Fachbeiträge & Kommentare zu Ordentliche Kündigung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumung von Mieträumen geri... / 4.4 Klage auf künftige Räumung

Nicht selten sind in der Praxis Konstellationen, in denen der Mieter im Nachgang einer Kündigung zu verstehen gibt, das Mietobjekt nicht freiwillig zu räumen. Für den Vermieter steht also bereits frühzeitig fest, dass er an der Erhebung einer Räumungsklage nicht vorbeikommen wird. Praxisrelevant ist die Klage auf künftige Räumung lediglich in den Fällen einer ordentlichen fr...mehr

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Mietkaution / 5 Rechtsprechungsübersicht

Abrechnung Eine als Mietsicherheit gewährte Barkaution kann auch durch schlüssiges Verhalten, etwa durch eine vom Vermieter erklärte Aufrechnung oder durch Klageerhebung abgerechnet werden. Hiermit bringt der Vermieter, der einen Vorbehalt, weitere Ansprüche geltend zu machen, nicht erklärt hat – gleichermaßen wie bei einer den Vorgaben des § 259 BGB genügenden Abrechnung – f...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 6.5.3 Muster: Räumungsklage wegen sonstiger Pflichtverletzung

Das nachfolgende Muster einer Räumungsklage hat eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen schwerwiegender Pflichtverletzungen des Mieters und massiver Störung des Hausfriedens zum Inhalt. Musterschreiben: Räumungsklage wegen sonstiger Pflichtverletzung Amtsgericht Düsseldorf Werdener Straße 1 40227 Düsseldorf der Frau Martina May, Mohrenstraße 9...mehr

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Mietkaution / 1.3.2.3.2 Zahlung nach Zustellung der Räumungsklage

Gegenüber dem Gewerberaummieter ist der Wohnraummieter allerdings insoweit privilegiert, als ihm die Bestimmung des § 569 Abs. 2a BGB die Möglichkeit verschafft, durch Nachzahlung innerhalb einer bestimmten Frist die Kündigung unwirksam zu machen. § 569 Abs. 2a Satz 4 BGB verweist nämlich auf die sinngemäße Anwendung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB und bewirkt somit, dass ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumung von Mieträumen geri... / 6.5.1 Muster: Isolierte Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs

Das folgende Klagemuster hat eine Räumungsklage nach vorangegangener Kündigung wegen Zahlungsverzugs zum Gegenstand. Das Klagebegehren beschränkt sich auf die Räumung. In der Klageschrift wird dem Mieter nochmals die Kündigung erklärt. Musterschreiben: Isolierte Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs Amtsgericht Düsseldorf Werdener Straße 1 40227 Düsseldorf der Frau Martina ...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 6.5.2 Muster: Räumungsklage mit Zahlungsklage

Das folgende Muster kombiniert den Zahlungsanspruch hinsichtlich rückständiger Mieten mit dem Anspruch auf Räumung nach einem wegen Zahlungsverzugs gekündigten Mietverhältnis. Des Weiteren beinhaltet es einen Antrag auf Leistung künftiger Nutzungsentschädigung bis zur Räumung des Mietobjekts. Musterschreiben: Räumungsklage mit Zahlungsklage Amtsgericht Düsseldorf Werdener Stra...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietkaution / 2.5.1.2 Zugriff des Mieters

Dem Mieter ist jeglicher Zugriff auf die Kaution verwehrt. Auch ihn kann im Falle eines ungerechtfertigten Zugriffs die Strafandrohung des § 266 StGB treffen. Praxis-Beispiel Zugriff auf das Sparkonto Als Mietsicherheit hatte der Mieter ein Sparbuch eröffnet und den Kautionsbetrag auf dieses Konto eingezahlt. Er weist die Anlage dem Vermieter nach. Greift nun der Mieter durch ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Betriebe mit Betriebsrat

Rz. 12 In Betrieben mit Betriebsrat beginnt die Amtszeit des neu gewählten Betriebsrats im Normalfall am Tag nach Ablauf von dessen Amtszeit. Nach § 21 Satz 3 BetrVG beginnt die Amtszeit jedoch spätestens am 1.6. des Wahljahres, wenn zu diesem Zeitpunkt das Wahlergebnis bekannt gegeben ist. Rz. 13 War jedoch in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BetrVG der alte Betriebsra...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 4 Pfändung und Arbeitsverhältnis

Der Schuldner wird von der Pfändung durch Zustellung des Pfändungsbeschlusses unterrichtet.[1] Grundsätzlich obliegt es ausschließlich dem Arbeitnehmer als Schuldner, Zulässigkeit und Wirksamkeit der Einkommenspfändung zu prüfen und ggf. hiergegen Rechtsmittel einzulegen.[2] Das Vollstreckungsverfahren und Einwendungen dagegen betreffen das Rechtsverhältnis des Arbeitnehmers...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fehlende Wahl (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 424 [Autor/Zitation] Ein Abschlussprüfer ist nicht gewählt, wenn das Wahlorgan nicht tätig geworden ist oder eine Beschlussfassung nicht oder nicht wirksam zustande gekommen ist. Dies gilt auch für die Fälle der Nichtigkeit oder der – erfolgreichen – Anfechtung des Wahlbeschlusses, da auch in diesen Fällen ein Prüfer nicht wirksam gewählt wurde und damit nicht weggefallen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Nichtberücksichtigung außerordentlicher sowie ordentlicher vorzeitiger Kündigungsmöglichkeiten gem. § 8 Abs. 1 Satz 3 RechKredV; § 6 Satz 2 RechZahlV

Rz. 8 [Autor/Zitation] Bei Forderungen sind ordentliche vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten unbeachtlich. Dabei ist es unerheblich, ob das Kündigungsrecht seitens des Gläubigers oder des Schuldners besteht. Typische Anwendungsfälle sind vertragsbezogene oder gesetzlich zu gewährende Kündigungsmöglichkeiten wie bspw. das Auslaufen von Zinsbindungsfristen. Hier ist entsprechend ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Entschädigung wegen Schwerbehinderung

Leitsatz Die Verletzung der sich aus § 181 SGB IX ergebenden Pflicht des Arbeitgebers, einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen, kann ein Indiz i.S.v. § 22 AGG für den kausalen Zusammenhang zwischen der Schwerbehinderung und einer Benachteiligung begründen. Das setzt jedoch voraus, dass durch die benachteiligende Maßnahme die spezifischen Belange schwerbehinderter Menschen betroffen sind. Sachverhalt Die 1973 geborene Klägerin ist seit 2001 bei der Beklagten in Teilzeit als Packerin und Verleser...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vertragsstrafe / 3 Höhe

Auch die Höhe der Vertragsstrafe muss grundsätzlich feststehen, mindestens jedoch eine angemessene Höchstgrenze.[1] Dabei gibt es keine allgemeingültige Obergrenze in Höhe beispielsweise eines Bruttomonatsgehalts für eine wirksame Vertragsstrafe.[2] Vielmehr muss im Einzelfall eine Interessenabwägung durchgeführt werden. Anwendbare Vorschrift für eine formularvertraglich vere...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.1 Vertragsbruch

Der Vertragsbruch ist in der Praxis der Hauptfall der strafbewehrten Leistungsstörung im Arbeitsrecht. Vertragsbrüchig im Sinne solcher Klauseln wird der Arbeitnehmer nur dann, wenn er ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und ohne rechtfertigenden Grund aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet oder vorsätzlich und rechtswidrig die Arbeit überhaupt nicht aufnimmt. Diese Anwendung...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 3.1 Besonderheiten des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags

Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, ist der Verleiher an den Leiharbeitnehmer vorleistungspflichtig. Die Annahme der Arbeitsleistung stellt hingegen keine Hauptleistungspflicht des Entleihers dar. Die Pflicht zur Zahlung der Überlassungsvergütung besteht also unabhängig davon, ob der Entleiher den ordnungsgemäß angebotenen Arbeitnehmer einsetzt oder n...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.2 Fiktive ordentliche Kündigungsfrist

Rz. 15 Die fiktive Kündigungsfrist umfasst die ordentliche Kündigungsfrist nach Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, die ohne den Kündigungsausschluss maßgebend wäre, wenn die ordentliche Arbeitgeberkündigung nur zeitlich begrenzt ausgeschlossen ist oder die Voraussetzungen für eine fristgebundene Kündigung aus wichtigem Grund vorliegen (vgl. dazu LSG Hessen, Urteil v. 21.5.2012, L/AL 188/1...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.3 Fiktive Kündigungsfrist von einem Jahr

Rz. 18 Die fiktive Kündigungsfrist beträgt 1 Jahr nach Abs. 1 Satz 4, wenn die ordentliche Arbeitgeberkündigung nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung zulässig war. Das betrifft nicht die Fälle, in denen es dem Arbeitgeber an Kündigungsgründen mangelt und er deshalb zur Entlassungsentschädigung greift. Von dieser Regelung sind hauptsächlich Sozialpläne und Interessen...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 9 § 158 vermutet, dass eine Entlassungsentschädigung Arbeitsentgelt im Rechtssinne des § 157 Abs. 1 enthält, wenn bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die für den Arbeitgeber maßgebende Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist. Das gilt auch für den Fall, dass bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist die E...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.1 Fiktive Kündigungsfrist von 18 Monaten

Rz. 14 Die fiktive Kündigungsfrist beträgt 18 Monate nach Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, wenn die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen ist, typischerweise aufgrund eines bestimmten erreichten Lebensalters oder einer bestimmten Anzahl von Jahren mit Betriebszugehörigkeit. Ein zeitlich unbegrenzter Kündigungsausschluss bezieht sich auf die Volle...mehr

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Sauer, SGB IX § 179 Persönl... / 2.3 Persönliche Rechtsstellung

Rz. 8 § 179 Abs. 3 regelt die persönliche Rechtsstellung der Vertrauensperson, indem weitestgehend Bezug auf die besondere Rechtsstellung von regelhaften Arbeitnehmervertretungen (Betriebs-, Personal-, Staatsanwalts- und Richterrat) genommen wird. Die Regelung stellt dabei den besonderen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz heraus, ohne die besonderen Rechte der Ve...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die Auswirkungen von Abfindungszahlungen an den Arbeitslosen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg), gleich, ob sie in einer Summe oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden, auch als Aufstockungsbeträge. Dabei bleiben Abfindungen unberücksichtigt, die keine Arbeitsentgeltzahlungen für die Zeit darstellen oder als solche gewertet werden, für die...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2 Fiktive Kündigungsfristen

Rz. 13 Abs. 1 Satz 1 bestimmt zunächst einen Regelruhenszeitraum bis zum Ablauf der für den Arbeitgeber maßgebenden Kündigungsfrist. Diese Regelung ist ohne weiteres plausibel, wenn eine Entlassungsentschädigung in Arbeitsentgelt bis zum Ablauf dieser Kündigungsfrist und weitere sozial motivierte Entschädigung (soziales Schmerzensgeld) aufgeteilt wird. Umgekehrt führt eine E...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.3 Ruhenszeitraum

Rz. 27 Abs. 2 sieht verschiedene Ruhenszeiträume vor, die der Gesetzgeber aus unterschiedlicher Motivation beschrieben hat. Danach kann ein Ruhenszeitraum entfallen oder – als längster Zeitraum – ein Jahr betragen. Technisch hat der Gesetzgeber die unterschiedlichen Ruhenszeiträume durch Begrenzung bei verschiedenen Sachverhalten definiert: Begrenzung auf eine ordentliche ode...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1 Ziele der Vorschrift; Grundregeln

Rz. 2 § 158 will vermeiden, dass der Arbeitslose neben einer Leistung von seinem Arbeitgeber, die nach ihrer Bestimmung den Lebensunterhalt während eines Zeitraumes der eingetretenen Arbeitslosigkeit absichern soll, zusätzlich Alg erhält. Während § 157 Abs. 1 ein Ruhen des Anspruchs auf Alg bei Ansprüchen auf Arbeitsentgelt innerhalb des Arbeitsverhältnisses vorsieht, bezieh...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 3 Die Entlassungsentschädigung ist ein Sammelbegriff für alle Leistungen, die der Arbeitslose im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus dem Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis erhält oder zu beanspruchen hat. Der Begriff der Entlassungsentschädigung ist daher zunächst umfassend, bezogen auf das Alg wie auf das Teil-Alg. Abs. 1 Satz 1 nennt beispielhaft die Abfindung und E...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.4 Konkurrenzen

Rz. 19 Treffen auf einen Leistungsfall mehrere Sachverhalte zu, ist die kürzeste fiktive Kündigungsfrist maßgebend. Dies dürfte dafür ausschlaggebend sein, dass sich die Probleme der Rechtspraxis auf eine Vielzahl unterschiedlicher Fallgestaltungen konzentrieren, die sich nur im Detail unterscheiden, aber z. B. dazu führen sollen, dass statt der Jahresfrist nach Abs. 1 Satz ...mehr

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Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.3 Ruhen trotz Nichtbeteiligung an einem Arbeitskampf

Rz. 6 Abs. 3 enthält den Partizipationsgedanken. Profitiert der selbst weder streikende noch ausgesperrte Arbeitnehmer von dem Ergebnis des Arbeitskampfes, weil es auf ihn Anwendung finden wird, würde durch die Gewährung von Alg in den Arbeitskampf eingegriffen. Der Arbeitnehmer hätte in diesem Fall keinen Grund, auf eine Beendigung des Arbeitskampfes hinzuwirken. Ob der Arb...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.1 Kündigungsverbot nach § 613a Abs. 4 BGB

Rz. 76 Das Kündigungsverbot des § 613a Abs. 4 BGB ist eine zwangsläufige Konsequenz aus dem zum Schutz der Arbeitnehmer angeordneten Übergang des Arbeitsverhältnisses, der ohne dieses Verbot vereitelt würde.[1] § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB enthält ein eigenständiges Kündigungsverbot i. S. v. § 13 Abs. 3 KSchG, § 134 BGB und stellt nicht nur die Sozialwidrigkeit einer Kündigung k...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 4.2 Vereinbarung einer Höchstdauer

Rz. 23 Eine Höchstdauer ist vereinbart, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehen soll, aber eine vorherige ordentliche Kündigung möglich ist. Dabei muss die ordentliche Kündigungsmöglichkeit nicht unbedingt ausdrücklich vereinbart sein. Es genügt, wenn sich ein entsprechender Vertragswille der Parteien aus den Umständen ergibt.[1] Das wird zum Te...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Außerordentliche Kündigung

Rz. 4 Der Anspruch auf Teilvergütung setzt eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB oder § 627 BGB voraus. Ob diese wirksam erklärt werden muss, hat die Rechtsprechung nicht entschieden. Es ist jedoch wenig überzeugend, bei Wirksamkeit der Vertragsbeendigung eine Minderung der Vergütung vorzunehmen, während der Dienstverpflichtete im Fall einer unwirksamen Kündigung ke...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2 Bemessungsfaktoren

Rz. 15 Der Erhöhung der Höchstgrenzen in § 10 Abs. 2 KSchG kann entnommen werden, dass der wichtigste Bemessungsfaktor die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist. Gleichwohl kann dieser Faktor hinter anderen Gründen zurücktreten, mit der Folge, dass die Dauer der Betriebszugehörigkeit nicht allein von ausschlaggebendem Gewicht ist.[1] Rz. 16 Neben der Betriebszugehörigkeit ist d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Schadensersatz (Abs. 2)

Rz. 9 § 628 Abs. 2 BGB räumt dem durch das vertragswidrige Verhalten des anderen Teils veranlassten Kündigenden einen Anspruch auf Ersatz des ihm durch die Beendigung des Dienstverhältnisses entstehenden Schadens ein. § 628 Abs. 2 BGB ist dabei eine Spezialregelung für materielle Schadensersatzansprüche wegen Auflösungsverschuldens infolge nicht ordnungsgemäßer Beendigung de...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Sozialversicherungsrecht

Rz. 38 Abfindungen wegen der Beendigung eines Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes unterliegen – unabhängig von deren Höhe und Bewertung unter steuerlichen Gesichtspunkten – nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Es handelt sich nach der Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts[1] um kein beitragspflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Treuepflicht / 3 Inhalt der Treuepflicht

Die Treuepflicht ist in erster Linie eine Unterlassungspflicht, aber auch eine Pflicht zum Handeln. Zu den Unterlassungspflichten gehören z. B.: die Verschwiegenheitspflicht, diese ist jedoch auch häufig schon spezialgesetzlich geregelt[1], die Verpflichtung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, Äußerungen zu unterlassen, die den Ruf des Unternehmens oder seinen Kre...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.3 Vererblichkeit

Rz. 33 Das Recht eines Arbeitnehmers, einen Auflösungsantrag (§ 9 KSchG) zu stellen, ist höchstpersönlich. Hat der Arbeitnehmer innerhalb einer Kündigungsschutzklage vor seinem Tod noch keinen Auflösungsantrag gestellt, können die Erben die Kündigungsschutzklage weiterführen.[1] Die Stellung eines Auflösungsantrags durch die Erben ist jedoch ausgeschlossen.[2] Hat der Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Kündigung

Rz. 3 Als Kündigung sind ordentliche und außerordentliche sowie Änderungskündigungen zu verstehen. Darüber hinaus findet § 629 BGB entsprechende Anwendung auf Dienstverhältnisse, die aufgrund Fristablaufs, auflösender Bedingung, Zweckerreichung oder eines Aufhebungsvertrags enden.[1]mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2 Beendigungszeitpunkt

Rz. 63 Als Beendigungszeitpunkt ist nach § 9 Abs. 2 KSchG zwingend der Zeitpunkt festzulegen, zu dem das Arbeitsverhältnis bei sozial gerechtfertigter Kündigung geendet hätte. Abzustellen ist daher auf die ordentliche Kündigungsfrist, und zwar auch bei einer nicht fristgerechten Kündigung. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist nic...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.4 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 39 Die Darlegungs- und Beweislast für die Auflösungsgründe trägt jeweils die Seite, die den Auflösungsantrag stellt. Pauschale Behauptungen oder Wertungen genügen nicht. Es bedarf einer konkreten Darlegung der Tatsachen, aus denen sich der Auflösungsgrund ergeben soll. Hieran scheitern viele Anträge in der arbeitsgerichtlichen Praxis, weil sich die Darlegung auf Wertungen...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.1 Beurteilungszeitpunkt

Rz. 32 Maßgeblicher Beurteilungspunkt der Frage, ob dem Arbeitnehmer oder Arbeitgeber die Fortsetzung zuzumuten ist oder Gründe für eine den Betriebszwecken dienende weitere Zusammenarbeit vorliegen, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz. Trotz der gesetzlich angeordneten Rückwirkung auf den Kündigungszeitpunkt ist der Auflösungsantrag ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.4 Besonderheiten bei besonderem Bestandsschutz, inbs. bei Betriebs- und Personalratsmitgliedern

Rz. 57 Bei Betriebs- und Personalräten und sonstigen nach § 15 Abs. 1-3a KSchG geschützten Arbeitnehmern scheidet ein Auflösungsantrag des Arbeitgebers aus, weil bei der allein möglichen außerordentlichen Kündigung nach § 13 Abs. 1 Satz 3 KSchG nur der Arbeitnehmer einen Auflösungsantrag stellen kann. Gleiches gilt in all den Fällen, in denen die ordentliche Kündigung durch ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Gem. § 620 Abs. 2 BGB wird ausschließlich die ordentliche Kündigung eines unbefristet eingegangenen Dienstverhältnisses erfasst. § 621 BGB ist daher nur dann anwendbar, wenn die Dauer des Dienstverhältnisses nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus der Beschaffenheit oder dem Zweck der Dienste ergibt.[1] Bei befristeten Dienstverhältnissen ist § 621 BGB daher ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.2 Verhalten im Prozess

Rz. 36 Die Führung eines Kündigungsschutzprozesses allein vermag mit den damit immer verbundenen Spannungen eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht zu begründen. Sachliche Äußerungen im Rahmen der Prozessführung sind regelmäßig von der Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt. Dies gilt auch bei Verwendung deutlicher und scharfer Formulierungen. Mit Entscheidung vom...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kündbare Instrumente (puttable instruments)

Tz. 62 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Im Februar 2008 hatte der IASB eine Änderung an IAS 32 bewirkt, mit der Instrumente, die ein Rückgaberecht an den Emittenten vorsehen, unter bestimmten Umständen als Eigenkapitalinstrument klassifiziert werden können (s. a. Blaum 2009, S. 121ff.; Deloitte LLP, B3.2.1.2.1; DRSC, RIC 3; KPMG 2008, S. 126ff.; KPMG IFRG Limited 2024/25, Tz. 7.3.1...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundlagen

Tz. 42 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Ausweis von Finanzinstrumenten als Eigen- und Fremdkapital ist in den Textziffern 15 bis 27 des Standards geregelt. Präzisierende Vorschriften finden sich darüber hinaus in den Anwendungsleitlinien (IAS 32.AG13 bis 14J sowie AG25 bis 29A). Die Kernregelung ist in IAS 32.15 niedergelegt: Danach hat ein Emittent ein Finanzinstrument bzw. Te...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.5 Hoher Nachzahlungsbetrag

Die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB ist nur anwendbar, wenn der Mieter nach den vertraglichen Vereinbarungen Vorauszahlungen zu leisten hat. Bei einer Vereinbarung, wonach der Mieter die Betriebskosten (erst) nach Vorlage einer (Ab)Rechnung in voller Höhe zahlen muss, ist die gesetzliche Ausschlussfrist aufgrund ihres eindeutigen Wortlauts ("Vorauszahlungen", "Na...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Befristeter Arb... / 3 Kündigung des Aushilfsarbeitsverhältnisses

Wird das Arbeitsverhältnis mit der Ersatzkraft als befristetes abgeschlossen, so ist grundsätzlich eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.[1] Nach allgemeinen Regeln ist lediglich die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Die Arbeitsvertragsparteien können jedoch wie bei jedem befristeten Arbeitsverhältnis ausdrücklich vereinbaren, dass das Arbeitsverhäl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umwandlung von Mietwohnunge... / 2.3.2 Verlängerte Sperrfrist

Bei einer besonderen Gefährdung für die ausreichende Versorgung der Bevölkerung in bestimmten Gemeinden mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen, können die Landesregierungen durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens 10 Jahren eine verlängerte Sperrfrist bestimmen. Derzeit haben folgende Bundesländer von ihrer Ermächtigungskompetenz Gebrauch gemacht: Bad...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachvertragliches Wettbewer... / 4.2 Ordentliche Kündigung des Arbeitgebers

Folge: Wahlrecht des Arbeitnehmers Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber führt dazu, dass der Arbeitnehmer ein Wahlrecht hat, ob er entweder am Wettbewerbsverbot mit Karenzentschädigung festhalten oder sich innerhalb eines Monats nach der Kündigung lossagen will mit der Folge, dass die Entschädigungspflicht ebenfalls wegfällt. Wettbewerbsverb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachvertragliches Wettbewer... / 4.3 Außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers

Auch die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber führt zu einem Wahlrecht. Folge: Wahlrecht des Arbeitnehmers Der Arbeitnehmer hat das Wahlrecht, wenn die Kündigung nicht auf einem eigenen vertragswidrigen Verhalten beruht. Folge: Wahlrecht des Arbeitgebers Der Arbeitgeber hat demgegenüber das Wahlrecht, wenn die von ihm ausgesprochene Kündigung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachvertragliches Wettbewer... / 4.4 Außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers

Folge: Wahlrecht des Arbeitnehmers Kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis außerordentlich, weil sich der Arbeitgeber vertragswidrig verhalten hat[1], so führt auch dies zu einem Wahlrecht des Arbeitnehmers. Will er sich nicht an das Wettbewerbsverbot halten, muss er dies binnen eines Monats nach dem Ausspruch der Kündigung erklären. Andere Kündigungen des Arbeitnehmer...mehr