Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenbeginn

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 1 Wirkung

Der Zugangsfaktor ist ein Element der in der Rentenversicherung geltenden Rentenformel.[1] Über ihn werden Rentenzuschläge und Rentenabschläge durch Erhöhung oder Minderung des Faktors gesteuert. Der Faktor bestimmt den Umfang der im Rentenfall zu berücksichtigenden Entgeltpunkte und richtet sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn oder Tod. Aus der Multiplikation d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit als Anrech... / 1.2 Unterbrechungserfordernis

Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit liegen grundsätzlich nur dann vor, wenn sie eine (pflicht)versicherte Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit oder einen versicherten Wehr- oder Zivildienst oder ein versichertes Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 EinsatzWVG. unterbrochen haben.[1] Diese Voraussetzung ist bei einem Rentenbeginn seit 1.1.2002 für die nach...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schul-, Fachschul-, Hochsch... / 1 Berücksichtigungsfähige Zeiten

Die Fachschul- und Hochschulausbildung muss nicht mehr – wie noch bis 1996 – abgeschlossen, d. h. erfolgreich beendet worden sein. Bei einem Rentenbeginn ab 2002 werden Ausbildungsanrechnungszeiten bis zur Höchstdauer von 8 Jahren berücksichtigt und davon allerdings nur 3 Jahre berufliche Ausbildung, Fachschulausbildung oder Teilnahme an einer berufvorbereitenden Bildungsmaßn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 4 Zugangsfaktor 1,0 (keine Rentenminderung/-erhöhung)

Der Zugangsfaktor, der vom Lebensalter des Versicherten bei Rentenbeginn oder bei Tod bestimmt wird, beträgt einheitlich 1,0 bei Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten, die nach Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen, Hinterbliebenenrenten, wenn der Versicherte frühestens im Monat der Vollendung seines 65. Lebensjahres gestorben ist und Altersrenten, die nicht vorzeitig...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 5.1 Keine Berücksichtigung von Entgeltpunkten

Das ist der Fall bei einer erstmaligen Rentenbewilligung oder bei Zahlung einer Altersteilrente (Teilrente) oder einer wegen Hinzuverdienstes nur teilweise zu leistenden Erwerbsminderungsrente (Hinzuverdienstmöglichkeit), und zwar zu dem Teil der Entgeltpunkte, der wegen der teilweisen Zahlung nicht anzurechnen war. Die jeweils in Anspruch genommenen Entgeltpunkte ergeben sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 3 Berechnung der Zu-/Abschläge

Abschläge errechnen sich, indem der für alle Rentenarten grundsätzlich 1,0 betragende Faktor um 0,003 für jeden Monat des Vorziehens einer Altersrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze oder eines für den Versicherten maßgebenden niedrigeren Rentenalters reduziert wird. Die Minderung des Faktors gilt bei einer Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrente bei deren Beginn vor dem ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift konkretisiert die Anspruchsvoraussetzung der Arbeitslosigkeit aus § 137 Abs. 1 Nr. 1. Sie ist damit die zentrale Vorschrift in Bezug auf das Arbeitslosengeld (Alg) als Versicherungsleistung nach dem SGB III. Davon abzugrenzen ist § 16. Dort wird Arbeitslosigkeit nicht als Anspruchsvoraussetzung für die Entgeltersatzleistung bei Arbeitslosigkeit definiert...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückkehrer in die GKV aus d... / 3.1 Obligatorische Anschlussversicherung

Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, können von der obligatorischen Anschlussversicherung nur dann erfasst werden, wenn sie bisher in Deutschland versichert waren und auch nach der Wohnortverlegung weiter in Deutschland krankenversichert bleiben. In den übrigen Sachverhalten kommt die Aufnahme in die obligatorische Anschlussversicherung nicht in Betracht. Pra...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten der Rente... / Zusammenfassung

Begriff Rentenbezugszeiten – soweit sie eine Zurechnungszeit enthalten – und die ggf. vor Rentenbeginn liegende Zurechnungszeit (z. B. in Fällen verspäteter Rentenantragstellung oder bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente vor Beginn des 7. Kalendermonats) sind Anrechnungszeiten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Rentenbezugszeiten können nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten der Rente... / 2 Renten aus der Zeit vor 1992 und nach 1956

Soweit es um Renten aus der Zeit vor 1992 und nach 1956 geht, konnte eine Zurechnungszeit nur unter besonderen versicherungsmäßigen Voraussetzungen berücksichtigt werden. War das der Fall, ist der Rentenbezug bis zum vollendeten 55. Lebensjahr Anrechnungszeit. Aber auch für den anderen Fall, dass die versicherungsmäßigen Voraussetzungen seinerzeit nicht vorlagen, kann über d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Nachholende Betriebsrentenanpassung

Rn. 692 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das BAG hatte entschieden, dass die seit dem Rentenbeginn eingetretene Teuerung auch dann voll auszugleichen ist, wenn an einem vorgelagerten Prüfungsstichtag eine Anpassung wegen unzureichender wirtschaftlicher Lage unterblieb (vgl. BAG, Urteil vom 28.04.1992, 3 AZR 142/91, DB 1992, S. 2401f.). Dieser volle Teuerungsausgleich trotz zwischenz...mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.1 Nachzahlungsrecht bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten

Rz. 6 Beschränkt ist das Recht zur Nachzahlung nach Abs. 1 auf vor dem 1.1.1955 Geborene. Die Eigenschaft als Elternteil richtet sich nach § 56 Abs. 1 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I. Diesen müssen Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI anzurechnen sein. Weitere Voraussetzung ist das Nichterfüllen der allgemeinen Wartezeit von 5 Ja...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.3 Nachzahlungsrecht für bis zum Beginn des Ruhestandes beurlaubte Berufssoldatinnen/-soldaten und Bundeswehrbeamte/-beamtinnen

Rz. 8 Abs. 3 erweitert den Kreis der Nachzahlungsberechtigten nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf Versicherte, die nach § 1 Abs. 4 Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz (SKPersStruktAnpG) oder nach § 3 Abs. 2 Bundeswehrbeamtinnen- und Bundeswehrbeamten-Ausgliederungsgesetz (BwBeamtAusglG) beurlaubt worden sind. Vorliegen muss auch hier zunächst die Versichertenei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Nichtsteuerlicher Verwaltungsakt als Grundlagenbescheid

Rz. 61 Grundsätzlich können auch Verwaltungsakte, die auf nichtsteuerlichen Gesetzen beruhen, Grundlagenbescheide für steuerliche Verwaltungsakte sein. Das ist nicht ganz unproblematisch, da hierdurch die Wirkungen zweier Verwaltungsverfahren miteinander vermischt werden, die nach unterschiedlichen Prinzipien ablaufen und unterschiedliche Zwecke verfolgen. So rechtfertigt si...mehr

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Jung, SGB VII § 71 Witwen-,... / 2.4.4 Anwendung der Vorschriften für Hinterbliebenenrenten (Satz 2)

Rz. 43 Entsprechend anzuwenden sind gemäß Abs. 4 Satz 2 die Vorschriften über: den Wegfall der Witwen-/Witwerrente bei Wiederheirat (§ 65 Abs. 1), das Wiederaufleben bei Auflösung der neuen Ehe (§ 65 Abs. 5), die Einkommensanrechnung bei der Witwen-/Witwerrente (§ 65 Abs. 3) und der Waisenrente (§ 68 Abs. 2), die zeitliche Begrenzung bei Waisenrenten (§ 67 Abs. 3 und 4), den Höch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 5.2 Späterer Rentenbeginn

5.2.1 Ab dem 7. Kalendermonat Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und große Witwen-/Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden frühestens mit Beginn des 7. Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet. Im Übrigen gelten die Regelungen zum Rentenantrag und Rentenbeginn. Praxis-Beispiel Rentenbeginn mit 7. Kalender...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich (Auswi... / 2.1 Rentenbeginn nach Durchführung des Versorgungsausgleichs

Beginnt eine Rente, nachdem der Beschluss des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich rechtskräftig und somit wirksam geworden ist, wird dies ab Rentenbeginn grundsätzlich berücksichtigt. Die Rente wird somit bei Zuschlägen an Entgeltpunkten erhöht und bei Abschlägen an Entgeltpunkten vermindert. Gegebenenfalls können Anpassungsregelungen[1] (vorübergehend) eine Kürzun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 5.2.2 Nahtloser Rentenbeginn zur Vermeidung einer Sicherungslücke

In bestimmten Fällen können sich Härten ergeben, wenn eine Erwerbsminderungsrente erst mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnt. Dies ist der Fall bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, die aus medizinischen Gründen befristet ist, wenn ein Anspruch auf Arbeitslosen-, Kranken- oder Krankentagegeld bereits vor dem "regulären" Rentenbeginn end...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenantrag / 1.2 Rentenbeginn

Leistungsansprüche entstehen, wenn deren materiell-rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Der Zeitpunkt der Antragstellung bestimmt im Wesentlichen den Rentenbeginn und hat verfahrensrechtliche Bedeutung (Einleitung des Rentenverfahrens). Ob eine rückwirkende Zahlung der Renten in Betracht kommt, ist davon abhängig, wie viel Zeit zwischen der Erfüllung der Anspruchsvorausse...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 5 Rentenbeginn

5.1 Normaler Rentenbeginn Der Beginn einer befristeten Rente unterscheidet sich – abgesehen von den Fällen in Abschn. 5.2 – nicht von unbefristet (also auf Dauer) zu zahlenden Renten. Für den Rentenbeginn kommt es zunächst darauf an, ob es sich um eine Versichertenrente (z. B. Erziehungsrente) oder um eine Hinterbliebenenrente (große Witwen-/Witwerrente wegen Kindererziehung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich (Auswi... / 2.2 Rentenbeginn vor Durchführung des Versorgungsausgleichs

Ist nach Beginn einer Rente ein Versorgungsausgleich im Erstverfahren durchgeführt worden, wird die Rente von dem Kalendermonat an um Zuschläge oder Abschläge an Entgeltpunkten verändert, zu dessen Beginn der Versorgungsausgleich durchgeführt, d. h. nach rechtskräftigem Beschluss des Familiengerichts wirksam ist. Dies gilt auch, wenn der begünstigte Ehepartner noch keine Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 5.1 Normaler Rentenbeginn

Der Beginn einer befristeten Rente unterscheidet sich – abgesehen von den Fällen in Abschn. 5.2 – nicht von unbefristet (also auf Dauer) zu zahlenden Renten. Für den Rentenbeginn kommt es zunächst darauf an, ob es sich um eine Versichertenrente (z. B. Erziehungsrente) oder um eine Hinterbliebenenrente (große Witwen-/Witwerrente wegen Kindererziehung oder Waisenrente) handelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hinterbliebenenrente / 2 Antragstellung/Rentenbeginn in der Rentenversicherung

Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden auf Antrag gewährt.[1] Der Antrag ist bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen.[2] Er wird jedoch auch von allen anderen Leistungsträgern, Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen...mehr

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Rentenantrag: Meldung des E... / 4 Beitragsberechnung bis zum Rentenbeginn

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen nach Abgabe der Sondermeldung ausschließlich nach dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt berechnet werden. Das gilt auch für die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen U1 und U2.[1] Es spielt keine Rolle, wenn das tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsentgelt von dem Arbeitsentgelt abweicht, das ...mehr

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Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 4 Altersvollrentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Beschäftigungs- und Rentenbeginn vor dem 1.1.2017 kein Verzicht auf RV-Freiheit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht seit dem 1.4.2016 eine Altersvollrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze und ist weiterhin mehr als geringfügig beschäftigt. Die Beschäftigung dauert über den 31.12.2016 hinaus an. Der Arbeitnehmer verzichtet ab dem 1.1.2017 nicht auf die bisher bestehende Rentenversicherungsfreiheit. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und...mehr

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Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 5 Altersvollrentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Beschäftigungs- und Rentenbeginn vor dem 1.1.2017 mit Verzicht auf RV-Freiheit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezog vom 1.4.2016 bis zum 30.09.2018 eine Altersvollrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze, seit dem 1.10.2018 ist er Regelaltersrentner. Er ist weiterhin mehr als geringfügig beschäftigt. Der Arbeitnehmer verzichtete durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber ab dem 1.1.2017 auf die damals bestehende Rentenversicherungsfrei...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2.1 Rentenzahlungen

Leistungen in Form einer lebenslangen Rente sowie Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten werden erfasst mit dem Besteuerungsanteil ("Kohortenprinzip") [1] oder Ertragsanteil.[2] Das gilt auch für Rentenzahlungen ausländischer Versorgungsträger an ehemalige Arbeitnehmer soweit die Rentenzahlungen im Inland der Besteuerung unterliegen. Der Altersentlastu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 5.2.1 Ab dem 7. Kalendermonat

Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und große Witwen-/Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden frühestens mit Beginn des 7. Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet. Im Übrigen gelten die Regelungen zum Rentenantrag und Rentenbeginn. Praxis-Beispiel Rentenbeginn mit 7. Kalendermonat Nach ärztlicher Feststel...mehr

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Krankenversicherung der Ren... / 1.3 Beitragstragung

Soweit Rentenantragsteller beitragspflichtig sind, tragen sie diese Beiträge allein. Wird dem Rentenantrag entsprochen, zahlt der Rentenversicherungsträger ab Rentenbeginn die Beiträge zur KVdR aus der Rente. Die Krankenkasse erstattet dem Rentner die ab Rentenbeginn als Rentenantragsteller gezahlten Beiträge.mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers wegen Verstoßes gegen Mitteilungspflichten

Rz. 55 Die o.g. Entscheidung des LAG Hamm unter Rdn 54 führt zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber mitteilungspflichtig sind, sobald sie das Münchener Modell in Anspruch nehmen. Rz. 56 ▪ Vertragliche Mitteilungspflichten Mitteilungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis werden sich nach den jeweiligen Beendigungsklauseln richten. Wenn diese ei...mehr

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Altersrente (für langjährig... / 2.1 Personkreis

Die Altersgrenze von 67 Jahren für den abschlagsfreien Rentenbezug gilt erst für Versicherte, die nach dem 31.12.1963 geboren sind. Bei Versicherten der Geburtsjahrgänge 1949 bis 1963 wird die Altersgrenze vom vollendeten 65. Lebensjahr schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. Die Anhebungen erfolgen im Grundsatz in den gleichen Schritten wie bei der Regelal...mehr

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Rentenantrag: Meldung des E... / 2.1 Meldezeitraum

Es ist jeweils das gezahlte beitragspflichtige Arbeitsentgelt der letzten Monate bis frühestens 3 Monate vor dem Rentenbeginn zu bescheinigen. Zuvor bereits gemeldetes Entgelt ist nicht erneut zu übermitteln. Die Sondermeldung hat eine Funktion ähnlich einer Jahresmeldung für einen verkürzten Teilzeitraum anstelle eines ganzen Kalenderjahres. Praxis-Beispiel Meldezeitraum der...mehr

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Anhebung der Altersgrenzen / 1.2 Altersrenten mit der Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme

Anders verhält es sich bei den sog. vorzeitigen Altersrenten. Dies sind die Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit (ausgelaufene Altersrente), Altersrente für Frauen (ausgelaufene Altersrente). Alle diese Altersrenten können – bei Erfüllung der dafür jeweils notwendigen Vorauss...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / b. Erstattungsverbot

Rz. 37 Einmal rechtswirksam entrichtete Ausgleichsbeträge werden nicht mehr erstattet, § 187a Abs. 3 S. 3 SGB VI. Dieses Erstattungsverbot gilt selbst dann, wennmehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Rente für besonders langjährig Versicherte §§ 38, 236b SGB VI

Rz. 11 Wer 45 Jahre qualifizierte Wartezeiten i.S.d. § 51 Abs. 3a SGB VI aufweist, kann zwei Jahre eher als das Regelaltersrenten-Alter eine vorgezogene Rente beziehen. Auch hier wird das Eintrittsalter für die Jahrgänge bis 1963 gem. § 236b SGB VI in zweitmonatigen Schritten angehoben, dazu wird auf obige Tabelle, dort die hellgoldene Spalte, Bezug genommen. Diese vorgezoge...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / III. Antrag auf Teilrente und Beginn – wie geht das?

Rz. 17 Im Antrag auf Versichertenrente – Formular R0100, auch online – fragt die Deutsche Rentenversicherung – DRV – auf Seite 2, ob die Altersrente gezahlt werden soll als Vollrente oder als Teilrente. Auch die Angabe des gewollten Rentenbeginns findet sich dort. In der Praxis wird empfohlen, den Antrag sechs Monate vor dem angegebenen Rentenbeginn zu stellen. Wurde eine Kon...mehr

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Rentenantrag / 1 Rentenantrag

Der Rentenantrag hat neben seiner eigentlichen Funktion, das Rentenverfahren einzuleiten, auch Bedeutung für den Rentenbeginn. Der Rentenantrag als solcher hat keinen Einfluss auf die Bestimmung des Beginns der Verzinsung von Leistungen; erforderlich ist hier der "vollständige Leistungsantrag".[1] 1.1 Form Der Rentenantrag sollte mittels der vom zuständigen Rentenversicherungs...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.4.3 Außerordentlichkeit der Einkünfte

Außerordentlich sind Einkünfte nur dann, wenn sie auf für die Einkunftsart ungewöhnlichen Umständen beruhen und es deshalb zu einer atypischen Zusammenballung von Einkünften kommt. Die Zusammenballung der Einkünfte darf nicht dem vertragsgemäßen oder typischen Ablauf der jeweiligen Einkünfteerzielung entsprechen.[1] Teil- oder Einmalkapitalzahlungen der bAV sind nach Auffassu...mehr

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Private Krankenversicherung... / 2 Beitragsentlastung im Alter

Bereits ab dem 60. Lebensjahr entfällt der gesetzlich vorgeschriebene 10 %ige Beitragszuschlag für die Alterungsrückstellungen. Diese Mittel werden verzinslich angelegt und zweckgebunden eingesetzt – um Beitragssteigerungen ab dem 65. Lebensjahr zu vermeiden. Der Zuschlag wird als Bestandteil des Gesamtbeitrags vom Arbeitgeber bezuschusst. Zusätzlich bieten die privaten Versi...mehr

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Anhebung der Altersgrenzen / 2.3 Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Altersgrenze von 65 Jahren für Versicherte, die vor 1953 geboren sind, auf ein Alter von 63 Jahren vorverlegt, wenn sich ein Rentenbeginn ab dem 1.7.2014 ergab. Diese Altersgrenze wird dann für die von 1953 bis 1963 geborenen Versicherten in 2-Monatsschritten auf das 65. Lebensjahr angehoben. Für Geburtsjahrgänge ab 1964 gi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / 1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Damit eine Hinterbliebenenrente für das Sterbevierteljahr in Höhe einer Rente des Versicherten gezahlt werden kann, muss auch Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente bestehen, wobei unerheblich ist, ob während dieses Zeitraums dem Grunde nach Anspruch auf kleine oder große Witwen-/Witwerrente besteht. Überlebende (eingetragene) Lebenspartner sind seit dem 1.1.2005 den Witwen/W...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig... / 2 Anhebung der Altersgrenzen

Die Altersgrenze von 62 Jahren gilt erst für alle nach 1963 geborenen Versicherten. Für Versicherte früherer Geburtsjahrgänge gilt eine Übergangsregelung. Beginnend mit dem Jahrgang 1952 wird die Altersgrenze stufenweise von 60 auf 62 Jahre angehoben. Versicherte, die das Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus oder die Knappschaftsausgleichsleistun...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / a. Rentenversicherung SGB VI

Rz. 90 Wer die Regelaltersrenten-Grenze erreicht und trotz Erfüllung der Wartezeit die Altersente nicht in Anspruch nimmt, erhält einen Zuschlag auf die gesamte, später gewährte Rente. Dieser beträgt 0,5 % für jeden späteren Eintrittsmonat, somit 6 % für ein Jahr. Statt z.B. 2.000 EUR Rente errechnen sich für einen um ein ganzes Jahr aufgeschobenen Rentenbeginn 2.120 EUR Mon...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zuschuss zum Krankenversich... / 3 Beantragung

Für die Zahlung des Beitragszuschusses sind die Vorschriften über Beginn, Ende und Änderung von Renten entsprechend anzuwenden. Das bedeutet u. a., dass der Rentenversicherungsträger den Beitragszuschuss bei Versichertenrenten regelmäßig ohne Verspätungsfolgen nur leisten kann, wenn dieser innerhalb von 3 Monaten nach Rentenbeginn vom Rentner beantragt worden ist. Bei Hinter...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenantrag / Zusammenfassung

Begriff Renten und andere Leistungen aus der Rentenversicherung werden nur auf Antrag gewährt. Die rechtzeitige Antragstellung auch bei einem unzuständigen Leistungsträger oder bei einer zur Annahme von Anträgen auf Sozialleistungen berechtigten Stelle genügt, um Fristen zu wahren. Der Eingang des Rentenantrags bei einer dieser Stellen steht dem Eingang bei dem für die Leist...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich (Auswi... / Zusammenfassung

Begriff Ein durchgeführter Versorgungsausgleich wirkt sich auf Leistungsansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung aus, sobald die familiengerichtliche Entscheidung (Beschluss) über den Versorgungsausgleich wirksam wird. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Zu- oder Abschläge aus dem Versorgungsausgleich sind in § 76 SGB VI geregelt. § 101 Abs. 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.3 Sonstige Entgeltmeldungen

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.1 Mögliche Tatbestände

Häufig kommt es vor, dass ein Versorgungsbezug bereits vor dem Rentenbeginn ausgezahlt wird. In diesen Sachverhalten kann noch keine Versicherungspflicht als Rentenbezieher bestehen. Oft sind die Betroffenen zu diesem Zeitpunkt noch als Arbeitnehmer pflichtversichert. Möglich ist auch eine Versicherung als Empfänger von Arbeitslosengeld, der bereits einen Versorgungsbezug au...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Anhebung der Altersgrenzen / 2.5 Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Für Versicherte, die nach dem 31.12.1951 geboren sind, werden die Altersgrenzen für diese Altersrente durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz zum wiederholten Male angehoben. Die Altersgrenze für den abschlagsfreien Rentenbeginn wird stufenweise von 63 auf 65 Jahre, die Altersgrenze für eine vorzeitige Inanspruchnahme von 60 auf 62 Jahre angehoben. Durch diese parallele A...mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 2.1 Maßgebliche Beitragsgruppe

Bei dem Beitrag für das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt handelt es sich grundsätzlich um einen Beitrag des Zuordnungsmonats. Die geschilderten Vergleichsberechnungen dienen lediglich "hilfsweise" der Ermittlung des beitragspflichtigen Anteils. Dementsprechend sind auch Beiträge aus der Einmalzahlung zu den Versicherungszweigen zu zahlen, zu denen im Zuordnungsmonat Versiche...mehr