Fachbeiträge & Kommentare zu Pension

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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 17

Die Kommission empfiehlt, eine nachvollziehbare Systematisierung und transparente Darstellung von Leistungen der gesetzliche Rentenversicherung, für die keine Beiträge entrichtet wurden (nicht beitragsgedeckte Leistungen), weiterhin sicherzustellen. Die Kommission empfiehlt klar abzugrenzen und in der Höhe zu prüfen, welche der nicht beitragsgedeckten Leistungen innerhalb de... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 33

Die Kommission empfiehlt, die DRV organisatorisch so weiterzuentwickeln, dass sie ihre Aufgaben künftig effizienter, schneller und bei gesicherter Flächenpräsenz zugleich bürgernäher erfüllen kann. Ausgangslage Die heutige Struktur der DRV ist Ergebnis historisch gewachsener politischer Kompromisse, die zuletzt 2005 neu justiert wurden. Regionale Präsenz, Selbstverwaltung und... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 5

Die Kommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach 2031 bei einem weiteren Anstieg der Lebenserwartung moderat anzupassen. Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt soll so an die Lebenserwartung gekoppelt werden, dass sich die Änderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufteilen. Ergäbe sich eine Entwicklung der Lebenserwartu... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 3

Die Kommission empfiehlt, die Indikatorik für das empirische Monitoring der Altersvorsorge in der Bevölkerung weiterzuentwickeln und dazu die administrative Datenbasis zu verbessern. Ausgangslage Mit dem Alterssicherungsbericht und dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung existiert ein umfangreiches Berichtswesen zur Darstellung der aktuellen Einkommenssituation von... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / I. Vorwort

Die demografische Alterung stellt die Alterssicherung in Deutschland vor tiefgreifende Herausforderungen. Dieser demografische Wandel lässt sich allenfalls gestalten, aber nicht durch Reformen aus der Welt schaffen. Immer weniger Beitragszahlende finanzieren die Alterssicherung einer wachsenden Zahl von Rentenbeziehenden. Damit treffen unterschiedliche, gleichermaßen berecht... mehr

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Riester-Rente / 2.1.4 Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit

Auch der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem begünstigten inländischen Alterssicherungssystem löst eine unmittelbare Förderberechtigung aus. Voraussetzung ist allerdings, dass der Steuerpflichtige unmittelbar vor dem Bezug der Leistung einer in § 10a Abs. 1 Satz 1 oder 3 EStG genannten Pers... mehr

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Riester-Rente

Zusammenfassung Überblick Ziel der Riester-Förderung ist es, einen Anreiz zum eigenverantwortlichen Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge zu setzen. Das steuerliche Förderungssystem setzt sich aus einem zusätzlichen Sonderausgabenabzugsbe­trag und einer progressionsunabhängigen Zulage zusammen. So können auch Bezieher kleiner Einkommen und kinderreiche Familien eine steuer... mehr

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Riester-Rente / 6 Altersvorsorgezulage – Bestandsschutzregelung

6.1 Grund- und Kinderzulage Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen. Sie wird in Abhängigkeit von den für das betreffende Beitragsjahr gezahlten Altersvorsorgebeiträgen gewährt. Leistet der unmittelbar Zulageberechtigte nicht den gesamten von ihm geforderten Eigenbeitrag, wird die Zulage entsprechend gekürzt. 6.1.1 Grundzulage J... mehr

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Riester-Rente / 10 Schädliche Verwendung

10.1 Allgemeines zur schädlichen Verwendung Die Riester-Förderung wird nur dauerhaft gewährt, wenn die Auszahlung aus dem geförderten Altersvorsorgekapital einer lebenslangen Altersleistung entspricht. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wurde dieser Grundsatz etwas aufgeweicht. So sind künftig auch Altersleistungen begünstigt, die bis zum 85. Lebensjahr des Steuerpflichtigen ... mehr

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Riester-Rente / 5 Altersvorsorgezulage ab 1.1.2027

5.1 Allgemeines Den Schwerpunkt des Altersvorsorgereformgesetzes bildet die Neufassung der Zulagenförderung. Der Gesetzgeber löst die Förderung systematisch von der bisherigen, an beitragspflichtige Einnahmen oder Besoldung anknüpfenden Berechnungslogik und stellt stattdessen auf den tatsächlich erbrachten Eigenbeitrag ab. Die Altersvorsorgezulage wird damit als beitragspropo... mehr

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Riester-Rente / 6.2 Mindesteigenbeitrag

6.2.1 Berechnungsgrundsätze Der Zulageberechtigte erhält die ungekürzte Altersvorsorgezulage nur, wenn er einen eigenen Anteil zur Schließung seiner Versorgungslücke leistet. Die insgesamt für die Altersvorsorge aufzubringenden Beträge setzen sich aus den Eigenbeiträgen des Zulageberechtigten und der gewährten Zulage zusammen. Erbringt der Zulageberechtigte nicht den von ihm ... mehr

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Riester-Rente / 11 Nachgelagerte Besteuerung der Leistungen

11.1 Grundsätze Zusammen mit der Riester-Förderung wurde der Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung für Leistungen aus den begünstigten Altersvorsorgeverträgen und aus bestimmten Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung vollzogen. Während die Beiträge in der Ansparphase durch Altersvorsorgezulagen und ggf. einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug steuerlich unbe... mehr

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Riester-Rente / 7 Zulageverfahren

7.1 Grundsatz Für die Gewährung der Altersvorsorgezulage ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen – ZfA[1] – zuständig. Die ZfA fungiert insoweit als Finanzbehörde.[2] Organisatorisch ist die ZfA Teil der Deutschen Rentenversicherung Bund, finanzverfassungsrechtlich ist die Aufgabe der Zulageförderung dem Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen, welches sich hierzu i... mehr

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Riester-Rente / 9 Wohn-Riester

9.1 Überblick zu Wohn-Riester Die Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie in die Riester-Förderung wird umgangssprachlich als "Wohn-Riester" bezeichnet. So wird z. B. ermöglicht, dass die Tilgung eines für die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum aufgenommenen Darlehens wie ein Sparbeitrag steuerlich gefördert wird. Der Gesetzgeber stellt damit die sich aus dem –... mehr

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Riester-Rente / 3 Begünstigte Altersvorsorgebeiträge

Die späteren Leistungen aus der Riester-Rente sollen dazu dienen, die gesetzliche Rente sowie eine Versorgung nach beamten- und soldatenrechtlichen Regelungen zu ergänzen. Deshalb werden bis zum 31.12.2026 grundsätzlich nur Anlageformen gefördert, die eine lebenslange Altersleistung gewähren. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz ergeben sich zum 1.1.2027 verschiedene Änderungen... mehr

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Riester-Rente / 11.4.2 Auf nicht geförderten Beiträgen beruhende Leistungen

Bei Leistungen, die auf nicht geförderten Beiträgen beruhen, richtet sich der Umfang der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG nach der Art der ausgezahlten Leistung. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen lebenslangen Renten sowie Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, anderen Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (zertifizierte Versicherungsvert... mehr

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Riester-Rente / 9.4.3 Doppelförderung und Zuschüsse

Die Regelungen zur Vermeidung einer Doppelförderung werden ebenfalls angepasst. Zuschüsse oder vergleichbare Zuwendungen, etwa in Form zinsverbilligter Darlehen, schließen die wohnungswirtschaftliche Verwendung nicht mehr insgesamt aus. Sie mindern vielmehr die berücksichtigungsfähigen Aufwendungen. Förderunschädlich bleibt die Verwendung daher, soweit nach Abzug solcher Vor... mehr

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Riester-Rente / 9.2 Altersvorsorge-Eigenheimbetrag

Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag ermöglicht die Entnahme von steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen aus einem bestehenden Altersvorsorgevertrag in einem bestimmten Umfang zur Bildung von selbst genutztem Wohneigentum (wohnungswirtschaftliche Maßnahmen), ohne dass dies die Rechtsfolgen einer schädlichen Verwendung auslöst. 9.2.1 Allgemeines Durch die mit dem Altersvors... mehr

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Riester-Rente / 10.3 Schädliche Verwendung im Detail

10.3.1 "Sparverträge" Soweit aus dem geförderten Altersvorsorgevermögen während der Ansparphase oder nach Beginn der Auszahlungsphase eine Auszahlung außerhalb der nach § 93 EStG und des AltZertG zulässigen Zahlungen erfolgt, liegt eine schädliche Verwendung vor. Regelmäßig wird es sich hierbei um eine Auszahlung anlässlich einer Kündigung des Vertrags handeln. Ob es sich um e... mehr

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Riester-Rente / 4 Vertrauensschutzregelung

4.1 Grundsatz Bestandsvertrag Der Gesetzgeber hat mit dem Altersvorsorgereformgesetz das Förderverfahren grundlegend neu gestaltet. Um zu vermeiden, dass das neue Recht bei den Betroffenen zu Schlechterstellungen führt, ist eine Vertrauensschutzregelung vorgesehen. Diese ist im § 52 Abs. 50a EStG geregelt und erfasst Altersvorsorgeverträge, die vor dem Systemwechsel abgeschlo... mehr

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Riester-Rente / 3.1 Private Altersvorsorge

3.1.1 Allgemeines Beiträge zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge werden nur dann begünstigt, wenn sie zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags geleistet werden. Welche Voraussetzungen ein solcher Vertrag erfüllen muss, ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geregelt. Nach diesem Gesetz prüft das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag d... mehr

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Riester-Rente / 6.1 Grund- und Kinderzulage

Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen. Sie wird in Abhängigkeit von den für das betreffende Beitragsjahr gezahlten Altersvorsorgebeiträgen gewährt. Leistet der unmittelbar Zulageberechtigte nicht den gesamten von ihm geforderten Eigenbeitrag, wird die Zulage entsprechend gekürzt. 6.1.1 Grundzulage Jeder Zulageberechtigte kann... mehr

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Riester-Rente / 11.4 Besteuerung in der Auszahlungsphase

11.4.1 Ausschließlich auf geförderten Beiträgen beruhende Leistungen Leistungen werden in der Auszahlungsphase in vollem Umfang der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG unterworfen, wenn sie insgesamt auf folgenden Beträgen beruhen: Beiträge, für die der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG oder eine Altersvorsorgezulage gewährt wurde, Beiträge und Zuwendungen, die nach § 3 N... mehr

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Riester-Rente / 11.5 Besteuerung des Wohn-Riester

Bei der Altersvorsorge in Form des selbst genutzten Wohneigentums erfolgt die nachgelagerte Besteuerung nicht etwa durch die Erfassung der dem Steuerpflichtigen ersparten Mietaufwendungen. Es erfolgt keine Nutzungswertbesteuerung, sondern das in der Wohnimmobilie gebundene geförderte Kapital dient als Grundlage einer sukzessiven Versteuerung im Alter. Technisch geschieht die... mehr

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Riester-Rente / 8 Sonderausgabenabzug

8.1 Allgemeines zum Sonderausgabenabzug Der Sonderausgabenabzug gem. § 10a EStG ist nicht von Amts wegen zu gewähren. Es handelt sich um ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen.[1] Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift. So heißt es in § 10a Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG, dass die dort genannten Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben abgezogen werden "können... mehr

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Riester-Rente / 8.2 Umfang des Sonderausgabenabzugs

8.2.1 Ab dem 1.1.2027 geltendes Recht Der Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 EStG bleibt im Zuge des Altersvorsorgereformgesetzes als eine Säule der steuerlichen Förderung privater Altersvorsorge erhalten, wird jedoch in seiner Systematik neu justiert. Die Reform knüpft hierbei an das in der Gesetzesbegründung hervorgehobene Ziel an, die steuerlich geförderte private Alter... mehr

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Riester-Rente / 9.4 Neuerungen durch das Altersvorsorgereformgesetz ab dem 1.1.2028

9.4.1 Allgemeines Die mit dem Altersvorsorgerefomgesetz vorgenommenen Änderungen im Bereich des "Wohn-Riesters" gelten ab dem 1.1.2028 unabhängig davon, ob es sich um einen Bestands- oder einen Neuvertrag handelt. Nach dem aktuell geltenden Recht sieht jeder Altersvorsorgevertrag die Möglichkeit vor, dass der Zulageberechtigte das im Vertrag aufgebaute steuerlich geförderte K... mehr

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Riester-Rente / 10.4 Folgen der schädlichen Verwendung

10.4.1 Sparverträge Rückzahlung der Förderung Im Fall einer schädlichen Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen müssen die auf den schädlich verwendeten Betrag entfallenden Altersvorsorgezulagen und die nach § 10a Abs. 4 EStG gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückgezahlt werden. Dieses Verfahren vermeidet eine rückwirkende Änderung der alten Steuerbeschei... mehr

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Riester-Rente / 11.3 Steuerliche Behandlung der Beiträge in der Ansparphase

11.3.1 Geförderte Beiträge Zu den geförderten Beiträgen gehören u. a. die auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag geleisteten Beiträge des Steuerpflichtigen und die für das Beitragsjahr zustehenden Altersvorsorgezulagen (Grundzulage und Kinderzulagen), soweit sie den Höchstbetrag von 2.100 EUR (Bestandsvertrag) bzw. 1.800 EUR (Eigenbeiträge bei Anwendung des ab dem 1.1.2027 anzu... mehr

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Riester-Rente / 5.2 Grund- und Kinderzulage ab 1.1.2027

5.2.1 Grundzulage Die Grundzulage folgt einer zweistufigen Zuschusslogik: Für Eigenbeiträge bis 360 EUR jährlich wird je eingezahltem Euro eine Zulage von 0,50 EUR gewährt; für darüber hinausgehende Beiträge bis zu einem insgesamt förderfähigen Eigenbeitrag von 1.800 EUR beträgt der Zuschuss 0,25 EUR je Euro. Die maximale Grundzulage beläuft sich damit auf 540 EUR. Der Gesetz... mehr

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Riester-Rente / 6.3 Berechnung des Mindesteigenbeitrags bei Ehegatten

Bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrags von Ehegatten sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Diese ergeben sich aus der Kombination der Art der Förderberechtigung und den Möglichkeiten, die Zuordnung der Kinderzulage abweichend vom Kindergeldbezug vornehmen zu können. Entsprechendes gilt für eingetragene Lebenspartner. 6.3.1 Berechnung des Mindesteigenbeitrags bei... mehr

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Riester-Rente / 1 Altersvorsorgerefomgesetz im Überblick

Die Neuordnung der steuerlich geförderte private Altersvorsorge bringt ab dem 1.1.2027 zahlreiche Änderungen für Anbieter und Anleger mit sich. Die wichtigsten Neuerungen sind im Einzelnen: Neue Produkttypen mit mehr Kapitalmarktnähe Künftig müssen geförderte Altersvorsorgeprodukte nicht mehr zwingend regeln, dass zu Beginn der Auszahlungsphase die eingezahlten Beiträge sowie ... mehr

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Riester-Rente / Zusammenfassung

Überblick Ziel der Riester-Förderung ist es, einen Anreiz zum eigenverantwortlichen Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge zu setzen. Das steuerliche Förderungssystem setzt sich aus einem zusätzlichen Sonderausgabenabzugsbe­trag und einer progressionsunabhängigen Zulage zusammen. So können auch Bezieher kleiner Einkommen und kinderreiche Familien eine steuerlich geförderte... mehr

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Riester-Rente / 3.1.2 Altersvorsorgeverträge in Form von Sparverträgen

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wurden weitreichende Änderungen der Zertifizierungskriterien vorgenommen. Diese Änderungen gelten ab dem 1.1.2027. Erfolgt eine Zertifizierung nach diesem Zeitpunkt, sind die Neuregelungen entsprechend zu berücksichtigen. Im Hinblick auf Vertragsmuster und Verträge, die vor dem 1.1.2027 zertifiziert wurden, ordnet der Gesetzgeber an, dass d... mehr

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Riester-Rente / 10.2 Unschädliche Auszahlungen

Die förderunschädlichen Auszahlungen werden durch § 93 EStG und die entsprechenden Vorschriften aus dem AltZertG definiert. Die Hauptnorm ist insoweit § 93 Abs. 1 EStG. § 93 Abs. 1 Satz 1 EStG nimmt Bezug auf die im Laufe der Jahre unterschiedlichen Fassungen des AltZertG und die dort geregelten Auszahlungsmodalitäten. Hierdurch wird sichergestellt, dass eine bei Vertragsabs... mehr

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Riester-Rente / 9.2.4 Verfahren

Damit der Anleger den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag nutzen kann, muss er diesen spätestens 10 Monate vor dem Beginn der Auszahlungsphase bei der ZfA beantragen. Soll das geförderte Altersvorsorgekapital für einen barrierereduzierenden Umbau oder eine energetische Sanierung (ab dem 1.1.2024) verwendet werden, ist die erforderliche schriftliche Bestätigung des Zulageberechtig... mehr

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Riester-Rente / 9.4.5 Anzeige- und Verfahrensvereinfachungen nach §§ 92a, 92b EStG

Auch die Verfahrensregelungen werden neu geordnet. Bei Verwendung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags nach § 92a Abs. 1 EStG ist die Aufgabe der Selbstnutzung künftig grundsätzlich gegenüber der ZfA anzuzeigen. Damit wird die Anzeige an die Stelle gerichtet, die bereits die wohnungswirtschaftliche Verwendung geprüft hat. Für Zulageberechtigte wird das Verfahren übersichtli... mehr

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Riester-Rente / 10.1 Allgemeines zur schädlichen Verwendung

Die Riester-Förderung wird nur dauerhaft gewährt, wenn die Auszahlung aus dem geförderten Altersvorsorgekapital einer lebenslangen Altersleistung entspricht. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wurde dieser Grundsatz etwas aufgeweicht. So sind künftig auch Altersleistungen begünstigt, die bis zum 85. Lebensjahr des Steuerpflichtigen befristet sind. Wird das angesparte Vermöge... mehr

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Riester-Rente / 9.4.7 Unschädliche Tatbestände bei Aufgabe der Selbstnutzung

Die Reform hält an den bisherigen Grundstrukturen zur schädlichen und unschädlichen Aufgabe der Selbstnutzung fest, ergänzt diese jedoch punktuell. Insbesondere wird die bisherige Ausnahme für Fälle erweitert, in denen die Ehewohnung im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung nicht mehr selbst genutzt wird. Künftig soll es auch unschädlich sein, wenn ein Ehegatte aufgrund e... mehr

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Riester-Rente / 3.1.4 Altersvorsorgeverträge in Form von Darlehensverträgen

Neben den "klassischen" Altersvorsorgesparverträgen können auch zertifizierte Altersvorsorgeverträge in Form von Darlehensverträgen abgeschlossen werden. Ebenfalls möglich sind Kombinationen aus Spar- und Darlehensverträgen. Dies bedeutet, dass auch Leistungen, die der Zulageberechtigte zur Tilgung eines Darlehens einsetzt, als Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt werden kö... mehr

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Riester-Rente / 4.2 Bestandschutzregelung – Anwendung des alten Rechts

Für zertifizierte Altersvorsorgeverträge, die vor dem 1.1.2027 abgeschlossen worden sind, bleibt grundsätzlich das bisherige Förderverfahren anwendbar. Dies betrifft insbesondere die bisherigen Regelungen zu § 10a EStG, zu den Zulagevorschriften der §§ 79, 82, 84, 85 Abs. 1, 86, 89 und 91 EStG sowie die einschlägigen Vorschriften der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung in... mehr

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Riester-Rente / 11.3.1 Geförderte Beiträge

Zu den geförderten Beiträgen gehören u. a. die auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag geleisteten Beiträge des Steuerpflichtigen und die für das Beitragsjahr zustehenden Altersvorsorgezulagen (Grundzulage und Kinderzulagen), soweit sie den Höchstbetrag von 2.100 EUR (Bestandsvertrag) bzw. 1.800 EUR (Eigenbeiträge bei Anwendung des ab dem 1.1.2027 anzuwendenden Förderregims) ni... mehr

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Riester-Rente / 4.4 Mittelbare Zulageberechtigung

Nach dem bisherigen Recht kann unter bestimmten Voraussetzungen eine mittelbare Förderberechtigung bestehen. Dies kann der Fall sein, wenn es sich um Ehegatten handelt und der eine Ehegatte unmittelbar förderberechtigt ist, der andere Ehegatte keiner begünstigten Personengruppe angehört, einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen und auf diesen den erforderlichen Mindestbeitr... mehr

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Riester-Rente / 5.1 Allgemeines

Den Schwerpunkt des Altersvorsorgereformgesetzes bildet die Neufassung der Zulagenförderung. Der Gesetzgeber löst die Förderung systematisch von der bisherigen, an beitragspflichtige Einnahmen oder Besoldung anknüpfenden Berechnungslogik und stellt stattdessen auf den tatsächlich erbrachten Eigenbeitrag ab. Die Altersvorsorgezulage wird damit als beitragsproportionaler Zusch... mehr

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Riester-Rente / 6.1.2 Kinderzulage

Der Zulageberechtigte erhält für jedes Kind eine Kinderzulage, für das ihm gegenüber Kindergeld festgesetzt worden ist. Gegen die Anknüpfung an den Kindergeldbezug bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.[1] Die Kinderzulage beträgt für jedes zu berücksichtigende Kind je Beitragsjahr 185 EUR. Für ab 1.1.2008 geborene Kinder erhöht sich die Kinderzulage von 185 EUR auf ... mehr

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Riester-Rente / 6.2.3 Zulagenkürzung bei Unterschreiten des Mindesteigenbeitrags/Sockelbeitrags

Unterschreiten die vom Zulageberechtigten gezahlten Altersvorsorgebeiträge den erforderlichen Mindesteigenbeitrag, ist die Zulage entsprechend zu kürzen. Der Kürzungsfaktor wird hierbei auf 9 Nachkommastellen gerundet und einzeln auf jede maximale Teilzulage angewendet.[1] Das Ergebnis wird auf 2 Nachkommastellen gerundet. Praxis-Beispiel Kürzung der Zulage bei zu geringen Ja... mehr

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Riester-Rente / 11.5.2 Einmalbesteuerung/Ratierliche Besteuerung

Zu Beginn der fiktiven Auszahlungsphase, die zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr festzulegen ist, hat die ZfA den Stand des Wohnförderkontos durch Bescheid gesondert festzustellen. Ist im Vertrag nichts anderes geregelt, gilt die Vollendung des 67. Lebensjahres als Beginn der Auszahlungsphase. Dividiert man diesen Gesamtbetrag des Wohnförderkontos im Zeitpunkt des Beginns der... mehr

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Riester-Rente / 5.2.1 Grundzulage

Die Grundzulage folgt einer zweistufigen Zuschusslogik: Für Eigenbeiträge bis 360 EUR jährlich wird je eingezahltem Euro eine Zulage von 0,50 EUR gewährt; für darüber hinausgehende Beiträge bis zu einem insgesamt förderfähigen Eigenbeitrag von 1.800 EUR beträgt der Zuschuss 0,25 EUR je Euro. Die maximale Grundzulage beläuft sich damit auf 540 EUR. Der Gesetzgeber setzt damit... mehr

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Riester-Rente / 11.6 Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen

Die in der Praxis schwierige Aufteilung der Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder der betrieblichen Altersversorgung obliegt dem Anbieter oder der Versorgungseinrichtung. Sie muss dem Steuerpflichtigen für Zwecke der Erstellung seiner Einkommensteuererklärung beim erstmaligen Bezug oder bei Änderung der im Kalenderjahr auszuzahlenden Leistungen eine Bescheinigung a... mehr

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Riester-Rente / 7.1 Grundsatz

Für die Gewährung der Altersvorsorgezulage ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen – ZfA[1] – zuständig. Die ZfA fungiert insoweit als Finanzbehörde.[2] Organisatorisch ist die ZfA Teil der Deutschen Rentenversicherung Bund, finanzverfassungsrechtlich ist die Aufgabe der Zulageförderung dem Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen, welches sich hierzu im Wege der so... mehr