Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnung

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 11. Welche Übergangsregelungen gelten für die Ausstellung einer E-Rechnung?

In dem Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 können sich alle Rechnungsaussteller dafür entscheiden, statt einer E-Rechnung eine sonstige Rechnung auszustellen. Dabei kann eine Papierrechnung immer verwendet werden. Eine sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen Format als eine E-Rechnung (z. B. E-Mail mit einer PDF-Datei) kann – wie bisher – nur verw...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 2.4 Weitere zulässige Formen der Rechnung

Die Regelungen zur E-Rechnung gelten nicht für sog. Kleinbetragsrechnungen, d. h. Rechnungen deren Gesamtbetrag 250 EUR nicht übersteigt, Rechnungen von Kleinunternehmern [1] und Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben werden. Kleinbetragsrechnungen, Rechnungen von Kleinunternehmern und Fahrausweise können immer als sonstige Rechnung ausgestellt und über...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 16. Wo finde ich weitere Informationen zur E-Rechnung?

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/digital-building-blocks/sites/spaces/DIGITAL/pages/467108660/Services ein Informationsangebot zur E-Rechnung zur Verfügung. Der Standard XRechnung (siehe Frage 7) wird von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) entwickelt und über https://xeinkauf.de/ veröffentlicht. Zudem werden unterstützende Open-Sourc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 7a. Welche Angaben müssen im strukturierten Teil einer E-Rechnung enthalten sein?

Voraussetzung für eine E-Rechnung ist u. a., dass sie eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Absatz 1 Satz 3 UStG). Dies bedeutet, dass für eine ordnungsmäßige Rechnung alle umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben im strukturierten Teil der E-Rechnung enthalten sein müssen. Denn nur dann ist eine automatisierte Weiterverarbeitung der Daten möglich und die gesetzlich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 9. In welchem Umfang muss eine E-Rechnung eine elektronische Verarbeitung ermöglichen?

Aus der Definition, dass eine E-Rechnung eine elektronische Verarbeitung ermöglichen muss, ergeben sich keine weitergehenden Verpflichtungen. Der Rechnungsempfänger ist nicht verpflichtet, tatsächlich eine weitergehende elektronische Verarbeitung durchzuführen, als dies ohnehin schon durch die Regelungen zur Aufbewahrung erforderlich ist (siehe hierzu Frage 13). Er kann durc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 5 Rechnungen in besonderen Fällen

§ 14a UStG regelt die zusätzlichen Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen und ergänzt somit § 14 UStG. Soweit nichts anderes bestimmt ist, bleiben die Regelungen des § 14 UStG unberührt. Zu den besonderen Fällen gehören, u. a.: Fälle der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG); innergemeinschaftliche Lieferungen (...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 12a. Welche Möglichkeiten bestehen, eine empfangene E-Rechnung für das menschliche Auge lesbar darzustellen?

Bisher ging bei einem hybriden Format (z. B. ZUGFeRD) – im Falle einer Abweichung zwischen elektronischer Information und dem lesbaren Bildteil – der Bildteil vor. Mit Einführung der obligatorischen E-Rechnung hat sich dieses Verhältnis umgekehrt. Bei hybriden E-Rechnungen bilden nunmehr die im strukturierten Teil (z. B. XML) vorliegenden Rechnungsdaten den führenden Teil. U...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 2.3 Pflicht zu Ausstellung, Übermittlung, Empfang und Möglichkeit der Berichtigung der E-Rechnung

Die Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung als E-Rechnung betrifft nur Leistungen zwischen im Inland ansässigen Unternehmern (B2B). Umsätze zwischen inländischen Unternehmern liegen vor, wenn sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leistungsempfänger im Inland oder in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete (z. B. Freihafen) ansässig sind. Hinweis Ansäss...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 1. Warum wird die verpflichtende E-Rechnung eingeführt?

Durch die E-Rechnung soll die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft gefördert werden. Insbesondere im Rechnungswesen können Prozesse vereinfacht werden. So müssen zukünftig z. B. die Rechnungsdaten beim Empfänger nicht nochmals erfasst werden. Dadurch werden doppelte Arbeitsgänge und hierbei entstehende Fehler vermieden. Für die Rechnungsaussteller und -empfänger ergeben s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 13. Wie muss eine E-Rechnung aufbewahrt werden?

Umsatzsteuerlich gilt nach § 14b Absatz 1 UStG, dass ein Unternehmer ein Doppel jeder ein- und ausgehenden Rechnung acht Jahre aufzubewahren hat. Bei einer E-Rechnung ist zumindest deren strukturierter Teil so aufzubewahren, dass er unversehrt in seiner ursprünglichen Form vorliegt. Für Zwecke der Umsatzsteuer gilt, dass alleine wegen einer Speicherung und Archivierung von-R...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025

Zusammenfassung Überblick Quelle: www.bundesfinanzministerium.de Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Bei de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / Zusammenfassung

Begriff Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Eine ordnungsgemäße Rechnung ist bei steuerpflichtigen Leistungen zwischen Unternehmern i. d. R. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnung finden sich in den §§ 14...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 2.1 Elektronische Rechnungstellung als Standard

Ab dem 1.1.2025 besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zur sog. elektronischen Rechnungstellung. Eine elektronische Rechnung ("E-Rechnung") ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.[1] Eine Rechnung kann jedoch vorbehaltlich bestimmter Voraussetzungen auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 2.2 Übergangsregelungen zur Einführung einer elektronischen Rechnungstellung

Rechtslage bis zum 31.12.2024: Neben Papierrechnungen konnte bereits bisher mit Zustimmung des Empfängers eine elektronische Rechnung ausgestellt werden. Für bis zum 31.12.2024 ausgeführte Umsätze galt als elektronische Rechnung eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird (z. B. ein PDF-Dokument oder eine E-Mail mit den Rechnungspflichtan...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 4.3 Ausstellungsdatum

Die Rechnung muss das Datum des Zeitpunkts der Rechnungsstellung enthalten. Das Ausstellungsdatum ist vom Datum der Leistungserbringung zu unterscheiden, kann aber übereinstimmen. Im Falle der Übereinstimmung muss ein Hinweis darauf angebracht werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 4.8 Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung

In Rechnungen über steuerpflichtige Leistungen sind der Steuersatz sowie der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag anzugeben. Bei Kleinbetragsrechnungen reicht hingegen die Angabe des Bruttobetrags und des Steuersatzes aus. Bei der Abrechnung über umsatzsteuerfreie Leistungen ist in der Rechnung auf die Steuerbefreiung hinzuweisen. Dabei müssen nicht die entsprechende...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 5.1 Reverse-Charge-Verfahren

Bei Leistungen, bei denen die Steuerschuld nach § 13b UStG auf den Leistungsempfänger übergeht (Reverse-Charge-Verfahren), gelten zusätzliche Rechnungsanforderungen, z. B. für sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UStG schuldet. Neben den in § 14 UStG allgemein für Rechnungen geforderten A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 4.7 Nettoentgelt sowie im Voraus vereinbarte Entgeltsminderungen

In der Rechnung ist zwingend das Entgelt anzugeben. Das umsatzsteuerliche Entgelt umfasst die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer. Entgelt ist also alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder einem Dritten für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusam...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 4 Erforderliche Rechnungsangaben

Sofern eine Verpflichtung zur Erteilung einer Rechnung besteht, muss die Rechnung alle Pflichtangaben enthalten und die übrigen formalen Voraussetzungen des § 14 UStG erfüllen. Rechnungen an andere Unternehmer oder an juristische Personen, soweit sie nicht Unternehmer sind, sowie an andere in § 14a UStG bezeichnete Leistungsempfänger müssen insbesondere folgende Pflichtangab...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 5.3 Reiseleistungen und Differenzbesteuerung

In den Fällen der Besteuerung von Reiseleistungen nach § 25 UStG muss die Rechnung die Angabe "Sonderregelung für Reisebüros" und in den Fällen der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG je nach Sachverhalt die Angabe "Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung", "Kunstgegenstände/Sonderregelung" oder "Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung" enthalten.[1] Der Rechnungsausste...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 4.4 Fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer)

Durch die Vergabe einer Rechnungsnummer auf der Rechnung soll sichergestellt werden, dass die erstellte Rechnung einmalig ist. Bei der Erstellung der Rechnungsnummer können eine oder mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen oder eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben verwendet werden. Ebenso zulässig sind separate Nummernkreise, in denen eine Rechnungsnummer jeweils einmal...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 4.1 Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers

In der Rechnung müssen sich der vollständige Name und die Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers eindeutig feststellen lassen.[1] Übliche Firmenabkürzungen oder Kurzbezeichnungen sind ausreichend. Es reicht jede Art von Anschrift (z. B. auch eine Briefkastenanschrift), sofern der leistende Unternehmer bzw. der Leistungsempfänger unter dieser Anschrift erreichbar...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 4.6 Zeitpunkt der Leistung oder der Vereinnahmung des Entgelts (Anzahlung)

Der Zeitpunkt der Leistung ist bei Rechnungen in jedem Fall gesondert anzugeben.[1] Dies gilt auch dann, wenn das Ausstellungsdatum der Rechnung mit dem Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung übereinstimmt; in diesen Fällen genügt eine Angabe wie z. B. "Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum".[2] Ausreichend ist die Angabe des Kalendermonats der Leistungsausfü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 3 Pflicht zur Rechnungstellung

Führt ein Unternehmer eine Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) aus, ist er berechtigt, Rechnungen auszustellen. Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Rechnungsausstellung, verbunden mit einer Frist von 6 Monaten, innerhalb der diese Rechnung zu erstellen ist, sieht das Gesetz in vier Fällen vor: Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen, Leistung an ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 5.2 Innergemeinschaftliche Lieferungen und Dreiecksgeschäfte

Der Unternehmer, der steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen [1] ausführt, muss in den Rechnungen auf die Steuerfreiheit hinweisen. Zudem ist in der Rechnung ist sowohl die USt-IdNr. des Unternehmers und des Leistungsempfängers anzugeben.[2] Die Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen über steuerfreie Lieferungen i. S. d. § 6a UStG greift beim innergemeinschaftlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 5.4 Weitere Einzelfälle

Daneben regelt die Finanzverwaltung noch weitere Besonderheiten bzw. Erleichterungen in bestimmten (Einzel-)fällen der Rechnungsstellung. Bei Rechnungen über die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen (sog. Hotel-Rechnungen) wird es aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn folgende in einem Pauschalangebot enthaltene nicht begünstigte Leistungen in der Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 4.2 Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden

Der leistende Unternehmer muss in der Rechnung entweder die ihm vom inländischen Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) angeben.[1] Nicht erforderlich sind zusätzliche Angaben wie Name oder Anschrift des Finanzamts, Finanzamtsnummer oder Länderschlüssel. Auch bei Kleinunternehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 4.5 Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung muss eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglichen, über die abgerechnet worden ist.[1] Unrichtige oder ungenaue Angaben, die evtl. auch keinen Rückschluss auf den Ort der Leistungserbringung und eine mögliche Steuerpflicht ermöglichen, genügen diesen Anforderungen nicht. Bezeichnungen allgemeiner Art, die Gruppen ver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 7b Was gilt in bestimmten Einzelfällen?

Sammelrechnung: Auch in einer E-Rechnung ist es rechtlich zulässig, den Kalendermonat als Leistungszeitpunkt anzugeben (§ 31 Absatz 4 UStDV). Somit können mehrere in einem Monat erfolgte Leistungen in einer einzigen E-Rechnung zusammengefasst werden ("Sammelrechnung"). Berichtigung: Sofern eine Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung besteht, hat auch die Berichtigung (§ 31 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / Zusammenfassung

Überblick Quelle: www.bundesfinanzministerium.de Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Bei der Einführung di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 6. Brauchen Unternehmen eine Leitweg-ID?

Für die Erstellung von E-Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B-Bereich) wird grundsätzlich keine sogenannte Leitweg-ID benötigt. Eine Leitweg-ID ist nur erforderlich, wenn eine E-Rechnung an eine Behörde gestellt werden soll (sogenannter B2G-Bereich, siehe auch Frage 4a). Nur dann benötigt der Rechnungssteller die Leitweg-ID der rechnungsempfangenden Behörde, da so eine einde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 4a. Wie ist das Verhältnis zwischen den Vorschriften im B2B- und im B2G-Bereich?

Rechnungen an die öffentliche Verwaltung (sogenannte B2G-Umsätze) fallen nicht unter die umsatzsteuerlichen Regelungen für die verpflichtende E-Rechnung, wenn die Verwaltung nicht als Unternehmer handelt. Allerdings sind Lieferanten und Dienstleister auch zur elektronischen Rechnungsstellung gegenüber öffentlichen Auftraggebern verpflichtet, z. B. seit dem 27. November 2020 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes

Rz. 24 Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 UStG bestimmt in einem umfangreichen Katalog diejenigen Umsätze, die nicht dem allgemeinen, sondern nur dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Systematisch lassen sich die Vergünstigungstatbestände in folgende Gruppen zusammenfassen: Lieferungen, unentgeltliche Wertabgaben, Einfuhr, innergemeinschaftlicher Erwerb und Vermietung bestimmter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 3. Was ist ein "inländisches Unternehmen"?

Als Unternehmer gilt, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt (§ 2 UStG). Darunter fallen z. B. auch Freiberufler oder Personen, die selbst ausschließlich steuerfreie Umsätze erbringen, wie etwa Vermieter von Wohnungen, Kleinunternehmer oder Ärzte. Als inländisches Unternehmen gilt eines, das seinen Sitz, seine Geschäftsleitung oder eine am Umsatz be...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 3.2 Zuflussprinzip in der Sozialversicherung bei Einmalzahlungen

Der Grundsatz des Entstehungsprinzips ist in Hinsicht auf Einmalzahlungen durchbrochen worden. Danach gilt für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nicht mehr das Entstehungsprinzip, sondern das Zuflussprinzip. D. h. die Beitragsansprüche der Versicherungsträger entstehen bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt erst, wenn dieses tatsächlich ausgezahlt ist. Dieser bewussten Abkehr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 15 Wohin kann ich mich bei Fragen zur Norm EN 16931 wenden oder Hinweise für deren Überarbeitung melden?

Die Formatvorgaben für die E-Rechnung beruhen auf unionsrechtlichen Vorgaben. Diese wurden ursprünglich für die Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung (B2G-Bereich) erarbeitet. Die Vorgaben wurden von dem Europäischen Komitee für Normung (Comité Européen de Normalisation – CEN) mit der europäischen Normenreihe EN 16931 technisch umgesetzt. Die Vorgaben gelten nunmeh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 2 Allgemeine verfassungsrechtliche Anforderungen

Rz. 8 Länder, die bei der Grundsteuer und dem dazugehörenden Bewertungsrecht vom Bundesrecht abweichende landesrechtliche Regelungen treffen, können sich formell auf ihre Gesetzgebungskompetenz (sog. Abweichungskompetenz, Rz. 1 ff.) aus Art. 105 Abs. 2 S. 1 i. V. m. Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes v. 15.11.2019[1] stütz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 In § 1 Abs. 1 S. 1 NWGrStHsG wird der Grundsatz der Einheitlichkeit der Hebesätze in § 25 Abs. 4 GrStG vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG dahingehend modifiziert, dass die Hebesätze von den Gemeinden auch innerhalb des Steuergegenstandes der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens zwischen den bebauten Grundstücken, die gem. § 250 Abs. 2 BewG im E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.1.2.2 Belastungsgrund und Bewertungsziel

Rz. 25 Nach dem Landesgesetzgeber beruht die Belastungsentscheidung für die Grundsteuer zuvorderst auf dem Äquivalenzgedanken, aber daneben auch auf dem Gedanken der Leistungsfähigkeit.[1] In Anlehnung an den Äquivalenzgedanken werde durch die Grundsteuer einerseits ein Zusammenhang mit kommunalen Infrastrukturleistungen hergestellt, die durch Beiträge und Gebühren nicht voll...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 5.1 Grundkonzeption / Leitgedanke

Rz. 70 In den Ländern Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen sowie Thüringen wird grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht angewandt. Insbesondere die bewertungsrechtlichen Vorschriften im Bewertungsgesetz zur Ermittlung und Feststellung der Grundsteuerwerte bleiben unberührt. Die vorgenannten Länder haben lediglich punktuell von ihrer Abweic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Bisher (zunächst) abgelehnte Steuerermäßigungen

Rz. 12 Insbesondere für folgende Bereiche hat der Gesetzgeber bei Einführung der MwSt – teils nach langen Debatten – eine Steuerermäßigung ausdrücklich abgelehnt: Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, Energie (Gas, elektrischer Strom, Wärme). Allerdings ist nach § 28 Abs. 5 und 6 UStG der ermäßigte USt-Satz von 7 % befristet vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 auf die Lieferungen v...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 8.1 Vorgehen bei fremden und eigenen Ladestationen

Ein reines Elektroauto muss immer wieder an die Ladestation bzw. Steckdose. Soweit der Unternehmer das Elektrofahrzeug unterwegs bei einem fremden Dritten aufladen lässt, kann er die Kosten, die ihm dafür in Rechnung gestellt werden, als "laufende Kfz-Betriebskosten" erfassen. Im Regelfall wird das Elektroauto jedoch nach der Rückkehr in die private Wohnung dort auch aufgela...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Unsitte der Nichtanhöru... / c) Kritische Auseinandersetzung mit dem Umfang der Anhörungsmaxime des § 91 Abs. 1 AO

Restriktive Verwaltungsauffassung: Rückenwind bekommen die FÄ und v.a. deren Veranlagungsdienststellen dadurch, dass die Finanzverwaltung insgesamt eine zuweilen immer restriktivere Anhörungspraxis vorgibt. Hierzu widmet sich der Verfasser exemplarisch einer Verfügung der OFD Karlsruhe v. 22.3.2024 – S 0226. § 91 Abs. 1 AO nur für Sachverhalts- und Tatsachenfragen?: Zunächst ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 8 Ermittlung der Kfz-Kosten für ein Elektrofahrzeug

Unternehmer, die ein Elektrofahrzeug oder ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug als Firmenwagen nutzen, ermitteln ihre Kfz-Kosten ebenso wie bei einem Kfz mit Verbrennungsmotor. Die Abschreibung sowie die Kosten für Versicherung, Wartung, Reparaturen usw. lassen sich anhand der ausgestellten Rechnungen ermitteln. Die Ermittlung der Stromkosten ist allerdings schwierig...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ordnungsmäßige Verwaltung / 3 Keine ordnungsmäßige Verwaltung

Nicht unter die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung fallen solche, die ausschließlich Einzelinteressen dienen oder überwiegend Fremdinteressen berücksichtigen oder auch Entscheidungen der Wohnungseigentümer, in denen Grundlagen für eine Ermessensentscheidung nicht vorlagen oder das Ermessen überschritten wurde. Ob im Übrigen ein Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspric...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.6 Gespräch mit der Mutter

Rz. 9 Das Jugendamt soll gemäß Abs. 1 Satz 3 ein persönliches Gespräch mit der Mutter anbieten, welches nach deren Wunsch in ihrer persönlichen Umgebung stattfinden soll (Abs. 1 Satz 4). Hierdurch will der Gesetzgeber wohl erreichen, dass das Gespräch nicht telefonisch und nicht im Jugendamt geführt wird. Es soll eine vertrauensvolle Atmosphäre geschaffen und ferner dem Umst...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.1 Vorrang des Landesrechts

Rz. 3 Absatz 1 will den Strukturveränderungen infolge der Föderalismusreform Rechnung tragen. Insbesondere soll das sog. Aufgabendurchgriffsverbot in Art 84 Abs. 1 Satz 7 GG i. d. F. des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes v. 28.8.2006 (BGBl. I S. 2034) umgesetzt werden. Danach dürfen durch Bundesgesetz Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben nicht übertragen werden. Wi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 2.5 Fortbildung und Praxisberatung

Rz. 8 Gemäß Abs. 3 haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Fortbildung und Praxisberatung sicherzustellen. Ein einklagbarer Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf Fortbildung und Praxisberatung lässt sich daraus jedoch nicht ableiten (Baltz, NDV 1996, 197). Die Fortbildung hat zum Ziel, die bereits vorhandenen Kenntnisse der Mitarbeiter zu erhalten, zu vertiefen und zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.4 Ermessensverdichtung auf Null

Rz. 54 Ungeachtet der grundsätzlichen Eröffnung von Ermessen kann dieses sich im Einzelfall auf Null reduzieren (Ermessensreduktion), so dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe rechtmäßig nur noch in der beantragten Art und Höhe über die Förderung entscheiden kann. Rz. 55 Das Ermessen der öffentlichen Träger kann zunächst durch bindende Entscheidungen des Haushaltsgesetz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.2 Bedeutung

Rz. 7 Das Verständnis von § 77 erklärt sich vor dem Hintergrund der in §§ 1 bis 5 entfalteten allgemeinen Grundsätze der Jugendhilfe. Trägerautonomie, Kooperationsprinzip, Subsidiaritätsgrundsatz und Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen werden zur praktisch gelebten Realität in dem Dreiecksverhältnis zwischen öffentlicher Jugendhilfe, freier Jugendhilfe und Leistungsberecht...mehr