Fachbeiträge & Kommentare zu Personalakte

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Widerrufsanspruch

Rz. 281 Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer bei einem objektiv rechtswidrigen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht analog §§ 242, 1004 BGB einen Anspruch auf Widerruf bzw. Beseitigung der Beeinträchtigung durch die Abmahnung. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird durch unrichtige oder abwertende, sein berufliches Fortkommen betreffende Tatsachenbehauptungen bzw. Äußerung...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Recht auf Gegendarstellung

Rz. 283 Nach § 83 Abs. 2 BetrVG bzw. der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bzw. nach tariflichen Bestimmungen (z.B. § 3 Abs. 6 S. 4 TV-L) besteht das Recht, eine Gegendarstellung zum Abmahnungssachverhalt in die Personalakte aufnehmen zu lassen.[717] Der Arbeitgeber muss die Gegendarstellung unmittelbar im Anschluss an die Abmahnung in die Personalakte heften und ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Keine Geltung tarifvertraglicher Ausschlussfristen

Rz. 257 Das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine schriftliche Abmahnung zu erteilen und diese zur Personalakte zu nehmen, unterliegt nicht einer tariflichen Ausschlussfrist.[639]mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Wirkungsdauer und Tilgung

Rz. 260 Gemeint ist die Frage, nach Ablauf welcher Zeit der Arbeitgeber von sich aus tätig werden muss, um die Abmahnung und deren Folgen zu beseitigen bzw. die Abmahnung auch bei Verbleib in der Personalakte kündigungsrechtlich keine Wirkung mehr entfalten kann. Nach der Rspr. des BAG besteht keine bestimmte Frist.[644] Eine ursprünglich berechtigte Abmahnung kann durch Zei...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / X. Prüfung der Einhaltung der Klagefrist

Rz. 48 Das Gericht hat im Hinblick auf die Fiktionswirkung des § 7 KSchG von Amts wegen zu prüfen, ob die Klagefrist eingehalten ist. Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unstreitig, prüft das Gericht nicht von Amts wegen, ob dieser Vortrag zutreffend ist. Besteht indessen Streit über die Frage des Kündigungszugangs, trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislas...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 4. Kein Formerfordernis

Rz. 251 Die Einhaltung der Schriftform ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Abmahnung. Der Arbeitgeber hat im Kündigungsschutzprozess die Darlegungs- und Beweislast für die vorherige ergebnislos gebliebene und wirksam erteilte Abmahnung (vgl. Rdn 217). Dieser Beweis lässt sich in der Praxis durch Zeugen häufig nur schwer führen, weil diese in der Verhandlung entweder das ...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Gegenstandswertfestsetzungsantrag

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.11: Gegenstandswertfestsetzungsantrag Az: _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________/_________________________ beantragen wir, den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 Abs. 1 RVG für das gerichtliche Verfahren auf _________________________ EUR und für den Vergleich au...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Konkrete Bezeichnung (eines) Fehlverhaltens

Rz. 245 Nach der Rspr. des BAG[618] muss der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer “hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise“ Leistungsmängel beanstanden. Der Arbeitnehmer soll eindeutig und unmissverständlich ersehen können, was ihm zum Vorwurf gemacht wird, welches Verhalten der Arbeitgeber missbilligt und in welcher Hinsicht seine Leistungen nicht dessen Anforde...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / I. Maximal vier Befristungen in zwei Jahren

Rz. 61 Gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieser Gesamtdauer kann ein befristeter Vertrag bis zu dreimal verlängert werden, sodass äußerstenfalls vier Befristungen innerhalb von zwei Jahren aneinandergereiht werden können. Nach § 14 Abs. 2 S....mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 2. Rechtliche Grundlagen der Herausgabevollstreckung

Rz. 127 Für die Zwangsvollstreckung eines Titels auf Herausgabe oder Leistung von Sachen müssen zunächst die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung i.S.v. § 750 ZPO vorliegen, d.h. insbesondere eine vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungstitels, der dem Schuldner zuvor oder gleichzeitig mit der Zwangsvollstreckung zugestellt wurde. Rz. 128 Zuständig für die Zwangsvoll...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / II. Neueinstellung

Rz. 67 Nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist die erleichterte, sachgrundlose Befristung gänzlich unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor ein befristetes, auch sachlich gerechtfertigtes, oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Dies gilt auch dann, wenn das neue Arbeitsverhältnis nur für die Dauer von maximal sechs Monaten befristet werden soll.[131] Der umg...mehr

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Aufbewahrungspflichten und ... / 4.3 Löschung von Abmahnungen aus der Personalakte

Für die Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte gibt es keine gesetzliche Frist. Während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses wird man bei leichten Pflichtverstößen eine Entfernungspflicht nach 3 Jahren annehmen können, wenn keine weiteren Verstöße hinzugekommen sind. Allerdings kann eine Abmahnung für eine spätere Interessenabwägung bei einer verhaltensbedingten K...mehr

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Aufbewahrungspflichten und ... / 2.2 Begriffsdefinition "Aufbewahrungspflicht" und zeitliche Aufteilung

Hinweis Defintion: Aufbewahrungspflicht Aufbewahrungspflicht meint die Pflicht des Arbeitgebers, bestimmte geschäftliche Unterlagen in einer geordneten Form aufzubewahren, um diese bei einem berechtigten Verlangen Dritter, beispielsweise einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt, vorlegen zu können.[1] Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses trifft den Arbeitgeber neben d...mehr

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Aufbewahrungspflichten und ... / 6 Weitere Hinweise zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung

Die weitgehenden Sanktions- und Schadensersatzvorschriften verdeutlichen die Notwendigkeit eines gut strukturierten Löschmanagementkonzepts, das einerseits die gesetzlich normierten oder zur Wahrung der Interessen notwendigen Aufbewahrungspflichten berücksichtigt, andererseits aber auch den Löschzeitpunkt bestimmt, ab dem die Daten nicht mehr für die Abwicklung des Arbeitsve...mehr

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Aufbewahrungspflichten und ... / 3.2.2 Problem: Aufbewahrungsfristen

Unklar ist, wie lange der Arbeitgeber die Unterlagen aufbewahren darf bzw. wann er die Daten spätestens zu löschen hat. Hierzu werden verschiedene Ansichten vertreten. Ausgangsüberlegung ist dabei, dass es dem Arbeitgeber zu gestatten ist, Unterlagen des Arbeitnehmers so lange aufzubewahren, bis er nicht mehr mit der Geltendmachung von Ansprüchen des Arbeitnehmers oder Dritt...mehr

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Aufbewahrungspflichten und ... / 4.1 Aufbewahrung von Daten in Papierform

Fraglich ist, ob die Vorgaben der DSGVO und des BDSG auch für noch traditionell in Papierform geführte Personalakten gilt. Die Rechtsprechung äußerte Zweifel. "In Art. 2 Abs. 1 und Art. 4 Nr. 6 DSGVO wird der Begriff der Dateisysteme zugrunde gelegt. Unabhängig von der Frage, ob dieser Begriff zwischen automatisierten und nicht automatisierten Vorgängen unterscheidet (dazu et...mehr

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Aufbewahrungspflichten und ... / Zusammenfassung

Überblick Das Thema Datenschutz stellt in der Arbeitswelt einen Dauerbrenner dar. Insbesondere durch die Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und erweiterten Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), muss der Arbeitgeber bei der Führung der Personalakten zahlreiche gesetzliche Vorgaben berücksichtigen. Ein wesentlicher Teilbereich dieser Vorgaben si...mehr

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Aufbewahrungspflichten und ... / 1 Löschpflichten im Datenschutz

Im Datenschutz maßgeblich sind vor allem die Regelungen der DSGVO sowie das BDSG. In § 26 BDSG wird dabei speziell die Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses geregelt. Zu beachten ist allerdings, dass der EuGH § 26 BDSG für europarechtswidrig erklärt hat, demzufolge sind sämtliche Maßnahmen im Rahmen des Beschäftigtendatenschutzes zumindest auch auf Art...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 15.2 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Die Aufgaben ergeben sich aus § 178 SGB IX. Die Schwerbehindertenvertretung hat die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, die Interessen der schwerbehinderten Menschen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Insbesondere hat sie über die Einhaltung der zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Normen zu wachen, Maßnahmen, die ...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 4 Konsequenzen von Pflichtverletzungen: Auflösung des Betriebsrats oder Ausschluss aus dem Betriebsrat

Wie bereits erwähnt, hat der Arbeitgeber generell keinen einklagbaren und gerichtlich durchsetzbaren Anspruch gegen den Betriebsrat auf Unterlassung bestimmter Handlungen. Ausgenommen sind Eigentumsverletzungen, denen mit dem Unterlassungsantrag gemäß § 1004 BGB entgegengetreten werden kann.[1] Ansonsten bleibt ihm als effizientes Mittel zur Verhinderung rechtswidriger Handl...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.2.4 Persönliche Verhältnisse und Daten von Arbeitnehmern

Auch über Informationen über persönliche Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen und der Betriebsrat im Rahmen der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten erfährt, haben die Mitglieder des Betriebsrats Stillschweigen zu bewahren.[1] Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Infor...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.5.6 Akteneinsichtsrecht, § 7 Abs. 2 TVHöD

Die Studierenden haben nach § 7 Abs. 2 Satz 1 ein Recht auf Einsicht in ihre vollständigen Personalakten. Hierzu zählen gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 TVHöD auch die Leistungsnachweise aus dem dualen Hebammenstudium, ebenso die sogenannten Personalbeiakten oder Personalnebenakten, nicht dagegen die Prozessakten, die Rechtsstreitigkeiten des Studierenden mit der verantwortlichen Prax...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.5.5 Nachweispflichten, § 7 Abs. 1 TVHöD

Die Studierenden sind nach den jeweiligen Prüfungsordnungen dazu verpflichtet, Leistungsnachweise zu erbringen. Die Leistungsnachweise dienen der Dokumentation des jeweiligen Studienfortschritts; sie sind Bestandteil der Personalakte (§ 7 Abs. 1 Satz 1 TVHöD). Zusätzlich haben die Tarifvertragsparteien in § 7 Abs. 1 Satz 2 bestimmt, dass die Studierenden die von der Hochschul...mehr

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Sprecherausschuss / 8 Geheimhaltungspflichten

Mitglieder und Ersatzmitglieder des Sprecherausschusses sind verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Sprecherausschuss bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten; dies gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Sprecherausschuss...mehr

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Arbeitsmedizinische Vorsorg... / 8.1 Pflichtvorsorge

Veranlasst der Arbeitgeber die Pflichtvorsorge und verweigert der Beschäftigte die Teilnahme hieran, darf der Arbeitgeber den Beschäftigten die betroffene Tätigkeit nicht ausüben lassen.[1] Es besteht ein Beschäftigungsverbot. Ob und mit welchen Maßnahmen der Arbeitgeber reagieren kann, hängt von den getroffenen arbeitsvertraglichen Regelungen, eventuell vorhandenen Betriebsv...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Cybersicherheit im Arbeitss... / 2 Was hat Cybersicherheit mit dem Arbeitsschutz zu tun?

Cybersicherheit und Arbeitsschutz sind auf verschiedene Weise miteinander verbunden, da die digitale Sicherheit einen erheblichen Einfluss auf die Sicherheit von Arbeitsplätzen haben kann. So können die Auswirkungen von Cyberangriffen potenziell zu Verletzungen, psychischen Problemen oder zum Verlust von Menschenleben führen. Praxis-Beispiel Auswirkungen von Cyberangriffen au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.6 Akteneinsichtsrecht (§ 6 Abs. 2 TVSöD)

Die Studierenden haben nach § 6 Abs. 2 Satz 1 ein Recht auf Einsicht in ihre vollständigen Personalakten. Hierzu zählen gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 TVSöD auch die Leistungsnachweise aus dem Studienteil des ausbildungsintegrierten Studiums, ebenso die sogenannten Personalbeiakten oder Personalnebenakten, nicht dagegen die Prozessakten, die Rechtsstreitigkeiten des Studierenden mit...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.5 Nachweispflichten (§ 6 Abs. 1 TVSöD)

Sofern im Ausbildungsteil eine Ausbildung nach dem BBiG oder dem PflBG absolviert wird, sind Studierende dazu verpflichtet, einen Ausbildungsnachweis zu führen. Das PflBG sieht hierfür die Schriftform vor (vgl. § 17 Satz 2 Nr. 3 PflBG), das BBiG lässt alternativ dazu auch die Führung des Ausbildungsnachweises in elektronischer Form zu (§ 13 Abs. 2 Nr. 7 BBiG). In der Folge i...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Alkohol / 4.3 Stufengespräche

Stufengespräche sind Bestandteil von Stufenplänen (s. u.). Daran nehmen i. d. R. mehrere betrieblich Verantwortliche und Betriebs-/Personalrat teil. Themen sind: offensichtlich suchtbedingte Pflichtverletzungen (Ausfallzeiten, Leistungsabfälle, Alkoholvorräte usw.), ein bestimmtes Verhalten fordern und Sanktionen, abgestimmt mit Hilfsangeboten und Beobachtungszeiträumen, festl...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / I. Stellung des Antrags

Rz. 46 § 22 Abs. 1 FAO verlangt, dass der Antragsteller seinen Antrag, die Führung einer Fachanwaltsbezeichnung zu gestatten, bei der Rechtsanwaltskammer einzureichen hat, der er angehört. Dies gilt auch in den Fällen, in denen bei gemeinsamen Ausschüssen mehrerer Kammern die Geschäftsstelle einer anderen Kammer die Geschäftsführung des Ausschusses übernommen hat oder die an...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / I. Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt

Rz. 9 Ausgangspunkt für die Überprüfung der Voraussetzungen zur Erteilung der Befugnis, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen, ist nach §§ 4–6 FAO der Nachweis der besonderen praktischen und theoretischen Kenntnisse. Rz. 10 Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch zunächst, dass der Antragsteller in den letzten sechs Jahren mindestens drei Jahre hindurch ununterbrochen als Recht...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 358 Muster 3.61: Mediation Muster 3.61: Mediation (1) Die Parteien vereinbaren bei Konflikten im laufenden Arbeitsverhältnis sowie bei Streitigkeiten aus diesem Arbeitsvertrag und bei Streitigkeiten wegen der Änderung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbindlich, ein innerbetriebliches Mediationsverfahren gemäß der Mediationsordnung des Europäischen Institut für C...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.2 Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung des Personalrats

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat setzt voraus, dass der Personalvertretung alle Informationen zugänglich gemacht werden, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Nach § 66 Abs. 1 BPersVG ist die Personalvertretung zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und sind ihr die hierfür erforderlichen Un...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.6 Schweigepflicht

Personen, die Aufgaben nach dem Personalvertretungsgesetz wahrnehmen, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Einhaltung der Schweigepflicht ist Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung. Bei Verstößen läuft der Personalrat rasch Gefahr, das Vertrauen der Beschäftigten in seine Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit zu...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.3 Zeiten in der ehemaligen DDR

Die Tatbestandsvoraussetzungen bezüglich der Anrechnung der Beschäftigungszeit im Einzelnen: Die Anrechnung der Zeit ab dem 3.10.1990 als Beschäftigungszeit bestimmt sich grundsätzlich nach der Regelung des § 19 Abs. 2 BAT. Die Anrechnung von Beschäftigungszeiten in der DDR vor dem 3.10.1990 richtet sich nach der Regelung des § 72 Abschnitt A I BAT. Überführung der Einrichtung...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 1.3 Aufbewahrung/Löschung von Bewerberdaten

Wird ein Bewerber eingestellt, dürfen dessen Daten aus dem Bewerbungsprozess in die nunmehr zu führende Personalakte in dem zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlichen Umfang übernommen werden, soweit sie für das begründete Beschäftigungsverhältnis benötigt werden. Führt das Bewerbungsverfahren dagegen nicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrags, sind die B...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.3.1 Begriff des Arbeitsvorgangs

Nach der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 12 Abs. 2 TVöD (Bund) sind die Arbeitsvorgänge wie folgt definiert: Zitat Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (z. B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, e...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 3.3 Geheimnisschutzsystem im Unternehmen: Umsetzung angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen

Damit in einem Unternehmen Informationen als Geschäftsgeheimnisse eingestuft werden können und um die Schutzansprüche des GeschGehG geltend machen zu können, müssen die Informationen angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen unterzogen werden. Bislang ist die Rechtsprechung uneinheitlich hinsichtlich der im Einzelfall erforderlichen Geheimhaltungsmaßnahmen. Das Kammergericht Berli...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1. Unterrichtung des Personalrats

Der Personalrat ist rechtzeitig und umfassend (§ 66 Abs. 1 BPersVG) von der geplanten Maßnahme zu unterrichten. Rechtzeitig ist die Unterrichtung, wenn dem Personalrat nach der Unterrichtung eine Frist von 10 Arbeitstagen verbleibt, die der Dienststellenleiter in dringenden Fällen auf 3 Arbeitstage abkürzen kann (§ 70 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BPersVG). Umfassend ist die Unterricht...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Abmahnung (aus Arbeitnehmersicht)

Rz. 1 Muster 8.1: Abmahnung (aus Arbeitnehmersicht) Muster 8.1: Abmahnung (aus Arbeitnehmersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Aktuelle Situation Ihr Arbeitgeber hat Ihnen eine Abmahnung erteilt. Wenn Sie mit der Abmahnung nicht einverstanden sind, können Sie hiergegen außergerichtlich oder gerichtlich vorgehen:mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Abmahnung (aus Arbeitgebersicht)

Rz. 4 Muster 8.2: Abmahnung (aus Arbeitgebersicht) Muster 8.2: Abmahnung (aus Arbeitgebersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Aktuelle Situation Sie möchten einem Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilen. Damit eine Abmahnung rechtlich wirksam ist, muss sie korrekt formuliert sein. Deshalb ist die sehr sorgfältige Anfertig...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 5 & Zu 1. Zweck der Abmahnung: Die Abmahnung ist eine Reaktion auf einen Verstoß des Arbeitnehmers gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Sie soll dem Arbeitnehmer einerseits Gelegenheit geben, sein Verhalten zu verändern, um weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung zu vermeiden. Andererseits ist sie eine Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigu...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Beamtenrecht, Rechte und Pflichten am Beispiel von Bund und NRW

Rz. 81 Muster 9.14: Beamtenrecht, Rechte und Pflichten am Beispiel von Bund und NRW Muster 9.14: Beamtenrecht, Rechte und Pflichten am Beispiel von Bund und NRW _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Beförderung und Konkurrentenklage Sie haben die Mitteilung erhalten, dass ein Mitbewerber die Stelle bekommen soll, auf die Sie s...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 82 Die nachfolgend genannten Rechtsgrundlagen beziehen sich auf Bundesbeamte und auf Beamte im Geltungsbereich des LBG NRW. Einige der häufigsten Themen in der Praxis sind hier in alphabetischer Reihenfolge angesprochen: Rz. 83 & 1. Beförderung und Konkurrentenklage Es ist erforderlich, einen Antrag auf Sicherungsanordnung nach § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO zu stellen, damit die ...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 2 & Zu 1. Die Erhebung einer Klage gegen eine Abmahnung ist in den meisten Fällen nicht sinnvoll. Zum einen ist sie mit Kosten für den Arbeitnehmer verbunden, die er unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits selbst zu tragen hat, sofern nicht eine Rechtsschutzversicherung eintritt oder Prozesskostenhilfe gewährt wird. Zum anderen belastet ein Klageverfahren das ohnehin sch...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Rechtsbehelfe außerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Rz. 26 Muster 9.6: Rechtsbehelfe außerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit Muster 9.6: Rechtsbehelfe außerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Vorgerichtlicher Rechtsbehelf: Widerspruch Gegen Verwaltungsakte kann je nach Einzelfall zunächst ein Widerspruch eingelegt werden, um eine verwaltun...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 27 & 1. Vorgerichtlicher Rechtsbehelf: Widerspruch (siehe Muster Widerspruchsverfahren) Für das Widerspruchsverfahren gelten sowohl VwGO als auch VwVfG nach Maßgabe des § 79 VwVfG. Rz. 28 & 2. Formlose Rechtsbehelfe a) Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, § 32 VwVfG. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen, § 32 Abs. 1 S. 2 VwVfG. b) Ant...mehr

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Altersteilzeit / 1.14 Hinweis- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers

Tritt ein Beschäftigter mit dem Wunsch nach Altersteilzeit an den Arbeitgeber heran, empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Aufforderung, eine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung einzuholen Aufforderung, eine Rentenauskunft der VBL/ZVK einzuholen Hinweis auf den steuerlichen Progressionsvorbehalt Auf Wunsch: Auskunft über das Altersteilzeitentgelt und den Aufstockungsbet...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (2) Entfernung aus der Personalakte

Rz. 390 Nimmt der Arbeitgeber eine Abmahnung, die sachlich unbegründet ist, zur Personalakte, verletzt er den Arbeitnehmer dadurch in dessen allgemeinem Persönlichkeitsrecht. Der Arbeitnehmer kann nach der Rspr. des BAG aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in analoger Anwendung der §§ 242, 1004 BGB verlangen, dass der Arbeitgeber die Abmahnung widerruft und das Abma...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 82. Personalakten

Rz. 1331 Ob und in welcher Art der Arbeitgeber eine Personalakte führt, obliegt allein seiner Entscheidung (GK-BetrVG/Wiese, § 83 Rn 7). Eine gesetzliche Verpflichtung besteht dazu nicht. Ein Arbeitnehmer hat daher auch keinen Anspruch darauf, dass eine geführte Personalakte mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen ist (BAG v. 16.10.2007, BG 2008, 819, 820). Insb. wegen öffen...mehr