Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.6.3.1 Regelung für Wirtschaftsjahre, die vor 2024 beginnen

Rz. 64 Die Regelung über eine fehlende Konzernzugehörigkeit ist durch Gesetz v. 22.12.2023[1] durch Verweis auf § 1 Abs. 2 AStG neu gestaltet worden. Die bisherige Regelung ist nach § 52 Abs. 8b EStG weiter anwendbar für Wirtschaftsjahre, die nach dem 14.12.2023 beginnen und vor dem 1.1.2024 enden. In der für diesen Zeitraum geltenden Fassung war § 1 Abs. 1 S. 1 AStG nicht a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.2.2 EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs

Rz. 40 Die Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug und damit das verrechenbare EBITDA ist in § 4h Abs. 1 S. 1, 2 EStG geregelt. Nach dieser Regelung ist Bemessungsgrundlage der maßgebliche Gewinn (Rz. 106), zuzüglich der Zinsaufwendungen (Rz. 42), der Auswirkungen der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (Rz. 44), der Auswirkungen der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.13 Organschaftliche Ausgleichszahlungen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 9 EStG)

Rz. 850 Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben sind auch organschaftliche Ausgleichszahlungen, die an Minderheitsgesellschafter geleistet werden.[1] Die Vorschrift dient der Klarstellung. Es ist systematisch zweifelhaft, ob Ausgleichszahlungen überhaupt dem Grunde nach Betriebsausgaben sind; als Leistungen an Anteilseigner können sie auch als Gewinnverwendung eingeordnet werden....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.1.1 Allgemeines

Rz. 106 § 4h Abs. 3 S. 1 EStG enthält eine Definition des Begriffs des "maßgeblichen Gewinns", der nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG Ausgangswert für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug ist. Der "maßgebliche Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG bildet nicht unmittelbar die Bemessungsgrundlage, sondern wird durch Hinzu- und Abrechnungen verändert (Rz. 40ff.). ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.2 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 6a Die Zinsschranke nach § 4h EStG differenziert nicht nach inländischen oder ausl. Betrieben, nach inländischen oder ausl. Darlehensgebern und nicht nach innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen. Es liegt daher keine, auch keine verdeckte Diskriminierung vor, sodass ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des AEUV schon im Tatbestand zu verneinen...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.3 Voraussetzungen für die körperschaftsteuerliche Organschaft

Wer wann und unter welchen Bedingungen eine körperschaftsteuerliche Organschaft eingehen kann, ist in den §§ 14 – 19 des KStG geregelt. 2.3.1 Organgesellschaft (OG) Als Organgesellschaft kommen Gesellschaften folgender Rechtsformen in Frage:[1] SE (Europäische Gesellschaft) AG KGaA GmbH Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) können körperschaftsteuerlich keine Organgesellschaften se...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.4.4 Organschaft und Insolvenz

Bei einer Insolvenz verliert der Unternehmer sein Verfügungsrecht. Im Falle der Organschaft gilt dann Folgendes:[1] Mit der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Organträgers oder der Organgesellschaft endet die Organschaft. Dies gilt auch bei Bestellung eines Sachwalters im Rahmen der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO. Wird für den Organträger oder die Organgesellschaft ...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 3 Gewerbesteuerliche Organschaft

3.1 Wirkung Analog zur Organschaft in der Körperschaftsteuer wird bei der Organschaft in der Gewerbesteuer der Gewerbeertrag zunächst bei der Organgesellschaft ermittelt und schließlich beim Organträger versteuert. Die Organgesellschaft gilt als Betriebsstätte des Organträgers.[1] Dadurch kann ein Gewerbeverlust des einen mit einem positiven Gewerbeertrag eines anderen Steuer...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2 Körperschaftsteuerliche Organschaft

2.1 Wirkung Die Organgesellschaft (OG) führt ihren Gewinn auf Grundlage eines Gewinnabführungsvertrags [1] an den Organträger (OT) ab. Dadurch kann ein Verlust der einen Gesellschaft mit einem Gewinn der anderen Gesellschaft verrechnet werden. Erwirtschaftet die Organgesellschaft einen Verlust, ist der Organträger zur Übernahme dieses Jahresfehlbetrags der Organgesellschaft ve...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4 Umsatzsteuerliche Organschaft

4.1 Wirkung Auch bei der Umsatzsteuer ist eine Organschaft möglich; die Umsätze der Organgesellschaft werden dann beim Organträger versteuert. Beide Unternehmen sind beim Finanzamt unter einer Steuernummer erfasst. Während für die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auch für die Organgesellschaft jeweils eine Steuererklärung abzugeben ist, sind die Umsätze und Vorsteuern der ...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 6 Überblick über steuerliche Organschaften

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Organschaft: Überblick über... / 3.3 Voraussetzungen

Die Bedingungen, unter welchen eine gewerbesteuerliche Organschaft gegeben ist, sind in § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG und R 2.3 GewStR genannt. Die Voraussetzungen für die Organschaft stimmen bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer überein.[1]mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.4.4 Spenden

Leisten Organträger oder Organgesellschaft jeweils Spenden, so sind diese jeweils gesondert beim leistenden Spender im Rahmen der eigenen Höchstbetragsberechnung abzuziehen.mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.4 Einzelfälle

2.4.1 Gewinnabführungen Die Gewinnabführungen der Organgesellschaft an den Organträger gelten nicht als Gewinnausschüttungen. Sie sind beim Organträger voll steuerpflichtig. Damit sind auch Aufwendungen, die mit dem Halten der Organbeteiligung in Zusammenhang stehen, beim Organträger voll abzugsfähig. [1] 2.4.2 Abzuführender Gewinn Ein Organschaftsverhältnis ist nur wirksam, wen...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.3 Voraussetzung

4.3.1 Eingliederung Die Voraussetzungen für die Organschaft bei der Umsatzsteuer sind andere als bei der Körperschaftsteuer bzw. Gewerbesteuer. Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein (anderes) Unternehmen eingegliedert ist. Grundsätzlich...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.4 Einzelfälle

4.4.1 Betriebsaufspaltung: Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen Bei einer Betriebsaufspaltung in ein Besitzunternehmen und ein Betriebsunternehmen (Kapitalgesellschaft) und Verpachtung des Betriebsvermögens durch das Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen steht die durch die Betriebsaufspaltung entstandene Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft) im Allgemeinen in e...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.1 Wirkung

Auch bei der Umsatzsteuer ist eine Organschaft möglich; die Umsätze der Organgesellschaft werden dann beim Organträger versteuert. Beide Unternehmen sind beim Finanzamt unter einer Steuernummer erfasst. Während für die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auch für die Organgesellschaft jeweils eine Steuererklärung abzugeben ist, sind die Umsätze und Vorsteuern der Organgesell...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.3.1 Eingliederung

Die Voraussetzungen für die Organschaft bei der Umsatzsteuer sind andere als bei der Körperschaftsteuer bzw. Gewerbesteuer. Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein (anderes) Unternehmen eingegliedert ist. Grundsätzlich muss die Organgese...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 3.4 Abzugsverbot für vororganschaftliche Gewerbeverluste

Gewerbeverluste, die die Organgesellschaft vor dem Wirksamwerden der Organschaft erlitten hat, können nicht als Verlustabzug bzw. Verlustvortrag auf den Organträger übertragen werden. Die Verluste sind während der Wirksamkeit der Organschaft nicht mehr abzugsfähig. Sie werden "eingefroren" und können nach dem Ende des Organschaftsverhältnisses wieder von der (vormaligen) Org...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.1 Wirkung

Die Organgesellschaft (OG) führt ihren Gewinn auf Grundlage eines Gewinnabführungsvertrags [1] an den Organträger (OT) ab. Dadurch kann ein Verlust der einen Gesellschaft mit einem Gewinn der anderen Gesellschaft verrechnet werden. Erwirtschaftet die Organgesellschaft einen Verlust, ist der Organträger zur Übernahme dieses Jahresfehlbetrags der Organgesellschaft verpflichtet....mehr

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Organschaft: Überblick über... / 3.1 Wirkung

Analog zur Organschaft in der Körperschaftsteuer wird bei der Organschaft in der Gewerbesteuer der Gewerbeertrag zunächst bei der Organgesellschaft ermittelt und schließlich beim Organträger versteuert. Die Organgesellschaft gilt als Betriebsstätte des Organträgers.[1] Dadurch kann ein Gewerbeverlust des einen mit einem positiven Gewerbeertrag eines anderen Steuersubjekts ve...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 5 Wichtige Begriffe

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Organschaft: Überblick über... / 4.3.2 Organgesellschaft (OG)

Als Organgesellschaft kommen in Betracht: Juristische Personen Ausnahmsweise lt. Rechtsprechung eine Personengesellschaft, wenn die finanzielle Eingliederung wie bei einer juristischen Person zu bejahen ist.[1] Dazu dürfen nur der Organträger und andere vom Organträger finanziell beherrschte Gesellschaften Gesellschafter der Personengesellschaft sein. Die finanzielle Einglieder...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.3.3 Finanzielle Eingliederung

Der Organträger muss von Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft an die Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft besitzen (sog. finanzielle Eingliederung ). [1] Die Voraussetzungen müssen grundsätzlich zum Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft vorliegen. Personengesellschaft als Organträger: Anteile müssen im Gesamthandsvermögen gehalten werden Di...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.4.7 Vororganschaftliche Feststellung des vortragsfähigen Verlustes

Sollten zu Beginn des körperschaftsteuerlichen Organschaftsverhältnisses auf Ebene der Organgesellschaft ein steuerlicher Verlustvortrag i. S. d. § 10d EStG bestehen, ist dieser während der Organschaftszeit für diese nicht nutzbar,[1] er wird quasi "eingefroren". Mit Ende der Organschaft wird der steuerliche Verlustvortrag wieder nutzbar. Auf Ebene des Organträgers gibt es hi...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.5 Besonderheit Steuernummer/USt-IdNr.

Auf der Ausgangsrechnung ist die Steuernummer, alternativ die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), des leistenden Unternehmens anzugeben.[1] Im Falle der Organschaft muss die Organgesellschaft die Steuernummer bzw. USt-IdNr. des Organträgers auf ihrer Rechnung angeben. Wurde der Organgesellschaft eine eigene USt-IdNr. zugeteilt, kann auch diese auf der Rechnung ve...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.3.4 Gewinnabführungsvertrag (GAV)

Die Organgesellschaft muss sich durch einen Gewinnabführungsvertrag gem. § 291 Abs. 1 AktG verpflichten ihren gesamten Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen (Organträger) abzuführen (keine Mehrmütterorganschaft!). Gleichzeitig ist der Organträger zum Ausgleich eines Verlustes der Organgesellschaft verpflichtet.[1] Ist die Organgesellschaft keine AG oder KGaA...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.4.1 Betriebsaufspaltung: Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen

Bei einer Betriebsaufspaltung in ein Besitzunternehmen und ein Betriebsunternehmen (Kapitalgesellschaft) und Verpachtung des Betriebsvermögens durch das Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen steht die durch die Betriebsaufspaltung entstandene Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft) im Allgemeinen in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Besitzunternehmen (Organträger). Ein...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.3.1 Organgesellschaft (OG)

Als Organgesellschaft kommen Gesellschaften folgender Rechtsformen in Frage:[1] SE (Europäische Gesellschaft) AG KGaA GmbH Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) können körperschaftsteuerlich keine Organgesellschaften sein. Besonderheiten: Die Geschäftsleitung muss sich im Inland befinden.[2] Der Sitz muss im Inland oder in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des E...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.3.2 Organträger (OT)

Als Organträger kommen in Betracht:[1] Eine unbeschränkt einkommensteuerpflichtige und gewerblich tätige natürliche Person. Eine nicht steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse. Eine selbst eigengewerblich tätige Personengesellschaft. Die Personengesellschaft muss eine eigene – nicht nur geringfügige – gewerbliche Tätigkeit ausüben.[2] Eine nur gewerbl...mehr

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Organschaft: Überblick über... / Zusammenfassung

Überblick In Fällen der Organschaft übernimmt der Organträger das Jahresergebnis bzw. die Umsatzsteuer der Organgesellschaft; dadurch wird die Besteuerung eines Unternehmens (Organgesellschaft) letztendlich bei einem zweiten, anderem Unternehmen (Organträger) vorgenommen. Hierbei ist zwischen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zu unterscheiden; teilweise sind...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 1 Aktienrechtliche Vorschriften

1.1 Unternehmensverträge: Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag Gem. § 291 Abs. 1 AktG kann eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellen (sog. Beherrschungsvertrag) oder sich verpflichten, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (sog. Gewinnabführungsvertrag). Beide Vert...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.4.2 Holding: Nur bei entgeltlicher Tätigkeit als Organträger möglich

Eine Holdinggesellschaft kann nur dann als umsatzsteuerliche Organträgerin angesehen werden, wenn sie eine entgeltliche Tätigkeit ausübt. Dazu muss die Holding entweder eine geschäftsleitende Tätigkeit gegen Entgelt erbringen oder andere eigene Umsätze ausführen. Hierzu zählt auch die Gewährung verzinslicher Darlehen durch eine Holdinggesellschaft an ihre Beteiligungsgesellsc...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.3.3 Organträger (OT)

Beim Organträger ist grundsätzlich jede Rechtsform möglich. Voraussetzung ist nur dessen unternehmerische Tätigkeit i. S. d. UStG. Personen, die keine Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG sind, können dagegen keine Organträger sein.[1] Eine Mehrmütterorganschaft ist auch im Umsatzsteuerrecht nicht möglich.[2]mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.4.2 Abzuführender Gewinn

Ein Organschaftsverhältnis ist nur wirksam, wenn die Organgesellschaft ihren ganzen Gewinn an ein einziges, anderes gewerbliches Unternehmen (= Organträger) abführt. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn zusätzliche Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre gem. § 304 AktG vereinbart und geleistet werden, die nicht über den Anteil am gezeichneten Kapital entsprechende...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.4.3 Ausgleichszahlungen

Ist an der Organgesellschaft neben dem Organträger ein weiterer nicht zum Organkreis gehöriger Anteilseigner beteiligt, hat auch dieser – i. d. R. entsprechend seiner Beteiligungsquote – Anspruch auf den von der Organgesellschaft erwirtschafteten Gewinn. Sofern die Gewinnausschüttung der Organgesellschaft an den außenstehenden Anteilseigner sich an seiner Beteiligungsquote o...mehr

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Organschaft: Überblick über die steuerlichen Besonderheiten

Zusammenfassung Überblick In Fällen der Organschaft übernimmt der Organträger das Jahresergebnis bzw. die Umsatzsteuer der Organgesellschaft; dadurch wird die Besteuerung eines Unternehmens (Organgesellschaft) letztendlich bei einem zweiten, anderem Unternehmen (Organträger) vorgenommen. Hierbei ist zwischen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zu unterscheiden;...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.4.1 Gewinnabführungen

Die Gewinnabführungen der Organgesellschaft an den Organträger gelten nicht als Gewinnausschüttungen. Sie sind beim Organträger voll steuerpflichtig. Damit sind auch Aufwendungen, die mit dem Halten der Organbeteiligung in Zusammenhang stehen, beim Organträger voll abzugsfähig. [1]mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.4.3 Organisatorische Eingliederung: Tatsächliche Beherrschung und vollständige Personenidentität

Die wesentlichen Voraussetzungen für die organisatorische Eingliederung lauten:[1] Die Beherrschung der Organgesellschaft muss tatsächlich stattfinden (Beherrschung der Geschäftsführung der Organgesellschaft durch den Organträger). Eine vollständige Personenidentität in der Geschäftsleitung zwischen Organträger und Organgesellschaft ist nicht erforderlich. Bei fehlender Persone...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.2 Schema

Beide Firmen buchen ihre Umsätze mit Umsatzsteuer und ziehen jeweils ihre "eigene" Vorsteuer ab. Am Monatsende (Jahresende) meldet die Organgesellschaft ihre Umsätze und Vorsteuern an den Organträger, der mit seinen Umsätzen und Vorsteuern eine gemeinsame Umsatzsteuer-Voranmeldung (Jahreserklärung) erstellt. Die auf die Organgesellschaft entfallende Zahllast stellt auf Ebene...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.4.5 Beteiligungserträge der Organgesellschaft

Ist eine Organgesellschaft an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und erhält sie daraus eigene Beteiligungserträge, wären diese bei ihr ohne Bestehen eines Organschaftsverhältnisses grds. steuerfrei.[1] Als nicht abziehbare Betriebsausgaben würden pauschal 5 % der Beteiligungserträge angesetzt werden.[2] Somit wären die Beteiligungserträge letztendlich zu 95 % steuerbefreit....mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.4.6 Mehr-/Minderabführungen

Abgeführt wird der nach den Vorschriften des HGB ermittelte Gewinn. Aufgrund von vom Handelsrecht abweichenden steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften oder Änderungen aufgrund Betriebsprüfungen kann der handelsrechtlich abgeführte Gewinn über dem nach Steuerrecht ermittelten Gewinn liegen (sog. Mehrabführung) oder darunter (sog. Minderabführung). Für die steuerliche Behan...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.2 Schema der körperschaftsteuerlichen Gewinnermittlung und der Einkommensermittlung

Körperschaftsteuerliche Gewinnermittlung Tab. 1: Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Gewinns * Die Zwischensum...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 3.2 Schema

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Organschaft: Überblick über... / 1.2 Gründungsvoraussetzungen: Zustimmung der Hauptversammlung und Eintrag ins Handelsregister

Ein Beherrschungs- bzw. Gewinnabführungsvertrag greift massiv in die Rechte der Anteilseigner ein (Gewinnabführung, Verlustübernahme). Ein Unternehmensvertrag bedarf daher der Zustimmung der Hauptversammlungen beider Gesellschaften.[1] Dazu ist mindestens eine 3/4-Mehrheit des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals erforderlich.[2] In der Satzung kann eine höhere Mehrh...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 1.1 Unternehmensverträge: Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag

Gem. § 291 Abs. 1 AktG kann eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellen (sog. Beherrschungsvertrag) oder sich verpflichten, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (sog. Gewinnabführungsvertrag). Beide Verträge werden als "Unternehmensverträge" bezeichnet. Achtung Verlustfal...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 6 Steuerliches Einlagekonto bei Organschaft (Abs. 6)

6.1 Systematische Zusammenhänge Rz. 221 Das Konzept der Organschaft in den §§ 14ff. KStG sieht vor, dass das von der Organgesellschaft erzielte Einkommen dem Organträger fiktiv zugerechnet wird. Da die ertragsteuerliche Organschaft einen Ergebnisabführungsvertrag voraussetzt, der an den handelsrechtlichen Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag anknüpft, kommt es tatsächlich nicht ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 6.2 Organschaftliche Mehr- und Minderabführungen

Rz. 226 § 27 Abs. 6 KStG befasst sich mit Korrekturen des steuerlichen Einlagekontos infolge in organschaftlicher Zeit verursachter Mehr- und Minderabführungen der Organgesellschaft.[1] Nach dieser Vorschrift erhöhen Minderabführungen und mindern Mehrabführungen das Einlagekonto der Organgesellschaft, sofern diese ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben. Die Vorschrift...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 6.1 Systematische Zusammenhänge

Rz. 221 Das Konzept der Organschaft in den §§ 14ff. KStG sieht vor, dass das von der Organgesellschaft erzielte Einkommen dem Organträger fiktiv zugerechnet wird. Da die ertragsteuerliche Organschaft einen Ergebnisabführungsvertrag voraussetzt, der an den handelsrechtlichen Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag anknüpft, kommt es tatsächlich nicht zum Ausgleich des Einkommens, s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 2 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Einlagen beim Anteilseigner

Rz. 8 Gesellschaftsrechtlich und dem folgend auch handelsbilanziell können Einlagen der Gesellschafter sowohl in das Nennkapital geleistet (insbes. bei Kapitalerhöhungen aus Bar- oder Sachmitteln) als auch in die Kapitalrücklage eingestellt werden (z. B. Zuzahlungen ohne Vorzugsgewährung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), sowie als Ertragszuschuss geleistet werden.[1] Steuerr...mehr