Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenbeginn

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 85. Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23.06.1993, BGBl I 93, 944. Verwaltungsanweisung: BMF-Schreiben vom 20.07.1993, BStBl I 93, 559.

Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz lautet im vollen Wortlaut: Zitat "Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den Neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte" und ändert ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonfo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.4 Bindung des Versicherten

Ein Versicherter, der aufgrund der Aufforderung einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe gestellt hat, darf diesen nur noch mit Zustimmung der Krankenkasse wirksam zurücknehmen, beschränken oder der Rentenantragsfiktion widersprechen. Der Rentenversicherungsträger berücksichtigt die eingeschränkte Dispositionsbefugnis. Dazu ist er von der wirksamen Einschränkung der Disposit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Zusammentreffe... / 2.1 Zeitpunkt

Das Krankengeld wird gekürzt, wenn eine der o. g. Leistungen von einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung an zuerkannt wird. Entsteht der Krankengeldanspruch zu einem Zeitpunkt, an dem eine der o. g. Leistungen bereits bezogen wird, werden die Rentenleistung und das Krankengeld ungekürzt nebeneinander gezahlt. Dies gilt ebenfal...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Zusammentreffe... / 3 Erstattungsanspruch

Die Krankenkasse hat einen Erstattungsanspruch auf die Rente vom Rentenbeginn bis zur Einstellung der Krankengeldzahlung. Der Erstattungsanspruch ist für Zeiten ausgeschlossen, in denen Krankengeld nicht gezahlt wurde (z. B. weil das Krankengeld wegen der Fortzahlung von Entgelt ruhte).[1] Für den Erstattungsanspruch der Krankenkasse steht höchstens die Netto-Rente zur Verfü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Zusammentreffe... / 1 Ausschluss

Der Anspruch auf Krankengeld endet vom Beginn der nachfolgenden Leistungen an: Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, Vorruhestandsgeld nach § 5 Abs. 3 SGB V (anwendbar auf Sachverhalte, in denen die Voraussetzungen bis zum 31.12.1988 eingetreten s...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.9 Sonderfall körperliche Untauglichkeit/Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit

Rz. 19 Die Aufzählung der eine Befristung und damit auch eine auflösende Bedingung grundsätzlich rechtfertigenden Gründe in § 14 Abs. 1 TzBfG ist nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen und auflösende Bedingungen ausschließen.[1] Soweit in Tarifverträgen für das Bordpersonal von Fluggesellschaften vo...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 2.2 Gehaltsumwandlung aus Einmalbezug, pauschal besteuert

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse III, 1,0 Kinderfreibetrag, 9 % Kirchensteuer, 2,9 % KV-Zusatzbeitrag, ein Kind. Der Arbeitgeber hat vor dem 1.1.2005 eine Lebensversicherung in Form einer Direktversicherung für die Arbeitnehmerin abgeschlossen. Der Beitrag beträgt jährlich 1.500 EUR und soll durch Umwandlung des Weihnachtsgelds im No...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 2.1 Arbeitgeberleistungen als Einmalbezug, pauschal besteuert

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, 9 % Kirchensteuer, 2,9 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat vor dem 1.1.2005 eine Lebensversicherung in Form einer Direktversicherung für die Arbeitnehmerin abgeschlossen. Der Beitrag beträgt jährlich 1.752 EUR und wird vom Arbeitgeber als Einmalbetrag im November zusätzlich zum Arbe...mehr

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Arbeitsunterbrechung / 4.1 Beschäftigung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt

Meldungen fallen nicht an, wenn die Arbeitsunterbrechung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV einen Monat nicht überschreitet. Bei längeren Arbeitsunterbrechungen endet die entgeltliche Beschäftigung nach einem Monat. Dann ist innerhalb von 6 Wochen nach dem Ende der Beschäftigung eine Abmeldung mit dem Meldegrund "34" zu erstatten. In dieser Meldung ist das im gesamten Meldezeitra...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.14.2 Unbeschränkt Steuerpflichtige mit Alterseinkünften aus der Türkei

Soweit eine Person in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und daneben auch ansässig i. S. des Art. 4 DBA-Türkei ist, darf Deutschland als Ansässigkeitsstaat gemäß Art. 18 Abs. 1 DBA-Türkei alle Renteneinnahmen bis zu einem Betrag von 10.000 EUR besteuern. Zu beachten ist hier allerdings, dass die aus den Renteneinnahmen resultierenden Renteneinkünfte nach dem E...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.5 Besonderheiten aufgrund der Zahlung in ausländischer Währung

Ergibt sich aufgrund von Änderungen eines Wechselkurses ein höherer oder niedrigerer Rentenbruttobetrag in Euro, obgleich sich die Höhe der Rente in der ursprünglichen Währung nicht geändert hat, hat dies bei der Besteuerung der Rente zur Folge, dass der steuerfreie Teil der Rente unter Berücksichtigung des maßgebenden Besteuerungsanteils neu berechnet wird (§ 22 Nr. 1 Satz ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.1 Ausländische Renten in der Basisversorgung

Auch Altersbezüge aus ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungen, die die Merkmale der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen, fallen in die Systematik der sog. Basisversorgung, d. h. die ausländische Rente ist dann mit dem jeweils gültigen Besteuerungsanteil[1] anzusetzen.[2] Der BFH hat diese Qualifikation mehrmals in Einzelfällen bestätigt[3] zur Rente aus...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.2 Lösung

Es stellt sich die Frage, was mit den Pensionszusagen vor dem Hintergrund der beabsichtigten Liquidation geschieht und welche steuerlichen Auswirkungen damit für die betroffenen Arbeitnehmer verbunden sind. In den Fällen, in denen die betriebliche Tätigkeit eingestellt wird und das Unternehmen liquidiert werden soll, kann die Zusage von einem Unternehmen der Lebensversicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit als Anrech... / 1.3 Besonderheiten

Hat die Bundesagentur für Arbeit für Bezieher von Arbeitslosen- oder Übergangsgeld bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Beiträge im Rahmen von § 207 SGB III an eine Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung, ein Versicherungsunternehmen oder den Leistungsbezieher selbst gezahlt, liegt keine Anrechnungszeit vor.[1] Das betrifft Versicherte, die sich als Höherverdienend...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten bei Arbei... / 1.1 Berücksichtigung bei Sozialleistungsbezug

Für Versicherte, die wegen des Bezugs von Kranken-, Versorgungskranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld rentenversicherungspflichtig waren, gilt nach § 58 Abs. 1 Satz 2 SGB VI bei Rentenbeginn ab 2002 Zeiten des Sozialleistungsbezuges sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Anrechnungszeiten und zugleich Beitragszeiten. Das bedeutet, dass sie bei der Rente als beitragsgem...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit als Anrech... / 1.2 Unterbrechungserfordernis

Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit liegen grundsätzlich nur dann vor, wenn sie eine (pflicht)versicherte Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit oder einen versicherten Wehr- oder Zivildienst oder ein versichertes Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 EinsatzWVG. unterbrochen haben.[1] Diese Voraussetzung ist bei einem Rentenbeginn seit 1.1.2002 für die nach...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 1 Wirkung

Der Zugangsfaktor ist ein Element der in der Rentenversicherung geltenden Rentenformel.[1] Über ihn werden Rentenzuschläge und Rentenabschläge durch Erhöhung oder Minderung des Faktors gesteuert. Der Faktor bestimmt den Umfang der im Rentenfall zu berücksichtigenden Entgeltpunkte und richtet sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn oder Tod. Aus der Multiplikation d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schul-, Fachschul-, Hochsch... / 1 Berücksichtigungsfähige Zeiten

Die Fachschul- und Hochschulausbildung muss nicht mehr – wie noch bis 1996 – abgeschlossen, d. h. erfolgreich beendet worden sein. Bei einem Rentenbeginn ab 2002 werden Ausbildungsanrechnungszeiten bis zur Höchstdauer von 8 Jahren berücksichtigt und davon allerdings nur 3 Jahre berufliche Ausbildung, Fachschulausbildung oder Teilnahme an einer berufvorbereitenden Bildungsmaßn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 4 Zugangsfaktor 1,0 (keine Rentenminderung/-erhöhung)

Der Zugangsfaktor, der vom Lebensalter des Versicherten bei Rentenbeginn oder bei Tod bestimmt wird, beträgt einheitlich 1,0 bei Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten, die nach Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen, Hinterbliebenenrenten, wenn der Versicherte frühestens im Monat der Vollendung seines 65. Lebensjahres gestorben ist und Altersrenten, die nicht vorzeitig...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 5.1 Keine Berücksichtigung von Entgeltpunkten

Das ist der Fall bei einer erstmaligen Rentenbewilligung oder bei Zahlung einer Altersteilrente (Teilrente) oder einer wegen Hinzuverdienstes nur teilweise zu leistenden Erwerbsminderungsrente (Hinzuverdienstmöglichkeit), und zwar zu dem Teil der Entgeltpunkte, der wegen der teilweisen Zahlung nicht anzurechnen war. Die jeweils in Anspruch genommenen Entgeltpunkte ergeben sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 3 Berechnung der Zu-/Abschläge

Abschläge errechnen sich, indem der für alle Rentenarten grundsätzlich 1,0 betragende Faktor um 0,003 für jeden Monat des Vorziehens einer Altersrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze oder eines für den Versicherten maßgebenden niedrigeren Rentenalters reduziert wird. Die Minderung des Faktors gilt bei einer Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrente bei deren Beginn vor dem ...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift konkretisiert die Anspruchsvoraussetzung der Arbeitslosigkeit aus § 137 Abs. 1 Nr. 1. Sie ist damit die zentrale Vorschrift in Bezug auf das Arbeitslosengeld (Alg) als Versicherungsleistung nach dem SGB III. Davon abzugrenzen ist § 16. Dort wird Arbeitslosigkeit nicht als Anspruchsvoraussetzung für die Entgeltersatzleistung bei Arbeitslosigkeit definiert...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückkehrer in die GKV aus d... / 3.1 Obligatorische Anschlussversicherung

Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, können von der obligatorischen Anschlussversicherung nur dann erfasst werden, wenn sie bisher in Deutschland versichert waren und auch nach der Wohnortverlegung weiter in Deutschland krankenversichert bleiben. In den übrigen Sachverhalten kommt die Aufnahme in die obligatorische Anschlussversicherung nicht in Betracht. Pra...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten der Rente... / Zusammenfassung

Begriff Rentenbezugszeiten – soweit sie eine Zurechnungszeit enthalten – und die ggf. vor Rentenbeginn liegende Zurechnungszeit (z. B. in Fällen verspäteter Rentenantragstellung oder bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente vor Beginn des 7. Kalendermonats) sind Anrechnungszeiten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Rentenbezugszeiten können nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten der Rente... / 2 Renten aus der Zeit vor 1992 und nach 1956

Soweit es um Renten aus der Zeit vor 1992 und nach 1956 geht, konnte eine Zurechnungszeit nur unter besonderen versicherungsmäßigen Voraussetzungen berücksichtigt werden. War das der Fall, ist der Rentenbezug bis zum vollendeten 55. Lebensjahr Anrechnungszeit. Aber auch für den anderen Fall, dass die versicherungsmäßigen Voraussetzungen seinerzeit nicht vorlagen, kann über d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Nachholende Betriebsrentenanpassung

Rn. 692 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das BAG hatte entschieden, dass die seit dem Rentenbeginn eingetretene Teuerung auch dann voll auszugleichen ist, wenn an einem vorgelagerten Prüfungsstichtag eine Anpassung wegen unzureichender wirtschaftlicher Lage unterblieb (vgl. BAG, Urteil vom 28.04.1992, 3 AZR 142/91, DB 1992, S. 2401f.). Dieser volle Teuerungsausgleich trotz zwischenz...mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.1 Nachzahlungsrecht bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten

Rz. 6 Beschränkt ist das Recht zur Nachzahlung nach Abs. 1 auf vor dem 1.1.1955 Geborene. Die Eigenschaft als Elternteil richtet sich nach § 56 Abs. 1 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I. Diesen müssen Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI anzurechnen sein. Weitere Voraussetzung ist das Nichterfüllen der allgemeinen Wartezeit von 5 Ja...mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.3 Nachzahlungsrecht für bis zum Beginn des Ruhestandes beurlaubte Berufssoldatinnen/-soldaten und Bundeswehrbeamte/-beamtinnen

Rz. 8 Abs. 3 erweitert den Kreis der Nachzahlungsberechtigten nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf Versicherte, die nach § 1 Abs. 4 Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz (SKPersStruktAnpG) oder nach § 3 Abs. 2 Bundeswehrbeamtinnen- und Bundeswehrbeamten-Ausgliederungsgesetz (BwBeamtAusglG) beurlaubt worden sind. Vorliegen muss auch hier zunächst die Versichertenei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Nichtsteuerlicher Verwaltungsakt als Grundlagenbescheid

Rz. 61 Grundsätzlich können auch Verwaltungsakte, die auf nichtsteuerlichen Gesetzen beruhen, Grundlagenbescheide für steuerliche Verwaltungsakte sein. Das ist nicht ganz unproblematisch, da hierdurch die Wirkungen zweier Verwaltungsverfahren miteinander vermischt werden, die nach unterschiedlichen Prinzipien ablaufen und unterschiedliche Zwecke verfolgen. So rechtfertigt si...mehr

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Jung, SGB VII § 71 Witwen-,... / 2.4.4 Anwendung der Vorschriften für Hinterbliebenenrenten (Satz 2)

Rz. 43 Entsprechend anzuwenden sind gemäß Abs. 4 Satz 2 die Vorschriften über: den Wegfall der Witwen-/Witwerrente bei Wiederheirat (§ 65 Abs. 1), das Wiederaufleben bei Auflösung der neuen Ehe (§ 65 Abs. 5), die Einkommensanrechnung bei der Witwen-/Witwerrente (§ 65 Abs. 3) und der Waisenrente (§ 68 Abs. 2), die zeitliche Begrenzung bei Waisenrenten (§ 67 Abs. 3 und 4), den Höch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 5.2 Späterer Rentenbeginn

5.2.1 Ab dem 7. Kalendermonat Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und große Witwen-/Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden frühestens mit Beginn des 7. Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet. Im Übrigen gelten die Regelungen zum Rentenantrag und Rentenbeginn. Praxis-Beispiel Rentenbeginn mit 7. Kalender...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich (Auswi... / 2.1 Rentenbeginn nach Durchführung des Versorgungsausgleichs

Beginnt eine Rente, nachdem der Beschluss des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich rechtskräftig und somit wirksam geworden ist, wird dies ab Rentenbeginn grundsätzlich berücksichtigt. Die Rente wird somit bei Zuschlägen an Entgeltpunkten erhöht und bei Abschlägen an Entgeltpunkten vermindert. Gegebenenfalls können Anpassungsregelungen[1] (vorübergehend) eine Kürzun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 5.2.2 Nahtloser Rentenbeginn zur Vermeidung einer Sicherungslücke

In bestimmten Fällen können sich Härten ergeben, wenn eine Erwerbsminderungsrente erst mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnt. Dies ist der Fall bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, die aus medizinischen Gründen befristet ist, wenn ein Anspruch auf Arbeitslosen-, Kranken- oder Krankentagegeld bereits vor dem "regulären" Rentenbeginn end...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenantrag / 1.2 Rentenbeginn

Leistungsansprüche entstehen, wenn deren materiell-rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Der Zeitpunkt der Antragstellung bestimmt im Wesentlichen den Rentenbeginn und hat verfahrensrechtliche Bedeutung (Einleitung des Rentenverfahrens). Ob eine rückwirkende Zahlung der Renten in Betracht kommt, ist davon abhängig, wie viel Zeit zwischen der Erfüllung der Anspruchsvorausse...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erziehungsrente / 6.1 Rentenbeginn vor 2019

Bei Rentenbeginn vor dem 1.1.2019 umfasst die Zurechnungszeit einen kürzeren Zeitraum; bei Rentenbeginn ab 1.7.2014 bis zum 62. Lebensjahr und bei Rentenbeginn im Jahr 2018 bis zum 62. Lebensjahr und 3 Monaten. Seit dem 1.7.2024 werden Erziehungsrenten um einen pauschalen Zuschlag erhöht, der einen gewissen Ausgleich für die spätere Verlängerung der Zurechnungszeit darstellt,...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 1.8.1 Rentenbeginn vor 2019

Bei Rentenbeginn vor dem 1.1.2019 umfasst die Zurechnungszeit einen kürzeren Zeitraum (bei Rentenbeginn ab 1.7.2014 bis zum 62. Lebensjahr und bei Rentenbeginn im Jahr 2018 bis zum 62. Lebensjahr und 3 Monaten). Seit dem 1.7.2024 werden Erwerbsminderungsrenten um einen pauschalen Zuschlag erhöht, der einen gewissen Ausgleich für die spätere Verlängerung der Zurechnungszeit da...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich (Auswi... / 2.2 Rentenbeginn vor Durchführung des Versorgungsausgleichs

Ist nach Beginn einer Rente ein Versorgungsausgleich im Erstverfahren durchgeführt worden, wird die Rente von dem Kalendermonat an um Zuschläge oder Abschläge an Entgeltpunkten verändert, zu dessen Beginn der Versorgungsausgleich durchgeführt, d. h. nach rechtskräftigem Beschluss des Familiengerichts wirksam ist. Dies gilt auch, wenn der begünstigte Ehepartner noch keine Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 5 Rentenbeginn

5.1 Normaler Rentenbeginn Der Beginn einer befristeten Rente unterscheidet sich – abgesehen von den Fällen in Abschn. 5.2 – nicht von unbefristet (also auf Dauer) zu zahlenden Renten. Für den Rentenbeginn kommt es zunächst darauf an, ob es sich um eine Versichertenrente (z. B. Erziehungsrente) oder um eine Hinterbliebenenrente (große Witwen-/Witwerrente wegen Kindererziehung ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 5.1 Normaler Rentenbeginn

Der Beginn einer befristeten Rente unterscheidet sich – abgesehen von den Fällen in Abschn. 5.2 – nicht von unbefristet (also auf Dauer) zu zahlenden Renten. Für den Rentenbeginn kommt es zunächst darauf an, ob es sich um eine Versichertenrente (z. B. Erziehungsrente) oder um eine Hinterbliebenenrente (große Witwen-/Witwerrente wegen Kindererziehung oder Waisenrente) handelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 1.8.2 Rentenbeginn ab 2019

Bei Rentenbeginn im Jahr 2019 endet die Zurechnungszeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monaten. Für alle Erwerbsminderungsrenten, die nach dem Jahr 2019 beginnen, wird die Zurechnungszeit stufenweise in Abhängigkeit vom Jahr des Rentenbeginns auf das 67. Lebensjahr angehoben.[1] Aktuell endet die Zurechnungszeit bei Beginn einer Erwerbsminderungsrente im Jahr 2025...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erziehungsrente / 6.2 Rentenbeginn ab 2019

Bei Rentenbeginn im Jahr 2019 endet die Zurechnungszeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monaten. Für alle Erziehungsrenten, die nach dem Jahr 2019 beginnen, wird die Zurechnungszeit stufenweise in Abhängigkeit vom Jahr des Rentenbeginns auf das 67. Lebensjahr angehoben.[1] Aktuell endet die Zurechnungszeit bei Beginn einer Erziehungsrente im Jahr 2025 mit Vollendun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hinterbliebenenrente / 2 Antragstellung/Rentenbeginn in der Rentenversicherung

Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden auf Antrag gewährt.[1] Der Antrag ist bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen.[2] Er wird jedoch auch von allen anderen Leistungsträgern, Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Witwen-/Witwerrente / 1.5.1 Rentenbeginn vor 2019

Bei Tod des Versicherten vor dem 1.1.2019 umfasst die Zurechnungszeit einen kürzeren Zeitraum; bei Tod ab 1.7.2014 bis zum 62. Lebensjahr und bei Tod im Jahr 2018 bis zum 62. Lebensjahr und 3 Monaten. Seit 1.7.2024 werden Witwen-/Witwerrenten um einen pauschalen Zuschlag erhöht, der einen gewissen Ausgleich für die spätere Verlängerung der Zurechnungszeit darstellt, von der d...mehr

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Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 4 Altersvollrentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Beschäftigungs- und Rentenbeginn vor dem 1.1.2017 kein Verzicht auf RV-Freiheit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht seit dem 1.4.2016 eine Altersvollrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze und ist weiterhin mehr als geringfügig beschäftigt. Die Beschäftigung dauert über den 31.12.2016 hinaus an. Der Arbeitnehmer verzichtet ab dem 1.1.2017 nicht auf die bisher bestehende Rentenversicherungsfreiheit. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und...mehr

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Rentenantrag: Meldung des E... / 4 Beitragsberechnung bis zum Rentenbeginn

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen nach Abgabe der Sondermeldung ausschließlich nach dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt berechnet werden. Das gilt auch für die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen U1 und U2.[1] Es spielt keine Rolle, wenn das tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsentgelt von dem Arbeitsentgelt abweicht, das ...mehr

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Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 5 Altersvollrentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Beschäftigungs- und Rentenbeginn vor dem 1.1.2017 mit Verzicht auf RV-Freiheit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezog vom 1.4.2016 bis zum 30.09.2018 eine Altersvollrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze, seit dem 1.10.2018 ist er Regelaltersrentner. Er ist weiterhin mehr als geringfügig beschäftigt. Der Arbeitnehmer verzichtete durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber ab dem 1.1.2017 auf die damals bestehende Rentenversicherungsfrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Waisenrente / 1.3 Antragstellung/Rentenbeginn

Wird die Rente rechtzeitig beantragt, beginnt sie entweder mit dem Tag des Todes des Versicherten oder wenn dieser Rentenbezieher war, mit dem Beginn des Folgemonats nach dem Tod des Versicherten.[1] Die Waisenrente wird – wie bei allen Sozialleistungen – auf Antrag gewährt. Den Antrag stellt regelmäßig der gesetzliche Vertreter der Waisen. Allerdings können Waisen den Antrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Witwen-/Witwerrente / 1.6 Rentenbeginn ab 2019

Bei Tod des Versicherten im Jahr 2019 endet die Zurechnungszeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monaten. Für alle Witwen-/Witwerrenten, bei denen der Versicherte nach dem Jahr 2019 verstorben ist, wird die Zurechnungszeit stufenweise in Abhängigkeit vom Jahr des Todes des Versicherten auf das 67. Lebensjahr angehoben.[1] Aktuell endet die Zurechnungszeit einer Witwe...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2.1 Rentenzahlungen

Leistungen in Form einer lebenslangen Rente sowie Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten werden erfasst mit dem Besteuerungsanteil ("Kohortenprinzip") [1] oder Ertragsanteil.[2] Das gilt auch für Rentenzahlungen ausländischer Versorgungsträger an ehemalige Arbeitnehmer soweit die Rentenzahlungen im Inland der Besteuerung unterliegen. Der Altersentlastu...mehr