Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / I. Die Bundesrepublik Deutschland

Rz. 33 In der Bundesrepublik Deutschland wurden das Erbrecht und auch das Recht der Erbengemeinschaft wiederholt geändert.[110] Doch waren die Änderungen regelmäßig mehr das Nachvollziehen von Entwicklungen im Familienrecht. Durch die Reformen beim Recht der nichtehelichen und der adoptierten Kinder veränderten sich auch die personalen Zusammensetzungen von Erbengemeinschaft...mehr

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§ 7 Ausgleichung / 4. Höhe des Ausgleichsanspruchs

Rz. 36 Schwierigkeiten bestehen in der Praxis vielfach in der Bestimmung der Höhe des Ausgleichsanspruchs, also bei der Ermittlung des Wertes der erbrachten Leistungen.[73] § 2057a Abs. 3 BGB sieht hinsichtlich der Höhe des Ausgleichsanspruchs eine Billigkeitsbewertung vor. Nach Ansicht des BGH ist daher der Ausgleichungsbetrag für die Tätigkeiten des Abkömmlings unter Billig...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 5. Dauervollstreckung bei minderjährigen Abkömmlingen

Rz. 124 Ist eine Dauertestamentsvollstreckung gewünscht, muss diese mit einem Auseinandersetzungsverbot und einem Nutzungsrecht für den überlebenden Ehegatten verbunden werden. Die Anordnung ist komplizierter und streitanfälliger. Es ist Reimanns [162] Vorschlag zu folgen und eine Nebentestamentsvollstreckung gemäß § 2224 BGB oder Bonefeld [163] folgend eine Mittestamentsvolls...mehr

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§ 18 Steuerrecht / (3) Bei Vermächtnissen

Rz. 19 Soweit eine Einkunftsquelle durch Sachvermächtnis übertragen wird, bleibt die Erbengemeinschaft nach Auffassung der Finanzverwaltung Bezieher der Erträge aus der Einkunftsquelle, bis die Übertragung tatsächlich durchgeführt ist. Eine Rückwirkung lässt die Finanzverwaltung nicht zu.[29] Der im BMF-Schreiben vom 14.3.2006 genannte Ausnahmefall[30] ist ein Sonderfall, de...mehr

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§ 16 Landwirtschaftserbrecht / 1. Land- und forstwirtschaftliche Besitzung

Rz. 64 Die Höfeordnung umfasst Betriebe zur Bodenbewirtschaftung und die mit ihr verbundene Tierhaltung, einschließlich der Pferdezucht, soweit sie der Gewinnung tierischer und pflanzlicher Erzeugnisse dienen. Damit sind insbesondere der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft, der Gartenbau, der Obst- und Weinbau erfasst, wobei die Bodennutzung jeweils die wesentliche und...mehr

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§ 18 Steuerrecht / a) Auseinandersetzung ohne Abfindung

Rz. 34 Da ertragsteuerlich regelmäßig unterschiedliche Folgen an eine entgeltliche oder unentgeltliche Vermögensübertragung geknüpft werden und die Auseinandersetzung des Nachlasses nach neuerer Rechtsprechung des Großen Senats des BFH v. 5.7.1990[42] zu einer Vermögensübertragung von der Gesamthand auf den einzelnen Miterben führt, ist die Unterscheidung nach dem Vorliegen ...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / IV. Unterscheidung zur selben Angelegenheit bei mehreren Gegenständen

Rz. 7 Handelt es sich nicht um dieselbe Angelegenheiten, aber sind verschiedene Personen mit verschiedenen Gegenständen beteiligt, so wird der Wert der einzelnen Gegenstände, also beispielsweise der verschiedenen Pflichtteilsansprüche der einzelnen Auftraggeber, zusammengerechnet. Rz. 8 Seit Inkrafttreten des 2. KostRMOG ist die bisherige Rechtsprechung des BGH[9] umgesetzt w...mehr

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§ 19 Mietrecht / N. Prozessuale Besonderheiten

Rz. 109 Wird auf Vermieterseite eine Erbengemeinschaft tätig, so müssen die Ansprüche z.B. auf Mietzinszahlung, Schadensersatz oder Zahlung offener Betriebskosten von allen Gläubigern gemeinsam geltend gemacht werden. Somit sind in einem Mietprozess alle Mitglieder dieser Gemeinschaft aktiv- und passivlegitimiert.[169] Die Erbengemeinschaft hat keine eigene Rechtspersönlichke...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / c) Umfang der in Art. 21 EuErbVO angeordneten Verweisungen

Rz. 16 Sowohl die in Abs. 1 als auch die in Abs. 2 des Art. 22 EuErbVO angeordnete Verweisung folgt dem Grundsatz der Nachlasseinheit. Dabei ist es de facto unbeachtlich, dass Abs. 2 der Norm nicht von der gesamten, sondern nur von der Rechtsnachfolge von Todes wegen spricht. Erfasst werden soll also stets der gesamte Nachlass, wo auch immer sich einzelne Nachlassteile befin...mehr

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§ 9 Prozessführung, Erbsche... / V. Beschwerderecht

Rz. 14 Wird ein beantragter Erbschein nicht erteilt, steht – über den reinen Wortlaut des § 59 Abs. 2 FamFG hinaus – allen Miterben ein Beschwerderecht zu, nicht bloß denjenigen Miterben, die den (zurückgewiesenen) Antrag gestellt haben. Obgleich nach § 59 Abs. 2 FamFG die allgemeine Beschwerdeberechtigung bei Antragsverfahren "nur dem Antragsteller zu(steht)", bestand schon...mehr

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§ 23 Strafrecht / aa) Urkundenfälschung

Rz. 8 § 267 StGB unterscheidet zwischen drei Modalitäten der Urkundenfälschung. Dem Herstellen einer unechten Urkunde (Vollfälschung) werden das Verfälschen einer echten Urkunde und das Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde gleich gestellt. Im erbrechtlichen Zusammenhang wird regelmäßig die Urkundseigenschaft des Testaments nicht in Frage stehen. Zu problematis...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / 7. Toleranzgrenze?

Rz. 31 Streitig diskutiert wird weiterhin die Anwendung einer Toleranzgrenze von 20 %, die der gerichtlichen Überprüfung entzogen sein soll. Hierzu haben die Gerichte in den vergangenen Jahren höchst widersprüchlich entschieden. Zunächst wurde die Toleranzgrenze teilweise abgelehnt, dann durch den BGH[26] anerkannt. Die Instanzgerichte lehnten die Toleranzgrenze hingegen weit...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / 2. Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Rz. 145 Soweit eine rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel bewirken soll, dass mit Hilfe des Gesellschaftsvertrages die Mitgliedschaft beim Tode eines Gesellschafters auf einen am Gesellschaftsvertrag nicht beteiligten Dritten automatisch übergeht und diesem daraus ein unentziehbares Recht erwächst,[240] wird sie durch die Rechtsprechung als unwirksam angesehen.[241] Dies resu...mehr

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§ 6 Haftung / II. Gesamthandsklage

Rz. 234 Bis zur Teilung des Nachlasses halten die Erben den Nachlass als Sondervermögen für die Erbengemeinschaft. Will der Nachlassgläubiger vor Teilung des Nachlasses direkt in dieses Sondervermögen vollstrecken, steht ihm die Gesamthandsklage nach § 2059 Abs. 2 BGB zur Verfügung. Hierbei sind die Erben notwendige Streitgenossen, denn ein Urteil kann ihnen gegenüber nur ei...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / 3. Obligatorische Gruppenvertretung

Rz. 125 Hinsichtlich der Zulässigkeit einer obligatorischen Gruppenvertretung an einem Gesellschaftsanteil des persönlich haftenden Gesellschafters in der KG kann auf die Darstellung bei der OHG verwiesen werden.[219] Enthält der Gesellschaftsvertrag keine abweichenden Regelungen, so entspricht die Rechtsstellung des persönlich haftenden Gesellschafters im Innenverhältnis de...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / I. Überblick

Rz. 51 Die Verwaltung des Nachlasses durch die Erbengemeinschaft stellt eines der großen praktischen Probleme im Recht der Erbengemeinschaft dar. § 2038 BGB unterscheidet drei Arten der Verwaltung:mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / 4. Ansprüche des Nacherben gegenüber Beschenkten

Rz. 58 Unentgeltliche Verfügungen des Vorerben werden mit Eintritt des Vorerbfalls absolut unwirksam, sofern sie keine Anstandsschenkungen sind oder ausnahmsweise der ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen.[97] Als wahrer Eigentümer kann der Nacherbe Herausgabe des betreffenden Nachlassgegenstandes (§ 985 BGB) oder Berichtigung des Grundbuchs (§ 894 BGB) verlangen.[98] Rz. 5...mehr

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§ 16 Landwirtschaftserbrecht / 3. Wohnungswert

Rz. 37 Die frühere Rechtsprechung ließ Haus- und Küchengerät soweit als Landgutzubehör gelten, als es zur guteigenen Ausstattung von Gutspersonal diente. Für die Auseinandersetzung von Miterben kann dies jedoch nicht gelten. Hausrat und Wohnungseinrichtung gehören zum privaten Lebensbereich des Erblassers und sind daher nach den allgemeinen Vorschriften bei der Auseinanderse...mehr

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§ 9 Prozessführung, Erbsche... / 1. Prozesstaktik

Rz. 27 Vor der übereilten Erhebung einer Teilungsklage muss nachdrücklich gewarnt werden (siehe auch Rdn 62). Prozesstaktisch klüger wird es regelmäßig sein, streitige Einzelfragen durch eine Feststellungsklage vorab zu klären. Dies ist nach der Rechtsprechung des BGH ausdrücklich zulässig, auch wenn eine Leistungsklage grundsätzlich möglich wäre.[82] Mehrere streitige Punkt...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / b) Qualifizierte erbrechtliche Nachfolgeklausel

Rz. 150 Von einer qualifizierten Nachfolgeklausel spricht man, wenn aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelung von einer Mehrzahl von Erben nicht alle in die Mitgliedschaft des Erblassers einrücken sollen. Eine solche Regelung ist grundsätzlich anerkannt. Sie wurde durch den BGH zunächst in der Weise umgesetzt, dass der eintretende Erbe einen seinem Erbteil entsprechen...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / F. Pflicht zur Mitwirkung bei der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses

Rz. 166 In Literatur und Rechtsprechung wird unterschiedlich beurteilt, ob und inwieweit die Erben verpflichtet sind, an der Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses mitzuwirken.[365] Anders als durch gegenseitige Information über Tatsachen, die nicht allen Miterben bekannt sind, kann jedoch eine ordnungsgemäße Verwaltung nicht erfolgen. Beispielsweise können weder Forderunge...mehr

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§ 6 Haftung / 1. Aufwendungen im Vertrauen auf künftigen Eigentumserwerb

Rz. 16 Führt ein Dritter an einer im Vermögen des Erblassers befindlichen Immobilie auf seine Kosten Bauarbeiten durch in der berechtigten Erwartung, dieses Grundstück im Erbfall zu erwerben, stellt sich die Frage, ob der tatsächliche Erbe bzw. der Nachlass durch diese Aufwendungen Dritter bereichert werden soll. Die Rechtsprechung billigt dem Dritten einen Rückforderungsans...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / aa) Mehrheitsbeschluss liegt vor

Rz. 115 Der Mehrheitsbeschluss wirkt nicht lediglich innerhalb der Erbengemeinschaft sondern gewährt den handelnden Erben Vollmacht, die Erbengemeinschaft als Ganzes auch im Außenverhältnis zu verpflichten (zur Beschlussfassung vgl. oben Rdn 108).[271] Der II. Senat hat im Jahre 1967 Bedenken gegen diese damals bereits in der Literatur vorherrschende Auffassung angemeldet.[27...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / a) Gemeinschaftliches Testament

Rz. 31 Ob im gesamteuropäischen Kontext, also nicht nur aus rein deutscher Sicht und der Sicht der deutschen Stimmen in Literatur und Rechtsprechung, ein gemeinschaftliches Testament, welches eine Bindungswirkung beinhaltet, unter Art. 24 oder 25 EuErbVO zu subsumieren ist und ob diese Bindungswirkung als Sonderanknüpfung nach Art. 24 Abs. 1 oder Abs. 2 EuErbVO Berücksichtig...mehr

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§ 13 Betreuung und Vorsorge... / V. Erwerb des Erbteils

Rz. 18 Den Erwerb einer Erbschaft oder eines Anteils (vgl. § 4 Rdn 13–28) erwähnen die einschlägigen Normen über Genehmigungspflichten nicht. Daher sollen diese Geschäfte auch nicht genehmigungsbedürftig sein. Dagegen kann angebracht werden, dass der Betreute mit dem Erbteil auch einen Anteil an einer Immobilie, einem Erwerbsgeschäft oder Verbindlichkeiten großen Ausmaßes erw...mehr

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§ 16 Landwirtschaftserbrecht / V. Nachabfindungsansprüche

Rz. 57 Das Grundstücksverkehrsgesetz regelt Nachabfindungsansprüche in § 17 GrdstVG für den Fall, dass der Erwerber binnen fünfzehn Jahren nach der Zuweisung aus einer dem Zweck der Zuweisung zuwiderlaufenden Veräußerung des Betriebs oder zugewiesener Gegenstände einen erheblichen Gewinn erzielt. Soweit es der Billigkeit entspricht, hat der Erwerber die übrigen Miterben auf ...mehr

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§ 12 Der Minderjährige in d... / II. Familiengerichtliche Genehmigung des Abstimmungsverhaltens

Rz. 9 Bedürfen die Eltern des minderjährigen Erben zur Abstimmung oder erst zur Umsetzung des Abstimmungsergebnisses der Miterbengemeinschaft in Gestalt eines Verpflichtungsgeschäfts, z.B. eines Verkaufs eines Nachlassgrundstücks, oder einer Verfügung, z.B. der Auflassung des Grundstücks, der familiengerichtlichen Genehmigung nach §§ 1643, 1821, 1822 BGB? Bedarf ein Vormund ...mehr

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§ 13 Betreuung und Vorsorge... / A. Einleitung

Rz. 1 Das Betreuungsgesetz [1] trat am 1.1.1992 in Kraft. Der Begriff der "Vorsorgevollmacht" hat es gerade erst geschafft, anerkannt und seit dem 1.7.2005 das erste Mal im BGB genannt zu werden.[2] Von der Warte des Erbrechtlers aus steckt das, was man unter dem Begriff des "Vorsorgerechts" zusammenfassen kann, vielleicht nicht mehr in den Kinderschuhen, aber noch in einem f...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / b) Exkurs: Anwendung fremden Rechts im Zivilprozess

Rz. 60 Im Zivilprozess darf sich das Gericht gemäß § 239 ZPO zur Klärung erbrechtlicher Fragen ausländischen Rechts eines Sachverständigengutachtens bedienen.[119] Die Art und Weise der Ermittlung ausländischen Rechts steht grundsätzlich im Ermessen des Gerichts.[120] Dabei müssen alle verfügbaren Erkenntnisquellen ausgeschöpft werden. Eventuell sind zusätzlich noch Rechtsau...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / b) Nießbrauchsrecht des Ehegatten

Rz. 158 Das Ehegattennießbrauchsrecht ist im romanischen Rechtskreis noch verbreitet. Ob es in einem deutschen Erbschein als Verfügungsbeschränkung Erwähnung finden sollte, war lange Zeit umstritten.[330] Wirkt es als Verfügungsbeschränkung und entsteht es unmittelbar mit dem Erbfall z.B. in Form eines Vindikationslegat (wie z.B. in Belgien), so soll es im Erbschein aufgefüh...mehr

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§ 19 Mietrecht / II. Schriftform der Kündigung, § 126 BGB

Rz. 25 Die Kündigung bedarf der Schriftform, § 126 BGB. Die gesetzliche Form gilt für beide Seiten des Vertrags und jede Art der Kündigung. Wird gegen den gesetzlichen Formzwang verstoßen, ist die Kündigung nach § 125 S. 1 BGB nichtig. Sie kann nach § 141 Abs. 1 BGB nur durch Neuvornahme unter Beachtung der gesetzlichen Form und ohne Rückwirkung bestätigt werden.[37] Die schr...mehr

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§ 6 Haftung / 6. Erbschaftsteuer

Rz. 28 Ob die Erbschaftsteuer eine Nachlassverbindlichkeit nach § 1967 BGB in Form der Erbfallschuld oder eine Eigenschuld des Erben darstellt, war und ist umstritten.[52] Handelt es sich um eine Erbfallschuld, haben die Erben die Möglichkeit, die Haftung für die Steuer auf den Nachlass zu beschränken. Handelt es sich um eine Eigenschuld, ist dies nicht der Fall. Der Bundesfi...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / b) Erwerb von Geschäftsanteilen vor Eintragung

Rz. 173 Ist die Gesellschaft bereits errichtet,[301] der Gesellschaftsvertrag also abgeschlossen, die Gesellschaft aber noch nicht in das Handelsregister eingetragen worden, haften die Gesellschafter nach der geänderten Rechtsprechung des BGH zur Vorgesellschaft vom 27.1.1997 im Rahmen der einheitlichen Gründerhaftung in Form der bis zur Eintragung andauernden Verlustdeckung...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / 4. Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber

Rz. 28 Bei der Bestimmung der Bedeutung der Angelegenheit kommt es in jedem Einzelfall auf das subjektive Empfinden des Auftraggebers an. Somit ist die tatsächliche Bedeutung der Nachlassangelegenheit ebenso ausschlaggebend, wie die wirtschaftliche und ideelle Bedeutung maßgeblich ist. In Nachlassangelegenheiten ist davon auszugehen, dass häufig eine hohe wirtschaftliche Bed...mehr

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§ 18 Steuerrecht / b) Auseinandersetzung mit Abfindung

Rz. 47 Die Erbauseinandersetzung mit Abfindung, d.h. mit einem durch einen Miterben gezahlten Spitzen- oder Wertausgleich, stellt insoweit einen entgeltlichen Vorgang dar. Keine Abfindung ist die Übernahme von Verbindlichkeiten eines Miterben über seine Erbquote hinaus.[58] Rz. 48 Hinsichtlich der Übernahme von Verbindlichkeiten über die Erbquote hinaus ist die Rechtsprechung...mehr

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§ 19 Mietrecht / I. Allgemeines

Rz. 93 Damit der Erbengemeinschaft ein Kündigungsgrund gem. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB zur Seite steht, müsste sie ein berechtigtes Interesse zur Kündigung besitzen. Dieses liegt für den Vermieter üblicherweise dann vor, wenn er an der angemessenen Verwertung der Immobilie durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses gehindert wird und hierdurch erhebliche Nachteile erleidet.[131...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / I. Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft

Rz. 247 Die Erbengemeinschaft hat keine eigene Rechtsfähigkeit. In ständiger Rechtsprechung führt der BGH aus, dass ihr eine solche nicht zukommt.[429] Hieran ändert nach Auffassung des BGH auch die Entscheidung des II. Senates vom 29.1.2001 zur BGB-Gesellschaft[430] nichts, obwohl in der Literatur auch gegenteilige Stimmen existieren (siehe oben Rdn 7).[431] Das Bedürfnis an...mehr

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§ 18 Steuerrecht / bb) Privatvermögen

Rz. 39 Wie schon bei aus Betriebsvermögen bestehendem Nachlass führt auch die Auseinandersetzung über einen Nachlass, der aus Privatvermögen besteht, ohne Abfindungszahlung nicht zu Anschaffungskosten oder Veräußerungserlös. Erst recht stellt es keinen steuerlich relevanten Vorgang dar, wenn im Wege der Erbauseinandersetzung Gesamthandeigentum entsprechend der Erbquote in Br...mehr

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§ 6 Haftung / 5. Erbensucher

Rz. 27 Sollte einer der Erben die Dienste eines Erbensuchers in Anspruch genommen haben, können Kosten entstanden sein. Nach der Rechtsprechung des BGHs hat ein Erbensucher, der keine Honorarvereinbarung geschlossen hat keinen Anspruch gegen den Nachlass.[51] Wurde eine Honorarvereinbarung unterzeichnet, handelt es sich um eine Eigenverbindlichkeit des betroffenen Erben. Es ...mehr

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§ 6 Haftung / 10. Anspruch nach § 528 BGB – Rückforderung einer Schenkung

Rz. 32 Dieser Anspruch steht zu Lebzeiten des Schenkers grundsätzlich zu seiner Disposition.[58] Entscheidet sich der Schenker für einen bescheideneren Lebensstil als gewohnt, um dadurch die Rückforderung der verschenkten Sache zu vermeiden, so ist diese Entscheidung nach der Rechtsprechung des BGHs zu respektieren.[59] Hat der Erblasser allerdings zu Lebzeiten Leistungen Dr...mehr

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§ 13 Betreuung und Vorsorge... / 1. Einleitung

Rz. 21 Problematisch sind wiederum die Fälle, in denen der Betreute (möglicherweise) geschäftsfähig ist und auch selbst handelt. Insoweit wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Im Folgenden werden die Vertretungsbefugnisse eines mit einem entsprechenden Aufgabenkreis ausgestatteten Betreuers und insbesondere die Frage des Genehmigungsbedürfnisses erörtert. Literatur und ...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 1. Feststellungsklage

Rz. 208 Ist zwischen den Miterben streitig, ob ein Gegenstand als Surrogat zum Sondervermögen der Erbengemeinschaft gehört, so kann diese Frage im Rahmen einer Feststellungsklage im Vorfeld der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft geklärt werden. Dies ist nach der Rechtsprechung des BGH zulässig, auch wenn eine Leistungsklage grundsätzlich möglich wäre.[439] Mehrere stre...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / III. Rechtsfolge eines Verstoßes

Rz. 127 Art. 6 EGBGB schreibt als Rechtsfolge eines ordre public-Verstoßes vor, dass die entsprechende ausländische Rechtsnorm nicht angewendet bzw. nicht beachtet werden darf. Hieraus resultiert freilich eine Lücke.[266] Wie diese zu füllen ist, verrät Art. 6 EGBGB nicht. Möglich wäre es in einem solchen Fall, die entstandene Lücke schlicht und einfach durch Rückgriff auf d...mehr

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§ 21 Arbeitsrecht / b) Abfindung nach § 1a KSchG

Rz. 17 Im Einklang mit dieser Rechtsprechung steht auch das Urteil des BAG[26] aus dem Jahr 2007, wobei Grundlage dieser Entscheidung eine Kündigung nach § 1a KSchG war. § 1a KSchG gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, durch ordentliche betriebsbedingte Kündigung das Arbeitsverhältnis unter Zahlung einer Abfindung zu beenden. Im Gegenzug verzichtet der Arbeitnehmer auf die E...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / III. Familienpool

Rz. 132 Für den so genannten Familienpool gibt es keine feste Definition. Einvernehmlich wird darunter grob eine Zusammenfassung von Vermögen zugunsten von Familienmitgliedern verstanden, regelmäßig in einer Gesellschaft.[189] Die wesentlichen Ziele des Familienpools sind der möglichst weitgehende Ausschluss der Verteilung von Vermögen bei einem Erbfall unter Vermeidung einer...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Ohne Gegenleistung

Rz. 36 Viele Pflichtteilsverzichte wurden ohne (konkrete) Gegenleistung erklärt. Problematisch kann dann eine spätere Angreifbarkeit der Vereinbarung sein. Verzichtende Kinder oder Ehegatten mögen sich unter Druck gesetzt empfinden. Kannten sie die Vermögensverhältnisse des Verzichtsempfängers nicht oder haben sich diese später geändert, können sich die Verzichtenden getäusc...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 1. Allgemein

Rz. 196 § 2041 S. 1 BGB bestimmt die unmittelbare Ersetzung der ausgegebenen Mittel durch den erworbenen Gegenstand. Es bedarf hierzu weder eines besonderen Übertragungsaktes noch ist ein möglicherweise entgegenstehender Wille der Miterben beachtlich: Der erworbene Gegenstand wird ohne Durchgangserwerb beim handelnden Miterben zum Bestandteil des gesamthänderischen Vermögens...mehr

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§ 6 Haftung / ee) Weiteres Verfahren

Rz. 97 Über die Person des Verwalters entscheidet das Gericht nach den Grundsätzen, die für die Pflegschaft gelten, §§ 1779, 1915, 1960 BGB. Es hat dabei sein Ermessen pflichtgemäß auszuüben.[181] Das Gericht kann auch den Testamentsvollstrecker zum Verwalter ernennen. Wegen der drohenden Interessenkonflikte wird es von der Bestellung eines Miterben zum Nachlassverwalter abs...mehr

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§ 6 Haftung / Literaturtipps

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§ 12 Der Minderjährige in d... / 1. Der Abschichtungsvertrag, seine Durchführung, seine Folgen

Rz. 78 Es gibt ein Grundgeschäft zwischen dem ausscheidungswilligen Miterben einerseits und den in der Erbengemeinschaft verbleibenden Miterben andererseits. Der Ausscheidende verspricht, sofort oder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder nach Leistung einer Abfindung auszuscheiden; die verbleibenden Miterben versprechen, eine Abfindungsleistung aus dem Nachlass oder aus ihrem P...mehr