Fachbeiträge & Kommentare zu Personalakte

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers

Rz. 7 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Personalakte sorgfältig zu verwahren, vertraulich zu behandeln und den Kreis der damit befassten Personen möglichst eng zu halten. Neben den Mitarbeitern der Personalabteilung sind auch die der Innenrevision zur Einsichtnahme befugt, ohne dass der Arbeitnehmer zustimmen müsste (BAG, Urteil v. 4.4.1990, 5 AZR 299/89 [1]). Einer solch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.6 Der Anspruch auf Entfernung einzelner Bestandteile

Rz. 12 Dieser Anspruch ist gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtsprechung erkennt ihn jedoch in den Fällen an, in denen unrichtige Angaben und missbilligende Äußerungen in der Personalakte enthalten sind, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können (BAG, Urteil v. 5.8.1992, 5 AZR 531/91 [1]). Dies ist vor allem bei Abm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die in § 83 BetrVG geregelten Rechte sind rein individualrechtlicher Natur. Sie gelten daher auch in Betrieben ohne Betriebsrat und solchen, die gar nicht betriebsratsfähig sind. Personen, auf die das BetrVG gar nicht anwendbar ist, können sich hingegen nicht auf § 83 BetrVG berufen. Für die Praxis ergibt sich hieraus kein Unterschied, da für leitende Angestellte § 26 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Umfang der Schweigepflicht

Rz. 5 Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich gegenüber jedermann, auch gegenüber Arbeitnehmern des Betriebs. Keine Pflicht zum Stillschweigen besteht jedoch in folgenden Fällen: Gegenüber Mitgliedern der Institution, der das jeweilige Mitglied angehört, also z. B. Betriebsrat oder Gesamt- und Konzernbetriebsrat und den Mitgliedern der anderen in Abs. 1 genannten Institutionen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Gerichtlicher Rechtsschutz

Rz. 4 Bei einem Verstoß gegen das Behinderungsverbot können vom Betriebsrat im Beschlussverfahren Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden, und zwar ggf. auch mittels einer einstweiligen Verfügung. Grobe Verstöße können ein Zwangsverfahren gem. § 23 Abs. 3 BetrVG zur Folge haben, vorsätzliche stellen eine Straftat gem. § 119 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG dar. Einzelne Betriebsrats...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Rechtsschutz

Rz. 14 Sämtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber um die in § 83 BetrVG begründeten Rechte werden vor den Gerichten für Arbeitssachen im Urteilsverfahren ausgetragen, auch wenn es darum geht, ob ein Betriebsratsmitglied bei der Akteneinsicht anwesend sein darf. Es geht dabei nicht um eigene Rechte des Betriebsrats, sondern um die des einzelnen Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Situationsanalyse: Zentrale... / 2.2 Fähigkeitsprofil

Das Fähigkeitsprofil des Betroffenen muss einerseits den Anforderungen des entsprechenden Arbeitsplatzes bzw. der Arbeitsaufgabe und des organisatorischen Umfelds entsprechen, beinhaltet aber andererseits in vielen Fällen Fertigkeiten bzw. Qualifikationen, die bei der Ausführung der Tätigkeit nicht abgerufen werden, jedoch vorhanden sind. Hierzu gehören z. B. Aspekte wie soz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 2 Erscheinungsformen des Mobbings

Die möglichen Erscheinungsformen des Mobbings sind vielfältig. Die Einstufung als mobbing-relevanter Sachverhalt hängt ganz entscheidend von den Gesamtumständen und der auf die Vielzahl von Einzelvorfällen gestützten Gesamtwürdigung ab. Entscheidend ist dabei, ob sich aus der Gesamtbetrachtung ein systematisches Verhalten der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung ableite...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5 Bremen

Im PVG-HB ist diese Form der Beteiligung nicht umgesetzt. Für Verwaltungsanordnungen ist aus § 54 PVG-HB eine Beratungs- und Mitteilungspflicht zu entnehmen. Für disziplinarische Ermittlungen wird in § 54 Abs. 2 PVG-HB nur eine Mitteilungspflicht vorgegeben. Erst wenn das Disziplinarverfahren zu weiteren Maßnahmen führt, muss dem Personalrat die Möglichkeit zur Stellungnahme ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.5 Bremen

Im PVG-HB ist diese Form der Beteiligung nicht umgesetzt. Für Verwaltungsanordnungen ist aus § 54 PVG-HB eine Beratungs- und Mitteilungspflicht zu entnehmen. Für disziplinarische Ermittlungen wird in § 54 Abs. 2 PVG-HB nur eine Mitteilungspflicht vorgegeben. Erst wenn das Disziplinarverfahren zu weiteren Maßnahmen führt, muss dem Personalrat die Möglichkeit zur Stellungnahme ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Änderung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen

Ein weiteres Anhörungsrecht ergibt sich schließlich aus § 87 Abs. 3 BPersVG. Benecke[1] sieht diese Regelung zutreffend im Kontext des § 87 Abs. 2 BPersVG als allgemeine Norm zur ausreichenden Beteiligung der Beschäftigten bei der Ausgestaltung ihrer Arbeitswelt im weitesten Sinne. So sind neben den räumlichen Verhältnissen, die in Abs. 2 hinsichtlich Lage, Geeignetheit und G...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kennzahlenbasiertes HR-Cont... / 2.1 Personalbedarfsplanung

Grundlage für zukünftige Planung Die Personalbedarfsplanung ist eine wesentliche Voraussetzung, um eine Über- oder Unterdeckung des Personalbedarfs zu vermeiden. Dabei müssen saisonale Schwankungen und zu erwartende zukünftige Entwicklungen, z. B. Auf- oder Ausbau bestimmter medizinischer Leistungen wie neue Formen der Therapie oder Diagnostik, entsprechend berücksichtigt wer...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Synopse TVöD-K

der fortlaufenden Paragrafen des TVöD-K zu den Paragrafen des BAT/BAT-O bzw. des MTArb/MTArb-O bzw. des BMT-G/BMT-G-Omehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Synopse TVöD-V

der fortlaufenden Paragrafen des TVöD zu den Paragrafen des BAT/BAT-O bzw. des MTArb/MTArb-O bzw. des BMT-G/BMT-G-Omehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM bei hohen Fehlzeiten / 10 Checkliste

Ablaufschema des betrieblichen Eingliederungsmanagements im Einzelfall Feststellung, dass die zeitlichen Grenzen der Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten i. S. v. § 167 Abs. 2 SGB IX überschritten sind innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig innerhalb von 12 Monaten wiederholt arbeitsunfähig; Summe der einzelnen Arbeitsunfähigkeitszeiten liegt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 3.3 2. Schritt: Die Informationsphase

Das Gelingen des betrieblichen Eingliederungsmanagements hängt stark von der Bereitschaft des Beschäftigten ab, sich angstfrei auf das Verfahren einzulassen. Deshalb verlangt § 167 Abs. 2 Satz 3 SGB IX, dass der Arbeitgeber zunächst den Betroffenen bzw. dessen gesetzlichen Vertreter über die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements informiert, also darauf hinweist, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Rn. 13 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Zwar könnte zwischen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dahingehend unterschieden werden, als alle technische Abläufe und Verfahren betreffende Tatsachen als mögliche Betriebsgeheimnisse und alle kaufmännische Fragen betreffende Tatsachen als mögliche Geschäftsgeheimnisse gelten. Solch eine Differenzierung ist jedoch weder erforderlich noch ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.9 Abmahnung

Der Steuerberater erfährt von seinem Mandanten häufig auch von dessen Unzufriedenheit über das Fehlverhalten seiner Mitarbeiter wie wiederholte Unpünktlichkeit, unentschuldigte Fehlzeiten im Anschluss an einen Urlaub, Arbeitsverweigerung, mangelhafte Arbeitsausführung, Diebstahl, Beleidigungen von Vorgesetzten und Kollegen, wettbewerbswidriges Verhalten etc. Meist fragt der M...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Datenschutz für Beschäftigte

Seit dem 25.5.2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Jeder Betrieb, der Daten erfasst und speichert, muss seine komplette Datenverwaltung danach ausrichten. Wesentliche Inhalte Nach Art. 88 DS-GVO kann jeder Mitgliedstaat im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten eigene, spezielle Vorgaben aufstellen (Öffnungsklausel im Arbeitnehmerdatens...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Drogenmissbrauch / 3.3.3 Stufengespräche

Stufengespräche sind Teil eines arbeitsrechtlichen Prozesses, der (sinnvollerweise für alle psychoaktiven Substanzen, auch Alkohol) in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben werden sollte, die in letzter Konsequenz auch die Kündigung umfasst. Es werden offensichtlich suchtbedingte Pflichtverletzungen angesprochen, ein bestimmtes Verhalten gefordert und Sanktionen, abgest...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.5 Hilfskriterien

Rz. 38 Das Schrifttum hat bereits vor Inkrafttreten des § 611a BGB zahlreiche Hilfskriterien vorgeschlagen, um die dargelegten Maßstäbe zu konkretisieren und zu belegen. Sie alle haben die formale Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses zum Gegenstand, der – nach der st. Rspr. des BAG – aber gerade keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt. Dennoch werden genannt: die Modalitä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Dienstliche und private... / 3. Gegenrechte des Arbeitnehmers

Rz. 78 Wird eine Abmahnung ausgesprochen, hat zunächst jeder Arbeitnehmer das Recht, eine Gegendarstellung abzugeben, die in die Personalakte aufzunehmen ist.[102] Verpflichtet ist der Arbeitnehmer hierzu nicht. Daneben besteht die Möglichkeit, die Beschwerderechte der §§ 84 ff. BetrVG in Anspruch zu nehmen.[103] Der Arbeitnehmer hat danach das Recht, sich sowohl bei seinem ...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 1. Ermahnung/Rüge

Rz. 134 Das gegenüber einer formalen Abmahnung (vgl. Rdn 70 ff.) mildere Mittel ist der Ausspruch einer ­Ermahnung und/oder einer Rüge. Hierbei handelt es sich um die Vorstufe zur Abmahnung. Die Ermahnung ist kündigungsschutzrechtlich nicht relevant.[189] Es fehlt insbesondere an der konkreten Kündigungsandrohung. Vielmehr soll der Arbeitnehmer auf die Einhaltung seiner arbe...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 2. Wirksamkeitsvoraussetzungen

Rz. 71 Eine Abmahnung kann grundsätzlich formfrei ausgesprochen werden, also insbesondere auch mündlich.[91] Wegen der strengen inhaltlichen Anforderungen kann jedoch nur dringend empfohlen werden, die Schriftform zur Beweissicherung einzuhalten. Abmahnungsberechtigt sind diejenigen Vorgesetzten, die maßgebliche Weisungsbefugnisse gegenüber dem betroffenen Mitarbeiter haben....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Dienstliche und private... / V. Muster

Rz. 32 Muster 1.1: Verbot der privaten Nutzung Muster 1.1: Verbot der privaten Nutzung Ergänzung zum Arbeitsvertrag vom _________________________ Zwischen Herrn/Frau _________________________ (Arbeitnehmer) und der Firma _________________________ (Arbeitgeber) wird folgende Vereinbarung getroffen: Eine private Nutzung des betrieblichen Internetanschlusses und des betrieblichen ...mehr

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Literaturverzeichnis

Anzinger/Koberski, Kommentar ArbZG, 5. Auflage 2021 Bader/Fischermeier/Gallner/Klose/Kreft/Kreutzberg-Kowalczyk, Gemeinschaftskommentar zum ­Kündigungsschutzgesetz, 12. Auflage 2019 (zitiert: KR/Bearbeiter) Baeck/Deutsch, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 4. Auflage 2021 Barlage-Melber u.a., Beschäftigtendatenschutz und Datenschutzgrundverordnung in der Praxis, 1. Auflage 2018 Blank...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Datenschutz / a) Auskunftsrecht, Art. 15 DSGVO

Rz. 38 Beschäftigte haben ein Recht auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten in dem gleichen Umfang wie jede andere betroffene Person: sie können jederzeit Auskunft über ihn beim Arbeitgeber gespeicherte personenbezogene Daten verlangen. Der sorgfältigen Umsetzung des Auskunftsrechts und entsprechender Organisation der Personalabteilung kommt für Arbeitgeber eine beson...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / III. Überwachung durch den Arbeitgeber

Rz. 42 Die Überwachung der Nutzung von ausschließlich zu dienstlichen Zwecken bereitgestellten Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich zulässig, soweit es die Verbindungsdaten, -zeiten und -umstände angeht.[24] Der Arbeitgeber hat das Recht, die Telefon- und Internetnutzung seiner Arbeitnehmer daraufhin zu überprüfen, ob diese alleine dienstlichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XIX. Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten (§ 48 Abs. 2 GKG, § 43 FamGKG)

Rz. 114 Nichtvermögensrechtliche Ansprüche haben eigentlich keinen messbaren Wert. Eine Bewertung dieser Streitigkeiten muss auch nur zum Zweck der Gebührenberechnung und nur teilweise zur Klärung der Zuständigkeitsfrage vorgenommen werden. Nichtvermögensrechtliche Ansprüche sind solche Ansprüche, die sich nicht in Geld ausdrücken oder in einen Geldwert umsetzen lassen, weil ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Disziplinarische Ahndung vo... / 1.4 Zurückstufung

Nach § 30 LDG BW kann der Beamte in ein anderes Amt derselben Laufbahn versetzt werden (Zurückstufung), wenn er durch ein mittelschweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung nachhaltig erschüttert hat. Auch die Zurückstufung soll dazu dienen, den Beamten künftig zur ordnungsgemäßen Pflichtenerfüllung anzuhalten – si...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Disziplinarische Ahndung vo... / 1.1 Verweis

Nach § 27 LDG BW kann dem Beamten eine schriftliche Rüge, d.h. ein förmlicher "Verweis", erteilt werden, wenn er durch ein leichtes Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung geringfügig beeinträchtigt hat. Der Verweis soll dazu dienen, den Beamten zur künftig ordnungsgemäßen Pflichtenerfüllung anzuhalten. Dabei muss der V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Disziplinarische Ahndung vo... / 1.2 Geldbuße

Nach § 28 LDG BW kann dem Beamten eine Geldbuße auferlegt werden, die er an seinen Dienstherrn zu zahlen hat, wenn er durch ein leichtes Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung nicht nur geringfügig beeinträchtigt hat. Auch die Geldbuße soll dazu dienen, den Beamten künftig zur ordnungsgemäßen Pflichtenerfüllung anzuh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Disziplinarische Ahndung vo... / 1.3 Kürzung der Bezüge

Nach § 29 LDG BW können dem Beamten dessen Bezüge[4] gekürzt werden, wenn er durch ein mittelschweres Dienstvergehen, das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung erheblich beeinträchtigt hat. Auch die Kürzung der Bezüge soll dazu dienen, den Beamten zur künftig ordnungsgemäßen Pflichtenerfüllung anzuhalten. Die Bezüge dürfen um maximal 20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
K / Kontaktaufnahme des Verteidigers zum inhaftierten Mandanten [Rdn 2846]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / Akteneinsicht in Beiakten und beigezogene Akten [Rdn 403]

Rdn 404 Literaturhinweise: Franzen, Zur schuldgerechten Aufteilung der Steuerverkürzung, DStR 1964, 380 Groß/Fünfsinn, Datenweitergabe im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, NStZ 1992, 105 M. Lorenz, Die Zulässigkeit der Vertraulichkeitszusage gegenüber Vertrauenspersonen und Informanten sowie deren Auswirkung auf das Strafverfahren, StraFo 2016, 316 Rieß, Amtlich verwahrte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / Akteneinsicht, Ort der Durchführung [Rdn 455]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / Akteneinsicht, Umfang [Rdn 483]

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 1 Begriff der Personalakte

Eine gesetzliche Definition der Personalakte gibt es nur für den öffentlichen Dienst. Danach umfasst sie "alle Unterlagen einschließlich der in Dateien gespeicherten Daten, (…), soweit sie mit dem Dienstverhältnis in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang stehen".[1] Das BetrVG 1972 brachte in § 83 erstmals eine – auch in Betrieben ohne Betriebsrat zu beachtende – gesetzlic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 7.2.2 Einsicht in die Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Aus nachwirkender Fürsorgepflicht kann sich ein Recht des Arbeitnehmers auf Einsicht in seine Personalakten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergeben. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse darlegt. Erforderlich ist dann eine Interessenabwägung. Angesichts der Anerkennung des informationellen Selbstbestimmungsrechts durch das Bundesverfass...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 8.2 Entfernung aus der Personalakte

Ein unzutreffender Vermerk in der Personalakte ist auf Verlangen des Mitarbeiters aus der Akte zu entfernen. Bei der Geltendmachung des aus § 78 Satz 1 BetrVG folgenden Anspruchs auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht. Der Betriebsrat kann daher keine Ansprüche für ein betroffenes Betriebsratsmitglied geltend machen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 5 Die elektronische Personalakte

Die Umstellung auf elektronische Personalakten ist im Rahmen des § 26 BDSG zulässig und bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitnehmer. Jedoch kann nach Maßgabe des § 34 BDSG i. V. m. Art. 15 DSGVO der Arbeitnehmer Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Ob bei Einführung und Anwendung elektronischer Personalakten das Mitbestimmungsrecht des Betriebsra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 7 Einsicht in die Personalakte

7.1 Vorbemerkung Das Recht des Arbeitnehmers auf Achtung seiner gesetzlich geschützten Eigensphäre wäre verletzt, wenn eine unbestimmte Zahl von Betriebsangehörigen in die Personalunterlagen Einblick nehmen könnte oder wenn die Personalakte gar an Betriebsfremde ohne Zustimmung des Betroffenen weitergegeben würde. Auch einer Behörde muss die Akteneinsicht oder die Aushändigun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 3 Der Inhalt der Personalakte aus praktischer Sicht

Personalakten sollten gut handhabbar sein, derart, dass sie nur die wichtigsten Vorgänge enthalten und diese schnell auffindbar sind. Die Praxis sieht oft ganz anders aus: Die Personalakten sind übervoll, unhandlich, und der gesuchte Vorgang ist im Zweifel doch nicht aufzufinden. Deshalb sollte die Anlage bzw. Weiterführung von Personalakten streng nach folgenden Kriterien überpr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 2.3 Der Umfang der in die Personalakte aufzunehmenden Daten

Hier ist ein Ausgleich widerstreitender Interessen und Grundsätze herbeizuführen. 2.3.1 Vollständigkeit und Lückenlosigkeit Dazu hat das BAG vor längerer Zeit entschieden, es sei ein legitimes Anliegen des Arbeitgebers, dass die von ihm geführten Personalakten vollständig seien. Sie sollten nicht nur möglichst lückenlos über die Person des Mitarbeiters Auskunft geben. Sie müss...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 8 Rechte des Mitarbeiters bei unrichtiger Personalakte

8.1 Gegenerklärung Nach § 83 Abs. 2 BetrVG ist der Mitarbeiter berechtigt, der Personalakte Erklärungen zu ihrem Inhalt beizufügen. Der Gesetzgeber räumt dem Mitarbeiter auf diese Weise die Gelegenheit ein, die Personalakte so zu ergänzen, dass die darin enthaltenen Vorgänge ein seines Erachtens objektiv richtiges Bild widerspiegeln. Stößt deshalb ein Mitarbeiter bei der Akte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 5.2 Register für die elektronische Personalakte

1. Bewerbungsunterlagen Lichtbild, Bewerbungsunterlagen, Bewerbungsbogen, Einladung, Vorstellungsgespräch, Fahrgelderstattung Vorstellungsgespräch; 2. Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag, Zusatzvertrag, Ende Probezeit, Darlehen, Rückzahlungsverpflichtung, Handlungsvollmacht/Prokura, Versetzung, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Arbeitsgerichtsunterlagen; 3. Entgelt Lohn- und Gehaltsve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 2.1 Keine Rechtspflicht zur Führung von qualifizierten Personalakten

Natürlich muss jeder Arbeitgeber die für jeden seiner Arbeitnehmer gesetzlich (in erster Linie steuer- und sozialversicherungsrechtlich, daneben arbeitsschutzrechtlich) vorgeschriebenen Aufzeichnungen führen. Auch aus tariflichen Regelungen kann sich eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Führung bestimmter Unterlagen über die Mitarbeiter ergeben. All dies wird auch als ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 8.1 Gegenerklärung

Nach § 83 Abs. 2 BetrVG ist der Mitarbeiter berechtigt, der Personalakte Erklärungen zu ihrem Inhalt beizufügen. Der Gesetzgeber räumt dem Mitarbeiter auf diese Weise die Gelegenheit ein, die Personalakte so zu ergänzen, dass die darin enthaltenen Vorgänge ein seines Erachtens objektiv richtiges Bild widerspiegeln. Stößt deshalb ein Mitarbeiter bei der Akteneinsicht auf Schr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 1.2 Abgrenzungen

Es ist grundsätzlich unerheblich, ob die zur Personalakte im Rechtssinne zählenden Unterlagen vor oder nach der Einstellung des Arbeitnehmers entstanden sind. Deshalb gehören zur Personalakte: Bewerbungsunterlagen, Auskünfte von Dritten, graphologische und testpsychologische Gutachten. Für die Praxis dürfte es sich empfehlen, vertrauliche Mitteilungen Dritter sowie die grapholog...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 4.4 Konkrete Anforderungen

Folgende konkrete Anforderungen aufgrund der datenschutzrechtlichen Vorschriften sind beispielsweise zu beachten: Die Personalakten müssen in verschließbaren Schränken bzw. in gesondert gesicherten Räumen aufbewahrt werden. Die Personalakte muss in verschiedene "Datenarten" (z. B. Stammdaten, Gesundheitsdaten etc.) gegliedert sein. Besonders sensible Daten wie beispielsweise G...mehr