Fachbeiträge & Kommentare zu Pension

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Türkei / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.mehr

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Republik Moldau / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-moldauischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegen im Bereich der Renten- und Unfallversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines einzigen Staates. Grundsätzlich unterliegen Personen immer den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie die Beschäftigung ausüben. 2.1 Entsendung Damit eine Entsendung nach dem deutsch-mo...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 9 Unverfallbarkeit

Kernstück des BetrAVG ist die Regelung der sog. "Unverfallbarkeit" der Versorgungsanwartschaften. Ziel ist es, die Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers zu beschränken, die Versorgungsanwartschaft verfallen zu lassen, wenn der Arbeitnehmer vor Erreichen des Versorgungsfalls, z. B. der Altersgrenze, aus dem Unternehmen ausscheidet. Der Begriff der Anwartschaft bezeichnet ...mehr

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Tunesien / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung.mehr

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Korea / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-koreanischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Kor...mehr

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Serbien / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.mehr

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Australien / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-australischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegen im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Austr...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.1 Berücksichtigung von Einkommen

Als Einkommen sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit zufließen, zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere Arbeitsentgelt, Sachbezüge aus Erwerbstätigkeit, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosen- oder Krankengeld), weitere Sozialleistungen (z. B. B...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Der Beschluss-Entwurf

Rz. 265 Der Beschluss (-Entwurf) ist nach Modulen aufgeteilt. Rz. 266 Module A + B – Gläubiger und Schuldner Das Formular enthält Eingabefelder für einen Gläubiger und einen Schuldner. Diese Angaben sind verpflichtend. Zusätzliche Gläubiger und Schuldner können durch mehrfaches Ausfüllen dieser Felder (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 ZVFV n.F.) – sofern die genutzte Branchensoftware dies mög...mehr

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Befreiung von der Versicher... / 1.6 Rentner/Menschen mit Behinderungen

Von der Krankenversicherungspflicht wird auf Antrag befreit, wer durch den Antrag auf Rente oder den Bezug von Rente krankenversicherungspflichtig wird. Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie an Abklärung der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung werden ebenfalls von der Versicherungspflicht befreit. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen, die in...mehr

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Marokko / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie auf die Arbeitslosenförderung.mehr

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Übungsleiter / 1 Voraussetzungen für Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung setzt grundsätzlich ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung voraus. Übungsleiter, die in Sportvereinen und dergleichen regelmäßig tätig sind, verrichten ihre Tätigkeit grundsätzlich weisungsgebunden und sind in das Unternehmen (hier z. B. den Sportverein) eingegliedert...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 2.3 Witwen-/Witwerrente an frühere Ehegatten (Geschiedenenrente)

Witwen-/Witwerrente erhält auf Antrag auch der frühere Ehegatte des verstorbenen Versicherten, wenn dieser zurzeit des Todes Unterhalt zu leisten hatte oder den verstorbenen Versicherten während des letzten Jahres vor dem Tod geleistet hat. Sind mehrere Anspruchsberechtigte vorhanden, werden die Renten gesplittet.mehr

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Versorgungsbezüge / 5 Weitergabe des Versorgungsbezugs an Miterben

Erhält ein Miterbe nach dem Tod des Arbeitnehmers die für mehrere Erben bestimmten Versorgungsbezüge, sind die weitergegebenen Beträge im Kalenderjahr negative Einnahmen. Für die Berechnung der negativen Einnahmen ist zunächst vom Bruttobetrag der an die anderen Anspruchsberechtigten weitergegebenen Beträge auszugehen; anschließend ist dieser Bruttobetrag zu kürzen um den Un...mehr

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Arbeitsunterbrechung / 2.3 Organspender

Die versicherungspflichtige Mitgliedschaft bleibt auch erhalten, wenn ein Spender von Organen oder Geweben von einem Leistungsträger (private Krankenversicherung, Beihilfeträger des Bundes u. a.) Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften bezieht oder beanspruchen kann.[1] Für die Dauer des Leistungsbezugs besteht Versicherungs- und Beitragspflicht in der Renten-, Arbe...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 6 Entgeltumwandlung

Bei der sog. Entgeltumwandlung wird vorab ein bestimmter Teil des Entgeltbruttos des Arbeitnehmers als Beitrag für die Versorgungszusage abgeführt. Sie ist für den Arbeitgeber daher zumindest aufkommensneutral und kann faktisch sogar zu Einsparungen aufgrund niedrigerer Sozialversicherungsabgaben führen. Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversiche...mehr

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Rentner / 4.4 Aktivrente

Seit dem 1.1.2026 erhalten Arbeitnehmer, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze noch in nicht selbstständiger Beschäftigung arbeiten, bis zu 2.000 EUR ihres Arbeitsentgelts monatlich steuerfrei (Aktivrente). Die Einnahmen bleiben allerdings trotz der Steuerfreiheit sozialversicherungspflichtig. Auch einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse so...mehr

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Jahresmeldungen / 4 Meldefristen

Die Jahresmeldung für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens bis zum 15.2. des Folgejahres an die zuständige Krankenkasse zu erstatten. Die für die Unfallversicherung abzugebende Jahresmeldung ist bis zum 16.2. des Folgejahres abzugeben. Hinweis Verlängerung der Meldefrist Fallen die Meldefristen au...mehr

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Schifffahrt / 1 Versicherungspflicht

Die Seeleute sind als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Wie bei anderen Arbeitnehmern auch, besteht aber Krankenversicherungsfreiheit, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.[2] Ausländische Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe Die Versicherungspflicht erstre...mehr

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Schüler / 3 Kurzfristige Beschäftigungen

Kurzfristige Beschäftigungen sind versicherungsfrei, wenn sie von vornherein zeitlich befristet und nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Die Beschäftigung der Schüler darf auf nicht mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage bzw. 15 Wochen oder 90 Arbeitstage in einem landwirtschaftlichen Betrieb befristet sein.[1] Werden kurzfristige Beschäftigungen zwischen dem Ende der Schulausbi...mehr

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Arbeitsunterbrechung / Zusammenfassung

Begriff Zu Arbeitsunterbrechungen kommt es z. B. bei unbezahltem Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik oder Aussperrung. Grundsätzlich gilt eine Beschäftigung als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert. Wird die Beschäftigung durch Bezug einer Entgeltersatzleistung unterbrochen, gilt sie sozialversicherungsrechtlich nicht al...mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 4 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung bleiben Arbeitnehmer versicherungsfrei die als ehrenamtliche Bürgermeister oder ehrenamtliche Beigeordnete beschäftigt sind, in unständigen Beschäftigungen die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung vollenden – mit Ablauf des Monats, in dem sie dieses maßgebliche Lebensjahr vollenden, dene...mehr

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Pflegezeit / 2.1.3 Andere Versicherungspflichttatbestände

Endet die Versicherungspflicht der Beschäftigung aufgrund des Beginns der Pflegezeit, kann die Pflegeperson während der Freistellung aufgrund eines anderen Tatbestands krankenversicherungspflichtig sein. Infrage kommt dies z. B. bei Personen, die als Witwe oder Witwer bereits eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und aufgrund dieses Rentenbezugs in der gese...mehr

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Homeoffice / 2 Beschäftigungsort bei Homeoffice/Telearbeit

Sowohl bei der ausschließlichen Tätigkeit im Rahmen eines Homeoffice als auch bei einer mehrtägigen Anwesenheit pro Woche im Unternehmen kommt es zu der Frage, welcher Ort in solchen Fallgestaltungen in sozialversicherungsrechtlicher Sicht als Beschäftigungsort anzusehen ist. Dies war einerseits wichtig für die korrekte Anwendung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Renten- und...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf die kleine Witwen-/Witwerrente besteht für Witwen und Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat. Der Anspruch auf die kleine Witwen-/Witwerrente besteht längstens für 2 Jahre. Besteht auch Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente[1], wird ausschließlich diese Rente geleistet.mehr

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Altersteilzeit / 4.1 Arbeits-/Freistellungsphase

Für die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist das für die Altersteilzeit jeweils fällige Arbeitsentgelt maßgebend. Für die Krankenversicherung ist in der Arbeitsphase der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz i. H. v. 14,6 % und in der Freistellungsphase (im Blockmodell) grundsätzlich der bundeseinheitliche ermäßigte Bei...mehr

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Arbeitgeberanteil / 1 Steuerfreier Arbeitgeberanteil

Die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers geleisteten Beiträge des Arbeitgebers, insbesondere an die Sozialversicherung (zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung; Gesamtsozialversicherungsbeitrag), sind nach § 3 Nr. 62 EStG lohnsteuerfrei. Dies gilt auch für solche Beitragsanteile, die aufgrund einer nach ausländischen...mehr

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Rentenminderung/Rentenabsch... / 1.1.1 Absichtserklärung

Die Erklärung, dass der Versicherte beabsichtigt, vorzeitig Altersrente zu beziehen, kann formlos erfolgen. Sie erfolgt in der Regel im Zuge der Beantragung der erforderlichen Rentenauskunft beim Rentenversicherungsträger. Als Formantrag dient der Vordruck V0210. Ob die Altersrente tatsächlich zum beabsichtigten Zeitpunkt beansprucht wird, ist für die Rechtswirksamkeit gezahl...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 3.1 Beitragsbewertung der steuerfreien Zuwendungen

Beiträge für Direktversicherungen bleiben bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2026: 4.056 EUR jährlich, 338 EUR monatlich; 2025: 3.864 EUR jährlich, 322 EUR monatlich) bei bestehender Steuerfreiheit auch beitragsfrei zur Sozialversicherung.[1] Dieser sozialversicherungsrechtliche Freibetrag gilt auch für darin enthaltene Betr...mehr

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Fahrtätigkeit / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Berufskraftfahrer, die eine Fahrtätigkeit im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausüben, sind als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Davon abweichend ist der Berufskraftfahrer in seiner Beschäftigung krankenversicherungsfrei, wenn sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentge...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 7.1 Anspruch/Berechnung/Höchstbezugsdauer

Der Arbeitgeber lässt den Freistellungsanspruch nochmals gegen sich gelten, den sein Arbeitnehmer nach § 45 Abs. 3 SGB V bereits ausgeschöpft hat. Die Krankenkasse des Arbeitnehmers, dessen Arbeitgeber einer weiteren Freistellung zustimmt, berechnet und zahlt das Krankengeld an ihren Versicherten auf der Grundlage seines Arbeitsentgelts aus. Außerdem führt sie die damit in Zu...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.3 Abgrenzung zwischen allgemeiner und besonderer Lohnsteuertabelle

Für eine zutreffende Lohnsteuerermittlung muss der Arbeitgeber entscheiden, ob die allgemeine Lohnsteuertabelle oder die besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden ist. Die allgemeine Lohnsteuertabelle ist im Wesentlichen zu verwenden für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Sie enthält die ungekürzte Vorsorgepauschale, die sich aus Teilbeträgen für die Renten-, Kranken- u...mehr

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Gesellschafter / 2.1 Sozialversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) in Beschäftigungen für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht rentenversicherungspflichtig und arbeitslosenversicherungsfrei.[1] Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG gelten dabei als ein Unternehmen. Vorstandsmitglieder einer AG sind jedoch in Beschäftigungen au...mehr

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Pflegezeit / 2.6 Arbeitslosenversicherungsbeiträge

Unabhängig vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen und der Art der bezogenen Leistung gilt eine einheitliche beitragspflichtige Einnahme. Diese beträgt 50 % der monatlichen Bezugsgröße.[1] Eine Aufteilung der beitragspflichtigen Einnahmen in den Fällen der Mehrfachpflege findet nicht statt. Insoweit gilt die beitragspflichtige Einnahme für jede Pflegeperson in voller Höhe. Die ...mehr

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Arbeitnehmeranteil / 1.3 Beitragsabschlag für mehrere Kinder in der Pflegeversicherung

Arbeitnehmer mit mehreren Kindern erhalten einen Abschlag i. H. v. 0,25 % für das 2. bis 5. berücksichtigungsfähige Kind. Damit vermindert sich ihr Anteil zur Pflegeversicherung bei 2 Kindern auf 1,55 %, bei 3 Kindern auf 1,3 %, bei 4 Kindern auf 1,05 % sowie bei 5 oder mehr Kindern auf 0,8 %. Mitglieder im Bundesland Sachsen tragen bei 2 Kindern 2,05 %, bei 3 Kindern 1,8 %,...mehr

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Versorgungsbezüge / 3 Beitragsberechnung

Die Versorgungsbezüge werden – ebenso wie die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung – mit ihrem Zahlbetrag bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen berücksichtigt.[1] Mindesteinnahmegrenze Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen sind nur zu entrichten, wenn die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen aus Versorgungsbezügen (ggf. unter Berücksich...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.5 Zurechnungszeit

Die Witwen-/Witwerrenten berechnen sich aus den bis zum Tod des Versicherten zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Je früher Versicherte versterben, umso geringer wäre bei reiner Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten (Beitrags-)Zeiten die zu berechnende Rente. Hier setzt die Zurechnungszeit als ein besonderes Element des solidarischen Ausgleichs in der Rentenver...mehr

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Beitragssätze / 1.1.3 Beschäftigte Rentner

Der allgemeine Beitragssatz gilt auch für das Arbeitsentgelt, wenn der Arbeitnehmer zeitgleich eine Teilrente wegen Alters oder eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder wegen Berufsunfähigkeit bezieht.[1]mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 3.4 Arbeitgeberbeitragsanteile

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören grundsätzlich auch die auf das an Arbeiternehmer fortgezahlte Arbeitsentgelt entfallenden Arbeitgeberanteile an den Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen. Jedoch sehen die meisten Kassen per Satzungsbestimmung gar keine bzw. nur eine pauschale Erstattung der Arbeitgeberbeitragsanteile vor. Im Zweifel ...mehr

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Kurzarbeit / 6.1 Versicherungspflicht

Für die Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld bleibt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung erhalten.[1] In der Arbeitslosenversicherung ist das Fortbestehen eines Versicherungspflichtverhältnisses nicht an den Bezug des Kurzarbeitergeldes, sondern an das Vorliegen eines Arbeitsausfalls geknüpft.[2]mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1.2.3 Ermittlung der Gesamtzuschläge für Grundrentenbewertungszeiten

Der nach dem zweiten Schritt um 12,5 % gekürzte durchschnittliche kalendermonatliche Zuschlag an Entgeltpunkten ist mit der Anzahl der Kalendermonate mit Grundrentenbewertungszeiten zu vervielfältigen, max. mit 420 Kalendermonaten (= 35 Jahre). Praxis-Beispiel Ermittlung der Gesamtzuschläge Eine Versicherte aus Köln hat in ihrem Versicherungsleben insgesamt 45 Jahre mit renten...mehr

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Altersteilzeit / 6 Störfall und Rückabwicklung

Der Störfall bezeichnet das Ereignis, bei dem das bei flexibler Arbeitszeit angesparte Wertguthaben nicht in der Freistellungsphase ausgezahlt und damit nicht mehr zweckentsprechend verwendet werden kann. Für die Beitragsberechnung gelten bei einem Störfall besondere Vorgaben.[1] Beendet der Arbeitnehmer die Altersteilzeit, ohne dass ein Störfall im o. g. Sinne vorliegt, hat...mehr

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Familienpflegezeit / 2.2 Bei Eintritt eines Störfalls

Kann ein angespartes Wertguthaben nicht wie geplant (vereinbarungsgemäß) für die Freistellung von der Arbeit verwendet werden, liegt ein Störfall vor. In Störfällen wird das besondere Verfahren für die Berechnung und Zuordnung der Sozialversicherungsbeiträge angewendet.[1] Dabei wird nachträglich das Wertguthaben der Beitragsbemessung zugrunde gelegt, das ohne die Wertguthab...mehr

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Pflegezeit / 2 Vollständige Freistellung von der Arbeit (bis zu 24 Monate)

Die vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung hat zur Folge, dass die Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne mit dem letzten Arbeitstag endet. Damit endet auch die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als Arbeitnehmer. Hinweis Kein Fortbestehen der Beschäftigung Die Regelungen über das Fortbestehen der Besch...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.3 Beiträge vom Krankengeld

Vom Krankengeld sind Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten, die vom Versicherten und der Krankenkasse getragen werden. Die Beitragspflicht wird von der Krankenkasse geprüft. Der Arbeitgeber gibt zusätzlich die Information, ob ein Beitragszuschlag für Kinderlose (Pflegeversicherung) gezahlt wird. Ein Krankenversicherungsbeitrag ist während de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunterbrechung / 1 Fortbestehen der Versicherungspflicht

Für alle Sozialversicherungszweige gilt: Eine Beschäftigung ohne Arbeitsentgelt gilt für einen Monat als fortbestehend. Entsprechend besteht die Versicherungspflicht für die Dauer der Arbeitsunterbrechung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fort. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass die Dauer der Arbeitsunterbrechun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anmeldung / 1 Beginn einer Beschäftigung

Der Beginn einer Beschäftigung, die Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherungspflicht begründet und für die Beitragsanteile zur Rentenversicherung oder zur Bundesagentur für Arbeit zu entrichten sind oder für die Pauschalbeiträge vom Arbeitgeber gezahlt werden, ist mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen, zu melden. 1.1 Geringf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 1.8.2 Rentenbeginn ab 2019

Bei Rentenbeginn im Jahr 2019 endet die Zurechnungszeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monaten. Für alle Erwerbsminderungsrenten, die nach dem Jahr 2019 beginnen, wird die Zurechnungszeit stufenweise in Abhängigkeit vom Jahr des Rentenbeginns auf das 67. Lebensjahr angehoben.[1] Aktuell endet die Zurechnungszeit bei Beginn einer Erwerbsminderungsrente im Jahr 2026...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragsnachentrichtung / 4 Nachentrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen

Bestimmte Gruppen von Versicherten haben die Möglichkeit, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nachzuentrichten. Ziel ist es hierbei, einen Rentenanspruch oder eine höhere Rente zu erreichen. Beispielhaft gilt dies für Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt sind oder für Zeiten der schulischen Ausbildung nach dem 16....mehr

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Nachgelagerte Besteuerung / 2.2 Versorgungsbezüge

Bei Versorgungsbezügen ist ein steuermindernder Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag zu berücksichtigen.[1] Die Höhe des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag sind abhängig vom Jahr des Versorgungsbeginns. Entsprechend der schrittweisen Anhebung des Besteuerungsanteils von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicher...mehr