Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

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Organschaft: Körperschaftst... / 2.2.3 Beteiligungserträge aus Streubesitz

Liegt hingegen keine Schachtelbeteiligung vor, sondern sog. Streubesitz, kommt es bei der Organgesellschaft zu keiner Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG, aber auch zu keiner Hinzurechnung nach § 8 Nr. 5 GewStG. Die Dividenden sind im körperschaftsteuerlichen Einkommen der Organgesellschaft enthalten; bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Organgesellschaft erfolgt keine Korre...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.6 Formelle Besonderheiten

Die Besteuerung der Organgesellschaft und des Organträgers erfolgen in formeller und verfahrensrechtlicher Hinsicht unabhängig voneinander. Insbesondere war dabei bis Feststellungszeitraum 2013 problematisch, dass der gegenüber einer Organgesellschaft erlassene Körperschaftsteuerbescheid in Bezug auf die Ermittlung und Zurechnung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 2.2.4 Sonstige Hinzurechnungen oder Kürzungen

Auch bei anderen Hinzurechnungen oder Kürzungen ist innerhalb des Organkreises stets darauf zu achten, dass keine doppelte steuerliche Be- oder Entlastung eintritt. Praxis-Beispiel Keine Hinzurechnung innerhalb des Organkreises Die M-GmbH ist Organträger und hält 100 % der Anteile an der Organgesellschaft T-GmbH. Die M-GmbH hat der T-GmbH ein Darlehen gewährt, wofür die T-GmbH...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.2.1 Organträger

Als Organträger kommen zunächst grundsätzlich alle im Inland steuerpflichtigen gewerblichen Unternehmen in Betracht.[1] Konkret sind dies: Nicht steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen i. S. d. § 1 KStG; dies sind vor allem Kapitalgesellschaften. Das gilt auch für Kapitalgesellschaften, die nur vermögensverwaltend tätig sind, da auch diese st...mehr

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Organschaft / 5 Ausblick

In den vergangenen Jahren wurde immer mal wieder über eine Reform der Organschaft nachgedacht. Ein Wechsel hin zu einer sog. Gruppenbesteuerung würde eine Organschaft über die Grenze hinweg mit sich bringen, wie dies z. B. in Österreich bereits seit 2005 mit der grenzüberschreitenden Gruppenbesteuerung erfolgt. Aus wirtschafts- und standortpolitischer Sicht ist eine Gruppenb...mehr

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Organschaft / 4.2 Rechtsfolgen

Sind die Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft gegeben, ist nur der Organträger der umsatzsteuerliche Unternehmer. Der Organträger ist Steuerschuldner und nur er hat Voranmeldungen bzw. eine Jahreserklärung abzugeben. Darin werden alle Umsätze, Vorsteuern etc. für beide Betriebe zusammengefasst. Aus der umsatzsteuerlichen Organschaft folgt auch, dass Umsätze zw...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 2.2.2 Ab 2017: Sonderregelung in § 7a GewStG

Die oben dargestellte Vergleichsberechnung war in der Praxis fehleranfällig. Zudem hat der BFH diese als unzulässig eingestuft.[1] Der Gesetzgeber hat deshalb ab dem Erhebungszeitraum 2017 mit § 7a GewStG folgende Sonderregelung geschaffen: Die allgemeinen Grundsätze der Ermittlung von Gewerbeerträgen bei einer Organschaft bleiben unberührt: Organgesellschaft und Organträger s...mehr

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Organschaft / 2.1 Voraussetzungen

Es sind folgende Voraussetzungen für eine körperschaftsteuerliche Organschaft erforderlich: 2.1.1 Finanzielle Eingliederung Der Organträger muss an der Organgesellschaft vom Beginn des Wirtschaftsjahres an, ab dem eine Organschaft bestehen soll, ununterbrochen mehrheitlich beteiligt sein.[1] Dabei ist im Zweifelsfall nicht auf die Höhe der Beteiligung, sondern auf die benötigt...mehr

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Organschaft / 4.3 Praxis

Mittels einer umsatzsteuerlichen Organschaft lassen sich im Einzelfall Vorteile erzielen, wenn es darum geht, eine definitive Steuerbelastung angesichts von Umsätzen der Organgesellschaft, die den Vorsteuerabzug ausschließen, zu mindern. Nachteilig kann die Zusammenfassung von Unternehmen dagegen sein, wenn dadurch der Grenzwert für die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelte...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.4.2 Einkommen des Organträgers

Handelsrechtlich wird die Gewinnabführung der Organgesellschaft beim Organträger als Betriebseinnahme gebucht, eine Verlustübernahme als Betriebsausgabe.[1] Deshalb beginnt die steuerliche Ermittlung des (eigenen) Einkommens des Organträgers mit dem vorläufigen Ergebnis vor Ergebnisübernahme von der Organgesellschaft bzw. der Jahresüberschuss muss entsprechend korrigiert werd...mehr

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Organschaft / 2.3 Praxis

In der Praxis wird eine körperschaftsteuerliche Organschaft vor allem gerne gestalterisch genutzt, um eine Ergebnisverrechnung zwischen Körperschaften auf Ebene des Organträgers zu erreichen. Insbesondere geht es dabei um die Saldierung von Gewinnen und Verlusten innerhalb des Organkreises. Praxis-Beispiel Saldierung Gewinne und Verluste Die M-GmbH hat eine Tochtergesellschaft...mehr

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Organschaft / 2.2 Rechtsfolgen

Wird eine körperschaftsteuerliche Organschaft begründet, hat das zur Folge, dass das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zuzurechnen ist. Allerdings geht das nicht so weit, dass nur dieser eine Gewinnermittlung für den gesamten Organkreis erstellt. Angesichts der fortbestehenden rechtlichen Selbstständigkeit der Organgesellschaft hat diese ihre eigene Gewinnermitt...mehr

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Organschaft / 3.2 Rechtsfolgen

Liegt eine gewerbesteuerliche Organschaft vor, gilt die untergeordnete Organgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers, die sog. Betriebsstättenfiktion. Wie bei der Körperschaftsteuer kommt es auch bei der Gewerbesteuer zu einer Zurechnung des Gewerbeertrags der Organgesellschaft beim Organträger. Da auch für die Gewerbesteuer die zivil- und steuerrechtliche Selbstständ...mehr

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Organschaft / 4.1.1 Finanzielle Eingliederung

Der finanziellen Eingliederung liegt die Frage zugrunde, ob der Organträger die Möglichkeit hat, in der Organgesellschaft seinen Willen durchzusetzen. Dies ist bejahen, wenn er in der Lage ist Mehrheitsbeschlüsse zu fassen. Der Organträger muss folglich (unmittelbar oder mittelbar) mehr als 50 % der Stimmrechte besitzen. Wichtig Keine Gewinnabführung erforderlich Anders als fü...mehr

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Organschaft / 2.1.1 Finanzielle Eingliederung

Der Organträger muss an der Organgesellschaft vom Beginn des Wirtschaftsjahres an, ab dem eine Organschaft bestehen soll, ununterbrochen mehrheitlich beteiligt sein.[1] Dabei ist im Zweifelsfall nicht auf die Höhe der Beteiligung, sondern auf die benötigte Mehrheit der Stimmrechte bei der Organgesellschaft abzustellen. Ist diese gegeben, liegt eine finanzielle Eingliederung ...mehr

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Organschaft / 2 Körperschaftsteuer

Zunächst ein kurzer Blick auf die Rechtsformen der Beteiligten: Organträger kann sein[1]: eine natürliche Person, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Person, eine Personengesellschaft, die originär gewerblich tätig ist, eine inländische Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens. Organgesellschaft kann nur sein: ein...mehr

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Organschaft / 2.1.3 Ergebnisabführungsvertrag

Dieser Vertrag wird oftmals – inhaltlich nicht ganz zutreffend – als Gewinnabführungsvertrag bezeichnet.[1] Doch der Regelungsinhalt eines Ergebnisabführungsvertrags (EAV) ist nicht nur, dass die Organgesellschaft ihren gesamten Gewinn an den Organträger abzuführen hat, sondern dieser hat vielmehr auch einen bei der Organgesellschaft angefallenen Verlust in vollem Umfang zu ...mehr

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Organschaft / 4 Umsatzsteuer

Zunächst wiederum ein kurzer Blick auf die Rechtsformen der Beteiligten: Organträger kann sein: jeder inländische Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG. Organgesellschaft kann i. d. R. nur sein: eine inländische juristische Person, also insbesondere eine Kapitalgesellschaft[1]. Praxis-Tipp Personengesellschaft als Organgesellschaft Abweichend von der Grundregel kann auch eine Perso...mehr

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Organschaft / 3.1 Voraussetzungen

Damit eine gewerbesteuerliche Organschaft vorliegt, bedarf es seit dem Erhebungszeitraum 2002 derselben Voraussetzungen wie bei der Körperschaftsteuer.[1] Dies sind: eine finanzielle Eingliederung der Inlandsbezug und ein Ergebnisabführungsvertrag. Ebenfalls kann nur eine Kapitalgesellschaft Organgesellschaft sein; mit einer Personengesellschaft kommt es zu keiner Eingliederung ...mehr

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Organschaft / 3.3 Praxis

Aus der getrennten Ermittlung der Gewerbeerträge resultiert auch, dass Hinzurechnungen und Kürzungen grundsätzlich ebenfalls selbstständig anzusetzen sind. Dies könnte zu einer doppelten Berücksichtigung im Organkreis führen, welche jedoch durch eine zusätzliche Korrektur zu eliminieren ist.[1] Dies wird in der Praxis immer wieder übersehen, z. B. bei Darlehenszinsen für ein...mehr

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Organschaft / 4.1.2 Wirtschaftliche Eingliederung

Die Organgesellschaft ist in das Unternehmen des Organträgers wirtschaftlich eingliedert, wenn sie füreinander fördernd bzw. ergänzend tätig sind. Die beiden Betriebe müssen hinreichend eng miteinander wirtschaftlich verflochten sein. Dazu genügt es i. d. R. nicht, wenn nur nachrangige unerhebliche wirtschaftliche Leistungsbeziehungen vorliegen. Für eine wirtschaftliche Verf...mehr

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Organschaft / 2.1.2 Inlandsbezug

Die Gesellschaftsanteile an der Organgesellschaft müssen einer inländischen Betriebsstätte des Organträgers zuzurechnen sein. Mit dieser 2012 eingefügten Klausel[1] wird das deutsche Besteuerungsrecht am Einkommen des Organträgers sichergestellt, sowohl nach innerstaatlichen als auch nach abkommensrechtlichen Regelungen.mehr

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Organschaft / 4.1.3 Organisatorische Eingliederung

Damit die aus der finanziellen Eingliederung mögliche Einflussnahme abgesichert ist, muss der Organträger durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass er seinen Willen in der Organgesellschaft auch tatsächlich durchsetzen kann.[1] Die dazu geforderte personelle Verflechtung ist klassischerweise bei einer Personalunion der Geschäftsführer in beiden Gesellschaften gege...mehr

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Wirtschaftsjahr / 3 Umstellung des Wirtschaftsjahrs eines Gewerbebetriebs

An ein einmal gewähltes Wirtschaftsjahr ist der Gewerbetreibende nicht auf Dauer gebunden. Soweit kein beliebiger und willkürlicher Wechsel vorliegt, kann das Wirtschaftsjahr geändert werden. Einen Wechsel von einem abweichenden zu einem dem Kalenderjahr entsprechenden Wirtschaftsjahr kann der Gewerbetreibende stets vornehmen. Will er jedoch vom Kalenderjahr auf ein abweichend...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Anerkennung einer Organschaft für Folgejahre

Ist eine Organschaft trotz der Nichtdurchführung des GAV im ersten Geltungsjahr für die Folgejahre anzuerkennen, wenn noch vor dem Ablauf der ursprünglichen Mindestlaufzeit eine entsprechende Verschiebung bzw. Verlängerung der Mindestlaufzeit vereinbart wird? Das FG entschied: Tatsächliche Durchführung des GAV als auflösende Bedingung: Die Organschaft steht steuerlich unter d...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Feste Ausgleichszahlungen im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft

Ausgleichszahlung: Der angemessene Ausgleich in Form einer Ausgleichszahlung ersetzt bei einem Gewinnabführungsvertrag (GAV) den Dividendenanspruch der außenstehenden Aktionäre, da der Gewinn vollständig dem herrschenden Unternehmen zuzuführen ist. § 304 AktG dient damit dem Schutz der wirtschaftlichen Interessen der außenstehenden Aktionäre, die durch den Abschluss eines Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.7.2 Umstellung einer mittelbaren auf eine mehrstufige Organschaft

Tz. 1391 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird eine mittelbare Organschaft durch entspr Beendigung und Neuabschluss des GAV in eine mehrstufige Organschaft überführt, stellt sich die Frage nach der Auswirkung auf die organschaftlichen AP. Beispiel:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.4 Steuerliche Folgen bei mittelbarer Organschaft

Tz. 1595 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird eine Organschaft aufgrund mittelbarer Beteiligung stlich nicht anerkannt, gilt uE Folgendes (hierzu auch s Frotscher in F/D, § 14 KStG Rn 701; s Brink, in Sch/F, 2. Aufl, § 14 KStG Rn 1347 ff; s Neumann, in Gosch, 4. Aufl, § 14 KStG Rn 551 und s Walter, in B/W, § 14 KStG Rn 705). Beispiel 1: Sowohl zwischen EG und MG als auch zwischen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2 Die wichtigsten Ursachen einer verunglückten Organschaft

Tz. 1581 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie Schneider/Hinz (Ubg 2009, 738) ausführen, können die Ursachen, die zur stlichen Nichtanerkennung der Organschaft führen sowohl in der Einstiegsphase, während der vertraglichen Laufzeit als auch in der Beendigungsphase auftreten. Ebenfalls hierzu s Brink (in Sch/F, 2. Aufl, § 14 KStG Rn 1332).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2 Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrags vor dem Beginn der körperschaftsteuerlichen Organschaft

11.2.2.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag vor dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist Tz. 881 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG idF vor seiner Änderung durch das StSenkG muss der GAV bis zum Ende des Wj der OG, für das erstmals die Einkommenszurechnung zum OT erfolgen soll, auf mind fünf Jahre abgeschlossen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Mehrstöckige und mittelbare Organschaft

Tz. 750 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die stliche Organschaft kommt in vd Ausprägungen vor: Der Grundfall ist, dass zwischen dem OT, der die Mehrheit der Stimmrechte an der OG hat, und der OG ein GAV abgeschlossen und durchgeführt wird (unmittelbare Organschaft). Tz. 751 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen können mehrere unmittelbare Organschafte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.4 Die unterjährige Beendigung der Organschaft wirkt auf den Beginn des Wirtschaftsjahrs zurück (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 3 KStG)

Tz. 643 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Kündigung oder Aufhebung des GAV auf einen Zeitpunkt während des Wj der OG wirkt gem § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 3 KStG auf den Beginn dieser Wj zurück. Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass zivilrechtlich ausnahmsweise eine unterjährige Beendigung des GAV möglich ist und dass von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht wird. Zur A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.3 Die steuerlichen Folgen der verunglückten Organschaft

Tz. 1584 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Liegen von Beginn an die Voraussetzungen für die stliche Anerkennung der Organschaft nicht vor oder wird der GAV vor Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG beendet bzw tats nicht durchgeführt, sind von Beginn an die §§ 14–19 KStG nicht anzuwenden bzw die vorgenommenen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Organschaft

Tz. 249 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei einer OG können ein eigener EBITDA- und Zinsvortrag während der Organschaft nicht entstehen, denn § 4h EStG ist wegen § 15 S 1 Nr 3 S 1 KStG auf die OG nicht anzuwenden (s Tz 53 ff und s § 15 KStG Tz 87; weiter s Herzig/Liekenbrock, DB 2007, 2387, 2390 ff; s Bohn/Loose, DStR 2011, 1009, 1011; und s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 200...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.9 Sonderprobleme bei zwischenzeitlicher Beendigung der Organschaft

Tz. 538 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Sonderprobleme wirft die Regelung in Fällen auf, in denen die von der stlichen Außenprüfung beanstandete Organschaft im Zeitpunkt der Außenprüfung nicht mehr besteht, denn dann ist fraglich, wie die vom Ges geforderte nachträgliche Bilanzierung und Abführung bewerkstelligt werden können. Nach Auff von Schneider/Sommer (s GmbHR 2013, 22, 28) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.3 Zuordnung bei mittelbarer Organschaft (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 Alt 2 KStG)

Tz. 191 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei nur mittelbarer Beteiligung des OT an der Organschaft (mittelbare Organschaft) muss die Beteiligung an der vermittelnden Gesellschaft (Beteiligung iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 KStG) ununterbrochen während der gesamten Dauer der Organschaft einer inl BetrSt des OT zuzuordnen sein. Es kommt nicht darauf an, ob die vermittelnde Gesellschaft...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.6 Ausgleichsposten bei mittelbarer Organschaft

Literaturhinweis: von Freeden/Joisten, Auflösung organschaftlicher AP bei mittelbarer Organschaft, DB 2016, 1099. 12.4.3.6.1 Allgemeines Tz. 1367 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Unsicherheit besteht hinsichtlich der Bildung und insbes der Auflösung organschaftlicher AP bei einer nur mittelbaren Organschaft (dazu s Tz 263 ff), weil § 14 Abs 4 KStG aF dazu keine speziellen Aussagen en...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.7 Wechsel von einer mehrstufigen zu mittelbaren Organschaft und umgekehrt

12.4.3.7.1 Umstellung einer mehrstufigen auf eine mittelbare Organschaft Tz. 1390 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird bei einer mehrstufigen Organschaft (GM ist OT der MG, MG ist wiederum OT der TG; dazu s Tz 1302 ff) nach Bildung einer versteuerten stillen Reserve bei TG und entspr aktiver AP bei GM und MG (s Tz 1302) der GAV zwischen MG und TG aufgehoben und ein neuer GAV zwisc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4 Zur Abgrenzung der Verfahren bei Beendigung der Organschaft

11.4.1 Veräußerung der Organbeteiligung vor der Auflösung und Abführung von während der organschaftlichen Zeit gebildeten Rücklagen der Organgesellschaft Tz. 885 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 R 14.8 KStR 2022 enthält vd Aussagen, die die Organschaftsregelungen des KStG für den Fall der Beendigung der Organschaft von denen zur Dividendenbesteuerung abgrenzen. Sie betreffen insbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Zur Abgrenzung der Verfahren bei Beginn der Organschaft

11.2.1 Vororganschaftliche Rücklagen in der Handelsbilanz 11.2.1.1 Handelsrechtliche Behandlung Tz. 878 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine nicht nach den §§ 319 bis 327 AktG eingegliederte AG als OG darf wegen der Regelung des § 301 AktG vororganschaftliche Rücklagen nicht an den OT abführen (s Tz 412). Das gilt nach der hM (s § 17 KStG Tz 18) entspr für eine OG in der Rechtsform...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.7 Anwendung der Einlagelösung bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 1116 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine mehrstöckige Organschaft (s Tz 751, 982) liegt vor, wenn in einer Beteiligungskette zwischen den einzelnen Gliedern Organverhältnisse vorliegen. Wegen der durchgehenden Einkommenszurechnung bis zum obersten OT schlagen sich als Einlage zu behandelnde organschaftliche Minderabführungen sowie als Einlagenrückzahlung zu behandelnde organsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.7.1 Umstellung einer mehrstufigen auf eine mittelbare Organschaft

Tz. 1390 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird bei einer mehrstufigen Organschaft (GM ist OT der MG, MG ist wiederum OT der TG; dazu s Tz 1302 ff) nach Bildung einer versteuerten stillen Reserve bei TG und entspr aktiver AP bei GM und MG (s Tz 1302) der GAV zwischen MG und TG aufgehoben und ein neuer GAV zwischen GM und TG (aufgrund mittelbarer Beteiligung) geschlossen, führt die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.2 Beendigung und anschließender Neuabschluss des Gewinnabführungsvertrags mit demselbem Organträger bei nicht unterbrochener Organschaft

Tz. 1464 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn während der Laufzeit des ersten GAV bei der OG zB eine zur Anwendung des § 14 Abs 4 KStG beim OT führende Minderabführung vorlag, die sich während der Laufzeit des zweiten GAV durch eine Mehrabführung wieder auflöst, ist durchgängig von einem Anwendungsfall des § 14 Abs 4 KStG auszugehen (s Tz 938). Die spätere Mehrabführung ist nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.4 Ausgleichsposten bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 1302 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine mehrstöckige Organschaft (s Tz 751, 982) liegt vor, wenn in einer Beteiligungskette zwischen den einzelnen Gliedern Organverhältnisse vorliegen. Wird hier auf jeder Stufe ein GAV abgeschlossen und weicht bei dem untersten Glied das stliche Ergebnis von der hr-lichen Gewinnabführung ab, sind auf allen Stufen bis zur Spitze (OT) hin die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.7 In vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehr- bzw Minderabführungen bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 997 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch bei einer Kettenorganschaft, bei der die Organschaft auf allen Stufen zeitgleich oder auf den oberen Stufen früher beginnt, sind vororganschaftlich verursachte Mehr- bzw Minderabführungen denkbar, allerdings nur auf der untersten Organschaftsebene. Wegen des hiervon zu unterscheidenden Falls, in dem die Organschaft auf den Zwischenstuf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.6 In vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehr- bzw Minderabführungen bei mittelbarer Organschaft

Tz. 994 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn bei einer mittelbaren Organschaft der GAV (an der MG vorbei) direkt zwischen GM und TG abgeschlossen worden ist und durchgeführt wird, ist uE eine in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehrabführung iSd § 14 Abs 3 KStG als mehrstufige GA durch die Beteiligungskette zu behandeln mit der Folge, dass auf jeder Stufe nabzb Ausgaben iHv ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.3 Zur Abgrenzung der Verfahren während der Organschaft; Auflösung einer in organschaftlicher Zeit gebildeten Kapitalrücklage

Tz. 884 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird eine in organschaftlicher Zeit gebildete Kap-Rücklage noch während der Laufzeit des GAV wieder aufgelöst, unterliegt der Auflösungsbetrag nicht der Gewinnabführung; er kann aber ausgeschüttet werden (s Tz 426).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.2 Zuordnung bei unmittelbarer Organschaft (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 Alt 1 KStG)

Tz. 182 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 KStG ist Organschaftsvoraussetzung, dass die Beteiligung iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG ununterbrochen während der Gesamtdauer der Organschaft einer inl BetrSt iSd § 12 AO des OT zuzuordnen ist (wegen der Unschädlichkeit der Zuordnung mehrerer Teil-Beteiligungen des OT zu inl BetrSt des OT und wegen der Unschädlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.6.3 Auflösung des Ausgleichspostens bei mittelbarer Organschaft

Tz. 1373 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Frage, wann bei einer mittelbaren Organschaft der in der St-Bil des OT gebildete AP aufzulösen ist und welche stlichen Wirkungen diese Auflösung hat, lässt sich aus dem Ges-Wortlaut nicht zweifelsfrei beantworten. Bei der Auflösung der AP ergeben sich ähnliche Probleme wie bei deren Bildung (s Heurung/Seidel, DK 2009, 400, 405). Da nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.5.2 Verdeckte Gewinnausschüttung bei Begründung einer Organschaft zu einer dauerdefizitären Organgesellschaft?

Tz. 800 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der BFH (s Urt des BFH v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961) hat entschieden, dass die Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit durch eine Eigengesellschaft einer jur Pers d öff Rechts ohne schuldrechtlichen Verlustausgleich zumindest iHd lfd Betriebsverluste zu einer vGA an die jur Pers d öff Rechts führt. Danach führt das Unterhalten eines ...mehr