Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.5 Zur Anwendung des § 8b Abs 10 KStG

Tz. 46 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Gem § 15 S 1 Nr 2 S 3 KStG gilt § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG nicht, soweit bei der OG das durch das URefG 2008 eingefügte BA-Abzugsverbot nach § 8b Abs 10 KStG (Nichtabziehbarkeit der Entgelte in den Fällen der Wertpapierleihe und des Wertpapierpensionsgeschäfts; dazu s § 8b KStG Tz 403 ff) anzuwenden ist. Davon betroffen ist eine OG als Entleiher...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG

Tz. 55 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 15 S 1 Nr 2 KStG idF vor dem SEStEG war § 4 Abs 7 UmwStG idF vor dem SEStEG nicht bei der Ermittlung des Organeinkommens, sondern erst auf der Stufe des OT anzuwenden. Nach § 4 Abs 7 UmwStG idF vor dem SEStEG ist bei der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges ein Übernahmegewinn insoweit stfrei, als er auf an der übernehmenden Pers-Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.3 Gesellschafterstämme

Tz. 337 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der in § 15 Abs 2 S 8 UmwStG verwendete, aber nicht definierte Begriff der "Gesellschafterstämme" ist unscharf (dazu s auch Wiese, GmbHR 1997, 60, mwNachw). Unter "Gesellschafterstamm"ist uE eine Gr von Pers zu verstehen, die sich entweder selbst wegen gleichgerichteter Interessen als einander zugehörig begreifen (subjektiver Ansatz) oder a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3 Prüfung der Voraussetzungen des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG (auch) bei der Organgesellschaft?

Tz. 95c Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Ob darüber hinaus auch die OG (bei der es sich ja um eine Kap-Ges handeln muss) die pers Voraussetzungen des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG erfüllen muss, ist str (abl s Neumann in Gosch, KStG, 3. Aufl, § 15 Rn 41; s Rödder/Liekenbrock in R/H/N, KStG, § 15 Rn 142; und s Schiffers, DStZ 2018, 417). Nach dem Wortlaut des § 15 S 1 Nr 4 S 1 KStG se...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Desens, Die neue Besteuerung von Sanierungserträgen, FR 2017, 981; Förster/Hechtner, Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen gem §§ 3a, 3c Abs 4 EStG, DB 2017, 1536; Kahlert/Schmidt, Die neue Steuerfreiheit des Sanierungsertrags – Fragen und Antworten, DStR 2017, 1897; Kanzler, Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen, NWB 2017, 2260; Hechtner, Steuerpolitisches Update aus Berlin: ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2 Anwendung des § 3a EStG auch auf laufende Verluste einer Organgesellschaft und auf vororganschaftliche Verlustvorträge (§ 15 S 1 Nr 1 S 2 KStG)

Tz. 18d Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 15 S 1 Nr 1 S 2 KStG steht § 15 S 1 Nr 1 S 1 KStG einer Anwendung von § 3a EStG nicht entgegen. Das bedeutet, so die Ges-Begr des BT-Fin-Aussch (s BT-Drs 18/12128, 36), dass nicht nur der lfd Verlust einer OG im Jahr der Sanierung der OG, sondern auch ein noch nicht genutzter vororganschaftlicher Verlustvortrag der OG als Folgewirkun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Die Bruttomethode

Tz. 20 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Für den Regelungsinhalt des § 15 S 1 Nr 2 KStG (und auch für den des nachträglich wieder eingefügten § 15 S 2 KStG; dazu s Tz 103 ff) hat sich die Bezeichnung "Bruttomethode" eingebürgert. Was damit gesagt werden soll, ist Folgendes: Für die Einkommensermittlung der OG gilt, da die OG zwingend eine Kap-Ges sein muss, stets KSt-Recht. Für die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2a.2 Verbleibender Sanierungsertrag einer Organgesellschaft (§ 15 S 1 Nr 1a S 1 KStG)

Tz. 18l Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Gem § 15 S 1 Nr 1a S 1 KStG ist auf einen sich nach § 3a Abs 3 S 4 EStG ergebenden verbleibenden Sanierungsertrag einer OG § 3a Abs 3 S 2, 3 und 5 EStG beim OT anzuwenden. Wie bereits ausgeführt (s Tz 18e-18h), sind bei der OG selbst auf von ihr erzielte Sanierungserträge § 3a EStG (mit Ausnahme des Abs 3 S 2, 3 und 5) und § 3c Abs 4 EStG an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Keine Auswirkung des § 15 S 1 Nr 5 S 2 KStG iVm § 8 Abs 9 KStG auf die Gewinnermittlung bei der Organgesellschaft

Tz. 100b Stand: EL 120 – ET: 10/2025 In der Praxis ist öfters folgende (oder eine vergleichbare) Gestaltung anzutreffen: Beispiel: Eine OG betreibt mit Verlust einen Bäderbetrieb, der OT (eine Kap-Ges) mit Gewinn einen Messebetrieb und den dauerdefizitären ÖPNV. Zum BV des OT gehört eine 20%ige Beteiligung an einer GmbH, die die Gasversorgung betreibt und jährlich hohe Ausschü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 Einzelunternehmen als Organträger

Tz. 29 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ist der OT eine natürliche Person, sind bei ihm auf die in dem zuzurechnenden Organeinkommen enthaltenen Bezüge, Gewinne oder Gewinnminderungen iSd § 8b Abs 1 bis 3 KStG, § 3 Nr 40 und § 3c Abs 2 EStG, dh die Grundsätze der Teil-Eink-Besteuerung, anzuwenden (bis VZ 2008: der Halb-Eink-Besteuerung). Dass bei der OG § 3c Abs 2 EStG rechtsformb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2 Zur Anwendung des § 8b Abs 7 KStG

Tz. 40 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 S 1 Nr 2 S 3 KStG betrifft den Fall, dass die OG, bei der die Dividenden bzw Anteilsveräußerungsgewinne/-verluste sowie ggf damit zusammenhängende Ausgaben anfallen, ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut ist, das die betroffenen Anteile dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 HGB (bis zum VZ 2016: dem Handelsbuch) zuzurechnen hat (d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Beispiele für Steuervergütungen

Rz. 437 [Autor/Stand] Als Beispiele für Steuervergütungen nach § 370 Abs. 4 Satz 2 AO seien genannt: die Anrechnung bzw. Erstattung eines tatsächlich nicht bestehenden Steuerguthabens nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 bzw. Abs. 4 Satz 2 EStG [2] (s. zu den "cum/ex"-Geschäften Rz. 217, 1230a f., 1750 ff.); Vorsteuerabzug und -erstattungen bei der Umsatzsteuer (§§ 15, 16 Abs. 2 UStG, §§ 59 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Einbringungen in eine Kap-Ges nach dem SEStEG-Entw, BB 2006, 1711; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I und II), DB 2006, 2704 und 276...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Rechtslage nach Inkrafttreten des SEStEG

Tz. 59 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Ges-Geber des SEStEG musste wegen der nunmehr generellen Aufsplittung des Übernahmeergebnisses (dazu s Vor §§ 3–10 UmwStG Tz 5 ff) in einen Kap-Ertrag (§ 7 UmwStG iVm § 20 Abs 1 Nr 1 EStG) und in ein Übernahmeergebnis (§ 4 Abs 4 UmwStG) auch den § 15 S 1 Nr 2 KStG ändern. Wenn eine OG an einer übernehmenden Pers-Ges beteiligt ist, wird s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.1 Einbringender keine durch § 8b Abs 2 KStG begünstigte Person (§ 22 Abs 2 S 1 UmwStG idF vor dem JStG 2009)

Tz. 72 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns durch einen schädlichen Anteilsverkauf wurde nur dann ausgelöst, wenn der "Einbringende keine durch § 8b Abs 2 KStG begünstigte Pers ist" (s § 22 Abs 2 S 1 UmwStG idF vor JStG 2009, kurz: aF; s aber rückwirkende Änderung durch das JStG 2009, dazu s Tz 73b). Dieses Tatbestandsmerkmal war...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 11 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs gilt die Vorschrift sowohl für unbeschränkt estpfl Personen (§ 1 Abs 1 EStG) als auch über den Verweis in § 8 Abs 1 KStG für unbeschränkt kstpfl Subjekte. § 15 S 1 KStG erweitert den Anwendungsbereich auf Organschaften. Auch beschränkt EStPfl und KStPfl (§ 1 Abs 4 EStG; § 8 Abs 1 KStG) werden ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. 14.5.2004 — IV B 4 - S 1340 - 11/04 BStBl. I 2004, Sondernummer 1(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes— Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 12 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 AStG stammen und die einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Die Frage, welche Tätigkeiten einer ausländis...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Ertragsteuerbelastung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft von weniger als 25 Prozent

(3) [1]Eine niedrige Besteuerung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent unterliegen, . . . Rz. 706 [Autor/Stand] Nur noch ein einheitliches Kriterium. § 8 Abs. 3 regelt die Niedrigbesteuerung für Wirtschaftsjahre einer Zwischengesellschaft, die nach dem 31.12.2007 beg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.4.4 Auszahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto

Tz. 48 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Einlagenrückgewähr iSd § 22 Abs 1 S 6 Nr 3 UmwStG iVm § 27 KStG Die Ausschüttung oder Rückzahlung von Beträgen aus dem stlichen Einlagekonto iSd § 27 KStG der (inl oder ausl) Übernehmerin, an der die maßgebenden Anteile bestehen, durch Leistungen iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG wird als dritter Ersatztatbestand gem § 22 Abs 1 S 6 Nr 3 UmwStG der Verä...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 19 [Autor/Stand] Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0. Grundsätze 316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Bei Abspaltung Verringerung eines verrechenbaren Verlusts, verbleibenden Verlustvortrags, nicht ausgeglichener negativer Einkünfte, eines Zinsvortrags, eines EBITDA-Vortrags (§ 15 Abs 3 UmwStG) sowie des steuerlichen Einlagekontos (§ 29 Abs 3 KStG)

Tz. 436 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Durch das SEStEG ist der frühere Abs 4 des § 15 UmwStG zu Abs 3 geworden und wurde inhaltlich deutlich verändert. Die aF regelte für den Fall der Auf- und Abspaltung die Aufteilung eines verbleibenden Verlustabzugs nach Maßgabe des sog Spaltungsschlüssels. Die geltende Fassung betrifft nur noch den Fall der Abspaltung und regelt die Kürzung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Anwendungsvoraussetzungen

Tz. 108 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 15 S 2 KStG regelt in entspr Anwendung des § 15 S 1 Nr 2 KStG, dass die Entscheidung darüber, ob Gewinnanteile aus der Beteiligung der OG an einer ausl Gesellschaft dem DBA-Schachtelprivileg unterliegen, nicht auf OG-, sondern erst auf OT-Ebene zu treffen ist. Tz. 109 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Eine Beteiligung an einer ausl Gesellschaft l...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 9 Besonderheiten im Falle der Organschaft

9.1 Vorbemerkung Rz. 124 Umwandlungen sind auch in Bezug auf Organschaften möglich und können sowohl Organträger als auch Organgesellschaften betreffen. Grundsätzlich findet die Regelung des § 29 KStG auch uneingeschränkte Anwendung auf Kapitalgesellschaften, welche in eine Organschaft eingebunden sind. Es können sich allerdings erhebliche Wechselwirkungen zu anderen Vorschr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 9.1 Vorbemerkung

Rz. 124 Umwandlungen sind auch in Bezug auf Organschaften möglich und können sowohl Organträger als auch Organgesellschaften betreffen. Grundsätzlich findet die Regelung des § 29 KStG auch uneingeschränkte Anwendung auf Kapitalgesellschaften, welche in eine Organschaft eingebunden sind. Es können sich allerdings erhebliche Wechselwirkungen zu anderen Vorschriften ergeben, i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 9.2 Umwandlung des Organträgers

Rz. 126 Wird die Organträgerin auf eine andere Kapitalgesellschaft verschmolzen, tritt der übernehmende Rechtsträger grundsätzlich in den Gewinnabführungs- oder Beherrschungsvertrag ein.[1] Gleiches gilt im Falle einer Auf- oder Abspaltung, sofern die Beteiligung an der Organgesellschaft auf einen der neuen Rechtsträger zusammen mit dem Gewinnabführungs- oder Beherrschungsve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 9.3 Umwandlung der Organgesellschaft

Rz. 129 Bei Umwandlungsmaßnahmen, an denen die Organgesellschaft beteiligt ist, ergeben sich regelmäßig Auswirkungen auf das steuerliche Einlagekonto der Organgesellschaft. Zu systematischen Verwerfungen konnte es in der Vergangenheit kommen, sofern Ausgleichsposten bestanden und die Finanzverwaltung davon ausging, dass umwandlungsbedingte Mehr- und Minderabführungen außer-...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 3.2 Generelle Rechtsfolge

Rz. 49 Grundsätzlich schreibt § 29 Abs. 2 S. 1 KStG bei Vorliegen der Voraussetzungen als Rechtsfolge die Zurechnung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos der übertragenden Kapitalgesellschaft (nach Vornahme der fiktiven Kapitalherabsetzung) bei der Übernehmerin vor. Insoweit kommt es zur vollständigen Übertragung sämtlicher Einlagen der Überträgerin auf die Übernehmer...mehr

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Der neue Umwandlungssteuere... / 1. Organschaft und Umwandlung

Wie im UmwSt-E 2011 wird diese Thematik auch im UmwSt-E 2025 in gesonderten Textziffern recht ausführlich behandelt, nämlich in den Org. 01 bis Org. 35[1]. Die in den letzten Jahren ergangene BFH-Rechtsprechung wird dabei von der Finanzverwaltung übernommen. Dazu im Einzelnen: Nach der Org. 02 UmwSt-E 2025 tritt der übernehmende Rechtsträger hinsichtlich der finanziellen Eingl...mehr

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Der neue Umwandlungssteuere... / [Ohne Titel]

Harald Schwetlik, RA/StB[*] Der neue Umwandlungssteuererlass (UmwSt-E 2025) wurde am 2.1.2025 veröffentlicht (BMF v. 2.1.2025 – IV C 2 - S 1978/00035/020/040 – DOK COO.7005.10.4.10951618, BStBl. I 2025, 92 = EStB 2025, 51 [Apitz]). Gegenstand dieses zweigeteilten Beitrages sind ausgewählte Fragestellungen des Umwandlungssteuerrechts, die vor dem Hintergrund der neuen Erlassla...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.5 Steuerschuldner bei der Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft – § 13 Nr. 5 GrEStG (bis 30.6.2021: 95 %)

Rz. 11 Aufgrund der Änderung, die § 1 Abs. 3 GrEStG durch Art. 15 Nr. 1 Buchst. b des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (BStBl I 1999, 304) mit Wirkung ab 1.1.2000 erfahren hatte, musste zeitgleich auch § 13 Nr. 5 GrEStG entsprechend angepasst werden. Die Vorschrift stellte nicht mehr auf die Vereinigung aller Anteile an einer Gesellschaft in einer Hand, sondern nur n...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 10 Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer

Rz. 64 Die fingierte Vermögensübertragung von der übertragenden auf die übernehmende Gesellschaft gilt nur für ertragsteuerliche Zwecke. Mithin löst der Formwechsel mangels zivilrechtlichem Rechtsträgerwechsel keine unmittelbaren grunderwerb-[1] oder umsatzsteuerlichen Folgen aus. Unmittelbare grunderwerb- oder umsatzsteuerliche Folgen hinsichtlich des miteingebrachten Sond...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.1 Krankenhäuser (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG)

Rz. 199 Krankenhäuser, die von Einrichtungen des privaten Rechts betrieben werden, unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG, wenn sie nach § 108 SGB V zugelassen sind, also Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt sind, Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen ...mehr

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Aktuell – Verfahrensübersic... / 2. Tabellarische Übersicht

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Voraussetzungen der Erstatt... / 1. Entscheidung durch Beschluss – keine Vorlage

Entscheidung ohne mündliche Verhandlung: Die Ausführungen des FG hat der BFH mit Beschluss vom 5.12.2024 bestätigt. Von der Richtigkeit seiner Ausführungen war er so überzeugt, dass er die Revision gem. § 126a FGO einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hielt. Das ist mit Blick darauf, dass es um Ansprüche geht, die sich aus den Beste...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Beherrschungsvertrag oder Satzungsbestimmung (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 42 Zudem ergibt sich eine Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung, wenn dem MU das Recht zusteht, die Finanz- und Geschäftspolitik aufgrund eines mit diesem Unt geschlossenen Beherrschungsvertrags oder aufgrund einer Satzungsbestimmung dieses Unt zu bestimmen (§ 290 Abs. 2 Nr. 3 HGB). Auch hier reicht das Bestehen der Möglichkeit aus, d. h., eine praktische Ausübung mus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.3 Einstandspflicht

Rz. 110 Als zentrale Voraussetzung für die Erleichterungsmöglichkeiten muss das MU eine Erklärung, für die zum Bilanzstichtag eingegangenen Verpflichtungen des TU im folgenden Gj einzustehen, abgeben.[1] Grundlage dafür ist Art. 37 Abs. 3 RL 2013/34/EU, der eine Haftung des MU für das jeweilige Gj verlangt. Idee ist, dass die Verpflichtung eine Kompensation für die Gläubiger...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10.3 Erlangung der Befreiungstatbestände gem. §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB

Rz. 201 Die Pflicht zur Offenlegung nach § 325 HGB entfällt, wenn eine Einbeziehung in einen Konzernabschluss erfolgt und dieser bestimmten Anforderungen genügt (Rz 15 f.). Folglich zielt die Gestaltung darauf ab, die Voraussetzungen zu schaffen, um diese Befreiungsmöglichkeiten nutzen zu können.[1] Rz. 202 Gelingt dies, muss die Ges. zwar in den Konzernabschluss einbezogen w...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 Die Verpflichtung besteht für inländische Zweigniederlassungen (bzw. deren gesetzliche Vertreter). § 325a HGB definiert – wie schon die Zweigniederlassungsrichtlinie – den Begriff der Zweigniederlassung nicht. Folglich ist auf die allgemeine Definition zurückzugreifen. Für die Auslegung ist das deutsche Begriffsverständnis entscheidend, auch wenn dieses vom ausländisc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.16 Sonstige Steuern (Abs. 2 Nr. 16)

Rz. 193 Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 16 HGB sind alle nicht vom Ertrag und Einkommen abhängigen Steuerarten zu erfassen, die von der Ges. als Aufwand verrechnet und getragen werden. Demzufolge sind hier die Verkehrsteuern, Verbrauchsteuern, sonstigen Steuern sowie ausländischen Steuern (soweit den sonstigen inländischen Steuern entsprechend) auszuweisen. Dies gilt nur f...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Anwendungsbereich.

Rn 54 Organe sind der Vorstand des rechtsfähigen Vereins (§ 26 II), der Stiftung (§ 86 aF, ab 1.7.23 § 84 II), der Genossenschaft (§ 24 I GenG) und der AG (§ 78 AktG) sowie der Geschäftsführer der GmbH (§ 35 GmbHG). Zu den Organen der juristischen Personen des Öffentlichen Rechts s Staud/Schilken Vorbem zu §§ 164 Rz 27 ff. Um Organschaft handelt es sich auch bei der Vertretu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Strukturelle Besonderheiten.

Rn 55 IGgs zur gesetzlichen und rechtsgeschäftlichen Stellvertretung bedarf es zur Begründung der organschaftlichen Vertretungsmacht eines gesellschaftsrechtlichen Bestellungsaktes (§§ 27 I; 84 AktG; 46 Nr 5 GmbHG), durch den der Vertreter in die Organstellung berufen wird (Neuner AT § 46 Rz 30). Eine weitere Besonderheit der Organschaft besteht darin, dass sie außer der Zur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Dogmatische Grundlagen.

Rn 53 Die organschaftliche Vertretung beruht darauf, dass juristische Personen selbst nicht handlungsfähig und daher auf das Handeln ihrer Organe, dh von Personen angewiesen sind, die befugt sind, den Willen der juristischen Person zu bilden. Die organschaftliche Vertretung ist nach der Formulierung des § 26 II 1 als dritte eigenständige Kategorie der Stellvertretung der ges...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / k) Verhältnis zum Umsatzsteuer- und Zollrecht

Rz. 39 [Autor/Stand] Interaktion mit Verrechnungspreisthemen. Da verrechnungspreisrelevante Umsätze i.d.R. zwischen Unternehmen i.S.d. § 2 UStG erfolgen, haben umsatzsteuerliche Fragestellungen aufgrund der vermeintlichen Belastungsneutralität bei voller Vorsteuerabzugsberechtigung lange Zeit keine übermäßige Bedeutung in verrechnungspreisrelevanter Rechtsprechung und Schrif...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar — Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Arlt, Die Anknüpfung der Vermögenszuwachsbesteuerung an die Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG — Probleme bei "Drittstaatenfällen" durch die Einbeziehun...mehr

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Der neue Umwandlungssteuere... / III. Fazit und Ausblick

Für die Gestaltungspraxis sind die gesetzlichen Änderungen zur Nachspaltungsveräußerungssperre (§ 15 Abs. 2 UmwStG) und zur umwandlungsbedingten gewerbesteuerlichen Infektion (§ 18 Abs. 3 UmwStG) von hoher Relevanz. Zudem darf nicht übersehen werden, dass i.R.d. §§ 20, 21 UmwStG keine negativen Anschaffungskosten mehr entstehen können und das sog. Doppel-Holding-Modell obsol...mehr

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Der neue Umwandlungssteuere... / [Ohne Titel]

Harald Schwetlik, RA/StB[*] Der neue Umwandlungssteuererlass (UmwSt-E 2025) wurde am 2.1.2025 veröffentlicht (BMF v. 2.1.2025 – IV C 2 - S 1978/00035/020/040 – DOK COO.7005.10.4.10951618, BStBl. I 2025, 92 = EStB 2025, 51 [Apitz]). Gegenstand dieses zweigeteilten Beitrages sind ausgewählte Fragestellungen des Umwandlungssteuerrechts, die vor dem Hintergrund der neuen Erlassla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.2 Betroffene Steuerpflichtige

Rz. 9 § 5b EStG knüpft sachlich an die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG an. Hieraus folgt, dass die Regelung für die Gewinnermittlung mithilfe der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie für die Überschusseinkunftsarten keine Bedeutung haben kann. Seit dem Wj. 2015/2016[1] ist auch die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen bei Land- und ...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.1.2 Gemeinsamer Betrieb, Betriebsteile, Nebenbetriebe

Zwei oder mehrere Unternehmen können einen gemeinsamen Betrieb bilden. Voraussetzung hierfür ist ein einheitlicher Leitungsapparat, der in der Lage ist, die Gesamtheit der für die Erreichung der arbeitstechnischen Zwecke eingesetzten personellen, technischen und immateriellen Mittel zu lenken. Die beteiligten Unternehmen müssen sich dabei zumindest stillschweigend zu einer g...mehr