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Psychische Belastung

Rettungssanitäter
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Aktuelle Rechtsprechung

Anerkennung von PTBS als „Wie-Berufskrankheit“ bei Rettungssanitäter (LSG BaWü, Az.: L 8 U)

Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines lange Zeit als Rettungssanitäter arbeitenden Mannes wird nunmehr vom LSG Baden-Württemberg als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt. Ausschlaggebend war nicht das eine extreme Ereignis, sondern vielmehr die schiere Vielzahl an schwer belastenden und hoch traumatischen Einsätzen über 30 Jahre hinweg.