Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnung

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.7.2 Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2023

Rz. 569 § 195 BewG regelt die Bewertung in einem stark typisierenden Verfahren, für das nicht auf Vorschriften der Verkehrswertermittlung zurückgegriffen werden kann. In dem Bericht des Finanzausschusses[1] wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht auszuschließen sei, dass der nach dieser Vorschrift ermittelte Wert den gemeinen Wert übersteigt und dem Stpfl. der Nachw...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 6.1 Art und Weise der Urlaubsgewährung

Rz. 16 Dem Jugendlichen ist (abgesehen von der Besonderheit der Berücksichtigungspflicht der Berufsschulferien) grundsätzlich wie dem Erwachsenen der Urlaub nach Maßgabe von § 7 BUrlG zu gewähren. Er hat insbesondere die durch die Rechtsprechung des EuGH und des BAG auferlegte Initiativlast zur Gewährung des Urlaubs zu beachten und durch die vorgegebenen Mitwirkungsobliegenh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.3 Sonderregelungen – Margenbesteuerung (§ 25, § 25a UStG)

Rz. 16 § 25 Abs. 3 UStG u. § 25a Abs. 3 UStG regeln abweichend von § 10 UStG die Bemessungsgrundlagen für Reiseleistungen [1] und die Fälle der Differenzbesteuerung, nämlich bestimmte Fälle des Handelns mit vor allem Gebrauchtgegenständen. Unter Durchbrechung des Mehrwertsteuer-Systems mit seiner Kettenbetrachtung werden der Vorsteuerabzug aus den Vorleistungen ausgeschlossen...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.2 Bewertungsstichtage

Rz. 436 Nach § 161 Abs. 1 BewG sind für die Größe des Betriebs, für den Umfang und den Zustand der Gebäude sowie für die stehenden Betriebsmittel die Verhältnisse am Bewertungsstichtag maßgebend. Dies entspricht dem Grundsatz des § 11 ErbStG. Abweichend davon ist nach § 161 Abs. 2 BewG für die umlaufenden Betriebsmittel der Stand am Ende des Wirtschaftsjahres maßgebend, das d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.3 Inhalt und Behandlung des zusätzlichen Entgelts

Rz. 189 Das zusätzliche Entgelt Dritter gehört (bis 31.12.2018 nach § 10 Abs. 1 S. 3 UStG a. F.; ab 1.1.2019 über die allgemeiner gefasste Regelung aus Sicht des leistenden Unternehmers über § 10 Abs. 1 S. 2 UStG) zum Entgelt; ausdrücklich ist seit dem 1.1.2019 auch über die gesetzliche Regelung erfasst, dass sich das Entgelt einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dies...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.2.3 Gebäudewertanteil

Rz. 563 Der Gebäudewertanteil ist nach § 193 Abs. 5 S. 1 BewG bei der Bewertung des bebauten Grundstücks im Ertragswertverfahren der Gebäudeertragswert nach § 185 BewG, bei der Bewertung im Sachwertverfahren der Gebäudesachwert nach § 190 BewG. Die Anwendung des Vergleichswertverfahrens[1] ist nicht vorgesehen, weil dieses keine getrennte Bewertung des Gebäudes und des Grund...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.7 Grundbesitzwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (§ 168 Abs. 1 und 2 BewG)

Rz. 482a Nach § 168 Abs. 1 BewG besteht der Grundbesitzwert eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft aus dem Wert des Wirtschaftsteils (§ 160 Abs. 2) und dem Wert der Betriebswohnungen[1] sowie des Wohnteils.[2] Für den Wert des Wirtschaftsteils ist ein gesonderter Schuldenabzug nicht vorgesehen. Wird der Wert des Wirtschaftsteils nach § 163 BewG ermittelt, sind die in un...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.3.2 Vom Anteil am Nennkapital abweichende Ermittlung

Rz. 405 Nach dem durch das Steueränderungsgesetz 2015[1] an § 97 Abs. 1b BewG angefügten Satz 4 sind bei der Wertermittlung des Anteils abweichend von Satz 1 Regelungen zu berücksichtigen, die sich auf den Wert des Anteils auswirken. Diese – auf Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015 anwendbare[2] – Regelung soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die ausschließliche Maßgebl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.2 Verfahren zur Ermittlung des gemeinen Werts

Rz. 69 Da eine tatsächliche Veräußerung des zu bewertenden Wirtschaftsguts im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Bewertungsstichtag in aller Regel nicht stattgefunden hat, ist ein solcher Verkauf zur Ermittlung des gemeinen Werts zu fingieren.[1] Die in § 9 Abs. 2 und 3 BewG genannten Merkmale geben an, welche Kriterien in die Ermittlung des mutmaßlichen Preises in dem gedacht...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 5.3 Leistungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke, § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 UStG (keine Änderung durch VA)

Eine neue Formulierung stellt klar, dass § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 UStG nur auf Leistungen von Zweckbetrieben nach den §§ 66 bis 68 AO anzuwenden ist. Bei Leistungen von Zweckbetrieben nach § 65 AO findet hingegen keine umsatzsteuerrechtliche Prüfung der Wettbewerbsrelevanz dieser Leistungen statt. Denn bei Zweckbetrieben i.S.v. § 65 AO wird dem Wettbewerbsgedanken ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.9 Abgeltung des Ertragsteueraufwands (§ 202 Abs. 3 BewG)

Rz. 373 Zur Abgeltung des Ertragsteueraufwands ist ein positives Betriebsergebnis nach § 202 Abs. 1 oder 2 BewG um 30 % zu mindern.[1] Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass das Betriebsergebnis aus Gründen der Rechtsformneutralität um Ertragsteuerzahlungen bzw. -erstattungen korrigiert wird. Da andererseits nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nur der ausschüttu...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 8.3 Handelsgesetzbuch (keine Änderung durch VA)

Die Schwellenwerte in § 241a HGB werden - wie in § 141 AO - von 600.000 EUR auf 800.000 EUR (Umsatzerlöse bzw. Gesamtumsatz) und von 60.000 EUR auf 80.000 EUR (Jahresüberschuss bzw. Gewinn) angehoben. Unterhalb dieser Schwellenwerte dürfen steuerpflichtige Einzelkaufleute statt einer handelsrechtlichen Buchführung mit Jahresabschlusserstellung (und entsprechender steuerliche...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.1 Allgemeines

Rz. 557 Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, sind nach § 192 S. 1 BewG die Werte für die wirtschaftliche Einheit Erbbaurecht[1] und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks[2] gesondert zu ermitteln. Die gesonderte Wertermittlung ist erforderlich, um die beiden wirtschaftlichen Einheiten in ihrem Wertverhältnis zu anderen Vermögensgegenständen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.3.3 Verdeckter Preisnachlass (bis 2021)

Rz. 73 Ein verdeckter Preisnachlass minderte – zumindest nach der früheren Rechtsauffassung – ebenfalls das Entgelt.[1] Er war insbesondere bei preisgebundenen oder mit festen Lieferpreisen versehenen Waren wie im Kfz-Handel anzutreffen. Wurde die Ware unter Inzahlungnahme eines gebrauchten Gegenstands gekauft, leistete also der Käufer nur eine Barzuzahlung, ist ein Tausch m...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2.1 Vorrangige Zurechnung der Kapitalkonten (§ 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG)

Rz. 394 Zum Kapitalkonto i. S. d. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG gehören neben dem Festkapital auch der Anteil an einer gesamthänderischen Gewinnrücklage und die variablen Kapitalkonten, soweit es sich dabei ertragsteuerrechtlich um Eigenkapital der Gesellschaft handelt.[1] Maßgeblich ist der Stand zum Bewertungsstichtag, der ausgehend von den Verhältnissen des letzten Bi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Börsennotierte Wertpapiere und Schuldbuchforderungen (§ 11 Abs. 1 BewG)

Rz. 80 Nach § 11 Abs. 1 S. 1 BewG werden Wertpapiere und Schuldbuchforderungen, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs angesetzt. Entsprechend sind nach § 11 Abs. 1 S. 3 BewG die Wertpapiere zu bewerten, die in den Freiverkehr einbezogen sind. Rz. 81 Wertpapier ist eine U...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.3.1 Ermittlung nach dem Anteil am Nennkapital

Rz. 401 Gem. § 97 Abs. 1b S. 1 BewG bestimmt sich der gemeine Wert eines Anteils an einer in § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG genannten Kapitalgesellschaft nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital, d. h. dem Grundkapital oder Stammkapital der Gesellschaft, zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft zum Bewertungsstichtag. Eine sachliche Begründung für die au...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.1 Begriff

Rz. 60 Nach § 9 Abs. 1 BewG ist bei Bewertungen – soweit nichts anderes vorgeschrieben ist – der gemeine Wert zugrunde zu legen. Der gemeine Wert wird nach § 9 Abs. 2 S. 1 BewG durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen,...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Urlaub soll nach der Gesetzesbegründung der "Erhaltung und Wiederauffrischung der Arbeitskraft dienen".[1] Es geht also um die selbstbestimmte Erholung des Arbeitnehmers im Sinne körperlicher, geistiger und seelischer Regeneration.[2] Zur Unterstützung dieses Zwecks beschränkt § 8 BUrlG das Selbstbestimmungsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 2 Abs. 1 GG, seinen Urlaub zu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.8 Investmentzertifikate (§ 11 Abs. 4 BewG)

Rz. 97 Anteile oder Aktien, die Rechte an einem Investmentvermögen i. S.d. Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) verbriefen, sind nach § 11 Abs. 4 BewG mit dem Rücknahmepreis anzusetzen. Unter einem Investmentvermögen ist nach § 1 Abs. 1 S. 1 KAGB jeder Organismus für gemeinsame Anlagen zu verstehen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.9 Außenprüfung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen (§ 156 BewG)

Rz. 230 Nach § 156 BewG ist bei jedem an dem Feststellungsverfahren Beteiligten[1] eine Außenprüfung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen zulässig. Die durch das Jahressteuergesetz 2007 in das Gesetz aufgenommene Vorschrift erweitert die Zulässigkeit einer Außenprüfung über § 193 AO hinaus. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass die zu bewertenden wirtschaftlichen Einheit...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.3 Unverzinsliche Kapitalforderungen oder Kapitalschulden (§ 12 Abs. 3 BewG)

Rz. 103 Der Wert unverzinslicher Kapitalforderungen und Schulden, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig sind, ist nach § 12 Abs. 3 S. 1 BewG der Betrag, der vom Nennwert nach Abzug von Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen verbleibt. Dabei ist nach § 12 Abs. 3 S. 2 BewG von einem Zinssatz von 5,5 % auszugehen. ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.7 Zweifelhafte Forderungen

Rz. 114 Zweifelhaft sind Forderungen, deren vollständige Befriedigung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ungewiss erscheint, ohne dass der vollständige Ausfall bereits feststeht. Solche Forderungen sind je nach dem Grad der Zweifelhaftigkeit mit einem niedrigeren Schätzwert anzusetzen.[1] Rz. 115 Aus tatsächlichen Gründen zweifelhaft sind Forderungen insbesondere dann...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.5 Besonderheiten bei stiller Einlage

Rz. 110 Auch die Einlage eines stillen Gesellschafters ist eine Kapitalforderung, die grundsätzlich mit dem Nennwert anzusetzen ist.[1] Der Ansatz eines vom Nennwert abweichenden Werts setzt auch bei ihr voraus, dass die Kündbarkeit für längere Zeit ausgeschlossen ist. Dies ist der Fall, wenn das Gesellschaftsverhältnis im Besteuerungszeitpunkt noch mehr als 5 Jahre währen w...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.5.2 Regelherstellungskosten des Gebäudes

Rz. 547 Nach § 190 Abs. 1 S. 1 BewG ist bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts von den Regelherstellungskosten des Gebäudes auszugehen. Dies sind die durchschnittlichen Herstellungskosten je Flächeneinheit.[1] Dass die Ermittlung des Gebäudesachwerts nicht auf der Grundlage tatsächlicher, sondern gewöhnlicher Herstellungskosten erfolgt, trägt dem Umstand Rechnung, dass ein ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1.3 Tausch mit Baraufgabe

Rz. 407 Häufig wird in der Praxis ein Tausch so ausgestaltet, dass einer der Liefernden einen Barbetrag und Sachaufwendungen an den Leistungsempfänger leistet. Regelmäßig werden bei einem Tausch die beiden gegenüberstehenden Leistungen nach den subjektiven Erwartungen der Vertragsparteien nicht gleichwertig sein, sodass eine entsprechende Zuzahlung einer Vertragspartei verei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.6 Zahlung an Dritte

Rz. 81 Zahlungen des Leistungsempfängers an dritte Personen gehören grundsätzlich nicht zum Entgelt; dies ist entsprechend der seit dem 1.1.2019 geltenden Fassung des § 10 Abs. 1 S. 2 UStG unverändert, da der leistende Unternehmer diese an einen Dritten gezahlten Beträge nicht für die von ihm ausgeführte Leistung erhalten hat. Ausnahmsweise können sie Entgelt oder Teil des E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.2 Verbrauchsteuercharakter der Umsatzsteuer

Rz. 21a Die USt ist eine Verkehrsteuer und damit von der Definition als "Verbrauchsteuer" abzugrenzen. Im Ergebnis zeigt das System der USt aber wirtschaftliche Elemente einer Verbrauchsteuer dadurch auf, das im Ergebnis ein "Endverbrauch" mit der USt belastet werden soll. Das USt-System ist unionsrechtlich darauf angelegt, dass nur der Endverbraucher endgültig mit der USt b...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.5.5 Wertzahl

Rz. 553 Der Bodenwert und der – ausgehend von den Regelherstellungskosten unter Abzug einer Alterswertminderung ermittelte – Gebäudesachwert ergeben nach § 189 Abs. 3 S. 1 BewG den vorläufigen Sachwert des Grundstücks. Dieser ist zur Anpassung an den gemeinen Wert mit einer Wertzahl nach § 191 BewG zu multiplizieren. Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich in dem v...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2 Ermittlung des gemeinen Werts eines Anteils am Betriebsvermögen (§ 97 Abs. 1a BewG)

Rz. 393 Nach § 97 Abs. 1a BewG wird der gemeine Wert eines Anteils am Betriebsvermögen nicht auf direktem Wege ermittelt, sondern als Summe aus dem Anteil am gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Personengesellschaft (Gesellschaftsvermögen) und dem Wert des Sonderbetriebsvermögens abgeleitet.[1] Die Legaldefinition des Betriebsvermögens der Personengesellschaft als "Gesamt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.2 Entgeltserhöhungen

Rz. 60 Sind zusätzlich zum normalen Entgelt Aufschläge oder Zuschläge zu leisten, weil z. B. der Preis zu niedrig kalkuliert war, die Leistung besonders eilig, in besonderer Qualität oder mit besonderen Garantien zu erbringen ist, gehören die Zusatzbeträge zum Entgelt. Der Zuschlag ist allerdings nur dann zu berücksichtigen, wenn er innerhalb der unmittelbaren Vertragsbezieh...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.1 Überblick

Rz. 25 Die §§ 4 –8 BewG regeln die verschiedenen Fälle bedingter und befristeter Erwerbe und Lasten. Sie beruhen auf dem Grundsatz, dass der am Bewertungsstichtag bestehende Zustand maßgebend sein soll und später möglicherweise eintretende Umstände zunächst nicht berücksichtigt werden.[1] Die Regelung des § 98a S. 2 BewG, wonach bei der Bewertung des Betriebsvermögens die §§ 4...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.8 Höchstbetrag des Jahreswerts von Nutzungen (§ 16 BewG)

Rz. 159 Nach § 16 BewG kann bei der Ermittlung des Kapitalwerts der Nutzungen eines Wirtschaftsguts der Jahreswert dieser Nutzungen höchstens den Wert betragen, der sich ergibt, wenn der für das genutzte Wirtschaftsgut nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes anzusetzende Wert durch 18,6 geteilt wird. Diese Höchstbetragsregelung trägt dem Umstand Rechnung, dass das Nutzu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.3 Umsätze an das Personal (§ 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 535 Für die entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer an sein Personal oder dessen Angehörige[1] aufgrund des Dienstverhältnisses ausführt, gilt nach § 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 UStG ebenfalls die Mindestbemessungsgrundlage, wenn die unionsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Grundsätzlich ist die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Anwe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.3 Auflösend bedingter Erwerb (§ 5 BewG)

Rz. 40 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 BewG werden Wirtschaftsgüter, die unter einer auflösenden Bedingung erworben sind, wie unbedingt erworbene behandelt. Dies gilt auch für den Fall, dass sich bei einer Erbeinsetzung die auflösende Bedingung auf den Erwerb des Nachlasses als Ganzes bezieht. Als auflösend bedingter Erwerb gilt auch die Vorerbfolge, wenn die Nacherbfolge nicht durch d...mehr

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Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 2.2.1 Fall 1: Diskussionsbeitrag zu Trennungsgesprächen

Das BAG entschied im November 2005 einen Fall, in dem es um einen Diskussionsbeitrag zu Trennungsgesprächen ging, die der Arbeitgeber aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten führen musste, um die Solvenz des Unternehmens zu erhalten.[1] Der gekündigte Arbeitnehmer war Betriebsratsmitglied und postete eine Bilderabfolge ("Gif") auf einem von ihm erstellten Forum, das als In...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.2 Keine offensichtlich unzutreffenden Ergebnisse

Rz. 323 Nach § 199 Abs. 1 und 2 BewG ist die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens nur zulässig, wenn es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt. Aus welchen Erkenntnisquellen sich der Schluss auf die Unrichtigkeit des Ergebnisses ergeben kann, lässt das Gesetz ebenso offen wie die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine sich bei deren Ausschöp...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.7.3.2 Wert des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden (§ 195 Abs. 2–4 BewG)

Rz. 573b Nach § 195 Abs. 2 S. 1 BewG wird der Wert des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden ermittelt durch Bildung der Summe aus dem Wert des Grundstücks, der nach den §§ 179, 182–196 BewG festzustellen wäre, wenn die Belastung mit dem Nutzungsrecht nicht bestünde, abzüglich des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks nach § 179 BewG und der nach § 195 Abs. 3 BewG über die Re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1.2 Gegenlieferung als Bemessungsgrundlage

Rz. 404 Als Entgelt und damit Bemessungsgrundlage eines Umsatzes im Rahmen eines Tauschs ist der Wert des anderen Umsatzes, also der anderen Lieferung, anzusetzen. Der Wert ist nicht identisch mit den Aufwendungen des Leistungsempfängers für die Erbringung der Gegenleistung.[1] Er wurde früher nach objektiven Gesichtspunkten bestimmt, und zwar unabhängig von der Vereinbarung...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4 Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 516 Nach § 157 Abs. 3 S. 1 BewG sind die Grundbesitzwerte für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und für Betriebsgrundstücke festzustellen. Für die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit verweist § 157 Abs. 3 S. 2 BewG grundsätzlich auf § 70 BewG. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit in § 157 Abs. 1 S. 3 BewG kann jedoch nicht losgelöst von dem Erwerbs...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.2 Überblick über die Bewertungsverfahren

Rz. 526 § 182 Abs. 1 S. 1 BewG schreibt vor, dass der Wert der bebauten Grundstücke in Abhängigkeit von der Grundstücksart nach dem Vergleichswertverfahren, dem Ertragswertverfahren oder dem Sachwertverfahren zu ermitteln ist. Für welche Grundstücksart welches Bewertungsverfahren zur Anwendung kommt, ergibt sich aus § 182 Abs. 2–4 BewG. Die unterschiedlichen Bewertungsverfah...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.4.2 Vervielfältiger

Rz. 541 Nach § 185 Abs. 3 S. 1 BewG ist der Gebäudereinertrag mit dem sich aus der Anlage 21 zum BewG ergebenden Vervielfältiger zu kapitalisieren. Maßgebend für den Vervielfältiger sind der Liegenschaftszinssatz[1] und die Restnutzungsdauer des Gebäudes.[2] Der Vervielfältiger ist umso größer, je höher die Restnutzungsdauer und je geringer der Liegenschaftszinssatz ist. Rz....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Entgelt – Preis (Verhältnis zum Zivilrecht)

Rz. 34 Nicht zum Entgelt gehört die gesetzlich geschuldete USt (Abs. 1 S. 2 am Ende; ebenso Art. 78 S. 1 Buchst. a MwStSystRL). Als Entgelt wird vom Gesetzgeber also das Nettoentgelt angesehen. Die USt ist eine Art durchlaufender Posten, der innerhalb der Unternehmerkette die einzelnen Unternehmer – unabhängig von der Höhe des Steuersatzes – nicht belasten soll. Der umsatzst...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.6.2.1 Gründe für die Neuregelung

Rz. 376c Der in den Jahren 2007–2015 eingetretene Rückgang der Kapitalmarktzinsen hatte zur Folge, dass der für das Jahr 2015 anwendbare Kapitalisierungsfaktor um mehr als 29 % höher war als der Kapitalisierungsfaktor für das Jahr 2014 und sogar um mehr als 65 % höher als der Kapitalisierungsfaktor für das Jahr 2007. Diese Entwicklung gab zu der Besorgnis Anlass, dass der si...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.7.1 Allgemeines

Rz. 460 Nach § 162 Abs. 3 S. 1 und Abs. 4 S. 1 BewG tritt an die Stelle des nach den §§ 163, 164 BewG ermittelten Fortführungswerts rückwirkend der Liquidationswert i. S. d. § 166 BewG, wenn innerhalb von 15 Jahren entweder der Betrieb oder ein Anteil am Betrieb veräußert wird oder wesentliche Wirtschaftsgüter veräußert werden oder dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft n...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.5.2 Andere anerkannte, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke übliche Methode

Rz. 298 Mit der Zulassung anderer Verfahren trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass die Bewertung im Ertragswertverfahren nicht für jede Art von Unternehmen geeignet bzw. auf dem Markt üblich ist. Soweit andere Preisbildungsmechanismen bestehen, hat eine an den gemeinen Wert anknüpfende Bewertung diese zu respektieren (Begründung zu Art. 2 Nr. 2 des Regierungsentwur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.10.1 Verbrauchsteuern (§ 10 Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 336 Realisiert ein Unternehmer einen steuerbaren innergemeinschaftlichen Erwerb [1], der auch keiner Steuerbefreiung nach § 4b UStG unterliegt, sind die Verbrauchsteuern, die nicht bereits im Entgelt enthalten sind und die vom Erwerber geschuldet oder entrichtet werden, zusätzlich zum Entgelt in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, § 10 Abs. 1 S. 3 UStG [2]. Grundlage hi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.7 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen (§ 15 BewG)

Rz. 152 Nach § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme mit 5,5 % anzusetzen, wenn kein anderer Betrag feststeht. Geldsumme in diesem Sinne ist eine Kapitalforderung, Nutzungen sind die Zinsen. Der Zinssatz von 5,5 % entspricht dem für Bewertungszwecke allgemein zugrunde gelegten.[1] Er ist u. a. für die Bewertung der Bereicherung aus der Gewährun...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.6 Bewertung der Betriebswohnungen und des Wohnungsteils (§ 167 BewG)

Rz. 478 Der Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst die Gebäude und Gebäudeteile, die dem Inhaber des Betriebs, den zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen und den Altenteilern zu Wohnzwecken dienen.[1] Zwischen Wohnung und Betrieb muss nach den jeweiligen wirtschaftlichen Gegebenheiten eine unlösbare Einheit bestehen.[2] Das ist der Fall, wenn...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.3.2 Bewertung des Erbbaurechts (§ 193 BewG)

Rz. 567b Nach § 193 Abs. 1 S. 1 BewG erfolgt die Bewertung des Erbbaurechts vorrangig in Anlehnung an § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ImmoWertV durch Multiplikation des Werts des unbelasteten Grundstücks mit einem von den Gutachterausschüssen abgeleiteten Erbbaurechtskoeffizienten. Erbbaurechtskoeffizienten dienen nach § 23 Abs. 1 ImmoWertV im Wesentlichen der Be...mehr