Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

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Organschaft: Überblick über... / 5 Wichtige Begriffe

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Organschaft: Überblick über... / 2.3.4 Gewinnabführungsvertrag (GAV)

Die Organgesellschaft muss sich durch einen Gewinnabführungsvertrag gem. § 291 Abs. 1 AktG verpflichten ihren gesamten Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen (Organträger) abzuführen (keine Mehrmütterorganschaft!). Gleichzeitig ist der Organträger zum Ausgleich eines Verlustes der Organgesellschaft verpflichtet.[1] Ist die Organgesellschaft keine AG oder KGaA...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.5 Besonderheit Steuernummer/USt-IdNr.

Auf der Ausgangsrechnung ist die Steuernummer, alternativ die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), des leistenden Unternehmens anzugeben.[1] Im Falle der Organschaft muss die Organgesellschaft die Steuernummer bzw. USt-IdNr. des Organträgers auf ihrer Rechnung angeben. Wurde der Organgesellschaft eine eigene USt-IdNr. zugeteilt, kann auch diese auf der Rechnung ve...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.3.1 Organgesellschaft (OG)

Als Organgesellschaft kommen Gesellschaften folgender Rechtsformen in Frage:[1] SE (Europäische Gesellschaft) AG KGaA GmbH Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) können körperschaftsteuerlich keine Organgesellschaften sein. Besonderheiten: Die Geschäftsleitung muss sich im Inland befinden.[2] Der Sitz muss im Inland oder in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des E...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.4.1 Betriebsaufspaltung: Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen

Bei einer Betriebsaufspaltung in ein Besitzunternehmen und ein Betriebsunternehmen (Kapitalgesellschaft) und Verpachtung des Betriebsvermögens durch das Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen steht die durch die Betriebsaufspaltung entstandene Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft) im Allgemeinen in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Besitzunternehmen (Organträger). Ein...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.4.7 Vororganschaftliche Feststellung des vortragsfähigen Verlustes

Sollten zu Beginn des körperschaftsteuerlichen Organschaftsverhältnisses auf Ebene der Organgesellschaft ein steuerlicher Verlustvortrag i. S. d. § 10d EStG bestehen, ist dieser während der Organschaftszeit für diese nicht nutzbar,[1] er wird quasi "eingefroren". Mit Ende der Organschaft wird der steuerliche Verlustvortrag wieder nutzbar. Auf Ebene des Organträgers gibt es hi...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.3.2 Organträger (OT)

Als Organträger kommen in Betracht:[1] Eine unbeschränkt einkommensteuerpflichtige und gewerblich tätige natürliche Person. Eine nicht steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse. Eine selbst eigengewerblich tätige Personengesellschaft. Die Personengesellschaft muss eine eigene – nicht nur geringfügige – gewerbliche Tätigkeit ausüben.[2] Eine nur gewerbl...mehr

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Organschaft: Überblick über... / Zusammenfassung

Überblick In Fällen der Organschaft übernimmt der Organträger das Jahresergebnis bzw. die Umsatzsteuer der Organgesellschaft; dadurch wird die Besteuerung eines Unternehmens (Organgesellschaft) letztendlich bei einem zweiten, anderem Unternehmen (Organträger) vorgenommen. Hierbei ist zwischen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zu unterscheiden; teilweise sind...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 1 Aktienrechtliche Vorschriften

1.1 Unternehmensverträge: Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag Gem. § 291 Abs. 1 AktG kann eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellen (sog. Beherrschungsvertrag) oder sich verpflichten, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (sog. Gewinnabführungsvertrag). Beide Vert...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.4.2 Abzuführender Gewinn

Ein Organschaftsverhältnis ist nur wirksam, wenn die Organgesellschaft ihren ganzen Gewinn an ein einziges, anderes gewerbliches Unternehmen (= Organträger) abführt. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn zusätzliche Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre gem. § 304 AktG vereinbart und geleistet werden, die nicht über den Anteil am gezeichneten Kapital entsprechende...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.4.1 Gewinnabführungen

Die Gewinnabführungen der Organgesellschaft an den Organträger gelten nicht als Gewinnausschüttungen. Sie sind beim Organträger voll steuerpflichtig. Damit sind auch Aufwendungen, die mit dem Halten der Organbeteiligung in Zusammenhang stehen, beim Organträger voll abzugsfähig. [1]mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.4.3 Organisatorische Eingliederung: Tatsächliche Beherrschung und vollständige Personenidentität

Die wesentlichen Voraussetzungen für die organisatorische Eingliederung lauten:[1] Die Beherrschung der Organgesellschaft muss tatsächlich stattfinden (Beherrschung der Geschäftsführung der Organgesellschaft durch den Organträger). Eine vollständige Personenidentität in der Geschäftsleitung zwischen Organträger und Organgesellschaft ist nicht erforderlich. Bei fehlender Persone...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.2 Schema

Beide Firmen buchen ihre Umsätze mit Umsatzsteuer und ziehen jeweils ihre "eigene" Vorsteuer ab. Am Monatsende (Jahresende) meldet die Organgesellschaft ihre Umsätze und Vorsteuern an den Organträger, der mit seinen Umsätzen und Vorsteuern eine gemeinsame Umsatzsteuer-Voranmeldung (Jahreserklärung) erstellt. Die auf die Organgesellschaft entfallende Zahllast stellt auf Ebene...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.4.2 Holding: Nur bei entgeltlicher Tätigkeit als Organträger möglich

Eine Holdinggesellschaft kann nur dann als umsatzsteuerliche Organträgerin angesehen werden, wenn sie eine entgeltliche Tätigkeit ausübt. Dazu muss die Holding entweder eine geschäftsleitende Tätigkeit gegen Entgelt erbringen oder andere eigene Umsätze ausführen. Hierzu zählt auch die Gewährung verzinslicher Darlehen durch eine Holdinggesellschaft an ihre Beteiligungsgesellsc...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.4.3 Ausgleichszahlungen

Ist an der Organgesellschaft neben dem Organträger ein weiterer nicht zum Organkreis gehöriger Anteilseigner beteiligt, hat auch dieser – i. d. R. entsprechend seiner Beteiligungsquote – Anspruch auf den von der Organgesellschaft erwirtschafteten Gewinn. Sofern die Gewinnausschüttung der Organgesellschaft an den außenstehenden Anteilseigner sich an seiner Beteiligungsquote o...mehr

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Organschaft: Überblick über die steuerlichen Besonderheiten

Zusammenfassung Überblick In Fällen der Organschaft übernimmt der Organträger das Jahresergebnis bzw. die Umsatzsteuer der Organgesellschaft; dadurch wird die Besteuerung eines Unternehmens (Organgesellschaft) letztendlich bei einem zweiten, anderem Unternehmen (Organträger) vorgenommen. Hierbei ist zwischen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zu unterscheiden;...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.3.3 Organträger (OT)

Beim Organträger ist grundsätzlich jede Rechtsform möglich. Voraussetzung ist nur dessen unternehmerische Tätigkeit i. S. d. UStG. Personen, die keine Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG sind, können dagegen keine Organträger sein.[1] Eine Mehrmütterorganschaft ist auch im Umsatzsteuerrecht nicht möglich.[2]mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.4.5 Beteiligungserträge der Organgesellschaft

Ist eine Organgesellschaft an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und erhält sie daraus eigene Beteiligungserträge, wären diese bei ihr ohne Bestehen eines Organschaftsverhältnisses grds. steuerfrei.[1] Als nicht abziehbare Betriebsausgaben würden pauschal 5 % der Beteiligungserträge angesetzt werden.[2] Somit wären die Beteiligungserträge letztendlich zu 95 % steuerbefreit....mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.4.6 Mehr-/Minderabführungen

Abgeführt wird der nach den Vorschriften des HGB ermittelte Gewinn. Aufgrund von vom Handelsrecht abweichenden steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften oder Änderungen aufgrund Betriebsprüfungen kann der handelsrechtlich abgeführte Gewinn über dem nach Steuerrecht ermittelten Gewinn liegen (sog. Mehrabführung) oder darunter (sog. Minderabführung). Für die steuerliche Behan...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.2 Schema der körperschaftsteuerlichen Gewinnermittlung und der Einkommensermittlung

Körperschaftsteuerliche Gewinnermittlung Tab. 1: Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Gewinns * Die Zwischensum...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 3.2 Schema

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Organschaft: Überblick über... / 1.1 Unternehmensverträge: Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag

Gem. § 291 Abs. 1 AktG kann eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellen (sog. Beherrschungsvertrag) oder sich verpflichten, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (sog. Gewinnabführungsvertrag). Beide Verträge werden als "Unternehmensverträge" bezeichnet. Achtung Verlustfal...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 1.2 Gründungsvoraussetzungen: Zustimmung der Hauptversammlung und Eintrag ins Handelsregister

Ein Beherrschungs- bzw. Gewinnabführungsvertrag greift massiv in die Rechte der Anteilseigner ein (Gewinnabführung, Verlustübernahme). Ein Unternehmensvertrag bedarf daher der Zustimmung der Hauptversammlungen beider Gesellschaften.[1] Dazu ist mindestens eine 3/4-Mehrheit des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals erforderlich.[2] In der Satzung kann eine höhere Mehrh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 6 Steuerliches Einlagekonto bei Organschaft (Abs. 6)

6.1 Systematische Zusammenhänge Rz. 221 Das Konzept der Organschaft in den §§ 14ff. KStG sieht vor, dass das von der Organgesellschaft erzielte Einkommen dem Organträger fiktiv zugerechnet wird. Da die ertragsteuerliche Organschaft einen Ergebnisabführungsvertrag voraussetzt, der an den handelsrechtlichen Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag anknüpft, kommt es tatsächlich nicht ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 6.2 Organschaftliche Mehr- und Minderabführungen

Rz. 226 § 27 Abs. 6 KStG befasst sich mit Korrekturen des steuerlichen Einlagekontos infolge in organschaftlicher Zeit verursachter Mehr- und Minderabführungen der Organgesellschaft.[1] Nach dieser Vorschrift erhöhen Minderabführungen und mindern Mehrabführungen das Einlagekonto der Organgesellschaft, sofern diese ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben. Die Vorschrift ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 6.1 Systematische Zusammenhänge

Rz. 221 Das Konzept der Organschaft in den §§ 14ff. KStG sieht vor, dass das von der Organgesellschaft erzielte Einkommen dem Organträger fiktiv zugerechnet wird. Da die ertragsteuerliche Organschaft einen Ergebnisabführungsvertrag voraussetzt, der an den handelsrechtlichen Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag anknüpft, kommt es tatsächlich nicht zum Ausgleich des Einkommens, s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 2 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Einlagen beim Anteilseigner

Rz. 8 Gesellschaftsrechtlich und dem folgend auch handelsbilanziell können Einlagen der Gesellschafter sowohl in das Nennkapital geleistet (insbes. bei Kapitalerhöhungen aus Bar- oder Sachmitteln) als auch in die Kapitalrücklage eingestellt werden (z. B. Zuzahlungen ohne Vorzugsgewährung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), sowie als Ertragszuschuss geleistet werden.[1] Steuerr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.4 Organschaftliche Ausgleichszahlungen

Rz. 96 Bei Ausgleichszahlungen an außenstehende Anteilseigner einer Organschaft ist danach zu differenzieren, ob die Organgesellschaft selbst oder der Organträger die Ausgleichszahlung leistet. Fraglich ist zunächst, ob die Ausgleichszahlung eine Leistung i. S. d. § 27 KStG darstellen kann. M. E. sprechen die besseren Argumente dafür, dass die Ausgleichszahlungen als Leistun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.3 Entwicklung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 32 Das steuerliche Einlagekonto wird gem. § 27 Abs. 1 S. 2 KStG stichtagsbezogen festgestellt. Hierzu wird als Anfangsbestand auf den zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs festgestellten Endbestand des Vorjahrs zurückgegriffen. Der Vorjahresbescheid ist insoweit bindend für die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos auf den folgenden Stichtag.[1] Dem fest...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.5 Ausschüttbarer Gewinn

Rz. 63 Eine Definition des ausschüttbaren Gewinns enthält § 27 Abs. 1 S. 5 KStG. Demnach ist ausschüttbar das Eigenkapital laut Steuerbilanz (ggf. das handelsrechtliche Eigenkapital zzgl. steuerlichem Mehr- und abzüglich steuerlichem Mindervermögens gem. § 60 Abs. 2 EStDV), vermindert um das gezeichnete Kapital und um den Bestand des steuerlichen Einlagekontos. Das steuerlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.4 Rechtsfolgen

Rz. 269 Sind die Voraussetzungen des § 27 Abs. 7 KStG erfüllt, ergibt sich als Rechtsfolge, dass diese Körperschaften und Personenvereinigungen ein steuerliches Einlagekonto zu führen, fortzuschreiben und zu erklären haben. Es erfolgt eine gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 Abs. 2 KStG. Allerdings müssen Erklärung und Bescheinigung an die Verhäl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.3 Vorabausschüttungen und verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 87 In der Praxis kommt es aufgrund der Systematik des steuerlichen Einlagekontos häufig zu Problemen, da für die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns auf die Vorjahreswerte zurückgegriffen werden muss; der im laufenden Wirtschaftsjahr erzielte Gewinn steht für Ausschüttungen der Körperschaft noch nicht zur Verfügung. Viele Unternehmen haben die Prozesse für die Aufstell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft bzw. GbR)

Rz. 240 Die GbR ist die zivilrechtliche Grundform gesellschaftsrechtlicher Zusammenschlüsse. Nach § 705 Abs. 1 BGB ist für sie lediglich erforderlich, dass sich mehrere durch Gesellschaftsvertrag verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern. Ist der Zweck auf eine gewerbliche Tätigkeit i. S. v. § 15 Abs. 2 EStG ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.4 Mitunternehmer und stille Gesellschaft

Rz. 364 Zur zivilrechtlichen Einordnung der stillen Beteiligung Rz. 249. Steuerrechtlich gehören mitunternehmerische stille Gesellschaften als Innengesellschaften zu den "anderen" Gesellschaften i. S . von § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG.[1] Die dem gesetzlichen Grundfall entsprungene – typische – stille Gesellschaft (§§ 230ff HGB) ist keine Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Ab...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Verlustabzugssperre zur Verhinderung einer doppelten Nutzung von Organschaftsverlusten im In- und Ausland

Leitsatz 1. Die zeitliche Anwendungsregelung des § 34 Abs. 9 Nr. 8 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) i.d.F. des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (BGBl I 2013, 285, BStBl I 2013, 188), nach der die Verlustabzugssperre des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG i.d.F. vom 20.02.2013 rückwirkend auf alle nicht bestandskräftig veranlagten Fälle anwendbar ist, enthält keine verdeckte Regelungslücke. Eine (verfassungsk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 27): Vororg... / I. Einleitung

Im Rahmen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft[1] entstehen regelmäßig Abweichungen zwischen der handelsrechtlichen Gewinnabführung und dem steuerlich zuzurechnenden Einkommen, die als Mehr- oder Minderabführungen bezeichnet werden. Das Gesetz unterscheidet danach, ob Mehr- oder Minderabführungen ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit (§ 14 Abs. 3 KStG) oder in organschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 27): Vororg... / IV. Beispielsfall

Es kommt in Folge einer Betriebsprüfung der Tochtergesellschaft T zu einer Steueränderung der Jahre vor Beginn der Organschaft zugunsten von T. Eine Änderung der Handelsbilanz erfolgt – ebenso wie die Erstattung der zuviel entrichteten Steuer – erst in der organschaftlichen Zeit. Lösung: Der handelsbilanzielle Gewinn übersteigt mithin den steuerbilanziellen, so dass ein Fall ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Vororganschaftlicher Zinsvortrag der Organgesellschaft beim Organträger

Einen vororganschaftlichen Zinsvortrag i.S.d. § 4h S. 2 EStG der Organgesellschaft kann der Organträger während des Bestehens der Organschaft nicht nutzen und er führt bei ihm nicht zu einem berücksichtigungsfähigen Zinsaufwand. FG Köln v. 14.11.2024 – 13 K 1081/22, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 1/25mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 27): Vororg... / V. Zusammenfassung

Die erforderlichen Abgrenzungen von organschaftlichen und vororganschaftlichen Mehr- und Minderabführungen können im Einzelfall eine genaue Prüfung erforderlich machen. Durch die teilweise Angleichung der Rechtsfolgen sind die Auswirkungen aber beherrschbarer geworden. Auf der einen Seite sind alle Minderabführungen als Einlage zu qualifizieren. Auf der anderen Seite sind vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Aufhebung eines Gewinnabführungsvertrags aus wichtigem Grund

Streitig ist, ob ein Gewinnabführungsvertrag (GAV) aus wichtigem Grund i.S.d. § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 2 KStG beendet wurde. Das FG entschied: Die durch das Auftreten der Corona-Pandemie entstandenen wirtschaftlichen Unsicherheiten rechtfertigen nicht – unabhängig von der Bewertung der konkreten Umstände im Einzelfall – die Annahme eines wichtigen Grunds für die vorzeitige A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 27): Vororg... / 1. Grundsatz

Minderabführungen sind inzwischen[6] – unabhängig von ihrer zeitlichen Zuordnung – als Einlage durch den Organträger in die Organgesellschaft zu behandeln. Es handelt sich um eine Einlagefiktion.[7] Die Minderabführung führt auf Ebene des Organträgers zu einer Erhöhung des Buchwerts der Beteiligung an der Organgesellschaft und sogleich zu einer außerbilanziellen Kürzung in gle...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reiseveranstalter / 3 Unter die Margenbesteuerung fallende Reiseleistungen

Als Reiseleistungen sind insbesondere alle touristischen Leistungen – wie Beförderung zu den einzelnen Reisezielen, Transfer, Unterbringung und Verpflegung, Betreuung durch Reiseleiter, Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Stadtrundfahrten, Besichtigungen, Sport- und sonstige Animationsprogramme, Landausflüge) oder Eintrittsberechtigungen – anzusehen. Hierunter fällt auch...mehr

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Reiseveranstalter / 2 Anwendungsbereich der Margenregelung

Die Margenregelung des § 25 UStG können Reiseveranstalter nur anwenden, soweit sie Reiseleistungen erbringen, dabei gegenüber den Reisenden im eigenen Namen auftreten, Reisevorleistungen von Dritten (Fluggesellschaften, Hotels, Restaurants usw.) in Anspruch nehmen, die den Reisenden unmittelbar zugutekommen und (bis 17.12.2019) die Reisevorleistungen nicht unternehmerisch verbra...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Investitionsabzugsbetrag / 2.1.3 Sonderfälle

Betriebsaufspaltung Im Falle einer Betriebsaufspaltung können sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen Investitionsabzugsbeträge beanspruchen. Für die Größenmerkmale bzw. einheitliche Gewinngrenze (ab 2020) sind Besitz- und Betriebsunternehmen daher getrennt zu beurteilen.[1] Bereits vor Änderung durch das JStG 2020 (Begünstigung auch für vermietete Wirts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Können auch vor Beginn der Organschaft entstandene Einkommensteile Gegenstand der organschaftlichen Zurechnung sein?

Tz. 55 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei einer stlich rückbezogenen Vermögensübertragung durch Verschmelzung oder Spaltung auf eine neu gegründete TG, die ab dem Beginn ihres ersten Wj im Verhältnis zu ihrer MG als OG eingebunden wird, stellt sich die Frage, ob sich die organschaftliche Zurechnung auch auf Einkommensteile beziehen kann, die in dem durch Verschmelzung/Spaltung ü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Rückwirkende Begründung einer Organschaft in Umwandlungsfällen

4.1 Allgemeines zur rückwirkenden Anerkennung der finanziellen Eingliederung Tz. 21 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Es stellt sich die Frage, ob die in § 2, § 9 S 2 und 3, § 20 Abs 5 und 6, § 24 Abs 4 Hs 2 sowie in § 25 S 2 UmwStG für Zwecke der Einkommensermittlung geregelte Rückbeziehung einer Umw auch die stliche Anerkennung einer Organschaft betrifft. Auf Unternehmensseite bes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Faktische Organschaft

Rz. 54 [Autor/Zitation] Sonderfragen sind zu beantworten, wenn ein Mitglied eines vertretungsberechtigten Organs formal nicht bestellt und ins HR eingetragen wurde, sondern eine faktische Organstellung einnimmt (Altenhain in HKMS3/4, § 331 HGB Rz. 126 [9/2024]; Klinger in MünchKomm. HGB4, § 331 Rz. 16; Grottel/Hoffmann in Beck BilKomm.14, § 331 HGB Rz. 18; Eidam in Park, Kapi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Breuninger, Organschaft und Umwandlungen, in Herzig (Hrsg), Neues UmwSt-Recht – Praxisfälle und Gestaltungen im Querschnitt, Vlg O Schmidt (1996), 144; Dötsch, Organschaft und UmwStG, in Herzig (Hrsg), Neues UmwSt-Recht – Praxisfälle und Gestaltungen im Querschnitt, Vlg O Schmidt (1996), 160; Walter, Stliche Rückwirkung des Formwechsels und Organschaft, GmbHR 1996, 905; Fey/Kra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / N. Ausgleichszahlungen bei Organschaften (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 9 EStG)

Schrifttum: Bredow/Liebscher, Erhalt des steuerlichen Querverbundes bei Teilprivatisierungen durch Änderung von Unternehmensverträgen im GmbH-Konzern, BB 2003, 393; Baldamus, Gestaltungsspielraum bei Art und Maß von Ausgleichszahlungen nach § 304 AktG, Ubg 2010, 483; Schöneborn, Aktuelle Formfragen der ertragsteuerlichen Organschaft, DB 2010, 245. Rn. 1950 Stand: EL 168 – ET: 10...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Einbringung der Organbeteiligung (Anteilstausch iSd § 21 UmwStG)

Tz. 77 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Einbringung der Organbeteiligung in eine andere Kap-Ges stellt nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 2011 Rn Org.16), obwohl § 14 Abs 4 S 5 KStG idF vor KöMoG die Einbringung nicht erwähnt, bezogen auf die Organbeteiligung, einen veräußerungsgleichen Vorgang dar, der grds zur Auflösung eines in der St-Bil des OT gebildeten organschaftlichen AP füh...mehr