Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3 Zur Anwendung des § 8b Abs 8 KStG

Tz. 42 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Frage nach der Anwendung des § 8b Abs 8 KStG auf der Ebene der OG ist im Zusammenhang mit der Streichung des § 14 Abs 2 KStG aF und der Änderung des § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG zu sehen, die auf Antrag bereits für zurückliegende VZ anzuwenden sind (s § 14 KStG Tz 107). § 21 KStG ist durch das UStAVermG mit Wirkung ab dem VZ 2019, unter besti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Allgemeines

Tz. 38 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch das JStG 2009 wurde § 15 S 1 Nr 2 KStG um einen S 3 erweitert, der Ausnahmen von der Bruttomethode regelt. Danach gilt (auf OT-Ebene) § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG nicht, soweit bei der OG § 8b Abs 7, 8 oder 10 KStG anzuwenden ist. Sind bei der OG Bezüge, Gewinne oder Gewinnminderungen iSd § 8b Abs 7, 8 oder 10 KStG angefallen, sind die genan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.1 Einbringender keine durch § 8b Abs 2 KStG begünstigte Person (§ 22 Abs 2 S 1 UmwStG idF vor dem JStG 2009)

Tz. 72 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns durch einen schädlichen Anteilsverkauf wurde nur dann ausgelöst, wenn der "Einbringende keine durch § 8b Abs 2 KStG begünstigte Pers ist" (s § 22 Abs 2 S 1 UmwStG idF vor JStG 2009, kurz: aF; s aber rückwirkende Änderung durch das JStG 2009, dazu s Tz 73b). Dieses Tatbestandsmerkmal war...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Beispiele für Steuervergütungen

Rz. 437 [Autor/Stand] Als Beispiele für Steuervergütungen nach § 370 Abs. 4 Satz 2 AO seien genannt: die Anrechnung bzw. Erstattung eines tatsächlich nicht bestehenden Steuerguthabens nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 bzw. Abs. 4 Satz 2 EStG [2] (s. zu den "cum/ex"-Geschäften Rz. 217, 1230a f., 1750 ff.); Vorsteuerabzug und -erstattungen bei der Umsatzsteuer (§§ 15, 16 Abs. 2 UStG, §§ 59 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Wirtschaftsgüter i.S. von § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b einer REIT-AG

. . ., die anderen als den in Nummer 6 Buchstabe b, soweit es sich um Einkünfte einer Gesellschaft im Sinne des § 16 des REIT-Gesetzes handelt, . . . Rz. 325 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte und Regelungshintergrund. Die Erstreckung der Nachweispflicht auf bestimmte Wirtschaftsgüter einer inländischen steuerbefreiten REIT-AG (Gesellschaft i.S. des § 16 REITG) ist erst durc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Negative steuerliche Folgen

Rn. 314 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Vorab Hinweis auf die Fallgestaltungen ungewollter Beendigung der Betriebsaufspaltung unter s Rn 305 und deren gravierende steuerliche Nachteile. Echte Betriebsaufspaltung (gegenüber Einheits-GmbH/-AG) Gewinnausschüttungen der GmbH sind – anders als bei der 25 %igen AbgSt – mit 60 % estpfl gewerbliche Einkünfte (ungünstig bei hohem ESt-Satz ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG

Tz. 55 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 15 S 1 Nr 2 KStG idF vor dem SEStEG war § 4 Abs 7 UmwStG idF vor dem SEStEG nicht bei der Ermittlung des Organeinkommens, sondern erst auf der Stufe des OT anzuwenden. Nach § 4 Abs 7 UmwStG idF vor dem SEStEG ist bei der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges ein Übernahmegewinn insoweit stfrei, als er auf an der übernehmenden Pers-Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Liquidation/Insolvenz der Betriebs-KapGes

Rn. 417 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Insolvenz der Betriebs-KapGes führt regelmäßig zur Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens: BFH BStBl II 1997, 460. Im Streitfall konnte die Betriebsaufgabe nicht dadurch herausgezögert werden, dass der StPfl die WG für eine gewisse Zeit unentgeltlich dem Insolvenzverwalter zur Nutzung überließ (aber s Rn 422 "ruhender Gewerbebetrieb"). ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4 Personengesellschaft als Organträger

Tz. 31 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ist der OT eine Pers-Ges, gestaltet sich die in § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG angeordnete Anwendung des § 8b KStG, des § 3 Nr 40 EStG und des § 3c Abs 2 EStG schwieriger, denn nicht die Pers-Ges selbst, sondern ihre Gesellschafter (natürliche Personen oder Kö) sind St-Subjekt bei der ESt bzw KSt, und erst bei diesen kann darüber entschieden werden,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO als Sonderdelikt?

Rz. 90 [Autor/Stand] Aus dem Wortlaut des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO folgt für diese Tatalternative keine Nr. 2 und 3 entsprechende Beschränkung des Täterkreises auf besondere Pflichtenträger. Jeder, der falsche oder unvollständige Angaben macht, kann vielmehr nach dem Gesetzeswortlaut den Tatbestand verwirklichen. Allerdings könnte der systematische Zusammenhang zu § 370 Abs. 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Einbringungen in eine Kap-Ges nach dem SEStEG-Entw, BB 2006, 1711; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I und II), DB 2006, 2704 und 276...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bode, Anm zu BFH v 03.02.2010 zum Treuhandmodell, DB 2010, 822; Benz/Goss, Die gewerbesteuerliche Anerkennung des Treuhandmodells, DStR 2010, 839; Kraft/Sönnichsen, Steuerliche Aspekte der Begründung und Beendigung des Treuhandmodells, DB 2011, 1936; Viebrock/Stegemann, Ertragsteuerliche Konsolidierung im Treuhandmodell, DStR 2013, 2375; Schiffers/Feltgen, Treuhandmodell – Abbil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.5 Zur Anwendung des § 8b Abs 10 KStG

Tz. 46 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Gem § 15 S 1 Nr 2 S 3 KStG gilt § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG nicht, soweit bei der OG das durch das URefG 2008 eingefügte BA-Abzugsverbot nach § 8b Abs 10 KStG (Nichtabziehbarkeit der Entgelte in den Fällen der Wertpapierleihe und des Wertpapierpensionsgeschäfts; dazu s § 8b KStG Tz 403 ff) anzuwenden ist. Davon betroffen ist eine OG als Entleiher...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.2 Beteiligung an einer ausschließlich mit Gewinnerzielungsabsicht tätigen Mitunternehmerschaft

Tz. 52d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Werden alle Tätigkeiten der Pers-Ges mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben (Vorliegen einer MU-Schaft; s Urt des BFH v 25.06.1996, BStBl II 1997, 202), führt die Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an dieser MU-Schaft insges zu einem oder mehreren BgA. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit der MU-Schaft, würde sie von der jur Pers ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2 Anwendung des § 3a EStG auch auf laufende Verluste einer Organgesellschaft und auf vororganschaftliche Verlustvorträge (§ 15 S 1 Nr 1 S 2 KStG)

Tz. 18d Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 15 S 1 Nr 1 S 2 KStG steht § 15 S 1 Nr 1 S 1 KStG einer Anwendung von § 3a EStG nicht entgegen. Das bedeutet, so die Ges-Begr des BT-Fin-Aussch (s BT-Drs 18/12128, 36), dass nicht nur der lfd Verlust einer OG im Jahr der Sanierung der OG, sondern auch ein noch nicht genutzter vororganschaftlicher Verlustvortrag der OG als Folgewirkun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3 Prüfung der Voraussetzungen des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG (auch) bei der Organgesellschaft?

Tz. 95c Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Ob darüber hinaus auch die OG (bei der es sich ja um eine Kap-Ges handeln muss) die pers Voraussetzungen des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG erfüllen muss, ist str (abl s Neumann in Gosch, KStG, 3. Aufl, § 15 Rn 41; s Rödder/Liekenbrock in R/H/N, KStG, § 15 Rn 142; und s Schiffers, DStZ 2018, 417). Nach dem Wortlaut des § 15 S 1 Nr 4 S 1 KStG se...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.1.2 Zuschüsse für Verkehrsleistungen

Tz. 201–202 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 vorläufig frei Tz. 203 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach der EU-VO 1370/2007 v 23.10.2007 (ABl EU L 315/1 v 03.12.2007; zwischenzeitlich geändert durch EU-VO 2016/2338 v 14.12.2016, ABl EU L 354/22 v 23.12.2016) kann die öff Hand Ausgleichsleistungen zur Deckung der Kosten, die Unternehmen durch die Erfüllung gemeinwirtsch Verpflichtungen im...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 11 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs gilt die Vorschrift sowohl für unbeschränkt estpfl Personen (§ 1 Abs 1 EStG) als auch über den Verweis in § 8 Abs 1 KStG für unbeschränkt kstpfl Subjekte. § 15 S 1 KStG erweitert den Anwendungsbereich auf Organschaften. Auch beschränkt EStPfl und KStPfl (§ 1 Abs 4 EStG; § 8 Abs 1 KStG) werden ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.4.4 Auszahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto

Tz. 48 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Einlagenrückgewähr iSd § 22 Abs 1 S 6 Nr 3 UmwStG iVm § 27 KStG Die Ausschüttung oder Rückzahlung von Beträgen aus dem stlichen Einlagekonto iSd § 27 KStG der (inl oder ausl) Übernehmerin, an der die maßgebenden Anteile bestehen, durch Leistungen iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG wird als dritter Ersatztatbestand gem § 22 Abs 1 S 6 Nr 3 UmwStG der Verä...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 19 [Autor/Stand] Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0. Grundsätze 316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Bei Abspaltung Verringerung eines verrechenbaren Verlusts, verbleibenden Verlustvortrags, nicht ausgeglichener negativer Einkünfte, eines Zinsvortrags, eines EBITDA-Vortrags (§ 15 Abs 3 UmwStG) sowie des steuerlichen Einlagekontos (§ 29 Abs 3 KStG)

Tz. 436 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Durch das SEStEG ist der frühere Abs 4 des § 15 UmwStG zu Abs 3 geworden und wurde inhaltlich deutlich verändert. Die aF regelte für den Fall der Auf- und Abspaltung die Aufteilung eines verbleibenden Verlustabzugs nach Maßgabe des sog Spaltungsschlüssels. Die geltende Fassung betrifft nur noch den Fall der Abspaltung und regelt die Kürzung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Ertragsteuerbelastung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft von weniger als 25 Prozent

(3) [1]Eine niedrige Besteuerung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent unterliegen, . . . Rz. 706 [Autor/Stand] Nur noch ein einheitliches Kriterium. § 8 Abs. 3 regelt die Niedrigbesteuerung für Wirtschaftsjahre einer Zwischengesellschaft, die nach dem 31.12.2007 beg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Grützner, Mittelbare Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG an beschränkt stpfl Mitunternehmer – Anmerkung zum BFH vom 10.07.2002, StuB 2003, 310; Moritz, BFH nimmt Sondervergütungen auch bei Zahlungen "zwischengeschalteter" Dritter an, GStB 2005, 242; Jachmann, Sondervergütungen iSv § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für Leistungen im Dienste der Gesellschaft, DStR 2005, 2019; Gschwen...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. 14.5.2004 — IV B 4 - S 1340 - 11/04 BStBl. I 2004, Sondernummer 1(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes— Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 12 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 AStG stammen und die einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Die Frage, welche Tätigkeiten einer ausländis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Anwendungsvoraussetzungen

Tz. 108 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 15 S 2 KStG regelt in entspr Anwendung des § 15 S 1 Nr 2 KStG, dass die Entscheidung darüber, ob Gewinnanteile aus der Beteiligung der OG an einer ausl Gesellschaft dem DBA-Schachtelprivileg unterliegen, nicht auf OG-, sondern erst auf OT-Ebene zu treffen ist. Tz. 109 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Eine Beteiligung an einer ausl Gesellschaft l...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die gesellschaftsvertragliche Gewinnverteilung und die GewSt-Belastung bei PersGes, StuW 1985, 382; Sommer, Ergebnisverteilung in gewerblich tätigen PersGes nach Aufnahme weiterer Gesellschafter während eines Geschäftsjahres, BB 1987, 307; Sommer, Anmerkung zu BFH BStBl II 1987, 558, in: BB 1987, 1446; Crezelius, Wechsel im Gesellschafterbestand von PersGes JbFSt 1...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 9 Besonderheiten im Falle der Organschaft

9.1 Vorbemerkung Rz. 124 Umwandlungen sind auch in Bezug auf Organschaften möglich und können sowohl Organträger als auch Organgesellschaften betreffen. Grundsätzlich findet die Regelung des § 29 KStG auch uneingeschränkte Anwendung auf Kapitalgesellschaften, welche in eine Organschaft eingebunden sind. Es können sich allerdings erhebliche Wechselwirkungen zu anderen Vorschri...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 9.1 Vorbemerkung

Rz. 124 Umwandlungen sind auch in Bezug auf Organschaften möglich und können sowohl Organträger als auch Organgesellschaften betreffen. Grundsätzlich findet die Regelung des § 29 KStG auch uneingeschränkte Anwendung auf Kapitalgesellschaften, welche in eine Organschaft eingebunden sind. Es können sich allerdings erhebliche Wechselwirkungen zu anderen Vorschriften ergeben, in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 9.2 Umwandlung des Organträgers

Rz. 126 Wird die Organträgerin auf eine andere Kapitalgesellschaft verschmolzen, tritt der übernehmende Rechtsträger grundsätzlich in den Gewinnabführungs- oder Beherrschungsvertrag ein.[1] Gleiches gilt im Falle einer Auf- oder Abspaltung, sofern die Beteiligung an der Organgesellschaft auf einen der neuen Rechtsträger zusammen mit dem Gewinnabführungs- oder Beherrschungsver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 9.3 Umwandlung der Organgesellschaft

Rz. 129 Bei Umwandlungsmaßnahmen, an denen die Organgesellschaft beteiligt ist, ergeben sich regelmäßig Auswirkungen auf das steuerliche Einlagekonto der Organgesellschaft. Zu systematischen Verwerfungen konnte es in der Vergangenheit kommen, sofern Ausgleichsposten bestanden und die Finanzverwaltung davon ausging, dass umwandlungsbedingte Mehr- und Minderabführungen außer- ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 3.2 Generelle Rechtsfolge

Rz. 49 Grundsätzlich schreibt § 29 Abs. 2 S. 1 KStG bei Vorliegen der Voraussetzungen als Rechtsfolge die Zurechnung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos der übertragenden Kapitalgesellschaft (nach Vornahme der fiktiven Kapitalherabsetzung) bei der Übernehmerin vor. Insoweit kommt es zur vollständigen Übertragung sämtlicher Einlagen der Überträgerin auf die Übernehmer...mehr

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Der neue Umwandlungssteuere... / 1. Organschaft und Umwandlung

Wie im UmwSt-E 2011 wird diese Thematik auch im UmwSt-E 2025 in gesonderten Textziffern recht ausführlich behandelt, nämlich in den Org. 01 bis Org. 35[1]. Die in den letzten Jahren ergangene BFH-Rechtsprechung wird dabei von der Finanzverwaltung übernommen. Dazu im Einzelnen: Nach der Org. 02 UmwSt-E 2025 tritt der übernehmende Rechtsträger hinsichtlich der finanziellen Eingl...mehr

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Der neue Umwandlungssteuere... / [Ohne Titel]

Harald Schwetlik, RA/StB[*] Der neue Umwandlungssteuererlass (UmwSt-E 2025) wurde am 2.1.2025 veröffentlicht (BMF v. 2.1.2025 – IV C 2 - S 1978/00035/020/040 – DOK COO.7005.10.4.10951618, BStBl. I 2025, 92 = EStB 2025, 51 [Apitz]). Gegenstand dieses zweigeteilten Beitrages sind ausgewählte Fragestellungen des Umwandlungssteuerrechts, die vor dem Hintergrund der neuen Erlassla...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 3.5 Steuerschuldner bei der Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft – § 13 Nr. 5 GrEStG (bis 30.6.2021: 95 %)

Rz. 11 Aufgrund der Änderung, die § 1 Abs. 3 GrEStG durch Art. 15 Nr. 1 Buchst. b des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (BStBl I 1999, 304) mit Wirkung ab 1.1.2000 erfahren hatte, musste zeitgleich auch § 13 Nr. 5 GrEStG entsprechend angepasst werden. Die Vorschrift stellte nicht mehr auf die Vereinigung aller Anteile an einer Gesellschaft in einer Hand, sondern nur n...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 10 Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer

Rz. 64 Die fingierte Vermögensübertragung von der übertragenden auf die übernehmende Gesellschaft gilt nur für ertragsteuerliche Zwecke. Mithin löst der Formwechsel mangels zivilrechtlichem Rechtsträgerwechsel keine unmittelbaren grunderwerb-[1] oder umsatzsteuerlichen Folgen aus. Unmittelbare grunderwerb- oder umsatzsteuerliche Folgen hinsichtlich des miteingebrachten Sonde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.1 Krankenhäuser (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG)

Rz. 199 Krankenhäuser, die von Einrichtungen des privaten Rechts betrieben werden, unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG, wenn sie nach § 108 SGB V zugelassen sind, also Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt sind, Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen ...mehr

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Aktuell – Verfahrensübersic... / 2. Tabellarische Übersicht

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / 1. Entscheidung durch Beschluss – keine Vorlage

Entscheidung ohne mündliche Verhandlung: Die Ausführungen des FG hat der BFH mit Beschluss vom 5.12.2024 bestätigt. Von der Richtigkeit seiner Ausführungen war er so überzeugt, dass er die Revision gem. § 126a FGO einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hielt. Das ist mit Blick darauf, dass es um Ansprüche geht, die sich aus den Beste...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.3 Einstandspflicht

Rz. 110 Als zentrale Voraussetzung für die Erleichterungsmöglichkeiten muss das MU eine Erklärung, für die zum Bilanzstichtag eingegangenen Verpflichtungen des TU im folgenden Gj einzustehen, abgeben.[1] Grundlage dafür ist Art. 37 Abs. 3 RL 2013/34/EU, der eine Haftung des MU für das jeweilige Gj verlangt. Idee ist, dass die Verpflichtung eine Kompensation für die Gläubiger...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Beherrschungsvertrag oder Satzungsbestimmung (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 42 Zudem ergibt sich eine Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung, wenn dem MU das Recht zusteht, die Finanz- und Geschäftspolitik aufgrund eines mit diesem Unt geschlossenen Beherrschungsvertrags oder aufgrund einer Satzungsbestimmung dieses Unt zu bestimmen (§ 290 Abs. 2 Nr. 3 HGB). Auch hier reicht das Bestehen der Möglichkeit aus, d. h., eine praktische Ausübung mus...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10.3 Erlangung der Befreiungstatbestände gem. §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB

Rz. 201 Die Pflicht zur Offenlegung nach § 325 HGB entfällt, wenn eine Einbeziehung in einen Konzernabschluss erfolgt und dieser bestimmten Anforderungen genügt (Rz 15 f.). Folglich zielt die Gestaltung darauf ab, die Voraussetzungen zu schaffen, um diese Befreiungsmöglichkeiten nutzen zu können.[1] Rz. 202 Gelingt dies, muss die Ges. zwar in den Konzernabschluss einbezogen w...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 Die Verpflichtung besteht für inländische Zweigniederlassungen (bzw. deren gesetzliche Vertreter). § 325a HGB definiert – wie schon die Zweigniederlassungsrichtlinie – den Begriff der Zweigniederlassung nicht. Folglich ist auf die allgemeine Definition zurückzugreifen. Für die Auslegung ist das deutsche Begriffsverständnis entscheidend, auch wenn dieses vom ausländisc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.16 Sonstige Steuern (Abs. 2 Nr. 16)

Rz. 193 Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 16 HGB sind alle nicht vom Ertrag und Einkommen abhängigen Steuerarten zu erfassen, die von der Ges. als Aufwand verrechnet und getragen werden. Demzufolge sind hier die Verkehrsteuern, Verbrauchsteuern, sonstigen Steuern sowie ausländischen Steuern (soweit den sonstigen inländischen Steuern entsprechend) auszuweisen. Dies gilt nur f...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Anwendungsbereich.

Rn 54 Organe sind der Vorstand des rechtsfähigen Vereins (§ 26 II), der Stiftung (§ 86 aF, ab 1.7.23 § 84 II), der Genossenschaft (§ 24 I GenG) und der AG (§ 78 AktG) sowie der Geschäftsführer der GmbH (§ 35 GmbHG). Zu den Organen der juristischen Personen des Öffentlichen Rechts s Staud/Schilken Vorbem zu §§ 164 Rz 27 ff. Um Organschaft handelt es sich auch bei der Vertretu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Strukturelle Besonderheiten.

Rn 55 IGgs zur gesetzlichen und rechtsgeschäftlichen Stellvertretung bedarf es zur Begründung der organschaftlichen Vertretungsmacht eines gesellschaftsrechtlichen Bestellungsaktes (§§ 27 I; 84 AktG; 46 Nr 5 GmbHG), durch den der Vertreter in die Organstellung berufen wird (Neuner AT § 46 Rz 30). Eine weitere Besonderheit der Organschaft besteht darin, dass sie außer der Zur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Dogmatische Grundlagen.

Rn 53 Die organschaftliche Vertretung beruht darauf, dass juristische Personen selbst nicht handlungsfähig und daher auf das Handeln ihrer Organe, dh von Personen angewiesen sind, die befugt sind, den Willen der juristischen Person zu bilden. Die organschaftliche Vertretung ist nach der Formulierung des § 26 II 1 als dritte eigenständige Kategorie der Stellvertretung der ges...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / k) Verhältnis zum Umsatzsteuer- und Zollrecht

Rz. 39 [Autor/Stand] Interaktion mit Verrechnungspreisthemen. Da verrechnungspreisrelevante Umsätze i.d.R. zwischen Unternehmen i.S.d. § 2 UStG erfolgen, haben umsatzsteuerliche Fragestellungen aufgrund der vermeintlichen Belastungsneutralität bei voller Vorsteuerabzugsberechtigung lange Zeit keine übermäßige Bedeutung in verrechnungspreisrelevanter Rechtsprechung und Schrif...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar — Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Arlt, Die Anknüpfung der Vermögenszuwachsbesteuerung an die Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG — Probleme bei "Drittstaatenfällen" durch die Einbeziehun...mehr