Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt u Zweck der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zweck und Regelungsgehalt des § 16 EStG haben sich über die Jahre hinweg stets gewandelt. Noch in der Form der §§ 30–32 EStG 1925 regelte die Norm konstitutiv die Besteuerung der Gewinne aus der Veräußerung von BV. Nach der Entscheidung des RFH v 29.10.1924, RFHE 15, 47, nach der sich diese Besteuerung bereits als Folge der allgemeinen Besteu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.2 Zeitpunkt des Erfolgens (§ 14 Abs 3 S 3 KStG)

Tz. 1007 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 3 S 3 KStG gelten Mehrabführungen nach S 1 und Minderabführungen nach S 2 als in dem Zeitpunkt erfolgt, in dem das Wj der OG endet. UE ist damit das Wj gemeint, für das die Mehr-oder Minderabführung erfolgt. Von Bedeutung ist die Festlegung des Zeitpunkts für das Jahr der stlichen Abwicklung bei OG und OT, aber auch für die E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.1.4 Zum Begriff der in organschaftlicher Zeit verursachten Minder- bzw Mehrabführung (§ 14 Abs 4 S 6 KStG idF vor KöMoG)

Tz. 1180 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wegen den Einzelheiten s Tz 1070ff. Die Abweichung darf nicht auf einer Umkehrwirkung von vororganschaftlichen oder organschaftlichen Abweichungen in früheren Jahren beruhen. Wegen der Nichtbildung von AP bei sog gegenläufigen Mehr-/Minderabführungen s Tz 1276.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.10 Zurechnung des Teilwertansatzes nach § 13 Abs 3 S 1 KStG zu der vororganschaftlichen Zeit (§ 14 Abs 3 S 4 KStG)

Tz. 1020 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 3 S 4 KStG ist der Tw-Ansatz nach § 13 Abs 3 S 1 KStG der vororganschaftlichen Zeit zuzurechnen (dazu auch s Beschl des BFH v 06.06.2013, BStBl II 2014, 398 Rn 32, nachfolgend s Beschl des BVerfG v 14.12.2022, BGBl I 2023 Nr 93 und DStR 2023, 683 Rn 6; weiter s Beschl des BFH v 27.11.2013, BStBl II 2014, 651, nachfolgend s Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.6.3 Weiteres

Tz. 810 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Keine Einlagen sind für die aufgrund des GAV geleisteten Zahlungen des OT an die OG zur Erfüllung der Verlustübernahme; sie dienen nur dem Ausgleich der Verbindlichkeit des OT an die OG iRd tats Vertragsdurchführung. Tz. 811 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Es stellt sich die Frage, wie Abschlagszahlungen des OT an die OG im Laufe des Wj auf einen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.3 Ablehnung der Richtlinienregelung durch den BFH

Tz. 961 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der BFH (s Urt des BFH v 18.12.2002, BStBl II 2005, 49) hat die frühere Regelung in R 59 Abs 3 S 4 KStR 1995 nicht bestätigt. Der BFH sieht im früheren KStG keine Rechtsgrundlage, die es der Fin-Verw erlauben könnte, eine hr-liche Gewinnabführung für stliche Zwecke in eine GA umzudeuten. Nach den Urt-Gründen bestimmt sich allein nach Maßgab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4.1 Nicht eingegliederte Organgesellschaft

Tz. 412 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer nicht gem § 319 AktG eingegliederten OG dürfen – anders als bei einer eingegliederten OG (dazu s Tz 419) – vororganschaftliche (Gewinn- und uE auch Kap-) Rücklagen nicht während der Dauer der Organschaft aufgelöst und als Gewinn an den OT abgeführt werden (so auch s Beschl des BFH v 19.10.2020, BFH/NV 2021, 536). Das gilt auch für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3 Bildung und Fortentwicklung der organschaftlichen Ausgleichsposten; einkommensmäßige Auswirkungen (§ 14 Abs 4 S 1 KStG idF vor KöMoG)

12.4.3.3.1 Grundsätzliches Tz. 1270 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die Besteuerung des lfd Einkommens einer OG sind AP nicht relevant (s Tz 1173ff). AP sind einkommensneutral zu bilden (s Urt des BFH v 29.10.2008, BFH/NV 2009, 790 und s R 14.8 Abs 3 KStR 2022), jedoch einkommenswirksam aufzulösen (s R 14.8 Abs 4 S 2 KStR 2022). UE wirkt sich die Bildung organschaftlicher AP in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.2 Die frühere Regelung in den KStR 1995

Tz. 960 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 R 59 Abs 4 S 3 KStR 1995 bezeichnete den Differenzbetrag, um den die hr-liche Gewinnabführung den St-Bil-Gewinn der OG überstieg, weil für stliche Zwecke ein Ertrag bzw ein Aufwand aus der vororganschaftlichen in die organschaftliche Zeit oder umgekehrt verlagert wurde, als vorvertraglich verursachte Mehrabführung . Bei solchen Mehrabführung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.2 Zwangsauflösung bestehender organschaftlicher Ausgleichsposten (§ 34 Abs 6e S 7ff KStG idF des KöMoG/JStG 2022)

12.4.3.2.1 Allgemeines Tz. 1195 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 34 Abs 6e S 7 KStG idF des JStG 2022 sind noch bestehende AP für organschaftliche Minder- und Mehrabführungen in dem Wj aufzulösen, das nach dem 31.12.2021 endet, und zwar zum Schluss des nach dem 31.12.2021 endenden Wj (glA s Liedgens, DB 2021, 2859, 2862). Mit dem JStG 2022 hat der Ges-Geber den § 34 Abs 6e S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.1 Allgemeines

Tz. 1519 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 In der Vergangenheit kannte das StR keine besonderen verfahrensrechtlichen Regelungen für die Organschaft (s Hendricks, Ubg 2011, 711). Spezialregelungen sind mit der Einfügung des § 14 Abs 5 KStG erst durch das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts mit erstmaliger Geltung für nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 Organträger ist eine Personengesellschaft, deren Wirtschaftsjahr von dem der Organgesellschaft abweicht; die Mitunternehmer der Personengesellschaft haben wiederum ein anderes Wirtschaftsjahr

Tz. 822 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Keine Aussage enthält H 14.7 KStH 2022 zur stlichen Behandlung des folgenden Sachverhalts: Beispiel: Hr-lich ist das Organeinkommen bei der OT-PersGes in deren Wj-Abschluss 30.06.02 zu erfassen. Gem Urt des BFH v 30.09.1964 (BStBl III 1965, 54) und v 20.01.1965 (BStBl III 1965, 296) ist der Gewinanteil des MU aus der PersGes in seiner Bil ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Verhältnis des § 14 KStG zu anderen ertragsteuerlichen Vorschriften

Tz. 30 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 14 KStG regelt zusammen mit den §§ 15–17 und 19 KStG die kstliche Organschaft. Eine ergänzende, das stliche Einlagekonto betreffende Regelung findet sich in § 27 Abs 6 KStG . 1.3.1 Verhältnis zu den Regelungen im KStG Tz. 31 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Optiert ein Personenunternehmen nach § 1a KStG zur KSt, kann es unstr OT sein. Nach umstr Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.1 Gesetzliche Definition

Tz. 905 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Definition liegen Minder- oder Mehrabführungen … insbes vor, wenn der an den OT abgeführte Gewinn von dem St-Bil-Gewinn der OG (gemeint ist: vor Berücksichtigung der Abführungsverpflichtung) abweicht. Entspr gilt, wenn der durch den OT erfolgte Verlustausgleich von dem St-Bil-Verlust der OG abweic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.2 Fiktion einer Einlage bzw einer Einlagenrückgewähr (§ 14 Abs 4 S 1 bis 3 und 5 KStG)

Tz. 1056 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 S 1 KStG sind Minderabführungen der OG, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, als Einlage durch den OT in die OG zu behandeln. Die Einlagefiktion geht von dem Grundfall aus, dass eine OG sowohl in der H-Bil als auch in der St-Bil eine zulässige Rücklage gebildet und sich dadurch die Gewinnabführung an den OT ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.5 Weitere Ausschüttungs-/Abführungssperren

Tz. 405 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das BilMoG wurde mit Wirkung für nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahre § 269 HGB aufgehoben, der eine weitere Ausschüttungssperre regelte. Es handelt sich um die Bilanzierungshilfe zur Aktivierung von Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs . Werden solche Aufwendungen in der H-Bil aktiviert, dü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.2 Einheitlicher Begriff der Mehr- bzw Minderabführung in § 14 Abs 3 und 4 KStG und in § 27 Abs 6 KStG?

Tz. 920 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 14 Abs 4 KStG enthält in seinem S 6 erstmals eine ges Definition des Begriffs der Mehr- bzw Minderabführung, wobei der Begriff der "Abführung" eine einheitliche Bedeutung sowohl für Mehr- als auch für Minderabführungen hat (s Beschl des BFH v 06.06.2013, BStBl II 2014, 398 Rn 28, nachfolgend s Beschl des BVerfG v 14.12.2022, BGBl I 2023 N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.1 Allgemeines

Tz. 771 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 KStG ist das Einkommen der OG, soweit sich aus § 16 KStG nichts anderes ergibt, dem OT (außerhalb) der Bil zuzurechnen. Wie bereits ausgeführt (s Tz 765), ist die Verwendung des Begriffs "Einkommen" in § 14 Abs 1 S 1 KStG ungenau. Was § 14 Abs 1 S 1 KStG meint, ist das Einkommen, welches sie selbst besteuern müsste, wenn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.4 Fallgestaltungen iVm dem BilMoG

Tz. 1466 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die umfangreichen hr-lichen Änderungen durch das BilMoG haben auch Fragestellungen hinsichtlich der Anwendung des § 14 Abs 3 und 4 KStG mit sich gebracht (s Kröner/Bolik/Gageur, Ubg 2010, 237, 242 und s Prinz, Gastkommentar in DB 12/2011, M 1). Es geht darum, dass Art 67 Abs 3 EGHGB den Unternehmen bei den nachstehend genannten Bil-Positio...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Pohl, Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG in Organschaftsfällen, DB 2008, 84; Rogall, Thesaurierungsbegünstigung – Regelungslücken bei der Organschaft und der doppelstöckigen PersGes, DStR 2008, 429; von Freeden/Rogall, Organschaftliche Mehr- und Minderabführungen im Anwendungsbereich der Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG, FR 2009, 785. Tz. 1611 Stand: EL 110 – E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.8 Saldierung von Mehr- und Minderabführungen?

Tz. 1000 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Es stellen sich zwei Fragen: Dürfen in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehr- und Minderabführungen mit in organschaftlicher Zeit verursachten Mehr- und Minderabführungen saldiert werden (Mischfall)? Dürfen in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehr- und Minderabführungen miteinander saldiert werden? Tz. 1001 Stand: EL 110 – ET: 06/20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1 Berechnungsschema

Tz. 831 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das Einkommen des OT ist nach § 8 KStG bzw bei natürlichen Personen und PersGes als OT nach §§ 4 und 5 EStG zu ermitteln. Bei Kö als OT gilt die sog zweistufige Gewinnermittlung (s Wassermeyer, GmbHR 2003, 313). Auf den Jahresüberschuss bzw Gewinn des OT hat sich die hr-liche Gewinnabführung bzw Verlustübernahme als BE bzw BA ausgewirkt (s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.6 Rechtsfolge: Zurechnung des Organeinkommens zur inländischen Betriebsstätte des Organträgers (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 6 KStG)

Tz. 202 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 6 KStG regelt nicht die Zuordnung der Organbeteiligung zu einer inl BetrSt des OT, sondern die Rechtsfolge dieser Zuordnung. Danach ist das Einkommen der OG derjenigen inl BetrSt des OT zuzurechnen, der nach den S 4 und 5 des § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG die Organbeteiligung bzw die Beteiligung an der vermittelnden Gesells...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Natürliche Personen als Organträger

Tz. 116 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bis zum VZ 2010 konnte eine natürliche Person nur dann OT sein, wenn sie unbeschr estpfl iSv § 1 EStG war, dh sie musste ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inl haben. Weitere Voraussetzung war bis zum VZ 2000, dass das gew Unternehmen des OT ein inl war, dh es musste im Inl betrieben werden. Im Zusammenhang mit dem Wegfall des so...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.7.1 Allgemeines

Tz. 206 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der S 7 des § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG regelt zur Sicherstellung der Besteuerung, dass eine inl BetrSt iSd S 4 bis 6 nur gegeben ist, wenn die dieser BetrSt zuzurechnenden Eink sowohl nach innerstaatlichem StR als auch nach dem anzuwendenden DBA der inl Besteuerung unterliegen. Diese Zusatzregelung soll einen Verlust des dt Besteuerungsrechts...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.11 Zeitliche Anwendung

Tz. 1021 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 34 Abs 9 Nr 4 KStG idF des EURLUmsG ist § 14 Abs 3 KStG erstmals auf Mehrabführungen von OG anzuwenden, deren Wj nach dem 31.12.2003 endet. Da § 34 Abs 9 Nr 4 KStG idF des EURLUmsG die in vororganschaftlicher Zeit verursachten Minderabführungen nicht anspricht, müsste bei wörtlicher Anwendung des Ges für die erstmalige Anwendung auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2.2.1 Allgemeines

Tz. 734 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 2 S 2 KStG gilt die in § 14 Abs 2 S 1 KStG geregelte Vollabführungsfiktion nur, wenn die Az insges den dem Anteil am gezeichneten Kap (der OG) entspr Gewinnanteil (des Minderheitsgesellschafters) des Wj nicht überschreiten, der ohne den GAV hätte geleistet werden können. Wegen der wj-bezogenen Anwendung des § 14 Abs 2 KStG s T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.9 Verhältnis des § 14 Abs 4 KStG zu § 14 Abs 3 KStG und zu § 27 Abs 6 KStG

Tz. 1140 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 14 Abs 4 KStG regelt die stliche Behandlung von Minder-und Mehrabführungen mit Verursachung in organschaftlicher Zeit, während § 14 Abs 3 KStG die stliche Behandlung von in vororganschaftlicher Zeit verursachten Mehr- und Minderabführungen regelt. Während die in § 14 Abs 3 KStG für die OG enthaltene Regelung auch auf die Behandlung beim O...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.11 Erstmalige Anwendung des § 14 Abs 4 KStG nF (§ 34 Abs 6e S 5 und 6 KStG)

Tz. 1156 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 34 Abs 6 e S 5 KStG ist die Neufassung des § 14 Abs 4 KStG erstmals auf Minder- und Mehrabführungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2021 erfolgen. Hinsichtlich des Zeitpunkts der Minder- und Mehrabführungen ist dabei gem § 34 Abs 6e S 6 KStG auf das Ende des Wj der OG abzustellen; das entspr der in § 14 Abs 4 S 7 KStG enthaltenen Reg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.1 Allgemeines

Tz. 140 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 KStG kommen als OT auch inl und ausl PersGes iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (MU-Schaften) in Betracht. Der Rechtsform nach können es alle PersGes sein, die unter § 15 Abs 1 Nr 2 EStG fallen, das sind insbes die KG, die OHG, die GbR und die Partenreederei, weiter vergleichbare PersGes ausl Rechts. Wegen der atypischen s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2 Rechtslage für vor dem 01.01.2014 beginnende Feststellungszeiträume

Tz. 1520 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Da OT und OG eigenständige St-Subjekte sind, haben sie auch jährlich eine eigene St-Erklärung beim FA abzugeben und erhalten einen eigenen St-Bescheid. Die gegen OG und OT ergehenden St-Bescheide sind verfahrensrechtlich nicht miteinander verknüpft, denn bei der Einkommenszurechnung nach § 14 Abs 1 S 1 KStG handelt es sich lediglich um ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.2 Fehlerhafter Bilanzansatz

Tz. 504 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mit "fehlerhaften Bil-Ansätzen" sind die Bil-Ansätze der H-Bil und nicht die in der St-Bil gemeint, wobei es auf die H-Bil der OG und nicht auf die in der H-Bil des OT ankommt. Gemeint sind nur Bilanzierungsfehler, die sich auf die Höhe der Gewinnabführung oder der Verlustübernahme auswirken. Ein korrekturpflichtiger fehlerhafter Bil-Ansatz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.3 Sinn und Zweck des § 14 Abs 3 KStG

Tz. 970 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 14 Abs 3 KStG, der die dort genannten Mehr- bzw Minderabführungen für stliche Zwecke in eine GA bzw in eine verdeckte Einlage umdeutet, soll, bezogen auf in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehrabführungen, sicherstellen, dass es bei einer Gesamtbetrachtung zu der vom Ges gewollten Kombination einer KSt auf das von der OG erwirtschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.6 Auswirkungen der Auflösung von Ausgleichsposten auf das Einkommen des Organträgers; Anwendung des Teileinkünfteverfahrens (§ 14 Abs 4 S 3 und 4 KStG idF vor KöMoG)

Tz. 1345 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits ausgeführt (s Tz 1317), führt die Auflösung eines aktiven AP zu einer Gewinnminderung und die eines passiven AP zur Gewinnerhöhung bei dem OT. § 14 Abs 4 S 3 KStG aF spricht von einer Verringerung bzw Erhöhung des Einkommens des OT. Tz. 1346 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 S 4 KStG aF sind (auf die Gewinnerhöhung bzw ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 18.2.2.1 Allgemeines; das EuGH-Urteil in der Rs Marks & Spencer

Tz. 1630 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 In den letzten Jahren sind, angestoßen durch das gegen GB gerichtete EuGH-Verfahren Marks & Spencer (s Urt des EuGH v 13.12.2005, DB 2005, 2788, mit Anm Kleinert/Nagler), die Forderungen nach einer grenzüberschreitenden Berücksichtigung von Verlusten EU-/EWR-ausl TG bei der inl MG lauter geworden. Obwohl der EuGH im Grundsatz eine Verletzu...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / 1 Fälle des Reverse-Charge-Verfahrens

In den nachgenannten Fällen gab es ohne Reverse-Charge-Verfahren häufig Missbrauch zuungunsten des Staates, da der Leistende die Umsatzsteuer (oft mutwillig) nicht abführte und der Leistungsempfänger trotzdem den Vorsteuerabzug erhielt. Beim Reverse-Charge-Verfahren sind der Umsatzsteuerschuldner und der Vorsteuerabzugsberechtigte identisch. In den folgenden – in § 13b Abs. 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.3 Zur Bedeutung des in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Worts "insbesondere"

Tz. 925 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 S 6 KStG liegen Minder- oder Mehrabführungen iSd S 1 insbes vor, wenn … . Daraus folgern Neumann (Ubg 2010, 673), weiter in Neumann/Suchanek, Ubg 2013, 549, 551), Breier (DK 2011, 11, 13) und von Freeden/Lange (DB 2017, 2055), dass mit den Vergleichspaar "an den OT abgeführter Gewinn" und "St-Bil-Gewinn der OG" lediglich ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4.3 Ausschüttung statt Abführung

Tz. 421 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zu der Frage, ob die OG vororganschaftliche Rücklagen, die sie hr-lich nicht an den OT abführen darf, zugunsten des Bil-Gewinns auflösen und an den OT ausschütten darf, gilt Folgendes: Ist die OG eine nicht eingegliederte AG (auch SE), widerspricht eine solche Ausschüttung weder dem Wortlaut noch dem Sinn des § 301 AktG, da die außenstehende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.3 Bildung und Auflösung von Rücklagen

Tz. 790 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die OG kann bzw muss unter gewissen Voraussetzungen Beträge in offene Rücklagen einstellen (s Tz 397ff, 466ff). Die Bildung und die Auflösung von Rücklagen bei einer OG, unabhängig davon, ob es sich um in vororganschaftlicher oder in organschaftlicher Zeit gebildete Rücklagen handelt, haben keinen Einfluss auf die Höhe des Organeinkommens. B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.5 Verlagerung der Ursache einer Mehr- bzw Minderabführung iSd § 14 Abs 4 KStG durch Einbringung von Betriebsvermögen durch die Organgesellschaft in eine andere Tochter-Organgesellschaft

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7 Negative Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft

Tz. 695 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG ist eine Vorschrift iRd Eink-Ermittlung und betrifft die nach den Vorschriften des EStG und des KStG unter Berücksichtigung des DBA ermittelten negativen Eink eines Wj des OT oder einer OG. Die in § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG geregelte stliche Nichtberücksichtigung betrifft ausschl negative Eink iSd § 2 Abs 2 Nr 1 EStG e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.5 Beispielreihen zur Bildung und Auflösung von Ausgleichsposten

Tz. 1362 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die nachstehenden Bsp-Reihen sollen das Zusammenwirken von Gewinnabführung, Rücklagenbildung und -auflösung bzw Bildung eines niedrigeren St-Bil-Ausweises und spätere Wiederangleichung, Einkommenszurechnung und AP verdeutlichen. Tz. 1363 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Beispielreihe 1: Aktiver APmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Ausgleichszahlung in Höhe des mindestens zugesicherten Betrags iSd § 304 Abs 2 S 1 AktG

Tz. 725 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 2 S 1 KStG gilt der ganze Gewinn auch dann als abgeführt iSd § 14 Abs 1 S 1 KStG, wenn über den mind zugesicherten Betrag iSd § 304 Abs 2 S 1 AktG hinausgehende Az vereinbart und geleistet werden. Nach § 14 Abs 2 S 2 KStG jedoch gilt das nur, wenn die Az insges den dem Anteil des Minderheitsgesellschafters am gezeichneten Kap ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.4 Beispielreihen zu Einlagen bzw zur Einlagenrückgewähr

Tz. 1085 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die nachstehenden Bsp-Reihen sollen das Zusammenwirken von Gewinnabführung, Rücklagenbildung und -auflösung bzw Bildung eines niedrigeren St-Bil-Ausweises und spätere Wiederangleichung, Einkommenszurechnung und Einlagen/Einlagenrückgewähr verdeutlichen. Tz. 1086 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Beispielreihe 1: Einlagenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.2 Kapitalrücklagen

Tz. 426 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 301 S 2 AktG idF vor der Änderung durch das BiRiLiG ließ die Abführung von Gewinnen aus der Auflösung während der Vertragsdauer gebildeter freier Rücklagen zu. § 301 S 2 AktG idF des BiRiLiG erwähnt nur noch andere Gewinnrücklagen; nach der amtl Ges-Begr des BiRiLiG handelte es sich um eine redaktionelle Anpassung. Offensichtlich ungewoll...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 951 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das EURLUmsG ist in § 14 KStG ein Abs 3 angefügt worden. § 14 Abs 3 KStG entspr inhaltlich dem vom BFH (s Urt des BFH v 18.12.2002, BStBl II 2005, 49) verworfenen R 59 Abs 4 S 3–5 KStR 1995. Nach der verworfenen Richtlinienpassage sind Mehrabführungen, deren Verursachung in der vororganschaftlichen Zeit liegt, für stliche Zwecke als G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.1 Allgemeines

Tz. 850 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zur Behandlung einer vGA der OG an den OT bei der Einkommensermittlung der OG s Tz 794ff. Entspr den dortigen Ausführungen muss beim OT im Berechnungsschema lt Tz 832 iRd Kürzung des von der OG aufgrund des GAV abgeführten Gewinns auch die vGA abgezogen werden, weil sie als vorweggenommene Gewinnabführung gilt. Beim OT sind darauf folglich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.1.2 Verhältnis des § 14 Abs 4 KStG zu § 14 Abs 3 KStG und zu § 27 Abs 6 KStG

Tz. 1170 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 14 Abs 4 KStG aF regelt die stliche Behandlung von Minder- und Mehrabführungen mit Verursachung in organschaftlicher Zeit, während § 14 Abs 3 KStG die stliche Behandlung von in vororganschaftlicher Zeit verursachten Mehr- und Minderabführungen regelt. Während die in § 14 Abs 3 KStG für die OG enthaltene Regelung auch auf die Behandlung be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.4 Übergangsregelung der Finanzverwaltung als Reaktion auf die BFH-Rechtsprechung

Tz. 962 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Fin-Verw hat erst im Zusammenhang mit der Einfügung des ab dem VZ 2004 geltenden § 14 Abs 3 KStG durch das EURLUmsG zur Anwendung des Urt des BFH v 18.12.2002 (BStBl II 2005, 49) Stellung genommen, und zwar mit Schr des BMF v 22.12.2004 (BStBl I 2005, 65) und v 28.06.2005 (BStBl I 2005, 813). Nach dieser Übergangsregelung gilt folgendes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 18.2.2.2 Zurechnung laufender Verluste einer EU-/EWR-ausländischen Tochtergesellschaft vom EuGH abgelehnt

Tz. 1636 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Klarheit dürfte inzwischen in der Frage bestehen, dass es nicht gegen EU-Recht verstößt, wenn der Ansässigkeitsstaat der Konzernobergesellschaft es ablehnt, lfd Verluste EU-ausl TG zum Abzug zuzulassen. Dies hat der EuGH in zwei Urt entschieden (dazu auch s Schwenke, Ubg 2010, 325). Das erste Verfahren betrifft die Rs Oy AA (s Urt des EuGH ...mehr