Fachbeiträge & Kommentare zu Pension

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Riester-Rente / 9.4.4 Neuregelung Wohnförderkonto und der nachgelagerten Besteuerung

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt in der Vereinfachung der nachgelagerten Besteuerung. Das Wohnförderkonto bleibt zwar als Grundlage der Besteuerung erhalten; auf ihm wird weiterhin das geförderte und in der selbst genutzten Immobilie gebundene Altersvorsorgekapital erfasst. Dies betrifft wie bisher den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag und die Tilgungsförderung. Die bi... mehr

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Riester-Rente / 9.2.1 Allgemeines

Durch die mit dem Altersvorsorgeverbesserungsgesetz (AltvVerbG) vorgenommenen gesetzlichen Anpassungen ändern sich ab dem 1.1.2014 die Voraussetzungen für die Nutzung des Wohn-Riester. Der Gesetzgeber hat die Bedingungen für die Entnahme modifiziert (absoluter Mindestentnahmebetrag und Mindestrestbetrag statt einer prozentualen Anknüpfung an das auf dem Vertrag befindliche A... mehr

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Riester-Rente / 9.4.6 Vertrauensschutzregelung Wohn-Riester

Der Gesetzgeber hat auch im Bereich des Wohn-Riester eine Vertrauensschutzregelung aufgenommen.[1] Diese gilt unabhängig vom Datum des Vertragsabschlusses einheitlich für alle Vertragsgestaltungen. Die Regelung knüpft an den Zeitpunkt der Mittelverwendung für eine wohnungswirtschaftliche Verwendung an. Erfolgt vor dem 1.1.2028 die Verwendung des geförderten Altersvorsorgever... mehr

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Riester-Rente / 2.1 Unmittelbar begünstigte Personen

Zu den unmittelbar begünstigten Personen gehören: die Pflichtversicherten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung; die Pflichtversicherten in der Alterssicherung der Landwirte; Besoldungsempfänger und Empfänger von Amtsbezügen. Bezieher einer inländischen Besoldung bzw. von Amtsbezügen müssen für das Bestehen der Förderberechtigung allerdings im jeweiligen Beitragsj... mehr

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Riester-Rente / 9.2.3 Entnahmeumfang

Bis zum Beginn der Auszahlungsphase kann das geförderte Altersvorsorgevermögen vollständig für die Anschaffung oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum oder zur Tilgung eines dafür aufgenommenen Darlehens, wenn das dafür entnommene Kapital mindestens 3.000 EUR beträgt, den Erwerb von Pflichtanteilen an einer eingetragenen Genossenschaft für eine selbst genutzte Genos... mehr

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Riester-Rente / 2.1.2 Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte

Zum Kreis der Zulageberechtigten gehören diejenigen, die im Alterssicherungssystem der Landwirte pflichtversichert sind. Hat sich der Landwirt oder sein Ehegatte von der Versicherungspflicht befreien lassen, entfällt die unmittelbare Förderberechtigung.[1] Dies gilt auch, wenn die Befreiung unter der Voraussetzung des Abschlusses einer Lebensversicherung erfolgte[2] und dies... mehr

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Riester-Rente / 10.3.1 "Sparverträge"

Soweit aus dem geförderten Altersvorsorgevermögen während der Ansparphase oder nach Beginn der Auszahlungsphase eine Auszahlung außerhalb der nach § 93 EStG und des AltZertG zulässigen Zahlungen erfolgt, liegt eine schädliche Verwendung vor. Regelmäßig wird es sich hierbei um eine Auszahlung anlässlich einer Kündigung des Vertrags handeln. Ob es sich um eine schädliche Verwen... mehr

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Riester-Rente / 4.1 Grundsatz Bestandsvertrag

Der Gesetzgeber hat mit dem Altersvorsorgereformgesetz das Förderverfahren grundlegend neu gestaltet. Um zu vermeiden, dass das neue Recht bei den Betroffenen zu Schlechterstellungen führt, ist eine Vertrauensschutzregelung vorgesehen. Diese ist im § 52 Abs. 50a EStG geregelt und erfasst Altersvorsorgeverträge, die vor dem Systemwechsel abgeschlossen wurden. Die Vorschrift t... mehr

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Riester-Rente / 10.4.2 Wohn-Riester

Im Gegensatz zu den rechtlichen Folgen einer schädlichen Verwendung bei Sparverträgen wird beim "Wohn-Riester" auf die Rückforderung der steuerlichen Förderung verzichtet.[1] Stattdessen erfolgt eine Versteuerung des in das Wohnförderkonto eingestellten Betrags (Auflösungsbetrag). Dieser Auflösungsbetrag ist in vollem Umfang nach § 22 Nr. 5 Satz 1, 4 EStG zu versteuern.[2] T... mehr

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Riester-Rente / 4.3 Anwendung des neuen Rechts bei Bestandsverträgen

Ein freiwilliger Wechsel in das neue Recht ist durch Erklärung möglich. Der Zulageberechtigte kann gegenüber seinem Anbieter unwiderruflich erklären, dass für seine Bestandsverträge künftig das ab dem 1.1.2027 geltende Recht Anwendung finden soll. Die Erklärung wirkt einheitlich für alle Bestandsverträge des Zulageberechtigten. Ein selektiver Wechsel nur einzelner Verträge i... mehr

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Riester-Rente / 3.1.3 Altersvorsorgeverträge zum Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile

Das Prinzip dieser Art des Altersvorsorgevertrags besteht darin, dass der Inhaber von Genossenschaftsanteilen an einer Wohnungsgenossenschaft in der sog. Ansparphase weitere Genossenschaftsanteile erwirbt, die frühestens ab dem 60./62. Lebensjahr wieder an ihn zurückbezahlt werden. Dazu unterstellt das Gesetz die Kündigung der angesparten Geschäftsanteile zu Beginn der Ausza... mehr

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Riester-Rente / 11.3.2 Nicht geförderte Beiträge

Beiträge sind nicht gefördert, wenn sie in einem Beitragsjahr eingezahlt werden, in dem der Steuerpflichtige nicht zum begünstigten Personenkreis gehört, sie den Höchstbetrag nach § 10a EStG abzüglich der individuell für das Beitragsjahr zustehenden Zulage übersteigen, wenn es sich nicht um den Sockelbetrag handelt (sog. Überzahlungen), oder der Steuerpflichtige keine Altersvor... mehr

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Riester-Rente / 4.5 Verfahren

Bei der Umsetzung der Vertrauensschutzregelung ist zu berücksichtigen, dass der Anbieter eines Bestandsvertrags u. U. keine Informationen darüber hat, dass der Zulageberechtigte einen neuen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Um dieses Informationsdefizit auszugleichen, hat die ZfA den Anbieter zu informieren, wenn sie Kenntnis über einen nach dem 31.12.2026 abgeschloss... mehr

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Riester-Rente / 6.2.2 Sockelbetrag

Insbesondere bei Steuerpflichtigen mit geringen maßgebenden Einnahmen und mehreren Kindern kann der in der Tabelle dargestellte Mindesteigenbeitrag 0 EUR oder weniger betragen. Der Anleger erhielte die Riester-Förderung somit ohne eine Eigenleistung. Dies würde dem Grundsatz widersprechen, dass es sich um eine eigenverantwortlich aufgebaute private Altersversorgung handeln s... mehr

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Riester-Rente / 11.4.3 Auf geförderten und nicht geförderten Beiträgen beruhende Leistungen

Wenn sowohl geförderte als auch nicht geförderte Beiträge gezahlt wurden, sind die Leistungen in der Auszahlungsphase aufzuteilen. Die Aufteilung ist regelmäßig beim erstmaligen Bezug der Leistungen vom Anbieter vorzunehmen. Dafür sind die Beiträge grundsätzlich je Vertragsinhaber getrennt aufzuzeichnen, sodass eine Aufteilung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen vor... mehr

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Riester-Rente / 11.5.3 Zusammenfassendes Beispiel

A hat einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen und diesen bespart. Am 1.1.2007 belief sich sein gefördertes Altersvorsorgevermögen auf 10.000 EUR. Diesen Betrag entnimmt er in 2009, um damit die von ihm selbst genutzte Eigentumswohnung zumindest teilweise zu finanzieren. Am 1.7.2027 beginnt seine Auszahlungsphase. A feiert an diesem Tag seinen 65. Geburtstag.... mehr

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Riester-Rente / 7.4 Rechtsbehelfsmöglichkeiten

Ab dem Beitragsjahr 2024 erhält der Zulageberechtigte von Amts wegen einen Zulagebescheid, wenn die Zulagegewährung abgelehnt oder die Zulage zurückgefordert wird. Gegen den Zulagebescheid kann innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Einspruch eingelegt werden. Außerdem erhält jeder Riester-Anleger von seinem Anbieter nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres eine Bescheinigung nach... mehr

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Riester-Rente / 9.4.1 Allgemeines

Die mit dem Altersvorsorgerefomgesetz vorgenommenen Änderungen im Bereich des "Wohn-Riesters" gelten ab dem 1.1.2028 unabhängig davon, ob es sich um einen Bestands- oder einen Neuvertrag handelt. Nach dem aktuell geltenden Recht sieht jeder Altersvorsorgevertrag die Möglichkeit vor, dass der Zulageberechtigte das im Vertrag aufgebaute steuerlich geförderte Kapital als Alters... mehr

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Riester-Rente / 8.5 Nachträgliche Überprüfung

Für die Durchführung des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG stellt das Finanzamt auf die vom Anbieter übermittelten Daten und die Angaben des Steuerpflichtigen im Rahmen der Anlage AV ab. Ergibt sich im Rahmen der Günstigerprüfung ein zusätzlicher Steuervorteil, wird dieser vom Finanzamt gesondert festgestellt. Nur in diesem Fall wird ein Datensatz vom Finanzamt an die ZfA... mehr

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Riester-Rente / 2.1.1 Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung

Zum Kreis der nach § 10a Abs. 1 EStG Abzugsberechtigten gehören insbesondere diejenigen, die in dem ­Veranlagungsjahr, für das die Förderung beansprucht werden soll[1], in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren.[2] Das Steuerrecht knüpft insoweit an die sozialversicherungsrechlichen Begriffsbestimmungen an. Die Entscheidung des Trägers der g... mehr

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Riester-Rente / 11.2 Besteuerung von Altersleistungen

Die Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen sowie aus der betrieblichen Altersversorgung der Durchführungswege Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen unterliegen aufgrund der Vorschrift des § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte der Besteuerung. Der Umfang der Besteuerung richtet sich danach, ob die gezahlten Beiträge in vollem Umfang, nur teilweise oder überhaup... mehr

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Riester-Rente / 6.2.1 Berechnungsgrundsätze

Der Zulageberechtigte erhält die ungekürzte Altersvorsorgezulage nur, wenn er einen eigenen Anteil zur Schließung seiner Versorgungslücke leistet. Die insgesamt für die Altersvorsorge aufzubringenden Beträge setzen sich aus den Eigenbeiträgen des Zulageberechtigten und der gewährten Zulage zusammen. Erbringt der Zulageberechtigte nicht den von ihm erwarteten Eigenbeitrag, wi... mehr

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Riester-Rente / 9.1 Überblick zu Wohn-Riester

Die Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie in die Riester-Förderung wird umgangssprachlich als "Wohn-Riester" bezeichnet. So wird z. B. ermöglicht, dass die Tilgung eines für die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum aufgenommenen Darlehens wie ein Sparbeitrag steuerlich gefördert wird. Der Gesetzgeber stellt damit die sich aus dem – zumindest teilweise – mietfr... mehr

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Riester-Rente / 2.1.7 Nicht begünstigte Personen

Personengruppen, die von der Absenkung des Renten- oder des Versorgungsniveaus wirtschaftlich nicht betroffen sind bzw. dem betreffenden Alterssicherungssystem nicht mehr aktiv[1] angehören, gehörten bisher nicht zu einer unmittelbar begünstigten Personengruppe.[2] Dies galt bis zu den mit dem Altersvorsorgereformgesetz zum 1.1.2027 vorgenommenen Anpassungen insbesondere für... mehr

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Riester-Rente / 11.1 Grundsätze

Zusammen mit der Riester-Förderung wurde der Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung für Leistungen aus den begünstigten Altersvorsorgeverträgen und aus bestimmten Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung vollzogen. Während die Beiträge in der Ansparphase durch Altersvorsorgezulagen und ggf. einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug steuerlich unbelastet bleiben,... mehr

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Riester-Rente / 3.2 Betriebliche Altersversorgung

Von den 5 möglichen Arten der Abwicklung einer betrieblichen Altersversorgung sind der Pensionsfonds, die Pensionskasse und die Direktversicherung begünstigt, nicht dagegen die Unterstützungskasse und die Direkt(pensions)zusage. Dies ist insoweit konsequent, da die Versorgungsanwartschaften bei Direktzusagen und Unterstützungskassen bereits in der "Ansparphase" unbelastet vo... mehr

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Riester-Rente / 11.4.1 Ausschließlich auf geförderten Beiträgen beruhende Leistungen

Leistungen werden in der Auszahlungsphase in vollem Umfang der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG unterworfen, wenn sie insgesamt auf folgenden Beträgen beruhen: Beiträge, für die der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG oder eine Altersvorsorgezulage gewährt wurde, Beiträge und Zuwendungen, die nach § 3 Nr. 56, Nr. 63, Nr. 63a[1] oder Nr. 66 EStG steuerfrei geblieben sind... mehr

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Riester-Rente / 9.2.2 Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen

Bis zum Beginn der Auszahlungsphase kann das geförderte Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung und Herstellung[1] von selbst genutztem Wohneigentum (nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind mit zu berücksichtigen), die Tilgung eines vom Zulageberechtigten[2] aufgenommenen Darlehens[3], welches zur Finanzierung der Anschaffung oder Herstellung einer selbst g... mehr

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Riester-Rente / 2.1.3 Beamte, Richter, Soldaten und ihnen gleichgestellte Personen

Unmittelbar begünstigte Personengruppen[1] sind: Empfänger von inländischer Besoldung. Empfänger von Amtsbezügen aus einem inländischen Amtsverhältnis, deren Versorgungsrecht die entsprechende Anwendung des § 69e Abs. 3 und 4 des Beamtenversorgungsgesetzes vorsieht, hierzu gehören z. B. Minister oder Staatssekretäre. Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versiche... mehr

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Riester-Rente / 2.1.6 Pflichtversicherte in einer ausländischen Rentenversicherung

Unmittelbar förderberechtigt sind seit dem Beitragsjahr 2010 nur diejenigen, die einem inländischen Alterssicherungssystem angehören. Der Wohnsitz des Förderberechtigten ist seitdem ohne Bedeutung. Aus Gründen des Vertrauensschutzes hat der Gesetzgeber für Pflichtmitglieder in einem ausländischen gesetzlichen Alterssicherungssystem eine Übergangsregelung vorgesehen.[1] Diese ... mehr

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Riester-Rente / 2.2 Mittelbare Zulageberechtigung

Bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten sieht das Gesetz eine Sonderregelung vor. Gehört nur ein Ehegatte zu einer begünstigten Personengruppe[1], erhält der andere Ehegatte eine sog. abgeleitete oder mittelbare Zulageberechtigung. Die mittelbar begünstigten Ehegatten sind zwar nicht direkt von der Niveauabsenkung in der gesetzlichen Rentenversicherung betroffen, aber ... mehr

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Riester-Rente / 10.3.2 Wohn-Riester

Zu einer schädlichen Verwendung kommt es, wenn der Steuerpflichtige die Selbstnutzung der geförderten Wohnung nicht nur vorübergehend aufgibt. Dies gilt entsprechend, wenn der Steuerpflichtige das Eigentum an der geförderten Wohnung verliert. Eine nur vorübergehende und damit unschädliche Aufgabe der Selbstnutzung kann regelmäßig bis zu einem Zeitraum von einem Jahr angenomm... mehr

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Riester-Rente / 10.4.1 Sparverträge

Rückzahlung der Förderung Im Fall einer schädlichen Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen müssen die auf den schädlich verwendeten Betrag entfallenden Altersvorsorgezulagen und die nach § 10a Abs. 4 EStG gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückgezahlt werden. Dieses Verfahren vermeidet eine rückwirkende Änderung der alten Steuerbescheide. Die ZfA ermitte... mehr

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Riester-Rente / 2 Begünstigter Personenkreis

Der Kreis der begünstigten Personengruppen wird in § 10a Abs. 1 EStG definiert. Da die Altersvorsorgezulage eine Vorauszahlung auf die Wirkung des Sonderausgabenabzugs darstellt, verweist § 79 Satz 1 EStG zur Bestimmung der Zulageberechtigung auf die nach § 10a EStG begünstigten Personengruppen. Diese werden als "unmittelbar" Begünstigte bezeichnet. Im Zulageverfahren wird d... mehr

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Riester-Rente / 5.3 Altersvorsorgebeiträge zugunsten mehrerer Verträge

Hat der Steuerpflichtige mehrere Altersvorsorgeverträge abgeschlossen und zu diesen auch Beiträge geleistet, ist für die steuerliche Behandlung maßgeblich, zu welchem Zeitpunkt die jeweiligen Verträge abgeschlossen worden sind. Handelt es sich ausschließlich um Altersvorsorgeverträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, und hinsichtlich derer der Steuerpflichtige... mehr

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Riester-Rente / 6.3.1 Berechnung des Mindesteigenbeitrags bei 2 unmittelbar berechtigten Ehegatten

Gehört jeder der Ehegatten einer begünstigten Personengruppe an, ist für jeden Ehegatten getrennt auf Basis seiner individuellen Situation die Höhe des Mindesteigenbeitrag zu ermitteln. Die Vergleichsberechnung zwischen Sockelbetrag und Mindesteigenbeitrag ist zweimal durchzuführen. Im Hinblick auf die Zuordnung der Kinderzulagen können sich unterschiedliche Ergebnisse ergeb... mehr

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Riester-Rente / 8.4 Sonderausgabenabzug bei Ehegatten/Lebenspartnern

Ehegatten[1] werden für die Anwendung des § 10a EStG grundsätzlich getrennt betrachtet.[2] Sind beide Ehe­gatten unmittelbar berechtigt, wird die Gesamtsteuerermäßigung für die Summe der für beide Ehegatten abziehbaren Beträge (Altersvorsorgebeiträge + Zulagenansprüche) mit dem den Ehegatten insgesamt zustehenden Zulageanspruch verglichen. Der beiden Ehegatten zustehende Zul... mehr

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Riester-Rente / 6.4 Altersvorsorgebeiträge zugunsten mehrerer Verträge

Der unmittelbar Zulageberechtigte kann Einzahlungen auf mehrere begünstigte Verträge vornehmen. Für die Mindesteigenbeitragsberechnung werden allerdings nur Beiträge zugunsten zweier Verträge berücksichtigt. Der Zulageberechtigte kann im Zulageantrag jährlich neu bestimmen, für welche Verträge die Zulage gewährt werden soll bzw. welche Beiträge im Zulageverfahren berücksicht... mehr

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Riester-Rente / 7.3 Verfahren

Seit dem Beitragsjahr 2024 wurde die Abwicklung des Zulageverfahrens geändert. Das neue Verfahren ist für den Zulageempfänger einfacher und transparenter. Da sich insbesondere die Abwicklung auf Seiten der ZfA geändert hat, ist eine Reaktion von Seiten des Zulageberechtigten nicht erforderlich. Die Verfahrensregelungen sehen vor, dass die ZfA die Voraussetzungen für die Zulag... mehr

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Riester-Rente / 8.2.1 Ab dem 1.1.2027 geltendes Recht

Der Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 EStG bleibt im Zuge des Altersvorsorgereformgesetzes als eine Säule der steuerlichen Förderung privater Altersvorsorge erhalten, wird jedoch in seiner Systematik neu justiert. Die Reform knüpft hierbei an das in der Gesetzesbegründung hervorgehobene Ziel an, die steuerlich geförderte private Altersvorsorge einfacher, transparenter, r... mehr

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Riester-Rente / 9.4.2 Erweiterte Flexibilität beim Altersvorsorge-Eigenheimbetrag

Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass bei teilweisen Entnahmen künftig nicht mehr verlangt wird, dass ein gefördertes Restkapital von mindestens 3.000 EUR im Altersvorsorgevertrag verbleibt. Damit wird die Entnahme geförderten Altersvorsorgevermögens für wohnungswirtschaftliche Zwecke erleichtert. Der Zulageberechtigte kann den Umfang der Entnahme stärker an seinem t... mehr

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Riester-Rente / 9.3 Tilgungsförderung

Neben den "klassischen" Altersvorsorgesparverträgen können auch zertifizierte Altersvorsorgeverträge abgeschlossen werden, die eine Darlehenskomponente enthalten, mit der die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum finanziert wird. Tilgungsleistungen zugunsten dieser Verträge werden genauso begünstigt wie Sparbeiträge. Voraussetzung ist allerdings, dass die Tilgungsleistun... mehr

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Riester-Rente / 2.1.5 Sonstige Erwerbstätigkeit

Der Kreis der unmittelbar förderberechtigten Personen war im bisherigen Recht im Ausgangspunkt systematisch an diejenigen Alterssicherungssysteme angelehnt, in die der Gesetzgeber im Zuge der rentenpolitischen Reformen zu Beginn der 2000er Jahre leistungsmindernd eingegriffen hatte. Die steuerlich geförderte private Altersvorsorge sollte insoweit einen Ausgleich für die Abse... mehr

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Riester-Rente / 3.1.1 Allgemeines

Beiträge zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge werden nur dann begünstigt, wenn sie zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags geleistet werden. Welche Voraussetzungen ein solcher Vertrag erfüllen muss, ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geregelt. Nach diesem Gesetz prüft das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag des jeweiligen Anb... mehr

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Riester-Rente / 5.2.2 Kinderzulage

Der Zulageberechtigte erhält für jedes Kind eine Kinderzulage, für das ihm gegenüber Kindergeld festgesetzt worden ist. Gegen die Anknüpfung an den Kindergeldbezug bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.[1] Abweichungen zwischen der Festsetzung und der konkreten Auszahlung ergeben sich z. B., wenn das Kind in einem Heim untergebracht ist und das Kindergeld an die Behö... mehr

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Riester-Rente / 6.1.1 Grundzulage

Jeder Zulageberechtigte kann eine Grundzulage beanspruchen. Diese beträgt seit dem Beitragsjahr 2018 jährlich 175 EUR. Alle Zulageberechtigten, die vor Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einmalig eine erhöhte Grundzulage (sog. Berufseinsteiger-Bonus). Der Erhöhungsbetrag beläuft sich auf 200 EUR. Ein gesonderter Antrag ist für de... mehr

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Riester-Rente / 11.5.1 In das Wohnförderkonto eingestellte Beiträge

Im Wohnförderkonto sind nach § 92a Abs. 2 EStG rein rechnerisch aufzunehmen: der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag nach § 92a Abs. 1 EStG, Tilgungsleistungen i. S. d. § 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wenn der Steuerpflichtige zusätzlich zur Kapitalentnahme einen zertifizierten Darlehensvertrag für die Finanzierung des Wohneigentums verwendet sowie die für die Tilgungsleistungen gewä... mehr

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Riester-Rente / 5.4 Beispiele

Praxis-Beispiel Stufenweise Zulageberechnung Ein Zulageberechtigter zahlt im Beitragsjahr 1.760 EUR in seinen Altersvorsorgevertrag ein. Für die ersten 360 EUR des Eigenbeitrags werden 50 Cent je Euro als Zulage gewährt. Für den darüber hinausgehenden Eigenbeitrag i. H. v. 1.400 EUR (1.760 EUR abzgl. 360 EUR = 1.400 EUR) werden bis zur Förderhöchstgrenze (1.800 EUR) 25 Cent j... mehr

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Riester-Rente / 8.1 Allgemeines zum Sonderausgabenabzug

Der Sonderausgabenabzug gem. § 10a EStG ist nicht von Amts wegen zu gewähren. Es handelt sich um ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen.[1] Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift. So heißt es in § 10a Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG, dass die dort genannten Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben abgezogen werden "können". Allerdings sprechen auch systematisc... mehr

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Riester-Rente / 6.3.2 Berechnung des Mindesteigenbeitrags bei unmittelbar und mittelbar berechtigten Ehegatten

Für die Frage, ob Ehegatten, von denen einer unmittelbar und der andere mittelbar zulageberechtigt ist, die ungekürzte Altersvorsorgezulage erhalten, ist ausschließlich auf die Altersvorsorgebeiträge abzustellen, die auf den Vertrag des unmittelbar begünstigten Ehegatten eingezahlt wurden. Hieran hat sich auch durch die Einführung des Mindestbeitrags nichts geändert. Für das ... mehr