuberechnung der Rente (so die ausdrückliche gesetzgeberische Zielsetzung, vgl. BT-Drs. 13/4336 S. 22). Das geschieht wie beim Versorgungsausgleich (vgl. § 76 Abs. 7) in der Weise, dass die bisherigen Entgeltpunkte unverändert übernommen und um den Zuschlag an Entgeltpunkten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Die Regelung stellt sicher, dass sich die neben einem Altersteilrentenbezug gezahlten Beiträge (während des Vollrentenbezuges besteht Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 Nr. 1) immer rentensteigernd beim Bezug der späteren Vollrente auswirken (BT-Drs. 15/2149 S. 24). Nach bis Juli 2004 geltendem Recht traten vermehrt Fälle auf, in denen solche Beiträge nicht in vollem...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.6 Rentenartfaktor bei Renten wegen Todes für das sog. Sterbevierteljahr

Rz. 20 Witwen bzw. überlebende Lebenspartner erhalten ebenso wie Witwer – nicht aber geschiedene Ehegatten bzw. frühere Lebenspartner – für eine Übergangszeit, die bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten reicht, Hinterbliebenenrente mit dem Rentenartfaktor 1,0, also in Höhe der Vollrente wegen Erwerbsminderung bzw. Altersrente des Versicherten (...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.2 Zuschlagsregelung bei Ausschluss von Berücksichtigungszeiten (Abs. 1a)

Rz. 42 Die Zuschlagsregelung in Abs. 1 knüpft grundsätzlich an Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung an, die dem überlebenden Ehegatten gemäß § 57 gutgeschrieben werden. Soweit jedoch Berücksichtigungszeiten allein aus den in Abs. 1a (Rz. 1) genannten Gründen nicht anzurechnen sind, kann ein Zuschlag an Entgeltpunkten dennoch gewährt werden. Rz. 43 Ein Zuschlag an Ent...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.2 Berechnungszeitpunkt und Berechnungsmodalitäten

Rz. 26 Der für die Berechnung nach dieser Rentenformel maßgebliche Berechnungszeitpunkt folgt dem sog. Rentenbeginnprinzip; §§ 75, 300 (vgl. herzu auch GRA der DRV zu § 64 SGB VI, Stand: 13.7.2015, Anm. 3). Dabei ist der Rentenbeginn nach § 99 Abs. 1 regelmäßig mit dem Rentenantrag verknüpft. Rentenbeginn i. S. v. §§ 64, 72 ist der Zeitpunkt, zu dem der Rechtsinhaber zum ers...mehr

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Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 2.1.7 Rechtsfolgen der Vergleichsbewertung

Rz. 18 Sofern beitragsgeminderten Zeiten Entgeltpunkte für Berücksichtigungszeiten zugeordnet wurden (§ 71 Abs. 3 Nr. 1), sind diese ggf. um 0,0833 je Kalendermonat erhöhten Entgeltpunkte – für die Ermittlung des Vergleichswerts – ebenfalls von den Entgeltpunkten aus der Grundbewertung abzusetzen. Zeiten einer beruflichen Ausbildung werden – je Monat – mit mindestens 0,0833 E...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2 Maßgeblicher Zeitpunkt der Zahlung zur Berücksichtigung eines Zuschlags – Abs. 3

Rz. 34 Abs. 3 regelt den maßgeblichen Zeitpunkt der Zahlung, um bei der Zuschlagsregelung nach Abs. 1 und Abs. 2 noch Berücksichtigung finden zu können. Es gilt der Grundsatz: Ist vor Eintritt eines Leistungsfalles eine wirksame Beitragszahlung erfolgt, wirkt sich der Zuschlag an Entgeltpunkten ab Rentenbeginn aus. Erfolgt die wirksame Beitragszahlung jedoch nach Eintritt de...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 5 Ergänzende Regelungen finden sich insbesondere in § 187a (Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters) und in § 187b (Zahlung von Beiträgen bei Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse). Weiter sind § 66 (Persönliche Entgeltpunkte) und § 75 (Entgeltpunkte fü...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2.2 Beitragszahlung (§ 187b) nach Rentenfall

Rz. 42 Die Ausführungen unter Rz. 37 ff. – Beitragszahlung (§ 187a) nach Rentenfall gelten entsprechend mit folgender Einschränkung: Beiträge wegen einer Abfindung dürfen nach bindender Feststellung (vgl. § 77 SGG) einer Vollrente wegen Alters nicht mehr gezahlt werden (§ 187b Abs. 2). Das Zahlungsverbot gilt dann nicht, wenn der Antrag auf Beitragszahlung schon vor Bindungswir...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.3 Antragsbefugnis nach Abs. 3

Rz. 14 Abs. 3 bezieht sich auf jegliche Leistung, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft beanspruchen könnten oder die sie ohne Rechtsanspruch erhalten könnten. Anträge auf Leistungen sind nicht auf den in Abs. 1 bestimmten Rechtsrahmen beschränkt. Es sind auch diejenigen Leistungen eingeschlossen, die ohne Auswirkungen auf den Bezug...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.6 Monatsbeiträge der Rente nach Abs. 6

Rz. 49 Abs. 6 ordnet für die Ermittlung des zu zahlenden Monatsbetrags einer Rente an, dass die unter Berücksichtigung des mit dem Zugangsfaktor ermittelten persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert vervielfältigt werden (das BSG verwendet den insoweit besser passenden Begriff des monatlichen Werts des Rechts auf Rente; BSG, Urteil v. 29...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.3.1 Mindestbewertung und Zuschlag (Satz 1)

Rz. 23 Beitragsgeminderte Zeiten, also Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit Anrechnungszeiten, einer Zurechnungszeit oder Ersatzzeiten belegt sind (§ 54 Abs. 3), erhalten seit 2002 mindestens so viele Entgeltpunkte, wie sie jeweils als beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit, beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen einer Fachsc...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.3 Zusätzliche persönliche Entgeltpunkte (Satz 3)

Rz. 32 Für die ersten 36 Erziehungsmonate – also im Allgemeinen für das erste Kind – erhöht sich die Anzahl der persönlichen Entgeltpunkte (vgl. § 66) um 0,1010 je Monat (3,636), danach um jeweils 0,0505. Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Hinterbliebenenrentenrechts mit Wirkung zum 24.7.2001 (BGBl. I S. 1598) wurde in Abs. 1 Satz 3 der Zuschlag persönlichen Entgeltpunkten ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.4 Amtshaftung, Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Rz. 20 Grundsätzlich kann bei Beratungsfehlern ein Schadensersatzanspruch aufgrund Amtshaftung, bestehen (Art. 34 GG, § 839 BGB). Dieser ist auf Schadensersatz in Geld ohne Neugestaltung des Sozialrechtsverhältnisses gerichtet. Eine Neugestaltung kann ja gerade deswegen nicht verlangt werden. Aufgrund der Rechtsprechung des BSG gelten im Grundsatz folgende Voraussetzungen fü...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.1.3 Voraussetzungen im Einzelnen

Rz. 21 Nach Satz 1 richtet sich der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Witwenrenten und Witwerrenten nach der Dauer der Erziehung von Kindern bis zur Vollendung ihres 3. Lebensjahres. Rz. 22 In welchem Umfang Zuschlagsmonate zu berücksichtigen sind, richtet sich danach, wie lange ein oder mehrere Kinder bis zur Vollendung ihres 3. Lebensjahres von der Witwe/dem Witwe...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / VIII. Pensionsalter

Rz. 204 Das Erreichen eines bestimmten Lebensalters, insb. des 67. Lebensjahres, ist in der privaten Wirtschaft für sich allein kein personenbedingter Kündigungsgrund.[510] Dies ergibt sich aus § 41 S. 1 SGB VI. Auch die Möglichkeit, Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, kann nicht als Kündigungsgrund herangezogen werden, § 8 Abs. 1 ATG. Nach h.M. kann die Kündigung eines Ar...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Altersteilzeit / 3.2 Voraussetzungen der Altersteilzeit

Der Arbeitnehmer muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Der Arbeitnehmer muss das 55. Lebensjahr vollendet haben. Die bisherige wöchentliche Arbeitszeit muss um die Hälfte reduziert werden. Der Arbeitnehmer muss innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage (entspricht etwa 3 Jahren) in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.3.6 Unterbrechung des Altersrentenbezugs

Rz. 39 Bei Unterbrechung eines Teilrentenbezugs zum Beispiel deshalb, weil der anzurechnende Hinzuverdienst den Betrag der Vollrente erreicht, handelt es sich bei einer späteren Teilrente wegen Alters um einen neuen Anspruch und somit um einen neuen Rentenbeginn. Tritt eine Unterbrechung im Rentenbezug und damit ein neuer Rentenfall ein, sind sämtliche Entgeltpunkte – einsch...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist seit 2002 wie folgt geändert worden: durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403): In Abs. 1 (Nr. 4) wurde "oder Rentensplitting unter Ehegatten" und an späterer Stelle "bei Witwenrenten und Witwerrenten sowie" mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt; durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21....mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.4 Prognose und Beitragsauskunft

Rz. 8 Anstelle der bisherigen Nr. 4 in Abs. 4 soll in die Rentenauskunft auch eine Prognose über die zu erwartende Höhe der Regelaltersrente aufgenommen werden. Im Gegensatz zu der Information nach Nr. 3 in Abs. 4 werden bei dieser Prognose nicht nur die bisher zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten berücksichtigt, sondern auch unterstellt, dass bis zum Rentenbeginn weitere...mehr

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Jansen, SGB VI § 108 Beginn... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 108Abs. 1 ersetzt § 1204e Abs. 3 RVO, § 83e Abs. 3 AVG. Es soll eine Harmonisierung zwischen Rentenleistungen und laufenden Zusatzleistungen hergestellt werden. Betroffen von der Regelung in § 108 sind der Krankenversicherungszuschuss (§ 106), die Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung (§ 269), der Kinderzuschuss (§ 270) sowie der Rentenzuschlag (§ 319a). Die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Veräußerung gegen wiederkehrende Leistungen

Rn. 241 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei Zahlung des Veräußerungspreises in Raten stellen die in den Raten enthaltenen Zinsanteile beim Veräußerer Einkünfte aus KapVerm gemäß § 20 Abs 1 Nr 7 EStG dar, die dieser gemäß den Regelungen der AbgSt nach § 32d EStG zu versteuern hat. Nur in Höhe des Tilgungsanteils handelt es sich um Veräußerungserlös, der im Zuflusszeitpunkt (§ 11 ES...mehr

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Jansen, SGB VI § 100 Änderu... / 2.1 Rentenbeginn bei Änderung der Rentenhöhe

Rz. 2 Ändern sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Voraussetzungen für die Höhe einer Rente (Rentenerhöhung oder -minderung) nach ihrem Beginn, wird durch Abs. 1 bestimmt, dass diese in neuer Höhe grundsätzlich von dem Kalendermonat an geleistet wird, zu dessen Beginn die Änderung wirksam ist. § 100 ergänzt somit die Regelung des § 48 SGB X, denn diese Vorschri...mehr

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Jansen, SGB VI § 101 Beginn... / 2.1 Beginn befristeter Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rz. 3 Zu den befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zählen Zeitrenten wegen Erwerbsminderung (§ 43), Berufsunfähigkeit (§ 240) und für Bergleute (§ 45). Abs. 1 enthält jedoch keine Regelung dazu, unter welchen Voraussetzungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf Zeit gewährt werden kann. Dies ist in § 102 Abs. 2 geregelt. Danach muss die begründ...mehr