Fachbeiträge & Kommentare zu Personalakte

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit / 3.1.1 Umsetzung im Unternehmen

Im Grundsatz ist es eine freie Entscheidung des Unternehmens , wie es Beiträge zu Klima- und Umweltzielen umsetzen möchte. Der betriebliche Umweltschutz ist zwar mit dem Betriebsrat zu diskutieren. §§ 88 Nr. 1a, 89 BetrVG sind jedoch nicht als Mitbestimmung, sondern als Beratungs- und Unterrichtungsrechte ausgestaltet. Den Arbeitnehmervertretern steht dabei kein generelles um...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.6.3 Höhergruppierungen (§ 29b)

Abs. 1 Diese Bestimmung regelt die Höhergruppierung aus Anlass des Inkrafttretens der Entgeltordnung VKA. Diese ist daran festzumachen, dass sich nicht die Tätigkeit des Beschäftigten geändert hat, sondern er aufgrund der Änderung der Tätigkeitsmerkmale trotz gleichbleibender Tätigkeit einen Anspruch auf Höhergruppierung hat. Praxis-Beispiel Ein am 1.1.2007 eingestellter Bezüg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.7.1 TVÜ-VKA

Abs. 1 Die Vorschrift regelt, dass die übergeleiteten Beschäftigten ihre bis zum 30.9.2005 zurückgelegten und anerkannten Beschäftigungszeiten in den TVöD "mitnehmen" konnten. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil zum einen § 34 Abs. 3 TVöD eine vom BAT usw. abweichende Begriffsbestimmung der Beschäftigungszeit enthält und die Beschäftigungszeit zum anderen bei der Anwendung m...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz / 4.3.3 Rechtsfolgen

Die früher primär im BDSG gewährten Auskunfts-, Kontroll- und Korrekturrechte des Arbeitnehmers sind durch die Regelungen der DSGVO teils abgelöst worden. Das BDSG enthält dazu jedoch in den §§ 55 ff. BDSG ergänzende Regelungen, sodass hier beide Gesetze beachtet werden müssen. Informations- und Auskunftsrechte des Arbeitnehmers Die DSGVO gewährt umfassende Informationsrechte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz / 4.2 Anwendungsbereich

In den Anwendungs- und Schutzbereich des BDSG fallen gemäß § 46 Nr. 1 BDSG sämtliche personenbezogenen Daten. Dafür genügt, dass die Identität bspw. des Beschäftigten unmittelbar unter Zuhilfenahme von Zusatzwissen feststellbar ist (Identifizierbarkeit, vgl. § 46 Nr. 1 BDSG)[1], unabhängig davon, ob die Daten als konkret schutzwürdig angesehen werden oder nicht. Nach der Neu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz / 4.3.1 Erforderlichkeitsprüfung

Die Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis ist gemäß Art. 88 DSGVO, § 26 BDSG nur dann zulässig, wenn sie mit Bezug auf das Arbeitsverhältnis erforderlich ist. Der unbestimmte Rechtsbegriff der Erforderlichkeit ist auch bei der datenschutzrechtlichen Neuregelung in § 26 BDSG vom Gesetzgeber übernommen worden. Damit bleiben die damit verbundenen Konkretisierungsprobleme beste...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz / 4.3.2.2 Durchführung des Arbeitsverhältnisses

Zulässig ist die Datenverarbeitung der sog. Stammdaten des Arbeitnehmers, die für die ordnungsgemäße organisatorische Durchführung des Arbeitsverhältnisses benötigt werden. Dazu gehört auch die Erfassung von Fehlzeiten. Unzulässig soll die Erhebung und Speicherung der privaten Mobilnummer des Arbeitnehmers sein.[1] Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse an der Vollstä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verhaltensbedingte Kündigun... / 10 Datenschutz, Einsicht in vertrauliche Daten

Arbeitnehmern ist es nicht gestattet, in vertrauliche Daten Einblick zu nehmen. Die Vertraulichkeit muss entweder ausdrücklich angeordnet worden sein oder sich aus der Natur der Sache ergeben. Neben dem allgemeinen Verbot, keine Einsicht in vertrauliche Daten zu nehmen, kann sich ein entsprechendes Verbot auch aus einer Betriebsvereinbarung oder einer konkreten Weisung des Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die digitale Personalakte / 1.5 Einsichtsrecht in die Personalakte (§ 83 Abs. 1 BetrVG)

Das Einsichtsrecht des Beschäftigten in die eigene Personalakte regelt § 83 Abs. 1 BetrVG: "Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt der Personalakte Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die digitale Personalakte / 2.1 Vertraulichkeit der Personalakte

Die Vertraulichkeit einer Akte ist gewährleistet, wenn die Zugriffsmöglichkeiten so gering wie möglich gehalten werden und der Nutzerkreis nach genauen Regeln definiert ist. Außerhalb dieses Nutzerkreises ist jeder weiteren Person der Zugriff zu verweigern bzw. sicherzustellen, dass ein Zugriff nicht erfolgen kann. Die berechtigten Nutzer haben die erhaltenen Informationen n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die digitale Personalakte / 2.2 Richtigkeit und Vollständigkeit der Personalakte

Da der Arbeitgeber über seine Angestellten Leistungsdaten wie z. B. Leistungsbeurteilungen oder Urteile zur sachlichen Befähigung verfassen und speichern darf, ist der Grundsatz der Richtigkeit der Akte nicht ganz einfach umzusetzen. Der Grundsatz der Richtigkeit bezieht sich sowohl auf Tatsachenbehauptungen, sowie auf wertende Aussagen. Es muss bei der Speicherung von Leist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die digitale Personalakte / 3.2 Checkliste digitale Personalakte

Folgende Eckpunkte sollten bei der Implementierung sowie dem Anlegen von digitalisierten Personalakten beachtet werden. Diese können so auch Bestandteil einer Betriebsvereinbarung werden: Festlegung des Inhalts und Dauer der Aufbewahrung, Regelungen über besonderen Schutz für Aktenteile mit sensiblen Daten wie z. B. Gesundheitsdaten, Zugriffs-Berechtigungskonzept für Personalsa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die digitale Personalakte / 2.3 Zulässigkeit und Transparenz der Personalakte

Die Unzulässigkeit von Personalakteninhalten ist an den soeben beschriebenen Grundsätzen zu messen. So können Daten unzulässig gespeichert sein, wenn deren Verwendung trotz inhaltlicher Richtigkeit gegen das Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten verstoßen würde. Dies ist z. B. bei Daten der Fall, die bei einem betrieblichen Eingliederungsmanagement erhoben wurden: Diese dür...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die digitale Personalakte / 3 Digitale Personalakten

Das papierlose Büro ist noch immer ein Wunsch vieler Unternehmer. Allerdings rücken mit den heute verfügbaren Technologien manche Wünsche in greifbare Nähe. Mit digitalen Personalakten ist die Ersetzung der Papierakte gemeint, die heute schon vielfach zumindest ergänzend zum Einsatz kommt. Mit dem Scannen von Dokumenten, einem Dokumentenmanagement oder einer komplexen HR-Sof...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die digitale Personalakte / 3.1 Gewährleistung der Datenschutzanforderungen bei der digitalen Akte

Das Führen einer elektronischen Personalakte ist unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Grundsätze zulässig. 3.1.1 Verlust des Beweiswerts Grundsätzlich ist das Digitalisieren von Dokumenten mit rechtlichen Risiken verbunden, da sich der Beweiswert im Rechtsstreit verringert oder zumindest ungeklärt ist. Vor Gericht gilt eine Urkunde dann als vollständig und richtig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die digitale Personalakte

Zusammenfassung Überblick Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses werden durch den Arbeitgeber zahlreiche personenbezogene Daten von Beschäftigten verarbeitet. Eine herausragende Rolle im Rahmen des Beschäftigtendatenschutzes spielt die Personalakte, in der regelmäßig alle Informationen über einen Mitarbeiter erhoben und verarbeitet werden. Bei der Führung der Personalakte ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die digitale Personalakte / Zusammenfassung

Überblick Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses werden durch den Arbeitgeber zahlreiche personenbezogene Daten von Beschäftigten verarbeitet. Eine herausragende Rolle im Rahmen des Beschäftigtendatenschutzes spielt die Personalakte, in der regelmäßig alle Informationen über einen Mitarbeiter erhoben und verarbeitet werden. Bei der Führung der Personalakte sind umfangreic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die digitale Personalakte / 2 Grundsätze der Personalaktenführung

Eine Personalakte beinhaltet regelmäßig den gesamten dienstlich relevanten Lebensablauf eines Mitarbeiters, belegt und ergänzt durch weitere Dokumente. So sammeln sich in der Akte häufig höchst sensible Daten über den jeweiligen Beschäftigten, die einen entsprechenden Schutz verdienen. Das Führen einer Personalakte und die Aufzeichnung dieser Daten ist für den Arbeitgeber ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die digitale Personalakte / 1 Rechtliche Grundlagen

Bevor auf die Herausforderungen der digitalen Personalakte eingegangen wird, sollen zunächst grundsätzliche rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten aufgezeigt werden. 1.1 Eröffnung des Anwendungsbereiches (Art. 2 DSGVO) Die DSGVO, konkretisiert durch das BDSG, gilt gemäß Art. 2 Abs. 1 DSGVO für die Verarbeitung von Date...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die digitale Personalakte / 3.1.6 Aufführung im Verarbeitungsverzeichnis

Gemäß Art. 30 Art. 1 DSGVO sind Verantwortliche dazu verpflichtet, alle Verarbeitungstätigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich übersichtlich und kompakt in einem Verarbeitungsverzeichnis festzuhalten. Im Verarbeitungsverzeichnis sollte auch der Einsatz der digitalen Personalakte dokumentiert sein. Insbesondere sollte festgehalten werden, zu welchem Zweck der Einsatz der dig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die digitale Personalakte / 3.1.4 Ordnungsgemäße Archivierung

Da auch die Inhalte einer Personalakte in die Jahre kommen, sollte bei der Übernahme alter Akten in ein neues System geprüft werden, welche Dokumente übernommen werden müssen. Mit einer solchen Überprüfung können gleich mehrere Ziele erreicht werden: Zum einen kann für mehr Datenschutz gesorgt werden, weil die Löschpflicht erfüllt wird. Zum anderen entstehen weniger Kosten fü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die digitale Personalakte / 3.1.7 Software as a Service-Lösung (SaaS-Lösung)

In der Praxis werden Unternehmen die Umsetzung der digitalen Personalakte häufig nicht selbst vornehmen, sondern vielmehr auf Softwareprodukte von Drittanbietern zurückgreifen. Bei der Auswahl eines passenden Anbieters gilt es eine Reihe von Punkten zu berücksichtigen: So sollte zunächst sichergestellt werden, dass der Anbieter adäquate Mechanismen zum Umgang mit Anfragen von...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die digitale Personalakte / 3.1.8 Aufbewahrungspflichten

Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist eine Aufbewahrungspflicht dann anzunehmen, wenn ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers an der Aufbewahrung besteht. Dazu gehören Dokumente wie Arbeitsverträge, Zeugnisse, Krankmeldungen, Urlaubsanträge und andere relevante Unterlagen. Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses trifft den Arbeitgeber auch eine Aufbewahrungsp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die digitale Personalakte / 1.3 Informationspflichten des Verantwortlichen (Art. 13 DSGVO)

Dem Verantwortlichen werden durch die DSGVO zahlreiche Informationspflichten auferlegt. Die Erfüllung dieser Informationspflichten wird insbesondere dann relevant, wenn die Personalakte digital geführt werden soll. Hier ist der Beschäftigte z. B. über etwaig eingesetzte Drittanbieter oder den Transfer personenbezogener Daten in Drittstaaten zu informieren. Häufig erfolgt die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die digitale Personalakte / 1.4 Betroffenenrechte

Den Beschäftigten stehen im Rahmen der DSGVO zahlreiche Betroffenenrechte zu. Hierzu zählen z. B. das Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO). Gerade im Rahmen der Einführung einer digitalen Personalakte müssen diese Betroffenenrechte berücksichtigt werden und es muss sichergestellt sein, dass die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die digitale Personalakte / 1.2 Verarbeitung von Beschäftigtendaten (§ 26 BDSG)

§ 26 BDSG bildet die primäre Grundlage, auf der die Erhebung von personenbezogenen Daten eines Beschäftigten gestützt werden kann. Personenbezogene Daten in diesem Zusammenhang sind u. a. das Stammdatenblatt, Urlaubsanträge, interne Leistungsbeurteilungen, Lohnabrechnungen, Unterlagen über die betriebliche Altersvorsorge, Arbeitszeugnisse, Bewerbungsunterlagen und Abmahnunge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die digitale Personalakte / 3.1.2 Beweisverwertungsverbot im gerichtlichen Prozess

Sollen Informationen aus digitalen Personalakten im gerichtlichen Prozess verwendet werden, so z. B. in einem Kündigungsprozess, ist darauf zu achten, dass die vorgelegten Informationen nicht unter Verstoß des Datenschutzrechts erlangt worden sind. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ausdrücklich in seinem sog. Spind-Urteil festgestellt, welches allerdings vor Inkrafttre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die digitale Personalakte / 3.1.3 Notwendigkeit einer Datenschutzfolgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)

Vor der Inbetriebnahme eines digitalisierten Personalaktensystems sollte eine Risikoanalyse durchgeführt werden, um Risiken für die Rechte und Freiheiten der Beschäftigten zu identifizieren. Im Rahmen dieser Risikoanalyse muss zunächst der geplante Verarbeitungsvorgang zusammengefasst und beschrieben werden. Anschließend wird evaluiert, welche spezifischen Risiken mit der en...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die digitale Personalakte / 3.1.1 Verlust des Beweiswerts

Grundsätzlich ist das Digitalisieren von Dokumenten mit rechtlichen Risiken verbunden, da sich der Beweiswert im Rechtsstreit verringert oder zumindest ungeklärt ist. Vor Gericht gilt eine Urkunde dann als vollständig und richtig, wenn sie im Original unterzeichnet ist.[1] Das Gericht kann allerdings durch Inaugenscheinnahme eines ausgedruckten Dokuments dessen Inhalt im Rah...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die digitale Personalakte / 3.1.5 Auswertungsmöglichkeiten und Skilldatenbanken

Die gesteigerten Auswertungsmöglichkeiten, die sich aus vollständig digitalisierten Akten ergeben, bieten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Möglichkeiten zur optimalen Nutzung eigener (betrieblicher und privater) Potenziale. Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber deshalb erlaubt, sog. Skilldatenbanken über seine Beschäftigten oder Bewerber zu erstellen. Für die Zulässigkeit sol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die digitale Personalakte / 1.1 Eröffnung des Anwendungsbereiches (Art. 2 DSGVO)

Die DSGVO, konkretisiert durch das BDSG, gilt gemäß Art. 2 Abs. 1 DSGVO für die Verarbeitung von Daten, soweit Daten ganz oder teilweise automatisiert verarbeitet werden. Sofern die Daten nicht automatisiert verarbeitet werden, aber in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen, gelten die Vorschriften der DSGVO und des BDSG ebenfalls. Für die Praxis g...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 3.6 Form der Mitteilung

Rz. 36 Die Mitteilung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.[1] Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch die schriftliche Form. Der Arbeitgeber muss die Gründe nur mitteilen; er ist nicht verpflichtet, Beweismaterial vorzulegen oder Einsicht in die Personalakten des betroffenen Arbeitnehmers zu gewähren.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz und Gesundheits... / 3.4 Anforderungen an Speicherung und Verarbeitung

Soweit der Arbeitgeber befugt zum Besitz von Gesundheitsdaten ist, darf er diese auch speichern und im Rahmen der Zweckbindung nutzen. Sie dürfen in der Personalabteilung gespeichert werden und unterliegen dann nicht mehr dem Patientengeheimnis. Die Zweckbindung und damit die Verwendung der Daten richtet sich entweder nach der Einwilligung des Beschäftigten oder dem Zweck de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz und Gesundheits... / 5 Betriebliches Eingliederungsmanagement

In der Praxis im Rahmen der präventiven Vermeidung von Arbeitsunfällen bzw. -krankheiten sowie der Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit von Mitarbeitern vielfach eingesetztes Mittel ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Die spezialgesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 167 Abs. 2 SGB IX. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet sein, ein ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz und Gesundheits... / 3.3 Gesundheitsdaten beim Betriebsarzt

Aufgabe des Betriebsarztes ist die Förderung von Gesundheit und Arbeitssicherheit im Unternehmen. Dabei schützt er die Gesundheit der Arbeitnehmer, seine Tätigkeit dient aber gleichzeitig auch den Interessen des Arbeitgebers. Angesichts der Notwendigkeit der Durchführung bestimmter betriebsärztlichen Untersuchungen und Vorsorgen kann hinsichtlich der Legitimation auf Art. 9 ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Aufbewahr... / 1 Personalakte

1.1 Bestehendes Arbeitsverhältnis Sachverhalt Der Arbeitgeber führt für seine Arbeitnehmer Personalakten. Welche Daten darf und welche muss er darin aufbewahren? Muss er die Unterlagen in besonderer Weise aufbewahren? Ergebnis In der Praxis empfiehlt es sich, Personalakten zu Dokumentations- sowie zu Nach- und Beweiszwecken zu führen. Teils wird unter Verweis auf die Fürsorgepf...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Aufbewahr... / 2 Abmahnungen

Sachverhalt Der Arbeitnehmer verlangt vom Arbeitgeber die Löschung einer weit zurückliegenden Abmahnung. Kann bzw. muss der Arbeitgeber diese aus der Personalakte entfernen oder besteht noch eine Aufbewahrungspflicht? Ergebnis Das Entfernen von (berechtigten) Abmahnungen ist in der Praxis ein umstrittenes Thema. Es bestehen keine Verjährungsregelungen oder ein festes Ablaufdat...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Aufbewahr... / 1.1 Bestehendes Arbeitsverhältnis

Sachverhalt Der Arbeitgeber führt für seine Arbeitnehmer Personalakten. Welche Daten darf und welche muss er darin aufbewahren? Muss er die Unterlagen in besonderer Weise aufbewahren? Ergebnis In der Praxis empfiehlt es sich, Personalakten zu Dokumentations- sowie zu Nach- und Beweiszwecken zu führen. Teils wird unter Verweis auf die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers nach § 2...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Aufbewahr... / 1.3 Beendetes Arbeitsverhältnis

Sachverhalt Welche Unterlagen in den Personalakten muss der Arbeitgeber auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufbewahren? Ergebnis Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich keine Verpflichtung des Arbeitgebers zu einer vollständigen Aufbewahrung der Personalakte. Allerdings ist eine Aufbewahrung für die Dauer von Ausschluss- und Verjährungsfristen...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Aufbewahr... / 1.2 Papierform oder digital

Sachverhalt Der Arbeitgeber möchte die Personalakten aus Gründen der Übersichtlichkeit, Platzersparnis und Arbeitserleichterung digitalisieren. Muss er gewisse Daten trotzdem in Papierform behalten oder kann er bestehende Papierakten vernichten? Ergebnis Aus rechtlicher Sicht sollten Arbeitgeber zumindest wichtige Dokumente, bei denen gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Aufbewahr... / 7 Empfehlungen für die Praxis

Arbeitgeber sind verpflichtet, im Rahmen des Arbeitsverhältnisses einzelne Dokumente und Informationen für eine gewisse Dauer aufzubewahren. Entsprechende Aufbewahrungspflichten können sich aus Gesetz, Satzung, Tarif- oder Individualvertrag ergeben. Sinn und Zweck ist in erster Linie die Ermöglichung und Sicherstellung von effektiven Kontrollen durch staatliche Behörden. Für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Personalakten richtig führen / 1 Begriff der Personalakte

Eine gesetzliche Definition der Personalakte gibt es nur für den öffentlichen Dienst. Danach umfasst sie "alle Unterlagen einschließlich der in Dateien gespeicherten Daten, (…), soweit sie mit dem Dienstverhältnis in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang stehen".[1] Das BetrVG 1972 brachte in § 83 erstmals eine – auch in Betrieben ohne Betriebsrat zu beachtende – gesetzlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Personalakten richtig führen / 7.2.2 Einsicht in die Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Aus nachwirkender Fürsorgepflicht kann sich ein Recht des Arbeitnehmers auf Einsicht in seine Personalakten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergeben. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse darlegt. Erforderlich ist dann eine Interessenabwägung. Angesichts der Anerkennung des informationellen Selbstbestimmungsrechts durch das Bundesverfass...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Personalakten richtig führen / 8.2 Entfernung aus der Personalakte

Ein unzutreffender Vermerk in der Personalakte ist auf Verlangen des Mitarbeiters aus der Akte zu entfernen. Bei der Geltendmachung des aus § 78 Satz 1 BetrVG folgenden Anspruchs auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht. Der Betriebsrat kann daher keine Ansprüche für ein betroffenes Betriebsratsmitglied geltend machen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Personalakten richtig führen / 5 Die digitale Personalakte

Die Umstellung auf digitale (auch: elektronische) Personalakten ist im Rahmen des Art. 6 DSGVO zulässig und bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitnehmer. Jedoch kann nach Maßgabe des § 34 BDSG i. V. m. Art. 15 DSGVO der Arbeitnehmer Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Ob bei Einführung und Anwendung digitaler Personalakten das Mitbestimmungsrecht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Personalakten richtig führen / 7 Einsicht in die Personalakte

7.1 Vorbemerkung Das Recht des Arbeitnehmers auf Achtung seiner gesetzlich geschützten Eigensphäre wäre verletzt, wenn eine unbestimmte Zahl von Betriebsangehörigen in die Personalunterlagen Einblick nehmen könnte oder wenn die Personalakte gar an Betriebsfremde ohne Zustimmung des Betroffenen weitergegeben würde. Auch einer Behörde muss die Akteneinsicht oder die Aushändigun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Personalakten richtig führen / 3 Der Inhalt der Personalakte aus praktischer Sicht

Personalakten sollten gut handhabbar sein, derart, dass sie nur die wichtigsten Vorgänge enthalten und diese schnell auffindbar sind. Die Praxis sieht oft ganz anders aus: Die Personalakten sind übervoll, unhandlich, und der gesuchte Vorgang ist im Zweifel doch nicht aufzufinden. Deshalb sollte die Anlage bzw. Weiterführung von Personalakten streng nach folgenden Kriterien überpr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Personalakten richtig führen / 2.3 Der Umfang der in die Personalakte aufzunehmenden Daten

Hier ist ein Ausgleich widerstreitender Interessen und Grundsätze herbeizuführen. 2.3.1 Vollständigkeit und Lückenlosigkeit Dazu hat das BAG vor längerer Zeit entschieden, es sei ein legitimes Anliegen des Arbeitgebers, dass die von ihm geführten Personalakten vollständig seien. Sie sollten nicht nur möglichst lückenlos über die Person des Mitarbeiters Auskunft geben. Sie müss...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Personalakten richtig führen / 8 Rechte des Mitarbeiters bei unrichtiger Personalakte

8.1 Gegenerklärung Nach § 83 Abs. 2 BetrVG ist der Mitarbeiter berechtigt, der Personalakte Erklärungen zu ihrem Inhalt beizufügen. Der Gesetzgeber räumt dem Mitarbeiter auf diese Weise die Gelegenheit ein, die Personalakte so zu ergänzen, dass die darin enthaltenen Vorgänge ein seines Erachtens objektiv richtiges Bild widerspiegeln. Stößt deshalb ein Mitarbeiter bei der Akte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Personalakten richtig führen / 5.2 Register für die digitale Personalakte

1. Bewerbungsunterlagen Lichtbild, Bewerbungsunterlagen, Bewerbungsbogen, Einladung, Vorstellungsgespräch, Fahrgelderstattung Vorstellungsgespräch; 2. Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag, Zusatzvertrag, Ende Probezeit, Darlehen, Rückzahlungsverpflichtung, Handlungsvollmacht/Prokura, Versetzung, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Arbeitsgerichtsunterlagen; 3. Entgelt Lohn- und Gehaltsve...mehr