Fachbeiträge & Kommentare zu Ordentliche Kündigung

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§ 29 Kündigung / IV. Einzelvertragliche Abweichungen

Rz. 249 Die Arbeitsvertragsparteien können in bestimmten Grenzen die Kündigungsfristen abweichend von § 622 Abs. 1 und 2 BGB regeln. Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in § 622 Abs. 1 BGB genannte Kündigungsfrist nur in den Fällen des § 622 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 und 2 BGB vereinbart werden (vgl. dazu im Einzelnen Rdn 251 und Rdn 252). Die einzelvertragliche Vereinbarung...mehr

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§ 29 Kündigung / b) Schweigen des Betriebsrats

Rz. 137 Gibt der Betriebsrat binnen der gesetzlichen Fristen keine Stellungnahme ab, gilt kraft gesetzlicher Fiktion die Zustimmung als erteilt (§ 102 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Will der Arbeitgeber außerordentlich und hilfsweise ordentlich kündigen, muss der Betriebsrat zu beiden Kündigungen Stellung nehmen, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Stellungnahmefristen (Schau...mehr

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§ 29 Kündigung / 4. Angabe des Kündigungsgrunds

Rz. 12 Eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung ist grds. auch ohne Angabe des Kündigungsgrundes wirksam (BAG v. 17.8.1972 – 2 AZR 415/71, DB 1973, 481). Erst nach ausdrücklichem Verlangen des Erklärungsempfängers muss der Kündigende bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung die Gründe gem. § 626 Abs. 2 S. 3 BGB schriftlich und unverzüglich (§ 121 BGB) mitteile...mehr

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§ 29 Kündigung / 5. Folgen mangelnder oder fehlerhafter Anhörung

Rz. 143 Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, muss er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen (§ 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG). Innerhalb derselben Frist kann der Betriebsrat der ordentlichen Kündigung aus den in § 102 Abs. 3 BetrVG abschließend aufgezählten Gründen widersprechen. Die Abfassung u...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (e) Kündigungsfristen

(aa) Gesetzliche Kündigungsfristen Rz. 255 Rechtsprechung des BAG Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt nach der jüngsten Rechtsprechung des 2. Senats des BAG aus § 621 BGB (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Ls.). Diese Rechtsprechung ist überraschend, entspricht nicht der herrschenden Meinung, widers...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (a) Gesetz und Rechtsprechung

Rz. 237 Die ordentliche Kündigung des unbefristeten Geschäftsführerdienstvertrages durch die GmbH ist grundsätzlich ohne das Vorliegen eines Kündigungsgrundes unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen möglich (vgl. BGH v. 3.11.2003 – II ZR 158/01, GmbHR 2004, 57 = NJW-RR 2004, 540; vgl. aber zur Anwendung von Arbeitnehmerschutzvorschriften aufgrund...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (f) Koppelungsklauseln

Rz. 258 Nur dann beendet die Abberufung des Geschäftsführers – quasi automatisch – auch den Anstellungsvertrag, wenn der Bestand des Anstellungsvertrages mit der Organstellung wirksam vertraglich verknüpft ist (sog. Koppelungsklausel oder Gleichlaufklausel) bzw. wenn in der Abberufungserklärung zugleich die Erklärung der fristgemäßen oder außerordentlichen Kündigung des Gesc...mehr

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§ 29 Kündigung / 2. Anfechtungserklärung

Rz. 303 Fraglich ist, ob eine unwirksame Kündigung in eine Anfechtungserklärung umgedeutet werden kann (zur Anfechtung des Arbeits-/Dienstvertrags vgl. § 18 Rdn 30 ff.). Auch diese Problematik kann sich insb. dann stellen, wenn die ausgesprochene Arbeitgeberkündigung wegen Verstoßes gegen § 9 MuSchG nichtig ist. Rz. 304 Die Umdeutung des Ausspruches einer unwirksamen ordentli...mehr

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Abfindung: Betriebsbedingte... / 3 Abfindung nach § 1a KSchG und Arbeitslosengeldanspruch

Die Abfindung nach § 1a KSchG ist keine Entlassungsentschädigung i. S. d. § 158 Abs. 1 SGB III . Danach ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn der Arbeitslose wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung (Entlassungsentschädigung) erhalten oder zu beanspruchen hat und das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der ordentl...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (b) Stellungnahme und Ausblick zu zukünftigen Entwicklungen bzgl. der "Einschränkungen der Kündbarkeit des Geschäftsführers ohne Kündigungsgrund"

Rz. 238 Konkrete Anhaltspunkte zu einer Weiterentwicklung des Kündigungsschutzes des GmbH-Geschäftsführers gibt es sowohl vom EuGH als auch vom BAG: Aufgrund der Danosa-Entscheidung des EuGH (vgl. EuGH v. 11.11.2010 – Rs. C-232/09, juris) ist zunächst davon auszugehen, dass alle auf Unionrecht basierenden Arbeitnehmerschutzvorschriften Anwendung finden (s. zu den Einzelheiten...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (aa) Gesetzliche Kündigungsfristen

Rz. 255 Rechtsprechung des BAG Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt nach der jüngsten Rechtsprechung des 2. Senats des BAG aus § 621 BGB (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Ls.). Diese Rechtsprechung ist überraschend, entspricht nicht der herrschenden Meinung, widerspricht der Rechtsprechung des BGH ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / cc) Interessenabwägung

Rz. 192 Falls der Arbeitnehmer dauerhaft leistungsunfähig ist, hat er grds. kein schützenswertes Interesse an der Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses. Regelmäßig überwiegt dann das Interesse des Arbeitgebers an einer Beendigung des sinnentleerten Vertragsverhältnisses (BAG v. 28.2.1990 – 2 AZR 401/89, AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit). Auch besondere persönliche Ums...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (bb) Vertragliche Kündigungsfristen

Rz. 257 Die bereits relativ kurzen Kündigungsfristen des § 622 BGB (nach BGH) – und erst recht die Fristen des § 621 BGB ohne Verlängerung aufgrund Betriebszugehörigkeit (nach BAG) – tragen vielfach weder dem Kontinuitätsinteresse der GmbH noch dem Sicherungsinteresse des Geschäftsführers Rechnung und sollten daher vertraglich abbedungen, also verlängert werden. Dies ist rec...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Inhalt und Auslegung von Unkündbarkeitsregelungen

Rz. 1181 Der Ausschluss der ordentlichen Kündigung kann ausdrücklich oder konkludent erklärt werden. Beabsichtigt sein kann ein einseitiger oder beidseitiger, ein genereller oder auch zeitlich und/oder sachlich begrenzter Kündigungsausschluss. Was im Einzelnen gewollt ist, muss notfalls durch Auslegung ermittelt werden. Rz. 1182 Generelle Kündigungsausschlüsse sind hinsichtli...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 1122 Der besondere Kündigungsschutz tritt bereits dann ein, wenn die Behinderung objektiv vorhanden ist und auch die weiteren Voraussetzungen des § 151 SGB IX erfüllt sind. Auf den subjektiven Kenntnisstand des Arbeitgebers kommt es grds. nicht an. Wird die Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen, ist sie unwirksam, wenn die Voraussetzungen des § 15...mehr

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§ 29 Kündigung / 6. Änderungskündigung

Rz. 319 Die Änderungskündigung besteht aus zwei zu unterscheidenden Willenserklärungen: Der Kündigende spricht zum einen eine "normale" (ordentliche/außerordentliche) Beendigungskündigung aus, die den gesamten Arbeitsvertrag betrifft, und verbindet mit dieser zum anderen das Angebot, das Arbeitsverhältnis (nach Ablauf der Kündigungsfrist/ab sofort) zu – in einem oder in mehr...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1110 Die Stellung der schwerbehinderten Menschen im Arbeitsrecht ist durch das SGB IX neu geregelt worden. Das Gesetz ist am 1.7.2001 in Kraft getreten. Ein Kernelement des neuen Rechtes ist die Neufassung des Behindertenbegriffes in § 2 Abs. 1 SGB IX . Danach sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher W...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / II. Außerordentliche Änderungskündigung

Rz. 40 Eine außerordentliche Änderungskündigung, die im Grundsatz in Rspr. und Literatur anerkannt ist (BAG v. 7.6.1973, AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung, KR/Rost, § 2 KSchG Rn 30; Schaub, ArbRHB, § 137 Rn 11), wird i.d.R. nur in Betracht kommen, wenn eine ordentliche Kündigung durch Gesetz (bspw. § 15 KSchG), Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag ausgeschlossen ist...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Kündigungsmöglichkeiten

Rz. 1219 Das Zustimmungserfordernis nach § 103 BetrVG besteht in allen Fällen der Kündigung aus wichtigem Grund. Hat der Arbeitgeber vor Eintritt des Sonderkündigungsschutzes eines Wahlbewerbers eine – sozial nicht gerechtfertigte – ordentliche Kündigung erklärt und hierauf bezogen einen Auflösungsantrag gestellt, kommt eine entsprechende Anwendung von § 15 Abs. 3 S. 1 KSchG...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Betriebliche und/oder wirtschaftliche Beeinträchtigungen

Rz. 208 Die prognostizierten Fehlzeiten sind nur dann geeignet, eine krankheitsbedingte Kündigung zu rechtfertigen, wenn sie auch zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen (BAG v. 23.1.2014 – 2 AZR 582/13, Rn 27). Dabei können neben Betriebsablaufstörungen auch wirtschaftliche Belastungen, etwa durch zu erwartende, einen Zeitraum von mehr als ...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (g) Abfindungsvereinbarungen/Überbrückungszahlungen

Rz. 270 Finanzielle Sicherheit erhält der abberufene Geschäftsführer im Normalfall nur für die Restdauer bzw. Kündigungsfrist seines Geschäftsführervertrages (vgl. zur Bemessung der variablen Vergütung im Trennungsprozess Melot de Beauregard/Schwimmbeck/Gleich, DB 2012, 2792 ff., DB 2012, 2853 ff.). Eine Abfindung ist wegen der grundsätzlichen Nichtanwendbarkeit des KSchG (§...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Begriff

Rz. 568 Gem. § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Kündigung u.a. sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen. Das KSchG enthält keine Legaldefinition des Begriffes der "dringenden betrieblichen Erfordernisse". Nach der st. Rspr. des BAG setzt eine betriebsbedingte Kündi...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Allgemeines

Rz. 906 Der geltende Kündigungsschutz erschöpft sich nicht im KSchG. Es existiert ein weites Spektrum von Kündigungsbeschränkungen, das von einfachen gesetzlichen Schranken bis hin zu temporären absoluten Kündigungsverboten reicht. KSchR ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber konkretisiertes Verfassungsrecht. Eine unmittelbare verfassungsrechtliche Kündigungsschranke enthält A...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 9. Arbeitsunfähigkeit – Verletzung der Anzeige- und Nachweispflichten

Rz. 456 Der Arbeitnehmer ist im Fall seiner Erkrankung gem. § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG verpflichtet, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB), mitzuteilen (Anzeigepflicht). Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer gem. § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG spätest...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Druckkündigung

Rz. 669 Eine als Kündigungsgrund angeführte Drucksituation ist zunächst nach ihrer Hauptstörquelle zu untersuchen und als verhaltens-, personen- oder betriebsbedingter Kündigungsgrund zu prüfen (BAG v. 19.6.1986, BB 1986, 2271 = DB 1986, 2498; BAG v. 31.1.1996, DB 1996, 990 = NZA 1996, 581; vgl. zur Druckkündigung auch Rdn 501 f. und § 29 Rdn 211). Ist eine Druckkündigung ni...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Betriebsstilllegung

Rz. 659 Wie sich aus § 15 Abs. 4 KSchG ergibt, stellt die Betriebs- oder Teilbetriebsstilllegung ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine betriebsbedingte Kündigung dar (BAG v. 14.3.2013 – 8 AZR 153/12, Rn 25; BAG v. 26.5.2011 – 8 AZR 37/10, Rn 25, BAG v. EzA BGB 2002 § 613a Nr. 125). Eine Kündigung wegen geplanter Betriebsstilllegung ist aber nur dann durch dringend...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Arbeitserlaubnis

Rz. 250 Benötigt ein ausländischer Arbeitnehmer, der in Deutschland arbeiten will, eine Arbeitserlaubnis und fehlt oder erlischt diese, hat dies ein Beschäftigungsverbot nach den §§ 284 Abs. 1 S. 1 SGB III, 18 AufenthG zur Folge. In einem solchen Fall ist eine ordentliche personenbedingte Kündigung regelmäßig sozial gerechtfertigt, weil der Arbeitnehmer dann zur Leistung der...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Personenbedingte Kündigungsgründe

Rz. 108 Im Anwendungsbereich des KSchG ist eine ordentliche, fristgerechte Kündigung unwirksam, wenn sie sozial nicht gerechtfertigt ist. Gem. § 1 Abs. 2 KSchG kann sich die soziale Rechtfertigung einer Kündigung neben Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers (vgl. hierzu Rdn 332 ff.) und neben dringenden betrieblichen Erfordernissen (vgl. hierzu Rdn 568 ff.) auch aus Gründen ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Kündigungsverbot

Rz. 923 Nach Art. 48 Abs. 2 GG und § 2 Abs. 3 AbgG ist eine Kündigung oder Entlassung wegen der Annahme oder Ausübung des Mandates unzulässig. Das Gesetz unterscheidet damit zwischen der rechtsgestaltenden, einseitigen Willenserklärung, d.h. Kündigung des Arbeitgebers, und der tatsächlichen Beendigung der Beschäftigung, der Entlassung. Rz. 924 Die Kündigung ist dann wegen der...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 366 Betriebsratsmitglieder sind nach den gesetzlichen Bestimmungen in mehrerlei Hinsicht geschützt, um ihren Aufgaben ohne die Befürchtung von Beeinträchtigungen in ihrer persönlichen Rechtsstellung nachkommen zu können. Zum einen sind sie während ihrer Amtszeit und bis ein Jahr danach nur außerordentlich kündbar (vgl. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 KSchG). Zum anderen besteht, ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Allgemeines

Rz. 1 Der allgemeine Kündigungsschutz ist in § 1 KSchG geregelt. Gem. § 1 Abs. 1 KSchG ist eine (ordentliche) Kündigung rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Rz. 2 Das ist nach § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG der Fall, wenn die Kündigung nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen oder durch dringende betriebliche Erfordernisse,...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / a) Festlegung des auswahlrelevanten Personenkreises (Auswahlgruppen)

Rz. 83 Dringende betriebliche Erfordernisse bedingen die Kündigung einer bestimmten Zahl von Arbeitnehmern, besagen aber noch nicht, welchen von mehreren in Betracht kommenden Arbeitnehmern zu kündigen ist. Stehen mehrere Arbeitnehmer für eine betriebsbedingte Kündigung zur Wahl, so ist auch bei Kündigungen im Insolvenzverfahren unter den in Betracht kommenden Arbeitnehmern ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1205 Mitglieder und Organe der Betriebsverfassung haben einen besonderen Kündigungsschutz, damit sie bei der Ausübung ihres Amtes frei und unabhängig sind. Dies ist notwendig, damit die Amtsausübung ohne Furcht vor einer Entlassung durchgeführt werden kann. Den besonderen Kündigungsschutz genießen auch die Mitglieder eines Wahlvorstandes und Wahlbewerber. Dies bezieht si...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit

Rz. 33 Der allgemeine Kündigungsschutz beginnt erst nach Ablauf einer Wartezeit. Nach § 1 Abs. 1 KSchG kann sich grds. nur der Arbeitnehmer auf den Kündigungsschutz nach dem KSchG berufen, dessen Arbeitsverhältnis bei Ausspruch der Kündigung in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat. Tatsächliche Unterbrechungen wie Krankh...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / III. Kündigungserleichterungen in der Insolvenz

Rz. 9 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt weder zur Beendigung der bestehenden Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisse noch ändert sich der Inhalt der Dienst-/Arbeitsverhältnisse durch die Verfahrenseröffnung, § 108 InsO. Von der Insolvenz des Arbeitgebers unberührt bleiben auch der allgemeine und der besondere Kündigungsschutz der Arbeitnehmer. § 113 InsO enthält keinen se...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 91. Schmiergeld

Rz. 1475 Als Schmiergeld (Oberbegriff: Vorteilsannahme) können in dem hier vorliegenden Zusammenhang alle solchen Vorteile bezeichnet werden, die ein Arbeitnehmer als Gegenleistung dafür erhält oder fordert, dass er einen Dritten bei dem Bezug von Waren oder Leistungen sonstiger Art in unlauterer Weise bevorzugt. Eine entsprechende Definition, wenn auch in wettbewerbsrechtli...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 30. Private E-Mail-, Internet- und Telefonnutzung

Rz. 531 Die unerlaubte oder übermäßige Nutzung dienstlicher Kommunikationsmittel, wie Telefon, Internet und E-Mail, für private Zwecke kann Anlass zu einer verhaltensbedingten Kündigung sein. Eine ordentliche Kündigung kann namentlich dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer verbotswidrig wiederholt betriebliche Kommunikationsmittel privat nutzt, obwohl er zuvor einsc...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Anzeigen gegen den Arbeitgeber

Rz. 431 Die Einschaltung der Staatsanwaltschaft durch einen Arbeitnehmer wegen eines vermeintlich strafbaren Verhaltens des Arbeitgebers oder seiner Repräsentanten stellt als Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte – soweit nicht wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben gemacht werden – im Regelfall keine eine Kündigung rechtfertigende Pflichtverletzung dar (BAG v...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 3. Verlängerte Anrufungsfrist

Rz. 30 Die Erstreckung der dreiwöchigen Klagefrist auf alle Kündigungen hat auch zu einer Neufassung des § 6 KSchG geführt, die seinerzeit zutreffend als nicht gelungen bewertet wurde (z.B. Bader, NZA 2004, 65; Quecke, RdA 2004, 86; Raab, RdA 2004, 321). Die Vorschrift lautet wie folgt: Hat ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung im...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Nachwirkender Kündigungsschutz

Rz. 962 § 15 Abs. 1 S. 2 KSchG verlängert den Kündigungsschutz gegen ordentliche Kündigungen über die Amtszeit des Betriebsrates hinaus für die Dauer eines Jahres. Scheidet ein einzelnes Betriebsratsmitglied vor Beendigung der Amtszeit des Betriebsrates durch Niederlegung seines Amtes aus dem Betriebsrat aus, so greift der besondere Kündigungsschutz des § 15 Abs. 1 S. 1 KSch...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 14. Diebstahl

Rz. 490 Zum Nachteil des Arbeitgebers begangene Eigentums- oder Vermögensdelikte, aber auch nicht strafbare, ähnlich schwerwiegende Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers kommen typischerweise als Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht. Begeht der Arbeitnehmer bei oder im Zusammenhang mit seiner Arbeit rechtswidrige und vorsätzliche – ggf. ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Rz. 46 Zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses steht eine Probezeit, welche auch dann zulässig ist, wenn sich das Ausbildungsverhältnis an ein Arbeitsverhältnis anschließt (BAG v. 16.12.2004 – 6 AZR 127/04, NZA 2005, 578). Der durch § 20 BBiG vorgegebene Zeitrahmen von mindestens einem und höchstens vier Monaten kann für den Fall einer Unterbrechung durch Krankheit von den Pa...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 1. Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Rz. 126 Für einen Arbeitnehmer, auf dessen Arbeitsverhältnis der allgemeine Kündigungsschutz anwendbar ist, der sich also darauf berufen kann, die Kündigung sei sozial ungerechtfertigt und der in einem Betrieb beschäftigt ist, in dem ein Betriebsrat besteht, kann sich ein Weiterbeschäftigungsanspruch auf betriebsverfassungsrechtlicher Grundlage ergeben. Liegen diese "Rahmenb...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Umgehung von Unkündbarkeitsvereinbarungen

Rz. 1197 Als Ausgangspunkt ist festzuhalten, dass eine Unkündbarkeitsvereinbarung erst dann greift, wenn deren Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung vorliegen. Der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist wirken soll, ist nicht entscheidend. Aus diesem Grund ist eine ordentliche Kündigung noch zulässig, solange sie nur vor Eintritt d...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Repressive Maßnahmen

Rz. 1233 Bei eingetretenen Störungen hat der Arbeitnehmer einen gerichtlich durchsetzbaren Erfüllungsanspruch. Der Arbeitgeber ist zu konkretem Eingreifen verpflichtet. Er muss sich schützend vor den Arbeitnehmer stellen und ggf. gegen den oder die Mobber vorgehen. Der Arbeitgeber kann zur Vermeidung der Fortsetzung des Mobbings dem oder den Mobbern eine Abmahnung erteilen u...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / g) Mangelnde Qualifikation und persönliche Eignung nach dem Einigungsvertrag

Rz. 262 Nach Art. 20 Abs. 1 Einigungsvertrag vom 31.8.1990 (BGBl II, 885, 1140) i.V.m. seiner Anlage I Kap. XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Nr. 1 war in den neuen Bundesländern die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der öffentlichen Verwaltung auch zulässig, wenn u.a. der Arbeitnehmer wegen mangelnder fachlicher Qualifikation oder persönlicher Ei...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Freiheitsstrafe/Untersuchungshaft

Rz. 269 Beruht eine Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers auf der Verbüßung einer Freiheitsstrafe oder der Verhängung von Untersuchungshaft, kann grds. auch dies ein Grund für eine ordentliche personenbedingte Kündigung sein (BAG v. 23.5.2013 – 2 AZR 120/12, Rn 21; BAG v. 24.3.2011 – 2 AZR 790/09, NZA 2011, 1084; BAG v. 25.11.2010 – 2 AZR 984/08, Rn 12). Es hängt von der zei...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 10. Arbeitsunfähigkeit – Nebentätigkeiten – Verzögerung des Heilungsprozesses

Rz. 467 Der Arbeitgeber kann zu einer fristlosen oder fristgerechten Kündigung berechtigt sein, wenn der Arbeitnehmer während seiner angeblichen Arbeitsunfähigkeit einer anderweitigen Tätigkeit nachgeht, die geeignet ist, den Heilungsprozess zu verzögern und die Krankheit zu verlängern (BAG v. 13.11.1979 – 6 AZR 934/77, NJW 1980, 1917; KR/Etzel, § 1 KSchG Rn 475–477). Ob es ...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / I. Kündigungsschutzrechtliche Aspekte

Rz. 50 § 8 Abs. 1 AltTZG stellt zunächst klar, dass die Möglichkeit eines Arbeitnehmers zur Inanspruchnahme von Altersteilzeitarbeit weder als eine Tatsache anzusehen ist, die eine verhaltens-, betriebs- oder personenbedingte Kündigung des Arbeitgebers i.S.d. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG darstellt, noch bei der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG zum Nachteil des Arbeitnehmers b...mehr