Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.1 Allgemeines

Tz. 1040 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das KöMoG v 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050) ist eine von uns seit vielen Jahren geforderte Änderung des Organschaftsrechts endlich umgesetzt worden. Das bereits seit etwa 70 Jahren praktizierte, aber erst durch das JStG 2008 kodifizierte Rechtsinstitut der organschaftlichen AP ist, so die Neufassung des § 14 Abs 4 KStG, durch die sog ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.3 Legaldefinition der organschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung (§ 14 Abs 4 S 6); Abgrenzung von der vororganschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung

Tz. 1070 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Definition, die sich nur redaktionell von der bisherigen unterscheidet, liegen Minder- und Mehrabführungen iSd S 1 und 2 insbes vor, wenn der an den OT abgeführte Gewinn von dem St-Bil-Gewinn der OG abweicht und diese Abweichung in organschaftlicher Zeit verursacht ist. Wegen des Begriffs der Meh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.7 Gewinnabführungsverpflichtung in Umwandlungsfällen

Tz. 432 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ein bei Umwandlung der OG bei dieser entstehender Übertragungsgewinn ist eine stliche Größe, denn nur in der stlichen Übertragungs-Bil kann das übergehende BV mit höheren Werten als den Bw angesetzt werden. Da der GAV an das Ergebnis der H-Bil anknüpft, stellt sich die Frage nach der Abführungspflicht für diesen Gewinn nicht. Eine andere Fra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Zeitliche Anwendung; Übergangsregelung

Tz. 746 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 34 Abs 6e S 1 KStG (§ 34 Abs 6b S 1 KStG idF des UStAVermG v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338) ist § 14 Abs 2 KStG idF dieses Ges auch für VZ vor 2017 anzuwenden. Für den Regelfall ist die rückwirkende Anwendung der ges Neuregelung von Vorteil. Tz. 747 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 34 Abs 6e S 2 KStG (§ 34 Abs 6b S 2 KStG idF des UStAVerm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.3 Betriebe gewerblicher Art als Organträger

Tz. 126 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch ein BgA kann OT sein, wenn er als gew Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird (s Urt des FG He v 16.05.2017, EFG 2017, 1544). Während Eigengesellschaften als Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG gem § 2 Abs 2 S 1 GewStG, § 8 Abs 2 KStG unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit stets und in vollem Umfang einen Gew begründen, soda...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1 Vororganschaftliche Rücklagen in der Handelsbilanz

11.2.1.1 Handelsrechtliche Behandlung Tz. 878 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine nicht nach den §§ 319 bis 327 AktG eingegliederte AG als OG darf wegen der Regelung des § 301 AktG vororganschaftliche Rücklagen nicht an den OT abführen (s Tz 412). Das gilt nach der hM (s § 17 KStG Tz 18) entspr für eine OG in der Rechtsform der GmbH. Die Regelung des § 301 AktG dient dem Schutz d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.2.2 Anwendung eines Angleichungsfaktors bei nur quotal gebildeten Ausgleichsposten (§ 34 Abs 6e S 9 bis 12 KStG idF des JStG 2022)

Tz. 1220 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei nicht 100%iger Beteiligung des OT an der OG wurde nach § 14 Abs 4 KStG aF ein aktiver oder passiver AP nur iHd Beteiligungsquote gebildet (s Tz 1294ff). Nach den S 7 und 8 des § 34 Abs 6e KStG käme es auch nur zur Auflösung dieser quotal gebildeten AP. Da nach der Neuregelung des § 14 Abs 4 KStG die Einlagen/-rückgewähr immer zu 100 % ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.7.3 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 238 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das StVergAbG wurde § 14 Abs 2 KStG gestrichen. Damit hat der Ges-Geber die stliche Anerkennung der sog Mehrmütterorganschaft mit Wirkung ab dem VZ 2003 abgeschafft. Dazu im Einzelnen s Rödder/Schumacher (DStR 2003, 805), s Korn/Strahl (KÖSDI 5/2003, 13 714, 13 719) und s Dötsch/Pung (DB 2003, 1970). Die Abschaffung der Mehrmütterorgan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1 Vor- und Nachteile nichtsteuerlicher Art

Tz. 50 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Den dt Organschaftsregelungen wird immer wieder entgegengehalten, dass D die kstliche (und gewstliche) Anerkennung der Organschaft vom Abschluss und der Erfüllung eines GAV abhängig macht. In der Tat erkennt das dt Recht eine stliche Ergebniskonsolidierung der gruppenzugehörigen Unternehmen nur dann an, wenn die TG auch tats ihre Gewinne an ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Allgemeines

Tz. 895 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das KStG enhält drei Vorschriften, die sich mit den Mehr-/Minderabführungen bei Organschaft beschäftigen. Es sind § 14 Abs 3 KStG . § 14 Abs 3 KStG entspr inhaltlich dem vom BFH (s Urt des BFH v 18.12.2002, BStBl II 2005, 49) verworfenen R 59 Abs 4 S 3 KStR 1995. Die durch das EURLUmsG eingefügte Regelung deutet Mehr- bzw Minderabführungen, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.4 Entstehung, Fälligkeit und Verzinslichkeit des Gewinnabführungs- bzw Verlustübernahmeanspruchs

Tz. 458 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Sowohl der Anspruch auf Gewinnabführung als auch die Verpflichtung zum Verlustausgleich entstehen mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahrs der OG (s Urt des BFH v 12.05.1993, BStBl II 1993, 536; weiter s Gänsler, Ubg 2014, 701, 702, mwNachw). Tz. 459 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zur Frage der Fälligkeit hatte zunächst der BFH (s Urt des BFH v ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3 Die Organbeteiligung muss zum Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft gehören (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 3 KStG)

Tz. 158 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bis zum VZ 2002 reichte bei PersGes mit inl MU (auch bei der Mehrmütterorganschaft) die Zugehörigkeit der Organbeteiligung zum Sonder-BV der MU aus (s Tz 282). Ab dem VZ 2003 muss die Organbeteiligung zum Gesamthandsvermögen der PersGes gehören (s Tz 283). Die Fortsetzung der Organschaft setzt die Übertragung der Organbeteiligung aus dem Son...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.1 BFH-Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung

Tz. 816 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 H 14.7 KStH 2022 (VZ der Zurechnung) enthält unter Hinw auf die BFH-Rspr (s Urt des BFH v 29.10.1974, BStBl II 1975, 126) eine Aussage, die sich mit "phasengleicher Einkommenszurechnung bei Organschaft" beschreiben lässt. Danach ist das Organeinkommen dem OT für das Kj (VZ) zuzurechnen, in dem die OG das Einkommen bezogen hat. Die "Zurechnu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.5 Außerorganschaftliche Verursachung: Regelt § 14 Abs 3 und 4 KStG die möglichen Fallgruppen abschließend?

Tz. 941 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Besondere Probleme bereitet auch nach Inkrafttreten des durch das KöMoG neugefassten § 14 Abs 4 KStG die Abgrenzung zwischen vororganschaftlicher und organschaftlicher Verursachung in Fällen, in denen die während der organschaftlichen Zeit erfolgte Mehr- bzw Minderabführung außerorganschaftlich verursacht ist (dazu s Tz 942, 943, 984, 1477,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Steuerumlagen

Rn. 61 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Seit das Bestehen einer steuerlichen Organschaft zwingend vom Abschluss eines GAV abhängig gemacht wird (vgl. § 14 Abs. 1 KStG; § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG), ist für eine Anwendung der §§ 311ff. AktG praktisch kein Raum mehr. Inwieweit ein Nachteil i. S. d. § 311 AktG darin zu sehen ist, dass ein Ausgleich für die steuerrechtlich bei dem MU, dem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2.2.2 Die Begrenzungsregelung im Einzelnen

Tz. 736 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 04.03.2020, BStBl I 2020, 256 Rn 10 und 11) ist bei der Ermittlung des fiktiv ausschüttbaren Gewinns der hr-liche Jahresüberschuss als Ausgangsgröße um solche Beträge zu bereinigen, die ohne Bestehen einer Organschaft bei einer Ausschüttung an den außenstehenden AE nicht zur Verfügung gestanden hätten. Danac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4 Persönlich steuerbefreite Körperschaften mit partieller Steuerpflicht als Organträger

Tz. 131 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die OT-Kö darf nicht stbefreit sein. StBefreiungen idS sind nur pers (volle) Befreiungen von der KSt (s § 5 KStG). Sachliche StBefreiungen einzelner Eink oder eine beschr pers Befreiung sind hingegen unschädlich. Hierzu s den zur GewSt ergangenen Beschl des BFH v 10.03.2010 (BStBl II 2011, 181), wonach eine GmbH, die ein Alten- und Pflegehe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.2.1 Allgemeines

Tz. 1195 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 34 Abs 6e S 7 KStG idF des JStG 2022 sind noch bestehende AP für organschaftliche Minder- und Mehrabführungen in dem Wj aufzulösen, das nach dem 31.12.2021 endet, und zwar zum Schluss des nach dem 31.12.2021 endenden Wj (glA s Liedgens, DB 2021, 2859, 2862). Mit dem JStG 2022 hat der Ges-Geber den § 34 Abs 6e S 7 KStG neu gefasst un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Die vermittelnde Gesellschaft ist organschaftstauglich

Tz. 268 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn eine Obergesellschaft zwar die Mehrheit der Stimmrechte an den vermittelnden Gesellschaften hat, die vermittelnde Gesellschaft aber nicht mehrheitlich an einer ihr nachgeordneten Kap-Ges beteiligt ist, kann die nachgeordnete Kap-Ges gleichwohl OG im Verhältnis zur Obergesellschaft sein, wenn letztere durch Addition von unmittelbaren od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.1 Grundsätzliches

Tz. 1270 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die Besteuerung des lfd Einkommens einer OG sind AP nicht relevant (s Tz 1173ff). AP sind einkommensneutral zu bilden (s Urt des BFH v 29.10.2008, BFH/NV 2009, 790 und s R 14.8 Abs 3 KStR 2022), jedoch einkommenswirksam aufzulösen (s R 14.8 Abs 4 S 2 KStR 2022). UE wirkt sich die Bildung organschaftlicher AP in der St-Bil stets auf den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.8 Verlustübernahme (§ 302 AktG)

Tz. 441 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 KStG setzt die Anerkennung der Organschaft zwingend die Verlustübernahme per GAV durch den OT voraus. Der OT kann nur solche Verluste der OG iR seiner Einkommensermittlung abziehen, die bei ihm zu einer Vermögensminderung führen (dazu grundlegend s Grotherr, FR 1995, 1). Wegen vororganschaftlicher Verluste der OG s Tz 390ff. B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.2 Zivilrechtlich wichtiger Grund

Tz. 610 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ein GAV kann im Regelfall nur zum Ende des Geschäftsjahrs der OG aufgehoben werden (s Tz 604). Nach § 297 AktG kann ein Unternehmensvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei ein Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.1 Allgemeines

Tz. 1315 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Organschaftliche AP lösen sich im Regelfall durch spätere gegenläufige Vorgänge wieder auf (s Tz 1276ff). Diese Art der Auflösung ist in § 14 Abs 4 S 2ff KStG aF nicht angesprochen; sie ergibt sich aber aus der Systematik der AP. Sind sie bei Beendigung der Organschaft noch nicht ganz oder anteilig wieder aufgelöst, ist der Rest-AP auch üb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.3 Auflösung des Ausgleichspostens bei Vorliegen eines Veräußerungsersatztatbestands (§ 14 Abs 4 S 5 KStG idF vor KöMoG)

Tz. 1322 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 S 5 KStG aF sind insbes die Umwandlung der OG auf eine PersGes oder natürliche Person, die verdeckte Einlage der Beteiligung an der OG und die Auflösung der OG der Veräußerung der Organbeteiligung gleichgestellt. Das in § 14 Abs 4 S 5 KStG aF enthaltene Wort "insbes" bedeutet, dass die dort enthaltene Aufzählung nicht abschließ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.1 Allgemeines

Tz. 396 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 301 AktG regelt mit der Festlegung des Höchstbetrags der Gewinnabführung eine Abführungssperre, die zwingend zu beachten ist. Dort geregelt ist die Deckelung der Gewinnabführung auf den ohne die Gewinnabführung sich ergebenden Jahresüberschuss, vermindert um einen vororganschaftlichen Verlustvortrag, um den in die ges Rücklage nach § 300 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.3 Nachträglicher Ausgleich von später festgestellten Wenigergewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 890 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Es handelt sich hier um den umgekehrten Fall der Ausführungen in Tz 886ff. Nach Beendigung des GAV werden durch eine Außenprüfung bei der OG Wenigergewinne für die organschaftliche Zeit festgestellt, die der frühere OT ausgleicht. Weil der OT, wie oben ausgeführt (s Tz 886ff), (nur) Anspruch auf den materiell richtigen Gewinn hat, muss hier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Verspätete Registereintragung durch Behördenverschulden

Tz. 353 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Regelung des § 14 Abs 1 S 2 KStG, wonach die erstmalige organschaftliche Einkommenszurechnung (frühestens) für das Wj der OG greift, in dem der GAV (durch Eintragung in das HReg, Ausnahme: Eingegliederte AG, s Tz 331) wirksam wird, gilt auch dann, wenn die verspätete Eintragung des GAV in das HReg auf eine schuldhafte Verzögerung des Am...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.2 Spendenabzug

Tz. 847 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erläutert (s Tz 773ff), erfolgt der Spendenabzug bei OG und OT getrennt, wobei sich der Spendenhöchstbetrag nach ihrem eigenen Einkommen richtet (bei OT also der Betrag vor Zurechnung des Organeinkommens). Dazu näher s § 9 KStG Tz 227ff. Bei einer PersGes als OT richtet sich der Spendenhöchstbetrag nach den Verhältnissen ihrer M...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.10 Beispielsfälle

Tz. 713 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nachstehend wird an einigen Bsp die Wirkungsweise des § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG erläutert, wobei die sog Stand-alone-Betrachtung (s Tz 698) zugrunde gelegt wird (dazu auch s Prinz/Simon, DK 2003, 104; s Neumann, in Gosch, 4. Aufl, § 14 KStG Rn 487ff; s Brink, in Sch/F, 2. Aufl, § 14 KStG Rn 971qff und s Frotscher, in F/D, § 14 KStG Rn 486ff)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Allgemeines

Tz. 119 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen iSv § 1 KStG können OT sein, wenn sie nicht stbefreit sind. Bis einschl VZ 2011 war weitere Voraussetzung, dass die Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen ihre Geschäftsleitung im Inl haben. Kö, die nur ihren Sitz, nicht jedoch auch die Geschäftsleitung, im Inl haben, konnten, obwohl sie unbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.2 Gesetzlich oder durch Satzung vorgeschriebene Rücklagen

Tz. 486 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erwähnt (s Tz 466, 467), betrifft § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG nur die "anderen" Gewinnrücklagen iSd §§ 266 Abs 3 III 4, § 272 Abs 3 S 2 HGB, deren Bildung im Belieben der OG steht. Die Zuführung zu ges Rücklage ist nicht durch § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG eingeschränkt, so bereits der Ges-Wortlaut. Eine ges Rücklage ist bei der AG und S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.1.3 Sinn und Zweck der organschaftlichen Ausgleichsposten

Tz. 1173 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erwähnt (s Tz 1024), haben die organschaftlichen AP nach hM den Sinn, eine doppelte bzw eine Nichtbesteuerung des in organschaftlicher Zeit erwirtschafteten Einkommens der OG zu verhindern. UE dienen sie jedoch der zutr Abgrenzung der Besteuerungssysteme innerhalb und außerhalb der Organschaft (s Tz 1178). Zu einer solchen Doppe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.6.2 Sonderfall Ertragszuschuss

Tz. 805 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ein Ertragszuschuss kann als Sacheinlage oder als "schlichte" Geldzahlung erfolgen. Hr-lich kann ein Ertragszuschuss wahlweise als Leistung in die Kap-Rücklage (§ 272 Abs 4 HGB) oder erfolgswirksam als sonstiger betrieblicher Ertrag (§ 272 Abs 2 Nr 4 HGB) behandelt werden, wobei str ist, wie bei Zweifeln an der Zielsetzung der Zuschussgewäh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 18.1 Ausländische Steuersysteme

Tz. 1615 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Im ausl StR ist bei Vorhandensein einer bestimmten Mindestbeteiligung (zB 75 %) eine konsolidierte Besteuerung vergleichbar den dt Organschaftsregeln häufig bereits durch eine schlichte Option zu erreichen (group taxation, group relief; s Höppner, JbFStR 1993/94, 165). Seitdem A sein KSt-Recht reformiert hat, ist Der einzige Staat, der die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.1 Das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft und damit zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlagen (§ 14 Abs 5 S 1 KStG)

Tz. 1531 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gesondert festzustellen ist das dem OT zuzurechnende Organeinkommen. Damit gemeint ist nicht das von der OG selbst zu versteuernde Einkommen, welches außer bei der Leistung von Az stets null beträgt, sondern das Einkommen, das sich unter Berücksichtigung des § 15 KStG (sog Bruttomethode) vor Zurechnung zum OT ergibt (glA s Frotscher, in F/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Anwendungsfälle des § 14 Abs 4 KStG

Tz. 1395 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Abweichungen zwischen dem dem OT zuzurechnenden Organeinkommen und dem beim OT aus der Ergebnisabführung sich ergebenden Bil-Gewinn können, wie nachstehend erläutert, unterschiedlichste Ursachen haben (s Frotscher, DK 2007, 34ff; s Reiß, DK 2008, 9; s Dötsch/Pung, DK 2008, 150 und s Dötsch, Ubg 2008, 117ff; dazu auch s Tz 1072 und s Tz 117...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.2 Einzelfragen

Tz. 773 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Spendenabzug ist bei der OG und beim OT jeweils getrennt bei der Ermittlung des eigenen Einkommens durchzuführen (s das zu § 10b EStG ergangene Urt des BFH v 23.01.2002, BStBl II 2003, 9; s Urt des BFH v 23.10.2013, BFH/NV 2014, 903 und s Gerlach, DB 1986, 2357). Dem OT ist nach § 14 Abs 1 KStG das um den eigenen Spendenabzug der OG ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.1 Allgemeines

Tz. 1463 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wegen Grundanwendungsfällen des § 14 Abs 3 KStG s Tz 990ff und s Tz 1071, § 14 Abs 4 KStG s Tz 1395ff und s Tz 1072. Die Thematik der Mehr-/Minderabführungen bei Organschaft ist derart vielschichtig, dass auch die nachstehende Fallsammlung, in der jeweils auf die Abgrenzung zwischen § 14 Abs 3 und 4 KStG eingegangen wird, nicht den Anspruch d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Althoff, Einbringung immaterieller Vermögensgegenstände des AV – mit Ausschüttungssperre? BB 2016, 2027; Thaut, Offene Fragen zur Anwendung des HGB-Abzinsungssatzes auf Pensionsrückstellungen und dessen Auswirkungen auf Unternehmensgewinne und -ausschüttungen, DB 2016, 2185; Fuhrmann, H-rechtliche Neubewertung von Pensionsrückstellungen, NWB 2017, 1003; Hageböke/Hennrichs, Orga...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.3 Zurechnung des Organeinkommens

Tz. 849 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Frage, welche rechtliche Qualität die Zurechnung des Organeinkommens hat und auf welcher Rechenstufe iRd Einkommensermittlung des OT sie zu erfolgen hat, ist nicht abschließend geklärt. § 14 Abs 1 S 1 KStG spricht von der Zurechnung des Einkommens der OG. Nach der Rspr des BFH (s Beschl des BFH v 20.06.1974, BB 1974, 1238, 1239; weiter s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Gestaltungsvorschläge im Fachschrifttum

Tz. 745 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Jauch (DK 2019, 220, 225ff) weist in seinem Beitrag auf im Schrifttum gemachte Gestaltungsvorschläge zur Vermeidung bzw Reduzierung der Begrenzungswirkungen des § 14 Abs 2 S 2 KStG hin und macht eigene Vorschläge. Schiffers (DStZ 2019, 79, 90) schlägt vor, den außenstehenden AE statt durch reguläre Kap-Beteiligung in Form einer atypisch stil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.6 Ausgleichsposten bei Änderung der Beteiligungsquote sowie bei Verlängerung der Beteiligungskette

Tz. 1311 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ausschlaggebend für die Höhe des AP ist die Höhe der Beteiligung an der OG in dem Zeitpunkt der erstmaligen Bildung des AP. Ändert sich bei fortbestehender Organschaft mit GAV die Beteiligungsquote, mit der der OT an der OG beteiligt ist, gilt uE Folgendes: Erwirbt der OT von einem außenstehenden Gesellschafter Anteile hinzu, sind etwaige vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1.1 Handelsrechtliche Behandlung

Tz. 878 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine nicht nach den §§ 319 bis 327 AktG eingegliederte AG als OG darf wegen der Regelung des § 301 AktG vororganschaftliche Rücklagen nicht an den OT abführen (s Tz 412). Das gilt nach der hM (s § 17 KStG Tz 18) entspr für eine OG in der Rechtsform der GmbH. Die Regelung des § 301 AktG dient dem Schutz der außenstehenden Gesellschafter der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.4 Nachträgliche Abführung von in organschaftlicher Zeit gebildeten Rücklagen nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags, aber bei fortbestehender Beteiligung

Tz. 891 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei Beendigung des GAV trotz fortbestehender Beteiligung ist nach R 14.8 Abs 4 S 7 KStR 2022 ein bestehender besonderer AP in der St-Bil fortzuführen. Zur Bildung solcher AP kann es nur bis zum 31.12.2021 kommen (s § 34 Abs 6e S 5 KStG). Zur gewinnwirksamen Auflösung kommt es im Regelfall erst bei der Veräußerung der Organbeteiligung (s § 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.8 Ausgleichsposten bei Zusammenrechnung von Beteiligungen

Tz. 1392 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nicht in § 14 Abs 4 KStG aF angesprochen ist die Bildung von AP in Fällen, in denen die finanzielle Eingliederung durch Zusammenrechnung mehrerer Beteiligungen hergestellt wird. Bei der Zusammenrechnung von Beteiligungen kann nur eine der beteiligten Gesellschaften OT sein. Nach uE zutr Auff von Frotscher (in F/D, § 14 KStG Rn 888) sind di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Personenidentität

Rn. 789 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Personenidentität liegt immer dann vor, wenn wirtschaftlich, nicht unbedingt zivilrechtlich, das übertragene WG der Person (anteilig) zuzurechnen ist, die bereits zuvor wirtschaftlicher Eigentümer war. Das betrifft Einzel- und Mitunternehmer, und zwar auch solche, denen das WG über allg Vorschriften (§ 39 AO) zuzurechnen ist. Ebenfalls erfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.4 Verhältnis zu den Vorschriften des UmwStG

Tz. 45 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das UmwStG enthält keine Sonderregelung für Organschaften. Trotzdem können sich Umwandlungsvorgänge in vielfacher Hinsicht auf bestehende bzw auf neu zu begründende Organschaftsverhältnisse auswirken, und zwar auf die Frage, ob nach einer Umwandlung ein GAV fortbesteht oder neu abgeschlossen werden muss, auf die Frage, ob nach einem umwandlung...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / IV. Steuern

Tz. 51 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Bilanzierung von Ertragsteuern in kombinierten Abschlüssen wird immer dann komplex, wenn nicht vollständige Steuersubjekte (steuerpflichtige Gesellschaften, Organträger bei Organschaften), sondern nur ein Teil dieser, wie zB ein Ausschnitt aus einer steuerlichen Organschaft, im Kombinierungskreis abgebildet wird. In diesen Fällen ist eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.1 Allgemeines

Tz. 965 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das EURLUmsG wurde die in R 59 Abs 4 S 3–5 KStR 1995 enthaltene Regelung nahezu identisch in das KStG übernommen und durch begleitende Regelungen im KStG und EStG ergänzt. Nach § 14 Abs 3 S 1 und 2 KStG gelten Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, als GA der OG an den OT. Es handelt sich dabei nicht um au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2 Mehr- bzw Minderabführungen

12.2.1 Gesetzliche Definition Tz. 905 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Definition liegen Minder- oder Mehrabführungen … insbes vor, wenn der an den OT abgeführte Gewinn von dem St-Bil-Gewinn der OG (gemeint ist: vor Berücksichtigung der Abführungsverpflichtung) abweicht. Entspr gilt, wenn der durch den OT erfolgte Verlustausgleich von dem...mehr