Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Beispiele für Steuervergütungen

Rz. 437 [Autor/Stand] Als Beispiele für Steuervergütungen nach § 370 Abs. 4 Satz 2 AO seien genannt: die Anrechnung bzw. Erstattung eines tatsächlich nicht bestehenden Steuerguthabens nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 bzw. Abs. 4 Satz 2 EStG [2] (s. zu den "cum/ex"-Geschäften Rz. 217, 1230a f., 1750 ff.); Vorsteuerabzug und -erstattungen bei der Umsatzsteuer (§§ 15, 16 Abs. 2 UStG, §§ 59 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Regelungsinhalt; Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 KStG, mit "Ermittlung des Einkommens bei Organschaft" überschrieben, regelt Ausnahmen von dem Grundsatz, dass die kstliche Organschaft nicht in die getrennte Einkommensermittlung von OG und OT eingreift, sondern lediglich das für jedes St-Subjekt im Organkreis eigenständig ermittelte Einkommen für Besteuerungszwecke beim OT zusammenfasst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Erstmalige Anwendung (§ 34 Abs 10 S 3 KStG aF)

Tz. 89 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 34 Abs 10 S 3 KStG idF vor der Neufassung durch das Kroatien-StAnpG ist § 15 S 1 Nr 3 KStG erstmals für Wj anzuwenden, die nach dem 25.05.2007 beginnen und nicht vor dem 01.01.2008 enden, bei kj-gleichem Wj also erstmals für 2008. Es handelt sich um die inhaltsgleiche Anwendungsregelung wie zu § 8a KStG idF des URefG 2008 (dazu s § 8a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Keine Anwendung des § 8 Abs 9 KStG bei der Organgesellschaft – § 15 S 1 Nr 5 S 1 KStG

Tz. 99 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 15 S 1 Nr 5 S 1 KStG ist § 8 Abs 9 KStG bei der OG nicht anzuwenden. Dh bei der Ermittlung des dem OT zuzurechnenden Organeinkommens erfolgt keine spartenweise Ermittlung des GdE, sondern das Organeinkommen ist – unter Verrechnung der in den vd Bereichen erzielten Gewinne und Verluste – einheitlich für alle Tätigkeitsbereiche der OG z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.5 Organschaftsketten; nachgeordnete Personengesellschaft

Tz. 34 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bei Organschaftsketten gilt das in § 15 S 1 Nr 2 S 1 KStG geregelte Verbot der Anwendung insbes der § 8b-Befreiungen auch für alle Gesellschaften, die zugleich OG und OT sind (dazu auch s Tz 24 und s Frotscher, in F/D, § 15 KStG Rn 53). Bei einer Gesellschaft, die gleichzeitig OG und OT ist, ist es erforderlich, die Daten aus der gesonderten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.1 Berechnung der Höchstbeträge in besonderen Fällen

Tz. 155 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Hinsichtlich der Berechnung der Höchstbeträge bei abw Wj, Rumpf-Wj und Liquidation s Tz 223 ff, Organschaft s Tz 227 ff, einer Spartengesellschaft iSd § 8 Abs 9 KStG s Tz 232a, Beteiligung an einer Pers-Ges s Tz 233 ff, BgA von jur Pers d öff Rechts s Tz 235 ff, wG von st-befreiten Kö s Tz 248 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Nichtanwendung der Bruttomethode, soweit bei der Organgesellschaft § 8b Abs 7, 8 oder 10 KStG anzuwenden ist (§ 15 S 1 Nr 2 S 3 KStG)

3.3.3.1 Allgemeines Tz. 38 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch das JStG 2009 wurde § 15 S 1 Nr 2 KStG um einen S 3 erweitert, der Ausnahmen von der Bruttomethode regelt. Danach gilt (auf OT-Ebene) § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG nicht, soweit bei der OG § 8b Abs 7, 8 oder 10 KStG anzuwenden ist. Sind bei der OG Bezüge, Gewinne oder Gewinnminderungen iSd § 8b Abs 7, 8 oder 10 KStG angefal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.4 Zur Anwendung des § 8b Abs 9 KStG

Tz. 45 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Zur Anwendung bzw Nichtanwendung des § 8b Abs 9 KStG bedarf es keiner ausdrücklichen Sonderregelung in § 15 S 1 Nr 2 KStG, weil der Abs 9 des § 8b KStG eine Annexvorschrift zu den in § 15 S 1 Nr 2 KStG angesprochenen Abs 7 und 8 ist. Die Rückausnahmevorschrift des § 8b Abs 9 KStG, wonach die Abs 7 und 8 des § 8b KStG auf Bezüge iSd MT-RiLi ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Anwendung der Bruttomethode auch auf den anteiligen Übernahmegewinn bzw -verlust bei Verschmelzung oder Formwechsel einer Kapitalgesellschaft, an der die Organgesellschaft beteiligt ist, auf eine Personengesellschaft (§ 15 S 1 Nr 2 S 1 und 2 KStG)

3.4.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG Tz. 55 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 15 S 1 Nr 2 KStG idF vor dem SEStEG war § 4 Abs 7 UmwStG idF vor dem SEStEG nicht bei der Ermittlung des Organeinkommens, sondern erst auf der Stufe des OT anzuwenden. Nach § 4 Abs 7 UmwStG idF vor dem SEStEG ist bei der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges ein Übernahmegewinn insoweit st...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Erlangen des Vorteils für sich oder einen anderen

Rz. 450 [Autor/Stand] Nach § 370 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 AO sind nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt, soweit sie zu Unrecht gewährt oder belassen werden. Entsprechend der Regelung bei der Steuerverkürzung tritt der Taterfolg durch Gewähren des Steuervorteils nicht erst dann ein, wenn dieser Vorteil dem Stpfl. tatsächlich zufließt (z.B. mit der Auszahlung der Steuerve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.10 Keine Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art mit Hoheitsbetrieben (§ 4 Abs 6 S 2 KStG) oder mit Kapitalgesellschaften

Tz. 147 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Zusammenfassung von BgA mit Hoheitsbetrieben ist stlich nicht zulässig (s § 4 Abs 6 S 2 KStG). Diese Regelung hat uE nur klarstellende Wirkung, da nur die Zusammenfassung von BgA zulässig ist und Hoheitsbetriebe nach § 4 Abs 5 KStG nicht hierzu gehören (s Tz 83 ff). Hierzu s auch Urt des BFH v 10.07.1962 (BStBl III 1962, 448); ebenso s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zur Zinsschrankenregelung in § 4h EStG iVm § 8a KStG

Tz. 67 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Durch das URefG 2008 ist in § 15 S 1 KStG eine Nr 3 eingefügt worden, die mit der Ersetzung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung durch die Zinsschranke zusammenhängt. Nach § 15 S 1 Nr 3 S 1 KStG gilt die Bruttomethode auch für die Anwendung der Zinsschranke. Bei der Ermittlung des dem OT zuzurechnenden Organeinkommens sind § 8a KStG und § 4h ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 19 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Es bedurfte mehrerer gesetzgeberischer Anläufe, dem § 15 S 1 Nr 2 KStG seine heutige Fassung zu geben. Die Vorgängervorschrift des heutigen § 15 S 1 Nr 2 KStG war der durch das StMBG eingefügte und durch das StBereinG 1999 geänderte § 15 KStG aF. IRd Systemwechsels vom kstlichen Anrechnungs- zum Halb-Eink-Verfahren übernahm das StSenkG den fr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Je nach Rechtsform Anwendung des § 8b KStG oder des § 3 Nr 40 und des § 3c Abs 2 EStG bei der Ermittlung des Einkommens des Organträgers (§ 15 S 1 Nr 2 S 2 und 3 KStG)

3.3.2.1 Allgemeines Tz. 24 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG verlagert die Entscheidung über die je nach Rechtsform unterschiedliche stliche Behandlung von Vermögensmehrungen bzw -minderungen der OG sowie der damit zusammenhängenden Ausgaben auf die Ebene des OT. Ist der OT eine Pers-Ges, entscheidet sich die stliche Behandlung sogar erst auf der MU-Ebene, und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.6 Keine Anwendungsfälle iSd § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG

Tz. 37 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG ist nicht anzuwenden auf (glA s Rödder/Liekenbrock, in R/H/N, 2. Aufl, § 15 KStG Rn 71): Gewinnabführungen der OG, denn die Gewinnabführung ist nicht eine nach § 8b Abs 1 KStG stfreie GA; oGA der OG aus vororganschaftlichen Rücklagen (dazu s § 14 KStG Tz 878 ff). § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG befrifft nämlich nicht die Auschütt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.2 Einkommensabhängiger Höchstbetrag

Tz. 156 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 9 Abs 2 S 1 KStG bestimmt den Begriff des Einkommens iSd Vorschrift als eine der BMG für den Höchstbetrag des Abzugs von Zuwendungen. Nach dieser Vorschrift gilt als Einkommen iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG das Einkommen vor Abzug der in § 9 Abs 1 Nr 2 KStG bezeichneten Zuwendungen und vor dem Verlustabzug nach § 10d EStG. Diese BMG ist eine eige...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3 Prüfung der Voraussetzungen des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG (auch) bei der Organgesellschaft?

Tz. 95c Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Ob darüber hinaus auch die OG (bei der es sich ja um eine Kap-Ges handeln muss) die pers Voraussetzungen des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG erfüllen muss, ist str (abl s Neumann in Gosch, KStG, 3. Aufl, § 15 Rn 41; s Rödder/Liekenbrock in R/H/N, KStG, § 15 Rn 142; und s Schiffers, DStZ 2018, 417). Nach dem Wortlaut des § 15 S 1 Nr 4 S 1 KStG se...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Desens, Die neue Besteuerung von Sanierungserträgen, FR 2017, 981; Förster/Hechtner, Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen gem §§ 3a, 3c Abs 4 EStG, DB 2017, 1536; Kahlert/Schmidt, Die neue Steuerfreiheit des Sanierungsertrags – Fragen und Antworten, DStR 2017, 1897; Kanzler, Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen, NWB 2017, 2260; Hechtner, Steuerpolitisches Update aus Berlin: ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2 Anwendung des § 3a EStG auch auf laufende Verluste einer Organgesellschaft und auf vororganschaftliche Verlustvorträge (§ 15 S 1 Nr 1 S 2 KStG)

Tz. 18d Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 15 S 1 Nr 1 S 2 KStG steht § 15 S 1 Nr 1 S 1 KStG einer Anwendung von § 3a EStG nicht entgegen. Das bedeutet, so die Ges-Begr des BT-Fin-Aussch (s BT-Drs 18/12128, 36), dass nicht nur der lfd Verlust einer OG im Jahr der Sanierung der OG, sondern auch ein noch nicht genutzter vororganschaftlicher Verlustvortrag der OG als Folgewirkun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.3 Gesellschafterstämme

Tz. 337 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der in § 15 Abs 2 S 8 UmwStG verwendete, aber nicht definierte Begriff der "Gesellschafterstämme" ist unscharf (dazu s auch Wiese, GmbHR 1997, 60, mwNachw). Unter "Gesellschafterstamm"ist uE eine Gr von Pers zu verstehen, die sich entweder selbst wegen gleichgerichteter Interessen als einander zugehörig begreifen (subjektiver Ansatz) oder a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Die Bruttomethode

Tz. 20 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Für den Regelungsinhalt des § 15 S 1 Nr 2 KStG (und auch für den des nachträglich wieder eingefügten § 15 S 2 KStG; dazu s Tz 103 ff) hat sich die Bezeichnung "Bruttomethode" eingebürgert. Was damit gesagt werden soll, ist Folgendes: Für die Einkommensermittlung der OG gilt, da die OG zwingend eine Kap-Ges sein muss, stets KSt-Recht. Für die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2a.2 Verbleibender Sanierungsertrag einer Organgesellschaft (§ 15 S 1 Nr 1a S 1 KStG)

Tz. 18l Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Gem § 15 S 1 Nr 1a S 1 KStG ist auf einen sich nach § 3a Abs 3 S 4 EStG ergebenden verbleibenden Sanierungsertrag einer OG § 3a Abs 3 S 2, 3 und 5 EStG beim OT anzuwenden. Wie bereits ausgeführt (s Tz 18e-18h), sind bei der OG selbst auf von ihr erzielte Sanierungserträge § 3a EStG (mit Ausnahme des Abs 3 S 2, 3 und 5) und § 3c Abs 4 EStG an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Keine Auswirkung des § 15 S 1 Nr 5 S 2 KStG iVm § 8 Abs 9 KStG auf die Gewinnermittlung bei der Organgesellschaft

Tz. 100b Stand: EL 120 – ET: 10/2025 In der Praxis ist öfters folgende (oder eine vergleichbare) Gestaltung anzutreffen: Beispiel: Eine OG betreibt mit Verlust einen Bäderbetrieb, der OT (eine Kap-Ges) mit Gewinn einen Messebetrieb und den dauerdefizitären ÖPNV. Zum BV des OT gehört eine 20%ige Beteiligung an einer GmbH, die die Gasversorgung betreibt und jährlich hohe Ausschü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 Einzelunternehmen als Organträger

Tz. 29 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ist der OT eine natürliche Person, sind bei ihm auf die in dem zuzurechnenden Organeinkommen enthaltenen Bezüge, Gewinne oder Gewinnminderungen iSd § 8b Abs 1 bis 3 KStG, § 3 Nr 40 und § 3c Abs 2 EStG, dh die Grundsätze der Teil-Eink-Besteuerung, anzuwenden (bis VZ 2008: der Halb-Eink-Besteuerung). Dass bei der OG § 3c Abs 2 EStG rechtsformb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2 Zur Anwendung des § 8b Abs 7 KStG

Tz. 40 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 S 1 Nr 2 S 3 KStG betrifft den Fall, dass die OG, bei der die Dividenden bzw Anteilsveräußerungsgewinne/-verluste sowie ggf damit zusammenhängende Ausgaben anfallen, ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut ist, das die betroffenen Anteile dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 HGB (bis zum VZ 2016: dem Handelsbuch) zuzurechnen hat (d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Rechtslage nach Inkrafttreten des SEStEG

Tz. 59 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Ges-Geber des SEStEG musste wegen der nunmehr generellen Aufsplittung des Übernahmeergebnisses (dazu s Vor §§ 3–10 UmwStG Tz 5 ff) in einen Kap-Ertrag (§ 7 UmwStG iVm § 20 Abs 1 Nr 1 EStG) und in ein Übernahmeergebnis (§ 4 Abs 4 UmwStG) auch den § 15 S 1 Nr 2 KStG ändern. Wenn eine OG an einer übernehmenden Pers-Ges beteiligt ist, wird s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.2 Beteiligung an einer ausschließlich mit Gewinnerzielungsabsicht tätigen Mitunternehmerschaft

Tz. 52d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Werden alle Tätigkeiten der Pers-Ges mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben (Vorliegen einer MU-Schaft; s Urt des BFH v 25.06.1996, BStBl II 1997, 202), führt die Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an dieser MU-Schaft insges zu einem oder mehreren BgA. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit der MU-Schaft, würde sie von der jur Pers ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.5 Nichtanwendung der Sätze 1 bis 4, wenn die Organgesellschaft ein Unternehmen oder ein Institut iSd § 20 Abs 1 S 4 oder § 30 Abs 3 InvStG ist (§ 15 S 1 Nr 2a S 5 KStG)

Tz. 66h Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Gem § 15 S 1 Nr 2a S 5 KStG gelten die S 1–4 nicht, soweit es sich bei der OG um ein Unternehmen oder um ein Institut iSd § 20 Abs 1 S 4 oder § 30 Abs 3 InvStG handelt. Nach § 20 Abs 1 S 4 bzw nach § 30 Abs 3 InvStG greift die in § 20 Abs 1 S 2, 3 InvStG geregelte Teilfreistellung von Fondserträgen aus Aktien nicht, wenn die OG ein Lebens- od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Keine Anwendung des § 8 Abs 3 S 2 und Abs 7 KStG bei der Organgesellschaft – § 15 S 1 Nr 4 S 1 KStG

Tz. 94 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 vorläufig frei Tz. 95 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach § 15 S 1 Nr 4 S 1 KStG sind bei der OG auf Dauerverlustgeschäfte iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG die Vorschriften des § 8 Abs 3 S 2 KStG und des § 8 Abs 7 KStG nicht anzuwenden. Da nach den §§ 14, 17 KStG nur eine Kap-Ges und nicht auch ein BgA OG sein kann, ist § 15 S 1 Nr 4 KStG uE nur hinsichtlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Einbringungen in eine Kap-Ges nach dem SEStEG-Entw, BB 2006, 1711; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I und II), DB 2006, 2704 und 276...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.1 Einbringender keine durch § 8b Abs 2 KStG begünstigte Person (§ 22 Abs 2 S 1 UmwStG idF vor dem JStG 2009)

Tz. 72 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns durch einen schädlichen Anteilsverkauf wurde nur dann ausgelöst, wenn der "Einbringende keine durch § 8b Abs 2 KStG begünstigte Pers ist" (s § 22 Abs 2 S 1 UmwStG idF vor JStG 2009, kurz: aF; s aber rückwirkende Änderung durch das JStG 2009, dazu s Tz 73b). Dieses Tatbestandsmerkmal war...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Körperschaft als Organträger

Tz. 25 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ist der OT ebenfalls eine Kö, ist bei ihm § 8b KStG anzuwenden, dh das ihm zuzurechnende (idR zu hohe) Organeinkommen ist um die nach § 8b Abs 1 bzw 2 KStG stfreien inl oder ausl Dividendenerträge bzw Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen zu kürzen. Auf der Ebene des OT ist auch darüber zu entscheiden, ob für das dem OT zugerechne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4 Personengesellschaft als Organträger

Tz. 31 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ist der OT eine Pers-Ges, gestaltet sich die in § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG angeordnete Anwendung des § 8b KStG, des § 3 Nr 40 EStG und des § 3c Abs 2 EStG schwieriger, denn nicht die Pers-Ges selbst, sondern ihre Gesellschafter (natürliche Personen oder Kö) sind St-Subjekt bei der ESt bzw KSt, und erst bei diesen kann darüber entschieden werden,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Allgemeines

Tz. 38 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch das JStG 2009 wurde § 15 S 1 Nr 2 KStG um einen S 3 erweitert, der Ausnahmen von der Bruttomethode regelt. Danach gilt (auf OT-Ebene) § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG nicht, soweit bei der OG § 8b Abs 7, 8 oder 10 KStG anzuwenden ist. Sind bei der OG Bezüge, Gewinne oder Gewinnminderungen iSd § 8b Abs 7, 8 oder 10 KStG angefallen, sind die genan...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Wirtschaftsgüter i.S. von § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b einer REIT-AG

. . ., die anderen als den in Nummer 6 Buchstabe b, soweit es sich um Einkünfte einer Gesellschaft im Sinne des § 16 des REIT-Gesetzes handelt, . . . Rz. 325 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte und Regelungshintergrund. Die Erstreckung der Nachweispflicht auf bestimmte Wirtschaftsgüter einer inländischen steuerbefreiten REIT-AG (Gesellschaft i.S. des § 16 REITG) ist erst durc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.3.1 Umsätze, Löhne und Gehälter iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 160 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Zu den Umsätzen iSd § 9 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 Buchst b KStG zählen nicht nur die stpfl, sondern auch die stfreien und nicht stbaren Umsätze (s Urt des BFH v 04.02.1970, BStBl II 1970, 349 und v 04.12.1996, BStBl II 1997, 327; s H 10b.3 "Umsätze" EStH 2022). Bzgl des Begriffs der "Löhne und Gehälter" soll an den hr-lichen Begriff iSd § 275 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3 Zur Anwendung des § 8b Abs 8 KStG

Tz. 42 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Frage nach der Anwendung des § 8b Abs 8 KStG auf der Ebene der OG ist im Zusammenhang mit der Streichung des § 14 Abs 2 KStG aF und der Änderung des § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG zu sehen, die auf Antrag bereits für zurückliegende VZ anzuwenden sind (s § 14 KStG Tz 107). § 21 KStG ist durch das UStAVermG mit Wirkung ab dem VZ 2019, unter besti...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO als Sonderdelikt?

Rz. 90 [Autor/Stand] Aus dem Wortlaut des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO folgt für diese Tatalternative keine Nr. 2 und 3 entsprechende Beschränkung des Täterkreises auf besondere Pflichtenträger. Jeder, der falsche oder unvollständige Angaben macht, kann vielmehr nach dem Gesetzeswortlaut den Tatbestand verwirklichen. Allerdings könnte der systematische Zusammenhang zu § 370 Abs. 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.5 Zur Anwendung des § 8b Abs 10 KStG

Tz. 46 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Gem § 15 S 1 Nr 2 S 3 KStG gilt § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG nicht, soweit bei der OG das durch das URefG 2008 eingefügte BA-Abzugsverbot nach § 8b Abs 10 KStG (Nichtabziehbarkeit der Entgelte in den Fällen der Wertpapierleihe und des Wertpapierpensionsgeschäfts; dazu s § 8b KStG Tz 403 ff) anzuwenden ist. Davon betroffen ist eine OG als Entleiher...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG

Tz. 55 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 15 S 1 Nr 2 KStG idF vor dem SEStEG war § 4 Abs 7 UmwStG idF vor dem SEStEG nicht bei der Ermittlung des Organeinkommens, sondern erst auf der Stufe des OT anzuwenden. Nach § 4 Abs 7 UmwStG idF vor dem SEStEG ist bei der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges ein Übernahmegewinn insoweit stfrei, als er auf an der übernehmenden Pers-Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.7 Maßgeblichkeit der gesellschaftsvertraglichen Regelungen für die Anerkennung der Zusammenfassung von BgA?

Tz. 138a Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Das FG Nbg hat mit Urteil vom 16.06.2015 (EFG 2016, 592) für das Streitjahr 2008, dh vor Inkrafttreten des § 4 Abs 6 KStG (s Tz 112), über einen Sachverhalt entschieden, in dem eine jur Pers d öff Rechts einen BgA "Hallenbad" betrieb und daneben alleinige Kdstin einer KG war, die als Holdinggesellschaft die Anteile an einer Stadtwerke GmbH...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.1.2 Zuschüsse für Verkehrsleistungen

Tz. 201–202 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 vorläufig frei Tz. 203 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach der EU-VO 1370/2007 v 23.10.2007 (ABl EU L 315/1 v 03.12.2007; zwischenzeitlich geändert durch EU-VO 2016/2338 v 14.12.2016, ABl EU L 354/22 v 23.12.2016) kann die öff Hand Ausgleichsleistungen zur Deckung der Kosten, die Unternehmen durch die Erfüllung gemeinwirtsch Verpflichtungen im...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 11 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs gilt die Vorschrift sowohl für unbeschränkt estpfl Personen (§ 1 Abs 1 EStG) als auch über den Verweis in § 8 Abs 1 KStG für unbeschränkt kstpfl Subjekte. § 15 S 1 KStG erweitert den Anwendungsbereich auf Organschaften. Auch beschränkt EStPfl und KStPfl (§ 1 Abs 4 EStG; § 8 Abs 1 KStG) werden ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.4.4 Auszahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto

Tz. 48 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Einlagenrückgewähr iSd § 22 Abs 1 S 6 Nr 3 UmwStG iVm § 27 KStG Die Ausschüttung oder Rückzahlung von Beträgen aus dem stlichen Einlagekonto iSd § 27 KStG der (inl oder ausl) Übernehmerin, an der die maßgebenden Anteile bestehen, durch Leistungen iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG wird als dritter Ersatztatbestand gem § 22 Abs 1 S 6 Nr 3 UmwStG der Verä...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 19 [Autor/Stand] Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0. Grundsätze 316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. 14.5.2004 — IV B 4 - S 1340 - 11/04 BStBl. I 2004, Sondernummer 1(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes— Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 12 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 AStG stammen und die einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Die Frage, welche Tätigkeiten einer ausländis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Bei Abspaltung Verringerung eines verrechenbaren Verlusts, verbleibenden Verlustvortrags, nicht ausgeglichener negativer Einkünfte, eines Zinsvortrags, eines EBITDA-Vortrags (§ 15 Abs 3 UmwStG) sowie des steuerlichen Einlagekontos (§ 29 Abs 3 KStG)

Tz. 436 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Durch das SEStEG ist der frühere Abs 4 des § 15 UmwStG zu Abs 3 geworden und wurde inhaltlich deutlich verändert. Die aF regelte für den Fall der Auf- und Abspaltung die Aufteilung eines verbleibenden Verlustabzugs nach Maßgabe des sog Spaltungsschlüssels. Die geltende Fassung betrifft nur noch den Fall der Abspaltung und regelt die Kürzung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Ertragsteuerbelastung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft von weniger als 25 Prozent

(3) [1]Eine niedrige Besteuerung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent unterliegen, . . . Rz. 706 [Autor/Stand] Nur noch ein einheitliches Kriterium. § 8 Abs. 3 regelt die Niedrigbesteuerung für Wirtschaftsjahre einer Zwischengesellschaft, die nach dem 31.12.2007 beg...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Anwendungsvoraussetzungen

Tz. 108 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 15 S 2 KStG regelt in entspr Anwendung des § 15 S 1 Nr 2 KStG, dass die Entscheidung darüber, ob Gewinnanteile aus der Beteiligung der OG an einer ausl Gesellschaft dem DBA-Schachtelprivileg unterliegen, nicht auf OG-, sondern erst auf OT-Ebene zu treffen ist. Tz. 109 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Eine Beteiligung an einer ausl Gesellschaft l...mehr