Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Verschmelzung bzw Formwechsel des Organträgers

Tz. 23 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wird das Unternehmen des OT verschmolzen und geht die Organbeteiligung bei der Verschmelzung mit stlicher Rückwirkung auf die Übernehmerin über, erkennt die Fin-Verw (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.02 iVm Rn Org.03) eine durchgängige Organschaft und damit bezogen auf den neuen OT die rückwirkende Begründung einer Organschaft stlich an (s Tz 21 und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Auswirkungen einer Umwandlung auf die Inlandsverhaftung der Organbeteiligung nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 ff KStG

Tz. 20a Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 KStG muss in Grundfall der unmittelbaren Organschaft die Organbeteiligung ununterbrochen während der gesamten Dauer der Organschaft einer inl BetrSt des OT zuzurechnen sein. Bei einer mittelbaren Organschaft muss gem § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 KStG die Beteiligung an der vermittelnden Gesellschaft ununterbrochen wä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zur rückwirkenden Anerkennung der finanziellen Eingliederung

Tz. 21 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Es stellt sich die Frage, ob die in § 2, § 9 S 2 und 3, § 20 Abs 5 und 6, § 24 Abs 4 Hs 2 sowie in § 25 S 2 UmwStG für Zwecke der Einkommensermittlung geregelte Rückbeziehung einer Umw auch die stliche Anerkennung einer Organschaft betrifft. Auf Unternehmensseite besteht nämlich idR das Interesse, eine an einem Umstrukturierungsvorgang betei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Einbringung der Beteiligung (Anteilstausch) an einer Tochter-Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft ("Höher hängen" oder "Tiefer hängen")

Tz. 35 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Stlich unproblematisch ist der Fall des "Höherhängens" einer Beteiligung (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.17). Beispiel: In der Ausgangssituation besteht eine Beteiligungskette M – T – E (jeweils 100%ige Beteiligungen). Durch Einbringung seitens T wird die E-Beteiligung mit stlicher Rückwirkung zum 31.12. des Vorjahrs auf die M übertragen, so dass T ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Verschmelzung oder Spaltung des Organträgers

Tz. 72 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Auf der Grundlage der uE zutr These (s Rn 00.02 des UmwSt-Erl 2011, s Tz 71), wonach Umwandlungen sowohl auf der Ebene des übertragenden als auch des übernehmenden Rechtsträgers Veräußerungs- und Anschaffungsvorgänge sind, vertritt die Fin-Verw die Auff, dass jede Umwandlung des OT grds zur einkommenswirksamen Auflösung der in ihrer St-Bil a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Anwachsung bei einer Organträger-Personengesellschaft

Tz. 42 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Während die Fin-Verw im früheren UmwSt-Erl (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Rn 20.02) die Anwachsung als "Unterfall der Einzelrechtsnachfolge" qualifizierte, der AEAO zu § 45 AO Rn 1 die Anwachsung hingegen in Anlehnung an das ZivR als Gesamtrechtsnachfolge einordnet (dazu auch s Orth, DStR 2005, 1629, 1630 und s Prinz/Schild...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Verschmelzung der Organgesellschaft auf den Organträger bzw Umkehrfall

Tz. 14 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Mit dem Zusammenfallen der bisher zwei zu künftig einem Unternehmen enden zwingend der GAV und die zwischen diesen Unternehmen bisher bestehende Organschaft (s OLG Hamm, WM 1988, 1164, 1168; weiter s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.04 für den Fall der Abwärtsverschmelzung des OT; weiter s nachstehende Tz 43). Obwohl R 14.5 Abs 6 KStR 2022 diesen Fall ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Verschmelzung bzw Aufspaltung der Organgesellschaft auf eine dritte Gesellschaft

Tz. 12 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei der Verschmelzung und bei der Aufspaltung des Unternehmens der OG endet zwingend der GAV, und zwar mit der H-Reg-Eintragung der Verschmelzung (s Urt des OLG Karlsruhe v 29.08.1994, DB 1994, 1917; UmwSt-Erl 2025 Rn Org.21 und Org.23; weiter s Fedke, DK 2008, 533, 534; s Heidenhain, NJW 1995, 2873, 2877 und s Müller, BB 2002, 157, 161). De...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3 Verschmelzung auf eine andere Kapitalgesellschaft

Tz. 84 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 14 Abs 4 S 5 KStG idF vor KöMoG enthält eine ausdrückliche Regelung für die Zwangsauflösung organschaftlicher AP nur für den Fall der Umw der OG auf eine Pers-Ges oder eine natürliche Person. Die Frage, ob auch die verschmelzungsbedingte Übertragung des Vermögens der OG auf eine andere Kap-Ges der Veräußerung der Organbeteiligung gleichges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Konzerninterne Veräußerung der Organbeteiligung

Tz. 49 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Beispiel: Zivilrechtlich kann der GAV zwischen TG und M2 rückbezogen in Kraft gesetzt werden. Der stliche Rückbezug der Organschaft auf den Beginn des Veräußerungsjahrs scheitert daran, dass die Organbeteiligung im Wege der Einzelrechtsnachfoge übertragen worden ist. Möglich ist jedoch, wenn der neu abzuschließende GAV rechtzeitig iSd § 14 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Mehr- und Minderabführungen iSd § 14 Abs 3 und/oder Abs 4 KStG bei Beteiligung einer Organgesellschaft an einem Umwandlungsvorgang

Tz. 60 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei einem umwandlungsbedingten Vermögensübergang auf eine OG können sich, wie die nachstehenden Ausführungen zeigen, Probleme hinsichtlich der Anwendung des § 14 Abs 3 KStG (Mehr- und Minderabführungen mit Verursachung in vororganschaftlicher Zeit) und des § 14 Abs 4 KStG (Mehr- und Minderabführungen mit Verursachung in organschaftlicher Zei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Einbringung eines Teilbetriebs in eine neu gegründete Tochtergesellschaft

Tz. 33 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wird mit stlicher Rückwirkung aus dem Vermögen des übertragenden Rechtsträgers ein Teilbetrieb in eine neu gegründete Tochter-Kap-Ges nach § 20 UmwStG zu einem Wert unterhalb des gW ausgegliedert/eingebracht, kann zwischen dem übertragenden Rechtsträger und der Tochter-Kap-Ges mit Wirkung ab dem stlichen Übertragungstichtag ein Organschaftsv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.3 Verkürzung einer Organschaftskette durch Aufwärts- oder Abwärtsverschmelzung

Tz. 80 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Im UmwSt-Erl 2011 nur bruchstückhaft angesprochen sind die Auswirkungen auf den Ausweis organschaftlicher AP, die sich bei einer mehrstufigen Organschaft aus der Verkürzung der Beteiligungskette durch eine Aufwärts- oder Abwärtsverschmelzung ergeben. Beispiel: Verkürzung einer bisher zweistufigen auf eine einstufige Organschaft durch Aufwärt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Eintritt in den bestehenden Gewinnabführungsvertrag

Tz. 4 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wird die herrschende Gesellschaft auf einen dritten Rechtsträger umgewandelt, tritt der übernehmende Rechtsträger in den bestehenden GAV ein (s Urt des OLG Karlsruhe v 07.12.1990, ZIP 1991, 101, 104 und s Beschl des LG Bonn v 30.01.1996, GmbHR 1996, 774). Das gilt für den Übergang der Organbeteiligung durch Verschmelzung des Unternehmens des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Allgemeines

Tz. 22 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bereits nach früherer Verw-Auff sind Umwandlungsvorgänge auf der Ebene des OT, wenn es darum geht, eine "Organschaftspause" zu vermeiden oder darum, eine in den Umwandlungsvorgang einbezogene Gesellschaft ab dem stlichen Übertragungsstichtag in einen Organkreis einzubinden, deutlich unproblematischer als solche auf der Ebene der OG. Die Fin-V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Spaltung des Organträgers

Tz. 30 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Geht das Vermögen des OT durch Spaltung auf ein anderes gew Unternehmen (Übernehmerin) über, tritt der übernehmende Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungsvertrages oder -plans (§ 131 Abs 1 Nr 1 UmwG) in den GAV ein. In dem Spaltungsvertrag muss geregelt werden, auf welchen übernehmenden Rechtsträger die Organbeteiligung übergeht. Wenn bei ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Formwechsel

Tz. 47 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 17.09.2003, BStBl II 2004, 534) kann eine durch Formwechsel aus einer Pers-Ges entstandene Tochter-Kap-Ges rückwirkend ab dem stlichen Übertragungsstichtag OG sein, vorausgesetzt, der GAV wird fristgerecht iSd § 14 Abs 1 S 2 KStG wirksam. Dh der BFH stellt für die Beurteilung der finanziellen Einglieder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Grundsätzliches

Tz. 69 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Zu der Auswirkung von Umwandlungsvorgängen auf aktive bzw passive organschaftliche AP hat im JStG 2008 erstmals der Ges-Geber zu einem Teilbereich Stellung bezogen. Für die Zeit vor Inkrafttreten des JStG 2008 finden sich Äußerungen nahezu ausschließlich in der Bp-nahen Fach-Lit. Die Antwort auf die Frage nach der stlichen Behandlung organsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Zusammenfassende Übersicht

Tz. 93 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 In der nachstehenden tabellarischen Übersicht ist angegeben, in welcher Rn des UmwSt-Erl und in welcher Tz der vorstehenden Kommentierung die jeweils genannte Thematik behandelt wird. Bei den Themen "Auswirkungen auf den GAV" und "Auswirkungen auf die finanzielle Eingliederung" handelt es sich um die Fundstellen im UmwSt-Erl 2025, bei dem Th...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7 Heilung einer Unterbrechungshandlung durch rückwirkende Verschmelzung; Dauer des letzten Wirtschaftsjahrs

Tz. 50 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der BFH (s Urt des BFH v 21.12.2005, BStBl II 2006, 469) hatte über die Frage zu entscheiden, ob eine bei Veräußerung der Organbeteiligung eingetretene Unterbrechung eines Organschaftsverhältnisses im Nachhinein dadurch geheilt werden kann, dass die TG rückwirkend auf die Erwerbergesellschaft verschmolzen wird. Die Zahlen bezeichnen die Reih...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bredow/Liebscher, Erhalt des steuerlichen Querverbundes bei Teilprivatisierungen durch Änderung von Unternehmensverträgen im GmbH-Konzern, BB 2003, 393; Baldamus, Gestaltungsspielraum bei Art und Maß von Ausgleichszahlungen nach § 304 AktG, Ubg 2010, 483; Schöneborn, Aktuelle Formfragen der ertragsteuerlichen Organschaft, DB 2010, 245. Rn. 1950 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Spaltung, Einbringung

Tz. 46 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die OG bleibt bei der Abspaltung und bei der Einbringung (ggf Ausgliederung) von Teilen ihres Vermögens bestehen. Der GAV wird dadurch nicht berührt (s Tz 17). Die Organschaft kann unverändert weitergeführt werden (glA s Herlinghaus, FR 2004, 974, 979). Wird die OG aufgespalten, endet der GAV (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.23; weiter s Tz 12, dort ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Einführung

Tz. 1 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die kstliche (und gewstliche) Organschaft hat in mehrfacher Hinsicht Querverbindungen zum UmwSt-Recht. Dabei geht es insbes darum, welche Auswirkungen die Umw des OT bzw der OG auf einen bestehenden GAV hat (dazu s Tz 3 ff), wie sich eine Umw auf die Inl-Verhaftung der Organbeteiligung nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 ff KStG auswirkt (dazu s Tz 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Fallübersicht

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Umwandlung des Organträgers

Tz. 53 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei Verschmelzung des OT auf einen unterjährigen stlichen Übertragungsstichtag unter Fortsetzung der bestehenden Organschaft erfolgt die Einkommenszurechnung bei derjenigen MG, die zum Schluss des Wj der OG der OT ist (s § 14 KStG Tz 824). Das gilt uE auch, wenn die MG, auf die der bisherige OT verschmolzen wird, die Beteiligung an dem OT er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Verschmelzung

Tz. 44 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Geht das Vermögen der OG durch Verschmelzung auf einen anderen Rechtsträger über, wird ein bestehender GAV beendet (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.21; dazu ebenfalls, auch wegen der Gegen-Auff s Tz 12). Das bestehende Organschaftsverhältnis endet zum stlichen Übertragungsstichtag. Das gilt auch bei einem aus der Sicht der OG unterjährigen stlichen Ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Umwandlungsvorgänge auf der Ebene der Organgesellschaft

4.4.1 Verschmelzung Tz. 44 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Geht das Vermögen der OG durch Verschmelzung auf einen anderen Rechtsträger über, wird ein bestehender GAV beendet (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.21; dazu ebenfalls, auch wegen der Gegen-Auff s Tz 12). Das bestehende Organschaftsverhältnis endet zum stlichen Übertragungsstichtag. Das gilt auch bei einem aus der Sicht der OG unter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 20. Treuhandmodell

Rn. 1498 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das sog Treuhandmodell zielt auf eine Ergebniskonsolidierung innerhalb von (insb) PersGes-Strukturen vergleichbar der Organschaft, allerdings unter einfacheren gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen (Schiffers/Feldgen, GmbH-StB 2014, 141; Butler, NWB 2012, 2925ff). Die erstrebte ertragsteuerliche Konsolidierung ist durch den BFH bestätig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Umwandlungsvorgänge auf der Ebene der Muttergesellschaft

4.2.1 Allgemeines Tz. 22 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bereits nach früherer Verw-Auff sind Umwandlungsvorgänge auf der Ebene des OT, wenn es darum geht, eine "Organschaftspause" zu vermeiden oder darum, eine in den Umwandlungsvorgang einbezogene Gesellschaft ab dem stlichen Übertragungsstichtag in einen Organkreis einzubinden, deutlich unproblematischer als solche auf der Ebene...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Beteiligungen an KapGes

Rn. 792 Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Demgegenüber stellen Beteiligungen an KapGes in HB u StB Vermögensgegenstände bzw WG dar, allerdings besonderer Art, weil hier immer zwei Besteuerungsebenen vorliegen (anders an der PersGes, im Einzelnen Hoffmann, FS W. Müller, 2001, 631). Die Bewertung beim Mutterunternehmen erfolgt nach allg Grundsätzen, also sind zB wegen nachhaltiger Wer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Umwandlung einer dritten Gesellschaft auf die Organgesellschaft

Tz. 48 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Geht das BV einer dritten Kö durch einen Umwandlungsvorgang (Verschmelzung, Spaltung, Einbringung) auf die OG über, besteht das Organschaftsverhältnis grds weiter fort, soweit die Eingliederungsvoraussetzungen auch weiterhin gegeben sind und der GAV weitergeführt wird (so für den Fall der Umw einer dritten Kö auf den OT s UmwSt-Erl 2025 Rn O...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leis, Steueränderungen zum 01.01.2004 im Überblick, FR 2004, 62; Hörster, BB-Gesetzgebungsreport: Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum SteuervergünstigungsabbauG …, BB 2004, 245; Dissars, Grundzüge der Besteuerung nach der Tonnage, NWB 2009, 3656. Rn. 2050 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Umwandlung der Organgesellschaft

Tz. 54 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Das Ergebnis des letzten Wj der OG unterliegt unstreitig noch dem GAV und ist stlich dem OT gem § 14 Abs 1 S 1 KStG zuzurechnen. Da die OG bei einer Umw auf einen unterjährigen stlichen Übertragungsstichtag auf diesen Stichtag eine stliche Schluss-Bil zu erstellen hat, gelten die vorstehenden Ausführungen auch für das Ergebnis des betr Rumpf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 52 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 14 Abs 1 S 1 KStG regelt die Zurechnung des Organeinkommens zum OT. H 14.7 KStH 2022 verweist auf das Urt des BFH v 29.10.1974 (BStBl II 1975, 126), wonach das Einkommen der OG dem OT für den VZ zuzurechnen ist, in dem die OG es bezogen hat und es ohne Bestehen der Organschaft selbst versteuern müsste. Was in den KStH jedoch fehlt, ist ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4 Anwachsung bei einer Organträger-Personengesellschaft

Tz. 81 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wie in Tz 42, 42 a ausgeführt, unterscheidet die Fin-Verw (s UmwSt-Erl 2025/2011 Rn Org.18) hinsichtlich der stlichen Behandlung des Anwachsens der Organbeteiligung als Folge des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters aus einer OT-Pers-Ges zum verbleibenden Gesellschafter im Grundsatz danach, ob das Ausscheiden des vorletzten Gesellscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.4 Auf- oder Abspaltung auf eine andere Kapitalgesellschaft

Tz. 85 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei Auf- oder Abspaltung von BV der OG auf eine andere Kap-Ges gelten uE die Ausführungen in Tz 84 entspr, dh ein organschaftlicher AP ist bei einer Spaltung zu gW aufzulösen, nicht jedoch bei einer Spaltung zu Bw (aA die Fin-Verw, s Tz 84). Im UmwSt-Erl 2011 (s UmwSt-Erl 2011 Rn Org.22 Abs 2) äußert sich die Fin-Verw explizit zu den AP nur ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.6 Ausgliederung von Betriebsvermögen zwischen verschiedenen Organgesellschaften

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Formwechsel der Organgesellschaft

Tz. 16 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Formwechsel von Kap-Ges auf Kap-Ges berührt den GAV und das Organschaftsverhältnis nicht (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.24). Demhingegen endet die Organschaft zwangsläufig, wenn die OG von der Kap-Ges auf eine Pers-Ges formwechselt, weil letztere gem § 14 KStG nicht OG sein kann. Das gilt unabhängig davon, dass im letztgenannten Fall hr-lich d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Verschmelzung von Organträger und Organgesellschaft

Tz. 43 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei Verschmelzung einer OG auf den OT oder umgekehrt (Konfusion) endet das bisherige Organschaftsverhältnis (s Tz 14). Bei Beendigung des GAV vor Ablauf von fünf Jahren liegt ein wichtiger Grund iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG vor (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.04 iVm Rn Org.12). Vorstehendes gilt allerdings nur für das konkrete Organschaftsverhäl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. § 4 Abs 5 S 1 Nr 11 EStG

Rn. 236 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 In § 4 Abs 5 S 1 Nr 11 EStG ist durch das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum StVergAbG (vom 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840) geregelt, dass Aufwendungen, die mit unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungen von nicht einlagefähigen Vorteilen an natürliche oder juristische Personen oder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Allgemeines

Tz. 81a Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 14 Abs 4 S 5 KStG idF vor KöMoG führt die Umwandlung einer OG auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Person als veräußerungsgleicher Vorgang zur stwirksamen Auflösung eines organschaftlichen AP in der St-Bil des OT; das gilt auch für einen vergleichbaren Formwechsel (s § 14 KStG Tz 1322 ff). Zu der Frage, ob auch die verschmelzun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.6 Umwandlung der Organgesellschaft als wichtiger Grund für die vorzeitige Kündigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 19 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wird aufgrund der Verschmelzung, Spaltung usw des Unternehmens der OG ein noch nicht fünf Jahre lang durchgeführter GAV beendet, ist die Umw als wichtiger Grund iSd R 14.5 Abs 6 S 2 KStR 2022 anzusehen, dh die Organschaft ist bis zum stlichen Übertragungsstichtag anzuerkennen (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.26). Der UmwSt-Erl 2025 wurde sprachlich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Abspaltung bzw Einbringung (ggf Ausgliederung) aus dem Betriebsvermögen der Organgesellschaft

Tz. 17 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Setzt der OT zu dem bei der OG nach Abspaltung oder Ausgliederung verbleibenden Unternehmensteil den GAV fort, wird das bisherige Organschaftsverhältnis ohne Unterbrechung anerkannt (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.22), vorausgesetzt, die Eingliederungsvoraussetzungen sind zu dem verbleibenden Unternehmensteil erfüllt. Der GAV wird dadurch nicht ber...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Täter

Rz. 179 [Autor/Zitation] Als Täter für das in § 331 Abs. 1 Nr. 3 normierte Delikt kommen nach dem Wortlaut der Vorschrift zunächst nur Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes. bzw. KapCoGes. (§ 335b) infrage, die zum Zwecke der Befreiung gem. §§ 291 Abs. 1 und 2, 292 einen Konzernabschluss oder einen Konzernlagebericht offenlegen, die die Verhältnisse des K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wesentliche außerbilanzielle steuerliche Korrekturen

Rn. 337c Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Außerhalb der StB – und damit außerhalb der Maßgeblichkeitsfrage – wird das StB-Ergebnis auf der zweiten Korrekturstufe weiter angepasst. Außerbilanzielle Kürzungenmehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bedeutung der Feststellung

Rz. 9 [Autor/Zitation] Abs. 3 begründet selbst keine Pflicht zur Feststellung des JA; diese muss sich vielmehr aus dem Gesetz (so zB für Personenhandelsgesellschaften aus § 121 HGB) oder aus dem Gesellschaftsvertrag/der Satzung des Unternehmens ergeben. Abs. 3 regelt lediglich, welche rechtliche Bedeutung die Feststellung des JA hat. Sie ist seine Billigung durch die zuständi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Rechnungslegungspflicht bei Kapitalgesellschaften

Rz. 48 [Autor/Zitation] Kapitalgesellschaften iSd. § 331 sind AG (einschließlich REIT-AG nach § 1 Abs. 1 REIT-Gesetz), KGaA und GmbH (einschließlich UG nach § 5a GmbHG) sowie Personenhandelsgesellschaften nach § 264a, da § 331 Teil des zweiten Abschnittes im dritten Buch des HGB ist und sich dieser Abschnitt nach seiner Überschrift auf diese Gesellschaften beschränkt (Altenha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Übernahmegewinn bzw -verlust und Gewinnabführungsvertrag

Tz. 58 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Hinsichtlich der Auswirkungen eines umwandlungsbedingten Vermögensübergangs auf eine OG ist wie folgt zu unterscheiden: a) Seitwärtsverschmelzung einer SchwGes auf die OG Bei einer Seitwärtsverschmelzung erzielt die übernehmende OG unabhängig davon, ob hr-lich die Bw der Überträgerin übernommen oder höhere Werte angesetzt werden, einen Übernah...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Ammann, Zur Umsatzbesteuerung von Golfclub-Leistungen, die mit "Greenfees" und "echten" Mitgliederbeiträgen entgolten werden, UVR 2010, 144–148. Baldauf, Umsatzsteuerliche Abgrenzung von Zuschusszahlungen der öffentlichen Hand, DStZ 2010, 125–136. Becker/Kretzschmann, Umsatzbesteuerung von Gastvorträgen unter Berücksichtigung der aktuellen EuGH-Rechtsprechung, UR 2007, 873–881...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 34 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Anwendung des § 13 Abs 2 UmwStG auf AE-Ebene ist unabhängig davon, ob bei der übertragenden Kö gem § 11 Abs 2 UmwStG der Ansatz eines unter dem gW liegenden Übertragungswerts möglich ist. Weiter setzt eine Anwendung des § 13 Abs 2 UmwStG nicht voraus, dass auf die übertragende Kö § 11 UmwStG und auf die übernehmende Kö § 12 UmwStG angewe...mehr