Die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (E-Privacy-Richtlinie) enthält grundlegende Bestimmungen, die die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation über elektronische Netze in der EU – einschließlich des Internets und mobiler Dienste – gewährleisten sollen. Die Richtlinie enthält ein EU-weites Spam-Verbot, gestattet E-Mail-Werbung nur mit vorheriger Einwilligung des Empfängers und regelt den Einsatz von Cookies. Damit sind alle Unternehmen, die per E-Mail werben, von der Richtlinie betroffen. Bei Verstößen gegen die EU-Richtlinie haftet die Geschäftsführung.

Schon seit einigen Jahren ist geplant, die E-Privacy-Richtlinie von 2002/2009 durch eine E-Privacy-Verordnung zu ersetzen. Sie soll vorhandene Regelungslücken schließen und den Entwicklungen in der Wirtschaft und Technik Rechnung tragen. Eine Einigung über den Inhalt der Verordnung ist jedoch momentan nicht absehbar.

Seit 2018 stellt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) den Schutz personenbezogener Daten sicher. Sie enthält Regelungen darüber, wer für die Daten verantwortlich ist und wie man sie verarbeiten muss. Verstöße gegen die Regelungen können mit Geldbußen geahndet werden. Die konkrete nationale Umsetzung der Regeln dauert allerdings noch an. Seit 2020 plant die EU-Kommission eine Evaluierung und schärfere Durchsetzung der Verordnung.

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