Fachbeiträge & Kommentare zu Pension

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.3 Pensions-Sicherungsverein VVaG (§ 5 Abs. 1 Nr. 15 KStG)

Rz. 249 Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 15 KStG begünstigt die von der Wirtschaft und der Lebensversicherungswirtschaft gegründete Insolvenzsicherungseinrichtung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Demgemäß darf der VVaG nur Aufgaben im Rahmen der Insolvenzsicherung (Sicherung der laufenden Leistungen und der unverfallbaren Anwartschaften gegen Insolvenzen,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4 Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG)

2.4.1 Allgemeines Rz. 23 Durch § 20 Nr. 1 BetrAVG v. 19.12.1974[1] sind die Bestimmungen über die KSt-Freiheit von Pensions- und Unterstützungskassen neu gefasst und zum 1.1.1977 mit nahezu unverändertem Wortlaut in das KStG 1977 übernommen worden; lediglich der Begriff "Rücklage für Beitragsrückerstattung" ist durch die steuerlich zutreffende Bezeichnung "Rückstellung für Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.6.1 Begrenzung des Kassenvermögens bei Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen

Rz. 98 Die Steuerbefreiung soll nur insoweit gewährt werden, als das Vermögen der Kasse zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Das Gesetz beschränkt daher das begünstigte Kassenvermögen der Höhe nach. Folge eines Verstoßes gegen die Begrenzung des Kassenvermögens ist nicht der vollständige Verlust der Steuerbefreiung, sondern eine partielle Steuerpflicht nach § 6 KSt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 23 Durch § 20 Nr. 1 BetrAVG v. 19.12.1974[1] sind die Bestimmungen über die KSt-Freiheit von Pensions- und Unterstützungskassen neu gefasst und zum 1.1.1977 mit nahezu unverändertem Wortlaut in das KStG 1977 übernommen worden; lediglich der Begriff "Rücklage für Beitragsrückerstattung" ist durch die steuerlich zutreffende Bezeichnung "Rückstellung für Beitragsrückerstatt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.3.2 Leistungsbegrenzung bei Unterstützungskassen

Rz. 71 Für Unterstützungskassen enthält § 3 Nr. 3 KStDV eine besondere Regelung für die Leistungsbegrenzung. Danach dürfen die laufenden Leistungen (Pensionen, Witwengeld, Waisengeld) sowie das Sterbegeld die in § 2 KStDV bezeichneten Beträge nicht übersteigen. Die für Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen geltenden Höchstbeträge sind daher auch auf Unterstützungskassen anzuw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.2.2.1 Überblick

Rz. 27 Zu den Kassen, "die den Personen, denen die Leistungen zugutekommen oder zugutekommen sollen (Leistungsempfänger), einen Rechtsanspruch gewähren", gehören Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen. Eine Kasse kann einzelne, mehrere oder alle diese Geschäftsbereiche unterhalten.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.3.1 Allgemeines

Rz. 46 Rechtsfähige Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen sind nur steuerbefreit, wenn der Kreis der Leistungsempfänger in seinem sachlichen (nicht: zahlenmäßigen) Umfang beschränkt ist. Das Abgrenzungskriterium für die Begrenzung des sachlichen Umfangs des Kreises der (möglichen) Leistungsempfänger ergibt sich aus der Funktion der Kassen, die den gesetzgeberischen Grund für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.5.1 Vermögens- und Einkünftebindung während des Bestehens der Kasse

Rz. 84 Die Steuerfreiheit der Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen sowie der Unterstützungskassen setzt nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG voraus, dass die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Einkünfte der Kasse für die begünstigten Zwecke dauernd gesichert ist. Diese Vermögens- und Einkünftebindung muss durch die Satzung und die tatsächliche ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.5 Vermögensverwendung bei Auflösung der Kasse

Rz. 79 Zum sozialen Charakter der Kasse gehört es auch, dass ihr Vermögen auf Dauer, und zwar auch im Fall ihrer Auflösung, für den sozialen Zweck gebunden bleibt. Nur dann rechtfertigt sich die steuerfreie Ansammlung dieses Vermögens. § 1 Nr. 2 KStDV fordert daher, dass das Vermögen der Kasse bei ihrer Auflösung nach der Satzung den Leistungsempfängern, deren Angehörigen od...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.4.1 Besteuerung der Kasse bei Steuerpflicht

Rz. 115 Verstößt die Kasse gegen die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG (ist sie etwa keine soziale Einrichtung), so ist sie mit ihren Einkünften und ihrem Vermögen steuerpflichtig.[1] Es gelten die allgemeinen Regeln über die Ermittlung der Bemessungsgrundlage. Hat die Kasse die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder eines VVaG, sind nach § 8 Abs. 2 KStG sämtliche Ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.2 Steuerbefreite Kassen

2.4.2.1 Grundlagen Rz. 26 Nach der Eingangsvorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG erstreckt sich die Steuerfreiheit auf Kassen mit Rechtsanspruch auf ihre Leistungen und ohne Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Rz. 26a Allgemeine Voraussetzung für alle Kassenarten ist, dass sie Rechtsfähigkeit besitzen.[1] Weitere Voraussetzung ist, dass die Kassen Sitz und/oder Geschäftsleitung i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.3 Beschränkung des Personenkreises der Leistungsempfänger

2.4.3.3.1 Allgemeines Rz. 46 Rechtsfähige Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen sind nur steuerbefreit, wenn der Kreis der Leistungsempfänger in seinem sachlichen (nicht: zahlenmäßigen) Umfang beschränkt ist. Das Abgrenzungskriterium für die Begrenzung des sachlichen Umfangs des Kreises der (möglichen) Leistungsempfänger ergibt sich aus der Funktion der Kassen, die den gesetzg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4 Kassen als soziale Einrichtungen

2.4.3.4.1 Begriff der sozialen Einrichtung Rz. 61 Die Steuerfreiheit der Kassen ist nur deshalb und nur insoweit gerechtfertigt, als es sich bei ihnen um soziale Einrichtungen handelt. Das bedeutet, dass die Kassen bei ihrer Tätigkeit in besonderem Maße soziale Gesichtspunkte berücksichtigen müssen. Insbesondere müssen sie ihre Leistungen auf Fälle sozialer Notlagen beschränk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.2 Geschäftsplan

Rz. 62 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b KStG muss der Geschäftsplan der Kasse sicherstellen, dass der Betrieb der Kasse eine soziale Einrichtung darstellt. Der Geschäftsplan ist ein Begriff aus dem Versicherungsaufsichtsrecht. Zur Aufstellung des Geschäftsplans sind nach § 5 Abs. 2 VAG Unternehmen verpflichtet, die der Versicherungsaufsicht unterliegen, d. h. Kassen, die dem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3 Voraussetzungen für die Steuerfreiheit

2.4.3.1 Überblick Rz. 40 Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der betrieblichen Kassen sind in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG enthalten. Sie werden ergänzt durch die Bestimmungen der §§ 1 – 3 KStDV; danach sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Rechtsfähigkeit; Beschränkung des Personenkreises der Leistungsempfänger auf Zugehörige bzw. Arbeitnehmer;[1] Zweckbindung der Kassen a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.6 Begrenzung des Kassenvermögens

2.4.3.6.1 Begrenzung des Kassenvermögens bei Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen Rz. 98 Die Steuerbefreiung soll nur insoweit gewährt werden, als das Vermögen der Kasse zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Das Gesetz beschränkt daher das begünstigte Kassenvermögen der Höhe nach. Folge eines Verstoßes gegen die Begrenzung des Kassenvermögens ist nicht der vollständi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.6.4 Einschränkung der Steuerbefreiung

Rz. 113 Soweit eine Kasse überdotiert ist, ist die Steuerbefreiung insoweit ausgeschlossen (partielle Steuerpflicht).[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.4.2 Steuerliche Besonderheiten bei dem Träger

Rz. 119 Zuwendungen des Trägers an die Pensions- oder Unterstützungskasse sind grundsätzlich als Betriebsausgaben zu behandeln.[1] Nicht erforderlich für die Abzugsfähigkeit der Zuwendungen ist, dass die Pensionskasse ihren Sitz oder ihre Geschäftsführung im Geltungsbereich des KStG hat. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Zuwendungen in der in den §§ 4c, 4d EStG bezeich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.4 Steuerliche Besonderheiten

2.4.4.1 Besteuerung der Kasse bei Steuerpflicht Rz. 115 Verstößt die Kasse gegen die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG (ist sie etwa keine soziale Einrichtung), so ist sie mit ihren Einkünften und ihrem Vermögen steuerpflichtig.[1] Es gelten die allgemeinen Regeln über die Ermittlung der Bemessungsgrundlage. Hat die Kasse die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.2.2 Kassen mit Rechtsanspruch

2.4.2.2.1 Überblick Rz. 27 Zu den Kassen, "die den Personen, denen die Leistungen zugutekommen oder zugutekommen sollen (Leistungsempfänger), einen Rechtsanspruch gewähren", gehören Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen. Eine Kasse kann einzelne, mehrere oder alle diese Geschäftsbereiche unterhalten. 2.4.2.2.2 Pensionskassen Rz. 28 Der Begriff der Pensionskasse[1] ist im Steuerr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.2.3 Kassen ohne Rechtsanspruch (Unterstützungskassen)

Rz. 33 Als Kassen, "die den Leistungsempfängern keinen Rechtsanspruch gewähren", sind in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG allein die rechtsfähigen Unterstützungskassen aufgeführt. Die in den früheren Fassungen der Befreiungsvorschrift genannten "sonstigen rechtsfähigen Hilfskassen für Fälle der Not oder Arbeitslosigkeit" sind nicht mehr gesondert aufgeführt, weil sie von dem Begriff de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.3 Art und Höhe der Leistungen

2.4.3.4.3.1 Leistungsbegrenzung bei Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen Rz. 65 Die Kasse ist nur dann eine soziale Einrichtung, wenn die Höhe der laufenden Leistungen und beim Sterbegeld der einmaligen Leistungen die in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 KStDV bestimmten Beträge nicht übersteigt.[1] Die Vorschrift ist folgendermaßen aufgebaut: in 4 % der Fälle darf die Leistung bei Pensi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.5 Vermögens- und Einkünftebindung

2.4.3.5.1 Vermögens- und Einkünftebindung während des Bestehens der Kasse Rz. 84 Die Steuerfreiheit der Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen sowie der Unterstützungskassen setzt nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG voraus, dass die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Einkünfte der Kasse für die begünstigten Zwecke dauernd gesichert ist. Diese Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.5.2 Auflösung der Kasse

Rz. 95 Den Grundsatz der Vermögensbindung konkretisiert § 1 Nr. 2 KStDV für den Fall der Auflösung der Kasse dahin, dass deren Vermögen nur entsprechend der Satzung den Leistungsempfängern, deren Angehörigen oder gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken zufließen darf.[1] Dabei muss die Verwendung des Vermögens in der Satzung konkret beschrieben sein. Für die satzungsmäßige V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.7 Zeitliche Voraussetzungen

Rz. 114 Die Kasse muss die Voraussetzungen der Steuerbefreiung zum Ende des jeweiligen Vz erfüllen.[1] Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn die Kasse diese Voraussetzungen erst im Laufe des Vz schafft, z. B. die Rechtsfähigkeit erwirbt.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.2.2.4 Krankenkassen

Rz. 32 Krankenkassen fallen unter § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG, wenn sie das Krankenversicherungsgeschäft betriebsbezogen betreiben.[1] Solche Krankenkassen sind i. d. R. als Träger der gesetzlichen Sozialversicherung öffentlich-rechtliche Körperschaften (Betriebs- und Innungskrankenkassen); sie sind Hoheitsbetriebe und unterliegen schon als solche nicht der KSt[2] oder sind nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.2.1 Grundlagen

Rz. 26 Nach der Eingangsvorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG erstreckt sich die Steuerfreiheit auf Kassen mit Rechtsanspruch auf ihre Leistungen und ohne Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Rz. 26a Allgemeine Voraussetzung für alle Kassenarten ist, dass sie Rechtsfähigkeit besitzen.[1] Weitere Voraussetzung ist, dass die Kassen Sitz und/oder Geschäftsleitung im Inland haben, al...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.2.2.3 Sterbekassen

Rz. 31 Sterbekassen sind Einrichtungen, die die Versicherung auf den Todesfall betreiben und den Leistungsempfängern einen Rechtsanspruch auf die Leistung gewähren.[1] Die Leistung besteht in der einmaligen Zahlung eines der Höhe nach begrenzten Sterbegelds[2], das zur Deckung der mit dem Todesfall verbundenen Aufwendungen bestimmt ist. Versicherungseinrichtungen, die auch d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.1 Überblick

Rz. 40 Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der betrieblichen Kassen sind in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG enthalten. Sie werden ergänzt durch die Bestimmungen der §§ 1 – 3 KStDV; danach sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Rechtsfähigkeit; Beschränkung des Personenkreises der Leistungsempfänger auf Zugehörige bzw. Arbeitnehmer;[1] Zweckbindung der Kassen als soziale Einric...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.2 Rechtsfähigkeit

Rz. 41 Allgemeine Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Kassen ist ihre Rechtsfähigkeit. Das ergibt sich aus dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG; auch die §§ 1 – 3 KStDV wiederholen die Bedingung der Rechtsfähigkeit. Die rechtliche Verselbstständigung soll – bei aller wirtschaftlichen Verbundenheit – die Einflussnahme der Trägerunternehmen auf die Kassen einschränken....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.1 Begriff der sozialen Einrichtung

Rz. 61 Die Steuerfreiheit der Kassen ist nur deshalb und nur insoweit gerechtfertigt, als es sich bei ihnen um soziale Einrichtungen handelt. Das bedeutet, dass die Kassen bei ihrer Tätigkeit in besonderem Maße soziale Gesichtspunkte berücksichtigen müssen. Insbesondere müssen sie ihre Leistungen auf Fälle sozialer Notlagen beschränken. Dabei muss teils auf die soziale Notla...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 5.4 Besonderer Vertrauensschutz

Ein besonderer Vertrauensschutz nach Treu und Glauben kann gegeben sein, wenn die Nichtigkeitsfolgen für die Beschäftigten zu schlechthin unerträglichen Ergebnissen führen würden.[1] Im Fall eines besonderen Vertrauensschutzes kann eine betriebliche Übung im öffentlichen Dienst auch ohne Einhaltung der Schriftform entstehen. Voraussetzung ist, dass zu der regelmäßig wiederho...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.4.3 Darlehen der Kasse an den Träger

Rz. 123 Die Kasse kann ihr Vermögen, soweit sie es zurzeit nicht für die sozialen Zwecke benötigt, dem Träger darlehensweise zur Verfügung stellen.[1] Grundsätzlich hält sich die Kasse damit im Rahmen der zulässigen Vermögensverwaltung (Rz. 88). Dabei muss aber sichergestellt sein, dass der Grundsatz der unmittelbaren und ausschließlichen Verwendung des Kassenvermögens für d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.5 Kleinere Versicherungsvereine a. G. (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 KStG)

Rz. 128 Der Begriff der "Kleineren Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit" ergibt sich aus § 53 VAG (ab 1.1.2016 aus § 210 VAG). Diese Versicherungsvereine sind von bestimmten Regelungen der Versicherungsaufsicht freigestellt. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 KStG sind sie von der KSt befreit, wenn sie neben den in § 53 VAG bzw. § 210 VAG aufgeführten noch bestimmte, im KStG und in §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.2.2.2 Pensionskassen

Rz. 28 Der Begriff der Pensionskasse[1] ist im Steuerrecht der gleiche wie im Arbeitsrecht.[2] Eine Pensionskasse ist nach § 1b Abs. 3 BetrAVG eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die die betriebliche Altersversorgung für den Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen durchführt und diesen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt. Betriebliche Altersversorgung lieg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.3.3 Leistungsempfänger (Zugehörige und Arbeitnehmer)

Rz. 52 Begünstigte Personen sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa und bb KStG die gegenwärtigen und früheren Zugehörigen der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe oder der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, bei sonstigen Personenvereinigungen, Körperschaften und Vermögensmassen nach Doppelbuchst. cc jedoch nur Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Per...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.6.2 Begrenzung des Kassenvermögens bei Unterstützungskassen

Rz. 102 Die Vorschrift zur Begrenzung des Kassenvermögens bei Unterstützungskassen, die keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen einräumen, ist im Zusammenhang mit den Änderungen des § 4d EStG durch das Gesetz v. 10.11.1995[1] mit Wirkung ab Vz 1996 neu gefasst worden. Die Höhe des zulässigen Kassenvermögens bei Unterstützungskassen ist unter Hinweis auf § 4d EStG geregelt. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.4 Beschränkung bei Unternehmern, Gesellschaftern und Angehörigen und Gleichbehandlung

Rz. 76 Nach § 1 Nr. 1 KStDV erfordert der soziale Charakter der Kasse auch eine zahlenmäßige Beschränkung, soweit Unternehmer, Gesellschafter und deren Angehörige Leistungsempfänger sind.[1] Danach darf die Mehrzahl der Leistungsempfänger nicht aus dem Unternehmer und seinen Angehörigen[2] und bei Gesellschaften nicht aus den Gesellschaftern (Mitunternehmern) und ihren Ange...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.6 Weitere Voraussetzungen für Unterstützungskassen als soziale Einrichtungen

Rz. 80 Nach § 3 Nr. 1 KStDV dürfen bei Unterstützungskassen die Leistungsempfänger nicht zu laufenden Beiträgen oder sonstigen Zuschüssen verpflichtet sein. Die Finanzierung der Unterstützungskasse hat daher durch Beiträge des Trägerunternehmens und durch eigene Einkünfte der Kasse (Zinsen) zu erfolgen. Entscheidend ist das Bestehen einer Verpflichtung für die Leistungsempfä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.3.2 Trägerunternehmen

Rz. 47 Trägerunternehmen ist das Unternehmen, das die Kasse zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung seiner Zugehörigen errichtet hat, das diesen Zugehörigen aus betrieblichen Gründen Versorgungszusagen erteilt oder in Aussicht stellt, das die Kasse ganz oder teilweise finanziert und damit seine Verpflichtungen aus der betrieblichen Versorgungszusage gegenüber den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.22 Gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien (§ 5 Abs. 1 Nr. 22 KStG)

Rz. 290 Steuerbefreit sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien nach § 4 Abs. 2 TarifvertragsG. Voraussetzung ist, dass diese Einrichtungen Beiträge nach § 186a AFG oder aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen erheben und Leistungen ausschließlich an tarifgebundene Arbeitnehmer des entsprechenden Gewerbezweigs bzw. an ihre Hinterbliebenen erbringen. Bei dies...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.6.3 Besonderheiten des Kassenvermögens bei Gruppen und Konzernkassen

Rz. 111 Bei Zuwendungen von Trägerunternehmen an Gruppen- und Konzernkassen (Rz. 49) ist zu unterscheiden, ob die steuerliche Abzugsfähigkeit der Zuwendung bei dem Trägerunternehmen oder die Frage der Überdotierung und damit der partiellen Steuerpflicht der Kasse selbst infrage steht. Für die Frage der Abzugsfähigkeit der Zuwendung bei dem Trägerunternehmen ist die Bemessung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 2 Verwendung von Wertguthaben

Die Verwendung des Wertguthabens kann auch ohne konkrete Regelung in der Wertguthabenvereinbarung vom Arbeitnehmer für gesetzliche Freistellungsansprüche beansprucht werden.[1] Dies gilt für gesetzlich geregelte Freistellungen von der Arbeitsleistung oder gesetzlich geregelte Verringerungen der Arbeitszeit, insbesondere bei der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG oder nach § 2 FPfZG d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 1.1 Einmalzahlungen

Vereinbarungen zum Personalabbau, die die vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, den Aufbau von Wertguthaben durch eine sofortige gesonderte Einmalzahlung des Arbeitgebers und die unmittelbare Freistellung von der Arbeitsleistung bis zum vorgezogenen Ende des Beschäftigungsverhältnisses vorsehen, erfüllen die Voraussetzungen einer Wertguthabenvereinbarung. Da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.30 Aufgaben im Zusammenhang mit der Besteuerung von Rentenbezügen und der steuerlichen Förderung der Altersvorsorge (Nr. 18)

Rz. 32 Nr. 18 regelt Aufgaben, die dem BZSt im Zusammenhang mit der Besteuerung von Rentenbezügen und der steuerlichen Behandlung der Altersvorsorge übertragen worden sind und bei deren Erfüllung es sich der Deutschen Rentenversicherung Bund als zentraler Stelle i. S. v. § 81 EStG (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen – ZfA) im Wege der Organleihe bedient.[1] Die Deutsc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aktivrente

Zusammenfassung Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ist Ende Dezember 2025 verkündet worden und gilt seit dem 1.1.2026. Das BMF hat im Febuar 2026 einen FAQ-Katalog zur steuerfreien Aktivrente veröffentlicht. Das Aktivrentengesetz enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei sozialversicherungs...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Krankengeld

Rz. 1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Beiträge zu einer privaten Krankentagegeldversicherung sowie für eine Krankenhaustagegeldversicherung sind nur beschränkt bis zu bestimmten Höchstbeträgen als SA abziehbar (§ 10 Abs 1 Nr 3a EStG). Entsprechendes gilt für den Beitragsanteil, der von der GKV für das Krankentagegeld erhoben wird. Zu Einzelheiten > Krankenversicherung Rz 37 ff [4...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Familienversicherung / 4.7 Bezug einer Rente wegen Alters als Teilrente

Ehegatten und Lebenspartner sind nicht versichert, wenn sie eine Rente wegen Alters als Teilrente in Anspruch nehmen und die Einkommensgrenze von 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2026: 565 EUR) überschreiten würden, wenn sie die Rente stattdessen in voller Höhe in Anspruch nehmen würden und zuletzt vor Inanspruchnahme der Teilrente nicht gesetzlich krankenversichert waren.[1]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.1 Betriebliche Altersversorgung

Soweit es sich nicht um individuell ausgehandelte Zusagen handelt, hat der Arbeitgeber bei allen Formen der Ruhegeldgewährung den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.[1] Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung. Bei der Frage, wem eine Pensionszusage erteilt wird, ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Sozialleistungsträger (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 In § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG sind die öffentlich-rechtlichen Kostenträger aufgeführt, die Maßnahmen der Rehabilitation und Vorsorge erbringen, also z. B. nicht durch einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Deren jeweilige Zuständigkeit ist im Einzelnen dem Sozialgesetzbuch (SGB) I zu entnehmen. Zu den aufgeführten Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallver...mehr