Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.5 Zusammenfassende Übersicht

Tz. 892 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Tz. 893–894 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 vorläufig freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.5 Zeitpunkt der organschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung (§ 14 Abs 4 S 7 KStG)

Tz. 1090 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach dem S 7 des § 14 Abs 4 KStG gelten organschaftliche Minder- und Mehrabführungen nach den S 1 und 2 in dem Zeitpunkt als erfolgt, in dem das Wj der OG endet, und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein kj-gleiches oder um ein abw Wj handelt. Dieser Satz entspr nahezu wortgleich dem S 3 des § 14 Abs 3 KStG (dazu s Tz 1007) und dem S 6 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2.1 Allgemeines

Tz. 732 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 2 S 2 KStG gilt die in § 14 Abs 2 S 1 KStG geregelte Fiktion der Vollabführung des Gewinns nur, wenn die Az insges den dem Anteil (des Minderheitsgesellschafters) am gezeichneten Kap (der OG) entspr Gewinnanteil des Wj nicht überschreiten, der ohne den GAV hätte geleistet werden können. Die Regelung in § 14 Abs 2 KStG hat zur F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.2.3 Steuerliche Behandlung des Aufwands bzw Ertrags aus der Auflösung der organschaftlichen Ausgleichsposten (§ 34 Abs 6e S 13 und 14 KStG idF des JStG 2022)

Tz. 1240 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Aufzulösende aktive AP (ggf erhöht um den Angleichungsfaktor) erhöhen, aufzulösende passive AP (ggf erhöht um den Angleichungsfaktor) mindern in der St-Bil des (ehemaligen) OT den Bw der Organbeteiligung (s § 34 Abs 6e S 13 KStG idFd JStG 2022), bei mittelbarer Organschaft den Bw der Beteiligung an der ZwiGes (s Tz 1199). Auch in S 13 hätt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.1 Grundsätzliches, Begriffserläuterungen

12.4.3.1.1 Allgemeines Tz. 1161 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 S 1 KStG idFd JStG 2008 ist für Minder- und Mehrabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, in der St-Bil des OT ein besonderer aktiver oder passiver AP iHd Betrags zu bilden, der dem Verhältnis des OT am Nenn-Kap der OG entspricht. Nach § 14 Abs 4 S 2–4 KStG idFd JStG 2008 sind die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.1 Gewinnrücklagen iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG

Tz. 466 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG darf die OG Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in die Gewinnrücklagen (s § 272 Abs 3 HGB) mit Ausnahme der ges Rücklagen einstellen, als dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtsch begründet ist. Hr-lich unterliegt die Rücklagenbildung bei der OG keinen Beschränkungen. Tz. 467 Stand: EL 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.3 Nur anteilige Bildung von Ausgleichsposten bei nicht 100%iger Beteiligung (§ 14 Abs 4 S 1 KStG idF vor KöMoG)

Tz. 1294 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 S 1 KStG aF sind AP nur iHd Betrags zu bilden, der dem Verhältnis der Beteiligung des OT an dem Nenn-Kap der OG entspricht. Damit hat der Ges-Geber des JStG 2008 die vom BFH (s Urt des BFH v 24.07.1996, BStBl II 1996, 614) bestätigte Regelung in R 63 Abs 1 S 3 KStR 2004 in den § 14 KStG übernommen. Beispiel: An der OG ist de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2 Wichtiger Grund rechtfertigt vorzeitige Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

4.4.9.2.1 Allgemeines Tz. 609 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die vorzeitige, ggf auch unterjährige, Beendigung eines GAV bedarf es eines "wichtigen Grundes", wobei das Gesellschaftsrecht und das StR in dessen Definition nicht zwingend übereinstimmen (s Tz 614). Der BFH (s Urt des BFH v 02.11.2022, DStR 2023, 264) hat klar gestellt, dass der wichtige Grund nur zur Unschädlichk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.2 Zum Umfang der eigenen gewerblichen Tätigkeit

Tz. 146 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Fin-Verw lehnt eine deckungsgleiche Übertragung der für die §§ 15 und 18 EStG geltenden Grundsätze zur Gewerblichkeit auf die Organschaft ab, weil iE § 14 KStG einen gegenläufigen Ansatz hat. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 10.11.2005, BStBl I 2005, 1038 Rn 17) reicht eine geringfügige gew Tätigkeit einer PersGes nicht aus, um die OT-E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Einkommensermittlung bei der Organgesellschaft

10.2.1 Allgemeines Tz. 771 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 KStG ist das Einkommen der OG, soweit sich aus § 16 KStG nichts anderes ergibt, dem OT (außerhalb) der Bil zuzurechnen. Wie bereits ausgeführt (s Tz 765), ist die Verwendung des Begriffs "Einkommen" in § 14 Abs 1 S 1 KStG ungenau. Was § 14 Abs 1 S 1 KStG meint, ist das Einkommen, welches sie selbst best...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.2 Auflösung des Ausgleichspostens bei Veräußerung der Organbeteiligung (§ 14 Abs 4 S 2 KStG idF vor KöMoG)

Tz. 1317 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Im Fall der Veräußerung der Organbeteiligung sind in der St-Bil des OT die mit dieser Organbeteiligung zusammenhängenden AP einkommenswirksam aufzulösen. Die Auflösung eines aktiven AP führt zu einer Gewinnminderung; die Auflösung des passiven AP führt zu einer Gewinnerhöhung. Wegen der Anwendung des § 8b KStG, des § 3 Nr 40 EStG und des §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.2 Ausgleichsposten bei Personengesellschaften als Organträger

Tz. 1290 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei PersGes als OT ist es ab dem VZ 2003für die stliche Anerkennung der Organschaft erforderlich, dass die Anteile an der OG zum Gesamthandsvermögen der PersGes gehören (s Tz 159). Deshalb werden die Anteile an der OG in jedem Fall in der St-Bil der PersGes erfasst. Auch die AP sind in der St-Bil der OT-PersGes zu bilden, wobei sich in der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2.2 Gewinnabführungsvertrag nach ausländischem Recht liegt vor

Tz. 342 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Als Reaktion auf die Einleitung eines förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens seitens der EU-Kommission v 26.07.2019 (dazu s Tz 100) erkennt D nunmehr einen nach ausl Recht abgeschlossenen GAV unter folgenden Voraussetzungen an (s Vfg der OFD Ffm v 12.11.2019, DStR 2019, 2701 und v 09.07.2020, DB 2020, 1768): Zitat Die Regelungen des ausl GA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.6.1 GmbH & Co als Organträger

Tz. 163 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Sowohl die Kpl-GmbH als auch die GmbH & Co können OT einer (außenstehenden) OG sein, wenn die finanzielle Eingliederung gegeben ist und ein GAV vorliegt, der erfüllt wird. Bei einer PersGes, deren Kpl eine Kap-Ges ist (zB GmbH & Co KG), sind nach der Rspr die von den Kdsten gehaltenen Anteile an der Kpl-GmbH Sonder-BV der Kdsten. Hier stellt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3 Ausgleichspostenlösung nach § 14 Abs 4 KStG idF vor dem KöMoG

Ausgewählte Literaturhinweise: Schröder, Der besondere AP in der St-Bil des OT, StBp 1975, 149, 176, StBp 1977, 25; Palitsch, Der besondere AP beim OT nach der KSt-Reform, StBp 1978, 181; Hübel, Der besondere AP (Korrekturposten) beim OT, BB 1979, 418; Palitsch, Der besondere AP (Korrekturposten) beim OT, BB 1979, 416; Tesdorpf, Die besonderen AP bei der kstlichen Organschaft, DS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.6.2 Ertragszuschuss in Form einer Sacheinlage

Tz. 1511 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist Gegenstand der verdeckten Einlage ein aktivierungspflichtiges WG (Bsp: Der OT veräußert ein Grundstück, dessen Verkehrswert 500 TEUR beträgt, für 100 TEUR an die OG), hat die OG das Grundstück richtigerweise sowohl in der H-Bil als auch in der St-Bil mit 500 TEUR anzusetzen (Buchung: Grundstück 500 TEUR an Geld 100 TEUR und an Ertrag 4...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.6 Verdeckte Einlagen; Ertragszuschuss

12.4.6.1 Allgemeines Tz. 1501 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Sonderprobleme iVm § 14 Abs 4 und § 27 KStG ergeben sich bei verdeckten Einlagen des OT in das BV der OG in Fällen, in denen ein Ertragszuschuss nicht gem § 272 Abs 4 HGB in die Kap-Rücklage eingestellt, sondern gem § 272 Abs 2 Nr 4 HGB als sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam behandelt wird (dazu s Tz 805). In...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4 Einkommensermittlung beim Organträger

10.4.1 Berechnungsschema Tz. 831 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das Einkommen des OT ist nach § 8 KStG bzw bei natürlichen Personen und PersGes als OT nach §§ 4 und 5 EStG zu ermitteln. Bei Kö als OT gilt die sog zweistufige Gewinnermittlung (s Wassermeyer, GmbHR 2003, 313). Auf den Jahresüberschuss bzw Gewinn des OT hat sich die hr-liche Gewinnabführung bzw Verlustübernahme als ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.2 Besonderheiten bei der Gewinnermittlung

Tz. 835 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Organschaftsbedingte Sonderauswirkungen in der St-Bil des OT ergeben sich insbes aus: Der Aktivierung von Forderungen bzw der Passivierung von Verpflichtungen aus dem GAV. Daraus sich ergebende Veränderungen des St-Bil-Gewinns sind auf der zweiten Stufe der Gewinnermittlung zu neutralisieren (s amtl Einkommensermittlungsschema in R 7.1 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Zeitraum der Einkommenszurechnung

Ausgewählte Literaturhinweise: Dötsch, Aktuelle Entwicklungen bei der ertragstlichen Organschaft: insbes Ges-Änderungen, Rspr, BMF-Einf-Schr, DK 2003, 21; Walter/Stümper, Vorzeitige Versteuerung des Organeinkommens bei abw Wj erstmals ges geregelt? GmbHR 2003, 652; Kempf/Zipfel, Offene Fragen der Einkommenszurechnung bei abw Wj im Organkreis, DStR 2005, 1301; Orth, Zurechnungsfr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3 Besonderheiten bei der Einkommensermittlung

10.4.3.1 Ausgaben (insbesondere Finanzierungskosten) im Zusammenhang mit der Organbeteiligung Tz. 845 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Finanzierungskosten für Kredite, die der OT zum Erwerb der Organbeteiligung aufgenommen hat, dürfen bei der Ermittlung des Einkommens des OT abgezogen werden (s R 14.7 Abs 1 KStR 2022). Insoweit greift nicht das in § 8b Abs 5 KStG geregelte pauschale...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2.2.3 Ergänzende Ausführungen

Tz. 738 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Prüfung der Einhaltung der Höchstgrenze nach § 14 Abs 2 S 2 KStG hat für jedes Wj gesondert zu erfolgen (s Schr des BMF v 04.03.2020, BStBl I 2020, 256 Rn 12). GlA s Frotscher (in F/D, § 14 KStG Rn 365g). Bei dem Vergleich der Az mit dem zulässigen Höchstbetrag iSd § 14 Abs 2 KStG kommt es nicht auf die im Laufe des Wj, sondern auf die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4 Minder- und Mehrabführungen mit Verursachung in organschaftlicher Zeit (§ 14 Abs 4 KStG)

12.4.1 Allgemeines, Rechtsentwicklung Tz. 1024 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 KStG idF des JStG 2008 ist für Minder- und Mehrabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, in der St-Bil des OT ein besonderer aktiver oder passiver AP zu bilden. Praktiziert wurde die Bildung organschaftlicher AP jedoch bereits seit länger als einem halben Jahrhundert ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.2 Nachträgliche Abführung von später festgestellten Mehrgewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 886 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Damit ist der Sachverhalt des bis heute nicht amtl veröffentlichten Urt des BFH v 05.04.1995 (DB 1995, 1593) gemeint. Im Urt-Fall stellte eine Außenprüfung des FA bei einer GmbH für eine Zeit, in der diese noch OG war, Mehrgewinne fest. Die GmbH passte ihre H-Bil erst für ein nachorganschaftliches Jahr an die geänderte St-Bil des organschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.8 Einlagelösung bei Personengesellschaften als Organträger

Tz. 1130 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei PersGes als OT ist es ab dem VZ 2003für die stliche Anerkennung der Organschaft erforderlich, dass die Anteile an der OG zum Gesamthandsvermögen der PersGes gehören (s Tz 159). Deshalb werden die Anteile an der OG in jedem Fall in der St-Bil der PersGes erfasst. Somit bilden sich die Einlagen/Einlagenrückgewähr iSd § 14 Abs 4 KStG auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.7.1 Allgemeines

Tz. 230 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mehrmütterorganschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer gew Unternehmen zu einer GbR mit dem Zweck der einheitlichen Willensbildung ggü einer Kap-Ges. Die GbR ist eine reine Innengesellschaft ohne eigenen Geschäftsbetrieb, es fehlt eine gew Tätigkeit iSd § 15 EStG, die nach dem Beschl des BFH v 25.06.1984 (BStBl II 1984, 751) zwingende Vorau...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.5 Auflösung des Ausgleichspostens in Organschaftsketten

Tz. 1339 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn bei einer mehrstöckigen Organschaft die Beteiligung an der untersten OG, bei der die Ursache der Mehr-/Minderabführung liegt, veräußert wird, führt das nur bei deren unmittelbarem OT zur gewinnwirksamen Auflösung des AP. Die Auflösung verhindert die Doppel- bzw Nichtbesteuerung des bereits zugerechneten Organeinkommens. Die Veräußerun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4 Auflösung gebildeter Ausgleichsposten (§ 14 Abs 4 S 2–5 KStG idF vor KöMoG)

12.4.3.4.1 Allgemeines Tz. 1315 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Organschaftliche AP lösen sich im Regelfall durch spätere gegenläufige Vorgänge wieder auf (s Tz 1276ff). Diese Art der Auflösung ist in § 14 Abs 4 S 2ff KStG aF nicht angesprochen; sie ergibt sich aber aus der Systematik der AP. Sind sie bei Beendigung der Organschaft noch nicht ganz oder anteilig wieder aufgelöst, i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5 § 14 Abs 3 KStG idF des EURLUmsG

12.3.5.1 Allgemeines Tz. 965 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das EURLUmsG wurde die in R 59 Abs 4 S 3–5 KStR 1995 enthaltene Regelung nahezu identisch in das KStG übernommen und durch begleitende Regelungen im KStG und EStG ergänzt. Nach § 14 Abs 3 S 1 und 2 KStG gelten Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, als GA der OG an den OT. Es handelt si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.5 Zurechnung des Organeinkommens bei den Mitunternehmern einer Organträger-Personengesellschaft im Fall des Gesellschafterwechsels

Tz. 828 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine schriftliche Äußerung der Fin-Verw fehlt auch zur stlichen Behandlung des folgenden Sachverhalts: Beispiel: Hier stellt sich die Frage, in welchem Umfang D das positive bzw negative Organeinkommen des Jahres 01 zuzurechnen ist. Lösungsmöglichkeiten: Alt 1: Der einheitlich und gesondert festgestellte Gewinn bzw Verlust der PersGes (einschl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3 Übergangsfragen iVm dem StVergAbG

Tz. 288 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn eine PersGes, die nach den bis zum VZ 2002 geltenden Regelungen bei Zugehörigkeit der Organbeteiligung zum Sonder-BV ihrer MU als OT anerkannt worden ist, die Organschaft nach Inkrafttreten des StVergAbG fortsetzen wollte, musste die Organbeteiligung in dem Umfang aus dem Sonder-BV der MU in das Gesamthandsvermögen der PersGes wechseln...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.2 Vorteilsgewährung an eine nahestehende Person des Organträgers

Tz. 854 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine vorweggenommene Gewinnabführung an den OT liegt auch vor, wenn die OG einer dem OT nahestehenden Person, insbes dessen AE, einen als vGA zu beurteilenden Vorteil zuwendet. In solchen Fällen liegt stlich im ersten Schritt eine Vorabgewinnabführung an den OT und im zweiten Schritt eine vGA vom OT an dessen AE vor (s Urt des BFH v 22.08.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Unmittelbare Beteiligung (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 KStG)

Tz. 261 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die finanzielle Eingliederung ist nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 KStG grds eine unmittelbare Beteiligung des OT an der OG erforderlich (wegen mittelbarer Beteiligung s Tz 263ff). Aus diesem Grund ist eine Organschaft zwischen zwei inl Tochter-Kap-Ges (SchwGes) einer ausl MG nicht möglich (dazu s Tz 245). Eine unmittelbare Beteiligung liegt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7 Finanzielle Eingliederung im Verhältnis zu einer natürlichen Person

Tz. 290 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer natürlichen Person als OT gehört die Beteiligung, auf der die finanzielle Eingliederung beruht, zum notwendigen BV des von der natürlichen Person betriebenen Gew (s Urt des BFH v 24.01.1968, BStBl II 1968, 315). Bei einer mittelbaren Beteiligung führt die Anerkennung der Organschaft dazu, dass die Anteile des OT an der zwischenges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3 Verhältnis zu den Regelungen im GewStG

Tz. 42 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 2 Abs 2 S 2 GewStG gilt eine OG als BetrSt des OT, wenn sie OG iSd § 14 bzw des § 17 KStG ist. Damit sind die Organschaftsvoraussetzungen identisch. Der einzige Unterschied zwischen der kstlichen und der gewstlichen Organschaft ist, dass bei der GewSt § 16 KStG nicht anzuwenden ist, was aus der BetrSt-Fiktion folgt. Trotz der BetrSt-F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.6.1 Allgemeines

Tz. 1501 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Sonderprobleme iVm § 14 Abs 4 und § 27 KStG ergeben sich bei verdeckten Einlagen des OT in das BV der OG in Fällen, in denen ein Ertragszuschuss nicht gem § 272 Abs 4 HGB in die Kap-Rücklage eingestellt, sondern gem § 272 Abs 2 Nr 4 HGB als sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam behandelt wird (dazu s Tz 805). In diesen Fällen erhöh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Strukturelle Besonderheiten.

Rn 55 IGgs zur gesetzlichen und rechtsgeschäftlichen Stellvertretung bedarf es zur Begründung der organschaftlichen Vertretungsmacht eines gesellschaftsrechtlichen Bestellungsaktes (§§ 27 I; 84 AktG; 46 Nr 5 GmbHG), durch den der Vertreter in die Organstellung berufen wird (Neuner AT § 46 Rz 30). Eine weitere Besonderheit der Organschaft besteht darin, dass sie außer der Zur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.6.3 Ertragszuschuss der Organgesellschaft an eine ihr nachgeordnete nicht organschaftlich eingebundene Tochter-Kapitalgesellschaft

Tz. 1514 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zur stlichen Behandlung eines Ertragszuschusses, den eine OG an eine ihr nachgeordnete nicht organschaftlich eingebundene Tochter-Kap-Ges leistet, gilt uE Folgendes (glA s von Freeden/Lange, Wpg 2016, 697, 703): In der H-Bil erhöht der Ertragszuschuss den Jahresüberschuss der TG. Stlich ist der Ertragszuschuss al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.4 Vorteilsgewährung an Schwestergesellschaften der Organgesellschaft (sog Dreiecksfälle)

Tz. 858 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gewährt eine Kap-Ges (TG 1) ihrer SchwGes (TG 2) mit gesellschaftsrechtlicher Veranlassung einen geldwerten Vorteil, wird nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 20.08.1986, BStBl II 1987, 455; s Beschl des GrS des BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 348, mwNachw) dieser Vorteil über die gemeinsame MG "umgeleitet". Es wird in einem ersten Schritt e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 1. Maßnahmen des Gesetzgebers vom ErbStRG 2009 v. 24.12.2008 bis zum StÄndG 2015 v. 20.11.2015

Rz. 114 [Autor/Stand] Dieser ihm vom BVerfG auferlegten Verpflichtung kam der Gesetzgeber durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 v. 24.12.2008[2] nach. Hierdurch haben vornehmlich die sich mit den Wertansätzen befassenden Regelungen im Ersten Abschnitt des Zweiten Teils unter D. des BewG (§§ 95 bis 109a BewG a.F.) einschneidende Änderungen erfahren. Rz. 115 [Autor/Stand] ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Steuerliche Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag vor dem 21.11.2002 abgeschlossen worden ist

Tz. 347 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 Nr 3 S 1 KStG idF vor dem StVergAbG musste der GAV bis zum Ende des Wj der OG, für das erstmals die stliche Folge der Einkommenszurechnung nach § 14 Abs 1 S 1 KStG eintreten soll, abgeschlossen und bis zum Ende des folgenden Wj wirksam werden (s R 55 Abs 1 S 1 KStR 1995). Dazu auch s Urt des FG Bln-BB v 21.08.2007 (EFG 2007,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.1.5 Rechtsnatur der organschaftlichen Ausgleichsposten; Ausweis in der Steuerbilanz des Organträgers (§ 14 Abs 4 S 1 KStG idF vor KöMoG)

Tz. 1181 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Organschaftliche AP sind nur in der St-Bil zu bilden. In der H-Bil kommt als Reaktion auf die faktisch dauerhafte Abweichung von der St-Bil der Ausweis latenter Steuern gem § 274 HGB in Betracht (s Herzig/Liekenbrock/Vossel, in Herzig/Fuhrmann, HdB "Latente St im Einzelabschluss", 2012, 335). Bei Nichterstellung einer St-Bil durch den OT s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.8 Unterjährige Veräußerung der Organbeteiligung

Tz. 1360 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ein Sonderproblem, das mit der Rechtsnatur der organschaftlichen AP zusammenhängt, ergibt sich, wenn in dem Jahr des Auftretens des Unterschieds zwischen H-Bil und St-Bil, und zwar nach Eintritt der Ursache für die Mehr-/Minderabführung, die Organbeteiligung veräußert wird. Würde man den AP – entgegen der hM (s Tz 1181ff) – als Zusatzposte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kreuzer, Die Mehrmütterorganschaft, insbes gewstliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Darlehensgewährung an die OG, FR 1981, 398; Schmidt, Zwingend gesamtschuldnerischer Verlustausgleich bei der Mehrmütterorganschaft, DB 1984, 1181; Klose, Zur mittelbaren Beteiligung bei der Mehrmütterorganschaft, BB 1985, 1947; Wiechmann, Verlustausgleich bei "Mehrmütter-Organschaft", DB 1985, 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.5 Änderung des Ausgleichspostens; nachträgliche Bildung

Tz. 1310 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird die St-Bil der OG nachträglich berichtigt, rechtfertigt dies uE beim OT für alle Jahre, für die die entspr Voraussetzungen gegeben sind, die nachträgliche Bildung besonderer AP oder eine Änderung früher gebildeter besonderer AP. Die noch in den KStR 2004 (R 63 Abs 4) enthaltene Regelung dazu ist allerdings in den KStR 2015 nicht mehr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.1 Allgemeines

Tz. 609 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die vorzeitige, ggf auch unterjährige, Beendigung eines GAV bedarf es eines "wichtigen Grundes", wobei das Gesellschaftsrecht und das StR in dessen Definition nicht zwingend übereinstimmen (s Tz 614). Der BFH (s Urt des BFH v 02.11.2022, DStR 2023, 264) hat klar gestellt, dass der wichtige Grund nur zur Unschädlichkeit der Vertragskündi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Dogmatische Grundlagen.

Rn 53 Die organschaftliche Vertretung beruht darauf, dass juristische Personen selbst nicht handlungsfähig und daher auf das Handeln ihrer Organe, dh von Personen angewiesen sind, die befugt sind, den Willen der juristischen Person zu bilden. Die organschaftliche Vertretung ist nach der Formulierung des § 26 II 1 als dritte eigenständige Kategorie der Stellvertretung der ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.3 Bilanzierungshilfen

Tz. 1465 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 UE führen die Bildung und Abschr von Bilanzierungshilfen (zB Aktivierung von Ingangsetzungskosten; durch das BilMoG abgeschafft) nicht zu Mehr- bzw Minderabführungen iSd § 14 Abs 4 KStG, weil diese fiktiven Vermögenszuwächse lt H-Bil weder ausgeschüttet noch abgeführt werden dürfen (s Tz 397–406). Auch führen sie bei einer Veräußerung der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.5.3 Verdeckte Gewinnausschüttung an außenstehende Gesellschafter

Tz. 801 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine OG kann eine vGA nicht nur an den OT, sondern auch an einen außenstehenden Gesellschafter erbringen. Ist der außenstehende Gesellschafter eine dem OT nahestehende Person, kommt es darauf an, ob die vGA durch das Gesellschaftsverhältnis zu ihr veranlasst ist (s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1812ff). VGA an außenstehende Gesellschafter sind na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2.3 Der sog Kaufmannstest (§ 14 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 741 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 2 S 3 KStG muss der über den Mindestbetrag nach § 304 Abs 2 S 1 AktG hinausgehende Betrag nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtsch begründet sein (sog "Kaufmannstest"). Krit dazu s Ortmann-Babel/Bolik (DB 2018, 1876, 1878). Diese an den Wortlaut des § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG anlehnende Formulierung stellt, wie Weiss...mehr