Fachbeiträge & Kommentare zu Pension

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 2.3.2 Anrechnung (Satz 2)

Rz. 25 Auf den Zuschlag werden die persönlichen Entgeltpunkte des verstorbenen Versicherten mit der zweithöchsten Rente angerechnet (Satz 2). Er wird daher nur noch insoweit geleistet, als er den Betrag übersteigt, der bereits als beitragsabhängiger Rententeil durch das zweite Versicherungsleben hinzukommt. Für Vollwaisenrenten – zu berechnen aus den Versicherungszeiten beid...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 5 Ergänzende Regelungen finden sich insbesondere in § 187a (Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters) und in § 187b (Zahlung von Beiträgen bei Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse). Weiter sind § 66 (Persönliche Entgeltpunkte) und § 75 (Entgeltpunkte fü...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.1 Gesetzliche Rentenversicherung und Alterssicherung der Landwirte

Rz. 3 Die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Alterssicherung der Landwirte dienen im Wesentlichen der Absicherung gegen das Risiko des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben. Dies kann durch Alter, Erwerbsminderung oder Tod erfolgen. Ein Leistungsanspruch nach diesen Vorschriften setzt regelmäßig voraus, dass die Eigenschaft als Versicherter bestand, ein Versicherungsfall e...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.2.1 Prinzip der Umrechnung nach Satz 1

Rz. 20 Das in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versicherte Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen wird in Entgeltpunkte umgerechnet; Abs. 2 liefert damit letztlich auch eine Definition des Begriffs Entgeltpunkt (vgl. stellv. insoweit auch BSG, Urteil v. 29.7.2004, B 4 RA 45/03 R, Rz. 28). Die Versicherung eines Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens in Höhe des Durch...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 2 ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 14 Arndt, Auslegung und Auslegungsrichtlinie – zur Interpretationsmaxime weitgehender Verwirklichung sozialer Rechte in § 2 Abs. 2 SGB-AT, SGb 1979, 406. Brackmann, Zu den sozialen Rechten im Sinne des Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuchs, WzS 1977, 1. Bürck, Zur Methode der Gesetzesauslegung im Sozialrecht – Eine Auseinandersetzung mit § 2 Abs. 2 SGB I, SGb 1984, 7. der...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.1.1 Funktion des § 76a und ratio legis

Rz. 7 Eine nach dem Rentenrecht generell mögliche vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters führt zu einer längeren Rentenbezugsdauer, was wiederum (regelmäßig) durch eine entsprechende Rentenminderung durch Berücksichtigung des Zugangsfaktors nach § 77 kompensiert wird. Diese geminderte Rente kann durch Beitragszahlung gemäß § 187a wiederum reduziert oder ausgegl...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 3 Literatur

Rz. 12 Domnauer/Stosberg, Das Flexirentengesetz, RVaktuell 2017, 7. Dünn/Ruland, Die Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung – Ein Überblick, NZS 2005, 113. Frohn, Die "versicherungsfremden" Leistungen der gesetzlichen Sozial-, insbesondere der Rentenversicherung als Verfassungsproblem, SGb 2000, 1. Jabben/Kreikebohm/Rodewahl, Das gegliederte Sozialleistungss...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.4 Rechtsfolge – Gutschrift im Rentenkonto des Versicherten

Rz. 32 Rechtsfolge ist die Ermittlung von Entgeltpunkte. Nach Abs. 2 erfolgt die Ermittlung der Zuschläge, indem die gezahlten Beiträge mit dem im Zeitpunkt der Zahlung maßgebenden Umrechnungsfaktor für die Ermittlung von Entgeltpunkten im Rahmen des Versorgungsausgleichs vervielfältigt werden (vgl. auch BT-Drs. 13/8011 S. 57). Rz. 33 Die zusätzlichen Entgeltpunkte aus der Za...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 5 regelt das Verhältnis der Leistungen nach dem SGB II zu anderen Leistungen i. S. eines Nachrangverhältnisses von staatlichen Fürsorgeleistungen. Einerseits soll die Verwirklichung von Ansprüchen auf andere Leistungen gewährleistet, andererseits sollen Doppelleistungen vermieden werden. Die Vorschrift stellt die erforderlichen Rangfolgen auf. Die Änderungen der Vors...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015, 3018), mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft gesetzt. Eine erste Änderung erfuhr die Vorschrift durch das Zwanzigste Rentenanpassungsgesetz v. 27.6.1977 (BGBl. I S. 1040). Durch das Einundzwanzigste Rentenanpassungsgesetz v. 25.7.1978 (BGBl. I S. 1089) wurde Abs....mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.3 Antragsbefugnis nach Abs. 3

Rz. 14 Abs. 3 bezieht sich auf jegliche Leistung, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft beanspruchen könnten oder die sie ohne Rechtsanspruch erhalten könnten. Anträge auf Leistungen sind nicht auf den in Abs. 1 bestimmten Rechtsrahmen beschränkt. Es sind auch diejenigen Leistungen eingeschlossen, die ohne Auswirkungen auf den Bezug...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.4 Rechtsfolge

2.3.3.4.1 Beibehaltung des Zugangsfaktors Rz. 68 Für alle bereits in Anspruch genommenen Entgeltpunkte gilt daher der Zugangsfaktor aus der Vorrente. Der daraus resultieren Abschlag gilt für die gesamte restliche Bezugsdauer und endet nicht etwa mit Vollendung der Regelaltersrente, sondern gilt auch für die Zeit danach. Dies gilt auch, wenn ausnahmsweise für die Folgerente ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.7 Dynamisierung und Kopplungsgebot nach Abs. 7

Rz. 57 Der Entwicklung des Lohnniveaus trägt abschließend der Grundsatz der Dynamisierung nach Abs. 7 Rechnung. Umgesetzt wird dies durch die in § 65 niedergelegte Rentenanpassung zum jeweils 1.7. eines jeden Jahres. Die Rentenanpassung verfolgt dabei den Zweck, die Renten an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Werden Renten daher aus anderen Gründen erhöht, insbeson...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.1 Beiträge nach Beginn einer Altersrente

Rz. 9 Die Vorschrift regelt, dass die Regelungen zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten oder von Zuschlägen für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung entsprechend für die Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters gelten. 2.1.1 Rechtslage vor Einführung des § 76d am 1.8.2004 Rz. 10 §...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 1 Beschäftigte Studierende

Studierende, die neben ihrem Studium eine abhängige Beschäftigung ausüben, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings sind sie unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Beschäftigung versicherungsfrei, ggf. auch nur in einzelnen Versicherungszweigen. Die versicherungsrechtlich...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt Auskunftspflichten zum Sozialgesetzbuch und ergänzt damit die Betreuungspflichten nach den §§ 13 und 14 über die Aufklärung über Sozialleistungen und die Beratungspflicht der Leistungsträger. Während sich Aufklärung an die Bevölkerung insgesamt richtet und die Beratung sich mit den individuellen Sach- und Rechtsfragen im Einzelfall auseinandersetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 2.1.5 Verminderungstatbestände

Rz. 16 Die durch die Grundbewertung ermittelten Entgeltpunkte sind um die in den Nr. 1 bis 3 niedergelegten Zeiten zu mindern; also um folgende Zeiten: beitragsgeminderte Zeiten nach Nr. 1, Berücksichtigungszeiten, die auch beitragsfreie Zeiten sind nach Nr. 2 und Beitragszeiten oder Berücksichtigungszeiten, in denen eine Rente aus eigener Versicherung bezogen worden ist, nach ...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.6.2 Persönliche Entgeltpunkte

Rz. 55 Für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte – so die ausdrückliche Begrifflichkeit des § 64 Nr. 1 – sind die nach § 70 zu ermittelnden Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor zu multiplizieren. Es ergibt sich daher die Formel: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor = persönliche Entgeltpunktemehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 1 ... / 2.1.2 Einzelne Ziele (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Mit Satz 2 werden einige Ziele genannt, zu denen das Sozialgesetzbuch durch Sozialleistungen beitragen soll. Eine Verpflichtung zur Umsetzung oder eine Inhaltsbestimmung ist daher mit deren Erwähnung nicht verbunden. Vielmehr bleibt die Selbstverantwortlichkeit vorderste Aufgabe des Einzelnen, zu der ihn die Sozialleistungen befähigen sollen. Mit der Benennung der Zie...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.4.3 Weitere Konsequenzen – neuer Zugangsfaktor

Rz. 71 Konsequenz von Abs. 3 ist daher auch, dass ein eigener neuer Zugangsfaktor nur noch für zusätzliche und neu hinzukommende Entgeltpunkte in der Folgerente maßgebend sind, die bisher noch nicht in Anspruch genommen wurden und somit der Folgerente noch nicht zugrunde gelegen haben (was zur Anwendung von Abs. 2 führt).mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.8 Fiktion (Satz 3)

Rz. 47 Nach Satz 3 gilt die Zeit des Bezugs einer Rente vor Vollendung des 62. Lebensjahres des Versicherten nicht als Zeit einer vorzeitigen Inanspruchnahme. 2.2.8.1 Anwendungsbereich Rz. 48 Der sachliche Anwendungsbereich von Satz 3 bezieht sich auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Erziehungsrenten (vgl. GRA der DRV zu § 77 SGB VI, Stand: 6.12.2022, Anm. 3; vgl...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.6.1 Allgemeine Rentenformel

Rz. 54 Die allgemeine Rentenformel lautet wie folgt: Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor = Monatsrente Für die allgemeine Rentenformel gelten die §§ 64 ff. und § 254b für die Beitrittsgebiete.mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.6.3 Qualifizierte Rentenformel nach Abs. 6, § 64

Rz. 56 Die qualifizierte Rentenformel nach Abs. 6 i. V. m. § 64 lautet daher: Persönliche Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor = Monatsrentemehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.2 Leistungen zur Teilhabe

Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1a verweist auf die §§ 9 bis 32 SGB VI sowie die §§ 44 ff (Wiedereingliederung). SGB IX. Die dort im Einzelnen benannten Teilhabeleistungen zielen darauf ab, den Auswirkungen einer Krankheit oder Behinderung hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit entgegenzuwirken, um eine drohende Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit oder gar ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem ...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Marfels, Geldleistungen infolge eines Todesfalls: Arten, Berechtigte und Anspruchsvoraussetzungen, EE 2020, 208. ders., Hinterbliebenenansprüche: Geldleistungen infolge eines Todesfalls: Arten, Berechtigte und Anspruchsvoraussetzungen, VK 2022, 177. Rz. 24 Zur Bewertung des Sterbevierteljahresbonus als Einkommen i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB II und zu den Sonderregelu...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.8 Praxishinweise

Rz. 63 Der nach Abs. 6 zu ermittelnde Monatsbetrag der Rente ohne Abzug der vom Versicherten zu tragenden Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung kann und muss herangezogen werden, wenn ausnahmsweise in einem sozialgerichtlichen Verfahren ein Streitwert nach § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG i. V. m. § 63 Abs. 2 Satz 1, § 47 Abs. 1 und 3, § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG festzusetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 1.2 Normzweck

Rz. 11 Der Sinn der Regelung folgt dem Sinn des zugrundeliegenden Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002) insgesamt. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Altersvermögensgesetz 3 wesentliche Ziele: Erstens sollte di...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.8.1 Anwendungsbereich

Rz. 48 Der sachliche Anwendungsbereich von Satz 3 bezieht sich auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Erziehungsrenten (vgl. GRA der DRV zu § 77 SGB VI, Stand: 6.12.2022, Anm. 3; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 27.1.2015, L 18 R 1087/12, Rz. 23). Das ergibt sich schon aus dem systematischen Zusammenhang.mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.1.1 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Der zeitliche Anwendungsbereich wird durch das Inkrafttreten der Regelung bestimmt. Die Vorschrift findet Anwendung, wenn ab dem 1.1.2002 Anspruch auf eine Witwenrente oder Witwerrente besteht und für diese Rente § 255 Abs. 1 SGB VI sowie § 264c Abs. 2 SGB VI nicht anzuwenden sind (vgl. insoweit auch GRA der DRV zu § 78a SGB VI, Stand: 31.7.2023, Anm. 2). Rz. 16 In Anl...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.6.1 Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung

Rz. 102 Die von Nr. 3a wortgleich übernommene Regelung enthält mit der Gleichstellungsanordnung für Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz mit den in Satz 1 Nr. 1 zur Berufsausbildung beschäftigten Personen wie zuvor auch die Versicherungspflicht. Die Regelung ist erforderlich, weil eine ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 § 76a regelt i. V. m. § 66 Abs. 1 Nr. 5 den Zuschlag an Entgeltpunkten für zusätzliche Beiträge, die zum Ausgleich oder zur Verringerung von Rentenminderungen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente (§ 187a; vgl. hierzu auch BT-Drs. 13/4336 S. 22, 23) oder nach Abfindung einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung bzw. von Anrechten bei der Versorg...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 67 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Bokeloh, Die Berechnung der Zurechnungszeit im internationalen Kontext, DRV 2015, 217. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. Köster, Berechnung der Erwerbsminderungsrenten, P&R 2019, 216. Ruland, Ab 1....mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist seit 1997 wie folgt geändert worden: Durch das WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) ist in Abs. 2 das für die Ermittlung des belegungsfähigen Gesamtzeitraums maßgebende Lebensjahr mit Wirkung zum 1.1.1997 heraufgesetzt worden (vom 16. auf das 17. Lebensjahr). Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbs...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 4 Eine Vorgängervorschrift existiert nicht, da die Regelung über die Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente erstmals und ohne gesetzliches Vorbild durch das Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) mit Wirkung zum 1.8.1996 in das SGB VI eingeführt wurde.mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.3.2 Gesamtleistungsbewertung

Rz. 28 Solche beitragsfreien Zeiten werden bei der Rente einheitlich bewertet (Gesamtleistungsbewertung, § 71 bis 74 und § 263, zur Gesamtleistungsbewertung mit Entgeltpunkten [Ost] vgl. § 263a). Sie erhalten für jeden Monat grundsätzlich entweder den Gesamtleistungswert aus sämtlichen Beiträgen, also einschließlich beitragsgeminderter Zeiten (sog. Grundbewertung, vgl. § 72), ...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 1.1 Überblick Rentenabschläge und Rentenzuschläge

Rz. 3 Altersrenten für besonders langjährig Versicherte stehen abschlagsfrei nach Vollendung des 65. Lebensjahres zu und sind gebunden an eine Versicherungszeit von mindestens 45 Jahren (vgl. § 38). Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz ist hierzu mit Wirkung zum 1.7.2014 eine befristete Sonderregelung geschaffen worden, die es zulässt, diese Rente bereits vom 63. Lebensja...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. Ogrzewalla, Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz), Kompass/BKn 2004, Nr. 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist wie folgt geändert worden: Die zunächst durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) vorgesehenen Rechtsänderungen zum 1.1.1999 bzw. 1.1.2000 (Erweiterung von Abs. 7 um einen Demographiefaktor und Neufassung von Abs. 5 entsprechend § 77) sollten aufgrund von Art. 33 Abs. 13a Nr. 1 RRG 1999 i. d. F. des Gesetzes zu ...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.3 Beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten nach Abs. 3

Rz. 24 Abs. 3 ordnet dem Grunde nach an, dass auch für beitragsfreie Zeiten Entgeltpunkte angerechnet werden, deren Höhe von der Höhe der in der übrigen Zeit versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen abhängig ist. Rz. 25 Sinn dieser generellen Anordnung ist es, für bestimmte, gesellschaftlich förderungsfähige und förderungswürdige Zeiten, in denen der Betroffene aber ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.1.3 Berechnungsformel

Rz. 11 Entgeltpunkte nach § 76a Abs. 1 (für Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters) und nach Abs. 2 (Beiträgen bei Abfindungen) werden nach demselben Prinzip ermittelt. Die Berechnungsformel gilt daher für alle Anwendungsfälle des § 76a. Die (wirksam nach § 187a) gezahlten Beiträge werden mit dem zum Zeitpunkt der Zahlung maßgebenden Umrechnungsfa...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.5.2 Minderungstatbestände

Rz. 32 Der Faktor mindert sich nach Abs. 2 Nr. 2 (a), 3 und 4a um 0,003 für jeden Kalendermonat des Vorziehens einer Altersrente (vgl. §§ 236 ff., Rz. 3). Die Kürzung der Altersrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme verletzt weder die Eigentumsgarantie noch den Gleichheitsgrundsatz (BVerfG, Beschluss v. 11.11.2008, 1 BvL 3/05 u. a. zu § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3) für jeden Kalend...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.5.2 Rentenzuschlagsprinzip

Rz. 46 Das Rentenzuschlagsprinzip hat der Gesetzgeber für die Altersrenten näher ausgestaltet in § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 lit. b und in Abs. 3 Satz 3. Weitere Zuschlagsregelungen in ähnlicher Weise sieht § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 lit. b für Hinterbliebenenrenten vor. Rz. 47 Dementsprechend erhöht sich der Zugangsfaktor und damit die Altersrente, wenn die Rente über die Regelal...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.5 Verfassungsrecht

Rz. 67 Es ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, dass gemäß § 264b Abs. 2 (i. d. F. v. 19.2.2002, gültig bis 31.12.2012) die dort genannten Fallkonstellationen von Witwenrenten vom Bezug des Zuschlags zur Witwenrente nach § 78a ausgeschlossen sind. Da die Bezieher von Witwenrenten bei sog. Altehen nach dem bis 31.12.2001 geltenden Recht ohnehin eine höher...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2.1.1 Alters- und Erziehungsrenten

Rz. 37 Beiträge, die nach Beginn einer Alters- oder Erziehungsrente gezahlt worden sind, führen zur Neuberechnung der Rente (so die ausdrückliche gesetzgeberische Zielsetzung, vgl. BT-Drs. 13/4336 S. 22). Das geschieht wie beim Versorgungsausgleich (vgl. § 76 Abs. 7) in der Weise, dass die bisherigen Entgeltpunkte unverändert übernommen und um den Zuschlag an Entgeltpunkten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist am 1.1.1992 in Kraft getreten und erstmals mit Wirkung vom 1.7.2014 durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) v. 23.6.2014 (BGBl. I S. 787) geändert worden. Dem Satz 1 wurde angefügt: "; bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden außerdem Entgeltpunkte für die letzt...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.4.1 Beibehaltung des Zugangsfaktors

Rz. 68 Für alle bereits in Anspruch genommenen Entgeltpunkte gilt daher der Zugangsfaktor aus der Vorrente. Der daraus resultieren Abschlag gilt für die gesamte restliche Bezugsdauer und endet nicht etwa mit Vollendung der Regelaltersrente, sondern gilt auch für die Zeit danach. Dies gilt auch, wenn ausnahmsweise für die Folgerente ein niedrigerer Zugangsfaktor und damit wen...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.4 Vertrauensschutzregelung (Abs. 4)

Rz. 75 Nach Abs. 4 gilt für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten die bisherige Regelung über die Bestimmung des Zugangsfaktors aus Gründen des Vertrauensschutzes weiter, sofern deren Berechnung mindestens 40 Versicherungsjahre zugrunde liegen. Dabei muss es sich um die in § 51 Abs. 3a, Abs. 4 und § 52 Abs. 2 genannten rentenrechtlichen Zeiten handeln, und zwar insbeso...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.7 Sonstige Leistungen der Alterssicherung der Landwirte

Rz. 10 Das ALG kennt alle die Rentenarten, die denen in der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Ausnahme der knappschaftliche Besonderheiten) entsprechen (§§ 11 bis 16 ALG). Die Hofabgabe als eine Voraussetzung für die Altersrente greift faktisch in die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG ein und ist damit verfassungswidrig, wenn in unzumutbarer Weise Einkünfte entzogen werden...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 1.3 Normzweck

Rz. 9 Sinn des Zugangsfaktors ist es, Vorteile und Nachteile einer unterschiedlich langen Rentenbezugsdauer zu korrigieren, um damit insbesondere Vorteile einer verlängerten Bezugsdauer zulasten der Versichertengemeinschaft der Beitragszahler und im Interesse der Finanzierbarkeit des Rentenversicherungssystems zu vermeiden. Dies ordnet bereits die Grundregel des § 63 Abs. 5 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 3 Literatur

Rz. 69 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Brosius-Gersdorf, Ehe- und familienverfassungsrechtlicher Reformbedarf bei der Witwen- und Witwerrente in der gesetzlichen Rentenversicherung Teil I, SGb 2016, 241; Teil II SGb 2016, 321. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als g...mehr