Fachbeiträge & Kommentare zu Ordentliche Kündigung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Konkurrenzen.

Rn 1 § 543 wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft. Anknüpfungspunkte sind §§ 542, 544, 553, 554, 554a jeweils aF und § 242. § 543 stellt für das Mietrecht eine Sonderregelung zum außerordentlichen Kündigungsrecht bei Dauerschuldverhältnissen nach § 314 dar. Die § 314 III, IV und § 313 (Wegfall der Geschäftsgrundlage) bleiben mangels entspr Regelung in § 543...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 594a BGB – Kündigungsfristen.

Gesetzestext (1) 1Ist die Pachtzeit nicht bestimmt, so kann jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahrs für den Schluss des nächsten Pachtjahrs kündigen. 2Im Zweifel gilt das Kalenderjahr als Pachtjahr. 3Die Vereinbarung einer kürzeren Frist bedarf der Schriftform. (2) Für die Fälle, in denen das Pachtverhältnis außerordentlich mit d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Sozialauswahl.

Rn 78 Ist der ArbN, dessen Arbeitsplatz weggefallen ist, mit anderen ArbN vergleichbar, so ist aufgrund der gesetzlich angeordneten Sozialauswahl, § 1 III 1 Hs 1 KSchG, nicht unbedingt ihm zu kündigen, sondern dem vergleichbaren ArbN, der bei ausreichender Berücksichtigung von Betriebszugehörigkeitsdauer (richtiger: Unternehmenszugehörigkeit), Lebensalter (BAG NZA 17, 902 [B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Treuepflicht.

Rn 83 Der Dienstverpflichtete hat seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis so zu erfüllen, seine Rechte so wahrzunehmen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen so zu wahren, wie dies von ihm nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann. Diese Treuepflicht wirkt über die Dauer des Arbeitsverhältnisses hinaus. Schwerwiegende Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Laufzeitklauseln (Nr 9a).

Rn 80 Klauseln, die die Erstlaufzeit auf mehr als 2 Jahre festlegen, verstoßen gegen Nr 9a. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss und nach Ablauf einer vereinbarten Probezeit (BGH NJW 93, 326 [BGH 04.11.1992 - VIII ZR 235/91]; 93, 1651 [BGH 17.03.1993 - VIII ZR 180/92]). Es genügt, dass der Anschein einer längeren Bindung als 2 Jahre hervorgerufen wird (Frankf NJW-RR 89, 9...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Tatbestand.

Rn 7 Auch der Rückerstattungsanspruch aus I 2 ist vertraglicher Natur, bei der Verweisung auf das Bereicherungsrecht handelt es sich also um eine Rechtsfolgeverweisung (BGH NJW 70, 2289 [BGH 21.10.1970 - VIII ZR 63/69]). Tatbestandlich ist neben der Beendigung des Mietverhältnisses und der im Voraus geleisteten Miete Voraussetzung, dass der Vermieter die Vertragsbeendigung n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Darlehensgebern gibt I ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn die Rückzahlung des Darlehens gefährdet ist o sich eine Gefährdung abzeichnet. I ist neben § 498 auf Verbraucherdarlehen anwendbar, wenn kein Zahlungsverzug vorliegt (Stuttg ZIP 17, 1897, 1900 f; Grüneberg FS Nobbe [09], 283, 294 ff; aA Knops WM 12, 1649, 1650 f). Rn 2 I ist abdingbar (Mülbert WM 02, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelfälle.

Rn 4 Bloße Schikane liegt vor beim Herausgabeverlangen bzgl wegen Insolvenz wertloser Aktien bestimmter Nummerierung statt angebotener gleichwertiger (RGZ 96, 184, 186); Betretungsverbot für das Grundstück, auf dem das Grab der Mutter liegt (RGZ 72, 251, 254; zutr anders AG Grevenbroich NJW 98, 2063 f [AG Grevenbroich 15.12.1997 - 11 C 335/97] zum Verbot, Blumen auf dem Grab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Gleiches Rechtsverhältnis.

Rn 6 Räumungs- und der Zahlungsanspruch müssen auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruhen. Es muss sich also um Zahlungsansprüche handeln, die aus dem Rechtsverhältnis stammen, wegen dessen Nichterfüllung die Räumung betrieben wird (BTDrs 17/11894 S 33). Dies trifft vor allem auf den Anspruch auf Nutzungsentschädigung gem § 546a BGB zu. Es kann sich aber auch um den Anspruch ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Kündigungsschutzklage.

Rn 46 § 42 II 1 GKG. Vierteljahresverdienst Höchstgrenze, innerhalb derer Schätzung nach § 3, anzusetzen gesamtes Arbeitsentgelt einschl Nebenleistungen (LAG Rheinl-Pf MDR 07, 1106) wie etwa 13. Monatsgehalt (LAG Hambg JurBüro 91, 373; LAG Köln MDR 94, 843) und Gratifikationen (LAG Ddorf JurBüro 90, 1153; aA LAG Köln BB 94, 1868), nicht aber Zuwendungen aus anderen Gründen a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die halbzwingende (§ 512 1) Vorschrift wurde zum 21.3.16 (§ 491 Rn 7) unter Aufnahme der bisher in § 503 III aF enthaltenen Sonderregelung für Immobiliardarlehen in den neuen II ohne inhaltliche Änderung redaktionell überarbeitet u neu gefasst. Zu durch die COVID-19-Pandemie veranlasste zeitlich befristete Sonderregeln s § 491 Rn 9a f. Sie gilt für alle Teilzahlungsdarl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 622 räumt dem ArbN eine Frist ein, um einen neuen Arbeitsplatz zu finden, und gibt dem ArbG Planungssicherheit. § 622 gilt (1.) für alle Arbeitsverhältnisse, nicht jedoch für arbeitnehmerähnliche Personen (§ 621 Rn 1), (2.) für Arbeitsverhältnisse auf unbestimmte Zeit und befristete, bei denen die ordentliche Kündigung im Vertrag vorbehalten wurde (§ 620 Rn 32, § 15 I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.8 Mindestvertragsdauer

Tz. 564 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das ZivR kennt keine Mindestlaufzeit für den GAV. Demhingegen macht § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG, um eine willkürliche Beeinflussung der Besteuerung von Jahr zu Jahr zu unterbinden, die stliche Anerkennung der Organschaft davon abhängig, dass ein GAV auf mind fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer tats durchgeführt w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Eigentümerkündigung.

Rn 10 Der Eigentümer kann außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen, § 573d. Von Bedeutung ist das insb, wenn das Vertragsverhältnis auf bestimmte Zeit eingegangen wurde oder die ordentliche Kündigung erschwert oder ausgeschlossen ist (BGH NZM 12, 558 Rz 12). Das Kündigungsrecht muss nicht zum ersten möglichen Termin ausgeübt werden. Es besteht während...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Rn 2 § 623 gilt für: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkündigung, für ordentliche und außerordentliche, ferner für Änderungskündigung und das ihr zugrunde liegende Änderungsangebot (BAG NZA 19, 1143 [BAG 21.05.2019 - 2 AZR 26/19]; 17, 499 [BAG 26.01.2017 - 2 AZR 68/16]; 12, 628 [BAG 29.09.2011 - 2 AZR 523/10]), die Lossagung des ArbN gem § 12 KSchG (ErfK/Müller-Glöge § 623 Rz 3b)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Innere Verhältnisse, sonstiges.

Rn 155 Die Klage nur gegen die Abberufung des Geschäftsführers, nicht gegen die Beendigung des Dienstvertrags, ist nach dem Interesse, die Lenkungsmacht in der Hand zu behalten, gem § 3, nicht nach § 9 zu bewerten (BGH NJW-RR 95, 1502; MDR 09, 815; NZG 11, 911: für ReS bei Gesellschafter-GF max Wert des Gesellschaftsanteils; BGH NZG 11, 911; IBRRS 13, 2400); für Streit um Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Rechtsfolge: Schadensersatz.

Rn 9 Da der Mietvertrag Schutzwirkung zugunsten Dritter, die sich regelmäßig in den Mieträumen aufhalten bzw deren Sachen begründet, sind diese ebenfalls ersatzberechtigt (BGH NJW 10, 3152 [BGH 21.07.2010 - XII ZR 189/08] Angestellte und Arbeitnehmer). Nach dem Wortlaut in § 536a I kann Schadensersatz neben der Mietminderung verlangt werden. Der Mieter kann zudem gem § 543 I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 33 Abs 2 ergänzt die Sicherung der Altersvorsorge, indem das Vorsorgevermögen und insb der Anspruch auf den Rückkaufswert vor einer Pfändung geschützt wird. Die S 1 und 2 sind durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verlängerungsanspruch auf bestimmte Zeit.

Rn 4 Dies ist der Normalfall nach § 574a sowohl für die einvernehmliche als auch die umstrittene Verlängerung (AG Mitte WuM 16, 568). Das Mietverhältnis soll nur für den Zeitraum verlängert werden, für den (zunächst voraussichtlich) die Härte begründenden Umstände weiterbestehen. Bei der Prognose reicht die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Härtegrund in der Verlänge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erheblicher Zahlungsverzug (§ 569 III Nr 1).

Rn 17 Kündigt der Vermieter wegen Zahlungsverzugs gem § 543 II 1 Nr 3a, ist der rückständige Teil erheblich, wenn er die vereinbarte Miete inkl aller vom Mieter zu leistenden Vorauszahlungen auf Neben- und Betriebskosten für einen Monat übersteigt (Miete + Nebenleistungen + 0,01 EUR). Maßgeblich ist die Gesamthöhe (BGH ZMR 22, 191 Rz 16). Für eine darüber hinausgehende geson...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertragskonstruktion.

Rn 3 Bei der Werkmietwohnung werden der Dienstvertrag und der Wohnraummietvertrag in zwei getrennten Verträgen abgeschlossen (vgl LAG Köln ZMR 08, 963). Bei dem Mieter muss es sich um eine weisungsgebundene abhängige Person handeln (aA Bruns NZM 14, 537), die personenidentisch mit dem Dienstverpflichteten aus dem Arbeitsvertrag ist. Eine ordentliche Kündigung der Werkmietwoh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unternehmer.

Rn 7 Um den Bedürfnissen des Marktes gerecht zu werden, können Zahlungsdienstleister bei Verträgen, die nicht mit Verbrauchern geschlossen werden, von bestimmten Vorschriften ganz oder teilweise abweichen. Die Vorschriften, die einer abweichenden Vereinbarung (individuell oder in AGB) zugänglich sind, werden in der Norm abschließend aufgeführt. Neben den Informationspflichte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzesgeschichte und Zweck.

Rn 1 § 556b ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. Die Vorgängervorschrift ist § 551. Er ordnet an, wann die Miete (§ 535 Rn 172) fällig ist, und bestimmt dafür eine Vorleistungspflicht (BGH NJW 10, 2879 Rz 45). Die Karenzzeit von 3 Werktagen dient dem Interesse des Mieters, weil unpünktliche Mietzahlungen eine ordentliche oder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Übergangsvorschriften.

Rn 24 Für die am 1.9.01 bereits bestehenden Zeitmietverträge gilt gem Art 229 § 3 III EGBGB das bisherige Recht fort, dh für ein bestehendes Mietverhältnis auf bestimmte Zeit gilt § 564c aF iVm § 564b aF sowie die §§ 556a–c, 565a I und § 570 aF. Die Beendigung der aus Gründen des Vertrauensschutzes bestehen gebliebenen Zeitmietverträge richtet sich weiterhin nach altem Recht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Der Klageantrag.

Rn 20 Die bisherigen Überlegungen zeigen, dass das im Klageantrag zum Ausdruck gebrachte klägerische Begehren und seine Rechtsbehauptung nach wie vor entscheidend für die Bestimmung des Streitgegenstandes sind (weitergehend Althammer Streitgegenstand und Interesse 12, der über den Antrag hinaus auf das klägerische Interesse abstellt; dazu Prütting FS Pekcanitez 15, 301). Dur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundlagen.

Rn 135 Der Schutz vor Mehrfachkonten erfolgt mit unterschiedlichen Instrumentarien. Bei Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos muss der Schuldner in einer formalisierten Erklärung versichern, keine weiteren Pfändungsschutzkonten zu unterhalten, Abs 8 S 2. Bei dieser Regelung handelt es sich um kein Schutzgesetz iSv § 823 II BGB. Die Einrichtung mehrerer Pfändungsschutzkonte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schriftliche Mitteilung des Befristungsgrundes.

Rn 13 Gem § 575 I 1 Hs 2 muss der Vermieter dem Mieter den Grund der Befristung schriftlich mitteilen. Einen genauen Zeitpunkt hierfür nennt das Gesetz nicht. Erforderlich ist, dass die Mitteilung dem Mieter spätestens bei Vertragsschluss zugegangen ist. Nach überwiegender Auffassung genügt es, wenn die Mitteilung dem Mieter im zeitlichen Zusammenhang vor Vertragsschluss zug...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Verträge mit anderstypischer Gegenleistung.

Rn 28 Die meisten entgeltlichen Typenverträge sehen als Gegenleistung Geld vor. Die Inhaltsfreiheit erlaubt aber auch die Vereinbarung von Gegenleistungen, die zu einem anderen Vertragstyp gehören. Das Gesetz erwähnt den Tausch (§ 480: Sache gegen Sache). Weiter gehören hierhin der Hausmeistervertrag (Wohnung gegen Dienste) und Ähnliches. Rn 29 Hier ist jede Leistung nach dem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB A

Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck 2 ProdHaftG 2 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen 1696 1 Abänderungsklage 1575 6 Abänderungsverfahren s. Versorgungsausgleich Abbedingung des Minderungsrechts Wohnraummiete 536d 1 Abbitte 249 20 Abdingbarkeit 573 53 Abfall 2 ProdHaftG 2 Abfindung 23 VersAusglG 1 Zumutbarkeit 10 AGG 16, 18; 23 VersAusglG 2; 1376 10; ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 568 ergänzt § 542. Die durch ihn angeordnete Schriftform erfüllt in erster Linie eine Warnfunktion. Weitere Zwecke sind Rechtsklarheit und Rechtssicherheit (BayObLG NJW 81, 2197 [BayObLG 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81]; Hamm NJW 82, 452 [BayObLG 24.11.1981 - Allg. Reg. 64/81]). § 568 I gilt für ordentliche, außerordentliche und auch vorzeitige Kündigungen von Mietverhä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Hinausgehen über den Antrag (›Mehr‹) oder qualitative Abweichung vom gestellten Antrag (›Aliud‹).

Rn 5 Abs 1 wird verletzt, wenn das Gericht einen Streitgegenstand mit einem anderen, nicht – oder nicht mehr (dazu BGH BeckRS 19, 11565 Rz 6) – zur Entscheidung gestellten ›austauscht‹ oder dem Kl einen prozessualen Anspruch aberkennt, den er nicht oder nicht mehr zur Entscheidung gestellt hat (BGH NJW 91, 1683, 1684; BAG BeckRS 16, 71129), so wenn der Kl in 1. Instanz trotz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erfolg und Verhalten als Gegenstände.

Rn 10 Das zentrale Kriterium bei der Unterscheidung verschiedenartiger Pflichten ist richtigerweise die Frage danach, ob die betreffende Pflicht das Erreichen eines Erfolgs einschließt oder ob der Schuldner lediglich ein Verhalten schuldet; letzteres mag zwar auch auf einen bestimmten Erfolg gerichtet sein, dieser ist aber nicht geschuldet. Diese Unterscheidung, welche auf d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fallgruppen der Drittberechtigung.

Rn 15 Neben den in den §§ 330, 331 erwähnten Fällen kommt eine Drittberechtigung auch sonst häufig vor (für den Vertrag zugunsten Dritter für den Todesfall Dresd NJW-RR 21, 1573 [OLG Dresden 01.07.2021 - 8 U 276/21]). Erwähnt seien die folgenden Fallgruppen: Rn 16 Der Anwaltsvertrag, der vom Haftpflichtversicherer für den Versicherungsnehmer abgeschlossen wird, berechtigt idR...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB D

Dachboden 1361b 5 Damnationslegat 2174 1 Dänemark Verhältnis zur ROM I Art 1 ROM I 2, 28; Art 2 ROM I 4; Art 24 ROM I 5; Art 25 ROM I 2; vor ROM I 2 Darlegungs- und Beweislast 1361 5, 21, 41; 1584 5; 1360a 10 abgestufte ~ 22 AGG 7 anwendbares Recht Art 18 ROM I 1 Darlehen 288 5; 780 8; 1376 12; Art 9 ROM I 16 bei erlaubtem Spiel-/Wettvertrag 763 12 bei nicht erlaubtem/erlaubnispflic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Voraussetzungen.

Rn 1 Das Austrittsrecht ist durch die Satzung unabdingbar (§ 40 1) und sichert damit die Freiheit des Mitglieds, sich dem Verein und seinen Pflichten zu entziehen. Das ermöglicht auch einen Wettbewerb der Vereine untereinander. Rn 2 Der Austritt muss als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung dem zuständigen Vereinsorgan zugehen, meist dem Vorstand (§§ 130, 26 II 2). ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Regelung des § 576a gilt auch für ordentliche Kündigungen einer Werkmietwohnung während des laufenden Dienst- bzw Arbeitsverhältnisses, wenn das Mietverhältnis bereits länger als 10 Jahre (vgl § 576 I Nr 1) dauert, der Vermieter nach Tod des Mieters von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht gem § 563 IV Gebrauch macht und bei Ablauf eines befristeten Altmietverhä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Räumungsklage.

Rn 3 Erforderlich ist die Erhebung einer Räumungsklage. Die Anspruchsgrundlage ist unerheblich (Naumbg NJW 16, 1250 [OLG Naumburg 15.09.2015 - 12 W 84/15]; Schmidt-Futterer/Streyl § 283a Rz 8; Zö/Greger, § 283a ZPO Rz 2; Monschau in Lützenkirchen, AnwaltsHdb Mietrecht, 5. Aufl. M Rz 326h). IdR wird dies § 546 BGB sein. Möglich ist aber auch der Herausgabeanspruch gem § 985 B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Ordentliche Kündigung bei Betriebsstillegungen und Stillegung einer Betriebsabteilung

Rz. 65 Ausnahmsweise ist nach § 15 Abs. 4, 5 KSchG eine ordentliche Kündigung von in § 15 Abs. 1–3 KSchG genannten Personen im Fall der Stilllegung des ganzen Betriebs oder einer Betriebsabteilung zulässig. Die Kündigung bedarf in diesen Fällen nicht der Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG, es ist aber nach allgemeiner Auffassung ein Anhörungsverfahren nach § 102 A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Außerordentliche Kündigung

Rz. 16 Jede außerordentliche Kündigung von Funktionsträgern, mit Ausnahme der in § 15 Abs. 3a KSchG genannten Personen, also auch eine außerordentliche Änderungskündigung, bedarf der Zustimmung des Betriebsrats (§ 103 Abs. 1 KSchG). In § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG sind ohne eigenständige Definition die in § 626 Abs. 1 BGB verwandten Formulierungen übernommen worden. Da der Geset...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 103 BetrVG ergänzt zunächst den besonderen Kündigungsschutz des § 15 KSchG . Dieser regelt, dass dem dort und in § 103 Abs. 1 BetrVG genannten Personenkreis nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden kann. Die ordentliche Kündigung, also auch eine ordentliche Änderungskündigung, ist unzulässig (Ausnahmen: § 15 Abs. 4, Abs. 5 KSchG). Im Abs. 3 ist darüb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Ende

Rz. 7 Der Schutz des § 103 BetrVG endet mit dem Ende der Amtszeit. Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist dagegen die ordentliche Kündigung noch innerhalb eines Jahres bzw. 6 Monaten (§ 15 Abs. 3 KSchG) nach Beendigung der Amtszeit unzulässig (nachwirkender Kündigungsschutz). Dies bedeutet, dass außerordentliche Kündigungen und Versetzungen des in § 103 Abs. 1 BetrVG genannten Pe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3 Ersatzmitglieder

Rz. 9 Für Ersatzmitglieder gilt § 103 BetrVG mit dem Nachrücken in das Gremium oder für die Zeit einer Vertretung aufgrund der objektiven Verhinderung (z. B. Urlaub, Krankheit) eines ordentlichen Mitglieds.[1] Dies ist der Beginn des ersten Arbeitstags, an dem das ordentliche Mitglied verhindert ist.[2] Auf die Dauer der Verhinderung kommt es nicht an, unerheblich ist, ob wä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.4 Umfang der Auskunftspflicht

Rz. 5 Der Umfang der Auskunftspflicht ist nach dem Wortlaut der Vorschrift weit gefasst. Der Arbeitgeber muss der Agentur für Arbeit alle Tatsachen mitteilen, die für den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II erheblich sein können. Zu den Tatsachen gehören auch die Vorschriften des einschlägigen Tarifvertrages. Rechtliche Wertungen braucht der Arbeitgeber dagegen nicht vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung / 1 Anwendungsbereich der außerordentlichen Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis vorzeitig und ohne Beachtung der sonst geltenden Kündigungsfristen beendet. Sie ist in der Regel fristlos, muss es aber nicht sein, weil der Kündigende auch bei einer außerordentlichen Kündigung eine gewisse Frist (soziale Auslauffrist) einräumen kann, worauf er aber besonders hinweisen muss, um den...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung / 2 Voraussetzungen

Nach § 626 BGB, der für alle Arbeitsverhältnisse gilt, kann das Arbeitsverhältnis "von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung und Kündigung / 1.1 Pflicht zur vorherigen Abmahnung

Kündigung ist letztes Mittel – Abmahnung milderes Mittel Grundsätzlich gilt: Die Abmahnung geht der verhaltensbedingten außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung vor. Sie geht auch einer personenbedingten Kündigung vor, wenn es sich um durch den Willen beeinflussbare Kündigungsgründe handelt. Soll ein Arbeitsverhältnis außerordentlich (meist fristlos) gekündigt werden, ric...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung / 2.2 Interessenabwägung

Erst nach Bejahung dieser Frage erfolgt in einer zweiten Stufe eine Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und eine umfassende Interessenabwägung. Hierbei ist zu prüfen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der Kündigungsfrist unter Berücksichtigung der konkreten (arbeitsvertraglich bedeutsamen) Umstände des Einzelfalls und der Abwägung der Inter...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Voraussetzungen ... / 3.2.3 Hinweis auf die Gefährdung des Arbeitsverhältnisses im Wiederholungsfall

Damit der Arbeitnehmer die Bedeutung der Abmahnung erkennt, ist er darauf hinzuweisen, dass sein Arbeitsverhältnis im Wiederholungsfall in seinem Bestand gefährdet ist. Der Arbeitgeber ist zwar nicht gezwungen, die genauen arbeitsvertraglichen Konsequenzen (z. B. weitere Abmahnung, ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung), die bei einer Wiederholung des Fehlverhaltens gezo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geschäftsraummietverhältnis... / 2.4.3 Ordentliche Kündigung

2.4.3.1 Form Die Kündigung eines Geschäftsraummietverhältnisses ist formlos möglich. Achtung Zugangsnachweis bei Telefax oder E-Mail Die Kündigung kann also auch mündlich, per Telefax oder per E-Mail erklärt werden. Diese Kündigungsformen sind allerdings wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten beim Nachweis des Zugangs nicht zu empfehlen. Wird die Kündigung in Papierform übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 13.1 Ordentliche Kündigung

Verlängerungsklausel Für ein- und mehrjährige Verträge enthalten die meisten AVB eine sog. Verlängerungsklausel. Danach verlängert sich der Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung der bedingungsgemäß vorgesehenen Frist gekündigt wird. Gemäß der gesetzlichen Regelung des § 11 VVG darf sich die stillschweigende Verlängerung nur auf jeweils ein J...mehr