Fachbeiträge & Kommentare zu Pension

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragserstattung / 2 Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen

In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden zu Unrecht gezahlte Beiträge auf Antrag erstattet.[1] Hinweis Begriff "zu Unrecht entrichtete Beiträge" Beiträge sind dann zu Unrecht geleistet, wenn die Zahlung dem Grunde oder der Höhe nach gegen geltendes Recht verstieß. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Pflichtbeiträge entrichtet wurden, ohne das Ver...mehr

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Berufsausbildung / 1 Berufsausbildung in der Sozialversicherung

In der Sozialversicherung existiert eine Definition der Berufsausbildung nicht. Der im Berufsbildungsgesetz [1] definierte Begriff der Berufsausbildung gilt auch für das Sozialversicherungsrecht. Danach ist Berufsausbildung die erstmalige, breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendige Fachbildung in eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zahlstellenverfahren (Verso... / 4 Meldungen des Versorgungsempfängers

Empfänger von Versorgungsbezügen haben der Zahlstelle ihre Krankenkasse anzugeben, einen Krankenkassenwechsel mitzuteilen sowie die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung anzuzeigen.[1] Dadurch wird die Zahlstelle in die Lage versetzt, ihre Meldepflicht gegenüber der zuständigen Krankenkasse zu erfüllen. Auch gegenüber der Krankenkasse haben Versorgungsempfänge...mehr

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Gesellschafter / 6.1 Sozialversicherung

Die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beschäftigte Person zugleich Mitunternehmer der GmbH ist. Mitarbeitende Gesellschafter einer GmbH können daher durchaus in einem abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Besondere Verfahren / II. Zuständigkeiten

Rz. 278 Die sachliche Zuständigkeit des Sozialgerichtes (SG) ist in § 51 SGG abschließend geregelt. Insbesondere ist es für die folgenden öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zuständig:mehr

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Freistellung von der Arbeit / 2.2 Beiträge während der Freistellungsphase

Aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht sind weiterhin Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und zu den Umlagekassen zu entrichten. Für Arbeitnehmer, die nach der Freistellung von der Arbeitsleistung nicht aus dem Erwerbsleben ausscheiden, gilt der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung. Im Krankheitsfall gilt für Arbeitnehmer,...mehr

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Arbeitnehmer / 4 Ausschluss der Arbeitnehmereigenschaft

Nicht zu den Arbeitnehmern gehören in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung insbesondere: ordentliche und stellvertretende Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft [1], mitarbeitende Gesellschafter von offenen Handelsgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Komplementäre und unter bestimmten Voraussetzungen auch Kommanditisten, Geschäftsführer von G...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 6.2 Beitragsabführung bei mehreren Zahlstellen

Bei dem Bezug von mehreren Versorgungsbezügen durch unterschiedliche Zahlstellen übernimmt jede Zahlstelle für den von ihr gezahlten Versorgungsbezug die Beitragsabführung. Die Krankenkasse verteilt auf Antrag des Mitglieds oder einer Zahlstelle die Beiträge, wenn ein Mitglied Versorgungsbezüge von mehreren Zahlstellen bezieht und die Versorgungsbezüge die Beitragsbemessungs...mehr

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Erziehungsrente / 6 Zurechnungszeit

Die Erziehungsrente berechnet sich aus den bis zum Rentenbeginn zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Je früher die Erziehungsrente beginnt, umso geringer wäre bei reiner Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten (Beitrags-)Zeiten die zu berechnende Rente. Hier setzt die Zurechnungszeit als ein besonderes Element des solidarischen Ausgleichs in der Rentenversicherun...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.2.1 Laufendes Arbeitsentgelt

Der Arbeitgeber bescheinigt das gesamte im Bemessungszeitraum erzielte Arbeitsentgelt.[1] Zum erzielten Arbeitsentgelt in diesem Sinne gehört auch rechtswidrig vorenthaltenes und ggf. später nachgezahltes Arbeitsentgelt. Unberücksichtigt bleibt das nachgezahlte Arbeitsentgelt aus einem aufgelösten Wertguthaben, wenn die rückwirkende Beseitigung einer Altersteilzeitregelung v...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5.1 Berücksichtigung in allen Steuerklassen

Für Vorsorgeaufwendungen (u. a. Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) kann kein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet werden.[1] Die Vorsorgeaufwendungen werden bei der Berechnung der Lohnsteuer pauschal durch die Vorsorgepauschale berücksichtigt, die in die Lohnberechnungsprogramme und Tabellen eingearbeitet ist. Eine Vorsorgepauschale wird grundsätzl...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.12 Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten/Lebenspartner (Wiederauflebensrente)

Eine Witwen-/Witwerrente, die wegen Heirat/Begründung einer Lebenspartnerschaft weggefallen ist, kann wieder aufleben, wenn der neue Ehegatte/Lebenspartner verstirbt bzw. die neue Ehe/Lebenspartnerschaft aufgelöst oder für nichtig erklärt wird. Bei einer nochmaligen Heirat entfällt diese Rente endgültig. Sie kann nicht mehr wieder aufleben. Entsteht durch den Tod des neuen Eh...mehr

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Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 3.1.1 Sozialversicherungsbeitrag

Die für die Teilnehmer am JFD zu zahlenden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und ggf. Arbeitslosenversicherung einschließlich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung hat der Arbeitgeber als Träger des JFD zu übernehmen. Die Teilnehmer haben somit keine eigenen Beitragsanteile aufzubringen.[1] Die Regelungen des Übergangsbereichs gelten selbst bei ...mehr

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Elternzeit / 5.1 Teilzeitbeschäftigung

Während der Elternzeit darf in einem bestimmten zeitlichen Umfang eine Teilzeitbeschäftigung ausgeführt werden.[1] Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen, die während der Elternzeit ausgeübt werden, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Sozialversicherungsrechts.[2] Eine solche Teilzeitbeschäftigung ist also grundsätzlich versicherungspflicht...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 3.2.2 Auswirkungen auf die Beitragsberechnung einer späteren Einmalzahlung

Durch die Berücksichtigung des ersten Monats des unbezahlten Urlaubs als Beitragszeit, kann eine spätere Einmalzahlung ggf. höher verbeitragt werden als dies ohne unbezahlten Urlaub erfolgen würde. Praxis-Beispiel Einmalzahlung nach einem unbezahlten Urlaub Der Arbeitnehmer ist in allen Versicherungszweigen versicherungspflichtig. Er erhält ein monatliches Arbeitsentgelt i. H....mehr

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Hospitant / Sozialversicherung

Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist maßgeblich, ob eine Beschäftigung besteht. Eine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist die nicht selbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.[1] Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Beschäftigte vom Arbeitgeber persönlich...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 2.1 Abmeldung

Wird die Monatsfrist überschritten, ist eine Abmeldung zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an die Einzugsstelle zu senden. Dafür ist ein eigenständiger Abgabegrund vorgesehen (GDA "34" – Abmeldung wegen Ende des Fortbestehens eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV). Diese Abmeldung ist mit der nä...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 3 Zusammensetzung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Gesamtsozialversicherungsbeiträge) müssen bei jeder Entgeltzahlung ermittelt werden. Zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag zählen auch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung sowie der Beitragszuschlag bei Kinderlosigkeit in der Pflegeversicherung. Die Gesamtsozialversicherungsbei...mehr

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Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / 1.1 Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags

Im Fall einer Auszahlung von Wertguthaben aus Arbeitszeitkonten/Altersteilzeit im Blockmodell wird der Beitrag zur Sozialversicherung nach einem besonderen Verfahren berechnet. Für jedes Jahr, in dem Beiträge auf ein Zeitwertkonto angespart bzw. abgeführt wurden, muss die Differenz zwischen dem tatsächlich ausgezahlten Arbeitslohn und der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze ...mehr

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Rentner / 4.6.1 Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose

Auch beschäftigte Rentner haben den Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung in Höhe von 0,6 % zu tragen. Dieser Beitrag ist sowohl aus dem Arbeitsentgelt als auch aus der Rente zu zahlen.mehr

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Altersentlastungsbetrag / 1 Voraussetzungen für die Gewährung

Der Altersentlastungsbetrag wird nach dem Kohortenprinzip jährlich angesetzt und beträgt für vor dem 2.1.1941 geborene Personen im Kalenderjahr 40 % des Arbeitslohns aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis, höchstens 1.900 EUR. Übergang zur nachgelagerten Besteuerung Für nach dem 1.1.1941 geborene Personen verringern sich der jeweilige Prozentsatz und Höchstbetrag entsprechen...mehr

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Krankengeld / Zusammenfassung

Begriff Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Hauptsächlich wird entfallenes Arbeitsentgelt während einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung nach Ablauf der Entgeltfortzahlung ersetzt. Die Leistung wird von der Krankenkasse gezahlt. Zuschüsse des Arbeitgebers während des Leistungsbezugs oder früher gewährte Einmalzahlungen können beitragspflichtig...mehr

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Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 1.1 Einmalzahlungen

Vereinbarungen zum Personalabbau, die die vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, den Aufbau von Wertguthaben durch eine sofortige gesonderte Einmalzahlung des Arbeitgebers und die unmittelbare Freistellung von der Arbeitsleistung bis zum vorgezogenen Ende des Beschäftigungsverhältnisses vorsehen, erfüllen die Voraussetzungen einer Wertguthabenvereinbarung. Da...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 7.2 Erstattung

Die Krankenkassen akzeptieren gegenseitig die Berechnung, Höhe und Auszahlung des Kinderpflegekrankengeldes. Die Aufwendungen der das Kinderpflegekrankengeld auszahlenden Krankenkasse werden dieser von der Krankenkasse in tatsächlicher Höhe ersetzt, deren Versicherter die Betreuung des erkrankten Kindes nicht wahrnehmen konnte. Dabei werden auch die abgeführten Beiträge zur ...mehr

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Pensionär / 2.2.1 Vor Erreichen einer Altersgrenze

Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, es sei denn, die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft aus dem Beamtenverhältnis erstreckt sich auch auf die Nebenbeschäftigung. Diese Erstreckung der Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft tritt hin und wieder bei Beamten oder eben Pensionären vor Erreichen einer Altersgrenze ein, die eine Nebenb...mehr

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Arbeitnehmeranteil / 1.2 Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung

Der in der Pflegeversicherung von den kinderlosen Mitgliedern zu zahlende Beitragszuschlag i. H. v. 0,6 % ist vom Beschäftigten allein zu tragen. Eine hälftige Beitragstragung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgt also nur aus dem Beitragssatz i. H. v. 3,6 %. Arbeitnehmer, die im Bundesland Sachsen beschäftigt sind, tragen allerdings von den Beiträgen zur Pflegeversi...mehr

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Meldungen / Zusammenfassung

Begriff Sozialversicherungsträger benötigen zur Feststellung bzw. Berechnung von Sozialleistungen zahlreiche Daten und Informationen (z.B. Beschäftigungszeit, Entgelthöhe). Um diese Daten abrufbereit zu haben, wurde das einheitliche Meldeverfahren zur Sozialversicherung geschaffen. Arbeitgeber, ggf. deren Beauftragte oder auch die Insolvenzverwalter, melden den Einzugsstelle...mehr

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Künstler / 2.1 Einkommensgrenze

Der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegt nicht, wer nur ein geringes Einkommen aus einer selbstständigen künstlerischen/publizistischen Tätigkeit erzielt. Als geringfügig in diesem Sinne gilt ein jährliches Arbeitseinkommen, das 3.900 EUR nicht übersteigt.[1] Hinweis Keine Sonderregelungen mehr durch die Corona-Pandemie Die Mindesteinkommensgrenze nach d...mehr

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Bezugsgröße / Zusammenfassung

Begriff Die Bezugsgröße ist eine einheitliche "Referenzgröße" für den gesamten Bereich der Sozialversicherung. Sie ist dynamisch und wird zum 1.1. jeden Jahres durch Rechtsverordnung an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Zahlreiche andere Vorschriften der Sozialversicherung verweisen auf die Bezugsgröße. Die Werte der einzelnen Vorschriften werden dadurch ständig aktu...mehr

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Haftentlassener / Zusammenfassung

Begriff Haftentlassene sind Personen, die nach Verbüßung einer Untersuchungshaft, einer Freiheitsstrafe oder von freiheitsentziehenden Maßnahmen der Besserung und Sicherung wieder in das "normale" gesellschaftliche Leben sowie in das Arbeitsleben integriert werden müssen. Die Sozialversicherungspflicht dieser Personen ist davon abhängig, welcher Tatbestand im Anschluss an di...mehr

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Meldungen / 7 Insolvenz

Durch eine Insolvenz des Arbeitgebers endet die versicherungspflichtige Beschäftigung nicht. Die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur rechtlichen Beendigung der Beschäftigung fort, längstens aber bis eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen wird.[1] ...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.5 Arbeitserprobung (Wiedereingliederungsversuch)

Bezieher einer Erwerbsminderungsrente können sich mind. 6 Monate lang ausprobieren, ob sie noch in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, die über ihrem aktuellen Restleistungsvermögen liegt. Die Arbeitserprobung hat keinen negativen Einfluss auf den Rentenanspruch. Die gilt sowohl bei Bezug einer vollen als auch teilweisen Erwerbsminderungsrente. Praxis-Tipp Kont...mehr

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Waisenrente / 1.3 Antragstellung/Rentenbeginn

Wird die Rente rechtzeitig beantragt, beginnt sie entweder mit dem Tag des Todes des Versicherten oder wenn dieser Rentenbezieher war, mit dem Beginn des Folgemonats nach dem Tod des Versicherten.[1] Die Waisenrente wird – wie bei allen Sozialleistungen – auf Antrag gewährt. Den Antrag stellt regelmäßig der gesetzliche Vertreter der Waisen. Allerdings können Waisen den Antrag...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 7.2 Höhe des Arbeitgeberzuschusses bei geringerer Ersparnis

Der Arbeitgeber ist nur zu dem Arbeitgeberzuschuss verpflichtet, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Hat er durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers keine Ersparnis (z. B. weil das monatliche Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers trotz der Entgeltumwandlung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen liegt), ist er zu keinem Zuschuss verpfl...mehr

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Rechtskreis / 3.2 Beschäftigungsort

Wegen der unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wurde für diese Versicherungszweige eine Art "innerdeutsche Ein- und Ausstrahlung" praktiziert. Grundsätzlich sind für die Beiträge zu diesen Versicherungszweigen die Verhältnisse am Beschäftigungsort maßgebend. Wird jedoch ein Beschäftigter aus dem Rechtskreis West für eine bef...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teillohnzahlungszeitraum / 2.2 Kalendertägliche Berechnung

Die Beiträge sind für die tatsächliche Anzahl der Kalendertage des Berechnungszeitraums zu berechnen. Die Zeit der tatsächlichen Entgeltzahlung ist für die Ermittlung des Beitragsbemessungszeitraums unerheblich. Wird der Beitragsberechnungszeitraum z. B. wegen einer Krankengeldzahlung unterbrochen und endet der Anspruch auf Krankengeld an einem Freitag, sind der folgende Sams...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werkstudent / 1 Beschäftigte Studierende

Studierende, die neben ihrem Studium eine abhängige Beschäftigung ausüben, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings sind sie unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Beschäftigung versicherungsfrei, ggf. auch nur in einzelnen Versicherungszweigen. Die versicherungsrechtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmeranteil / Zusammenfassung

Begriff Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Der vom Arbeitnehmer zu tragende Beitragsanteil wird Arbeitnehmeranteil genannt. Dieser Anteil wird durch den Arbeitgeber vom Bruttolohn einbehalten und zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die zuständige Einzugsstelle (Krankenkasse) a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorruhestand / 2.1 Voraussetzungen in der Kranken-/Pflege-/Rentenversicherung

Die Versicherungspflicht der Vorruhestandsgeldbezieher in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung setzt voraus, dass unmittelbar vor Bezug des Vorruhestandsgelds Versicherungspflicht bestanden hat. Die Voraussetzung liegt dann noch vor, wenn zwischen dem Ende der Versicherungspflicht und dem Beginn des Vorruhestandsgelds kein voller Kalendermonat liegt. Ferner wird vorau...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Praktikant / 1.2 Vor- oder Nachpraktikum mit Entgelt

Einige Studienordnungen verpflichten zu einem Vorpraktikum, damit das Studium aufgenommen werden kann. Nach anderen Studienordnungen ist ein Praktikum im Anschluss an das Studium zu leisten. Liegt eine Immatrikulation noch nicht oder nicht mehr vor, sind die Praktikanten als Arbeitnehmer anzusehen und versicherungspflichtig zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenvers...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versorgungsbezüge / 1.1 Einschränkung der Erwerbsfähigkeit

Von einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit in diesem Sinne kann bei Rentenleistungen ausgegangen werden, die ihren Grund in einer nicht nur vorübergehend bestehenden körperlichen oder geistigen Einschränkung haben, die (jedenfalls teilweise) zum Wegfall des Leistungsvermögens führt, und einem rententypischen Versorgungszweck dienen. Hingegen kommt es nicht darauf an, dass der ...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 4.2 Arbeitgeberzuschuss als Einmalbezug

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 2.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 2,9 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat im Juli 2025 für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Arbeitgeber übernimmt jährlich Beiträge von 960 EUR zusätzlich zum Arbeitslo...mehr

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Teilzeitarbeit / 3 Stufenweise Wiedereingliederung

Arbeitsunfähigen Versicherten ist es nach ärztlicher Feststellung möglich, durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit wieder in das Erwerbsleben eingegliedert zu werden (auch als "Hamburger Modell" bekannt). Während dieser Wiedereingliederung wird in den meisten Fällen Krankengeld weiter gezahlt. Sollte für die stufenweise Wiedereingliederung Arbeitsentgelt gezahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Scheinselbstständigkeit / 5.2 Hauptberufliche Selbstständigkeit

Beschäftigen Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der darüber hinaus noch als Selbstständiger tätig ist, müssen weitere Prüfungen erfolgen. Sofern der Arbeitnehmer nebenher hauptberuflich selbstständig ist, die selbstständige Tätigkeit gegenüber der Tätigkeit als Arbeitnehmer also überwiegt, tritt in der Kranken- und Pflegeversicherung keine Versicherungspflicht aufgrund der Besc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Witwen-/Witwerrente / 1.10 Abfindung bei Wiederheirat

Die Witwen-/Witwerrente fällt bei Wiederheirat mit Ablauf des Monats der Eheschließung weg. Dabei wird die rentenberechtigte Person einer großen Witwen-/Witwerrente mit dem 24-fachen Monatsbetrag der Rente bzw. einer kleinen Witwen-/Witwerrente mit den bis zum Ende der ursprünglichen Befristung (auf 2 Jahre) zustehenden Beträgen abgefunden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Witwen-/Witwerrente / 1.13 Witwen-/Witwerrente an frühere Ehegatten (Geschiedenenrente)

Auch der frühere Ehegatte erhält Witwen-/Witwerrente nach dem Tode des Versicherten, wenn die Ehe vor dem 1.7.1977 geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben wurde und der Verstorbene zur Zeit seines Todes Unterhalt zu leisten hatte oder wenigstens während des letzten Jahres vor dem Tod tatsächlich Unterhalt geleistet hat. Ist die unterhaltsrechtliche Voraussetzung nicht e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ferienjobber / 3 Beschäftigung im Übergangsbereich

Werden die Zeitgrenzen einer kurzfristigen Beschäftigung überschritten und beläuft sich das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt auf einen Betrag zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR, kann der Ferienjob als Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob) beurteilt werden. Der Midijobber ist versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigungsort / 2.1 Wechselnde Einsatzstellen

Wird die Beschäftigung an verschiedenen Orten ausgeübt und ist eine feste Arbeitsstätte nicht vorhanden, gilt als Beschäftigungsort der Ort, an dem der Betrieb seinen Sitz hat. Leitet eine Außenstelle des Betriebs die Arbeiten unmittelbar, ist der Sitz der Außenstelle als Beschäftigungsort maßgebend. Lässt sich danach kein Beschäftigungsort in Deutschland bestimmen, gilt als...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Niederschlagung von Beitrag... / 3 Vergleichsverfahren

Die Krankenkasse kann nach § 76 Abs. 4 SGB IV einen Vergleich über rückständige Beitragsansprüche schließen. Beim Zustandekommen eines Vergleichs wird bei Zahlung eines vereinbarten Betrags auf die weitere Geltendmachung eines noch bestehenden Anspruchs verzichtet. Dieser Verzicht auf Beitragsforderungen ist weder ein Erlass noch eine Niederschlagung. Die Krankenkasse darf den...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 7 Teilmonate

Wird Arbeitsentgelt nur für einen Teilmonat erzielt (z. B. wegen Ende der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit oder bei Beginn oder Ende der Beschäftigung im Laufe des Kalendermonats), ist – ausgehend vom anteiligen Arbeitsentgelt – das monatliche Arbeitsentgelt zu errechnen. Dabei ist wie folgt vorzugehen:mehr