Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.1 Einbringender keine durch § 8b Abs 2 KStG begünstigte Person (§ 22 Abs 2 S 1 UmwStG idF vor JStG 2009)

Tz. 72 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns durch einen schädlichen Anteilsverkauf wird nur dann ausgelöst, wenn der "Einbringende keine durch § 8b Abs 2 KStG begünstigte Pers ist" (s § 22 Abs 2 S 1 UmwStG idF vor JStG 2009, kurz: aF; s aber rückwirkende Änderung durch das JStG 2009, dazu s Tz 73c). Dieses Tatbestandsmerkmal ist ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.5 Rückausnahme zu § 8b Abs 1 S 2 KStG bei verdeckten Gewinnausschüttungen in sog Dreiecksfällen (§ 8b Abs 1 S 5 KStG)

Tz. 128 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach der in § 8b Abs 1 S 5 KStG geregelten Rückausnahme ist die StFreiheit nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bei einer vGA doch zu gewähren, soweit diese das Einkommen einer dem AE nahestehenden Person erhöht hat und bei der nahestehenden Person § 32a KStG nicht anzuwenden ist. Mit der Rückausnahme soll eine sonst wegen § 8b Abs 1 S 2 KStG drohende D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.4.4 Auszahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto

Tz. 48 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Einlagenrückgewähr iSd § 22 Abs 1 S 6 Nr 3 UmwStG iVm § 27 KStG Die Ausschüttung oder Rückzahlung von Beträgen aus dem stlichen Einlagekto iSd § 27 KStG der (inl oder ausl) Übernehmerin, an der die maßgebenden Anteile bestehen, durch Leistungen iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG wird als dritter Ersatztatbestand gem § 22 Abs 1 S 6 Nr 3 UmwStG der Veräuß...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Erhöhung des steuerlichen Einlagekto

Tz. 35 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das stliche Einlagekto erhöht sich insbes um die (von den AE) nicht in das Nenn-Kap geleisteten, auch um die verdeckten Einlagen. Verdeckte Einlagen erhöhen das Einlagekto unabhängig davon, ob sie nach § 8 Abs 3 S 3 KStG bei der Einkommensermittlung abgezogen werden oder ausnahmsweise nach § 8 Abs 3 S 4 KStG einkommenswirksam sind (dazu s Tz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.2 Die Anteilsübertragung und vergleichbare Sachverhalte

Tz. 66 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 8c Abs 1 S 1 KStG bezeichnet als schädlichen Beteiligungserwerb die Übertragung des gezeichneten Kap (richtig muss es heißen: der Anteile am gezeichneten Kap). Gezeichnetes Kap ist bei einer AG und SE das Nenn-Kap, bei einer GmbH das Stamm-Kap; der Mitgliedschaftsrechte. Mitgliedschaftsrechte bestehen an einer Erwerbs- und Wirtschaftsgen sow...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Nur ein Geschäftsbetrieb oder mehrere?

Tz. 38 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach bisheriger Verw-Auff zu § 8 Abs 4 KStG aF (s Rn 8 des BMF-Schr v 16.04.1999, BStBl I 1999, 455) kann eine Kö nur einen einheitlichen Geschäftsbetrieb haben. Fraglich erscheint, ob das auch für § 8d KStG gilt. Gem § 8d Abs 1 S 1 KStG ist § 8c KStG auf Antrag nicht anzuwenden, wenn die Kö während des Beobachtungszeitraums A (hierzu s Tz 14...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Tibo, Erneute Änderung des § 8b KStG und weiterer Vorschriften betr den Eigenhandel von Banken und Finanzdienstleistern – Auswirkungen auf Unternehmen außerhalb der Kreditwirtschaft, DB 2001, 8; Milatz, StFreiheit von Anteilsveräußerungen durch vermögensverwaltende Beteiligungsgesellschaften, BB 2001, 1066; Tibo, Die Besteuerung von Termingeschäften im BV gem § 15 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haßa/Gosmann, Zweifelsfragen zu Konzernklausel und Verschonungsregel des § 8c KStG, DB 2010, 1198; Neyer, Verlustnutzung durch Anteilsübertragung: Anwendung der neuen Verschonungsregeln auf Konzernsachverhalte, BB 2010, 1055; Rödder/von Freeden, Stille Reserven für Zwecke des § 8c KStG bei unmittelbarem und zugleich mittelbarem (mehrstufigem) Beteiligungserwerb, Ubg 2010, 551;...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 12 Organschaft

Die mit Art. 256 C des französischen Steuergesetzbuchs eingeführte Regelung über die Mehrwertsteuergruppe, nach dem Unternehmer, die finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch eng miteinander verbunden sind, für Mehrwertsteuerzwecke als ein einziger Steuerpflichtiger angesehen werden (Mehrwertsteuergruppensystem) kann ab dem Geschäftsjahr 2023 in Anspruch genommen werden.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.6 Zur Subsidiarität der Feststellungsklage (Abs. 2)

Rz. 36 Nach § 41 Abs. 2 S. 1 FGO kann die (allgemeine) Feststellung nicht begehrt werden, soweit der Kläger seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage gegenwärtig oder in der Zukunft verfolgen kann oder in der Vergangenheit hätte verfolgen können. Die Feststellungsklage ist damit gegenüber der Gestaltungs- und der Leistungsklage subsidiär.[1] Die Subsidiarität der F...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.4 Umsatzsteuer

Rz. 21 Bei der Umsatzsteuer, die ihrer Ausgestaltung nach eine Verkehrsteuer ist, weil ihr grundsätzlich alle Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs unterliegen, handelt es sich ihrem finanzwissenschaftlichen Charakter nach um eine allgemeine Verbrauchsteuer. Rz. 22 Steuerpflichtiger der Umsatzsteuer ist der Unternehmer i. S. d. UStG. Unternehmer kann jede Person, Perso...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.2 Gewerbesteuer

Rz. 10 Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist nach § 2 Abs. 1 GewStG "jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird." Ebenso wie bei der Körperschaftsteuer gibt es auch bei der Gewerbesteuer das Rechtsinstitut der Organschaft. Seit Erhebungszeitraum 2002 stimmen die Voraussetzungen für die gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft überein.[1] Rechts...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.4 Besonderheiten im Konzernabschluss

Rz. 149 Für latente Steuererstattungsansprüche und latente Steuerschulden gilt das bilanzorientierte Abgrenzungskonzept des IAS 12 uneingeschränkt auch im IFRS-Konzernabschluss (Rz. 138). Damit ist auf der ersten Stufe ein Vergleich zwischen dem IFRS-Konzernbilanzbuchwert und dem zugehörigen Steuerwert (regelmäßig auf Basis des Einzelabschlusses) durchzuführen; insbesondere ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.1 Körperschaftsteuer

Rz. 4 Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Körperschaften. Der Körperschaftsteuer unterliegen die juristischen Personen (§ 1 Abs. 1 Nrn. 1–4 KStG [1]), die nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) sowie die Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG). Ebenso könne...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bestätigungsvermerk bei freiwilligen Abschlussprüfungen

Rn. 74 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Freiwillige AP sind AP bei UN, die keiner gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegen. Hierbei handelt es sich z. B. um Kleinst-KapG i. S. v. § 267a Abs. 1f. sowie kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 und ihnen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a (vgl. hierzu auch HdR-E, HGB § 322, Rn. 24af.), nicht prüfungspflichtige Konzerne und Teilkonzerne, P...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.3 Besonderheiten bei Organschaftsverhältnissen

Rz. 78 Bei Organschaftsverhältnissen ist der Organträger auch Steuerschuldner der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, soweit ihm die Bemessungsgrundlagen zuzurechnen sind. Lediglich für das sogenannte eigene Einkommen ist die Organgesellschaft Steuerschuldner (Versteuerung von Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter nach § 16 KStG)[1]. Die Obergesellschaft hat dah...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.2 Abbildung

Rz. 130 Ertragsteuern sind grundsätzlich erfolgswirksam in der GuV-Rechnung zu erfassen. Ertragsteuern werden ausnahmsweise erfolgsneutral, d. h. ohne Berührung der GuV-Rechnung, abgebildet, wenn der Sachverhalt, auf den die Ertragsteuern zuzurechnen sind, erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis oder ergebnisunwirksam, d. h. außerhalb der Gesamtergebnisrechnung, abgebilde...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.1 Aktivierungspflichtige Steuern

Rz. 89 Aktivierungspflichtig sind Steuern, wenn sie entweder als Bestandteile der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren sind oder Steuern eine aktivierungspflichtige Forderung darstellen. Rz. 90 Zu den als Anschaffungskosten aktivierungspflichtigen übrigen Steuern zählen z. B. Steuern und öffentliche Abgaben, die dem Anschaffungsvorgang direkt zuzurechnen sind, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtliche Bedeutung

Rn. 8 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 316 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 316 Abs. 2 Satz 2 kann der JA respektive KA ebenso wie der IFRS-EA i. S. v. § 325 Abs. 2a (nach § 324a Abs. 1 Satz 2 gilt für einen derartigen IFRS-EA § 316 Abs. 2 Satz 2 entsprechend) von prüfungspflichtigen KapG und ihnen gleichgestellten PersG i. S. v. § 264a, bei denen keine Prüfung stattgefunden hat, nicht ...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 7.2 Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur teleologischen Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinszahlungen auf "unternehmensgruppeninterne" Darlehen

Leitsatz 1. § 3c Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter sind (Bestätigung von BFH-Urteil vom 06.02.2020 ‐ IV R 5/18, BFHE 268, 199, BStBl II 2020, 448). Entsprechendes gilt für Sonderbetriebsausgaben des (Sonder‐)Mitunte...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 11.8 Bereich sonstige wichtige Vorgänge

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 3.3 Arbeitslohn bei Mitwirkung des Arbeitgebers

Preisvorteile, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden – sog. Drittrabatte, können Arbeitslohn sein, wenn sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit im Dienste seines Arbeitgebers darstellen, wenn sie also durch das Dienstverhältnis veranlasst sind. Solche Preisvorteile gehören zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber an der Verschaffung dieser Preisvo...mehr

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Spartentrennung bei Kapital... / III. Spartenrechnung bei Organschaft

1. Organschaftsbesteuerung Die Kapitalgesellschaften einer Kommune können ertragsteuerlich als Organgesellschaften (OG) nach §§ 14 ff. KStG (z.B. über eine Holding als Organträger [OT]) verbunden sein. Durch die Organschaft können die Gewinne (positives Einkommen) mit den Verlusten (negatives Einkommen) des Organkreises beim OT mit steuerlicher Wirkung verrechnet werden. Beac...mehr

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Spartentrennung bei Kapital... / 2. Anwendung der Spartenrechnung bei Organschaft (§ 15 S. 1 Nr. 4 und Nr. 5 KStG)

In Organschaftsfällen soll nach der gesetzlichen Grundidee die Spartenrechnung (§ 8 Abs. 9 KStG) nur auf Ebene des OT erfolgen. Auf Ebene der OG werden die Vorschriften des § 8 Abs. 7 KStG und § 8 Abs. 9 KStG nicht angewendet, so dass das Einkommen der OG ungekürzt (ohne Hinzurechnung einer vGA) und ohne Aufteilung des GdE der OG in Form einer Spartentrennung dem OT zugerechnet...mehr

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Spartentrennung bei Kapital... / 1. Organschaftsbesteuerung

Die Kapitalgesellschaften einer Kommune können ertragsteuerlich als Organgesellschaften (OG) nach §§ 14 ff. KStG (z.B. über eine Holding als Organträger [OT]) verbunden sein. Durch die Organschaft können die Gewinne (positives Einkommen) mit den Verlusten (negatives Einkommen) des Organkreises beim OT mit steuerlicher Wirkung verrechnet werden. Beachten Sie: Die Einschränkun...mehr

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Spartentrennung bei Kapitalgesellschaften der öffentlichen Hand (GmbHStB 2023, Heft 11, S. 350)

Grundsätze zum steuerlichen Querverbund mit kommunalen Eigengesellschaften und Anwendung bei der Organschaft Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Städte und Gemeinden unterhalten Versorgungsbetriebe für Energie und öffentlichen Personennahverkehr für die Daseinsvorsorge der Bevölkerung. Bei diesen körperschaftsteuerpflichtigen Betrieben sind die Kommunen daran interessiert, die Verlus...mehr

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Spartentrennung bei Kapital... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Städte und Gemeinden unterhalten Versorgungsbetriebe für Energie und öffentlichen Personennahverkehr für die Daseinsvorsorge der Bevölkerung. Bei diesen körperschaftsteuerpflichtigen Betrieben sind die Kommunen daran interessiert, die Verluste aus dem öffentlichen Personennahverkehr mit den Gewinnen aus der Energieversorgung mit steuerrechtlicher W...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.3 Betriebsbezogenheit der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift bezieht sich vom Gesetzeswortlaut auf "den Betrieb des Steuerpflichtigen"; sie ist "betriebsbezogen" bzw. investitionsbezogen auszulegen.[1] Damit unterscheidet sich die Auslegung von der personenbezogenen Auslegung des § 6b EStG (Sonderposten mit Rücklageanteil). Aus der Betriebsbezogenheit ergibt sich insbesondere, dass ein enger Betriebsbegriff gilt, ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 2 Nichtberücksichtigung von Schachtelprivilegien (§ 7a Abs. 1 GewStG)

Rz. 9 Im Rahmen von gewerbesteuerlichen Organschaften gelten Organgesellschaften nach § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG als Betriebsstätten des Organträgers. Organträger und Organgesellschaften sind selbstständige Gewerbebetriebe, deren Gewerbeerträge getrennt voneinander zu ermitteln sind. Erst danach erfolgt eine Zusammenrechnung der Gewerbeerträge der Organgesellschaften mit dem Gew...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.4 Mitunternehmer und stille Gesellschaft

Rz. 364 Zur zivilrechtlichen Einordnung der stillen Beteiligung Rz. 249. Steuerrechtlich gehören mitunternehmerische stille Gesellschaften als Innengesellschaften zu den "anderen" Gesellschaften i. S . von § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG.[1] Die dem gesetzlichen Grundfall entsprungene – typische – stille Gesellschaft (§§ 230ff HGB) ist keine Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / 3. Steuerlicher Vorteil

Ein steuerlicher Vorteil nach § 138d Abs. 3 S. 1 AO soll vorliegen, wenn durch die Steuergestaltungmehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft bzw. GbR)

Rz. 240 Die GbR ist die zivilrechtliche Grundform gesellschaftsrechtlicher Zusammenschlüsse. Nach § 705 Abs. 1 BGB ist für sie lediglich erforderlich, dass sich mehrere durch Gesellschaftsvertrag verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern. Ist der Zweck auf eine gewerbliche Tätigkeit i. S. v. § 15 Abs. 2 EStG ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.7 Die betroffenen Rechtssubjekte

Rz. 69 Das Betretensrecht greift nach dem Wortlaut des § 27b Abs. 1 S. 1 UStG gegenüber solchen Personen, die einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit selbstständig nachgehen. Das trifft uneingeschränkt auf den umsatzsteuerlichen Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 1 UStG zu. Demnach hat grundsätzlich jeder umsatzsteuerliche Unternehmer das Betreten zu gewähren, sofern d...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.5 (Sonstige) Dienstleistungen im Rahmen des Land- und Forstwirtschaftsbetriebs

Auf im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erbrachte (sonstige) Dienstleistungen ist – unabhängig von ertragsteuerlichen Bestimmungen – die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG nur anwendbar, wenn[1] sie mit Hilfe der Arbeitskräfte des Betriebs – einschließlich der Arbeitskraft des Betriebsinhabers – erbracht werden und die dabei ggf. verwendeten Wirts...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2.2 Steuerlatenzen bei Organschaft

Rz. 75 Die Besonderheiten steuerlicher Organschaften, nämlich das Auseinanderfallen von wirtschaftlicher Verursachung (Organgesellschaft) und zivilrechtlicher Verbindlichkeit (Organträger), führen dazu, dass prinzipiell zwei Methoden der Abbildung von Steuerlatenzen von Organgesellschaften möglich sind, die der formalen und der wirtschaftlichen Betrachtungsweise folgen. Rz. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2 Ertragsteuerliche Organschaft

2.5.2.1 Grundlagen Rz. 73 Unter einer steuerlichen Organschaft wird die Zusammenfassung des steuerlichen Einkommens der dem Organkreis angehörigen Ges. beim Organträger verstanden (§ 14 Abs. 1 KStG). Für die Berücksichtigung latenter Steuern sind ausschl. ertragsteuerliche Organschaften von Bedeutung; umsatzsteuerliche Organschaften spielen keine Rolle. In Deutschland existie...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2.3 Beendigung von Organschaften

Rz. 83 Die Organschaften zugrunde liegenden Ergebnisabführungsverträge sind im Regelfall zeitlich befristet (fünf Jahre) und verlängern sich danach zumeist um ein Jahr, soweit nicht gekündigt wird. Darüber hinaus ist für Sonderfälle regelmäßig ein außerordentliches Kündigungsrecht vorgesehen. Hierzu rechnet als Hauptanwendungsfall die Veräußerung der Gesellschaftsanteile der...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2.1 Grundlagen

Rz. 73 Unter einer steuerlichen Organschaft wird die Zusammenfassung des steuerlichen Einkommens der dem Organkreis angehörigen Ges. beim Organträger verstanden (§ 14 Abs. 1 KStG). Für die Berücksichtigung latenter Steuern sind ausschl. ertragsteuerliche Organschaften von Bedeutung; umsatzsteuerliche Organschaften spielen keine Rolle. In Deutschland existieren Regelungen zur...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.3 Einstandspflicht

Rz. 110 Als zentrale Voraussetzung für die Erleichterungsmöglichkeiten muss das MU eine Erklärung, für die zum Bilanzstichtag eingegangenen Verpflichtungen des TU im folgenden Gj einzustehen, abgeben.[1] Grundlage dafür ist Art. 37 Abs. 3 RL 2013/34/EU, der eine Haftung des MU für das jeweilige Gj verlangt. Idee ist, dass die Verpflichtung eine Kompensation für die Gläubiger...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.16 Sonstige Steuern (Abs. 2 Nr. 16)

Rz. 191 Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 16 HGB sind alle nicht vom Ertrag und Einkommen abhängigen Steuerarten zu erfassen, die von der Ges. als Aufwand verrechnet und getragen werden. Demzufolge sind hier die Verkehrsteuern, Verbrauchsteuern, sonstigen Steuern sowie ausländischen Steuern (soweit den sonstigen inländischen Steuern entsprechend) auszuweisen. Dies gilt nur f...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11.3 Erlangung der Befreiungstatbestände gem. §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB

Rz. 204 Die Pflicht zur Offenlegung nach § 325 HGB entfällt, wenn eine Einbeziehung in einen Konzernabschluss erfolgt und dieser bestimmten Anforderungen genügt (Rz 15 f.). Folglich zielt die Gestaltung darauf ab, die Voraussetzungen zu schaffen, um diese Befreiungsmöglichkeiten nutzen zu können.[1] Rz. 205 Gelingt dies, muss die Ges. zwar in den Konzernabschluss einbezogen w...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 9 Die Verpflichtung besteht für inländische Zweigniederlassungen (bzw. deren gesetzliche Vertreter). § 325a HGB definiert – wie schon die Zweigniederlassungsrichtlinie – den Begriff der Zweigniederlassung nicht. Folglich ist auf die allgemeine Definition zurückzugreifen. Für die Auslegung ist das deutsche Begriffsverständnis entscheidend, auch wenn dieses vom ausländisch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Nicht nur vorübergehende Verwendung

Rz. 125 Von einer nicht nur vorübergehenden Verwendung ist auszugehen, wenn die Gegenstände in dem im anderen Mitgliedstaat gelegenen Unternehmensteil dem Anlagevermögen zugeführt werden.[1] Praxis-Beispiel Wegen der Modernisierung der EDV-Anlage in der Unternehmensleitung in München werden die bisher dort benutzten Geräte an die Filiale nach Straßburg abgegeben. Die Gegenstän...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 119 Das Verbringen von Gegenständen des Unternehmens aus dem Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet durch einen Unternehmer zu seiner Verfügung, z. B. zu einer Betriebsstätte in einem anderen EU-Mitgliedstaat, gilt gem. § 3 Abs. 1a UStG als Lieferung gegen Entgelt und gem. § 6a Abs. 2 UStG als innergemeinschaftliche Lieferung. Das unternehmerische Verbringen ist bei Vo...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Auswirkungen eines unterjährigen Gesellschafterwechsels beim Organträger auf die Höhe des Gewerbeertrages

Streitig sind die Auswirkungen eines unterjährigen Wechsels der Gesellschafter auf Seiten der Organträgerin (GmbH & Co. KG) auf die Ermittlung und die Höhe des maßgebenden Gewerbeertrages. Das FG entschied: Allein ein unterjähriger Gesellschafterwechsel bei einer KG führt nicht zur Einstellung des Unternehmens nach § 2 Abs. 5 GewStG. In einem solchen Fall ist der Gewerbeertra...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Verhältnis von § 1 AStG zur vGA

Die Korrekturnorm des § 1 AStG ist jedenfalls dann neben der vGA und anderen Korrekturvorschriften anwendbar, wenn sie zu weitergehenden Berichtigungen führt. Bei ertragsteuerlichen Organschaften ist dabei auch die Ebene des Organträgers zu berücksichtigten, dem das nach § 1 AStG zu korrigierende Einkommen der Organgesellschaft zuzurechnen ist. FG Hamburg v. 24.3.2023 – 6 K 2...mehr