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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG §§ 4, ... / 16. Ausgleichsposten

Prof. Dr. Simone Briesemeister, Prof. Dr. Alois Nacke
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Rn. 1440

Stand: EL 91 – ET: 05/2011

Die in den Steuerbilanzen vielfach anzutreffenden "Ausgleichsposten" entspringen den verschiedensten Entstehungsgründen:

- Abweichungen zwischen HB und StB aufgrund steuerlicher Außenprüfung: Die sich in der Höhe von Bilanzposten niederschlagenden Änderungen von bisher der Besteuerung zugrunde gelegten Bilanzposten schlagen sich im Saldo in einem üblicherweise sog "Ausgleichsposten" nieder. Die Bp bedient sich dabei technisch der sogenannten Mehr-Weniger-Rechnung, in der doppisch abgestimmt die Bilanzpostenunterschiede und die daraus resultierenden Ergebniswirkungen nachgehalten und abgestimmt werden. Der Saldo dieser Bilanzpostenänderungen bildet einen sog "Ausgleichsposten", der inhaltlich die Abweichung des EK zwischen der eingereichten StB und der durch die Bp erstellten wiedergibt.
- Systembedingte Abweichungen zwischen HB u StB: Musterbeispiel hierfür sind die Ausgleichsposten im Rahmen einer steuerlichen Organschaft (s Rn 348).
- Ein weiteres Bsp liefert die vom GrS des BFH möglicherweise geforderte erfolgsneutrale Minderung eines Bodenschatzes durch Abbau (s Rn 1405; Weber-Grellet, FR 2007, 524; dazu ­Hoffmann, Anmerkung zu BFH GrS 1/05, DStR 2007, 854). Es handelt sich um einen eklatanten Verstoß gegen die Grundregel der steuerlichen Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich (s Rn 5).
- Subventionen, zB Glättung der Folgen aus der Ablösung von Altschulden nach dem LandwirtschaftsaltschuldenG (BMF v 17.08.2006, IV B 2 – S 1901 – 8/06) oder Bilanzierungshilfen zur Abmilderung der Liquiditätsbelastung aus Buchgewinnen, zB durch sog "Entstrickung" nach § 4g EStG (s Erläut zu § 4g).
- "Negative" Bilanzierungshilfen (fiskalschonende) durch Verteilung von BA-Abzug auf mehrere Jahre, zB Leistungen an einen Pensionsfonds nach § 4e Abs 3 S 3 ...

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