Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / III. Fazit und Ausblick

Für die Gestaltungspraxis sind die gesetzlichen Änderungen zur Nachspaltungsveräußerungssperre (§ 15 Abs. 2 UmwStG) und zur umwandlungsbedingten gewerbesteuerlichen Infektion (§ 18 Abs. 3 UmwStG) von hoher Relevanz. Zudem darf nicht übersehen werden, dass i.R.d. §§ 20, 21 UmwStG keine negativen Anschaffungskosten mehr entstehen können und das sog. Doppel-Holding-Modell obsol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / [Ohne Titel]

Harald Schwetlik, RA/StB[*] Der neue Umwandlungssteuererlass (UmwSt-E 2025) wurde am 2.1.2025 veröffentlicht (BMF v. 2.1.2025 – IV C 2 - S 1978/00035/020/040 – DOK COO.7005.10.4.10951618, BStBl. I 2025, 92 = EStB 2025, 51 [Apitz]). Gegenstand dieses zweigeteilten Beitrages sind ausgewählte Fragestellungen des Umwandlungssteuerrechts, die vor dem Hintergrund der neuen Erlassla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.2 Betroffene Steuerpflichtige

Rz. 9 § 5b EStG knüpft sachlich an die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG an. Hieraus folgt, dass die Regelung für die Gewinnermittlung mithilfe der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie für die Überschusseinkunftsarten keine Bedeutung haben kann. Seit dem Wj. 2015/2016[1] ist auch die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen bei Land- und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3 Adressierung in Organschaftsfällen

Rz. 77 Im Fall der umsatzsteuerlichen Organschaft i. S. d. § 2 Abs. 2 UStG können Name und Anschrift der Organgesellschaft angegeben werden, sofern der leistende Unternehmer oder der Leistungsempfänger unter dem Namen und der Anschrift der Organgesellschaft die Leistung erbracht oder bezogen hat (Abschn. 14.5 Abs. 4 S. 1 UStAE). Es ist also nicht erforderlich, den Namen und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 84 Eine Rechnung hat gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG die dem leistenden Unternehmer vom FA erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte USt-IdNr. zu enthalten (zur Erteilung einer USt-IdNr. s. § 27a UStG). Kleinunternehmer dürfen nach § 34a S. 1 Nr. 2 UStDV auch die mWv 1.1.2025 neu eingeführte Kleinunternehmer-Identifikationsnummer verwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.2 Übergangsregelung für die Kalenderjahre 2025-2027 (§ 27 Abs. 38 UStG)

Rz. 43 Zu der mWv 1.1.2025 normierten Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 1 S. 3 UStG (vgl. Rz. 23) gelten allerdings im Rahmen des Transformationsprozesses während der Einführungsphase nach § 27 Abs. 38 UStG verschiedene Übergangsregelungen, nach denen der Rechnungsaussteller unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine sonstige Rechnung i. S....mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.1.2 Gemeinsamer Betrieb, Betriebsteile, Nebenbetriebe

Zwei oder mehrere Unternehmen können einen gemeinsamen Betrieb bilden. Voraussetzung hierfür ist ein einheitlicher Leitungsapparat, der in der Lage ist, die Gesamtheit der für die Erreichung der arbeitstechnischen Zwecke eingesetzten personellen, technischen und immateriellen Mittel zu lenken. Die beteiligten Unternehmen müssen sich dabei zumindest stillschweigend zu einer g...mehr

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Die E-Rechnung – Entwicklun... / 4. Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich seit 2025

VAT in the Digital Age (ViDA): In der EU war man sich über das Ziel einig. Es sollte eine E-Rechnung für den zwischenunternehmerischen Bereich (B2B) eingeführt werden, um den Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen. Umgesetzt werden sollte dieses Ziel mit Rechnungen in einem standardisierten elektronischen Format und einer Meldung der Umsätze in Echtzeit an die Finanzverwaltungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sacheinlage in der Mehrwert... / 3. EuGH-Vorlage des VwGH und Anmerkungen aus deutscher Sicht

Einbringung bebauter Grundstücke: Der VwGH richtet insgesamt vier Fragen an den EuGH. Der zugrunde liegende Sachverhalt betrifft die Einbringung bebauter Grundstücke ("Liegenschaften") durch einen umsatzsteuerlichen Unternehmer (Steuerpflichtigen) in eine Gesellschaft, an der er bereits als einziger Gesellschafter beteiligt ist. Es werden keine (zusätzlichen) Anteile ausgege...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, davon aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern (Pos. 14 GKV, 13 UKV)

Rz. 173 Dem Grunde nach sind sowohl unter Pos. 14 GKV bzw. 13 UKV als auch unter Pos. 16 GKV bzw. 15 UKV sachlich nur "Steuern" auszuweisen, das sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 2.2.2 Einzelne wirtschaftliche Betätigungen

Rz. 6 Die Durchführung von Werbung ist grundsätzlich steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; zur Werbung bei sportlichen Veranstaltungen vgl. § 67a AO Rz. 29. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt aber nur vor, wenn die Körperschaft selbst die Werbung durchführt; die Vermietung von Vereinseinrichtung zur Durchführung von Werbung durch andere ist steuerfrei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 9.2 Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen (§ 4 Abs. 6 S. 1 bis 3 UmwStG)

Rz. 208 Ein Übernahmeverlust, der auf eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse als Mitunternehmerin der übernehmenden Personengesellschaft entfällt, wird nach § 4 Abs. 6 S. 1 UmwStG nicht berücksichtigt.[1] Die Korrektur erfolgt außerhalb der Bilanz.[2] Rz. 209 § 4 Abs. 6 S. 1 UmwStG gilt auch, wenn Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft wiede...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 9.3 Natürliche Personen (§ 4 Abs. 6 S. 4 und 5 UmwStG)

Rz. 211 Ein Übernahmeverlust, der auf eine natürliche Person als Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft oder als übernehmenden Rechtsträger entfällt, wird nach § 4 Abs. 6 S. 4 UmwStG bis zur Höhe von 60 %, höchstens jedoch i. H. v. 60 % der Bezüge i. S. d. § 7 UmwStG, berücksichtigt.[1] Ein darüber hinausgehender Übernahmeverlust bleibt nach § 4 Abs. 6 S. 4 Um...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erzielen von Einkünften

Rn. 91 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Durch das negative Merkmal des "Erzielens von Einkünften" soll ausweislich der Gesetzesbegründung vermieden werden, dass das bloße Innehaben einer Einkunftsquelle für eine Wirtschaftstätigkeit iSd § 50d Abs 3 S 1 Nr 2 EStG ausreicht (BT-Drs 19/27632, 60). Die rein passive Erzielung von Einkünften durch Vermögensverwaltung ohne weitere Aktivi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gegenbeweis (§ 50d Abs 3 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 107 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen der Missbrauchsvermutung des § 50d Abs 3 S 1 EStG erfüllt, kann diese widerlegt durch den Nachweis, dass keiner der Hauptzwecke für die Einschaltung der Körperschaft die Erlangung eines steuerlichen Vorteils ist. Die Rechtsfolgen des § 50d Abs 3 S 1 EStG kommen dann nicht zur Anwendung, sodass die E...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.2 "Maßgebliches Einkommen" bei Organschaft

Rz. 95 Da der Organkreis nach § 15 S. 1 Nr. 3 KStG als ein einziger Betrieb gilt[1], ist für ihn der "maßgebliche Gewinn" bzw. das "maßgebliche Einkommen" zu ermitteln. Diese Ermittlung erfolgt auf der Ebene des Organträgers, da für die Organgesellschaft § 4h EStG nicht gilt.[2] Eine Ermittlung auf der Ebene des "Organkreises" ist nicht möglich, da der Organkreis selbst kein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.2 Übersicht über den Tatbestand des Eigenkapitalvergleichs

Rz. 231 Voraussetzung für den Eigenkapitalvergleich ist es, dass der Betrieb, bei dem der Zinsabzug infrage steht, zu einem Konzern gehört. Die Frage, ob der Betrieb zu einem Konzern gehört, ist ebenso zu beantworten wie bei der Ausnahmeregelung des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b a. F. EStG.[1] Diese Einschränkung ist selbstverständlich, da nur dann die Ermittlung einer durchsch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.1 Übersicht über die Regelung des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b) EStG (bis Vz 2023)

Rz. 145 Nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b) EStG war die Regelung über die Zinsschranke nicht anwendbar, wenn der Betrieb nicht oder nur anteilig zu einem Konzern gehört. Ab Vz 2024 wird nicht mehr auf eine Konzernangehörigkeit abgestellt, sondern auf Beziehungen zu nahestehenden Personen. Die folgenden Ausführungen zum Begriff des Konzerns sind aber noch für § 8a Abs. 3 KStG a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 6 Zinsschranke bei Holdinggesellschaften

Rz. 256 Anders als § 8a KStG a. F. enthält die Neufassung der Vorschrift keine besonderen Regelungen für Holdinggesellschaften, d. h. für Gesellschaften, deren Haupttätigkeit in dem Halten von Beteiligungen und der Finanzierung der Beteiligungsgesellschaften besteht. Insbesondere fehlt ein "Holdingprivileg", wodurch die Abzugsfähigkeit der Zinsen für eine Holding erleichtert...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.3 Vereinbarkeit der Vorschrift mit höherrangigem Recht

Rz. 14 Die Zinsschranke nach § 4h EStG, § 8a KStG differenziert nicht nach inl. oder ausl. Betrieben, nach inl. oder ausl. Darlehensgebern und nicht nach innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen. Es liegt daher keine, auch keine verdeckte Diskriminierung vor, sodass ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des AEUV schon im Tatbestand zu verneinen ist....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.3 Verfall des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags (§ 8a Abs. 1 S. 3 KStG)

Rz. 118 Nach § 8a Abs. 1 S. 3 KStG gilt § 8c KStG für den Zinsvortrag entsprechend. Das bedeutet, dass der Zinsvortrag untergeht, wenn wegen eines schädlichen Beteiligungserwerbs auch ein Verlustvortrag untergehen würde. Ein schädlicher Beteiligungserwerb liegt vor, wenn innerhalb von 5 Jahren unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedsc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.1 Schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Rz. 149 Die Ausnahme des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG von der Zinsschranke (fehlende Konzernzugehörigkeit) ist bis Vz 2023 bei Körperschaften nur anzuwenden, wenn zusätzlich die besonderen Voraussetzungen des § 8a Abs. 2 KStG vorliegen. Ab Vz 2024 ist die Vorschrift ersatzlos aufgehoben worden.[1] Ab diesem Zeitpunkt kommt es nicht mehr auf eine Konzernzugehörigkeit an, s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.4 Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 28 § 8a KStG steht in Konkurrenz zu anderen Regelungen, insbesondere zu § 4 Abs. 4a EStG und zu § 10d EStG. Das Verhältnis zu diesen Regelungen ergibt sich aus der Systematik der § 4h EStG, § 8a KStG, die Zinsen in bestimmter Höhe als (noch) nicht abzugsfähige Betriebsausgaben einordnen. Bei pauschalierender Gewinnermittlung ist die Zinsschranke nicht anwendbar. Das betr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.2 Wesentlich beteiligter Anteilseigner

Rz. 164 Eine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung liegt vor, wenn mehr als 10 % des Zinssaldos an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital der Körperschaft beteiligt ist (wesentliche Beteiligung). Rz. 165 An die Rechtsform des Anteilseigners werden keine Anforderungen gestellt. Es kann sich um natür...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.4 Rückgriffsberechtigter Dritter

Rz. 198 Der Anwendungsbereich des Abs. 2 wird nicht nur auf dem Anteilseigner nahestehende Personen ausgedehnt, sondern auch auf einen Dritten, der weder dem Anteilseigner noch der Kapitalgesellschaft selbst nahesteht, wenn der Dritte für das Fremdkapital, das er der Körperschaft zur Verfügung gestellt hat, auf den Anteilseigner oder eine diesem nahestehende Person zurückgre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 7.5 Verfall des Zins- bzw. EBITDA-Vortrags bei Organschaft

Rz. 211 Wird eine Organschaft gebildet, gehen die Zins- und EBITDA-Vorträge weder bei dem Organträger noch bei der Organgesellschaft unter, da kein Rechtsträgerwechsel vorliegt. Ein fiktiver Rechtsträgerwechsel kann auch nicht darin gesehen werden, dass Organträger und Organgesellschaft nach § 15 S. 1 Nr. 3 KStG als "ein" Betrieb gelten. Für einen vororganschaftlichen Zins- ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.6.4.2.1 Tatbestand des Eigenkapitalvergleichs

Rz. 75 Voraussetzung für den Eigenkapitalvergleich ist es, dass der Betrieb, bei dem der Zinsabzug infrage steht, zu einem Konzern gehört. Die Frage, ob der Betrieb zu einem Konzern gehört, ist ebenso zu beantworten wie bei der Ausnahmeregelung des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b) EStG (Rz. 64ff.). Die "Zugehörigkeit zu einem Konzern" ist ein handelsrechtlicher Begriff. Maßgebend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.6.3.1 Regelung für Wirtschaftsjahre, die vor 2024 beginnen

Rz. 64 Die Regelung über eine fehlende Konzernzugehörigkeit ist durch Gesetz v. 22.12.2023[1] durch Verweis auf § 1 Abs. 2 AStG neu gestaltet worden. Die bisherige Regelung ist nach § 52 Abs. 8b EStG weiter anwendbar für Wirtschaftsjahre, die nach dem 14.12.2023 beginnen und vor dem 1.1.2024 enden. In der für diesen Zeitraum geltenden Fassung war § 1 Abs. 1 S. 1 AStG nicht a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.2.2 EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs

Rz. 40 Die Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug und damit das verrechenbare EBITDA ist in § 4h Abs. 1 S. 1, 2 EStG geregelt. Nach dieser Regelung ist Bemessungsgrundlage der maßgebliche Gewinn (Rz. 106), zuzüglich der Zinsaufwendungen (Rz. 42), der Auswirkungen der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (Rz. 44), der Auswirkungen der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.13 Organschaftliche Ausgleichszahlungen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 9 EStG)

Rz. 850 Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben sind auch organschaftliche Ausgleichszahlungen, die an Minderheitsgesellschafter geleistet werden.[1] Die Vorschrift dient der Klarstellung. Es ist systematisch zweifelhaft, ob Ausgleichszahlungen überhaupt dem Grunde nach Betriebsausgaben sind; als Leistungen an Anteilseigner können sie auch als Gewinnverwendung eingeordnet werden....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.1.1 Allgemeines

Rz. 106 § 4h Abs. 3 S. 1 EStG enthält eine Definition des Begriffs des "maßgeblichen Gewinns", der nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG Ausgangswert für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug ist. Der "maßgebliche Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG bildet nicht unmittelbar die Bemessungsgrundlage, sondern wird durch Hinzu- und Abrechnungen verändert (Rz. 40ff.). ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.2 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 6a Die Zinsschranke nach § 4h EStG differenziert nicht nach inländischen oder ausl. Betrieben, nach inländischen oder ausl. Darlehensgebern und nicht nach innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen. Es liegt daher keine, auch keine verdeckte Diskriminierung vor, sodass ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des AEUV schon im Tatbestand zu verneinen...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.3 Voraussetzungen für die körperschaftsteuerliche Organschaft

Wer wann und unter welchen Bedingungen eine körperschaftsteuerliche Organschaft eingehen kann, ist in den §§ 14 – 19 des KStG geregelt. 2.3.1 Organgesellschaft (OG) Als Organgesellschaft kommen Gesellschaften folgender Rechtsformen in Frage:[1] SE (Europäische Gesellschaft) AG KGaA GmbH Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) können körperschaftsteuerlich keine Organgesellschaften se...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Überblick über... / 4.4.4 Organschaft und Insolvenz

Bei einer Insolvenz verliert der Unternehmer sein Verfügungsrecht. Im Falle der Organschaft gilt dann Folgendes:[1] Mit der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Organträgers oder der Organgesellschaft endet die Organschaft. Dies gilt auch bei Bestellung eines Sachwalters im Rahmen der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO. Wird für den Organträger oder die Organgesellschaft ...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2 Körperschaftsteuerliche Organschaft

2.1 Wirkung Die Organgesellschaft (OG) führt ihren Gewinn auf Grundlage eines Gewinnabführungsvertrags [1] an den Organträger (OT) ab. Dadurch kann ein Verlust der einen Gesellschaft mit einem Gewinn der anderen Gesellschaft verrechnet werden. Erwirtschaftet die Organgesellschaft einen Verlust, ist der Organträger zur Übernahme dieses Jahresfehlbetrags der Organgesellschaft ve...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4 Umsatzsteuerliche Organschaft

4.1 Wirkung Auch bei der Umsatzsteuer ist eine Organschaft möglich; die Umsätze der Organgesellschaft werden dann beim Organträger versteuert. Beide Unternehmen sind beim Finanzamt unter einer Steuernummer erfasst. Während für die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auch für die Organgesellschaft jeweils eine Steuererklärung abzugeben ist, sind die Umsätze und Vorsteuern der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Überblick über... / 3 Gewerbesteuerliche Organschaft

3.1 Wirkung Analog zur Organschaft in der Körperschaftsteuer wird bei der Organschaft in der Gewerbesteuer der Gewerbeertrag zunächst bei der Organgesellschaft ermittelt und schließlich beim Organträger versteuert. Die Organgesellschaft gilt als Betriebsstätte des Organträgers.[1] Dadurch kann ein Gewerbeverlust des einen mit einem positiven Gewerbeertrag eines anderen Steuer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Überblick über... / 6 Überblick über steuerliche Organschaften

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Organschaft: Überblick über... / 3.3 Voraussetzungen

Die Bedingungen, unter welchen eine gewerbesteuerliche Organschaft gegeben ist, sind in § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG und R 2.3 GewStR genannt. Die Voraussetzungen für die Organschaft stimmen bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer überein.[1]mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.4 Einzelfälle

4.4.1 Betriebsaufspaltung: Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen Bei einer Betriebsaufspaltung in ein Besitzunternehmen und ein Betriebsunternehmen (Kapitalgesellschaft) und Verpachtung des Betriebsvermögens durch das Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen steht die durch die Betriebsaufspaltung entstandene Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft) im Allgemeinen in e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Überblick über... / 2.4 Einzelfälle

2.4.1 Gewinnabführungen Die Gewinnabführungen der Organgesellschaft an den Organträger gelten nicht als Gewinnausschüttungen. Sie sind beim Organträger voll steuerpflichtig. Damit sind auch Aufwendungen, die mit dem Halten der Organbeteiligung in Zusammenhang stehen, beim Organträger voll abzugsfähig. [1] 2.4.2 Abzuführender Gewinn Ein Organschaftsverhältnis ist nur wirksam, wen...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.3 Voraussetzung

4.3.1 Eingliederung Die Voraussetzungen für die Organschaft bei der Umsatzsteuer sind andere als bei der Körperschaftsteuer bzw. Gewerbesteuer. Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein (anderes) Unternehmen eingegliedert ist. Grundsätzlich...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.4.4 Spenden

Leisten Organträger oder Organgesellschaft jeweils Spenden, so sind diese jeweils gesondert beim leistenden Spender im Rahmen der eigenen Höchstbetragsberechnung abzuziehen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Überblick über... / 4.1 Wirkung

Auch bei der Umsatzsteuer ist eine Organschaft möglich; die Umsätze der Organgesellschaft werden dann beim Organträger versteuert. Beide Unternehmen sind beim Finanzamt unter einer Steuernummer erfasst. Während für die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auch für die Organgesellschaft jeweils eine Steuererklärung abzugeben ist, sind die Umsätze und Vorsteuern der Organgesell...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Überblick über... / 4.3.1 Eingliederung

Die Voraussetzungen für die Organschaft bei der Umsatzsteuer sind andere als bei der Körperschaftsteuer bzw. Gewerbesteuer. Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein (anderes) Unternehmen eingegliedert ist. Grundsätzlich muss die Organgese...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Überblick über... / 3.4 Abzugsverbot für vororganschaftliche Gewerbeverluste

Gewerbeverluste, die die Organgesellschaft vor dem Wirksamwerden der Organschaft erlitten hat, können nicht als Verlustabzug bzw. Verlustvortrag auf den Organträger übertragen werden. Die Verluste sind während der Wirksamkeit der Organschaft nicht mehr abzugsfähig. Sie werden "eingefroren" und können nach dem Ende des Organschaftsverhältnisses wieder von der (vormaligen) Org...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Überblick über... / 2.3.3 Finanzielle Eingliederung

Der Organträger muss von Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft an die Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft besitzen (sog. finanzielle Eingliederung ). [1] Die Voraussetzungen müssen grundsätzlich zum Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft vorliegen. Personengesellschaft als Organträger: Anteile müssen im Gesamthandsvermögen gehalten werden Di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Überblick über... / 4.3.2 Organgesellschaft (OG)

Als Organgesellschaft kommen in Betracht: Juristische Personen Ausnahmsweise lt. Rechtsprechung eine Personengesellschaft, wenn die finanzielle Eingliederung wie bei einer juristischen Person zu bejahen ist.[1] Dazu dürfen nur der Organträger und andere vom Organträger finanziell beherrschte Gesellschaften Gesellschafter der Personengesellschaft sein. Die finanzielle Einglieder...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Überblick über... / 2.1 Wirkung

Die Organgesellschaft (OG) führt ihren Gewinn auf Grundlage eines Gewinnabführungsvertrags [1] an den Organträger (OT) ab. Dadurch kann ein Verlust der einen Gesellschaft mit einem Gewinn der anderen Gesellschaft verrechnet werden. Erwirtschaftet die Organgesellschaft einen Verlust, ist der Organträger zur Übernahme dieses Jahresfehlbetrags der Organgesellschaft verpflichtet....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Überblick über... / 3.1 Wirkung

Analog zur Organschaft in der Körperschaftsteuer wird bei der Organschaft in der Gewerbesteuer der Gewerbeertrag zunächst bei der Organgesellschaft ermittelt und schließlich beim Organträger versteuert. Die Organgesellschaft gilt als Betriebsstätte des Organträgers.[1] Dadurch kann ein Gewerbeverlust des einen mit einem positiven Gewerbeertrag eines anderen Steuersubjekts ve...mehr